Fachbereich Bildung, Soziales, Jugend, Sport und Kultur. Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit Kultur- und Sportausschuss

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1 Stadt Voerde (Niederrhein) Der Bürgermeister Drucksache Nr.: 374 Vorstandsbereich I Verfasser Herr Schlotzhauer Fachbereich Bildung, Soziales, Jugend, Sport und Kultur Öffentliche Sitzung Datum Finanzielle/Bilanzielle Auswirkungen siehe Rückseite Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit Kultur- und Sportausschuss Beschluss Betriebsausschuss Kenntnisnahme Tagesordnungspunkt Gewährung eines Zuschusses an den TV Voerde zur Errichtung eines Kunstrasengroßspielfeldes auf der Sportanlage Voerde, Rönskenstraße Beschlussvorschlag 1. Der TV Voerde 1920 e.v. erhält für die Errichtung eines Kunstrasengroßspielfeldes auf der Sportanlage Voerde, Rönskenstraße, im Haushaltsjahr 2016 einen Zuschuss in Höhe von ,75. Da der Entwurf des Haushaltsplanes 2016 im Teilfinanzhaushalt, Produktbereich Sportförderung vorgesehene Ansatz in Höhe von ,0 bzw. das Fördervolumen von ,0 - (siehe Anlage 2 zur Drucksache Nr. 364) auch aufgrund der Förderung anderer Vereinsmaßnahmen nicht ausreicht, um den kompletten Zuschussbedarf des Vereins in Höhe von ,0 im Haushaltsjahr 2016 zu decken, kann dem TV Voerde im Haushaltsjahr 2016 lediglich ein Betrag in Höhe von ,75 (restliche freie Mittel) gewährt werden. Inwieweit dem darüber hinausgehenden Zuschussbedarf in Höhe von ,25 in den Haushaltsjahren 2017 ff Rechnung getragen werden kann, ist gesondert im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017 ff zu entscheiden. Ein Rechtsanspruch zur Förderung der Maßnahme in den Folgejahren geht mit dieser Beschlussfassung nicht einher. 2. Die Gewährung des Zuschusses steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes 2016 durch die Kommunalaufsicht. 3. Der Beschluss des Kultur- und Sportausschusses steht unter dem Vorbehalt, dass die Sportpauschale des Landes Nordrhein-Westfalen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz an die Stadt Voerde gezahlt wird. 1

2 Finanzielle/Bilanzielle Auswirkungen Investitionsmaßnahmen Produktbereich: Maßnahme: 42 " Sportförderung"- Zuschuss Errichtung Kunstrasengroßspielfeld, SpA Voerde Gesamtsumme Aufteilung auf Haushaltsjahre Vorjahre später Einzahlungen/Auszahlungen der Investitionsmaßnahme: Einzahlungen Auszahlungen städt. Eigenanteil Maßnahme ist bereits wie folgt veranschlagt: Einzahlungen Auszahlungen städt. Eigenanteil Abweichung zur bisherigen Veranschlagung Einzahlungen Auszahlungen städt. Eigenanteil +Verbesserung / -Verschlechterung über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung lfd. Jahr erforderlich Betrag: Deckung: Jahr der Fertigstellung Folgejahre Folgekosten Bemerkungen: Folgeerträge Folgeaufwendungen Zinsaufwand Abschreibungen./. Auflösung SoPo Summe Folgeaufwand einmalig jährlich Folgekosten sind bereits in ausreichender Höhe veranschlagt ja nein über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung lfd. Jahr erforderlich Betrag: Deckung: Die erforderlichen Mittel stehen im Entwurf des Haushaltsplanes 2016 im Produktbereich 42, Sportförderung, im Teilfinanzhaushalt, Zeile 12, bei den Sonstigen Investitionsauszahlungen zur Verfügung. Gemäß der Rechtsprechung zum 1. NKF-Weiterbildungsgesetz des Landes NW sind Zuweisungen an Sportvereine aus der Sportpauschale des Landes NW nicht mehr als ARAP (aktiver Rechnungsabgrenzungsposten) und PRAP (passiver Rechnungsabgrenzungsposten) (bilanzverlängernd) zu bilanzieren, sondern lediglich als durchlaufende Posten zu buchen. 2

3 Sachverhalt/Rechtslage/Begründung Der TV Voerde hat mit Schreiben vom (Anlage 1) mitgeteilt, dass er beabsichtigt, ein Aschengroßspielfeld der Sportanlage Voerde, Rönskenstraße, in ein Kunstrasengroßspielfeld umzuwandeln. Der Stadtsportverband Voerde wurde ebenfalls durch den Verein von der beabsichtigten Maßnahme informiert. In der als Anlage 2 beigefügten Drucksache Nr. 838 vom ist die beabsichtigte Maßnahme des Vereins beschrieben worden. Die Umwandlung des Aschengroßspielfeldes in ein Kunstrasengroßspielfeld und die Verlängerung des Vertrages zur Übernahme der Sportanlage Voerde, Rönskenstraße, um 5 Jahre bis , sind in der Sitzung des Stadtrates am beschlossen worden. Dem Beschluss zu Ziffer 1 und 3 des Beschlussvorschlages der Drucksache Nr. 838 folgend, hat der Kommunalbetrieb Voerde die als Anlage 3 beigefügte Ergänzungsvereinbarung mit dem TV Voerde geschlossen. Im Rahmen der am durchgeführten Sportstättenbereisung wurde die beabsichtigte Maßnahme durch Vertreter des TV Voerde erläutert. Die Mitglieder des Kultur- und Sportausschusses hatten anschließend Gelegenheit, sich die Sportanlage anzusehen und Fragen zur Notwendigkeit der geplanten Errichtung des Kunstrasengroßspielfeldes zu stellen. Mit Schreiben vom (Anlage 4) hat der TV Voerde über den Stadtsportverband Voerde mitgeteilt, dass der Beginn der Arbeiten im Jahr 2016 erfolgen soll. Die geplante Umwandlung des Aschengroßspielfeldes in ein Kunstrasengroßspielfeld wird aus dem Lageplan (siehe Anlage 5) ersichtlich. Die Kosten für die Umwandlung des Aschengroßspielfeldes in ein Kunstrasengroßspielfeld belaufen sich gemäß dem als Anlage 4 beigefügten Schreiben des TV Voerde auf insgesamt ,0. Der Verein hat zudem ein Angebot einer Fachfirma eingereicht, welches diese Kosten belegt. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen: Eigenmittel/Eigenleistungen (Arbeitsleistungen) des Vereins ,0 Spenden ,0 Darlehen ,0 Zuschuss der Stadt Voerde aus Mitteln des Teilfinanzhaushaltes Sportförderung ,0 Gesamt = ,0 ======== Die Maßnahme des TV Voerde ist sowohl nach den Sportförderrichtlinien der Stadt Voerde als auch nach den Richtlinien des Landes NW über die Verwendung der Sportpauschale NW förderfähig. 3

4 Da das für 2016 vorgesehene Fördervolumen (siehe Anlage 2 zur Drucksache Nr. 364) in Höhe von ,0 nicht ausreicht, um den kompletten Zuschussbedarf des Vereins für seine Maßnahme im Haushaltsjahr 2016 zu decken, kann die Maßnahme auch aufgrund der Förderung anderer Vereinsmaßnahmen im Haushaltsjahr 2016 nur zum Teil mit ,75 gefördert werden. Aus diesem Grund ist über den darüber hinausgehenden Zuschussbedarf in Höhe von ,25 im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2017 ff zu entscheiden. Der Bewilligungsbescheid ist mit der Maßgabe bzw. dem Vorbehalt zu versehen, dass die Sportpauschale des Landes NW an die Kommunen gezahlt wird und der Haushalt durch die Kommunalaufsicht genehmigt wird. Der Stadtsportverband Voerde ist über diesen Sachverhalt informiert worden. Er hat sich sowohl mit der Finanzierung als auch unter dem Aspekt, dass für das Jahr 2016 nicht alle Anträge zur Förderung von Vereinsmaßnahmen abschließend bedient werden können, weil die anteiligen Fördermittel aus der Sportpauschale NW von ,0 hierfür nicht ausreichen, mit der zeitlichen Berücksichtigung der Maßnahme, die sich auf die Haushaltsjahre 2016 ff erstreckt, sowie des Vorbehaltes, dass eine Förderung nur erfolgen kann, sofern die Sportpauschale des Landes NW (auch in den Folgejahren) gewährt wird, einverstanden erklärt. Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag des TV Voerde stattzugeben und den anteiligen Zuschuss für 2016 in Höhe von ,75 zu bewilligen, sofern die im Beschlussvorschlag genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Haarmann Anlagen: 4

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