Amtsblatt für die Stadt Vreden

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1 1 Amtsblatt für die Stadt Vreden 5. Jahrgang Ausgegeben zu Vreden am Nummer 15/2015 Datum: Inhalt: Seite: Jahresabschluss und Lagebericht des Städtischen Bäderbetriebes Vreden für das Geschäftsjahr Jahresabschluss und Lagebericht des Städtischen Abwasserbetriebes Vreden für das Geschäftsjahr Bebauungsplan Nr. 108 Goerdelerstraße - Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB Bebauungsplan Nr. 107 Am Krankenhaus - Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 Teil 1 Köckelwicker Esch - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 1 BauGB Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 Schelver Diek - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 1 BauGB S. 2 S. 4 S. 6 S. 8 S. 10 S Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 Gaxel - Binnenfeld - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 1 BauGB S Bekanntmachung der Tagesordnung für die 13. Sitzung des Rates der Stadt Vreden am 11. Dezember 2015 S. 16

2 2 Bekanntmachung Jahresabschluss und Lagebericht des Städtischen Bäderbetriebes Vreden für das Geschäftsjahr 2014 Auf Grund des 26 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NRW. S. 644), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. August 2012 (GV.NRW. S. 296) hat der Rat der Stadt Vreden in seiner Sitzung am 28. Oktober 2015 den Jahresabschluss 2014 festgestellt. Im Einzelnen hat der Rat beschlossen: den Jahresabschluss 2014 des Städtischen Bäderbetriebes Vreden mit einer Bilanzsumme von ,93 festzustellen, den Jahresüberschuss in Höhe von ,09 der Ausgleichsrücklage zuzuführen und dem Betriebsausschuss für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW in Herne hat mit Schreiben vom folgenden abschließenden Vermerk erteilt: Die GPA NRW ist gemäß 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Städtischer Bäderbetrieb Vreden. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Krefeld, bedient. Diese hat mit Datum vom den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebs Städtischen Bäderbetrieb Vreden für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landes-rechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen in der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 106 GO Nordrhein-Westfalen unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungs-mäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des Eigenbetriebs sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

3 3 Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen in der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und die Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich. Herne, den GPA NRW Im Auftrag gez. Helga Giesen (DS) Der Jahresabschluss, die Gewinnverwendung und der Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr 2014 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Erfolgsrechnung für das Geschäftsjahr 2014 liegen zur Einsichtnahme ab dem während der Dienststunden im Rathaus in Vreden, Zimmer 303, Burgstraße 14, aus. Vreden, den Der Betriebsleiter gez. Kemper

4 4 Städtischer Abwasserbetrieb Bekanntmachung Jahresabschluss und Lagebericht des Städtischen Abwasserbetriebes Vreden für das Geschäftsjahr 2014 Auf Grund des 26 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NRW. S. 644, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. August 2012 (GV. NRW. S 296) hat der Rat der Stadt Vreden in seiner Sitzung am 28. Oktober 2015 den Jahresabschluss 2014 festgestellt. Im Einzelnen hat der Rat beschlossen: den Jahresabschluss 2014 des Städtischen Abwasserbetriebes Vreden mit einer Bilanzsumme von ,11 festzustellen, von dem Jahresüberschuss in Höhe von ,83 einen Anteil in Höhe von ,00 an die Stadt Vreden auszuschütten und den restlichen Gewinn in Höhe von ,83 dem Rücklagenkapital zuzuführen und dem Betriebsausschuss für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen hat mit Schreiben vom folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: Abschließender Vermerk der GPA NRW Die GPA NRW ist gemäß 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Städtischen Abwasserbetriebes Vreden. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Krefeld, bedient. Diese hat mit Datum vom den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über die für den Betrieb festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und den Lagebericht des Sondervermögens der Stadt Vreden Städtischen Abwasserbetrieb Vreden für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Inventar, Jahresabschluss und Lagebericht nach den gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen und den Bestimmungen in der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Sondervermögens. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über die für den Betrieb festgelegten Nutzungsdauern und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 106 GO NRW in Verbindung mit der entsprechenden Anwendung des 101 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender

5 Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des 5 Sondervermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über die für den Betrieb festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des Sondervermögens sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den Bestimmungen in der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Sondervermögens. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Sondervermögens und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gem. 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich. Herne, den GPA NRW Im Auftrag gez. Helga Giesen (DS) Der Jahresabschluss, die Gewinnverwendung und der Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr 2014 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Erfolgsrechnung für das Geschäftsjahr 2014 liegen zur Einsichtnahme ab dem während der Dienststunden im Rathaus in Vreden, Zimmer 303, Burgstr. 14, aus. Sie können zudem unter eingesehen werden. Vreden, den Der Betriebsleiter gez. Hartmann

6 6 Stadt Vreden Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 108 Goerdelerstraße Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens gem. 214 Abs. 4 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 108 Goerdelerstraße beschlossen. Aufgrund der Änderung von Festsetzungen wird der Bebauungsplan Nr. 108 Goerdelerstraße erneut gem. 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. 13 a Baugesetzbuch aufgestellt. Es wird keine Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 Baugesetzbuch durchgeführt und von der Erstellung eines Umweltberichts wird abgesehen. Ziel der Planung ist die Umsetzung des Spielplatzkonzeptes. Zum Zweck der Schaffung zusätzlicher Wohnbauflächen erfolgt eine Anpassung der Festsetzungen im Bereich des bisherigen Spielplatzes. Außerdem wird eine Ersatzfläche für wegfallende Garagen geschaffen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellt:

7 7 Der Entwurf des Bebauungsplans liegt mit der Begründung in der Zeit vom bis einschließlich im Technischen Rathaus der Stadt Vreden, Fachabteilung III.2, Butenwall 79/81, Vreden während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können bei der oben bezeichneten Dienststelle Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Normenkontrollantrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung ( 3 Abs. 2 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Die öffentliche Auslegung wird hiermit gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Vreden öffentlich bekannt gemacht Vreden, 02. Dezember 2015 Der Bürgermeister Im Auftrag gez. Hartmann

8 8 Stadt Vreden Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 107 Am Krankenhaus Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Vreden hat in seiner Sitzung am beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 107 Am Krankenhaus gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Ziel der Planungen ist die Errichtung von Gebäuden für die Rettungswache, den DRK- Ortsverein sowie die Erweiterung und Umstrukturierung des Krankenhauses. Der künftige Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellt:

9 Der Entwurf des Bebauungsplans liegt mit der Begründung und den nach Einschätzung der Stadt Vreden wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit 9 vom bis einschließlich im Technischen Rathaus der Stadt Vreden, Fachabteilung III.2 - Stadtplanung, Butenwall 79/81, Vreden während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: - Umweltbericht / Umweltverträglichkeitsstudie zum Bebauungsplan Nr. 107 Am Krankenhaus : Im Umweltbericht / der Umweltverträglichkeitsstudie werden die Auswirkungen der Planung auf die verschiedenen Schutzgüter (Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter) betrachtet. - Artenschutzrechtliche Vorprüfung: Hierin werden die Auswirkungen der Planung auf die Fledermausfauna und Vögel untersucht. - Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde vom zum Natur- und Landschaftsschutz Während der Auslegungsfrist können bei der oben bezeichneten Dienststelle Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Normenkontrollantrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung ( 3 Abs. 2 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend gemacht werden können. Die öffentliche Auslegung wird hiermit gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Vreden öffentlich bekannt gemacht Vreden, 02. Dezember 2015 Der Bürgermeister Im Auftrag gez. Hartmann

10 10 Stadt Vreden Bekanntmachung 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 Teil 1 Köckelwicker Esch Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 1 Baugesetzbuch Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Vreden hat in seiner Sitzung am dem Rat der Stadt Vreden die Aufstellung der o.g. Bebauungsplanänderung empfohlen und gleichzeitig die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Vorentwurf des oben aufgeführten Bebauungsplanes beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. 13 a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufgestellt. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets auf dem Spielplatzgrundstück an der Helene-Weber-Straße. Der Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 Teil 1 Köckelwicker Esch umfasst das Grundstück Gemarkung Vreden, Flur 107, Flurstück 472. Der Planbereich ist im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellt:

11 11 Gemäß 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Der genannte Vorentwurf liegt in der Zeit vom bis einschließlich im Technischen Rathaus der Stadt Vreden, Fachabteilung III.2, Butenwall 79/81, Vreden während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können bei der oben bezeichneten Dienststelle Stellungnahmen zu dem Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Vreden öffentlich bekannt gemacht Vreden, den Der Bürgermeister Im Auftrag gez. Hartmann

12 12 Stadt Vreden Bekanntmachung 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 Schelver Diek Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 1 Baugesetzbuch Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Vreden hat in seiner Sitzung am dem Rat der Stadt Vreden die Aufstellung der o.g. Bebauungsplanänderung empfohlen und gleichzeitig die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Vorentwurf des oben aufgeführten Bebauungsplanes beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. 13 a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufgestellt. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets auf dem Spielplatzgrundstück am Middelwegg. Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 Schelver Diek umfasst das Grundstück Gemarkung Vreden, Flur 108, Flurstück 279. Der Planbereich ist im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellt:

13 13 Gemäß 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Der genannte Vorentwurf liegt in der Zeit vom bis einschließlich im Technischen Rathaus der Stadt Vreden, Fachabteilung III.2, Butenwall 79/81, Vreden während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können bei der oben bezeichneten Dienststelle Stellungnahmen zu dem Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Vreden öffentlich bekannt gemacht Vreden, den Der Bürgermeister Im Auftrag gez. Hartmann

14 14 Stadt Vreden Bekanntmachung 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 Gaxel - Binnenfeld Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 1 Baugesetzbuch Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Vreden hat in seiner Sitzung am dem Rat der Stadt Vreden die Aufstellung der o.g. Bebauungsplanänderung empfohlen und gleichzeitig die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Vorentwurf des oben aufgeführten Bebauungsplanes beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. 13 a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufgestellt. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets auf dem Spielplatzgrundstück an der Liemarstraße. Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 Gaxel-Binnenfeld umfasst das Grundstück Gemarkung Vreden, Flur 117, Flurstück 46. Der Planbereich ist im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellt:

15 15 Gemäß 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Der genannte Vorentwurf liegt in der Zeit vom bis einschließlich im Technischen Rathaus der Stadt Vreden, Fachabteilung III.2, Butenwall 79/81, Vreden während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können bei der oben bezeichneten Dienststelle Stellungnahmen zu dem Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Vreden öffentlich bekannt gemacht Vreden, den Der Bürgermeister Im Auftrag gez. Hartmann

16 16 Vreden, 03. Dezember 2015 Bekanntmachung 13. Sitzung des Rates der Stadt Vreden am Freitag, 11. Dezember 2015, 17:00 Uhr, im Großen Sitzungssaal des Rathauses, Burgstraße 14 Tagesordnung I. Öffentliche Sitzung 1. Anerkennung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt Vreden vom 28. Oktober Öffentlicher Teil - 2. Antrag der Juso AG Vreden auf Einberufung einer Bürgerversammlung zur 508/2015 Flüchtlingssituation in Vreden 3. Antrag der Vredener Wirtschaftsvereinigung e. V. vom zur 524/2015 Verbesserung der Infrastruktur des Industriegebiets Gaxel - Aufnahme der Machbarkeitsstudie in den Haushaltsplan 2016 der Stadt Vreden für die direkte Anbindung Industriegebiet Gaxel an die B Antrag der UWG-Fraktion zur Wahl eines zweiten Stellvertreters für 515/2015 ordentliche Ausschussmitglieder der UWG-Fraktion 5. Antrag der Arbeitsgruppe Wirtschaftsschau auf Übernahme einer 523/2015 Ausfallbürgschaft für die Wirtschaftsschau Kulturhistorisches Zentrum Westmünsterland - Aktueller Sachstand und 506/2015 Markenbildung 7. Sachstandsbericht Asyl 526/ Bestellung von Vertretern der Stadt Vreden in die 502/2015 Gesellschafterversammlung und in den Aufsichtsrat der SV-Bäder GmbH 9. Jahresrechnung der Musikschule für das Jahr / Anerkennung durch die Stadt Vreden 10. Zustimmung der Stadt Vreden zum Haushaltsplan der Musikschule / Änderung der Gebührensatzung der Musikschule Vreden e. V. zum Beratung und Beschlussfassung Wirtschaftsplan 2016 des Städt. Abwasserbetriebes 13. Gebührenbedarfsberechnung 2016 für die kostenrechnende Einrichtung Straßenreinigung und Änderung der Gebührensatzung 14. Gebührenbedarfsberechnung 2016 für die kostenrechnende Einrichtung Marktwesen 15. Gebührenbedarfsberechnung 2016 für die kostenrechnende Einrichtung Bestattungswesen 507/ / / / /2015

17 Gebührenbedarfsberechnung 2016 für die kostenrechnende Einrichtung Abfallbeseitigung 17. Gebührenbedarfsberechnung 2016 für die Unterhaltung der fließenden Gewässer II. Ordnung (C-Beiträge) 18. Gebührenbedarfsberechnung 2016 für die kostenrechnende Einrichtung Abwasserbeseitigung 19. Gebührenbedarfsberechnung 2016 für die kostenrechnende Einrichtung Klärschlammentsorgung aus privaten Kleinkläranlagen 489/ / / / Änderung der Vergnügungssteuersatzung 503/2015 Abschaffung der Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen 21. Änderung bzw. Ergänzung des Vredener Produktbuches 513/ Verschiedenes, Mitteilungen und Anfragen 23. Verabschiedung ausgeschiedener bzw. ausscheidender Ratsmitglieder 525/2015 II. Nichtöffentliche Sitzung 24. Anerkennung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt Vreden vom 28. Oktober Nichtöffentlicher Teil Verleihung einer Ehrenbezeichnung 504/ Ehrung für besondere Verdienste in den Bereichen Sport und Kultur 498/ Übertragung der Festsetzungsbefugnis und die Bevollmächtigung zur 495/2015 Vertretung in allen Widerspruchs- und Verwaltungsstreitverfahren an die kvw Münster 28. Ankauf von Grundstücksflächen 511/ Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung über die Aufnahme eines Darlehns über Vergabe der Straßenbauarbeiten für den Neubau des Busbahnhofes am Viehmarkt 31. Vergabe der Straßenbauarbeiten für die Neugestaltung der Oberflächen "Kulturachse" 32. Vergabe der Straßenbauarbeiten für die Neugestaltung des Stadteingangs Süd im Umfeld der Rundsporthalle 33. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung über die Ersatzbeschaffung eines Radladers für den Bauhof 34. Verschiedenes, Mitteilungen und Anfragen 518/ / / / /2015

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