Leasing Mietkauf Vertragsfreiheit außer KSchG Gilt
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- Lieselotte Liane Weiß
- vor 8 Jahren
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1 Leasing: - Folie 1 - operativ Finanzierungs leasing Vertragsfreiheit im Zivilrecht Steuerrecht wer ist wirtschaftli cher Eigentümer Bilanzrecht Wo ist Leasing geregelt? Leasing Mietkauf Vertragsfreiheit außer KSchG Gilt Ratenkauf Sale & lease back Sicherungsfunktion Publizitätsprinzip Pfandrechtliche Publizität Umgehung 1) HGB 2) GOB...Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung 3) Steuerrecht (Richtlinien) Erlässe (Weisung vom Minister an die Beamten) Wenn der Leasingnehmer wirtschaftliches/ steuerrechtliches Eigentum besitzt (nicht unbedingt zivilrechtliches Eigentum) muß er: - bilanzieren - abschreiben - die Leasingraten können nicht abgeschrieben werden Wenn der Leasinggeber wirtschaftliches Eigentum besitzt: LG bilanziert LN - schreibt Leasingraten ab - Folie 2 - Vollamortisation Grundmietzeit > 40 % < 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer kein Optionsrecht LN zu einem geringen Betrag kein Spezialleasing Steuer- und bilanzrechtliche Zurechnungsvorschriften Teilamortisation (Restwertleasing) gilt ebenso kein Restwertrisiko für LN/keine Teilnahme am Restwertgewinn >75 % kein Spezialleasing Immobilienleasing getrennte Beurteilung von Grund und Boden keine Kaufoption LN für Grund kein Vollamortisationsvertrag Verwertungsrecht LG Nutzungsvertrag für Grund und Boden deutlich länger als Grundmietzeit
2 Spezialleasing: das Leasingobjekt ist auf LN zugeschnitten Immobilienleasing: -> Eigentum an Grund und Boden oder Eigentum am Objekt LN hat Grundstück und LG bekommt Recht (Baurecht/ Superädifikat) LN bekommt Mietrecht z.b.: Mietvertrag Grund+ Boden 30 Jahre Gebäude 15 Jahre - Folie 3 - Vertragsverhältnis Verkäufer/Hersteller Kauf LG (idr Banktochter) Abtretung der Käuferrechte des LG an LN Miete Abtrtung von Gestaltungsrechte an LN Sicherheit für LG: Aussonderungsrecht bei Konkurs Pfandrecht schwer (Publizität nicht gegeben) LN LG tritt an Stelle des LN nach ABGB Vertragsübernahme Nebenvereinbarungen Verkauf der Leasingraten Kaufoption LN Andienungsrecht LG - Wenn der LN das Leasingobjekt ohne Grund nicht annimmt Annahmeverzug -,dann kann der LG vom Lieferanten auf Zahlung geklagt werden. Dagegen währt sich der LG mit einer Klausel im Leasingvertrag und wälzt dies an den LN ab. - Genauso muß eine Preisreduktion zwischen LN und Lieferanten geklärt werden. Der LN kann keine Ratenreduktion vom LG verlangen. - Der LN verzichtet auf Gewährleistungsanspruch gegenüber dem LG. LG tritt Gewährleistungsanspruch an den LN ab. - Wandlung darf nur nach Rücksprachemit LG erklärt werden, da sonst der Leasingvertrag wegfällt.
3 - Folie 4 - Grundregel: derjenige ist wirtschaftlicher Eigentümer, bei dem Chancen und Risken zusammentreffen LN hat Kaufoption zum Restwert LN hat Kaufoption zum RW + RW Risiko LG hat Andienungsrecht zum RW/keine LN Option Doppeloption LN hat RW-Risiko u. Anteil RW-Gewinn <75% LN kein RW-Risiko, Kaufrecht zu Preis klar unter linearem Buchwert Zurechnung zum LG LN Doppeloption: Leasinggeber hat Verkaufsoption, dann hat Leasingnehmer Kaufoption. - Folie 5 - Problembereiche Leasingvertrag Lieferverzug/Unmöglichkeit Gewährleistungen, Garantien Eigentumsübergang an LG Ausschluß der Mietzinsminderung Mieterinvestitionen Untergang Insolvenz Gebühren Crossboarder-Leasing US-Investor US-Trust Hauptmieter/Vermieter LILO (lease in lease out) Hauptmietvertrag (ca. 99 Jahren) wirtschaftl. Eigentum Mietvertrag (ca. 32 Jahre) Kaufoption Stadt Frankfurt
4 In diesem Fall wurden von der Stadt Frankfurt die Öffentlichen Verkehrsmittel "verkauft" und zurück gemietet. Nach US-Recht wird der Trust Eigentümer da der Vertrag mit Gültigkeit des US- Rechts abgeschlossen wird. Nach deutschem Recht liegt nur ein Mietvertrag vor. Die Trust "kauft" (wirtschaftliches Eigentum ) die Anlage um diese Investition in den USA steuersparend zu nutzen. Einen Teil dieses Steuervorteils (etwa 4 Prozent) gibt der Trust an den "Mieter" ab. In der Bilanz des Trusts und der Partnerfirma taucht
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