Studienordnung für den Bachelorstudiengang Ägyptologie an der Universität Leipzig
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1 57/28 Universität Leipzig Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften Studienordnung für den Bachelorstudiengang Ägyptologie an der Universität Leipzig Vom 11. Oktober 2013 Aufgrund des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz SächsHSFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Januar 2013 (SächsGVBl. S. 3) hat die Universität Leipzig am 29. August 2013 folgende Studienordnung erlassen. Inhaltsverzeichnis: 1 Geltungsbereich 2 Zugangsvoraussetzungen 3 Studienbeginn 4 Studiendauer und Studienvolumen 5 Gegenstand des Studiums und Studienziele 6 Vermittlungsformen 7 Tutorien 8 Aufbau und Inhalte des Studiums 9 Auslandsaufenthalt 10 Module des Bachelorstudiums 11 Abschluss des Bachelorstudiums 12 Studienberatung 13 Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen und Veröffentlichung Anlage Studienablaufplan / Modulübersichtstabelle / Modulbeschreibungen 1 1 Modulbeschreibungen werden ausschließlich in der elektronischen Fassung der Amtlichen Bekanntmachungen auf der Homepage der Universität Leipzig veröffentlicht.
2 57/29 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Ägyptologie Ziele, Inhalte und Aufbau des Bachelorstudienganges Ägyptologie mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.). 2 Zugangsvoraussetzungen (1) Die allgemeine Qualifikation für das Studium wird durch ein Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung gem. 17 SächsHSFG (insbesondere allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife) oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis nachgewiesen. (2) Der Zugang zum Bachelor Ägyptologie setzt weiterhin voraus, dass der/die Bewerber/in nicht bereits in einem verwandten Bachelor-, Diplom- oder Magisterstudiengang eine Prüfung, deren Bestehen notwendige Voraussetzung für die Fortsetzung oder den Abschluss des Studiums ist, endgültig nicht bestanden hat. Als verwandt ist ein Studiengang anzusehen, der im Hinblick auf die Lehrinhalte des Kernfaches zu mindestens 60 % mit dem Bachelorstudiengang Ägyptologie identisch ist. (3) Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen sind der Nachweis von Kenntnissen zweier Fremdsprachen entsprechend dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (Stufe B1). 3 Studienbeginn Das Studium kann nur zu Beginn des Wintersemesters aufgenommen werden.
3 57/30 4 Studiendauer und Studienvolumen (1) Die Regelstudienzeit umfasst einschließlich Bachelorarbeit sechs Semester. Der Gesamtumfang des studentischen Arbeitsaufwandes für das Bachelorstudium Ägyptologie entspricht 180 Leistungspunkten. (2) Das Studium kann auch als Teilzeitstudium betrieben werden. Im Falle eines Teilzeitstudiums verringert sich der studentische Arbeitsaufwand pro Jahr entsprechend dem Anteil des Teilzeitstudiums. Die Regelstudienzeit verlängert sich entsprechend. Der Prüfungsausschuss entscheidet auf Antrag des/der Studierenden über den Anteil des Teilzeitstudiums. 5 Gegenstand des Studiums und Studienziele (1) Das Studium soll die Studierenden auf spätere berufliche Tätigkeitsbereiche vorbereiten und ihnen die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, dass sie zu wissenschaftlicher Arbeit, zu selbständigem Denken und zu verantwortungsbewusstem Handeln befähigt werden. Damit werden die Grundlagen für berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und für die Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Weiterbildung geschaffen. (2) Gegenstand des Bachelorstudienganges Ägyptologie sind die Sprachen, Geschichte und Kultur des Alten Ägyptens in vorislamischer Zeit. Geographisch umfasst das Studium das Gebiet Ägyptens, des nördlichen Sudans und der Levante, chronologisch den Zeitraum von ca v. Chr. bis ca. 700 n. Chr. Ziel des Studiums sind grundlegende Kenntnisse der Kultur(en) des Alten Ägyptens, zweier ägyptischer Sprachstufen sowie die Beherrschung der Methoden wissenschaftlichen Arbeitens in der Ägyptologie. Letzteres beinhaltet (a) die Beherrschung grundlegender philologischer, d. h. sprach- und literaturwissenschaftlicher Analysemethoden, (b) die Beherrschung grundlegender Methoden der historischen und kulturhistorischen Quelleninterpretation, (c) die Beherrschung grundlegender Methoden der Archäologie und (d) die Fähigkeit, wissenschaftliche Ergebnisse sowohl für Spezialisten als auch die interessierte Öffentlichkeit in jeweils angemessener Form darzustellen.. (3) Der Bachelorstudiengang Ägyptologie vermittelt Grundlagen der wissenschaftlichen Ausbildung, die nach Vertiefung in einem Master-
4 57/31 studiengang und anschließender Promotion zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit in Forschung und Lehre befähigen. Darüber hinaus ist der Studiengang durch die Vernetzung von philologischen, linguistischen, historischen, archäologischen und kunsthistorischen Methoden und Perspektiven so breit angelegt, dass er für zahlreiche Berufsfelder außerhalb des engeren wissenschaftlichen Bereichs Schlüsselkompetenzen vermittelt, wie zum Beispiel Tourismus, Medienbereich, Verlagswesen und Diplomatischen Dienst. (4) Ein besonderes Profil des Ägyptologiestudiums an der Universität Leipzig ergibt sich aus der engen Verbindung des Ägyptologischen Institutes mit der Lehrschausammlung des Ägyptischen Museums, so dass in der engeren beruflichen Perspektive des Leipziger Bachelorstudienganges Ägyptologie Tätigkeiten im Museums- und Ausstellungsbereich und im Kulturmanagement liegen. (5) Der Studiengang Ägyptologie wird mit dem Bachelor of Arts als ersten berufsqualifizierenden Abschluss beendet. (1) Vermittlungsformen sind: - Vorlesung (V) - Seminar (S) - Übung (Ü) - Praktikum (P) - E-Learning-Veranstaltung (E). 6 Vermittlungsformen (2) Die Modulverantwortlichen können festlegen, dass eine Lernplattform begleitend zum Präsenzstudium für die Vermittlung von Lehrinhalten eingesetzt wird. 7 Tutorien Im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten finden Tutorien zur Unterstützung der Studierenden statt.
5 57/32 8 Aufbau und Inhalte des Studiums (1) Das Bachelorstudium (B.A.) Ägyptologie und setzt sich aus einem Kernfach sowie dem Wahlbereich zusammen. (2) In jedem Studienjahr werden in der Regel 60 Leistungspunkte erworben. Leistungspunkte werden für bestandene Modulprüfungen vergeben. Ein Leistungspunkt entspricht einem Arbeitsaufwand der Studierenden von 30 Zeitstunden im Präsenz- und Selbststudium sowie für die Prüfungsvorbereitung und -durchführung. Der gesamte Arbeitsaufwand der Studierenden soll in der Regel im Studienjahr einschließlich der vorlesungsfreien Zeit 1800 Zeitstunden nicht überschreiten. Im Falle eines Teilzeitstudiums ( 4 Abs. 2) verringert sich der studentische Arbeitsaufwand entsprechend dem Anteil des Teilzeitstudiums. (3) Das Studium ist wie folgt strukturiert: Das Kernfach umfasst die Bereiche Sprache (Module 03-AEG-2010 bis -2015, bis -2025) und Kultur/Archäologie (Module 03- AEG-2101 bis -2110) und sonstige Leistungen (Modul 03-AEG- 2201). Insgesamt werden im Kernfach 120 LP inklusive der Schlüsselqualifikationen im Umfang von insgesamt 10 LP und der Bachelorarbeit im Umfang von 10 LP studiert, wobei 50 LP auf den Bereich Sprache, 45 LP auf den Bereich Kultur/Archäologie und 5 LP auf den Bereich sonstige Leistungen entfallen. Die 10 LP im Bereich der Schlüsselqualifikationen können aus dem fakultätsübergreifenden Angebot der Schlüsselqualifikationen nach Wahl der Studierenden oder auf andere Weise, insbesondere über Sprachkurse oder im Rahmen des Auslandsstudiums, erbracht werden. Der Wahlbereich umfasst 60 LP, die aus dem modularisierten Angebot der Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften, der Philologischen Fakultät, der Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie, der Theologischen Fakultät sowie weiteren Fakultäten, mit denen die Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften entsprechende Kooperationsvereinbarungen unterhält, gewählt werden können. (4) Die Studieninhalte werden in Modulen vermittelt. Module beinhalten abgrenzbare Stoffgebiete, die in einem fachlichen oder thematischen Zusammenhang stehen. Sie umfassen fachlich aufeinander abgestimmte
6 57/33 Lehrveranstaltungen unterschiedlicher Art und schließen mit Modulprüfungen ab. Module werden entsprechend ihrem Arbeitsaufwand (Workload) mit Leistungspunkten versehen. Sie werden mit einer Modulprüfung abgeschlossen, die aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen besteht und auf deren Grundlage Leistungspunkte vergeben werden. Ein Modul umfasst in der Regel fünf oder 10 Leistungspunkte. Es gibt drei Grundformen von Modulen: 1. Pflichtmodule: Diese haben alle Studierenden zu belegen. 2. Wahlpflichtmodule: Die Studierenden können innerhalb eines thematisch eingegrenzten Bereichs auswählen. 3. Wahlmodule: die Studierenden haben die freie Auswahl innerhalb des Modulangebots der Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften, der Philologischen Fakultät, der Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie, der Theologischen Fakultät sowie weiteren Fakultäten, mit denen die Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften entsprechende Kooperationsvereinbarungen unterhält. (5) Das Bachelorstudium Ägyptologie enthält ein Pflichtpraktikum (Modul 03-AEG-2201), das an einem Museum, auf einer Grabung, einer wissenschaftlichen Bibliothek oder an einer wissenschaftlichen Institution, Organisation oder eines Betriebs aus dem Bereich Ägyptologie oder eines verwandten Fachgebiets erbracht werden muss. Über das Praktikum ist ein Praktikumsbericht zu erstellen, welcher durch die Einrichtung, die den Praktikumsplatz vergeben hat, bestätigt werden muss. (6) Die Bachelorarbeit wird studienbegleitend in der Regel im dritten Studienjahr verfasst. Sie ist mit einem studentischen Arbeitsaufwand von 10 LP verbunden. 9 Auslandsaufenthalt Ein Auslandsaufenthalt wird grundsätzlich empfohlen. Er ist von den Studierenden selbst zu organisieren. Sofern die Studierenden planen im Ausland zu studieren und zu erbringende Studienleistungen auf diesen Studiengang anrechnen zu lassen, haben sie vor Antritt sicherzustellen, dass die zu studierenden Module durch den zuständigen Prüfungsausschuss im Einvernehmen mit dem jeweiligen Institut anerkannt werden.
7 57/34 10 Module des Bachelorstudiums (1) Der Bachelorstudiengang Ägyptologie umfasst die in der Anlage dargestellten Module des Kernfachs sowie Module des Wahlbereiches. (2) Die Module des Wahlbereichs finden sich in der Anlage der Studienordnung des Studienganges, dem diese Module entnommen sind. Regelungen zu den Modulen des Wahlbereichs, die keinem Studiengang entnommen sind, finden sich in den Ordnungen für die Wahlmodule der Fakultäten. Regelungen zu den fakultätsübergreifenden Schlüsselqualifikationsmodulen trifft die Ordnung über die fakultätsübergreifenden Schlüsselqualifikationsmodule. 11 Abschluss des Bachelorstudiums Das Bachelorstudium wird mit der Bachelorprüfung abgeschlossen, die sich aus studienbegleitenden Modulprüfungen und der Bachelorarbeit zusammensetzt. 12 Studienberatung (1) Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatung der Universität Leipzig. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studienmöglichkeiten, Einschreibemodalitäten und allgemeine studentische Angelegenheiten. (2) Die studienbegleitende fachliche Beratung erfolgt durch die jeweiligen Studienfachberater/innen des Ägyptologischen Institutes. Sie bezieht sich auf Fragen der Studiengestaltung. (3) Studierende sollen im dritten Semester an einer Studienfachberatung teilnehmen, wenn sie bis zu dessen Beginn noch keinen Leistungsnachweis erbracht haben.
8 57/35 13 Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen und Veröffentlichung (1) Diese Studienordnung tritt am 1. Oktober 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Studienordnung des Bachelorstudienganges vom 16. Juli 2007 (Amtliche Bekanntmachung der Universität Leipzig Nr. 35, S. 27 bis 38) in der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 23. Oktober 2008 (Amtliche Bekanntmachungen Nr. 55, S. 10 bis 17) außer Kraft. Sie wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Leipzig veröffentlicht. (2) Diese Studienordnung wurde Fakultätsrat der Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften am 18. Juni 2013 beschlossen. Sie wurde am 29. August 2013 durch das Rektorat genehmigt. (3) Studienleistungen, die vor Inkrafttreten dieser Neufassung nach der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung erbracht wurden, werden anerkannt. Leipzig, den 11. Oktober 2013 Professor Dr. med. Beate A. Schücking Rektorin
9 57/36 Erläuterungen zu Platzhaltern in der Anlage zur Studienordnung: Allgemeine Erläuterung Platzhalter: Diese stehen in der Übersicht für Auswahloptionen der Studierenden. Dabei ist jeweils der Umfang der zu wählenden Module (Leistungspunkte) angegeben. Wahlpflichtplatzhalter sind aus dem angefügten Katalog von Wahlpflichtmodulen nach Maßgabe der Bestimmungen der Prüfungsordnung zu füllen, Wahlplatzhalter aus den in der Studien- oder Prüfungsordnung genannten Modulen, Wahlbereichplatzhalter aus dem Angebot des Wahlbereichs nach Maßgabe der Studien- und Prüfungsordnungen zu füllen. Einzelerläuterung Wahlplatzhalter: Diese Platzhalter stehen für die Module, die im angegebenen Umfang aus dem in der Prüfungsordnung definierten Angebot der Universität Leipzig frei durch die Studierenden gewählt werden können. Wahlbereichplatzhalter: Diese Platzhalter stehen für die Module, die im dort angegebenen Umfang von den Studierenden im Wahlbereich gemäß Festlegung der Prüfungsordnung gewählt werden können. Wahlpflichtplatzhalter: Diese Platzhalter stehen für die Wahlpflichtmodule des Studienganges, die im dort angegebenen Umfang studiert werden können. Welche Wahlpflichtmodule auszuwählen sind, ist in der Prüfungsordnung geregelt.
10 57/37 Anlage zur Studienordnung des Studienganges Bachelor of Arts Ägyptologie Studienablaufplan / Modulübersichtstabelle Modul und zugehörige Lehrveranstaltungen mit Gegenstand und Art (Umfang der LV) Wahlbereichsplatzhalter P Teilnahmevoraussetzungen: jedes Semester 03-AEG P Von der Hieroglyphik zu den Hieroglyphen Seminar "Propädeutikum zur ägyptischen Grammatik" (2SWS) Übung "Einführung in die hieroglyphische Schriftkultur" (1SWS) jedes Wintersemester 03-AEG P Einführung in die Ägyptologie Seminar "Landeskunde und wissenschaftliche Grundlagen" (2SWS) Seminar "Geschichte Ägyptens" (2SWS) Vorlesung "Ägyptologische Vorträge" (1SWS) E-Learning-Veranstaltung "Einführung in die grundlegenden Arbeitstechniken" (1SWS) jedes Wintersemester 03-AEG P Außeruniversitäres Praktikum im BA Teilnahmevoraussetzungen: keine jährlich 03-AEG P Mittelägyptisch I Seminar "Grammatik des Mittelägyptischen, Teil I" (3SWS) Übung "Übungen zur Grammatik des Mittelägyptischen, Teil I" (3SWS) Teilnahmevoraussetzungen: Abschluss des Moduls "Von der Hieroglyphik zu den Hieroglyphen" jedes Sommersemester
11 57/38 03-AEG P Methodik und Theorien in der Ägyptologie Fachnahe Schlüsselqualifikation Seminar "Wissenschaftstheoretische und methodische Grundlagen der Ägyptologie" (2SWS) Seminar "Brennpunkte der ägyptologischen Forschung" (2SWS) Vorlesung "Vorträge des Leipziger Ägyptologischen Instituts und Museums und "Neue Forschungen"" (1SWS) Teilnahmevoraussetzungen: Abschluss des Moduls "Einführung in die Ägyptologie" jedes Sommersemester Fakultätsübergreifende Schlüsselqualifikation 3. P Teilnahmevoraussetzungen: jedes Wintersemester 03-AEG P Mittelägyptisch II Seminar "Aufbaukurs zur Grammatik des Mittelägyptischen" (3SWS) Übung "Übungen zur Grammatik des Mittelägyptischen, Teil II" (3SWS) Teilnahmevoraussetzungen: Abschluss von "Mittelägyptisch I" jedes Wintersemester 03-AEG P Einführung in die Archäologie und Museumsarbeit Seminar "Objektkunde im Ägyptischen Museum der Universität Leipzig - Georg Steindorff -" (2SWS) Übung "Arbeit im Museum" (1SWS) Hospitation "Die Präsentation des Ägyptologischen Instituts / Ägyptischen Museums - Georg Steindorff - in der Öffentlichkeit" (1SWS) jedes Wintersemester 03-AEG P Mittelägyptische Lektüre Seminar "Grammatik des Mittelägyptischen, Teil III" (2SWS) Übung "Lektüre klassisch-ägyptischer Texte" (1SWS) Teilnahmevoraussetzungen: Abschluss des Moduls "Mittelägyptisch II" jedes Sommersemester 03-AEG P Archäologie und Museumsarbeit Fachnahe Schlüsselqualifikation Seminar "Wissensvermittlung im Museum" (2SWS) Übung "Arbeit mit den Museumsobjekten" (1SWS) Teilnahmevoraussetzungen: Teilnahme an dem Modul "Einführung in die Archäologie und Museumsarbeit" jedes Sommersemester Wahlpflichtplatzhalter 1 (2 Module aus 03-AEG-2105 bis -2110) 5./6. P Teilnahmevoraussetzungen: jedes Semester Wahlpflichtplatzhalter 2 (1 Modul aus 03-AEG-2021 bis -2025) 5. P Teilnahmevoraussetzungen: jedes Wintersemester
12 57/39 03-AEG P Hieratische Kursive Fachnahe Schlüsselqualifikation Seminar "Einführung in das Hieratische" (1SWS) Übung "Lektüre Hieratischer Texte" (1SWS) E-Learning-Veranstaltung "Computergestütztes Selbststudium zur Verbesserung der Zeichenkognition im Hieratischen" (1SWS) Teilnahmevoraussetzungen: Abschluss von "Mittelägyptischer Lektüre" jedes Wintersemester 03-AEG P Aktuelle Studien zur Schriftkultur I Seminar "Zur Schriftkultur im Alten Ägypten I" (1SWS) Übung "Lektüreübung" (2SWS) jedes Sommersemester Bachelorarbeit Summe:
13 57/40 Wahlpflichtmodule Bachelor of Arts Ägyptologie Modul und zugehörige Lehrveranstaltungen mit Gegenstand und Art (Umfang der LV) 03-AEG WP Demotisch als 2. erlernte ägyptische Sprache Seminar "Grammatik des Demotischen" (2SWS) Übung "Demotische Lektüre" (2SWS) Teilnahmevoraussetzungen: Abschluss von "Mittelägyptischer Lektüre" alle 2 Jahre im Wintersemester 03-AEG WP Altägyptisch als 2. erlernte ägyptische Sprache Seminar "Grammatik des Altägyptischen" (2SWS) Übung "Altägyptische Lektüre" (2SWS) Teilnahmevoraussetzungen: Abschluss von "Mittelägyptische Lektüre" alle 2 Jahre im Wintersemester 03-AEG WP Neuägyptisch als 2. erlernte ägyptische Sprache Seminar "Grammatik des Neuägyptischen" (2SWS) Übung "Neuägyptische Lektüre" (2SWS) Teilnahmevoraussetzungen: Abschluss von "Mittelägyptischer Lektüre" alle 2 Jahre im Wintersemester 03-AEG WP Ptolemäisch als 2. erlernte ägyptische Sprache Seminar "Grammatik des Ptolemäischen" (2SWS) Übung "Ptolemäische Lektüre" (2SWS) Teilnahmevoraussetzungen: Abschluss von "Mittelägyptischer Lektüre" unregelmäßig 03-AEG WP Koptisch als 2. erlernte ägyptische Sprache Seminar "Grammatik des Koptischen" (2SWS) Übung "Koptische Lektüre" (2SWS) alle 2 Jahre im Wintersemester 03-AEG WP Altägyptische Lebens- und Denkwelten Seminar "Altägyptische Lebens- und Denkwelten" (2SWS) Vorlesung "Aegyptiaca und Georg-Steindorff-Tag" (1SWS) unregelmäßig
14 57/41 03-AEG WP Anatomie der Ägyptischen Kultur(en) anhand ausgewählter Beispiele I Seminar "Anatomie der ägyptischen Kulturen I" (2SWS) Vorlesung "Vorträge zu ägyptischen Kulturen" (1SWS) alle 2 Jahre im Wintersemester 03-AEG WP Ägypten: Aspekte einer frühen Zivilisation I Seminar "Aspekte einer frühen Zivilisation I" (2SWS) Vorlesung "Diverse Aspekte der altägyptischen Kultur" (1SWS) alle 2 Jahre im Wintersemester 03-AEG WP Das Alte Ägypten als Zivilisationsmodell Seminar "Altägyptische Kultur als Zivilisationsmodell" (2SWS) Vorlesung "Aegyptiaca und Neue Forschungen" (1SWS) unregelmäßig 03-AEG WP Anatomie der Ägyptischen Kultur(en) anhand ausgewählter Beispiele II Seminar "Anatomie der ägyptischen Kulturen II" (2SWS) Vorlesung "Ringvorlesung zu einem Ausschnitt aus der ägyptischen Kultur" (1SWS) alle 2 Jahre im Sommersemester 03-AEG WP Ägypten: Aspekte einer frühen Zivilisation II Seminar "Aspekte einer frühen Zivilisation II" (2SWS) Vorlesung "Diverse Aspekte ägyptologischer Forschung" (1SWS) alle 2 Jahre im Sommersemester
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