Vorlage für: Stadtrat. Sachverhalt in der Anlage Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 121 "Bahnfiächen Insel"
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1 Stadt Lindau (Bodensee) ^ Amt/Abt.: 60/6011 Az.: Datum: Drucksache: 1-013/2017 TOP: öffentliche Sitzung Vorlage für: Stadtrat am: Betreff: Sachverhalt in der Anlage Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 121 "Bahnfiächen Insel" Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre gem. 14 BauGB Beschluss-Vorschlag: Der Stadtrat der Stadt Lindau beschließt die Veränderungssperre für die Grundstücke Fl.-Nrn. 577, 577/2, 577/3, 577/6, 577/7, 578, 579, 580 (Teilfläche), 580/10 (Teilfläche), 589 (Teilfläche), 590, 591/3, 592, 593 (Teilfläche), Gemarkung Lindau. Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen zur Verfügung einmalig Haushaltsstelle laufend Unterschrift 1. Oriqinai-Ausfertiqunq zurübk dn federführendes Amt fkoplervorlaael
2 Amt 60 Lindau, den Riel Dem Stadtrat in seiner öffentlichen Sitzung am vorgelegt Betr.; Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 121 "Bahnflächen Insel" Anlagen: Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre gem. 14 BauGB Lageplan zur Veränderungssperre vom (Anlage 1) Satzung (Anlage 2) und Begründung (Anlage 3) zur Veränderungssperre Siegerentwurf des städtebaulichen Wettbewerbs Hintere Insel (Anlage 4) SACHVERHALT 1. Anlass und Ziel der Veränderungssperre 2. Beschlussvorschiag 1. Anlass und Ziel der Veränderungssperre Die künftige städtebauliche Konzeption und Nutzung der Flächen waren Gegenstand eines Wettbewerbsverfahrens, das im Rahmen der Landesgartenschau 2021 Natur in Lindau (B) 2021" und der städtebauliche Entwicklung der Hinteren Insel, im Jahr 2016 durchgeführt wurde. Der Siegerentwurf zum Wettbewerb bildet die Grundlage für die umfassende städte bauliche Entwicklung und Neuordnung dieses Inselteils. Nach dem Wettbewerbsergebnis ist das Gebäude Dreierstraße 7 / 7a zwingend zu erhalten und darf nicht abgebrochen werden. Die Dreierstraße wird dem Siegerentwurf nach die zentrale Nord-Süd-Verbindung des ge planten nördlichen Quartiers mit dem neuen Quartier am Bahnhof und der Altstadt darstellen. Auf Grund des Geländeniveaus ist die Planung der Erschließung zwischen dem Gebäude Dreierstraße 7 / 7a und dem Gebäudekomplex Dreierstraße 1-5 nicht möglich. Die Erschlie ßungsstraße muss daher voraussichtlich unmittelbar westlich und südlich am Gebäude Dreier-straße 7 / 7a verlaufen. Ein finales und entsprechend detailliertes Konzept für die künftige Bebauung der Hinteren Insel liegt noch nicht vor und wird im laufenden Jahr 2017 in Form eines städtebaulichen Rahmenplans endgültig erarbeitet. Die Stadt Lindau möchte die Tei lerschließung des nördlichen Quartiers über die Dreierstraße sowie die Verbindung mit dem neuen Quartier am Bahnhof und der Altstadt dauerhaft sichern. Die betreffenden Grundstücke sind mit mehreren Gebäuden bebaut. Der Geltungsbereich umfasst einen Einzelhändler für Gartenkunst und Dekorationsartikel sowie dessen Außenflä chen, Hofflächen, Garten- sowie kleinere Grünflächen (teils Sukzession). Seite 1 von 2
3 Die Grundstücke im näheren Umfeld sind überwiegend Teil des bestehenden Gleiskörpers inklusive dem Bayerischen Eck" und werden entsprechend durch die Bahn genutzt. Neben einem hohen Wohnanteil wird die Art der baulichen Nutzung des näheren Umfeldes im Nor den und Westen vor allem durch die Bodenseeklinik, Praxen sowie Dienstleistungs- und Bü ronutzung geprägt. Mit der Veränderungssperre gem. 14 BauGB soll die Möglichkeit geschaffen werden, durch den Bebauungsplan Nr. 121 Bahnflächen Insel" eine städtebaulich verträgliche Entwicklung des neuen Stadtquartiers anhand des Wettbewerbsergebnisses sowie eine Teilerschließung des nördlichen Quartiers über die Dreierstraße als Nord-Süd-Verbindung zu sichern. Es be steht konkreter Handlungsbedarf zur städtebaulichen Ordnung des neuen Stadtquartiers und dessen Erschließung. Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ist im beiliegenden Lageplan vom dargestellt und umfasst die Grundstücke Fl.-Nrn. 577, 577/2, 577/3, 577/6, 577/7, 578, 579, 580 (Teilfläche), 580/10 (Teilfläche), 589 (Teilfläche), 590, 591/3, 592, 593 (Teilfläche), Gemarkung Lindau, mit einer Größe von ca. 1,3 ha. Die Veränderungssperre ist somit nur für einen Teil des Geltungsbereichs des Bebauungsplans wirksam. BESCHLUSSVORSCHLAG 1) Der Stadtrat der Stadt Lindau beschließt die Veränderungssperre für die Grundstücke Fl.-Nrn. 577, 577/2, 577/3, 577/6, 577/7, 578, 579, 580 (Teilfläche), 580/10 (Teilflä che), 589 (Teilfläche), 590, 591/3, 592, 593 (Teilfläche), Gemarkung Lindau. STADT JAMT LINDAU (B) Christian Herrling (Leiter der Abt. Sta( und Bauordnung) H-ßa/ Nadine Riel (Abt. Stadtplanung) Seite 2 von 2
4 BP 121 "Bahnflächen Insel", Lageplan zur Veränderungssperre Stadtbauamt Lindau Stadtplanung / Riel / fei «b 6Pt31... ^ ^VeitndtnugMpein \ 20t7_03_1S_ «Mrr«Pisa I Grenze des räumlichen Geltungsbereiches StSCit LlTldSU (Bodensee)
5 Satzung über eine Veränderunqssperre für die Grundstücke Fl.-Nrn /2. 577/3. 577/6. 577/ (Teiifläche^. 580/10 (Teilfläche^. 589 (Teilfläche) / (Teilfläche) Gemarkung Lindau zum Bebauungsplan Nr Bahnflächen Insel" Der Stadtrat der Stadt Lindau hat am auf Grund der 14 Abs. 1 und 16 Abs. 2 BauGB 1. d. F. der Bek. v (BGBI. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom (BGBI. I S. 1722) i. V. m. dem Art. 23 der Gemeindeordnung für Bayern i. d. F. der Bekanntmachung vom (GVBL. S. 796, BayRS ), zuletzt geändert durch Art. 17a Abs. 2 des Gesetzes vom (GVBI. S. 335) folgende Veränderungssperre als Satzung beschlossen: 1 Zu sichernde Planung Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat in seiner Sitzung am beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 121 Bahnflächen Insel" aufzustellen. Zur Sicherung der Planung wird für den in 2 bezeichneten Teilbereich eine Veränderungssperre er lassen. 2 Räumlicher Geltungsbereich Die Veränderungssperre erstreckt sich auf die Fl.-Nrn. 577, 577/2, 577/3, 577/6, 577/7, 578, 579, 580 (Teilfläche), 580/10 (Teilfläche), 589 (Teilfläche), 590, 591/3, 592, 593 (Teilfläche), Gemarkung Lindau. Der genaue Geltungsbereich ist dem La geplan zur Veränderungssperre vom zu entnehmen, welcher Teil der Satzung ist. 3 Rechtswirkung der Veränderunqssperre. Ausnahmen (1) In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen: 1. Vorhaben i. S. d. 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; Vorhaben im Sinne des 29 BauGB sind: a) Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben und b) Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie Aus schachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten; 2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstü cken oder baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. 1
6 (2) Wenn übenwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. (3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich ge nehmigt worden sind. Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem In krafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unter haltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. 4 Inkrafttreten Die Veränderungssperre tritt am Tage ihrer ortsüblichen Bekanntmachung im Amts blatt der Stadt Lindau (B) in Kraft. 5 Außerkrafttreten Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren, vom Tage der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstel lung eines Baugesuchs nach 15 BauGB abgelaufenen Zeitraum anzurechnen. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebau ungsplan für das in 2 dieser Satzung genannte Gebiet rechtsverbindlich wird. Hinweise: Auf die Vorschriften des 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für entstandene Vermögensnach teile durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Lindau (B), den Dr. Gerhard Ecker Oberbürgermeister (Dienstsiegel)
7 Verfahrensvermerke Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 121 "Bahnflächen Insel" Stadtratssitzung am Ortsübliche Bekanntmachung in der Bürgerzeitung vom Lindau (B), den Dr. Gerhard Ecker Oberbürgermeister (Dienstsiegel) Beschluss über den Erlass der Veränderungssperre Stadtratssitzung am Ortsübliche Bekanntmachung in der Bürgerzeitung vom Lindau (B), den Dr. Gerhard Ecker Oberbürgermeister (Dienstsiegel)
8 3 Stadt Lindau (Bodensee) Begründung zur Satzung über die Veränderungssperre für die Grundstücke Fl.-Nrn. 577, 577/2, 577/3, 577/6, 577/7, 578, 579, 580 (Teilfiäche), 580/10, (Teil fläche), 589 (Teilfläche), 590, 591/3, 592, 593 (Teilfläche) im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 121 "Bahnflächen Insel", Gemarkung Lindau 1. Bestandsbeschreibung Der Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst die Grundstücke Fl.-Nrn. 577, 577/2, 577/3, 577/6, 577/7, 578, 579, 580 (Teilfläche), 580/10 (Teilfläche), 589 (Teil fläche), 590, 591/3, 592, 593 (Teilfläche), Gemarkung Lindau, mit einer Größe von ca. 1,3 ha. Die betreffenden Grundstücke grenzen im Südwesten direkt an den Bo densee, im Osten befinden sich Gleisanlagen sowie der Bahnhof Lindau. Im Norden grenzen die Grundstücke an der Dreierstraße sowie an bestehende Wohngebäude in der Dreierstraße. Die Grundstücke sind mit mehreren Gebäuden bebaut. Der Gel tungsbereich umfasst einen Einzelhändler für Gartenkunst und Dekorationsartikel sowie dessen Außenflächen, Hofflächen, Garten- sowie kleinere Grünflächen (teils Sukzession). Die Grundstücke im näheren Umfeld sind überwiegend Teil des bestehenden Gleis körpers inklusive dem Bayerischen Eck" und werden entsprechend durch die Bahn genutzt. Neben einem hohen Wohnanteil wird die Art der baulichen Nutzung des nä heren Umfeldes im Norden und Westen vor allem durch die Bodenseeklinik, Praxen sowie Dienstleistungs- und Büronutzung geprägt. Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ist im beiliegenden Lage plan vom dargestellt. 2. Anlass und Ziel der Veränderungssperre Die künftige städtebauliche Konzeption und Nutzung der Flächen waren Gegenstand eines Wettbewerbsverfahrens, das im Rahmen der Landesgartenschau 2021 Natur in Lindau (B) 2021" und der städtebauliche Entwicklung der Hinteren Insel, im Jahr 2016 durchgeführt wurde. Der Siegerentwurf zum Wettbewerb bildet die Grundlage für die umfassende städtebauliche Entwicklung und Neuordnung dieses Inselteils. Nach dem Wettbewerbsergebnis ist das Gebäude Dreierstraße 7 / 7a zwingend zu erhalten und darf nicht abgebrochen werden. Die Dreierstraße wird dem Siegerentwurf nach die zentrale Nord-Süd-Verbindung des geplanten nördlichen Quartiers mit dem neuen Quartier am Bahnhof und der Altstadt darstellen. Auf Grund des Gelän deniveaus ist die Planung der Erschließung zwischen dem Gebäude Dreierstraße 7 / 7a und dem Gebäudekomplex Dreierstraße 1-5 nicht möglich. Die Erschließungs straße muss daher voraussichtlich unmittelbar westlich und südlich am Gebäude Dreierstraße 7 / 7a verlaufen. Ein finales und entsprechend detailliertes Konzept für die künftige Bebauung der Hinteren Insel liegt noch nicht vor und wird im laufenden Jahr 2017 in Form eines städtebaulichen Rahmenplans endgültig erarbeitet. Die Stadt Lindau möchte die Teilerschließung des nördlichen Quartiers über die Dreier straße sowie die Verbindung mit dem neuen Quartier am Bahnhof und der Altstadt dauerhaft sichern. Es besteht konkreter Handlungsbedarf zur städtebaulichen Ord nung des neuen Stadtquartiers und dessen Erschließung.
9 Mit der Veränderungssperre gem. 14 BauGB soll die Möglichkeit geschaffen wer den, durch den Bebauungsplan Nr. 121 Bahnflächen Insel" eine städtebaulich ver trägliche Entwicklung des neuen Stadtquartiers anhand des Wettbewerbsergebnis ses sowie eine Teilerschließung des nördlichen Quartiers über die Dreierstraße als Nord-Süd-Verbindung zu sichern. STADTBAUAMT LINDAU(B) Riel Abt. Stadtplanung und Bauordnung
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