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1 Finanzierungsalternativen für Flurförderzeuge Beim Beschaffen von Gabelstaplern gewinnt die Fremdfinanzierung immer mehr an Bedeutung. Das gilt für den industriellen Einsatz, im Handel und auch für Speditionen und Dienstleister, die durch ein intensives Outsourcing der Hersteller stark expandieren und somit einen sehr starken Investitionsbedarf aufweisen. Unternehmen, die Finanzdienstleistungen nutzen, vermeiden eine übermäßige Bindung von Eigenkapital und erhalten demzufolge ihre Liquidität. Dieser Bericht zeigt verschiedene Finanzierungsalternativen auf. von Jürgen Warmbold freier Fachjournalist Das am Markt angebotene Spektrum an Finanzdienstleistungen ist breit gefächert und nicht für jeden Interessierten transparent. Sich widersprechende Kundenanforderungen erschweren außerdem in vielen Fällen die Entscheidung zugunsten der richtigen Finanzierungsvariante. So sind zum Beispiel die Anforderungen eines Operate-Lease-Vertrages nach US-GAAP oder IFRS nicht mit jedem Finanzierungsvertrag vereinbar. Sorgfältige Recherchen sind notwendig, wenn es um Vertragsinhalte geht. Auch unter gleichem Begriff geführte Finanzdienstleistungen weisen teilweise von Anbieter zu Anbieter unterschiedliche Inhalte auf. Der Kunde sollte sich grundsätzlich entscheiden, ob er eine reine Nutzung oder einen späteren Kauf anstrebt. Er muss zudem prüfen, ob bei einer herstellerunabhängigen Leasing-Gesellschaft, durch Einbeziehen weiterer Wirtschaftsgüter, insgesamt günstigere Konditionen auszuhandeln sind oder ob ihm der Vertrag mit einem Flurförderzeughersteller wie Jungheinrich, eventuell in Kombination mit Servicedienstleistungen, mehr Vorteile bringt. Entscheidend ist letztlich die Frage, ob der Anbieter eine genau auf die Kundenanforderung zugeschnittene Finanzierungslösung offerieren kann und ob sich früher gewählte Alternativen nahtlos und ohne zusätzliche finanzielle Belastungen in die neue Konzeption einbinden lassen. Die getroffene Entscheidung ist endgültig und verpflichtet den Kreditnehmer über einen längeren Zeitraum. Vor allem hinsichtlich eines möglichen Flexibilitätsbedarfs während der Vertragslaufzeit, zum Beispiel im Hinblick auf vorzeitige, kostenlose Rückgaben von Vertragsgegenständen, unterscheiden sich unabhängige Leasinggesellschaften und Hersteller wesentlich voneinander.

2 Teilzahlung Teilzahlung ist die älteste und einfachste Form der Finanzdienstleistung. Da sie ein Kreditgeschäft darstellt, darf sie institutionell grundsätzlich nur von Banken angeboten werden, ausnahmsweise jedoch auch von Herstellern für den Vertrieb eigener Produkte. Leasing-Gesellschaften oder Hersteller, die mit Leasing-Gesellschaften zusammenarbeiten, sind dagegen prinzipiell vom Teilzahlungsgeschäft ausgeschlossen. Vermutlich ist dies einer der Gründe dafür, dass sie Teilzahlung oftmals unter der Bezeichnung Mietkauf anbieten. Erst eine genauere Prüfung gibt in solchen Fällen Aufschluss über die tatsächliche Vertragsart. Ist der Kreditgeber identisch mit dem Hersteller, wird die Kreditlinie der Hausbank nicht belastet. Im Gegensatz zum Bankkredit ist das ein besonderer Vorteil, denn die Kreditlinie ist Teil der Liquidität! Als Annuitäten-Darlehn beinhalten Teilzahlungsverträge eine einfache Abwicklung, die Laufzeit entspricht bei gleich bleibenden Raten maximal der Abschreibungszeit. Bei Vertragsende geht das Eigentum, nach Zahlen der letzten Rate, automatisch auf den Kunden über. Entscheidend bei der Variante Teilzahlung ist ferner, dass das Aktivieren des Vertragsgegenstandes auf Kundenseite erfolgt und mit dem Zahlen der ersten Monatsrate die Mehrwertsteuer auf den gesamten Teilzahlungspreis, inklusive Zinsanteil, fällig wird. Mietkauf Der Mietkauf verlangt, wie die Teilzahlung, ein Aktivieren in der Bilanz des Kunden. Im Gegensatz zur Teilzahlung besteht jedoch keine Kaufverpflichtung am Ende der Laufzeit, sondern eine Kaufoption zum kalkulierten Restwert. Nur wenn dieser Vorteil - erst mieten, dann freie Entscheidung über Kauf oder Rückgabe - Bestandteil des Vertrages ist, handelt es sich um echten Mietkauf. Die Bilanzierung beim Kreditnehmer ermöglicht es, staatliche Fördermittel und Investitionszulagen auszuschöpfen. Das gilt gleichermaßen für Teilzahlungsverträge. Im Gegensatz zum Leasing, das zwingend eine Vertragsdauer fordert, die zwischen 40 und 90 Prozent der Abschreibungszeit liegt, kann man die Laufzeit beim Mietkauf frei vereinbaren und somit wirtschaftlich optimieren. Ein großer Vorteil des Mietkaufs, in diesem Fall parallel zum Leasing, ist darin zu sehen, dass der Restwert während der Laufzeit nicht getilgt werden muss, woraus sich geringere monatliche Raten ergeben. Der für das Vertragsende errechnete kalkulierte Restwert ist exakt der Betrag, zu dem der Kunde kaufen kann. Beim Leasing ist dies untersagt, denn gemäß Leasing-Erlass ist dem Leasing-Geber die Chance auf ein wirtschaftliches Aufgeld einzuräumen.

3 Leasing Im Bereich der Außenfinanzierung hat das Leasing bereits einen höheren Stellenwert erreicht, als die klassische Bankfinanzierung. Es erfordert keine Kapitalbindung beim Leasing-Nehmer, die Bilanzierung erfolgt nach HGB grundsätzlich beim Leasing-Geber. Die vertraglich vereinbarte Monatspauschale deckt den Wertverzehr und die Verzinsung ab, auf Wunsch lässt sich eine Gewaltschaden-Abdeckung einschließen. Der Leasing-Erlass schreibt bestimmte Rahmenbedingungen vor, die sicherstellen, dass der Leasing-Geber während der Nutzungsbeziehungsweise Abschreibungszeit wirtschaftlich über das Objekt verfügt. Der Erlass regelt auch die Laufzeit, sie beträgt 39 bis 86 Monate bei einer gesetzlichen AfA (Absetzung für Abnutzungen) von acht Jahren. Leasing wird oft als Finanzierungsform missverstanden. Die Grundidee dieser Finanzdienstleistung lautet jedoch»nutzen statt kaufen«und beinhaltet somit eine Rückgabe des Wirtschaftsgutes bei Vertragsablauf. Die Praxis fordert allerdings häufig eine Übernahme durch den Kunden. Die zum jeweiligen Vertragsende festgeschriebene Kaufvereinbarung regelt, in Verbindung mit der festgelegten Höhe des kalkulatorischen Restwertes, ganz entscheidend die wirtschaftlichen Chancen und Risiken der beteiligten Parteien. Der Normalfall sieht ein Andienungsrecht des Leasing-Gebers zum kalkulatorischen Restwert vor, das Risiko liegt dann eindeutig beim Leasing- Nehmer. Während der Leasing-Geber Fahrzeuge, die sich in einem guten Zustand befinden, anderweitig veräußern darf, wird er insbesondere für den Kunden speziell angefertigte, schlecht vermarktbare Stapler regelmäßig an den Leasing-Nehmer verkaufen, ohne dessen eventuelle Interessen zu berücksichtigen. Eine Alternative zum Andienungsrecht des Leasing-Gebers ist die Kaufoption des Leasing-Nehmers zum Zeitwert, die jedoch im Bereich Flurförderzeuge nur Jungheinrich anbietet. Das Recht der Entscheidung liegt in dem Fall beim Leasing-Nehmer. Um dem Leasing-Erlass Rechnung zu tragen, ist der Marktwert zu ermitteln, zu dem der Leasing-Nehmer das Gut dann kaufen kann. Ein bei Vertragsbeginn kalkulierter Restwert, der sehr nah an dem zu erwartenden Marktwert liegt, vermeidet Nachteile für den Käufer. Neben dem zu erwartenden Verschleiß, beeinflussen die mit der jeweiligen Marke verbundenen Qualitätsvorstellungen die Höhe des Restwertes. Leasing-Gesellschaften sind unter dem Gesichtspunkt des Andienungsrechts immer geneigt, einen verhältnismäßig hohen Restwert und somit niedrige monatliche Raten zu vereinbaren. Während Hersteller am Vertragsende in der Regel gute Vermarktungsmöglichkeiten haben und somit flexibel

4 reagieren können, wenden Leasing-Gesellschaften häufig das Andienungsrecht an, um eine aufwendige, gegebenenfalls verlustreiche Weitervermarktung des Vertragsgegenstandes zu vermeiden. Eine Variante bildet der kündbare Leasing-Vertrag, bei dessen Abbruch der Leasing-Nehmer den noch nicht getilgten Anteil, nach Abzug des Verwertungserlöses, an den Leasing-Geber entrichten muss. Der kündbare Leasing-Vertrag wird aufgrund einer bestimmten Laufzeit kalkuliert, die 86 Monate überschreiten darf. Er läuft automatisch weiter, sofern keine Kündigung erfolgt. Diese Vertragsvariante favorisiert die Leasing-Branche nicht, da sie erhebliche Nachteile für den Leasing-Nehmer beinhalten kann, der eventuell für die Nutzung mehr als 100 Prozent des Anschaffungswertes bezahlt. Rental Sorgenfreies Nutzen, um sich auf seine Kernkompetenz konzentrieren zu können - dieser Gedanke spiegelt die Idee des Rentals wieder. Rental, aktiviert wird nach HGB in der Bilanz des Vermieters, ist ein reiner Nutzungsund Verfügbarkeitsvertrag, der am Ende der Laufzeit keinen Verkauf des Fahrzeugs an den Betreiber vorsieht. Das wäre auch widersinnig, weil es sich um einen Dienstleistungsvertrag handelt, für den man keine Kaufoption vereinbaren kann. Der Kunde hat Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Leistung. Der Vertragsgegenstand selbst darf aber innerhalb der Laufzeit vom Rentalgeber getauscht werden. Aus diesem Grund ist Rental nicht als Leasing in Kombination mit Full-Service zu definieren. Das eindeutige Ziel eines Rental-Vertrages ist die größtmöglichste Verfügbarkeit der in den Vertrag eingebundenen Flurförderzeuge zu einer Alles-inklusive- Monatspauschale. Eingerechnet sind sämtliche Wartungs- und Servicekosten einschließlich Ersatzteile und Monteurstunden, bis hin zu kostenlosen Ersatzgeräten und, bei Bedarf, eine Maschinenbruchabsicherung. Rental bildet somit eine sichere Kalkulationsgrundlage für die mittel- bis langfristige Planung. Die Laufzeiten liegen regelmäßig zwischen fünf bis neun Jahren und sind daher länger als beim Leasing. Der garantierte Gerätetausch nach Ende der optimalen Nutzungsdauer sichert dem Betreiber auch die in Verbindung mit einem modernen Fuhrpark auftretenden positiven Nebeneffekte, zum Beispiel einen reduzierten Energieverbrauch und eine höhere Arbeitssicherheit, vor allem aber das Vermeiden von unplanmäßigen Ausfällen wegen Überalterung. Bei Abschluss eines Rental-Vertrages entfällt die Kapitalbindung für im Einsatz befindliche Stapler, für Ersatzstapler, Servicematerial und für den

5 Rücknahmewert der Stapler. Außerdem stehen die Mitarbeiter der bisherigen betriebseigenen Staplerwerkstatt für andere Aufgaben zur Verfügung. Eine vor Vertragsabschluss durchgeführte Bedarfs- und/oder Materialflussanalyse führt oftmals zu einer auf den jeweiligen Anwendungsfall besser zugeschnittenen Struktur der Flotte. In den meisten Fällen lässt sich durch Rental die Stückzahl der Stapler reduzieren, wobei auch die Kosten sinken. Vorhandene, weiterhin nutzbare Geräte werden nicht ausgetauscht, sondern teilweise sogar in den Vertrag einbezogen (Sale & Use-Konzepte). Dass selbst Kunden mit Einzelfahrzeugen immer mehr auf Rental übergehen, beweist, dass diese Finanzdienstleistung nicht nur für Flotten interessant ist. Beim klassischen Rental bleiben die Finanz- und Full-Service-Anteile der Rate auch in ihrer Struktur über die gesamte Laufzeit gleich. Jungheinrich berücksichtigt jedoch den während der Vertragsdauer ungleichen, steigenden Serviceaufwand, indem er die geleistete Tilgung zu Beginn um die nicht benötigten Servicekosten erhöht. Der daraus resultierende Tilgungsverlauf ähnelt der Kurve beim Wertverzehr eines Objektes. Der Vorteil für die Kunden liegt auf der Hand: Wenn er nach einigen Jahren seine Konzeption ändert und andere Fahrzeuge benötigt, sind die Kosten bei einem vorzeitigen Abbruch geringer als bei der herkömmlichen Rental- Version. Da der Serviceanbieter keine Rückstellungen bilden muss, entsteht für ihn ebenfalls ein zusätzlicher Nutzen. In einen Rental-Vertrag lassen sich auch Stand-by-Fahrzeuge, ein jährlich mehrmaliger Reifen- und Bandagenaustausch sowie Batteriemieten einschließen. Die Batterielebensdauer ist ein kritischer Punkt bei längerfristigen Verträgen, weil sie meist nicht mit der wirtschaftlich optimalen Laufzeit der Fahrzeuge übereinstimmt. In Zusammenarbeit mit Batterieproduzenten bieten die Flurförderzeughersteller jedoch Batteriemieten an, die eine volle Leistungsabgabe während der gesamten Vertragslaufzeit gewährleisten. Flexibilität hinsichtlich Flottengröße und -struktur Optional kann zwischen Rentalnehmer und Rentalgeber von vornherein eine Flexibilität vereinbart werden, die es dem Rentalnehmer erlaubt, einen prozentualen Anteil seiner Flotte vorzeitig kostenfrei an den Rentalgeber zurückzugeben oder, bei geänderten Einsatzbedingungen, durch andere Fahrzeuge zu ersetzen. Somit ist auch bei langen Laufzeiten gewährleistet, dass der Rentalnehmer stets die optimale Flottengröße und -struktur, angepasst an seine Bedürfnisse, zur Verfügung hat.

6 Finanzdienstleistungen und Outsourcing Finanzierungsverträge lassen sich optimal mit dem Outsourcing von Dienstleistungen, wie Full-Service, Wartung oder Inspektion, kombinieren und bieten somit sogar Unternehmen mit hoher Liquidität Argumente, vom Kauf Abstand zu nehmen. Dabei sind Finanzdienstleistungen selbst bereits Teil des Outsourcing. Denn bei ihrer Inanspruchnahme entfällt der zeitliche Aufwand für Abschreibungen und Zinsermittlungen, und es entstehen zusätzliche Einsparungen im Bereich der Administration. Die Finanzierungsvarianten ermöglichen, neben der Integration weiterer Serviceleistungen, steuerliche Vorteile und verbesserte Bilanzkennzahlen. Über die Wirtschaftlichkeit von Flurförderzeugen entscheiden letztlich nicht Kaufpreise, sondern die Gesamtkosten inklusive einer permanenten Verfügbarkeit in Verbindung mit moderner Technik. Die Relevanz der einzelnen Finanzdienstleistungen verschiebt sich immer stärker zugunsten des Rental, dessen Bedeutung nach Auskunft eines Herstellers inzwischen bei rund 65 Prozent liegt. Leasing ist mit 30 Prozent nach wie vor stark, Mietkauf und Teilzahlung erreichen zusammen fünf Prozent. Bei einer Weiterentwicklung des Outsourcing-Gedankens stellt sich die Frage nach der Gestaltung künftiger Dienstleistungskonzepte. Werden die Hersteller von Flurförderzeugen in absehbarer Zeit das gesamte Management von Staplerflotten, bis hin zum Bereitstellen der Fahrer, übernehmen und im Rahmen einer Finanzdienstleistung anbieten? In Deutschland spricht zurzeit noch das Arbeitsüberlassungsgesetz dagegen. Zugunsten eines konsequenten Outsourcings sollte man aber zumindest darüber nachdenken dürfen.

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