DIE NOVELLE DES UVPG

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1 DIE NOVELLE DES UVPG Die wichtigsten Änderungen für die Windenergie Kompetenztag Windenergie an Land Jenny Kirschey Mainz, den 18. Januar 2018

2 INHALT 1. Grundlegendes 2. Die UVPG-Novelle 2017 a. Prüfung der UVP-Pflicht b. Änderungsvorhaben c. Vorprüfung und freiwillige UVP d. Die Schutzgüter e. Der UVP-Bericht f. Die UVP-Portale 3. Fazit & Ausblick 2

3 GRUNDLEGENDES Dient der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der erheblichen Auswirkungen eines Vorhabens oder eines Plans oder Programms auf die Schutzgüter Frühzeitig und umfassend Nach einheitlichen Grundsätzen Unter Beteiligung der Öffentlichkeit 3

4 GRUNDLEGENDES unselbstständiger Teil des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens bzw. Planaufstellungsverfahrens UVPG regelt nur das Verfahren, materielle Anforderungen aus dem Fachrecht D.h.: Keine höheren materiellen Umweltstandards durch die Novelle Aber: Durch Ausweitung des Anwendungsbereichs des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes und Wegfall der Präklusion verstärkt Gegenstand von gerichtlichen Verfahren 4

5 DIE UVPG-NOVELLE 2017 Richtlinie 2014/52/EU UVP-Änderungsrichtlinie vom 16. April 2014 Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung vom 20. Juli Anpassung an europäisches Recht - Aufnahme höchstrichterlicher Rechtsprechung in den Gesetzestext - Neustrukturierung 5

6 FESTSTELLEN DER UVP-PFLICHT UVP-Pflicht bei Neuvorhaben für Windfarmen mit nach Anlage 1, 1.6: WEA (X) WEA (A) WEA (S) 6

7 FESTSTELLEN DER UVP-PFLICHT Anknüpfungspunkt: Windfarm Entwicklung des Begriffs durch die Rechtsprechung: - WEA über 50m Gesamthöhe, Betreiberidentität nicht erforderlich - Zeitlich: Windfarm kann durch später hinzutretende WEA entstehen - Räumlicher und funktionaler Zusammenhang, Überschneidung der Einwirkungsbereiche auf die Schutzgüter 7

8 WINDFARM Überschneidung der Einwirkungsbereiche bezogen auf das Schutzgut Tier führt zu einer räumlichen Zuordnung, auch wenn der Anlagen mehr als das 10-fache des Rotordurchmessers entfernt stehen (u.a. OVG Münster, Beschluss vom 23. Juli B 356/14 und Urteil vom 18. Mai A 870/15 Heranziehen der vorliegenden Artenschutzgutachten und Berücksichtigung der Artenschutzleitfäden oder des Helgoländer Papiers Problem der kaskadenartigen Verknüpfung von Windfarmen 8

9 ÜBERSCHRIFT 9

10 WINDFARM 2 Abs. 5 UVPG: Windfarm im Sinne dieses Gesetzes sind drei oder mehr Windkraftanlagen, deren Einwirkungsbereich sich überschneidet und die in einem funktionalen Zusammenhang stehen, unabhängig davon, ob sie von einem oder mehreren Vorhabenträgern errichtet und betrieben werden. Ein funktionaler Zusammenhang wird insbesondere angenommen, wenn sich die Windkraftanlagen in derselben Konzentrationszone oder in einem Gebiet nach 7 Absatz 3 des Raumordnungsgesetzes befinden. 10

11 WINDFARM Wesentliche Merkmale: Begriffsbestimmung der Rechtsprechung überwiegend übernommen (Betreiberunabhängigkeit, Überschneidung der Einwirkungsbereiche, funktionaler Zusammenhang ähnlich wie bei der Vorhabenkumulation) Regelbeispiel für funktionalen Zusammenhang knüpft an Konzentrationsflächenplanung an (nicht abschließend) Windfarmbegriff insbesondere bzgl. des Schutzgutes Tier von veränderlichen Faktoren abhängig Rechtsprechung zur Legaldefinition bleibt abzuwarten 11

12 ÄNDERUNGSVORHABEN Hinzutreten von WEA an einem Standort nach 9 UVPG (Änderungsvorhaben) unterscheidet Fallgruppen danach ob erstmalig die Schwellenwerte überschritten werden und bereits für früheres Vorhaben eine UVP durchgeführt wurde Berücksichtigung der Vorbelastungen nach dem jeweiligen Fachrecht Materieller Prüfungsumfang im Genehmigungsverfahren nicht von exakter Abgrenzung der Windfarm abhängig ausführlich hierzu Monika Agatz, Windenergie-Handbuch

13 DIE VORPRÜFUNG 7 UVPG 7 Abs. 4 i.v.m. Anlage 2 enthält die Anhaben, die vom Vorhabenträger vorzulegen sind Ergebnis der Vorprüfung ist von der Behörde zu dokumentieren Unterscheidung zwischen standortbezogener Vorprüfung im Einzelfall und allgemeiner Vorprüfung im Einzelfall Abgrenzungsschwierigkeiten und Fehleranfälligkeit 13

14 DIE FREIWILLIGE UVP 7 Abs. 3 UVPG Wegfall der Vorprüfung Auf Antrag des Vorhabenträgers Und wenn die zuständige Behörde das Entfallen als zweckmäßig erachtet Entscheidung über Zweckmäßigkeit nicht anfechtbar ( 7 Abs. 3 Satz 3 UVPG) Erscheint sinnvoll, wenn ohnehin ein förmliches Genehmigungsverfahren durchgeführt wird 14

15 DIE SCHUTZGÜTER 2 UVPG (1) Schutzgüter im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, 2. Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 3. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, 4. kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie 5. die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern 15

16 DER UVP-BERICHT 16 UVPG Ausführlichere Beschreibung der notwendigen Angaben - Abs. 1 enthält die Mindestangaben - Abs. 3 i.v.m. Anlage 4 weitere Angaben soweit erforderlich - Abs. 6 Ergebnisse bereits vorhandener anderer rechtlicher Prüfungen sind einzubeziehen Bei kumulierenden Vorhaben gemeinsamer UVP-Bericht möglich Muss auch elektronisch eingereicht werden 16

17 DAS UVP-PORTAL 20 UVPG Zentrale Internetportale in Bund (UBA) und Ländern Zugänglichmachung des Inhalts der Bekanntmachung nach 19 Abs. 1 und der auszulegenden Unterlagen nach 19 Abs. 2 UVPG Portale im Aufbau Gemeinsames Portal mehrerer Bundesländer unter: 17

18 18

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22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Jenny Kirschey Referentin T F kirschey@fa-wind.de

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