Axel Büker, Ev. Kirchenkreis AC Robert Fabig, Kreis Düren Oliver Krings, Stadt Herzogenrath
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- Otto Koch
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1 Jugendpflege fördert Jugend(-arbeit) als eigenständiges Politikfeld Erfahrungen aus der Leitbildentwicklung regional zusammengeschlossener Jugendämter und einer gemeinsamen Initiative mit freien Trägern für mehr Frei-Zeit Axel Büker, Ev. Kirchenkreis AC Robert Fabig, Kreis Düren Oliver Krings, Stadt Herzogenrath
2 Am Anfang war das Gesetz: Änderungen des Bundeskinderschutzgesetzes 72a SGB VIII zum Empfehlungen dazu u.a. seitens Spitzenverbände, LVR, Deutscher Verein erfolgten im Laufe des Jahres 2012
3 Die Umsetzung in der StädteRegion Aachen Steuerungsgruppe aus dem Kreis der AG Jugendarbeit erarbeitete Entwurf für Jugendschutzkonzept für die StädteRegion AC (10/12 03/13) Infoveranstaltung und fachlicher Austausch mit freien Trägern aus der gesamten StädteRegion ( ) Ergebnis: Bildung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe und Weiterentwicklung des Jugendschutzkonzeptes Teilnehmer: 3 kommunale Jugendpfleger sowie 1 Mitarbeiter Qualitätsmanagement im Jugendamt je 1 Vertreter Bistum Aachen und evangelischer Kirchenkreis Aachen 1 Vertreter BDKJ 2 Vertreter von Stadtjugendringen Aufgabe: gemeinsame Erarbeitung von abgestimmten und beschlossenen Vereinbarungen, Infobroschüren, Vordrucke, Internetseite Ergebnis:
4 Allgemeine Informationen Vereinbarungen Broschüren Formulare Ansprechpartner
5 Fazit: Alle in der Arbeitsgruppe beteiligten Partner haben die Zusammenarbeit als vorbildlich bewertet! Damit wurde die Grundmotivation zur weiteren Zusammenarbeit bei einem gemeinsamen Thema gelegt. Befreit die Freizeit! / Zukunft der Jugendarbeit
6 Ausrichtung 1 Kommunales Leitbild der Jugendarbeit Ausrichtung 2 Netzwerk Zukunft Jugend
7 Kommunales Leitbild der Jugendarbeit (Herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft kommunale Jugendarbeit im Zuständigkeitsbereich der Regionen Aachen, Düren, Euskirchen, Heinsberg und Rhein-Kreis Neuss) Grundlage: 1 SGB VIII als gesetzlicher Auftrag Jugendarbeit als eigenständiges und einmischendes Handlungs- und Politikfeld ( 11 SGB VIII) Gesamtverantwortung der Jugendarbeit obliegt dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe Kommunale Jugendpflege: Planung + Steuerung der notwendigen Leistungen u. Angebote für ein gelingendes Aufwachsen von jungen Menschen partnerschaftlich mit freien Trägern der Jugendhilfe und relevanten Partnern.
8 Netzwerk Zukunft Jugend Gründung einer Pilotgruppe mit - 2 kommunalen Jugendpflegern - je 1 Vertreter Bistum Aachen und dem Ev. Kirchenkreis Aachen - 1 Vertreterin BDKJ - LVR (A. Mavroudis/punktuell begleitend & beratend) Erstes Ziel: Fachlicher Austausch und Klärung gemeinsamer Handlungsschwerpunkte 1. Fachdialog Jugend(verbands)arbeit ( ) mit 20 Teilnehmer/innen aus der kommunalen Jugendpflege, kirchliche freie Träger der offenen Kinder- und Jugend(verbands)arbeit und LVR
9 Ergebnisse: Der Stellenwert von Jugend(verbands)arbeit sollte in diesem Kreise (weiter)diskutiert werden und eine gemeinsame Position entwickelt werden; Schulterschluss Gesellschaftliche Bedeutung der offenen Jugend(verbands)arbeit soll gemeinsam an die Öffentlichkeit transportiert werden. Dazu und zum generellen Austausch sollte es eine jährliche Klausur wie diese geben, bei dringenden Themen auch häufiger. Gemeinsames Positionspapier Nächste Schritte: 2. Fachdialog Jugend(verbands)arbeit ( ) 3. Fachdialog Jugend(verbands)arbeit ( )
10 Ergebnisse: Verständigung aller Beteiligten auf das gemeinsame Thema Freizeiten und freie Räume für Jugendliche mit dem Konsens, dass Handlungsbedarf besteht und man gemeinsam dafür eintreten will, dass: 1. Jugendliche freie Zeiten in ihrem Alltag haben, die sie für sich frei und selbstbestimmt gestalten können. 2. Jugendliche Räume und Orte in Einrichtungen und in ihrem Sozialraum/Lebensraum haben, die frei zugänglich bzw. gut erreichbar sind und die sie für sich frei und selbstbestimmt nutzen und gestalten können. 3. Jugendlichen zweckfreie Angebote (z. B. konsumfrei und bewertungsfrei) gemacht werden, in denen die Selbst-Bildung sowie das Lernen von- und miteinander im Mittelpunkt stehen. 4. Jugendliche partizipieren können, heißt Einrichtungen, Angebote und Konzepte mitbestimmen und mitgestalten können, freiwillig an Angeboten teilnehmen und diese auch ablehnen dürfen. 5. Fachkräfte, Träger und kommunale Jugendpolitik Partei ergreifen und sich für Freizeiten und freie Räume für Jugendliche in der Jugendarbeit, aber auch in anderen Politikbereichen einmischen.
11 Stand heute: Netzwerk Zukunft Jugend sucht Mitstreiter für selbstbestimmte freie Zeit und Frei-Räume von Kindern und Jugendlichen
12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
1. Zielsetzung und Aufgaben von Arbeitsgemeinschaften. 78 SGB VIII formuliert die Zielsetzung für Arbeitsgemeinschaften:
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