Magdeburger Ausbildungsinstitut für Psychotherapeutische Psychologie. (MAPP-Institut)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Magdeburger Ausbildungsinstitut für Psychotherapeutische Psychologie. (MAPP-Institut)"

Transkript

1 Magdeburger Ausbildungsinstitut für Psychotherapeutische Psychologie (MAPP-Institut) Postgraduale Ausbildung in verhaltenstherapeutisch orientierter Psychotherapie zur Vorbereitung auf das Staatsexamen und Erlangung der Approbation. Studienordnung 1. Allgemeines Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage des Gesetzes für Psychologische Psychotherapeuten (PsychThG) vom 16. Juni 1998 sowie der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) vom 18. Dezember 1998 Gegenstand, Aufbau, Inhalt und Ziel der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten am MAPP-Institut. Gegenstand der vertieften Ausbildung ist die verhaltenstherapeutische Psychotherapie gemäß den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen für die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinien) in der Fassung vom 23. Oktober 1998 sowie der Vereinbarung über die Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung (Psychotherapie-Vereinbarung) in der Fassung vom 7. Dezember Aufbau und Inhalt der gesamten Ausbildung werden im curricularen Lehrplan geregelt. 2. Ausbildungsdauer 2.1 Die Ausbildung umfasst entsprechend 5 Abs. 1 Satz 1 PsychThG in der Vollzeitform mindestens 3 Jahre zur Absolvierung sämtlicher Ausbildungsbestandteile mit Ausnahme der staatlichen Abschlussprüfung (Staatsexamen). 2.2 Die Ausbildung beginnt mit der schriftlich bestätigten Zulassung und nach Unterzeichnung eines zwischen dem MAPP-Institut und den AusbildungskandidatInnen zu schließenden Vertrages. 3. Zulassungsvoraussetzungen Zur postgradualen Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten kann zugelassen werden, wer über die erforderliche Vorbildung und Eignung verfügt und die festgesetzte Aufnahmegebühr in Höhe von 150 Euro entrichtet hat. 3.1 Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung gemäß 5 Abs. 2 PsychThG ist: a) eine im Inland an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt und gemäß 15 Abs. 2 Satz 1 des Hochschulrahmengesetztes der Feststellung dient, ob der Studierende/ die Studierende das Ziel des Studiums erreicht hat. 1

2 b) ein in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworbenes gleichwertiges Diplom im Studiengang Psychologie oder c) ein in einem anderem Staat erfolgreich abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium der Psychologie. Die zuständige Behörde kann nach 5 Abs. 2 Ziffer 3 PsychThG eine andere abgeschlossene Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf die Ausbildung nach Ziffer 1 anrechnen, wenn die Durchführung der Ausbildung und die Erreichung des Ausbildungsziels dadurch nicht gefährdet werden. 3.2 Persönliche Eignung Die Aufnahme der Ausbildung setzt die persönliche Eignung der BewerberInnen voraus. Über die persönliche Eignung befindet der Ausbildungsausschuss des MAPP- Institutes auf der Grundlage der Ergebnisse des Auswahlverfahrens gemäß Ausschlusskriterien für die Aufnahme Von der Aufnahme ausgeschlossen sind BewerberInnen mit akuten und schweren psychischen, physischen und/oder sozialen Beeinträchtigungen. 3.4 Antrag Der Antrag auf Aufnahme in die Ausbildung wird an die Ausbildungsleitung des MAPP-Instituts gestellt. Dem Antrag sind beizufügen: - ein Lebenslauf mit einer detaillierten Darstellung von Ausbildung und beruflichem Werdegang unter besonderer Berücksichtigung der bisherigen klinischen, thera- peutischen und/oder psychosozialen Arbeit mit psychisch kranken Erwachsenen - eine Darlegung des Motivationshintergrundes für die Aufnahme der Ausbildung - beglaubigte Kopien der/die bisherige/n Ausbildung/en belegenden Urkunden - beglaubigte Kopien der Geburts- und Heiratsurkunde und des Personalausweises bzw. des Passes - ein Foto neueren Datums. 3.5 Auswahlverfahren Die persönliche Eignung der BewerberInnen wird im Rahmen eines Aufnahmeseminars über zwei Tage und einem Einzelgespräch mit einer Dozentin/ einem Dozenten oder einer Supervisorin/ einem Supervisoren anhand von Kriterien, die vom Ausbildungsausschuss des MAPP-Instituts festgelegt werden, geprüft. Bei konsensualen Einwänden der PrüferInnen kann auf Verlangen der BewerberInnen ein weiteres Einzelgespräch zur Entscheidungsfindung anberaumt werden. Die abschließende Beurteilung wird dem Ausbildungsausschuss schriftlich bekannt gegeben und begründet. 2

3 3.6 Die Entscheidung über Aufnahme in die Ausbildung wird vom Ausbildungsausschuss getroffen und den BerwerberInnen schriftlich mitgeteilt. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung zur Ausbildung besteht nicht. 4. Das Ausbildungsverhältnis Nach schriftlicher Bestätigung der Aufnahme in die Ausbildung wird ein schriftlicher Vertrag zwischen den BewerberInnen und dem MAPP-Institut geschlossen. Der Ausbildungsvertrag regelt die Pflichten und Rechte beider Vertragsparteien. 5. Ziel und Gliederung der Ausbildung 5.1 Die Ausbildung beruht auf einem Ausbildungsplan (Curricularer Lehrplan) gemäß PsychTh-APrV und vermittelt eingehende Grundkenntnisse in wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren sowie eine vertiefte Ausbildung in der verhaltenstherapeutisch orientierten Psychotherapie. Die Ausbildung soll den AusbildungskandidatInnen insbesondere die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die erforderlich sind, um: in Diagnostik, Therapie und Rehabilitation von Störungen des Erwachsenenalters mit Krankheitswert bei denen Psychotherapie indiziert ist, und bei der Therapie psychischer Faktoren von körperlichen Erkrankungen unter Berücksichtigung der ärztlichen Befunde um körperlichen Status und der sozialen Lage der PatientInnen auf den wissenschaftlichen, geistigen und ethischen Grundlagen der Psychotherapie eigenverantwortlich und selbständig handeln zu können. 5.2 Die Ausbildung ist in zwei Teile gegliedert und schließt mit dem Bestehen des Staats examens ab. Nach drei Semestern findet eine institutsinterne Zwischenprüfung statt, deren Bestehen die Voraussetzung für die Zulassung zur vertieften Ausbildung ist. 5.3 Nach Abschluss der erfolgreichen Teilnahme an der gesamten Ausbildung kann ein Antrag auf Zulassung zur staatlichen Prüfung gemäß 7 PsychTh-APrV gestellt werden. Mit der erfolgreich abgeleisteten Staatsprüfung kann ein Antrag auf Approbation als Psychologische/r PsychotherapeutIn bei der zuständigen Behörde gestellt werden. 6. Umfang der Ausbildung 6.1 Die Ausbildung ist aufgeteilt in - die theoretische Ausbildung ( 3 PsychTh-APrV), - die praktische Tätigkeit ( 2 PsychTh-APrV) - die praktische Ausbildung mit Krankenbehandlung unter Supervision ( 4 PsychTh-APrV) - die Selbsterfahrung ( 5 PsychTh-APrV) sowie - die Freie Spitze, deren Inhalt vom Gesetzgeber nicht vorgegeben ist. Sie umfasst insgesamt mindestens Stunden, deren Aufteilung im curricularen Lehrplan ("Zeitplan über Stunden") geregelt ist. 6.2 Die theoretische Ausbildung findet in den Räumen der Hochschule Magdeburg- Stendal (FH) statt und umfasst mindestens 600 Stunden. In den entsprechenden 3

4 Lehrveranstaltungen werden die Basiskenntnisse und -kompetenzen für die psychotherapeutische Tätigkeit (Grundkenntnisse) sowie vertiefte Kenntnisse und Fertigkeiten im verhaltenstherapeutischen Behandlungsverfahren vermittelt. 6.3 Die praktische Tätigkeit umfasst mindestens Stunden und wird in kooperierenden Einrichtungen nach 2 PsychTh-APrV durchgeführt. Das Ausbildungsinstitut gibt die kooperierenden Einrichtungen sowie die Zahl der jeweils verfügbaren Praktikumsplätze bekannt. Für die Bewerbung und die Zulassung als PraktikantInnen sind die AusbildungskandidatInnen verantwortlich. 6.4 Die praktische Ausbildung nach 4 PsychTh-APrV mit mindestens 600 Behandlungsstunden unter Supervision findet in der Institutsambulanz des MAPP- Institutes oder in anerkannten Lehrpraxen des Institutes statt, die über die Ambulanz abrechnen. Die AusbildungskandidatInnen werden in der Ambulanz oder den Lehrpraxen fachlich beaufsichtigt und supervidiert. Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend. 7. Lehrveranstaltungen 7.1 Die Lehrveranstaltungen finden in Form von Vorlesungen, Seminaren und praktischen Übungen statt; wobei die Teilnehmerzahl der Seminare und praktischen Übungen 15 nicht überschreiten soll. Bei den Supervisionen im Rahmen der praktischen Ausbildung handelt es sich um 100 Stunden Gruppensupervision, die in einer Gruppe von bis zu vier TeilnehmerInnen stattfindet sowie 50 Stunden Einzelsupervision. 8. Selbsterfahrung 8.1 Zweck Gegenstand der Selbsterfahrung sind die Reflexion und Modifikation persönlicher Voraussetzungen für das therapeutische Erleben und Handeln unter Einbeziehung biographischer Aspekte. Zur Selbsterfahrung gehört weiterhin die Reflexion der persönlichen Entwicklung im Ausbildungsverlauf sowie die Reflexion der Gruppendynamik. Ebenso ist die Reflexion oder Modifikation eigener problematischer Verhaltensweisen auf dem Hintergrund des jeweiligen Richtlinienverfahrens ein wesentlicher Bestandteil der Selbsterfahrung. 8.2 Dauer Die Selbsterfahrung umfasst 120 Stunden und wird als Gruppenselbsterfahrung durchgeführt. Die Selbsterfahrung findet bei vom Institut anerkannten SelbsterfahrungsleiterInnen statt. Diese müssen als SupervisorInnen nach 4 Abs. 3, Satz 1 PsychTh-APrV anerkannt sein. Zu den SelbsterfahrungsleiterInnen darf keine verwandtschaftliche Beziehung bzw. kein wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis bestehen. 4

5 9. Praktische Tätigkeit 9.1 Die praktische Tätigkeit nach 2 Abs. 1 PsychTh-APrV dient dem Erwerb praktischer Erfahrungen in der Behandlung von Störungen mit Krankheitswert im Sinne des 1 Abs. 3, Satz 1 PsychThG sowie von Kenntnissen anderer Störungen, bei denen Psychotherapie nicht indiziert ist. Sie steht unter fachkundiger Anleitung und Aufsicht. 9.2 Die praktische Tätigkeit umfasst mindestens Stunden. Sie ist in Abschnitten von jeweils mindestens drei Monaten abzuleisten Es sind mindestens Stunden an einer psychiatrischen klinischen Einrichtung, die im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechts zur Weiterbildung für Psychiatrie und Psychotherapie zugelassen ist oder die von der nach 10 Abs. 4 PsychThG zuständigen Behörde als gleichwertige Einrichtung anerkannt wird, abzuleisten. Die praktische Tätigkeit gemäß 2 Abs. 2 Ziffer 1 PsychTh-APrV ist gemäß 8 PsychThG in einem Zeitraum von mindestens einem Jahr abzuleisten Es sind mindestens 600 Stunden an einer vom Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung, in der Praxis eines Arztes mit einer ärztlichen Weiterbildung in der Psychotherapie oder in der Praxis eines Psychologischen Psychotherapeuten abzuleisten. Die praktische Tätigkeit gemäß 2 Abs. 2 Ziffer 2 PsychTh-APrV ist gemäß 8 PsychThG in einem Zeitraum von mindestens sechs Monaten abzuleisten. 9.3 Soweit die praktische Tätigkeit an einer klinischen Einrichtung nach Nummer 1 nicht sichergestellt ist, kann sie für die Dauer von höchstens 600 Stunden zusätzlich an einer psychiatrischen ambulanten Einrichtung mit entsprechender Zulassung abgeleistet werden. 9.4 Während der praktischen Tätigkeit in einer psychiatrischen klinischen oder ambulanten Einrichtung sind die AusbildungskandidatInnen jeweils über einen längeren Zeitraum an der Diagnostik und Behandlung von mindestens 30 PatientInnen zu beteiligen. Die AusbildungskandidatInnen haben dabei Kenntnisse und Erfahrungen über die akute, abklingende und chronifizierte Symptomatik unterschiedlicher psychiatrischer Erkrankungen zu erwerben sowie die PatientInnenbehandlungen fallbezogen und unter Angabe von Umfang und Dauer zu dokumentieren. 9.5 Die AusbildungskandidatInnen erhalten eine Liste von Einrichtungen zur Absolvierung der praktischen Tätigkeit, mit denen das Institut kooperiert. Eine Finanzierung der praktischen Tätigkeit durch die klinische Einrichtung ist i.d.r. nicht möglich. 10. Praktische Ausbildung 10.1 Die praktische Ausbildung nach 4 Abs. 1 PsychTh-APrV ist Teil der vertieften Ausbildung in einem wissenschaftlich anerkannten Verfahren, hier dem verhaltenstherapeutisch orientierten Behandlungsverfahren, und dient dem Erwerb sowie der Vertiefung von Kenntnissen und praktischen Kompetenzen bei der Behandlung von PatientInnen mit Störungen von Krankheitswert nach 1 Abs.3. Satz 1 des PsychThG. Es sind mindestens 600 Behandlungsstunden unter 5

6 Supervision mit mindestens 6 PatientInnenbehandlungen nachzuweisen. Die Supervision erstreckt sich auf 150 Supervisionsstunden, von denen mindestens 50 Stunden als Einzelsupervision durchzuführen sind. Die praktische Ausbildung erfolgt in den Räumen der Institutsambulanz sowie in den Räumen der vom Institut anerkannten Lehrpraxen Die in 4 Abs. 1 Satz 2 PsychTh-APrV genannten Supervisionsstunden sind bei mindestens drei verschiedenen SupervisorInnen abzuleisten und auf die Behandlungsstunden regelmäßig zu verteilen. Die Supervision erfolgt durch SupervisorInnen, die von der Ausbildungsstätte anerkannt sind Die Voraussetzungen für die Anerkennung als SupervisorIn sind in 4 Abs. 3 und 4 PsychTh-APrV geregelt Die Behandlungsfälle müssen sich auf ein relevantes Spektrum von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, beziehen. Mindestens sechs der PatientInnenbehandlungen unter Supervision sind ausführlich zu dokumentieren. Die Falldarstellungen haben die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu berücksichtigen und sollen Diagnostik, Indikationsstellung und Evaluation der Therapieergebnisse einschließen Dabei soll ein ätiologisch orientiertes Störungsverständnis nachgewiesen sowie Behandlungsverlauf und Behandlungsmaßnahmen in Verbindung mit der Theorie dargestellt werden. Sie sind von den SupervisorInnen zu beurteilen; der zuständige Supervisor/die zuständige Supervisorin kann eine Überarbeitung oder ggf. eine Neuanfertigung einer unzureichenden Falldarstellung innerhalb einer festgesetzten Frist verlangen. 11. Unterbrechung der Ausbildung/Anrechnung anderer Ausbildungen Die Unterbrechung der Ausbildung sowie die Anrechnung anderer Ausbildungen ist in 6 PsychTh-APrV geregelt. 12. Ausbildungsnachweise 12.1 Erbrachte Leistungen werden von den jeweiligen DozentInnen oder den jeweiligen SupervisorInnen in einem Studienbuch testiert. Dieses dient der Eigen- und Fremdkontrolle und ist Voraussetzung für die Bescheinigung des erfolgreichen Abschlusses des ersten Teils der postgradualen Ausbildung sowie die Bescheinigung gemäß 7 Abs. 2 Nr. 3 PsychTh-APrV für die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung Voraussetzung für den Erwerb eines Nachweises ist die regelmäßige Teilnahme. Es können nur Stunden bescheinigt werden, an denen tatsächlich teilgenommen wurde Der Studiennachweis enthält mindestens den Namen der Aus bildungskandidatin/ des Ausbildungskandidaten, die Art und den Titel der besuchten Lehrveranstaltung, das Semester, in dem diese Veranstaltung stattgefunden hat, und den Namen des Dozenten. Der Nachweis ist von dem für die Lehrveranstaltung verantwortlichen Dozenten zu unterschreiben und mit dem Datum der Unterzeichnung zu versehen. 6

7 13. Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt am in Kraft. 7

Magdeburger Ausbildungsinstitut für Psychotherapeutische Psychologie. (MAPP-Institut)

Magdeburger Ausbildungsinstitut für Psychotherapeutische Psychologie. (MAPP-Institut) Magdeburger Ausbildungsinstitut für Psychotherapeutische Psychologie (MAPP-Institut) Postgraduale Ausbildung in verhaltenstherapeutischer oder tiefenpsychologisch funiderter Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Mehr

I N S T I T U T F Ü R P S Y C H O A N A L Y S E U N D P S Y C H O T H E R A P I E G I E S S E N e. V.

I N S T I T U T F Ü R P S Y C H O A N A L Y S E U N D P S Y C H O T H E R A P I E G I E S S E N e. V. I N S T I T U T F Ü R P S Y C H O A N A L Y S E U N D P S Y C H O T H E R A P I E G I E S S E N e. V. Ausbildungsordnung für die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie nach dem PTG Inhaltsverzeichnis

Mehr

Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Magdeburg e. V.

Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Magdeburg e. V. Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Magdeburg e. V. Studienordnung für die staatliche Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten im tiefenpsychologisch fundierten Behandlungsverfahren 1

Mehr

Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten

Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten Psychoanalytische Arbeitsgemeinschaft Köln-Düsseldorf e.v. Institut der DPV / DGPT Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten (Stand Oktober 2009) Anschrift: Riehler Straße 23, 50668 Köln Tel.-Nr.

Mehr

AUSBILDUNGS- und PRÜFUNGSORDNUNG

AUSBILDUNGS- und PRÜFUNGSORDNUNG Psychoanalytisches Seminar Freiburg e.v. Institut der DPV (Zweig der DPV) e.v. Als Ausbildungsinstitut anerkannt von der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung (DPV), Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse,

Mehr

Nachzuweisende Kriterien für die Anerkennung als Ausbildungsstätte ( 6 PsychThG)

Nachzuweisende Kriterien für die Anerkennung als Ausbildungsstätte ( 6 PsychThG) Nachzuweisende Kriterien für die Anerkennung als Ausbildungsstätte ( 6 PsychThG) Kriterien Nachweise Antrag für die Anerkennung einer Ausbildungsstätte für: a) Psychologische Psychotherapeuten b) Kinder-

Mehr

Ordnung für das Studium im Weiterbildungsstudiengang Psychologische Psychotherapie an der Universität Trier vom 17. April 2001

Ordnung für das Studium im Weiterbildungsstudiengang Psychologische Psychotherapie an der Universität Trier vom 17. April 2001 Ordnung für das Studium im Weiterbildungsstudiengang Psychologische Psychotherapie an der Universität Trier vom 17. April 2001 Aufgrund des 82 Abs. 3, 5 Abs. 2 Nr. 2 und 80 Abs. 2 Nr. 1 des Universitätsgesetzes

Mehr

Psychotherapie: Anerkennung ausländischer Berufs- bzw. Studienqualifikationen

Psychotherapie: Anerkennung ausländischer Berufs- bzw. Studienqualifikationen Psychotherapie: Anerkennung ausländischer Berufs- bzw. Studienqualifikationen P r o f. D r. C h r i s t o f S t o c k Hier: Auszug der Vorschriften des PsychThG in der seit dem 01.04.2012 geltenden Fassung

Mehr

Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie (Zertifikat/Approbation) in Mittweida. Regelstudienzeit: 10 Semester

Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie (Zertifikat/Approbation) in Mittweida. Regelstudienzeit: 10 Semester Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie (Zertifikat/Approbation) in Mittweida Angebot-Nr. 00639453 Angebot-Nr. 00639453 Bereich Studienangebot Preis Termin Tageszeit Ort Hochschule Kosten siehe Weitere

Mehr

Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Magdeburg e. V.

Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Magdeburg e. V. Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Magdeburg e. V. Studienordnung für die staatliche Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten in psychoanalytisch begründeten Behandlungsverfahren (analytische

Mehr

Die Ausbildung erfolgt berufsbegleitend und dauert bis zur staatlichen Prüfung mindestens fünf Jahre.

Die Ausbildung erfolgt berufsbegleitend und dauert bis zur staatlichen Prüfung mindestens fünf Jahre. Ausbildungsordnung des SITP Präambel Die Ausbildung bietet die im Psychotherapeutengesetz vom 16. Juni 1998 (PsychThG) geforderten notwendigen Bausteine zur Erfüllung der Voraussetzungen für die Approbation

Mehr

Studienordnung für den postgradualen Weiterbildungsstudiengang Psychologische Psychotherapie an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg

Studienordnung für den postgradualen Weiterbildungsstudiengang Psychologische Psychotherapie an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Stand: 20080826 Studienordnung für den postgradualen Weiterbildungsstudiengang Psychologische Psychotherapie an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom... Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in

Mehr

Ausbildungszentrum Köln für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Ausbildungszentrum Köln für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Ausbildungszentrum Köln für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in Kooperation mit dem Lehrstuhl für Psychologie und Psychotherapie der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln, Department

Mehr

1. Geltungsbereich. 1.1 Ziele der Ausbildung

1. Geltungsbereich. 1.1 Ziele der Ausbildung Ausbildungs- und Prüfungsordnung der IF Weinheim GmbH, Institut für Systemische Ausbildung und Entwicklung für die Approbationsausbildung zum/zur Psychologische/n Psychotherapeuten/in (PP) 1. Geltungsbereich

Mehr

PSYCHOANALYTISCHES INSTITUT HEIDELBERG-KARLSRUHE DER DEUTSCHEN PSYCHOANALYTISCHEN VEREINIGUNG

PSYCHOANALYTISCHES INSTITUT HEIDELBERG-KARLSRUHE DER DEUTSCHEN PSYCHOANALYTISCHEN VEREINIGUNG PSYCHOANALYTISCHES INSTITUT HEIDELBERG-KARLSRUHE DER DEUTSCHEN PSYCHOANALYTISCHEN VEREINIGUNG e.v. Vangerowstr. 23, 69115 Heidelberg Email: DPV.Hd-Ka@t-online.de Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Psychologen/-innen

Mehr

Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz

Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz Gesetz über die staatliche Anerkennung von Absolventen mit Diplom oder Bachelor in den Fachgebieten des Sozialwesens, der Kindheitspädagogik oder der Heilpädagogik im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz

Mehr

Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät

Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz an der Juristischen Fakultät Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 24.06.2008

Mehr

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Mehr

Weiterbildungsordnung

Weiterbildungsordnung Stand: 22. 04. 2015 Weiterbildungsordnung für die ärztliche Weiterbildung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Psychoanalyse und für den Erwerb der Fachkunde Analytische Psychotherapie durch bereits approbierte

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Ausbildungsdauer

1 Geltungsbereich. 2 Ausbildungsdauer Stand: 22. 04. 2015 Ausbildungsordnung für den berufsbegleitenden Ausbildungsgang zum Psychologischen Psychotherapeuten am Institut für Psychotherapie und Psychoanalyse Mecklenburg-Vorpommern e.v. (IPPMV)

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle) * 155. Ergänzungslieferung,

Mehr

Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Therapeut ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Therapeut der MVZ-Vertretungsberechtigte)

Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Therapeut ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Therapeut der MVZ-Vertretungsberechtigte) Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Ausführung Abrechnung von Leistungen der Psychotherapie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung

Mehr

Ausbildungsordnung. für die Ausbildung zur analytischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und zum

Ausbildungsordnung. für die Ausbildung zur analytischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und zum IPR-AKJP Institut für Aus- und Weiterbildung in Psychoanalyse und Psychotherapie für Kinder und Jugendliche im Rheinland e. V. Auf dem Römerberg 4 50968 Köln Tel. 0221/4009717 Ausbildungsordnung für die

Mehr

Muster-Ausbildungsvertrag

Muster-Ausbildungsvertrag Muster-Ausbildungsvertrag Zwischen (im Folgenden: Träger der praktischen Ausbildung ) und Frau/Herrn geb. am in wohnhaft in (im Folgenden: Schülerin oder Schüler) wird gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes

Mehr

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Lesefassung vom 21. Januar 2013 Auf Grund von 63 Abs. 2 und 19 Abs. 1 Satz 2 Nr.

Mehr

Curriculum für die Weiterbildung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung der Psychoanalyse" für Psychologische Psychotherapeuten

Curriculum für die Weiterbildung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung der Psychoanalyse für Psychologische Psychotherapeuten Weiterbildungsstudiengang Psychodynamische Psychotherapie der Johannes Gutenberg Universität Mainz an der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Universitätsmedizin Mainz (anerkannt

Mehr

Ausbildungsvertrag. Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger

Ausbildungsvertrag. Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Ausbildungsvertrag gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes - AltPflG in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2003 (BGBl. I S. 1690) sowie gem. 19 Abs.4 Nr.4 des Gesetzes zur Änderung des

Mehr

Ausbildungsinstitut für psychoanalytisch begründete Verfahren Ostwestfalen des Instituts für Psychoanalyse und Psychotherapie Ostwestfalen der DPG

Ausbildungsinstitut für psychoanalytisch begründete Verfahren Ostwestfalen des Instituts für Psychoanalyse und Psychotherapie Ostwestfalen der DPG Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die staatliche Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten in psychoanalytisch begründeten Behandlungsverfahren (analytische und tiefenpsychologisch fundierte

Mehr

Antrag auf Genehmigung zur Durchführung von psychotherapeutischen Leistungen gemäß den Psychotherapie- Vereinbarungen

Antrag auf Genehmigung zur Durchführung von psychotherapeutischen Leistungen gemäß den Psychotherapie- Vereinbarungen Ansprechpartner/innen: Bezirksstelle Düsseldorf, Abteilung Qualitätssicherung, Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf Filiz Dogruoglu 0211 / 5970 8568 Filiz.Dogruoglu@kvno.de 0211 / 5970-8574 Daniela Schomaker

Mehr

Infomappe. Einstieg für Studienanfänger in die Weiterbildung in Psychologischer Psychotherapie. Stand: April 2015

Infomappe. Einstieg für Studienanfänger in die Weiterbildung in Psychologischer Psychotherapie. Stand: April 2015 Infomappe Einstieg für Studienanfänger in die Weiterbildung in Psychologischer Psychotherapie Stand: April 2015 Universitäres Weiterbildungsinstitut für Psychotherapie Saarbrücken UWIP Tel. 0681 302 71012

Mehr

Stand der Diskussion im Ausschuss AFW zu verfahrensbezogenen Weiterbildungen

Stand der Diskussion im Ausschuss AFW zu verfahrensbezogenen Weiterbildungen Stand der Diskussion im Ausschuss AFW zu verfahrensbezogenen Weiterbildungen der PTK Berlin Dr. Manfred Thielen 08.11.2015 1 Historisches Über eine mögliches Weiterbildung wurde sowohl in Berlin seit Gründung

Mehr

Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen

Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 27. September 1999 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs.

Mehr

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie )

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) in der Fassung vom 22. Januar 2004 veröffentlicht im Bundesanzeiger

Mehr

Antrag. Eintragung Arztregister

Antrag. Eintragung Arztregister BEZIRKSGESCHÄFTSSTELLE DRESDEN Kassenärztliche Vereinigung Sachsen Bezirksgeschäftsstelle Dresden Abteilung Sicherstellung PF 10 06 41 01076 Dresden Posteingangsstempel Antrag auf Eintragung in das Arztregister

Mehr

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG. Informationsblatt. zum Betriebs- oder Sozialpraktikum

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG. Informationsblatt. zum Betriebs- oder Sozialpraktikum MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG Informationsblatt zum Betriebs- oder Sozialpraktikum für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien gemäß 2 Abs. 1 Nr.

Mehr

Antrag auf Eintragung in das Arztregister des Zulassungsbezirkes Düsseldorf

Antrag auf Eintragung in das Arztregister des Zulassungsbezirkes Düsseldorf Bezirksstelle Düsseldorf Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Tersteegenstr. 9 Frau Saskia Bensberg 0211 5970-8528 40474 Düsseldorf Frau Anja Müller 0211 5970-8521 Frau Wendy Pocock-Schmalz 0211 5970-8522

Mehr

Weiterbildung in Personzentrierter Beratung nach den Richtlinien der GWG

Weiterbildung in Personzentrierter Beratung nach den Richtlinien der GWG Marion Satzger-Simon Diplom-Psychologin Ausbilderin für Personzentrierte Beratung und Personzentrierte Psychotherapie der GWG (Gesellschaft für wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie) Weiterbildung

Mehr

Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Magdeburg e. V.

Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Magdeburg e. V. Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Magdeburg e. V. Curriculare Weiterbildung für den Erwerb der ärztlichen Zusatzbezeichnung Psychotherapie nach der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

Mehr

A N T R A G. 6 Abs. 1 bis 5 + 7 bzw. 7 Abs. 1 bis 5 der Psychotherapie-Vereinbarung. ... ggf. Titel, Name, Vorname

A N T R A G. 6 Abs. 1 bis 5 + 7 bzw. 7 Abs. 1 bis 5 der Psychotherapie-Vereinbarung. ... ggf. Titel, Name, Vorname Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz *Web-Code: 23397-390 Regionalzentrum Trier Abt. Qualitätssicherung / I.7 Postfach 2308 54213 Trier A N T R A G auf Erteilung einer Genehmigung zur Ausübung Abrechnung

Mehr

Aus-/Weiterbildungsrichtlinien. Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) e.v.

Aus-/Weiterbildungsrichtlinien. Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) e.v. Aus-/Weiterbildungsrichtlinien Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) e.v. 1 1. Aus-/Weiterbildungsrichtlinien Diese Richtlinien legen die Grundanforderungen

Mehr

Antrag auf Zertifizierung als Supervisorin BDP / Supervisor BDP

Antrag auf Zertifizierung als Supervisorin BDP / Supervisor BDP Antrag auf Zertifizierung als Supervisorin BDP / Supervisor BDP A Allgemeine Daten Frau Herr Titel: Vorname: Name: Postanschrift: Telefon:/Telefax: Email: Sind Sie Mitglied im BDP? (Wenn ja, geben Sie

Mehr

Vertrag. über die1,5 jährige berufsbegleitende Fortbildung für langjährig berufserfahrene Psychotherapeuten in Essentieller Psychotherapie.

Vertrag. über die1,5 jährige berufsbegleitende Fortbildung für langjährig berufserfahrene Psychotherapeuten in Essentieller Psychotherapie. Institut für ESSENTIELLE PSYCHOTHERAPIE Leitung: Wolfgang Erhardt Eichkuhle 22, 53773 Hennef Fon: 02242/9175738 Fax: 02242/915285 info@essentielle-psychoherapie.de www.essentielle-psychotherapie.de Vertrag

Mehr

Zulassungsordnung. Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik

Zulassungsordnung. Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik Zulassungsordnung Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik Aufgrund von 13 Abs. 3 i. V. m. 81 Abs. 1 Nr.1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz SächsHSG) vom 10.

Mehr

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten. (PsychThG - APrV) Vom 18. Dezember 1998

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten. (PsychThG - APrV) Vom 18. Dezember 1998 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychThG - APrV) Vom 18. Dezember 1998 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil 1 Nr.83, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 1998 Auf

Mehr

Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen. für den Internationalen Master-/Promotionsstudiengang

Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen. für den Internationalen Master-/Promotionsstudiengang Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen für den Internationalen Master-/Promotionsstudiengang Molekulare Biologie am Göttinger Zentrum für Molekulare Biowissenschaften (GZMB) Erster Teil Allgemeine

Mehr

Curriculum für die Weiterbildung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie" für Psychologische Psychotherapeuten

Curriculum für die Weiterbildung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie für Psychologische Psychotherapeuten Weiterbildungsstudiengang Psychodynamische Psychotherapie der Johannes Gutenberg Universität Mainz an der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Universitätsmedizin Mainz (anerkannt

Mehr

A N T R A G auf Eintragung in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen

A N T R A G auf Eintragung in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen BEZIRKSGESCHÄFTSSTELLE DRESDEN Abteilung Sicherstellung PF 10 06 41 01076 Dresden Posteingangsstempel A N T R A G auf Eintragung in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen für Psychologische

Mehr

2 Praktische Tätigkeit

2 Praktische Tätigkeit Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten (RettAssAPrV) vom 7. November 1989 (BGBl I 1 Lehrgang 2 Praktische Tätigkeit 3 Gleichwertige Tätigkeit 4 Staatliche

Mehr

1. Wie viele und welche Ausbildungsinstitute für Psychotherapie gibt es in Berlin?

1. Wie viele und welche Ausbildungsinstitute für Psychotherapie gibt es in Berlin? Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Herrn Abgeordneten Heiko Thomas (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf

Mehr

Neues Ausbildungsinstitut in Leipzig

Neues Ausbildungsinstitut in Leipzig Neues Ausbildungsinstitut in Leipzig Bietet ab Januar 2015 die Ausbildung zum/ zur Psychologischen Psychotherapeuten/ in an Vertiefungsrichtung: Verhaltenstherapie Anerkennung als Ausbildungsstätte für

Mehr

Ausbildungsinstitut für psychoanalytisch begründete Verfahren Ostwestfalen des Instituts für Psychoanalyse und Psychotherapie Ostwestfalen der DPG

Ausbildungsinstitut für psychoanalytisch begründete Verfahren Ostwestfalen des Instituts für Psychoanalyse und Psychotherapie Ostwestfalen der DPG Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die staatliche Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten im Ausbildungsgang Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie 1. Grundlagen Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung

Mehr

Angaben zu den Ausnahmetatbeständen im Rahmen der Freiversuchs-/Notenverbesserungsregelung (Vordruck - Zutreffendes bitte ankreuzen)

Angaben zu den Ausnahmetatbeständen im Rahmen der Freiversuchs-/Notenverbesserungsregelung (Vordruck - Zutreffendes bitte ankreuzen) Angaben zu den Ausnahmetatbeständen im Rahmen der Freiversuchs-/Notenverbesserungsregelung (Vordruck - Zutreffendes bitte ankreuzen) Name, Vorname. Adresse O Sofern vorhanden: Aktenzeichen bisheriger Korrespondenz

Mehr

Unternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten.

Unternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten. Studienordnung für den Weiterbildenden Studiengang Gewerblicher Rechtsschutz an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 10. Oktober 2001 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86

Mehr

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh- APrV)

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh- APrV) Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh- APrV) PsychTh-APrV Ausfertigungsdatum: 18.12.1998 Vollzitat: "Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten

Mehr

Mitteilungsblatt Nr. 02-2014

Mitteilungsblatt Nr. 02-2014 Mitteilungsblatt Nr. 02-2014 Inhalt: vorläufige Zulassungsordnung für den postgradualen Studiengang Master of Social Work Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession (ZulO-MSW-MA) Seite: 1-3 Datum: 26.03.2014

Mehr

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 36 11. Jahrgang Gelsenkirchen, 11.11.2011 Inhalt: 1. 1. Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung (MPO) Seite für den Studiengang Internet-Sicherheit

Mehr

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie

Mehr

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind Fachprüfungsordnung für das Aufbaustudium Informatik an der Technischen Universität München 1 Vom 07.08.1996 Aufgrund des Art. 6 i.v.m. Art. 81 Absatz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn... wohnhaft

Mehr

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 UNIVERSITÄT LEIPZIG Inhalt ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 1 Gasthörerschaft 2 Zulassung 3 Geltungsdauer der Zulassung 4 Der Gasthörerschein

Mehr

Dresdner Institut für Psychodynamische Psychotherapie e.v.

Dresdner Institut für Psychodynamische Psychotherapie e.v. Dresdner Institut für Psychodynamische Psychotherapie e.v. Sprecher des Institutsrates: Herr Dr. phil. Dipl.-Psych. Hermann F. Böttcher S t u d i e n o r d n u n g u n d C u r r i c u l u m f ü r d i e

Mehr

2.3 Die Ausbildung ist in der Regel kontinuierlich und berufsbegleitend.

2.3 Die Ausbildung ist in der Regel kontinuierlich und berufsbegleitend. Ausbildungsordnung der Deutschen Psychoanalytischen Gesellschaft Von der MV der DPG im Juni 2011 verabschiedete Endfassung. Hervorgehobene Textpassagen geben ergänzende oder abweichende Richtlinien für

Mehr

Verordnung über die Zulassung zur nichtärztlichen psychotherapeutischen und psychologischen Berufstätigkeit (PsychV)

Verordnung über die Zulassung zur nichtärztlichen psychotherapeutischen und psychologischen Berufstätigkeit (PsychV) 8.005 Verordnung über die Zulassung zur nichtärztlichen psychotherapeutischen und psychologischen Berufstätigkeit (PsychV) vom 7. Dezember 996 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art.

Mehr

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER- PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTER- ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL befürwortet in der 74. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre

Mehr

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-AprV) Vom 18. Dezember 1998

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-AprV) Vom 18. Dezember 1998 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-AprV) Vom 18. Dezember 1998 [erschienen im Bundesgesetzblatt Jahrgang 1988 Teil I Nr. 83] Auf Grund des 8 des Psychotherapeutengesetzes

Mehr

A U S B I L D U N G. zur analytischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin zum analytischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

A U S B I L D U N G. zur analytischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin zum analytischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Düsseldorf e.v. in Zusammenarbeit mit der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf IPD Freiligrathstr.

Mehr

Mitteilungsblatt Nr. 02-2015

Mitteilungsblatt Nr. 02-2015 Mitteilungsblatt Nr. 02-2015 Inhalt: Richtlinie für den Berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Soziale Gerontologie der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin (KHSB) (RL-BbSozGer-BA) Seite: 01-03

Mehr

Praktische Tätigkeit gemäß 5 Abs. 1 PsychThG i.v.m. 2 PsychTh-APrV bzw. KJPsychTh-APrV. Zwischen dem/der... [psychiatrischen Einrichtung]...

Praktische Tätigkeit gemäß 5 Abs. 1 PsychThG i.v.m. 2 PsychTh-APrV bzw. KJPsychTh-APrV. Zwischen dem/der... [psychiatrischen Einrichtung]... Mustervertrag 1 Praktische Tätigkeit gemäß 5 Abs. 1 PsychThG i.v.m. 2 PsychTh-APrV bzw. KJPsychTh-APrV Vertrag über die Praktische Tätigkeit Zwischen dem/der... [psychiatrischen Einrichtung]... - nachstehend

Mehr

B e h ö r d e f ü r G e s u n d h e i t u n d V e r b r a u c h e r s c h u t z AMT FÜR GESUNDHEIT. M e r k b l a t t

B e h ö r d e f ü r G e s u n d h e i t u n d V e r b r a u c h e r s c h u t z AMT FÜR GESUNDHEIT. M e r k b l a t t Stand 12/2011 (Merkblatt-Zulassung PP) Freie und Hansestadt Hamburg B e h ö r d e f ü r G e s u n d h e i t u n d V e r b r a u c h e r s c h u t z AMT FÜR GESUNDHEIT Anschrift Sachbearbeiterin Telefon

Mehr

J O H N - R I T T M E I S T E R - I N S T I T U T

J O H N - R I T T M E I S T E R - I N S T I T U T J O H N - R I T T M E I S T E R - I N S T I T U T für Psychoanalyse, Psychotherapie und Psychosomatik Schleswig-Holstein e.v. Weiterbildungsgang IIa 2. Fachkunde September 2015 Weiterbildung für approbierte

Mehr

Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD

Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD vom 19. November 2009 in der Fassung vom 6. Juli 2011

Mehr

für den Studiengang Psychologie der Technischen Universität Braunschweig

für den Studiengang Psychologie der Technischen Universität Braunschweig DPO Änderung Änderung der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Psychologie der Technischen Universität Braunschweig Abschnitt I Die Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Psychologie, Bek. d. MWK

Mehr

Informationsblatt I. Informationsblatt über das Verfahren zur Eintragung in die Musiktherapeutenliste Stand: Juli 2009

Informationsblatt I. Informationsblatt über das Verfahren zur Eintragung in die Musiktherapeutenliste Stand: Juli 2009 Informationsblatt I Informationsblatt über das Verfahren zur Eintragung in die Musiktherapeutenliste Stand: Juli 2009 Das Informationsblatt dient der Erstinformation über die Erlangung der Berufsberechtigung

Mehr

Psychologe für Straffälligenarbeit

Psychologe für Straffälligenarbeit Psychologe für Straffälligenarbeit Bitte auswählen Allgemeine Informationen Weiterbildungsordnung Weiterbildungsmodule Allgemeine Informationen Berufsbegleitende Weiterbildung für Psychologen für Straffälligenarbeit

Mehr

Allgemeine Gebührenordnung der Folkwang Hochschule vom 13.08.2009

Allgemeine Gebührenordnung der Folkwang Hochschule vom 13.08.2009 V e r k ü n d u n g s b l a t t Amtliche Mitteilungen - Nr. 55 Essen, den 23.09.2009 Allgemeine Gebührenordnung der Folkwang Hochschule vom 13.08.2009 Gemäß 26 Abs. 4 und 54 Abs. 4 Kunsthochschulgesetz

Mehr

Anlage 2 zur Weiterbildungsordnung in der Fassung vom 05.11.2011

Anlage 2 zur Weiterbildungsordnung in der Fassung vom 05.11.2011 Anlage 2 zur Weiterbildungsordnung in der Fassung vom 05.11.2011 Qualifikation der Weiterbildungsermächtigten, der Supervisorinnen/Supervisoren und Gutachterinnen/Gutachter sowie der Weiterbildungsstätten

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)

Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung) Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Wirtschaftswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Volkswirtschaftslehre (Eignungsfeststellungsordnung) Vorläufige, vom Fakultätsrat

Mehr

vom 03. Mai 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mai 2012) und Antwort

vom 03. Mai 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mai 2012) und Antwort Drucksache 17 / 10 470 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Heiko Thomas (GRÜNE) vom 03. Mai 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mai 2012) und Antwort Situation der PsychotherapeutInnen

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 5. Juni 2014 Nr. 36

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 5. Juni 2014 Nr. 36 Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 5. Juni 2014 Nr. 36 Ordnung zur Durchführung der Praxisphase für die Bachelorstudiengänge Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen

Mehr

Die Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung sind in 5 des Psychotherapeutengesetzes bestimmt.

Die Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung sind in 5 des Psychotherapeutengesetzes bestimmt. Zulassungs- und Ausbildungsordnung für den Ausbildungsgang zum Psychologischen Psychotherapeuten an der Akademie für psychotherapeutische Aus- und Weiterbildung der Asklepios Psychiatrie Niedersachsen

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Herausgegeben vom Rektor der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49(0)2 51/83-6 40 19 Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen

Mehr

Aus-/Weiterbildungs- und Prüfungsordnung Institutsausbildung des Instituts für Psychoanalyse (DPG) Nürnberg-Regensburg e.v.

Aus-/Weiterbildungs- und Prüfungsordnung Institutsausbildung des Instituts für Psychoanalyse (DPG) Nürnberg-Regensburg e.v. Aus-/Weiterbildungs- und Prüfungsordnung Institutsausbildung des Instituts für Psychoanalyse (DPG) Nürnberg-Regensburg e.v. Das IPNR bietet eine Institutsausbildung nach den Richtlinien der DPG für Ärzte

Mehr

Schriftliches Stellungnahmeverfahren zum Entwurf der Bund-Länder-AG Transition der BPtK. Novelle des Psychotherapeutengesetzes. vom 10.

Schriftliches Stellungnahmeverfahren zum Entwurf der Bund-Länder-AG Transition der BPtK. Novelle des Psychotherapeutengesetzes. vom 10. Projekt Transition Schriftliches Stellungnahmeverfahren zum Entwurf der Bund-Länder-AG Transition der BPtK Novelle des Psychotherapeutengesetzes vom 10. März 2016 An: Landespsychotherapeutenkammern/Länderrat,

Mehr

Ausbildungsordnung für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten mit Fachkunde Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (AOPP TP)

Ausbildungsordnung für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten mit Fachkunde Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (AOPP TP) Arbeitsgruppe Stuttgart der DPG Ausbildungsordnung für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten mit Fachkunde Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie am Institut für Psychoanalyse der

Mehr

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG)

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen Ingenieurin und Ingenieur (Ingenieurgesetz - IngG) Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG) vom 29. Januar 1971 (GVBl. S. 323) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2007 (GVBl. S. 628) 1

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau Vom 13. Februar 1991 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 425 vom 20. Februar 1991) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Ingenieurgesetz - IngG)

Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Ingenieurgesetz - IngG) Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Ingenieurgesetz - IngG) Art. 1 (1) Die Berufsbezeichnung "Ingenieur und Ingenieurin" allein oder in einer Wortverbindung darf führen,

Mehr

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...

Mehr

S T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.)

S T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) 1 S T U D I E N O R D N U N G für das Fach Psychologie (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 13. Februar 2001 Aufgrund des 2

Mehr

Vertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV)

Vertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) Vertrag zwischen der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) über die Abgrenzung, Vergütung und Abrechnung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit 1) Dem

Mehr

Auszug aus der. Aus-/Weiterbildungs-/Prüfungsordnung 1. des. Instituts für Psychoanalyse Heidelberg 2. der. Deutschen Psychoanalytischen Gesellschaft

Auszug aus der. Aus-/Weiterbildungs-/Prüfungsordnung 1. des. Instituts für Psychoanalyse Heidelberg 2. der. Deutschen Psychoanalytischen Gesellschaft Auszug aus der Aus-/Weiterbildungs-/Prüfungsordnung 1 des Instituts für Psychoanalyse Heidelberg 2 der Deutschen Psychoanalytischen Gesellschaft (DPG) (Fassung vom 06.01.2011) 1 Abgekürzt: AWPO 2 abgekürzt:

Mehr

Historisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar

Historisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar Philosophische Fakultät Historisches Seminar Tel.: +49 (0)361 737-4410 Fax: +49 (0)361 737-4419 Postfach 900221, D-99105 Erfurt Nordhäuser Str. 63, Lehrgebäude 4, 1.OG, D-99089 Erfurt Lehramtsstudiengang

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Herausgegeben vom Rektor der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49(0)2 51/83-6 40 19 Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung für den

Mehr

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master Studiengang Kommunikationsmanagement (MKO) mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) der Fakultät III Medien, Information und Design, Abteilung Information

Mehr

Abk. Praxispartnerordnung -Ordnung

Abk. Praxispartnerordnung -Ordnung Ordnung für die am dualen Studium beteiligten Praxispartner der Privaten Hochschule für Kommunikation und Gestaltung HfK+G* -Staatlich anerkannte Hochschule für angewandte Wissenschaften- Abk. Praxispartnerordnung

Mehr

Merkblatt zu den Übergangsvorschriften des 12 Psychotherapeutengesetz (PsychThG)

Merkblatt zu den Übergangsvorschriften des 12 Psychotherapeutengesetz (PsychThG) Regierungspräsidium Stuttgart Oktober 1998 Referat 92 Nordbahnhofstr. 135 70191 Stuttgart Merkblatt zu den Übergangsvorschriften des 12 Psychotherapeutengesetz (PsychThG) Stichtag für die in 12 PsychThG

Mehr