Das neue VVG: Transparenz und Verbraucherschutz auf Kosten des Maklers?

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1 Das neue VVG: Transparenz und Verbraucherschutz auf Kosten des Maklers? Stellungnahme September 2007 Hans-Werner Rölf, Finance Director

2 Inhalt. Wesentliche Änderungen des VVG Informationspflichtenverordnung Positionierung Standard Life 2

3 Wesentliche Änderung des VVG Wesentliche Veränderungen in der Lebensversicherung Antragsmodell wird eingeführt Verteilung der Abschluss- u. Vertriebskosten über 5 Jahre Zillmerung weiter möglich Beteiligung an den Stillen Reserven 3

4 Informationspflichtenverordnung (Entwurf) Produktinformationsblatt allgemeine Informationen, die bereits heute im VAG, VVG und in der Fernabsatzrichtlinie stehen Kostenoffenlegung in Euro Höhe der Kosten für Vermittlung und Abschluss des Vertrages Angaben zu den sonstigen in den Prämien eingerechneten Kosten Angabe des Stornoabschlags der Höhe nach (in ) 4

5 Positionierung Standard Life Antragsmodell Transparente Darstellung der Kosten Transparente Überschussbeteiligung 5

6 Antragsmodell bei Standard Life Antragsmodell ab 2008 Invitatiomodell in der Lebensversicherung? Antragsmodell für Makler ab

7 Zentrale Vorschrift im neuen VVG. 7 VVG-E - Information des Versicherungsnehmers (1) Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung seine Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die in einer Rechtsverordnung nach Absatz 2 bestimmten Informationen in Textform mitzuteilen. 8 Abs. I und II VVG-E - Widerruf des Versicherungsnehmers (2) Für den Beginn der Widerrufsfrist nach 8 Abs. 2 Satz 1 ist anstelle des Tages des Vertragsschlusses der Zugang des Versicherungsscheins beim Versicherungsnehmer maßgeblich. Bei Verstoß gegen einen der beiden hat der VN ewiges Widerrufsrecht! 7

8 Neues Antragsmodell ab Versicherer/Vermittler sendet dem Kunden/ Vermittler alle Bedingungen und Verbraucherinfos Kunde unterzeichnet den Antrag Versicherer prüft ggf. Billigungsklausel, erstellt Police und sendet sie ab Kunde erhält Police Ablauf des Widerrufsrechts 2-3 Tage 30 Tage 1. Besuch des Vermittlers beim Kunden: Beratungsprotokoll 2. Besuch des Vermittlers beim Kunden: Antragsunterzeichnung Policenempfangsbestätigung Ansonsten ewiges Widerrufsrecht! Listenmäßiges Nachhalten der fehlenden Policenempfangsbestätigungen an MK (Monatlich). Courtagerückforderungsrisiko für MK 8

9 Neues Antragsmodell Pro/Cons Pro: Gesetzeskonform, rechtssicher Verbraucherfreundlich (?) Widerrufsfristen eindeutig Courtagezahlung wie bisher Insolvenzschutz gegeben Con: Vertrieb befürchtet mehrere Kundenbesuche (derzeitige Praxis?) Evtl. Vorhalten von Bedingungen und Verbraucherinformationen bei MK/MFA Ggf. erhöhter Aufwand bei Bedingungsveränderungen Neue Pflichtfelder auf den Antragsformularen: Wir erwarten mehr Rückfragen zu Anträgen in der Anfangsphase. 9

10 Invitatiomodell ab Kunde unterzeichnet eine unverbindliche Aufforderung (invitatio) zur Abgabe eines Angebots mit Risikoerklärung und bestimmten Fragen/Erklärungen Versicherer prüft das Risiko, erstellt und sendet ein Angebot mit allen Unterlagen, Bedingungen und Verbraucherinformationen an den Kunden. Kunde prüft, überlegt, und unterzeichnet das Angebot (Annahmerklärung) und erteilt ggf. eine Einzugsermächtigung Vertragsabschluss durch Zugang beim Versicherer; Versicherer bestätigt Eingang und informiert über Widerrufsrecht Ablauf des Widerrufsrechts Kunde prüft und überlegt 30 Tage? 1. Besuch: Beratungsprotokoll 2. Besuch: Angebotsunterzeichnung Bestätigung des VN, daß er über sein Widerrufsrecht informiert wurde? Sonst ewiges Widerrufsrecht 10

11 Invitatiomodell ab Pro/Con Pro: Evtl. weniger Kundenbesuche? Kunde erhält immer die aktuellen AVB und Verbraucherinformationen und der Vermittler muss diese Unterlagen nicht bevorraten Con: Gesetzgeber zielt auf Antragsmodell ab - hohes Risiko gegenläufiger Rechtsprechung Nicht alle Angaben im Angebotsaufforderungsformular zulässig: Zweistufiger Erfassungsprozess (Einzug/GWG) Wann versendet VR einen Versicherungsschein? Wann beginnt die Widerrufsfrist? Steuerung/Zeitpunkt der Courtagezahlung? Vorläufiger Versicherungsschutz? Datenschutz: Nicht angenommene Angebote müssen aus unseren Systemen gelöscht werden 11

12 Neues Antragsmodell ab 2008 (Maklervollmacht). Kunde unterzeichnet den Antrag, erhält aber außer der unv. Modellrechnung keine weiteren Unterlagen, Bedingungen, Verbraucherinformationen Versicherer erstellt Police und sendet sie ab; er legt Unterlagen, Bedingungen, Verbraucherinformationen bei Kunde erhält Police mit allen Unterlagen Ablauf des Widerspruchsrechts 30 Tage Vermittler erhält neue Bedingungen und Verbraucherinformationen sobald sich diese ändern Vermittler beim Kunden Policenempfangsbestätigung Ansonsten ewiges Widerrufsrecht! Listenmäßiges Nachhalten der fehlenden Policenempfangsbestätigungen an MK (Monatlich). Courtagerückforderungsrisiko für MK 12

13 Neues Antragsmodell 2008 (Maklervollmacht). Pro/Cons Pro: Aus Maklersicht: Makler können den Mehrwert darstellen Keine Bevorratung von Bedingungen beim Makler Kürzere Beratungszeit, ggf. ein Kundenbesuch weniger Con: Rechtlich offen 13

14 Exkurs: Maklervollmacht als Empfangsvollmacht. Maklervollmacht als Empfangsvollmacht Nur der Makler kann sich als Sachwalter des Kunden eine Maklervollmacht z.b. auch in Form einer Empfangsvollmacht geben lassen, andere Vertriebswege können dies nicht. Muster für eine Empfangsvollmacht gemäß 7 VVG neu wird notwendig sein 14

15 Vorteile für Kunde und Makler Vorteil Kunde Der Kunde braucht sich nicht sofort persönlich alle vorvertraglichen Informationen geben zu lassen. Vorteil Makler Bis auf die persönliche Modellrechnung, die der Makler selbstverständlich erstellen und dem Kunden rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung diesem aushändigen muss, können die standardisierten vorvertraglichen Informationen auch zu einem späteren Zeitpunkt dem Kunden übergeben werden (beispielsweise per nach dem Gespräch). 15

16 Offene Rechtsfrage. Es muss rechtlich geklärt werden (z.b. durch Rechtsgutachten), ob die Maklervollmacht als Empfangsvollmacht auch bei den Informationspflichten des 7 VVG neu in Verbindung mit VVG- InfoV rechtlich wirksam eingesetzt werden kann. Es gibt Stimmen, die behaupten, dass dies rechtlich nicht zulässig sei, weil der Gesetzgeber bei 7 VVG neu will, dass der Kunde die vorvertraglichen Informationen vor Abgabe seiner Vertragserklärung selbst erhält. Dies würde aber der Sachwalterstellung des Maklers widersprechen! 16

17 Sprechen Sie Ihre Verbände an! Sprechen Sie Ihre Maklerverbände an, damit diese offene Rechtsfrage z.b. durch Rechtsgutachten eindeutig positiv geklärt wird! Dann können Sie die Vorteile der Maklervollmacht voll nutzen und einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Vertrieben (z.b. Mehrfachagenten) erzielen! Aber nun zur praktischen Unterstützung des Maklers! 17

18 Anforderung des Basispakets nach 7 VVG SL Kontakt via Medium Format Online BQS Online Post an VN Telefon Post an Vermittler Post / Fax CCC & Sales bav an VN an Vermittler Download ohne direkten SL Kontakt Extranet PDF Offline BQS Offline Modellrechnung & Druckstück Druckstück 18

19 Transparente Darstellung der Kosten Wir werden wie bisher die Kosten transparent darstellen, plus Darstellung soweit die InfoVerordnung es fordert. Wir sind davon überzeugt, dass durch diese VO immer noch keine Transparenz hergestellt werden kann, warum nicht: Nur Offenlegung der Kosten im Beitrag bisher gefordert Kapitalanlagekosten zur Zeit von traditionelle Deckungsstock- Produkten nicht einfach machbar Wir sind überzeugt, dass der RIY die Kenngröße wäre: Warum?? 19

20 Warum 6 % nicht immer 6 % sind. Beispielhafte Berechnung: Eintrittsalter 37 Jahre, Rentenbeginn mit 60, 150 Monatsbeitrag Illustrierte Ablaufleistung gemäß Modellrechnung mit einer angenommenen Wertentwicklung von 6 % p.a. Produkt A Produkt B Erste Frage: Ist ein Illustrationszins von 6 % für beide Produkte angemessen? 20

21 Vergleich der reinen Vertragskosten. Beispielhafte Berechnung: Eintrittsalter 37 Jahre, Rentenbeginn mit 60, 150 Monatsbeitrag. Summe der Vertragskosten (ohne die Fondskosten zu berücksichtigen) Produkt A Produkt B Ist Produkt A teuerer als Produkt B? 21

22 Bruttorendite bei den Produkten A und B. Beispielhafte Berechnung Aktien Annahme: langfristige Rendite von 9 % Bonds Annahme: langfristige Rendite von 4 % Anlagemix Produkt A 40% Beide Produkte investieren ca. 60 % in Aktien. Unter diesen Annahmen könnten beide 60% Produkte eine mögliche Produkt B langfristige Bruttorendite von ca. 7 % erzielen. 22

23 Welcher Illustrationszins wäre angemessen? Produkt A Produkt B 7 % 6 % Fonds- Kapitalanlage - & Garantiekosten kosten 1 % 1 % Erwartete Bruttorendite Illustrationszins 7 % 5,5 % Fondskosten 1,5 % Erwartete Bruttorendite Illustrationszins Angemessener Angemessener Rendite 6 % Rendite Illustrationszins Illustrationszins 5,5 % 23

24 Gesamtkostenbetrachtung. Risikokosten Fondskosten Beiträge Abschluss- und Verwaltungskosten Fonds Wertentwicklung Stornokosten Rückkaufswert 24

25 Welche Rendite bekommt der Kunde? Beispielhafte Berechnung: Eintrittsalter 37 Jahre, Rentenbeginn mit 60, 150 Monatsbeitrag. 7 % 6 % Kapitalanlage - & Garantiekosten 1 % Erwartete Bruttorendite Illustrationszins 4,7 % Beitragsrendite Illustrierte Ablaufleistung gemäß Modellrechnung mit einer angenommenen Wertentwicklung Rendite Beitragsrendite 4,7 % Im Angebot angezeigt oder selbst berechnet von 6 % p.a. Produkt A

26 Reduction in Yield Reduzierung der Rendite. Beispielhafte Berechnung: Eintrittsalter 37 Jahre, Rentenbeginn mit 60, 150 Monatsbeitrag. 7 % 6 % 4,7 % Rendite Fonds- Kapitalanlage - & Garantiekosten kosten 1 % 1 % Vertragskosten 1,3 % Beitragsrendite 4,7 % Erwartete Bruttorendite Illustrationszins Beitragsrendite Management Fee / Fondsabhängige Kosten = Illustrationszins - Beitragsrendite Im Angebot angezeigt oder selbst berechnet RIY 2,3 % Illustrierte Ablaufleistung gemäß Modellrechnung mit einer angenommenen Wertentwicklung von 6 % p.a. Produkt A

27 Reduction in Yield eine Gesamtkostenbetrachtung. Beispielhafte Berechnung: Eintrittsalter 37 Jahre, Rentenbeginn mit 60, 150 Monatsbeitrag. Illustrierte Ablaufleistung gemäß Modellrechnung mit einer angenommenen Wertentwicklung Illustrierte Ablaufleistung gemäß Modellrechnung mit einer angenommenen Wertentwicklung Kapitalanlage - & Garantiekosten von 6 % p.a. von 5,5 % p.a. Produkt A Produkt B Fonds- Fonds- RIY 2,3 % kosten 1 % Vertragskosten 1,3 % kosten 1,5 % Vertragskosten 0,9 % RIY 2,4 % 27

28 Fazit Reduction In Yield. Häufig werden unterschiedliche Produkte anhand von Modellrechnungen mit einheitlichem Illustrationszins verglichen. Künftig liegt es nahe, außerdem die Kosten anhand der ausgewiesenen Abschluss- und Vertriebskosten einerseits und Verwaltungskosten andererseits zu vergleichen. Das Beispiel zeigt, dass man schnell zu einer falschen Einschätzung der Produkte gelangen kann, wenn man die Fondskosten/ Kapitalanlagekosten hierbei außen vor lässt. Die in UK übliche Reduction In Yield (RIY) betrachtet sowohl die Vertragskosten, die vom Beitrag entnommen werden, als auch die direkt von der Kapitalanlage entnommenen Kosten und führt sie in einer Kenngröße zusammen, womit ein besserer Kostenvergleich zwischen verschiedenen Produkten ermöglicht wird. Problem: nicht für alle Produkte im Markt (traditionelle Deckungsstock- Produkte) sind die Kapitalanlage-/Fondskosten explizit ermittelbar und ausweisbar, sondern nur implizit in der Berechnung der Nettoverzinsung als Basis für die Überschussbeteiligung enthalten. Die Ermittlung einer RIY wird dadurch in der Praxis deutlich erschwert. 28

29 Transparente Überschussbeteiligung Sind 50% der Stillen Reserven tatsächlich transparent für den Kunden? Wie hoch sind die Kapitalanlagekosten tatsächlich? Ist das deutsche Überschussbeteiligungssystem insgesamt transparent genug (mindestens 90% der Kapitalerträge)? Ist ein Vergleich mit Bank- / Investment- Produkten von der Kostenseite wirklich möglich, auch nicht nach Einführung von MiFid / Informationspflichten? UK hat diese Phase seit Jahren hinter sich, hier werden die Kosten klar kommuniziert und der Kunde zu 100% abzüglich der definierten Kosten am Überschuss beteiligt. 29

30 Fazit Nach der Reform ist vor der Reform. Die Informationspflichtenverordnung wird nach einigen Jahren überarbeitet werden müssen, um wirkliche Transparenz zu ermöglichen! 30

31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 31

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