PLANFESTSTELLUNGSVERFAHREN: gestern heute morgen

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1 PLANFESTSTELLUNGSVERFAHREN: gestern heute morgen Thomas Gottschling Zentralreferat Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz Behörden-Workshop: "Praxisvollzug und gerichtliche Kontrolle im Rahmen des Netzausbaus" Amprion GmbH Dortmund, 1. März 2017 SGD Nord Folie 1

2 Zuständigkeiten: Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) ist seit dem Jahre 2006 die landesweit zuständige rheinland-pfälzische Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde nach dem Energiewirtschaftsgesetz. Folie 2

3 Rechtsentwicklung des Energiewirtschaftsrechts seit 2005: 1. EnWG-Novelle 2005 zu den 43 und 44 EnWG vom (BGBl. I S. 1970) Grundsatz der Planfeststellung und Plangenehmigung mit enteignender Vorwirkung 2. Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz vom , BGBl. I S. 2819) Änderung des UVPG und Einführung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes 3. Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz (InPBeschlG) vom (BGBl. I S. 2833) Beschleunigung von Planvorhaben durch Verfahrensstraffung, Präklusion und Rechtswegverkürzung 4. Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) vom (BGBl. I S. 2870) Bedarfsplan für 24 Neu- bzw. Ausbauvorhaben, Pilotvorhaben Erdkabel Folie 3

4 Rechtsentwicklung des Energiewirtschaftsrechts seit 2005: 5. Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) vom (BGBl. I S. 1690) Bundesbedarfsplan, Festlegung weiterer Leitungsvorhaben mit vordringlichem Bedarf, Verfahren zur Trassenfestlegung und Planfeststellung, Zuständigkeit der BNetzA für länderübergreifende Vorhaben im Übertragungsnetz 6. Planvereinheitlichungsgesetz (PlVereinhG) vom (BGBl. I S. 1388) frühe Öffentlichkeitsbeteiligung, Überführung der Regelungen zur Verfahrensbeschleunigung ins VwVfG 7. Sonstige wichtige Rechtsänderungen BNatSchG (2009), WHG (2009) und 26. BImSchV (2013) Folie 4

5 im Jahre 2006: 1. Anhörungsverfahren: - öffentliche Bekanntmachung und Auslegung der Unterlagen nach 73 VwVfG - Bekanntmachung der UVP nach alter Rechtslage (Zeitpunkt vor Erlass des Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetzes vom , BGBl. I S. 2819) - Hinweis auf die Möglichkeit der Erhebung von Einwendungen sowie auf den Einwendungsausschluss nach Fristablauf 2. Schwerpunkte materiellen Rechts: - Planrechtfertigung - zusammenfassende Darstellung und Bewertung zur Umweltverträglichkeit - Wasserrecht (Wasserschutzgebiete/ Abstand zu Gewässern) - Naturschutz (Eingriffe in Natur & Landschaft/Schutzgebiete) - Nachweis nach der 26. BImSchV (Altregelung vom ) Folie 5

6 im Jahre 2006: 3. EÖT und Entscheidung: - ca. 3 bis 10 Einwendungen pro Verfahren mit UVP-Pflicht - Schwerpunkte: Mastausteilung sowie elektrische und magnetische Felder, dagegen keine Fragen zur UVP im Erörterungstermin - Verfahrensdauer ca. 1 Jahr 4. Rechtsbehelfsverfahren: - Klage beim OVG Rheinland-Pfalz - Verfahrensdauer ca. 1 Jahr mit anschließender Revision Folie 6

7 im Jahre 2016: 1. frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch die Vorhabenträger 2. Anhörungsverfahren: - öffentliche Bekanntmachung und Auslegung der Unterlagen nach 73 VwVfG und 9 UVPG (Feststellung UVP-Pflicht, Angabe umweltrelevanter Unterlagen) - frühzeitige Beteiligung von Umweltschutzvereinigungen - Hinweis auf die Erhebung von Einwendungen sowie auf Einwendungsausschluss (gilt nicht für Fehler nach dem UVPG) 3. Schwerpunkte materiellen Rechts: - Planrechtfertigung - Abschnittsbildung/Variantenprüfung - zusammenfassende Darstellung und Bewertung zur Umweltverträglichkeit - Wasserrecht (Wasserschutzgebiete/ Abstand zu Gewässern) - Naturschutz (Eingriffsregelung/Gebietsschutz/Artenschutz/Landschaftsschutzgebiete) BImSchV 2013 (Mitberücksichtigung aller Sendeanlagen/Minimierungsprüfung nach der 26. BImSchVVwV) - Lärm (Koronageräusche) Folie 7

8 im Jahre 2016: 4. EÖT und Entscheidung: - zwischen 3 und 180 Einwendungen pro Verfahren mit UVP-Pflicht 5. Rechtsbehelfsverfahren: - Klage vor dem BVerwG - Verfahrensdauer ca. 1 ½ Jahre - Instrument der Sammeleinwendung - Erörterung des Natur- und Artenschutzes sowie UVP - Verfahrensdauer ca. 1-2 Jahre Folie 8

9 im Jahre 2026: 1. Weitere Maßnahmen zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung: - in der Raumordnung/Fachplanung - mittels Internetbeteiligung - Antragskonferenz unter Beteiligung der Öffentlichkeit 2. Anhörungsverfahren - öffentliche Bekanntmachung nur noch im Internet sowie per an registrierte User - EÖT als Videokonferenz - Einsatz eines Mediators 3. Schwerpunkte materiellen Rechts: - Erhöhte Anforderung an die Planrechtfertigung von Freileitungen (Vorrang Kabel?) - Abschnittsbildung/Variantenprüfung - Umweltverträglichkeit als zentraler Prüfungsmaßstab für Naturschutz (Eingriffsregelung/Gebietsschutz/Artenschutz/Biotope) - Wasserrecht (WSG und Gewässerschutz) BImSchV (weiterhin Mitberücksichtigung aller Sendeanlagen/Minimierungsprüfung nach der 26. BImSchVVwV) - verbindliche Abstände zur Wohnbebauung - Lärm (Koronageräusche) Folie 9

10 im Jahre 2026: 4. EÖT und Entscheidung: - Prognose: tendenziell mehr Einwendungen bei Verfahren mit UVP-Pflicht - Verfahrensdauer ca. 1-2 Jahre (unverändert) 5. Rechtsbehelfsverfahren: - Prognose: Rückkehr zur Klageerhebung bei den Oberverwaltungsgerichten der Länder - Verfahrensdauer ca. 1 Jahr mit anschließender Revision zum BVerwG Folie 10

11 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT Thomas Gottschling Zentralreferat Gewerbeaufsicht Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Stresemannstraße Koblenz Folie 11

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