Jetzt mit Zweiter Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen/Gymnasien Lehrerin/Lehrer an einer. im Förderschuldienst werden!

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1 Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Jetzt mit Zweiter Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen/Gymnasien Lehrerin/Lehrer an einer Förderschule werden Mit der Zweitqualifizierungsmaßnahme die Lehramtsbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik erwerben! Erhöhter Lehrerbedarf an Förderschulen: Lehrkräfte mit einer Lehramtsbefähigung für Realschulen beziehungsweise Gymnasien können sich im Rahmen einer Zweitqualifizierungsmaßnahme (nach Art. 22 Abs. 2 Satz 2 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz) für den Einsatz an Förderschulen qualifizieren. Jetzt Studienrätin/Studienrat im Förderschuldienst werden! Durchführung Einstieg: Bewährungszeit als Lehrkraft mit befristetem Vertrag (E 13) an einer Förderschule in Bayern, um Erfahrungen für den Beruf als Lehrkraft für Sonderpädagogik und für den Unterricht von Kinder/Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu sammeln. Informationen zur Bewerbung für eine befristete Anstellung erhalten Sie über die Homepage des Staatsministeriums bzw. über folgenden Link: Zweitqualifikation im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung: Teilnahme an der zweijährigen Qualifikationsmaßnahme für das Lehramt für Sonderpädagogik Weitere Einzelheiten auf den folgenden Seiten Bei Rückfragen zur Zweitqualifikationsmaßnahme steht Frau SoKRin Patricia Abbé (Tel. 089/ , patricia.abbe@stmuk.bayern.de) als Ansprechpartnerin im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Verfügung.

2 - 2 - Informationsblatt für Bewerberinnen und Bewerber mit dem Lehramt für Realschulen bzw. Gymnasien Zweitqualifikationsmaßnahme für das Lehramt für Sonderpädagogik im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung Auf Grund des weiter bestehenden erhöhten Bedarfs an Lehrkräften mit dem Lehramt für Sonderpädagogik werden zum September 2019 Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung für Realschulen bzw. Gymnasien zu einer Zweitqualifikationsmaßnahme nach Art. 22 Abs. 2 Satz 2 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz zugelassen, die den Erwerb der Lehramtsbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik zum Ziel hat. Im Rahmen der Zweitqualifikationsmaßnahme im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung werden zum Schuljahr 2019/20 zwei Maßnahmen angeboten. Maßnahme 1 Zielgruppe: Realschul- und Gymnasiallehrkräfte (gemäß Art. 7 Abs. 1 BayLBG), die sich bislang nach Erwerb der Lehramtsbefähigung mindestens ein Jahr, möglichst in der Klassenführung, an einer Förderschule bewährt haben und die über eine Eignungsfeststellung bzgl. der Tätigkeit im Förderschulbereich verfügen. Der Antrag auf Teilnahme an der Zweitqualifikationsmaßnahme ist zusammen mit den notwendigen Unterlagen bis Anfang Mai 2019 auf dem Dienstweg bei der zuständigen Regierung vorzulegen. Diese leitet den Antrag an das Staatsministerium weiter.

3 - 3 - Durchführungshinweise zur Maßnahme 1 Die Maßnahmen umfassen zwei Abschnitte: Abschnitt 1: Einjährige Ausbildungsphase (Schuljahr 2019/20) Abschnitt 2: Einjährige Vertiefungsphase (Schuljahr 2020/21) Die Maßnahme ist im ersten Ausbildungsjahr nicht teilzeitfähig. Abschnitt 1: Für die Durchführung der sonderpädagogischen Zweitqualifikation werden regionale Ausbildungsgruppen gebildet, die durch regionale Ausbildungsleitungen betreut werden. Darüber hinaus besteht an der Einsatzschule fachliche Begleitung durch eine erfahrene Lehrkraft. Eine theoretisch-fachliche Ausbildung erfolgt im Umfang von einem Ausbildungstag pro Schulwoche und im Rahmen von Lehrgangs(halb-)wochen, welche teilweise auch in den Ferien stattfinden können. Im angeleiteten Selbststudium, vorbereitet durch die Universitäten München und Würzburg, vertiefen die Teilnehmer eigenständig ihre sonderpädagogischen Fachkenntnisse. Dazu kommen individuelle Beratungsbesuche und eine Unterrichtsmitschau im Rahmen der regionalen Ausbildungsgruppe. Der Abschnitt 1 (einjährige Ausbildungsphase) endet mit einer Eignungsfeststellung, die auf Grundlage der Ergebnisse der durchzuführenden Lehrvorführung, des sich anschließenden Fachgesprächs sowie der Würdigung durch die regionale Ausbildungsleitung erfolgt. Ausbildungsinhalte des ersten Abschnitts sind: Modul 1: Sonderpädagogik in Bayern Modul 2: Grundlagen des Förderschwerpunkts ese Modul 3: Sonderpädagogische Interventionsstrategien Modul 4: Kompetenzorientiert Unterricht planen und durchführen Modul 5: Sonderpädagogische Diagnostik Modul 6: Beratung und Gesprächsführung Universitätstage: Pro Halbjahr wird ein Ausbildungstag von den Universitäten München und Würzburg durchgeführt

4 - 4 - Die Teilnehmer erhalten während des ersten Ausbildungsabschnitts befristete Arbeitsverträge mit einer Zusage der Verbeamtung unter der Voraussetzung des erfolgreichen Durchlaufens des ersten Abschnittes und des Vorliegens der beamtenrechtlichen Einstellungsvoraussetzungen. Sie sind während dieser Zeit in allen Zweigen der Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung) versicherungspflichtig. Ein Beihilfeanspruch nach den Beihilfevorschriften besteht nicht. Für die Dauer des ersten Abschnitts der Zweitqualifikationsmaßnahme erhalten die Teilnehmer fünf Anrechnungsstunden pro Woche zur Teilnahme am Ausbildungstag sowie ggf. die Freistellung für die Ausbildungs(halb-) wochen. Die Vergütung erfolgt höchstens entsprechend der Tätigkeit im bisherigen Gymnasial-/Realschullehramt (E 13). Nach erfolgreicher Absolvierung des ersten Abschnittes wird die Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik in Bayern zuerkannt. Damit können die Lehrkräfte am staatlichen Einstellungsverfahren für Lehrkräfte für Sonderpädagogik teilnehmen und als Beamte auf Probe in diesem Lehramt eingestellt werden. Abschnitt 2: Die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe erfolgt als Studienrat oder Studienrätin im Förderschuldienst (Bes.Gr. A 13). Im ersten Jahr der Probezeit findet eine betreute Vertiefungsphase statt. Diese dient insbesondere der Stärkung der in den Ausbildungsmodulen erworbenen Kompetenzen. Verpflichtend ist der Besuch von zwei Universitätstagen, zwei Lehrgangshalbwochen in Dillingen sowie von vier Fortbildungshalbtagen der Regierungen. Die Teilnehmer dokumentieren die Teilnahme an entsprechenden Maßnahmen und legen der zuständigen Regierung die Nachweise vor (Portfolio). Die Verbeamtung auf Lebenszeit kann nach dem Abschnitt 2 der Zweitqualifikationsmaßnahme erfolgen.

5 - 5 - Maßnahme 2 (NEU) Diese Maßnahme richtet sich gezielt an Lehrkräfte, die sich weniger als ein Jahr an einer Förderschule bewährt haben. Zielgruppe: Realschul- und Gymnasiallehrkräfte (gemäß Art. 7 Abs. 1 BayLBG), die sich nach Erwerb der Lehramtsbefähigung mindestens ab dem Schulhalbjahr, an einer Förderschule bewährt haben und die über eine Eignungsfeststellung bzgl. der Tätigkeit im Förderschulbereich verfügen. Der Antrag auf Teilnahme an der Zweitqualifikationsmaßnahme ist zusammen mit den notwendigen Unterlagen bis Anfang Mai 2019 auf dem Dienstweg bei der zuständigen Regierung vorzulegen. Diese leitet den Antrag an das Staatsministerium weiter. Durchführungshinweise zu der Maßnahme 2 Die Maßnahmen umfassen zwei Abschnitte: Abschnitt 1: Einjährige Ausbildungsphase (Schuljahr 2019/20) Abschnitt 2: Einjährige Vertiefungsphase (Schuljahr 2020/21) Die Maßnahme ist im ersten Ausbildungsjahr nicht teilzeitfähig. Abschnitt 1: Für die Durchführung der sonderpädagogischen Zweitqualifikation werden regionale Ausbildungsgruppen gebildet, die durch regionale Ausbildungsleitungen betreut werden. Darüber hinaus besteht an der Einsatzschule fachliche Begleitung durch eine erfahrene Lehrkraft. Eine theoretisch-fachliche Ausbildung erfolgt im Umfang von einem Ausbildungstag pro Schulwoche und im Rahmen von Lehrgangs(halb-)wochen, welche teilweise auch in den Ferien stattfinden können. Im angeleiteten Selbststudium, vorbereitet durch die Universitäten München und Würzburg, vertiefen die Teilnehmer eigenständig ihre sonderpädagogischen Fachkenntnisse. Dazu kommen individuelle Beratungsbesuche und eine Unterrichtsmitschau im Rahmen der regionalen Ausbildungsgruppe.

6 - 6 - Ausbildungsinhalte des ersten Abschnitts sind: Modul 1: Sonderpädagogik in Bayern Modul 2: Grundlagen des Förderschwerpunkts ese Modul 3: Sonderpädagogische Interventionsstrategien Modul 4: Kompetenzorientiert Unterricht planen und durchführen Modul 5: Sonderpädagogische Diagnostik Modul 6: Beratung und Gesprächsführung Universitätstage: Pro Halbjahr wird ein Ausbildungstag von den Universitäten München und Würzburg durchgeführt Für die Dauer des ersten Abschnitts der Zweitqualifikationsmaßnahme erhalten die Teilnehmer fünf Anrechnungsstunden pro Woche zur Teilnahme am Ausbildungstag sowie ggf. die Freistellung für die Ausbildungs(halb-) wochen. Abschnitt 2: Im ersten Schulhalbjahr des Abschnitt 2 findet eine Eignungsfeststellung, die auf Grundlage der Ergebnisse der durchzuführenden Lehrvorführung, des sich anschließenden Fachgesprächs sowie der Würdigung durch die regionale Ausbildungsleitung erfolgt. Darüber hinaus findet eine betreute Vertiefungsphase statt. Diese dient insbesondere der Stärkung der in den Ausbildungsmodulen erworbenen Kompetenzen. Verpflichtend ist der Besuch von zwei Universitätstagen, zwei Lehrgangshalbwochen in Dillingen sowie von vier Fortbildungshalbtagen der Regierungen. Die Teilnehmer dokumentieren die Teilnahme an entsprechenden Maßnahmen und legen der zuständigen Regierung die Nachweise vor (Portfolio). Die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe erfolgt als Studienrat oder Studienrätin im Förderschuldienst (Bes.Gr. A 13) nach dem Abschnitt 2 der Zweitqualifikationsmaßnahme. Die Teilnehmer erhalten während der Ausbildungsabschnitte befristete Arbeitsverträge mit einer Zusage der Verbeamtung unter der Voraussetzung des erfolgreichen Durchlaufens und des Vorliegens der beamtenrechtlichen Einstellungsvoraussetzungen. Sie sind während dieser Zeit in allen Zweigen der Sozialversi-

7 - 7 - cherung (Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung) versicherungspflichtig. Ein Beihilfeanspruch nach den Beihilfevorschriften besteht nicht. Die Vergütung erfolgt höchstens entsprechend der Tätigkeit im bisherigen Gymnasial- /Realschullehramt (E 13).

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