Lokales Netzwerk Kindeswohl Stadt Neuwied

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1 Lokales Netzwerk Kindeswohl Stadt Neuwied Anja Piquardt Neuwied, Netzwerkkoordinatorin- Rückblick auf das Gründungstreffen des AK Jugendhilfe Gesundheitshilfe Auf Einladung der Netzwerkkoordinatorin des Lokalen Netzwerkes Kindeswohl der Stadt Neuwied fand am Mittwoch, von Uhr bis Uhr im Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung das Gründungstreffen für einen neuen Arbeitskreis statt. Eingeladen waren Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Institutionen und Berufsgruppen aus den Bereichen Jugend- und Gesundheitshilfe, wie Hebammen, Kinderärzte, Gynäkologen, Anbieter von Jugendhilfemaßnahmen, psychosoziale Beratungsstellen, Frühförderstätten und Vertreterinnen des Gesundheitsamtes. Warum überhaupt ein solcher Arbeitskreis? Das Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit formuliert u.a. den Auftrag an die Jugendämter, durch eine verbesserte Zusammenarbeit der ansonsten getrennt voneinander agierenden Systeme Gesundheitswesen und Jugendhilfe den Zugang zu überforderten Familien und gefährdeten Kindern zu verbessern. Mit der Gründung eines gemeinsamen Arbeitskreises soll nun ein Forum geschaffen werden, das Fachkräfte zusammenbringt, die aufgrund ihrer Aufgabenstellung Kontakt zu Familien bekommen, deren Kinder noch sehr jung sind. Zahlreiche Untersuchungen belegen, dass geeignete frühe Hilfen die Lebensbedingungen von Kindern verbessern und negative Entwicklungen verhindern können. Um Familien in geeigneter Weise unterstützen zu können, reichen aber oft die Möglichkeiten einer einzigen Hilfeinstanz nicht aus. Wenn in diesen Fällen an andere Institutionen weitervermittelt werden soll, ist eine Vernetzung der unterschiedlichen Professionen hilfreich. Bereits während der Vorstellungsrunde, als die Anwesenden ihre unterschiedlichen Arbeitsfelder und Unterstützungsmöglichkeiten benannten, kam es zu überraschten Reaktionen, die darauf schließen ließen, dass nicht alle Angebote bekannt waren. Daraufhin setzten dann gleich die ersten Vernetzungsgespräche ein. 1

2 Die Vorstellung der unterschiedlichen Arbeitsfelder und Hilfeangebote stieß auf großes Interesse. Es wurde deutlich, dass einige der vorgestellten Angebote bisher noch gar nicht bekannt gewesen sind. So begannen Die Informationen über das Vorgehen des Jugendamtes, besonders im Hinblick auf den Kinderschutz, wurden von den Anwesenden interessiert aufgenommen, was sich an den vielen Fragen und der angeregten Diskussion erkennen ließ. Die AK-Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden über die Aufgaben des Allgemeinen Sozialdienstes, die personelle Ausstattung und das Fallaufkommen informiert. Hierbei wurde deutlich gemacht, dass sich das Jugendamt in erster Linie als helfende Instanz versteht, die Familien unterstützt und dadurch das Aufwachsen von Kindern positiv beeinflusst. Grundsätzlich haben alle Eltern und Kinder, die im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Jugendamtes leben, einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung in erzieherischen Fragen, oder Fragen, die im Zusammenhang mit Trennungs- und Scheidungssituationen entstehen. Erst wenn Hilfen nicht angenommen werden oder nicht ausreichen, um einer Gefährdung entgegenzuwirken, wird die Herausnahme eines Kindes aus seiner Familie erforderlich. Dies geschieht auf Vorschlag des Jugendamtes per Antrag beim Familiengericht, das die letztendliche Entscheidungskompetenz hat. Um den Anwesenden das Vorgehen des Jugendamtes bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung zu verdeutlichen, wurden zunächst die Begriffe Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung erläutert. Außerdem erfuhren die Teilnehmenden, was unter gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung zu verstehen ist und in welchen unterschiedlichen Erscheinungsformen sie vorkommen kann. Daneben wurden konkrete Beispiele für Risiko- und Schutzfaktoren benannt. Es wurde verdeutlicht, dass jegliches Handeln des Jugendamtes am Schutz des Kindes und der Hilfe für die gesamte Familie orientiert ist. Die Betroffenen werden in die Entscheidungen einbezogen, da ohne deren Mitwirkung ein erfolgreicher Hilfeverlauf schwierig zu erreichen ist. Was die Entscheidungen über das Vorgehen des Jugendamtes betrifft, so werden diese -in Fällen von möglicher Kindeswohlgefährdung- immer im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte getroffen. Der festgelegte Ablauf des Vorgehens ist durch eine Dienstanweisung geregelt. Per Kartenabfrage wurden die Erwartungen der Teilnehmenden und ihre Bereitschaft, sich in den Arbeitskreis einzubringen ermittelt und ein weiteres Treffen für das kommende Frühjahr geplant. Auch nach dem offiziellen Ende der Sitzung standen verschiedene Teilnehmer zusammen und nutzten die Gelegenheit zum Austausch. Nochmals herzlichen Dank an alle für einen guten gemeinsamen Anfang. Anja Piquardt 2

3 -Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Anlage- Anlage zum Rückblick auf das Gründungstreffen des AK Jugendhilfe Gesundheitshilfe am Was verstehen wir unter Kindeswohl? Unbestimmter Rechtsbegriff, dessen Auslegung in richterlichen Entscheidungen ergeht. D.h. es ist jeweils der Einzelfall und dessen jeweiligen Umstände zu berücksichtigen. Kindeswohl bezieht das körperliche, seelische und geistige Wohl des Kindes ein. Bei der Definition muss immer Raum bleiben, um die variierenden Umstände, unter denen Kinder leben, einbeziehen zu können. Es geht nicht um die objektiv beste Erziehung des Kindes, sondern um die Sicherstellung einer pflichtgemäßen Erziehung, d.h eine Erziehung, die den vom allgemeinen Konsens getragenen Mindestanforderungen entspricht. Kindeswohl bezeichnet eine für die Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes günstige Relation zwischen seiner Bedürfnislage und seinen Lebensbedingungen. Die Kriterien, wonach Kindeswohl zu definieren ist, sind abhängig von gesellschaftlichen Grundwerten und ideologischen Strömungen. Der Begriff ist nicht feststehend und muss immer auch vor dem Hintergrund des kindlichen Lebenskontextes beurteilt werden. 3

4 Es dürfen keine hohen Anforderungen zugrunde gelegt werden, wo sich davon abweichende aber vertretbare Normen mit geringeren Anforderungen an das Verhalten von Kindern gebildet haben. Was verstehen wir unter einer Kindeswohlgefährdung? Kindeswohlgefährdung ist ein das Wohl und die Rechte eines Kindes beeinträchtigendes Verhalten oder Handeln bzw. ein Unterlassen einer angemessenen Sorge durch Eltern oder andere Personen,in Familien oder Institutionen, das zu nicht zufälligen Verletzungen, zu körperlichen und seelischen Schädigungen und/oder Entwicklungsbeeinträchtigungen eines Kindes führen kann, was die Hilfe und eventuell das Eingreifen von Jugendhilfe und Familiengerichten in die Rechte der Inhaber der elterlichen Sorge, im Interesse der Sicherung der Bedürfnisse und des Wohls des Kindes notwendig machen kann. (Def. Kinderschutzzentrum Berlin. 2010) Was wird unter dem Begriff gewichtige Anhaltspunkte verstanden? Gewichtige Anhaltspunkte ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Wir verstehen darunter Hinweise oder Informationen über Handlungen gegen Kinder und Jugendliche oder Lebensumstände, die das leibliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder Jugendlichen gefährden, unabhängig davon, ob sie durch eine missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, durch Vernachlässigung des Kindes oder Jugendlichen oder durch das Verhalten eines Dritten bestehen (vergl BGB). Als Kindeswohl gefährdende Erscheinungsformen lassen sich grundsätzlich unterscheiden: körperliche und seelische Vernachlässigung seelische Misshandlung körperliche Misshandlung sexuelle Gewalt Aus Mitteilungen, Beobachtungen, vorliegenden Diagnosen und sonstigen Informationen über ein Kind od. einen Jugendlichen können gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung gewonnen werden. Gewichtige Anhaltspunkte können sich ergeben aus: - Auffälligkeiten in der äußeren Erscheinung des Kindes ( z.b. offensichtliche Verletzungen oder blaue Flecken ohne erklärbare Ursachen, Unterernährung, starker Parasitenbefall) - Auffälligkeiten im Verhalten des Kindes ( z.b. apathisches Verhalten, verängstigtes Verhalten, Äußerungen des Kindes, Aggressivität, Delinquenz, Distanzlosigkeit, sexualisiertes Verhalten) - Auffälligkeiten im Verhalten der Eltern od. anderen Erziehungspersonen 4

5 (Gewalt gegen das Kind, mangelndes Interesse am Kind, fehlende Betreuung, Unterlassen von Krankenbehandlung) - Besonderheiten in der familiären Situation ( Obdachlosigkeit bzw. unzureichender Wohnraum, Überschuldung, Vermüllung) Schwierige persönliche Situation der Eltern od. sonstigen Erziehungsberechtigten (unkontrollierter Alkoholkonsum, verwirrtes Verh.) Falls gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung gegeben sind, werden Risiko- und Schutzfaktoren im Rahmen einer Gefährdungsanalyse gegeneinander abgewogen. Risiko beschreibt die Wahrscheinlichkeit, mit der ein negatives Ereignis in der Zukunft eintreten kann. Risikofaktoren können eine erhöhte Wahrscheinlichkeit negativer Ereignisse voraussagen. Das Vorliegen eines Risikooder Schutzfaktors bedeutet nicht automatisch, dass eine Gefährdung vorliegt oder der Schutz des Kindes gegeben ist. Um dies beurteilen zu können, ist die psychosoziale Gesamtsituation der Betroffenen stets zu berücksichtigen. Dennoch ist die Orientierung an Indikatoren oder sonstigen Instrumenten zur Einschätzung notwendig und sinnvoll, um zu einer möglichst umfassenden Berücksichtigung der kindlichen Lebensumstände zu kommen. Literaturverzeichnis: Jordan, Erwin (Hrsg.): Kindeswohlgefährdung. Rechtliche Neuregelungen und Konsequenzen für den Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe Zaun- Rausch, Gitte: Kinderschutz in Rheinland-Pfalz Ziegenhain,U./ Fegert,Jörg: Kindeswohlgefährdung und Vernachlässigung Kunkler, Christian: Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. Rechtliche und psychologische Dimension. FH Kehl.2008 Welche Erwartungen habe ich an den Arbeitskreis? ( Kärtchenabfrage) Aufgabenbereiche/ Zuständigkeiten der einzelnen Institutionen transparenter machen Gemeinsames Arbeiten an einem Thema Angebote der anderen Institutionen kennenlernen und wahrnehmen Bildung eines Netzwerkes Genaueres Kennenlernen der anderen beteiligten Institutionen Möglichkeiten der Vernetzung herausarbeiten Betreute Wohngemeinschaft für junge Schwangere im Kreis Neuwied initiieren wer kennt geeignete Objekte/ Träger? Vernetzung von Hilfen Aufbau von kurzen Informationswegen Steigerung des Informationsflusses zwischen den einzelnen Beteiligten in der Betreuung einer Familie Kontakte knüpfen Konkrete Ansprechpartner für diverse Problemlagen kennenlernen typische Fallkonstellationen besprechen best practice fachlicher Austausch, keine Zeit absitzen 5

6 Netzwerk bilden kurze Wege Infos über die einzelnen Arbeitsbereiche Institutionen, Adressen, Anlaufstellen kennenlernen Schnelle Kontaktaufnahme zum richtigen Ansprechpartner Wer macht was? Was kann ich in den Arbeitskreis einbringen? ( Kärtchenabfrage) Mitarbeit in Kleingruppen Wege aufzeigen/vermitteln Informationen geben Wo findet man welche Hilfe Vorstellung der Arbeit als INSOFA an einem anonymen Fall Fachwissen /Fachlichkeit Beantwortung rechtlicher Fragen zum SGB II Infos über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für schwangere Frauen Wissen über Schwangerenberatung und entsprechende Stiftungen eigene Erfahrungen Bereitschaft zu Gespräch, Mitarbeit und Information Weitere Planung: Das nächste Arbeitskreistreffen findet am Mittwoch, statt. Frau Susanne Kloers ( Heilpädagogisch-Therapeutisches Zentrum) hat sich freundlicherweise bereit erklärt, gemeinsam mit Ihrer Kollegin, Frau Job, die Sprechstunde für Regulationsstörungen vorzustellen. Sie erhalten rechtzeitig vor dem Termin eine gesonderte Einladung. 6

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