Alleinerziehung von Kindern würdigen Alleinerziehende gebührend unterstützen

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antrag der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Dr. Martina Bunge, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Jutta Krellmann, Yvonne Ploetz, Ingrid Remmers, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer, Kersten Steinke, Alexander Süßmair, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Katrin Werner, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE. Alleinerziehung von Kindern würdigen Alleinerziehende gebührend unterstützen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: DieAlleinerziehungvonKindernhatindenvergangenenJahrzehntenzusehendsanBedeutunggewonnenundistfürvieleKinderundihresorgenden ElternzueinerselbstverständlichenRealitätgeworden.DieserTrendhältununterbrochenan.MittlerweileistjedefünfteFamiliemitmindestenseinem Kindunter18JahreneineAlleinerziehendenfamilie.Dassindinsgesamtüber 1,6MillionenFamilien.EsistAufgabederBundesregierung,fürdieseweit verbreitetegesellschaftlicherealitätvonalleinerziehungundeinelternfamilienimrahmeneinermodernenundzukunftsweisendenfamilienpolitikrahmenbedingungenzuschaffen.dieserahmenbedingungenmüssendievielfalt indergesellschaftbeachtenunddenkinderneingeschütztesaufwachsenfrei vonarmutunddiskriminierungsichernunddensorgendenelterndienötige UnterstützungundAnerkennungzukommenlassen.SowohlKinderalsauch Eltern brauchen genügend Zeit, ihre Familie zu leben. DieGründefürAlleinerziehungsindvielfältig.Bestenfallsentscheidensich ElterninÜbereinstimmungundohneäußerenZwangfürdieAlleinerziehung. SchlimmstenfallszwingengewaltvolleZuständeinFamilienFrauenunfreiwilligzurAlleinerziehungsowieSchutzfürsichundihreKinderzusuchen.Teils kommtihnenindieserschwierigenphaseüberfrauenhäuserdiebenötigte Unterstützungzu.GenausovielfältigwiedieGründefürAlleinerziehungzwischendiesenExtrempolenseinkönnen,genausovielfältigmusseinemoderne GesellschaftdurcheinezukunftsweisendeFamilienpolitikdiesenLebensrealitäten mit Unterstützung und Förderung Rechnung tragen. VordiesemHintergrundmussaberauchfestgestelltwerden,dasszuüber 90ProzentdieMütterdieVerantwortungderAlleinerziehungaufsichgenommenhaben.Lediglich10ProzentderAlleinerziehendensindVäter,welche überwiegendverantwortungfürbereitsälterekindertragen.diekonsequenzendavonfürdiebetroffenensindvielfältig.insbesonderealleinerziehende MüttersindmassivvonArmutbedroht.Siesindüberdurchschnittlichhäufig aufleistungennachdemzweitenbuchsozialgesetzbuch (HartzIV)angewiesenwegenErwerbslosigkeit,zuniedrigerErwerbsbeteiligungoderdergenerell schlechterenbezahlungindensogenanntentypischenfrauenberufen (Gender

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode PayGap).DiegeschlechterspezifischeSegregationdesArbeitsmarktesführt dazu,dasseseineweiblichekonzentrationinniedrigbezahltenberufen,vermehrteteilzeitarbeitundselteneinenaufstieginführungspositionengibt. GleichzeitigsinddieBereiche,indenenFrauentätigsind,gesellschaftlichoft geringerangesehenundvergütet.daherliegtderdurchschnittlichebruttostundenlohnvonfrauenindeutschland23prozentunterdemdermänner.gefördertwirddiesescheredurchdiemangelndevereinbarkeitvonfamilieundberufunddieoftmalsprekärenbeschäftigungsverhältnisse,indievielealleinerziehende Frauen abgedrängt werden. SoistdasArmutsrisikovonAlleinerziehendenundihrenKindernmitüber 40Prozent (WochenberichtdesDIWBerlinNr.7/2010,S.7f.)umeinVielfacheshöher,alsdasArmutsrisikoinPaar-Eltern-Familien.ArmutundDiskriminierungvonAlleinerziehendensowieeinedarausresultierendestrukturelleBenachteiligungvonKinderninEinelternfamiliensindeineFolgedieser Konstellation. DieszuverhindernisteinederzentralenAufgabeneinermodernenundzukunftsweisendenFamilienpolitik.HierhatdieBundesregierungkläglichversagt.SogibtesimmernochkeinengesetzlichenMindestlohn,derwirkungsvoll vorarmutschützt.dieprogrammederbundesregierung,diealleinerziehendendenweginsberufslebenweisensollen,stellenmehrheitlichkeinewirkungsvolleunterstützungdar.indenjobcenternherrschtvielmalsweiterhin derrepressivegedankedesfordernsvor.sowerdenzumbeispielalleinerziehendeimmerwiedergezwungen,sichaufarbeitsplätzezubewerben,die außerhalbderöffnungszeitenvonkinderbetreuungseinrichtungenliegenund denfamiliärenzeittaktaußerachtlassen.stattdessenisteinewirksameförderungzufavorisieren,diediesondersituationalleinerziehenderelternindividuell berücksichtigt und den familiären Zeittakt beachtet. DieVereinbarkeitvonFamilieundBerufmussweitergestärktwerden.Hierist diebundesregierungihrerverantwortungnichtgerechtgeworden,indemsie ihrengagementaufeinemoderierenderollereduzierthat.dashatzwareine medialeaufmerksamkeitdesthemaszurfolgeaberkeinepositivenauswirkungenaufdenalltagvieleralleinerziehenden.atypischeundfamilienunfreundlichebeschäftigungszeitenwiewochenendarbeitoderarbeitinspätundfrühschichtenhabenindenvergangenenjahreninsbesondereimdienstleistungssektormassivzugenommen.diearbeitszeitensindoftmalsnichtin EinklangzubringenmitdenÖffnungszeitenvonKinderbetreuungseinrichtungenunddenzeitlichenBedürfnissenvonFamilien.EinenbesonderenSchutz, denbeschäftigtebenötigen,umdieverantwortunginfamilienübernehmenzu können,willdiebundesregierungdenbetroffenennichtzubilligen.diefolge isteinemassiveausgrenzungvonalleinerziehendenaufdemarbeitsmarktsowieeinabdrängenindenniedriglohnbereich,inminijobsundandereprekäre Beschäftigungsverhältnisse,wodurchdieFamiliennichtfinanziellabgesichert werden.diepolitikmussdieverantwortungübernehmen,damitfamilienfreundlicheundexistenzsicherndearbeitsbedingungenflächendeckendund branchenübergreifend Realität werden. DieTransferleistungensindvölligunzureichend.DerKinderzuschlagalsein InstrumentzurVermeidungvonHartzIVwirdkaumnachgefragtundhatals InstrumentzurArmutsvermeidungversagt.DieHartz-IV-RegelsätzefürKinder sindtrotzdesurteilsdesbundesverfassungsgerichtesvonanfang2010immer nochnichtbedarfsorientiertundarmutsfestberechnet.daskonstruktderbedarfsgemeinschafterschwertalleinerziehendendenaufbaueinerneuenpartnerschaftlichenbeziehung.dortwodiebundesregierungverbesserungenangekündigthat,wiezumbeispielbeimunterhaltsvorschuss,bliebensiebislang aus.unterhaltsvorschusswirdnachwievornurbiszu72monatebeziehungs-

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/8793 weisebiszurvollendungdeszwölftenlebensjahresausgezahlt,wasunzureichend ist. AuchaufderEbeneeinerunterstützendenInfrastruktursinddieDefizite unübersehbar.derausbauderkinderbetreuungstocktunddieumsetzungeinesrechtsanspruchesfürkinderunterdreijahrenzum1.august2013wird nichtrealisierbarsein.zahlreicheöffentlichejugendeinrichtungenaberauch öffentlichebibliotheken,kultureinrichtungen,musikschulenundeinrichtungenzurhausaufgabenhilfesindindenvergangenenjahrenderfinanznotin denkommunenzumopfergefallen.darunterleidenauchdieangeboteder örtlichenkinder-undjugendhilfe,aufdiealleinerziehendeüberdurchschnittlichhäufigangewiesensind.ganztagsschulen,diekinderneineförderungund Betreuunganbieten,sindvielerortsMangelware.Alleinerziehendeundihre FamiliensindabermehrnochalsandereFamilienaufdieseInfrastrukturangewiesen. Hier ist ein Umsteuern einzuleiten. AufbesondereBeachtungundFörderungsinddarüberhinausAlleinerziehende mitbehinderungangewiesen.siesindvoneinerweiterenstrukturellendiskriminierungbetroffenundleidennochhäufigerunterarmutundarbeitslosigkeit. DieUN-Behindertenrechtskonventionmussendlichsoumgesetztwerden,damit auchelternmitbehinderungihrerechteaufelternschaftumfassendwahrnehmen können. AlleinerziehendenfamiliensindvielstärkeralsPaar-Eltern-FamilienaufgesellschaftlicheUnterstützungangewiesen,weshalbhierdiesestrukturellenund infrastrukturellendefizitebesondershervorstechen.alleinerziehendehaben oftmalsnichtdiemöglichkeit,ihrevielfältigeverantwortungfürihrekinderzu teilen,seiesinerziehungsaufgaben,finanziellenfragen,haushaltsführung oderunterstützungihrerkinder.mitihrermehrbelastungwerdensieebenso alleinegelassen,wiemitdennegativenfolgenfürihregesundheitundihre soziale Lage. EinePolitikfürAlleinerziehendeistalsBestandteileinermodernenFamilienpolitikzubegreifen,diedurcheineVielfaltanLebensentwürfenebensogeprägt istwiedurcheinbreitesangebotaninfrastrukturundunterstützung,umpassgenauundflächendeckendaufdemlandundindenstädtenaufdiebedürfnislagenvonalleinerziehendenundihrenkinderneinzugehen.dabeiistsicherzustellen,dassallenkindernundjugendlicheneinaufwachsenfreivonarmut undausgrenzungmöglichistunddensorgendenelterneineeigenständige Perspektive offen steht. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, konkretemaßnahmen,insbesonderegesetzgeberischeinitiativeneinzuleiten mit dem Ziel, 1.dieVereinbarkeitvonFamilieundBerufunterdenbesonderenfamiliären Bedürfnissen von Alleinerziehenden zu verbessern. a)dazubedarfeseinerflexibilisierungderarbeitszeit,diesichandem ZeittaktfamiliärerErfordernisseorientiert.AtypischeArbeitszeiten,wie anwochenendensowieinspät-undfrühschichten,sindzurückzudrängen.dasindividuellerechtaufteilzeitarbeitmussuneingeschränktgeltensowieeinrückkehrrechtaufvollzeitgesetzlichverankertwerden. DieArbeitszeitistinsgesamtsozugestalten,dassalleinerziehendeMütterundVäterihreErwerbstätigkeitmitihrenfamiliärenAufgabenverbindenkönnen.UmdiesemZielimRahmeneinerkürzerenVollzeitfüralle näherzukommen,istdieumverteilungdervorhandenenarbeitüberden WegderkollektivenArbeitszeitverkürzungbeivollemLohnausgleich notwendig.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode b)esmussumgehendeingesetzlichermindestlohninhöhevonkünftigmindestens10europrostundeeingeführtwerden,umdenniedriglohnsektor, indemmehrheitlichfrauenbeschäftigtsind,wirkungsvolleinzudämmen. IndiesemZusammenhangsinddieMöglichkeitenzuerleichtern,Branchentarifverträgefürallgemeinverbindlichzuerklären.Diebestehende Lohnlücke (GenderPayGap)mussabgebautwerden.PrekäreBeschäftigungsformenwieLeiharbeitundbefristeteBeschäftigungensindzurückzudrängen.Arbeitsmarktinstrumente,dieLohndumpingbefördern,sind abzuschaffen.minijobssindmitsozialversicherungspflichtigerarbeit gleichzustellen. c)zumschutzvonalleinerziehendenistderkündigungsschutzbiszur Vollendung des siebten Lebensjahres des Kindes auszuweiten; 2.dieberuflicheQualifikationsowiedieIntegrationvonAlleinerziehendenin denarbeitsmarktunterberücksichtigungderjeweiligenfamiliärenrahmenbedingungen zu verbessern. a)guteausbildungalseinewesentlichegrundlagefürgutearbeitistsozu gestalten,dassalleinerziehendesieerfolgreichabsolvierenkönnen. FlexibleTeilzeitausbildungen,obineinerbetrieblichenoderaußerbetrieblichenAusbildungsowieimStudiumanHochschulen,sindals AlternativenzuVollzeitausbildungenflächendeckendunterdemFokus dervereinbarkeitvonausbildungundfamilienverantwortungeinzuführen undweiterzuentwickeln.einrechtsanspruchaufteilzeitausbildungisteinzuführen.dieberufsausbildungsbeihilfenachdemdrittenbuchsozialgesetzbuch (SGBIII)unddemBundesausbildungsförderungsgesetzsind entsprechend weiterzuentwickeln. b)umalleinerziehendenmehrunterstützungbeiderrückkehrindas BerufslebennacheinerfamilienbedingtenAuszeitzukommenzulassen undbesserindenarbeitsmarktzuintegrieren,isteingenerellerrechtsanspruchaufqualifizierungundberuflicheweiterbildungeinzuführen. BeratungsangeboteundFördermechanismen,diederspeziellenSituationvonAlleinerziehendenRechnungtragen,sindflächendeckendund barrierefrei einzurichten; 3.diesozialeInfrastrukturfürFamilien,KinderundJugendliche,aufdie Alleinerziehendebesondersangewiesensind,istauszubauenundKürzungensindzurückzunehmen.DassetztaucheinebesserefinanzielleAusstattungvonLändernundKommunenvoraus,diefürdieseInfrastrukturimWesentlichen verantwortlich sind. a)einegebührenfreiebedarfs-undaltersgerechtekinderganztagesbetreuung inklusivegesunderessenversorgungmussaufgebautwerden.dazuzählen auchbetreuungsangeboteaußerhalbderregulärenöffnungszeiten.die Betreuungistinklusivauszugestalten.KindernvonAlleinerziehendenist imvorgriffaufdenrechtsanspruchab2013bereitsjetztabdemersten LebensjahreinRechtsanspruchaufeinenPlatzineinerKindertagesstätte einzuräumen.beiderbereitstellungvonplätzeninkindertagesstättengilt dertatsächlichebedarf.zudemistdierechtlicheundfinanziellegrundlagefüreinflächen-undbedarfsgerechtesganztägigesschulangebot inklusive Ferienbetreuung (darunter mehrtägige Angebote) zu schaffen. b)dieseitjahrenanhaltendenkürzungeninderkinder-undjugendhilfe müssenvonbundundländernrückgängiggemachtwerden.dieörtlichenträgermüssenindielageversetztwerden,ihrengesetzlichen AufgabennachkommenzukönnenundeinenSchutzundeineFörderung derkinderundjugendlichenimrahmendessgbviiizugewähren.in diesemzusammenhangmussdiekinder-undjugendhilfedurcheinen öffentlichenundfachlichendiskursgestärktundweiterentwickeltwer-

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/8793 den.standardsfürdieausstattungundqualitätderangebotemüssen entwickelt und umgesetzt werden. c)kindernundjugendlichenmusseingebührenfreierzugangzuöffentlichenkulturelleneinrichtungenwiemuseen,bibliotheken,theatern, Musikschulenermöglichtwerden.Siebenötigeneigenegestaltbare Räume,indenensiesichabseitsvonKostenzwängentreffenkönnen sowieunterstützungerfahren.dabeisinddiepartizipationderkinder undjugendlichensowieeineangemessenepädagogischeundkulturelle hauptamtlichebegleitungsicherzustellen.dieakzeptanzvonsexueller und kultureller Vielfalt muss gefördert werden. d)dieausbildungundqualifikationvonerzieherinnen,erziehern,sozialpädagoginnenundsozialpädagogensindsicherzustellenunddemgestiegenenbedarfanzupassen.ebensomüssendiearbeitsbedingungenverbessert und die Tätigkeiten angemessen entlohnt werden. e)gesetzlicheregelungen,wiedassogenanntebetreuungsgeld,dieder öffentlichenhandermöglichen,sichvonihrerverantwortungfürdieförderungvonkindernfreizukaufen,sindzustreichen.diesozialenotlage vonfamiliendarfnichtdazuführen,dassdieseaufverbriefterechte ihrer Kinder verzichten müssen. f)gesundheitsförderungundmaßnahmenzurprimärpräventionmüssen entwickeltundangewendetwerden,umdiesozialbedingteungleichheit dergesundheitlichenchancenvonalleinerziehendenzuverringern.in diesemzusammenhanghabenmutter-/vater-kind-kurenundrehabilitationfüralleinerziehendealsbestandteildervorsorgeundunterstützung einebesonderebedeutung.diederzeitigeablehnungspraxisderkrankenkassenistzustoppen.darüberhinausisteinegesundheitsfördernde Politikzuentwickeln,diedaraufzielt,UrsachensozialerUngleichheit und Armut zu beseitigen. g)fürmütterundvätermitbehinderungmusseinanspruchaufteilhabeleistungenfestgeschriebenwerden,damitdieseihrerechteaufelternschaftwahrnehmenkönnen.dieseleistungen,dieaucheinepersönliche Assistenzbeinhalten,müsseneinkommens-undvermögensunabhängig gewährt werden; 4.diefinanzielleAbsicherungvonAlleinerziehendenundihrenKindernzugewährleisten. Dazu bedarf es sozialpolitischer Korrekturen. a)derunterhaltsvorschussistauszubauen.diemaximalebezugsdauervon derzeitsechsjahrenistzuentfristen.unterhaltsvorschussistbiszurvollendungdes18.lebensjahrszugewähren.daskindergeldwirdnurnoch zur Hälfte angerechnet. b)derentlastungsbeitragfüralleinerziehendeimsteuerrechtinhöhevon 1308EuromussallenAlleinerziehendenzukommen.Dementsprechend mussdieeinschränkendebedingungzurgewährungdesentlastungsfreibetrages,wonachalleinerziehendekeinehaushaltsgemeinschaftmit einer anderen volljährigen Person bilden dürfen, aufgehoben werden. c)diekürzungdeselterngeldsmusszurückgenommenwerden.das ElterngelddarfnichtaufandereTransferleistungenwieHartzIVangerechnetwerden.Esistsoauszubauen,dassbeideElternteileeinenindividuellenAnspruchaufzwölfMonateElterngelderhalten.AlleinerziehendekönnenindiesemRahmenbiszu24MonatenElterngeldalleine beziehenbeziehungsweisedenzwölfmonatigenanspruchdesfehlenden zweitensorgeberechtigtenaufvolljährigeverwandteerstengradesübertragen.dieteilzeitarbeitsmöglichkeitensindzuverbessern.einkommensverlustedurchbetreuungsbedingtearbeitszeitreduzierungsindan-

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode teiligauszugleichen.eingleichzeitigerteilzeitelterngeldbezugwirdermöglicht.indiesemfallgiltpromonatteilzeitelterngeldbezugnurein halbermonatdeselterngeldanspruchsalsverbraucht.derelternzeitanspruchistinformeineselternzeitkontoszugewährenundsollinzeitabschnittenvonmindestenszweimonatenbiszumvollendetensiebtenlebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden können. d)kindergeldundkinderzuschlagsindzueinerkindergrundsicherungweiterzuentwickeln.dazumussineinemerstenschrittdaskindergeldauf 200EurofürdasersteKindundderKinderzuschlagauf220Eurofürunter sechsjährige,260eurofürsechsjährigebisunter14-jährigeund300euro für14-jährigeundälterekindererhöhtwerdensowiedaswohngelderweitert,dergestricheneheizkostenzuschusswiedereingeführtundder KinderzuschlagmiteinemMehrbedarfanalogdesSGB-II-Mehrbedarfes füralleinerziehendeversehenwerden.ineinemweiterenschrittsind dieseleistungenzusammenzufassenundzueinerkindergrundsicherung auszubauen. e)diehartz-iv-sätzemüssenverfassungskonformberechnetunddementsprechenderhöhtwerden.derbedarffürkinderundjugendlichemuss eigenständigneuermitteltwerdenunddieregelsätzesindentsprechend anzuheben.daskonstruktderbedarfs-undeinsatzgemeinschaftistabzuschaffen,damitalleinerziehendebeimaufbaueinerneuenpartnerschaft keine finanziellen Nachteile entstehen. Berlin, den 29. Februar 2012 Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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