Energieeffizienz von Abwasseranlagen. Das Förderprogramm des Landes Hessen

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1 Energieeffizienz von Abwasseranlagen Das Förderprogramm des Landes Hessen Fachtagung Hessen-Umwelttech , Wetzlar Wiesbaden, den 10. Oktober 2012

2 Förderung der Erstellung von Energieanalysen Finanzielle Voraussetzungen Chefgespräch am : HMF akzeptiert die Förderung der Erstellung von Energieanalysen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Abwasserbehandlungsanlagen Mittelvolumen von bis zu 5,3 Mio. ; Befristung auf 3 Jahre Finanzierung aus dem Aufkommen der Abwasserabgabe Mittwoch, 10. Oktober

3 Ziele der Förderung Die zu fördernden Analysen sollen Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Steigerung der Energieeigenproduktion vorschlagen. Deren Umsetzung soll den Energiebedarf der untersuchten Anlage vermindern (Klimaschutz!) die betrieblichen Kosten senken durch die Analyse des Betriebs der Kläranlage und die durchzuführenden Maßnahmen soll eine Verbesserung der Reinigungsleistung der Anlage erreicht werden. 3

4 Förderung der Erstellung von Energieanalysen Hinweise und Vorgaben für die Förderung werden in der Verwaltungsvorschrift für die Förderung der Erstellung von Energieanalysen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Abwasserbehandlungsanlagen gegeben. Die VV wurde mit HMF/HMIS, dem Hessischen Rechnungshof und der AVV abgestimmt und am 26. September 2011 im Staatsanzeiger (Seite 1200) veröffentlicht. VV sowie Vordrucke für Antrag und Verwendungsnachweis sind im Internet ( unter Umwelt/Gewässerschutz/KommunalesAbwasser/Energieeffizienz verfügbar. Mittwoch, 10. Oktober

5 Förderung der Erstellung von Energieanalysen Wesentliche Inhalte der Förderung Ein Vorhaben soll nur gefördert werden, wenn die Energieanalyse auf der Grundlage der Arbeitshilfe zur Verbesserung der Energieeffizienz von Abwasseranlagen aufgestellt wird. Die Energieanalyse muss von einem fachlich geeigneten Auftragnehmer durchgeführt werden (Ziff. 3.2 der Arbeitshilfe). Mittwoch, 10. Oktober

6 Förderung der Erstellung von Energieanalysen Zuwendungen können gewährt werden an Gemeinden, Gemeindeverbände und Abwasserverbände. Zuwendungen werden grundsätzlich im Rahmen einer Projektförderung zur Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Zuwendungsfähig sind die tatsächlichen Kosten. Diese werden pauschal auf begrenzt. Der Fördersatz beträgt einheitlich 75% der förderfähigen Kosten. Mittwoch, 10. Oktober

7 Förderung der Erstellung von Energieanalysen Die Energieanalyse darf nicht vor der Bewilligung in Auftrag gegeben werden (Refinanzierungsverbot). Anträge auf Förderung (Anlage zur Verwaltungsvorschrift entspricht Muster 1 zu 44 LHO) können bei der zuständigen Wasserbehörde gestellt werden. Zusammen mit dem Antrag ist ein Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen. Die Regierungspräsidien entscheiden über die Zuwendung und bescheiden den Antragsteller (Bewilligungsbehörde). Das HMUELV hat ihnen einen Musterzuwendungsbescheid zur Verfügung gestellt. Mittwoch, 10. Oktober

8 Förderung der Erstellung von Energieanalysen Der Auftrag für die Erstellung der Analyse soll innerhalb von 4 Monaten erteilt werden. Kein förmliches Vergabeverfahren erforderlich Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist zu beachten - Musterzuwendungsbescheid sieht vor, dass mindestens 3 geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen (Ausnahme: eine wirtschaftliche und sparsame Verwendung kann anderweitig nachgewiesen werden). Gründe für eine Ausnahme sollten dokumentiert werden. 8

9 Förderung der Erstellung von Energieanalysen Regelung zur Auftragsvergabe wird kontrovers diskutiert: Billiganbieter kommen zum Zuge. Alternative: Formloses Interessenbekundungsverfahren in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD) Frist von 2 Wochen vorgeben sofern keine 3 Angebote vorliegen, kann dennoch vergeben werden. Weitere Möglichkeit: die HAD um die kostenfreie Benennung geeigneter Unternehmen bitten. Regierungspräsidien können den Musterzuwendungsbescheid dahingehend anpassen. 9

10 Förderung der Erstellung von Energieanalysen Nach Fertigstellung der Energieanalyse ist diese der zuständigen Wasserbehörde zusammen mit der Rechnung für die Erstellung zur Prüfung vorzulegen. Für den Verwendungsnachweis (Anlage zur Verwaltungsvorschrift) ist eine vereinfachte Form vorgesehen. Der Zuwendungsempfänger hat u.a. zu bestätigen, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren wurde. Die Zuwendung wird auf Basis des Prüfergebnisses und des Verwendungsnachweises vom Regierungspräsidium in einer Summe ausgezahlt. Mittwoch, 10. Oktober

11 Förderung der Erstellung von Energieanalysen Werden in der Energieanalyse Sofortmaßnahmen (d.h. Maßnahmen mit einem sehr guten Kosten- Nutzenverhältnis - unter 0,3) vorgeschlagen, sind diese innerhalb von 2 Jahren nach Vorlage des Verwendungsnachweises auszuführen und nachzuweisen. Bei Nichteinhaltung dieser Auflage kann die Zuwendung zurückgefordert werden. Im übrigen gelten für das Verwaltungsverfahren die VV zu 44 LHO sowie 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz. Mittwoch, 10. Oktober

12 Förderung der Erstellung von Energieanalysen Förderung des Bundes für das Klimaschutz-Teilkonzept klimafreundliche Abwasserbehandlung : neue Antragsmöglichkeit voraussichtlich Die zuwendungsfähigen Ausgaben sind auf für Kläranlagen bis EW und für noch größere Kläranlagen begrenzt. Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 50% (ggf % für finanzschwache Kommunen) Antragstellung beim Projektträger Jülich, Geschäftsbereich Umwelt, Forschungszentrum Jülich GmbH, ptj-ksi@fz-juelich.de 12

13 Schulungs- und Öffentlichkeitsarbeit Schulungsveranstaltungen für die Wasserbehörden am 23. und 24. August 2011 in Frankfurt am Main und Kassel Veranstaltungen zur Energieeffizienz von Abwasserbehandlungsanlagen am in Kassel am in Bad Hersfeld am in Weimar-Roth 13

14 Bisherige Programmdurchführung Noch in 2011 wurden 27 Gemeinden, Eigenbetrieben oder Abwasserverbänden 33 Bescheide über insgesamt ,00 EUR erteilt. Insgesamt wurden bisher mit 88 Bescheiden Zuwendungen über ,00 EUR bewilligt. Für 2012 liegen weitere Anträge vor bzw. sind bereits angekündigt (allein RP Gießen erwartet weitere 9 Anträge). 14

15 Bisherige Programmdurchführung Rückmeldungen von Kommunen: Großzügige und unbürokratische Förderung wird gelobt. Kritik: Förderung kommt zu spät; Kommunen haben Analysen bereits mit eigenen Mitteln finanziert oder andere Förderung in Anspruch genommen. Verbände wollen Gutachten der größeren Anlagen selbst bei kleineren Kläranlagen umsetzen. Betreiber von kleineren Anlagen sehen kein nennenswertes Einsparpotential. 15

16 Förderung der Erstellung von Energieanalysen Ausblick: erste Ergebnisse Mehrere Betreiber haben bereits ohne Förderung Energieanalysen ausführen lassen; z.b. Abwasserverband Horlofftal - Bereitschaft zur Weitergabe von Erfahrungen). Aufgrund der Ergebnisse werden die bereits abgeschriebenen, defekten Belüfter durch ein effektiveres System (Plattenbelüfter) ersetzt. Mittwoch, 10. Oktober

17 Förderung der Erstellung von Energieanalysen Energieanalyse für Kläranlage Roßdorf: 6 Sofortmaßnahmen mit einem Einsparpotential von ca kwh/a sind bereits umgesetzt (insbesondere: Reduzierung der Mindestdrehzahl von Pumpen, Verwertung des Faulgases im BHKW). Nach Durchführung aller Maßnahmen reduziert sich der externe Strombezug von auf kwh/a. Nach jetzigem Preisstand Energiekosteneinsparungen von /a möglich. 17

18 Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Mittwoch, 10. Oktober

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