Resümee der ersten Saison NaDiVeG

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1 Resümee der ersten Saison NaDiVeG Nichtfinanzielle Berichterstattung gem. 243b UGB / 267a UGB 2018 kpmg.at

2 Ein Jahr NaDiVeG: Zahlreiche sogenannte nichtfinanzielle Erklärungen oder Berichte sind schon veröffentlicht. Die überwiegende Anzahl der Unternehmen, deren Geschäftsjahr sich am Kalenderjahr orientiert, blickt bereits zurück auf den Berichterstellungsprozess. Der Artikel analysiert die ersten Veröffentlichungen und zeigt die Umsetzung der Transparenzauflagen in Sachen Nachhaltigkeitsleistung auf. Das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) wurde im Dezember 2016 als österreichische Antwort auf die EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung erlassen. Große Unternehmen von öffentlichem Interesse, welche im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen, sind zu Folgendem verpflichtet: Sie müssen für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2016 beginnen, wesentliche Informationen zur Nachhaltigkeitsleistung in Form einer nichtfinanziellen Erklärung ( NFI-Erklärung ) im Lagebericht oder eines gesonderten nichtfinanziellen Berichts (zb Nachhaltigkeitsbericht) aufstellen. Die Berichterstattung umfasst Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Korruptionsbekämpfung. Diese Angaben sollen die jeweiligen verfolgten Konzepte inklusive deren Ergebnisse, wesentliche Risiken und entsprechende abgeleitete Maßnahmen, sowie die wichtigsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren beschreiben. Unter die Lupe genommen 35 der im ATX Prime gelisteten Unternehmen sind verpflichtet, für das Geschäftsjahr 2017 eine Erklärung gemäß NaDiVeG zu veröffentlichen. Davon waren 32 zum 15. Juli bereits veröffentlicht und sind in der vorliegenden Erstanalyse berücksichtigt. Zwar macht die Mehrheit der Unternehmen (75 Prozent, 24 absolut) von der Option Gebrauch, einen formal gesonderten NFI-Bericht zu erstellen, es zeigt sich jedoch eine deutliche Tendenz zur zunehmenden Integration in den Geschäftsbericht. Bereits die Hälfte der formal gesonderten Berichte sind in den Geschäftsberichten inkludiert (absolut: zwölf). 25 Prozent (absolut: acht) der untersuchten Unternehmen veröffentlichen die Angaben in Form einer nichtfinanziellen Erklärung im Lagebericht. Dies ist nicht zwangsläufig gleichzusetzen mit einem integrierten Bericht, dem grundsätzlich eine integrierte Unternehmensstrategie sowie integrierte Steuerungsprozesse zugrunde liegen. Integrierte Berichte werden von 9% (absolut: drei) der Unternehmen erstellt. Wo werden die NFI-Angaben dargestellt? 37,5% 12 Unternehmen eigenständiger NFI-Bericht/ Nachhaltigkeitsbericht Wie werden die NFI-Angaben im Vergleich zur Finanzberichterstattung dargestellt? 38% separat integriert Verflechtung finanzieller und nichtfinanzieller Angaben kombiniert NFI-Erklärung als separates Kapitel im Lagebericht / NFI-Bericht als separates Kapitel im Geschäftsbericht separat eigenständiger Bericht außerhalb des Geschäftsberichts veröffentlicht 25% 8 Unternehmen NFI-Erklärung im Lagebericht 37,5% 12 Unternehmen NFI-Bericht als Teil des Geschäftsberichts 9% integriert 53% kombiniert 2

3 Rahmenwerke liefern Orientierung In der EU-Richtlinie sowie dem Erläuterungstext zum NaDiVeG wird die Verwendung von Rahmenwerken als Hilfestellung zur Erstellung der NFI-Berichterstattung empfohlen. Die GRI Sustainability Reporting Standards (kurz GRI-Standards) der Global Reporting Initiative haben sich bereits seit mehreren Jahren als meistgenutztes Rahmenwerk für die Nachhaltigkeitsberichterstattung etabliert. Die GRI-Standards eignen sich grundsätzlich dazu, die NFI-Berichterstattung gesetzeskonform zu erstellen. Im Gegensatz dazu sind manche andere internationalen Rahmenwerke nur auf Teilbereiche des NaDiVeGs anwendbar (zb zur Berichterstattung von Umweltbelangen). Mit der erstmaligen Anwendung der GRI-Standards wird häufig ein hoher zusätzlicher Aufwand im Erstellungsprozess assoziiert. Tatsächlich liefert die detaillierte Beschreibung aber gerade für Erstersteller eine wichtige Orientierungshilfe und führt stellenweise checklistenartig zum NFI-Bericht. Mit der neuen Version des Rahmenwerks, die seit Juli die bisherige Version gänzlich ablöst, bietet GRI zudem eine weitere Anwendungsoption GRI-referenced (ausgewählte Standards). Unter den analysierten ATX Prime-Berichten zeigt sich ebenfalls eine eindeutige Tendenz zur Verwendung eines Rahmenwerks: 69 Prozent (absolut: 22) der Unternehmen nutzen bereits das Rahmenwerk der Global Reporting Initiative. Wird ein Rahmenwerk zur Erstellung der NFI-Berichterstattung verwendet? Welches Rahmenwerk wird benutzt? 9,5% GRI Standards Referenced Unabhängige Prüfung schafft Vertrauen Die unabhängige Prüfung unterstützt als Qualitätssicherung die Glaubwürdigkeit gegenüber den externen Stakeholdern. Zwar ist im NaDiVeG keine verpflichtende externe Prüfung geregelt, jedoch wurde die Prüfpflicht des Aufsichtsrats diesbezüglich ausgeweitet. Bereits nach dieser ersten Saison des NaDiVeGs ist ein Trend zur zunehmenden externen Prüfung nichtfinanzieller Informationen festzustellen. Annähernd die Hälfte (44 Prozent) der NFI-Berichterstattung wurde extern geprüft. Damit holt Österreich im internationalen Vergleich auf: Weltweit lag der Durchschnitt 2017 bei 45 Prozent, wie die Ergebnisse der weltweiten KPMG Studie Survey of Corporate Responsibility Reporting zeigen. Unabhängige Prüfung 9,5% GRI G4 Kern 81% GRI Standards Kern 31% Nein 69% Ja 56% 44% keine externe Prüfung externe Prüfung Alle 22 Unternehmen, die ein Rahmenwerk verwenden, stützen sich dabei auf die Leitlinien der Global Reporting Initiative. Struktur und Aufbau Eine Struktur für den Aufbau der NFI-Erklärung / des NFI-Berichts ist nicht explizit gesetzlich festgelegt. Durch die Vorgabe der Mindestbelange und erforderlichen 3

4 Angaben wird jedoch implizit eine gewisse Struktur angeboten. Nur rund 20% der ATX-Unternehmen gliedern ihre Berichterstattung gemäß den NaDiVeG -Belangen (Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung). Die überwiegende Mehrheit verwendet eine unternehmensspezifische Struktur. Beispielsweise nach wesentlichen Handlungsfeldern. 19% Belange gemäß NaDiVeG 81% unternehmensspezifische Struktur Die größten Optimierungspotenziale Achtung der Menschenrechte Das NaDiVeG richtet den Fokus der NFI-Berichterstattung auf die wesentlichen Themen für das Unternehmen. Wichtig ist hierbei, sich auf die Themen mit den höchsten Auswirkungen auf Umwelt und Mensch bzw Gesellschaft zu konzentrieren. Mitunter befinden sich vor allem die Themen mit den bedeutendsten Auswirkungen von Dienstleistungen und Produkten in der vor- oder nachgelagerten Wertschöpfungskette. Hierzu zählen zb die Endverwertung der Produkte, die Verwendung von bewilligten Finanzmitteln oder die Arbeitsbedingungen in der Lieferkette. In diesem Zusammenhang sollte vor allem der Achtung der Menschenrechte mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden, da sich die berichteten Aktivitäten häufig auf ein grundsätzliches Bekenntnis zur Achtung von Menschenrechten (beispielsweise im Code of Conduct) beschränken. Due Diligence-Prozesse zur Identifizierung und Vermeidung möglicher Verletzungen von Sozial- und Arbeitnehmeraspekten finden derzeit noch wenig Einzug in die Berichterstattung. Die Analyse zeigt welche menschenrechtlichen Aspekte am häufigsten in der nichtfinanziellen Berichterstattung aufgegriffen werden. Das Recht auf Gleichbehandlung und Anti-Diskriminierung wird am häufigsten adressiert. Meist steht diesbezüglich die Zusammensetzung von Führungskräften und Belegschaft nach Geschlecht im Vordergrund. Welche Aspekte werden in Bezug auf Menschenrechte adressiert? Diversität Anti-Diskriminierung Arbeitsbedingungen Datenschutz Due Diligence Schulungen der Mitarbeiter Due Diligence Grundsätzliche Erwartungshaltung an Lieferanten Due Diligence Auditierung der Lieferanten 100% 88% 75% 50% 25% 69% 47% Nichtfinanzielle Risiken Der erweiterte Risikobegriff stellte die meisten Unternehmen vor eine große Herausforderung. Gefordert ist die Beschreibung von Risiken, die wahrscheinlich negative Auswirkungen auf die Belange haben werden. Das bedeutet, ein Perspektivenwechsel ist erforderlich. Es gilt solche Risiken zu beschreiben, die aus negativen Auswirkungen der eigenen Geschäftstätigkeit auf Mensch und Umwelt resultieren. Damit wird der Risikobegriff für die nichtfinanzielle Berichterstattung im Vergleich zur Risikobeschreibung im Lagebericht weiter gefasst, bzw ist diesem vorgelagert. Beispiele solcher Risiken: Arbeitsunfälle, Chemikalienaustritte ins Grundwasser oder schadhafte Produkte. Es ist zu beobachten, dass die Risiken in der NFI-Berichterstattung überwiegend verstreut in den jeweiligen Themenbeschreibungen abgebildet werden. Knapp 37% fassen diese jedoch in einem eigenen Risikokapitel zusammen entweder in der NFI-Erklärung / -Bericht oder im Risikokapitel des Lageberichts. 4

5 Wo wird über NFI-Risiken berichtet? 4% Risikokapitel im Lagebericht 33% 63% NFI- Risikokapitel in Beschreibung der Konzepte integriert Berichterstattung von zumindest einem Leistungsindiktator zu den Belangen Bekämpfung von Korruption und Bestechung Achtung der Menschenrechte Sozial- und Arbeitnehmerbelange Umweltbelange 81% 97% 100% 100% Umfang der Risikobeschreibung Ausschließlich in Bezug auf die eigene Geschäftstätigkeit Risiken aus Geschäftsbeziehungen der nachgelagerten Wertschöpfungskette produktbezogen Risiken aus Geschäftsbeziehungen in der Lieferkette lieferantenbezogen 11% 67% 63% Die wichtigsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren Für die Belange hinsichtlich Umwelt sowie Arbeitnehmer und Soziales ist in allen analysierten Berichten zumindest ein Leistungsindikator abgebildet. Hinsichtlich der Achtung von Menschenrechten und der Bekämpfung von Korruption und Bestechung besteht das größte Optimierungspotenzial. Es wird deutlich, dass für diese Themenbereiche noch kein ausreichendes Monitoring implementiert ist. Dies erschwert die Berücksichtigung in der Unternehmenssteuerung. Ausblick in die Zukunft Unternehmen und Finanzmarktteilnehmer zeigen ein steigendes Bewusstsein für die Bedeutung von sogenannten wesentlichen nichtfinanziellen Informationen nicht umsonst werden diese in der Praxis auch als extrafinanziell oder vor-finanziell bezeichnet. Es ist davon auszugehen, dass die Integration solcher wesentlichen Angaben in die Geschäftsberichterstattung zukünftig noch stärker voranschreitet. Beispielhaft ist in diesem Zusammenhang die Initiative des Finanzstabilitätsrats im Zusammenhang mit klimabezogenen Risiken und Chancen zu nennen. Bereits 2015 wurde eine Arbeitsgruppe mit führenden Unternehmen der Finanzbranche etabliert (Task Force on Climate-related Financial Disclosures TCFD). Deren Empfehlungen sollen die Identifizierung, Bewertung, Steuerung und Berichterstattung von klimabezogenen finanziellen Auswirkungen auf das Geschäftsmodell anregen und vereinheitlichen. Eine zunehmend integrierte Betrachtung von finanziellen und nichtfinanziellen Kennzahlen stellt gleichermaßen den Anspruch einer höheren Professionalisierung bzw Systematisierung des Nachhaltigkeitsmanagements. 5

6 Resümee: Die größten Herausforderungen Wesentlichkeit Über welche Inhalte muss mindestens berichtet werden? Oder anders ausgedrückt: Welche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt bestehen durch die Geschäftstätigkeit und sind relevant um die Geschäftslage zu verstehen? Umfang Welche Gesellschaften sind in den konsolidierten NFI-Bericht einzubeziehen? Beschreibung von Risiken, die wahrscheinlich negative Auswirkungen haben Perspektivenwechsel gefragt! Hier gilt es solche Risiken zu beschreiben, die vom Unternehmen ausgehen, dh mit negativen Auswirkungen für Mensch und Umwelt verbunden sind (zb Arbeitsunfälle, Chemikalienaustritte ins Grundwasser, schadhafte Produkte etc). Leistungsindikatoren Qualität statt Quantität! Gefordert sind die wichtigsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die für die konkrete Geschäftstätigkeit von Bedeutung sind. Es sollten nicht nur solche Daten berichtet werden, die einfach erhoben werden können. Ziel ist, diese Leistungsindikatoren für die weitere Steuerung zu nutzen. Prüfung durch den Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat ist für die inhaltliche Prüfung verantwortlich. Eine unabhängige Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer entlastet und stellt eine valide Datengrundlage sicher, die auch externen Stakeholdern gegenüber die Glaubwürdigkeit der NFI-Berichterstattung erhöht. Kontakt Gert Weidinger Partner, Advisory T M gweidinger@kpmg.at Peter Ertl Partner, Audit T M pertl@kpmg.at Michaela Kegel Manager, Advisory T M mkegel@kpmg.at Katharina Schönauer Manager, Advisory T M kschoenauer@kpmg.at 2018 KPMG Advisory GmbH, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative ( KPMG International ), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation. Unsere Leistungen erbringen wir vorbehaltlich der berufsrechtlichen Prüfung der Zulässigkeit in jedem Einzelfall.

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