MINISTERIUM FÜR FINANZEN UND WIRTSCHAFT
|
|
- Lucas Baumann
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 MINISTERIUM FÜR FINANZEN UND WIRTSCHAFT Ausführungsbestimmungen des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft für die Gewährung von Zuwendungen für regionale Netzwerke für berufliche Fortbildung vom 1. Januar Az.: /404 INHALT 1. Zuwendungszweck 2. Rechtsgrundlage 3. Zuwendungsempfänger 4. Zuwendungsvoraussetzungen für regionale Netzwerke für berufliche Fortbildung, Form und Höhe der Zuwendungen 4.1 Zuwendungsvoraussetzungen zur Projektförderung 4.2 Form und Höhe der Zuwendung 4.3 Sonstige Zuwendungsbestimmungen 5. Sonstige Maßnahmen 6. Sonstige Bestimmungen 6.1 Mehrfachförderung 6.2 Antragsverfahren 7. Inkrafttreten Neues Schloss Schlossplatz Stuttgart Telefon Telefax poststelle@mfw.bwl.de
2 Ziel und Zweck der Förderung Ziel der Förderung ist die Steigerung der Leistungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen sowie des Transfers von Technologien in die Betriebe. Durch die Tätigkeit der regionalen Netzwerke werden die regionalen Angebote der beruflichen Fortbildung intensiviert und verbreitet, sowie Angebotstransparenz geschaffen. 1.1 Zweck Die regionalen Netzwerke für berufliche Fortbildung haben die Aufgabe, die berufliche Fortbildung in ihrem Bereich zu intensivieren. Sie fördern die Zusammenarbeit und die Abstimmung der Fortbildungsmaßnahmen unter den Trägern beruflicher Fortbildung. Sie stellen insbesondere fest, welche Maßnahmen in der beruflichen Fortbildung erforderlich und anzuregen sind. Sie veröffentlichen für ihren Bereich gemeinsam ihre Veranstaltungen und fördern die gemeinschaftliche Werbung für berufliche Fortbildung Den regionalen Netzwerken können Vertreter aller Träger beruflicher Fortbildung sowie weiterbildungsnahe Organisationen oder Institutionen angehören. Als Träger beruflicher Fortbildung erkennen sie die Qualitätskriterien und die Checkliste des Netzwerks an. Die Vertreter wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter für die Dauer von drei Jahren Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft berät und unterstützt die regionalen Netzwerke bei ihrer Aufgabe. 2. Rechtsgrundlage Die Zuwendungen werden auf der Rechtsgrundlage des Gesetzes zur Mittelstandsförderung (MFG) vom (GBl. 2000, S. 745ff) im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Maßgabe des Staatshaushaltsgesetzes und des Staatshaushaltsplanes entsprechend der 23 und 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
3 Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger für Fördermaßnahmen nach 4. sind die regionalen Netzwerke für berufliche Fortbildung. 4. Zuwendungsvoraussetzungen für regionale Netzwerke für berufliche Fortbildung, Form und Höhe der Zuwendungen 4.1 Zuwendungsvoraussetzungen zur Projektförderung Zuschüsse werden gewährt für die Organisation des Netzwerks zur Deckung der persönlichen und sächlichen Ausgaben (Entschädigung für Zeitaufwand, Reisekosten, Verwaltungsausgaben) und für die Herstellung und den Vertrieb von Publikationen, wie "Fit durch Fortbildung" und der angemessenen dazu gehörigen Werbung, die der Transparenz des regionalen beruflichen Bildungsangebotes dienen. 4.2 Form und Höhe der Zuwendung Für die Organisation kann jedem Netzwerk ein Zuschuss bis zu Euro jährlich als Festbetrag pauschal gewährt werden. Mit der Pauschale ist die angemessene Aufwandsentschädigung für die Leitung, die Ausgaben für Telefon, Porto, Büromaterial und Schreibarbeiten, sowie sonstige Verwaltungsausgaben wie Reisekosten abgedeckt. Der Zuschuss wird als Projektförderung in Form der Festbetragsfinanzierung gewährt Die angemessenen Ausgaben für die Herstellung und den Vertrieb von Publikationen, wie "Fit durch Fortbildung" und der angemessenen dazu gehörigen Werbung können anteilig erstattet werden. Es ist ein angemessener Eigenbeitrag zu erbringen. Der Zuschuss wird als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung gewährt.
4 - 4 - Sofern die verfügbaren Mittel nicht ausreichen, werden die Zuschüsse nach gleichmäßigen Grundsätzen vergeben. 5. Sonstige Maßnahmen 5.1 Voraussetzungen Neben den Förderungsmaßnahmen nach der Nummer 4 können Zuschüsse für Vorhaben der beruflichen Fortbildung gewährt werden, wenn diese besonders geeignet sind, zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der mittelständischen Wirtschaft des Landes beizutragen und wenn an deren Durchführung ein erhebliches Interesse der Wirtschaft und des Landes besteht. Eine angemessene Eigenbeteiligung ist in der Regel erforderlich. 5.2 Form und Höhe der Zuwendungen richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall. 6. Sonstige Bestimmungen 6.1 Mehrfachförderung Die Förderung der Maßnahmen durch mehrere Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln (Mehrfachförderung) ist zulässig und erwünscht. Ein angemessener Eigenanteil muss mit Ausnahme von Vorhaben nach Nr gewährleistet sein. Finanzierungsmöglichkeiten durch andere öffentliche Stellen sind auf Verlangen auszuschöpfen. 6.2 Antragsverfahren Anträge auf Gewährung von Zuschüssen nach diesen Ausführungsbestimmungen sind schriftlich an das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft zu richten. Die Anträge bzw. die Vorhabensanzeigen sind frühzeitig vor dem geplanten Maßnahmenbeginn einzureichen.
5 Inkrafttreten Diese Ausführungsbestimmungen treten rückwirkend zum 01. Januar 2013 in Kraft. Die Richtlinie des Wirtschaftsministeriums für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der beruflichen Bildung vom 01. Januar 2005 ist zum 31. Dezember 2012 außer Kraft getreten.
MINISTERIUM FÜR FINANZEN UND WIRTSCHAFT
MINISTERIUM FÜR FINANZEN UND WIRTSCHAFT Ausführungsbestimmungen des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft für die Gewährung von Zuwendungen für überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) vom 1. Januar
Mehr2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom
2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 31.7.2014 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Landesprogramms 1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein RdErl. d. Ministeriums
Mehrb) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. des
MehrVom 11. Februar 2016 (AmtsBl. M-V S. 82)
RefJVwV 2.142-501_Archiv Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung von Projekten im Zusammenhang mit dem Reformationsjubiläum 2017 1 Vom 11. Februar
Mehr216 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches
216 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend,
Mehrb) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. d. Ministerpräsidenten
MehrRichtlinien für die institutionelle Förderung von überregional tätigen Trägern in der Jugendhilfe
Richtlinien für die institutionelle Förderung von überregional tätigen Trägern in der Jugendhilfe Erlass des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein
Mehrmit dem Ziel der Entlastung der Schüleriimen und Schüler beziehungsweise Auszubildenden.
2124 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildungen in der Ergotherapie, der Logopädie, den Berufen in der Physiotherapie, der Podologie und der pharmazeutisch-technischen
MehrRichtlinien für die institutionelle Förderung von überregional tätigen Trägern in der Jugendhilfe
Richtlinien für die institutionelle Förderung von überregional tätigen Trägern in der Jugendhilfe Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung vom 10. Dezember
MehrRichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung)
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung) vom 11.01.2016 Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten
MehrFörderung abfallwirtschaftlicher Maßnahmen und der Sanierung von Altlasten (Fördergrundsätze - Abfall und Altlasten)
Förderung abfallwirtschaftlicher Maßnahmen und der Sanierung von Altlasten (Fördergrundsätze - Abfall und Altlasten) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Forsten vom 29. November 1996
MehrRichtlinie zur Förderung des Ehrenamts in Zusammenhang mit der Betreuung von Flüchtlingen und im Sozialbereich allgemein
Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts in Zusammenhang mit der Betreuung von Flüchtlingen und im Sozialbereich allgemein vom 13.12.2018 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage: 1.1 Das Land kann nach Maßgabe
MehrRichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Freiwillige Ganztagsschulen 2011 im Saarland. Vom
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Freiwillige Ganztagsschulen 2011 im Saarland Vom 15.03.2011 1. Zuwendungszweck, Gegenstand und Rechtsgrundlage der Förderung Das Land gewährt nach Maßgabe
MehrRichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationssozialberatung und Projekten zum Aktionsplan Integration (Förderrichtlinie
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationssozialberatung und Projekten zum Aktionsplan Integration (Förderrichtlinie Migrationssozialberatung) vom 29. April 2013 Innenministerium
MehrRichtlinie zur Förderung von Landesjugendverbänden (LJP - 5)
Richtlinie zur Förderung von Landesjugendverbänden (LJP - 5) 1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt gemäß der 12, 73, 74 und 82 SGB VIII und gemäß 2 bis 5 des Kinder-
MehrRichtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst
Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 2 Gegenstand der Förderung 3 Zuwendungsempfänger 4 Zuwendungsvoraussetzungen 5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen 6 Verfahren
MehrRdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales 11 C v (ab Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen)
2430 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen gemäß 96 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) durch das Land Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit
MehrRichtlinie der Landeshauptstadt Magdeburg über die Gewährung von Zuwendungen für umweltrelevante Vorhaben
DS0380/12 - Anlage Richtlinie der Landeshauptstadt Magdeburg über die Gewährung von Zuwendungen für umweltrelevante Vorhaben Inhaltsverzeichnis 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 2 Gegenstand der Förderung
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Integration von Spätaussiedlern und Ausländern durch das Land Sachsen-Anhalt
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Integration von Spätaussiedlern und Ausländern durch das Land Sachsen-Anhalt RdErl. des MI vom 12. 8. 2004-42.1H-12230 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit und Soziales zur Kindertagespflege (VwV Kindertagespflege) Vom 18. Februar 2009 Az.:
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit und Soziales zur Kindertagespflege (VwV Kindertagespflege) Vom 18. Februar 2009 Az.: 23-6930.19-5 1. Begriffsbestimmung und Ausgestaltung der Kindertagespflege
MehrMinisterialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 33 vom Seite 719 bis 732
Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 33 vom 30.11.2015 Seite 719 bis 732 Richtlinien über die Gewährung von arbeitsplatzschaffenden Existenzgründungshilfen für Handwerksmeister/-innen (Meistergründungsprämie
MehrVerwaltungsvorschrift des Sozialministeriums über die Förderung von Betreuungsvereinen (VwV BtV) Vom 23. November Az.:
Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums über die Förderung von Betreuungsvereinen (VwV BtV) Vom 23. November 2010 - Az.: 42-5031.4-2.2-1. Zuwendungsziel, Rechtsgrundlage Ziel der Landesförderung ist
MehrRichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Aktionsprogramm zur naturnahen Entwicklung der Gewässer 2.
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Aktionsprogramm zur naturnahen Entwicklung der Gewässer 2. Ordnung in NRW RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft
MehrRichtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein. (Schwimmsportstättenförderrichtlinie)
Richtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein (Schwimmsportstättenförderrichtlinie) Fundstelle: Amtsblatt Schl.-H. 2016, S. 194 Erlass des Ministeriums für Inneres
Mehr3. Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger sind Gemeinden und Gemeindeverbände als Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter).
216 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren RdErl. des Ministeriums für Generationen,
Mehr2. Richtlinie der Sportjugend Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung der Jugendarbeit im Sport
2. Richtlinie der Sportjugend Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung der Jugendarbeit im Sport 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Ziel der Jugendarbeit der SJMV ist es, das Kinder- und Jugendhilfegesetz
MehrVom Pflegemaßnahmen an einzeln stehenden Obstbäumen. Obstbäume in Hausgärten werden nicht gefördert.
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes zur Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung, Verbesserung und Neuanlage von Streuobst (FRL-Streuobst) Vom 26.08.2014 1. Zweckbestimmung, Rechtsgrundlage
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Beiträge, durch die Eltern für die Förderung ihrer Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Tagespflegestelle im letzten Jahr vor deren
MehrRichtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege
Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege 1. Zuwendungszweck Der gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und auf Grundlage der Allgemeinen
MehrRichtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen und Großtagespflege
Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen und Großtagespflege Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
Mehr2231-A. Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen
2231-A Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und
MehrKriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Projekten soziokultureller Einrichtungen in Niedersachsen
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Kriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Projekten soziokultureller Einrichtungen in Niedersachsen 1. Zuwendungszweck,
Mehr2162-A. Förderrichtlinien zur Umsetzung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen im Freistaat Bayern
2162-A Förderrichtlinien zur Umsetzung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen im Freistaat Bayern Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung,
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zur Kindertagespflege (VwV Kindertagespflege)
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zur Kindertagespflege (VwV Kindertagespflege) Vom 12. Dezember 2013 Az.: 31-6930.181/14 1. Begriffsbestimmung und Ausgestaltung der Kindertagespflege
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der kommunalen Integrationsarbeit (KOMM-AN KI NRW)
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der kommunalen Integrationsarbeit (KOMM-AN KI NRW) Runderlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration - Az: 423-9501
MehrQuelle: Gliederungs-Nr:
Landesrecht BW recherchiert von: Wolfgang Kunz am 28.03.2013 Vorschrift Quelle: Normgeber: Innenministerium Aktenzeichen: 4-5840.2/5 Erlassdatum: 31.10.2012 Fassungvom: 31.10.2012 Gültig ab: 01.01.2013
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen (VwV-Tierheime) Vom 01.03.2015 - Az.: 34-9185.24-1. Zuwendungsziel,
MehrFörderrichtlinien für die Amateurmusik in Baden-Württemberg
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Förderrichtlinien für die Amateurmusik in Baden-Württemberg Gültig ab 2015 1. Zuwendungszweck / Zuwendungsziel Das Land gewährt Zuwendungen zur Förderung
MehrRichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Absatzes land-, fisch- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Absatzes land-, fisch- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Vom
Mehr2160-A. Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe
2160-A Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 19.12.2008 Az.: VI5/6523-1/23
MehrVerwaltungsvorschriften zum Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (VV- ÖPNVG NRW)
Verwaltungsvorschriften zum Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (VV- ÖPNVG NRW) RdErl. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr II B 3-49-40/1-
MehrFRL Innovationsprozesse Kitas. Richtlinie
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung von Innovationsprozessen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege Vom 30. Juli 2008 Teil 1 1 Zuwendungszweck und
MehrProjektförderung über den Landesmusikrat NRW e. V. aus der Laienmusikförderung des Landes Nordrhein-Westfalen gültig ab Haushaltsjahr 2013
Projektförderung über den Landesmusikrat NRW e. V. aus der Laienmusikförderung des Landes Nordrhein-Westfalen gültig ab Haushaltsjahr 2013 A. Allgemeine Fördergrundsätze Die Bezirksregierung gewährt nach
MehrMerkblatt. Programm zur Förderung der Regionalbüros für berufliche Fortbildung
Wirtschaftsministerium Stand: November 2006 Baden-Württemberg Merkblatt Programm zur Förderung der Regionalbüros für berufliche Fortbildung 1. Ziel und Zweck der Förderung Vor dem Hintergrund der zunehmenden
Mehr7523-W. Richtlinien zur Förderung von Energiekonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen
Richtlinien zur Förderung von Energiekonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen 7523-W Richtlinien zur Förderung von Energiekonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen Bekanntmachung des Bayerischen
MehrFörderung überbetrieblicher Lehrlingsunterweisung im Handwerk
Förderung überbetrieblicher Lehrlingsunterweisung im Handwerk - Ergänzende Förderkriterien - Stand: 22. März 2010 Auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Aktionen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit
MehrQuelle: Gliederungs-Nr: Fundstellen: GABl. 2017, 144, K. u. U. 2017, 40
Landesrecht BW Vorschrift Normgeber: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Aktenzeichen: 31-6930.181/34 Erlassdatum: 06.03.2017 Fassung vom: 06.03.2017 Gültig ab: 01.01.2017 Gültig bis: 31.12.2017 Quelle:
MehrRichtlinie zur Förderung von Maßnahmen des naturgemäßen Wasserbaus und der Gewässerentwicklung. Vom. 18. Oktober 2005
Der Minister Bei sachbezogenen Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Herrn Holger Neisius Az.: A/4-Regis 2580 Ne Telefon: 0681/ 501-4264 Telefax: 0681/ 501-4728 e-mail: h.neisius@umwelt.saarland.de Datum:
MehrRichtlinie der Landeshauptstadt Dresden über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Schüleraustauschen vom 29. März 2017
Richtlinie der Landeshauptstadt Dresden über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Schüleraustauschen vom 29. März 2017 Förderrichtlinie Schüleraustausch Inhaltsverzeichnis: 1 Zuwendungszweck,
Mehr1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen Vernässungen oder Erosion im Land Sachsen- Anhalt RdErl. des MLU vom 20.01.2012 21.11-62145/3
MehrVerteiler. Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 1. Hess. Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Postfach 31 09 D-65021 Wiesbaden
MehrVom 29. Dezember 2017 Az.: /162
Verwaltungsvorschrift des Verkehrsministeriums und des Finanzministeriums zur Umsetzung des Kommunalen Sanierungsfonds in den Jahren 2017-2019 für die Sanierung von Brückenbauwerken (VwV Kommunaler Sanierungsfonds
MehrRichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund (Integrationsrichtlinie)
240 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund (Integrationsrichtlinie) RdErl. des MI vom 1.8.2014 34.4-H-48002/4 1. Zuwendungszweck,
MehrRichtlinie. zur Gewährung von Kreiszuweisungen und Zuschüssen zur Ko- Finanzierung für Investitionsförderungen aus den Leader und ZILE.
Richtlinie zur Gewährung von Kreiszuweisungen und Zuschüssen zur Ko- Finanzierung für Investitionsförderungen aus den Leader und ZILE Programmen 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Der Landkreis Aurich
MehrMinisterium für Verkehr Baden-Württemberg. Az /1298
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Az. 3-3894.0/1298 Förderprogramm Verwaltungskostenpauschale zur Unterstützung von ehrenamtlich getragenen Verkehren im ÖPNV vom 22.10.2018 Verwaltungskostenpauschale
MehrGrundsätze zur Förderung des Behindertensports vom Nr. IV 4/5524-1/10/91 1
Grundsätze zur Förderung des Behindertensports vom 16.09.91 Nr. IV 4/5524-1/10/91 1 Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe dieser Grundsätze und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere
MehrRichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte RdErl. d. Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und
MehrRichtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Zentrales
MehrMinisterium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg. Az.: /1158
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg Az.: 3894.0/1158 Sonderprogramm 2015/2016 zur Förderung von Maßnahmen zum Umbau von Bushaltepunkten vom 22.05.2015 1. Allgemeines Das Land Baden-Württemberg
MehrQuelle: Gliederungs-Nr: Norm: 23 SGB 8 Fundstelle: Nds. MBl. 2018, 50. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur
Voris - Vollversion: Vorschrift Normgeber: Kultusministerium Aktenzeichen: 21-51 802/2-2 Erlassdatum: 27.12.2017 Fassung vom: 27.12.2017 Gültig ab: 01.01.2018 Gültig bis: 31.12.2022 Quelle: Gliederungs-Nr:
MehrQuelle: Gliederungs-Nr: Fundstelle: MBl. LSA. 2013, 222
Recherchieren unter juris Das Rechtsportal Vorschrift Normgeber: Ministerium für Inneres und Sport Aktenzeichen: 35.11-52200/13 Erlassdatum: 24.04.2013 Fassung vom: 19.07.2016 Gültig ab: 18.10.2016 Quelle:
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport über die Umsetzung des Kinderbetreuungsfördergesetzes (VwV KinderBFG)
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport über die Umsetzung des Kinderbetreuungsfördergesetzes (VwV KinderBFG) Vom 11. August 2015 - Az: 31-6930.1640/2 - INHALTSÜBERSICHT Erster
MehrEUR (in Worten: neunzigtausend Euro)
MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG, FAMILIE, FRAUEN UND SENIOREN Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg Postfach 103443 70029 Stuttgart Landesarbeitsgemeinschaft
MehrRichtlinie der Landeshauptstadt Dresden zur Förderung von kulturellen Kleinprojekten (Kleinprojektefonds) Vom 1. Juni 2017
Richtlinie der Landeshauptstadt Dresden zur Förderung von kulturellen Kleinprojekten (Kleinprojektefonds) Vom 1. Juni 2017 Veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 24/2017 am 15. Juni 2017 Inhaltsverzeichnis 1
MehrRichtlinie des Landkreises Oder-Spree für ehrenamtliche Tätigkeiten zur Förderung der Integration von Flüchtlingen
Richtlinie des Landkreises Oder-Spree für ehrenamtliche Tätigkeiten zur Förderung der Integration von Flüchtlingen Diese Richtlinie soll die nachhaltige Integration von Flüchtlingen und Spätaussiedlern
Mehrvom 17. Juli Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der genetischen
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von
MehrFörderrichtlinie. über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Initiativfonds Gemeinwesenarbeit. Inhalt: 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
1 Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Initiativfonds Gemeinwesenarbeit Inhalt: 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen 2. Zuwendungsempfänger 3. Art, Höhe und Gegenstand der Zuwendung
MehrAusschreibung der Förderung von Ideenwettbewerben 2013 und durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg- Vorpommern
Schwerin, 05.09.2012 Ausschreibung der Förderung von Ideenwettbewerben 2013 und 2014 durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg- Vorpommern 1 Zuwendungszweck Die Unterstützung
MehrRichtlinien zur einzelbetrieblichen Technologieförderung im Saarland (Technologieprogramm Saar - TPS)
Richtlinien zur einzelbetrieblichen Technologieförderung im Saarland (Technologieprogramm Saar - TPS) vom 13. Mai 2009 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1. Maßnahmen zur Stärkung und Nutzung des Innovationspotentials
MehrFörderung der Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Personen
Förderung der Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Personen Fördergrundsätze des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern Vom 27.07.2018 V 500 - V-412-23300-2017/056
MehrFörderrichtlinie Landeswettbewerb Ab in die Mitte! Die Innenstadt-Offensive Hessen Stand 26. Juni 2015
Förderrichtlinie Landeswettbewerb Ab in die Mitte! Die Innenstadt-Offensive Hessen Stand 26. Juni 2015 1. Zuwendungszweck Das Land Hessen führt jährlich gemeinsam mit verschiedenen Wirtschaftsunternehmen,
Mehr2. Richtlinie. zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern
VII 500/ch 2. Richtlinie zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Die nachfolgende
MehrInhalt. I. Grundlagen
Richtlinie des Landkreises Elbe-Elster zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr im Landkreis Elbe-Elster (RL ÖPNV - Invest) vom 11. Dezember 2007 Der Kreistag des Landkreises
MehrAmtsblatt für Brandenburg Nr. 20/2013, S. 1486
Amtsblatt für Brandenburg Nr 20/2013, S 1486 Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Jagdabgabe vom: 5 April 2013 1 Zuwendungszweck,
MehrMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ARBEIT UND WOHNUNGSBAU
Förderung von Kooperationsprojekten mehrerer Gemeinden für die Erstellung qualifizierter Mietspiegel Leitfaden I. Allgemeines Ein qualifizierter Mietspiegel ist gemäß 558d Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
MehrSicherung und Weiterentwicklung der Vereinsstruktur und Stärkung der Mitgliedervernetzung
Grundsätze für die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung von Opfervereinen und -verbänden, Lagergemeinschaften und Aufarbeitungsinitiativen im Land Brandenburg 1. Grundlagen und Zuwendungszweck 1.1.
MehrRichtlinie Wirtschaft
des Ministeriums für und Europaangelegenheiten zur Förderung des wirtschaftsbezogenen Wissens- und Technologietransfers und von Maßnahmen des Clustermanagements Vom 15. September 2014 Die Länder Berlin
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur kommunalen Kulturförderung durch die Hansestadt Rostock
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur kommunalen Kulturförderung durch die Hansestadt Rostock In Anerkennung der Bedeutung von Kunst und Kultur für die Lebensqualität und Urbanität einer Stadt,
Mehr2174-A. Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern in Bayern
Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern in Bayern 2174-A Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern in Bayern Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
MehrRichtlinie. 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Freistaats Thüringen und des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Förderung betrieblicher Ausbildungsverbünde und überbetrieblicher Ergänzungslehrgänge
MehrSportförderrichtlinie der Gemeinde Birkenwerder
Sportförderrichtlinie der Gemeinde Birkenwerder Der Sport ist ein fester, nicht mehr weg zu denkender Bestandteil des Lebens. Seine sozial- und gesundheitspolitische Bedeutung ist unbestritten. Das will
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten oder Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum
Stand: 01.04.2017 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten oder Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum Erl. d. MS v. 08.06.2016 104.12 43590/29
MehrNr. 71 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 27. August
Nr. 71 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 27. August 2012 539 Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und sonstiger anerkannter, in der Gruppenarbeit mit Kindern
Mehr136 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Nr. 8/2015
136 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Nr. 8/2015 Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Schülerinnen und
MehrFörderrichtlinien des Kultusministeriums über die Gewährung von Zuwendungen an die Träger von
Förderrichtlinien des Kultusministeriums über die Gewährung von Zuwendungen an die Träger von - Betreuungsangeboten an Grundschulen einschließlich Grundschulstufen der Sonderschulen im Rahmen der Verlässlichen
Mehrbis zum entstanden sind.
Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Aufbauhilfe Hochwasser: Programm zur Unterstützung vom Hochwasser 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Das Land
MehrRichtlinien zur Anreizförderung von Fassadensanierungen im Aktiven Kernbereich Innenstadt Heppenheim (Förderrichtlinien Fassadensanierungen)
6.10 1 Richtlinien zur Anreizförderung von Fassadensanierungen im Aktiven Kernbereich Innenstadt Heppenheim (Förderrichtlinien Fassadensanierungen) vom 16.06.2011 hier abgedruckt in der Grundfassung vom
MehrRichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Glasfaseranbindung der öffentlichen Schulen und der genehmigten Ersatzschulen
702 Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Glasfaseranbindung der öffentlichen Schulen und der genehmigten Ersatzschulen Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung
MehrMINISTERIUM FÜ R ERNÄ HRUNG UND LÄ NDLICHEN RAUM
446 GABl. vom 31. Juli 2007 Nr. 7 raelitischen Religionsgemeinschaft Baden in den früheren Regierungsbezirken Nord- und Südbaden und für die Kirchensteuer der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württembergs
MehrFörderung von Frauen- und Mädchenorganisationen Förderkriterien des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen
Förderung von Frauen- und Mädchenorganisationen Förderkriterien des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Inhaltsverzeichnis 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 2. Förderziele
MehrRichtlinie für Zuwendungen für Familienentlastende Dienste für Behinderte (Titel ) Erlass des Sozialministeriums
Richtlinie für Zuwendungen für Familienentlastende Dienste für Behinderte (Titel 1005-684.07) Erlass des Sozialministeriums Vom 22. Januar 2001 - IX 440.43.071 Fundstelle: AmtsBl. M-V 2001 S. 226 1. Zuwendungszweck,
MehrRichtlinie für die Förderung Kommunaler Integrationszentren
Richtlinie für die Förderung Kommunaler Integrationszentren Gem. RdErl. des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales und des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 25. 6. 2012 1. Zuwendungszweck,
Mehr1.3.1 Mit den Zuwendungen an Angebote zur Unterstützung im Alltag (Ziffer 1.1.1) sollen folgende Ziele verfolgt werden:
1 Richtlinie zur Förderung von Angeboten zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag, ehrenamtlichen Strukturen, Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen und der
MehrR I C H T L I N I E zur Förderung der Kultur, des Sports, der Sozialarbeit und der Heimatpflege in der Gemeinde Schkopau
R I C H T L I N I E zur Förderung der Kultur, des Sports, der Sozialarbeit und der Heimatpflege in der Gemeinde Schkopau Inhaltsverzeichnis 1. Projektförderung 1.1. Zuwendungszweck 1.2. Rechtsgrundlagen
Mehr