Finanzielle Vorteile und Fördermöglichkeiten für Ihr Studium

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1 Finanzielle Vorteile und Fördermöglichkeiten für Ihr Studium 2015 Jetzt neu! Steuerliche Vorteile Stipendien Studienförderung Bildungsfonds Bildungskredite Förderung durch die Bundeswehr Förderung von Zertifikatskursen Bildungsprämie Förderung durch die Hochschule

2 Inhaltsverzeichnis Finanzielle Vorteile und Fördermöglichkeiten für Ihr Studium 2015 Steuerliche Vorteile Stipendien Jetzt neu! Seite 4 Seite 5 Seite 7 Steuerliche Vorteile Sie können Ihr Fernstudium steuerlich absetzen! Stipendien Das Aufstiegsstipendium Das Weiterbildungsstipendium Studienförderung Deutsche Bildung Studienförderung Bildungsfonds Bildungskredite Förderung durch die Bundeswehr Förderung von Zertifikatskursen Bildungsprämie Förderung durch die Hochschule Seite 8 Seite 10 Seite 13 Seite 14 Seite 17 Seite 18 Bildungsfonds Der Festo Bildungsfonds Der Europäische Sozialfonds (ESF) in Thüringen Bildungskredite Der KfW-Studienkredit Der DKB-Studenten-Bildungsfonds Der EKK-BildungsKredit Bildungskredite von weiteren Finanzinstituten Berufsförderungsdienst der Bundeswehr Förderungen und Zuschüsse für Zertifikatskurse Thüringer Weiterbildungsscheck Weiterbildungsscheck Sachsen Qualifizierungsscheck Hessen QualiScheck Rheinland-Pfalz Bildungsscheck Brandenburg Weiterbildungsbonus Hamburg Bildungsprämie Prämiengutschein Weiterbildungssparen Förderung durch die Hochschule 2

3 Liebe Leserin, lieber Leser, ich habe großen Respekt vor allen Menschen, die nicht stehen bleiben wollen, die etwas aus sich machen wollen, die bereit sind, dafür Zeit und auch Geld zu investieren. Für die wenige Zeit, die Sie als Berufstätiger haben, ist das Fernstudium die optimale Lösung. Denn es passt sich Ihrer Situation an. Sie können es flexibel gestalten. Für die Studienfinanzierung gibt es verschiedene Möglichkeiten. In dieser Broschüre haben wir für Sie die wesentlichen Infor ma tionen zusammengetragen Hinweise und Informationen zu Behörden und Institutionen, die Sie für die verschiedenen Fördermöglichkeiten ansprechen können. In jedem Fall gilt: Die Investition in Ihr Studium lohnt sich! Denn Sie investieren in Ihre eigene beruflich erfolgreiche Zukunft! Mit den besten Wünschen für Ihr Studium Ihr Thomas Kirchenkamp Kanzler der Wilhelm Büchner Hochschule Sie haben noch Fragen? Telefon (gebührenfrei) Montags bis freitags von 8:00 bis 20:00 Uhr Samstags von 10:00 bis 15:00 Uhr Ihr Serviceteam 3

4 Steuerliche Vorteile Sie können Ihr Fernstudium steuerlich absetzen! 1. Werbungskosten unbegrenzt steuerlich abzugsfähig Absolvieren Sie an der Wilhelm Büchner Hochschule ein Zweitstudium, können Sie Ihre Ausgaben vollständig als Werbungskosten absetzen. Für alle, die ein Erststudium absolvieren, gilt seit 2009 laut Bundesfinanzhof: Auch Aufwendungen für ein Erststudium sind als Werbungskosten absetzbar, wenn dem Erststudium eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgegangen ist. Das trifft auf die meisten unserer Studierenden zu. Diese Rechtsprechung wird von der Finanzverwaltung angewandt. 2. Sonderausgaben bis Euro pro Jahr steuerlich abzugsfähig Wenn Sie ein Erststudium direkt im Anschluss an Ihren Schulabschluss (Abitur, Fachabitur etc.) an der Wilhelm Büchner Hochschule absolvieren, dann sind die Studiengebühren sogenannte Ausbildungskosten und steuerlich abzugsfähig. Bis zu einer Höhe von Euro jährlich können Sie Kosten für Ihr Erststudium als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Ihre Studiengebühren können Sie also in vollem Umfang absetzen. Neben den Studiengebühren können Sie weitere Aufwendungen geltend machen, die in direktem Zusammenhang mit Ihrem Studium stehen: - Prüfungsgebühren - Seminargebühren - Fachliteratur - Kosten für Fahrten zu den Seminaren und zu Arbeitsgemeinschaften - Arbeitsmittel (z. B. Computer, Software) - Übernachtungskosten (bei Seminarteilnahme) - Verpflegungsaufwand (bei Seminarteilnahme) Tipp Für verbindliche Informationen, in welcher Höhe Sie Ihr Studium steuerlich absetzen können, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt oder an Ihren Steuerberater! Eine Bescheinigung über Ihre gezahlten Studiengebühren und über anfallende Seminar- und Prüfungskosten stellen wir Ihnen jederzeit aus. 4

5 Stipendien Das Aufstiegsstipendium Das Aufstiegsstipendium ist ein Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Es richtet sich an besonders begabte Berufstätige ohne Hochschulabschluss, die erstmals ein berufsbegleitendes oder Vollzeitstudium aufnehmen wollen. Gefördert werden Berufstätige mit folgenden Voraussetzungen: Zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung und vor Studienbeginn müssen Sie eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren nach Abschluss Ihrer Ausbildung nachweisen. Bereits Studierende können sich noch bis vor Beendigung des zweiten Studiensemesters bewerben. Es darf noch kein Hochschulabschluss vorliegen. Sie müssen Ihre Berufsabschlussprüfung mindestens mit der Durchschnittsnote 1,9 (bzw. mindestens 87 Punkten) abgelegt haben. Oder Sie weisen eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem bundesweiten beruflichen Leistungswettbewerb nach. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, können Sie einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers beibringen. Die Förderung gilt ohne Alterseinschränkung für Ihr Erststudium. Für ein berufsbegleitendes Studium erhalten Sie als Stipendiat bis zu Euro Förderung jährlich. Die Förderdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit laut Studienordnung. Die Stipendiaten werden in drei Schritten ausgewählt: 1. Sie bewerben sich online. 2. Sie füllen einen Online-Fragebogen aus zur Überprüfung Ihrer Leis tungs- und Lernbereitschaft, Ihres Engagements und Ihrer sozialen Kompetenzen. 3. Es findet ein Auswahlgespräch statt. Weitere Informationen finden Sie unter und unter 5

6 Stipendien Das Weiterbildungsstipendium Durch die Stiftung Begabtenförderung können gefördert werden: Berufstätige unter 25 Jahren, die eine besonders erfolgreich absolvierte Berufsausbildung (mit mindestens 87 Punkten oder besser als gut bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) oder Platz 1 bis 3 bei einem überregionalen Leistungswettbewerb nachweisen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, können Sie einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers bzw. Ihrer Berufsschule bei - bringen. Das Programm gewährt Ihnen ein Weiterbildungsstipendium für Ihr Erststudium, wenn Sie es berufsbegleitend absolvieren und dabei mindestens 15 Stunden pro Woche angestellt arbeiten. Der gewählte Studiengang muss auf Ihrer Ausbildung und Berufstätigkeit aufbauen. Werden Sie in das Programm aufgenommen, haben Sie die Chance auf ein Stipendium in Höhe von Euro verteilt auf drei Jahre. Tipp Bei der Aufnahme in das Programm müssen die Bewerber/innen grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden. Und: Das Studium darf bei Bewerbung noch nicht begonnen worden sein. Für die Bewerbung zur Förderung müssen Sie sich an die für Sie zuständige Kammer wenden, bei der Ihre Berufsausbildung eingetragen ist bzw. war. Bei weiteren Fragen finden Sie Informationen und Hilfe unter Stiftungen und Studienförderwerke Es gibt weitere Stipendien, denen jedoch in der Regel feste Bedingungen zugrunde liegen. Nähere Informationen erhalten Sie z. B. unter: - Cusanuswerk, - Evangelisches Studienwerk e. V., - Konrad-Adenauer-Stiftung e. V., - Heinrich-Böll-Stiftung e. V., - Friedrich-Naumann-Stiftung e. V., - Friedrich-Ebert-Stiftung e. V., - Rosa-Luxemburg-Stiftung e. V., - Hanns-Seidel-Stiftung e. V., - Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw), 6

7 Studienförderung Deutsche Bildung Die Deutsche Bildung AG unterstützt Studenten aller Fachrichtungen durch eine maßgeschneiderte Studienförderung und das Förderprogramm WissenPlus. Vergeben werden hier individuelle Förderungen. Eine monatliche Förderung für laufende Studien- und Lebenshaltungskosten ist im Umfang von 100 bis Euro pro Monat möglich (maximaler Finanzrahmen Euro). Zudem sind Einmalzahlungen (z. B. Laptop, Auslandssemester, Studiengebühren) möglich. Über individuell vereinbarte Vertragskonditionen hinaus werden die Studierenden im Rahmen des Förderprogramms WissenPlus bei Bewerbungen um Praktika und Einstiegsjobs mit individuellen Bewerbungsbera tungen und Trainings unterstützt. Ein großes Netzwerk von Partnerunternehmen bietet ebenfalls Einstiegsmöglichkeiten (bei erfolgreicher Vermittlung in solchen Firmen übernehmen diese einen Teil der Rückzahlung). Studien- und berufsrelevante Schlüsselkompetenzen wie Rhetorik, Stress- und Zeitmanagement oder Entscheidungsfindung werden ebenfalls in Form von Präsenzveranstal tungen oder anhand eines interaktiven Online-Tools vermittelt. Die Rückzahlung erfolgt abhängig von dem zukünftigen persönlichen Einkommen erst nach Studienabschluss. Bachelor-Studenten an Fachhochschulen wie der Wilhelm Büchner Hochschule können ab dem 2. Semester und Master-Studenten ab dem 1. Semester gefördert werden. Wenn Sie das Studium mit der fachgebundenen Hochschulreife aufnehmen, können Sie ab dem 2. Semester gefördert werden. Für die Förderung können Sie sich bewerben, wenn Sie an einer staatlich anerkannten Hochschule wie der Wilhelm Büchner Hochschule studieren, Sie ein Bachelor-Studium, ein Master-Studium oder eine Promotion durchführen, Sie die Hochschulreife in Deutschland erworben haben, Sie einen unbefristeten Aufenthaltsstatus haben, kein negativer SCHUFA-Eintrag vorliegt. Eine Bewerbung ist auch vor Studienbeginn möglich. Die Förderung ist mit anderen Finanzierungsmöglichkeiten kombinierbar. Bewerbung und weitere Informationen unter Direkter Telefonkontakt unter

8 Bildungsfonds Bildungsfonds unterstützen ausgewählte Studierende finanziell. Ein Bildungsfonds unterstützt Sie bei der Finanzierung von Lebenshaltungskosten oder Studiengebühren. Nach Studienabschluss zahlen Sie einen im indivi-duellen Studienfördervertrag festgelegten Prozentsatz Ihres Bruttoeinkommens über einen bestimmten Zeitraum an den Bildungsfonds zurück. Der Festo Bildungsfonds Der Festo Bildungsfonds unterstützt Studierende im Bereich der Ingenieurwissenschaften und der Technik. Für Sie als Studierender der Wilhelm Büchner Hochschule bedeutet das die Chance auf eine risikofreie, transparente und relativ günstige Finanzierung Ihres Studiums. Die Rückzahlung basiert auf einem vertraglich bei Zusage der Finanzierung festgelegten Prozentsatz Ihres späteren Einkommens. Die Konditionen für Aus- und Rückzahlung werden vom Festo Bildungsfonds mit den Studierenden jeweils individuell festgelegt. Der Festo Bildungsfonds zahlt an Studierende maximal 800 Euro monatlich bei einem maximalen Finanzierungsrahmen von Euro. Bewerben können Sie sich, wenn Sie im Erststudium mit dem Ziel Bachelor studieren und bereits eine Berufsausbildung absolviert haben. In diesem Fall kann eine Förderung ab dem 1. Semester und bei guten Leistungen erfolgen wenn Sie nach einem Bachelor-Abschluss den Master-Studienabschluss anstreben. Weitere Informationen finden Sie unter Direkter Telefonkontakt unter Die Wilhelm Büchner Hochschule ist Partner im Unternehmens- und Professorennetzwerk des Festo Bildungsfonds. Das eröffnet Ihnen die Möglichkeit, eine günstige Studienfinanzierung zu erhalten. Und darüber hinaus haben Sie hiermit Zugang zum exklusiven Festo-Bildungsnetzwerk. 8

9 Bis zu 50 % Zuschuss Der Europäische Sozialfonds (ESF) in Thüringen Der ESF fördert berufsbegleitende Master-Studiengänge. Die Wilhelm Büchner Hochschule bietet im Rahmen ihrer Graduate School attraktive Master-Studiengänge an. Wenn Sie sich für ein Master-Studium an unserer Hochschule interessieren und in Thüringen arbeiten, dann kann diese Förderung von Vorteil für Sie sein. Gefördert werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die in einem sogenannten KMU (kleine und mittlere Unternehmen) in Thüringen in Vollzeit, also mindestens 35 Wochenstunden, arbeiten. Die Förderung setzt bei einem Jahresbruttoeinkommen ab Euro bei Alleinstehenden und Euro bei Zusammenveranlagten an. Die Obergrenzen liegen bei Euro bzw Euro. Wichtig ist, dass Sie einen Bachelor-Abschluss haben. Alternativ gilt auch ein Diplom, wenn Sie es nach dem erworben haben und es den Zugangsvoraussetzungen für ein Master-Studium genügt. Der geförderte Master-Studiengang muss aufbauend auf dem bereits erworbenen Abschluss zu einem anerkannten Master-Abschluss führen und durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen sein. Es werden die Studiengebühren und gegebenenfalls auch die Kosten der Prüfung bis zu 50 % gefördert. Der Zuschuss ist insgesamt begrenzt auf Euro und wird in zwei Raten ausgezahlt. Die erste Rate kann nach Ende des ersten Studienjahres, die zweite Rate nach Ende des zweiten Studienjahres abgerufen werden. Wichtig: Die Zahlung kann nur das beschäftigende Unternehmen, also Ihr Arbeitgeber, beantragen. Tipp Der Antrag auf Förderung ist mindestens 6 Wochen vor dem Studienvertragsabschluss mit der Wilhelm Büchner Hochschule zu stellen. Der Antrag muss durch das beschäftigende Unternehmen gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie unter Direkter Kontakt per Mail an servicecenter@gfaw-thueringen.de sowie unter

10 Bildungskredite Der KfW-Studienkredit Dieser Studienkredit bietet Antragstellern zwischen 18 und 44 Jahren die Chance auf monatliche Förderbeiträge zwischen 100 und 650 Euro ohne Kreditsicherheiten, einkommens- und vermögensunabhängig. Die Förderung läuft bis zu 14 Semester (maximale Förderhöhe Euro). Die Auszahlungsphase richtet sich nach dem Alter vor Finanzierungsbeginn (jünger als 34 Jahre bis zu 14, jünger als 39 Jahre bis zu 10 und jünger als 44 Jahre bis maximal 6 Fördersemester). Gefördert werden grundständige Studiengänge (Bachelor, Diplom, Magister, Staatsexamen) in Form eines Erst- und Zweitstudiums sowie postgraduale Studiengänge (Zusatz-, Ergänzungs-, Aufbau- oder Master-Studium) und Promotion. Alle Studiengänge können dauerhaft oder für einzelne Studienabschnitte sowie in Teilzeit z. B. berufsbegleitend wie beim Studium an der Wilhelm Büchner Hochschule belegt werden. Die Förderung ist für Gasthörer (Einstieg ins Studium als beruflich Qualifizierte ) erst nach bestandener Hochschulzugangsprüfung möglich. Weitere Informationen finden Sie unter Tipp Sie können den KfW-Studienkredit nach Abschluss Ihres grundständigen Studiums auch für weitere grundständige und postgraduale Studiengänge sowie für eine Promotion in Anspruch nehmen. Eine Finanzierung mehrerer Studienvorhaben ist damit möglich. 10

11 Der DKB-Studenten-Bildungsfonds Der DKB-Studenten-Bildungsfonds ist ein Studienkredit, der u. a. Ihre allgemeinen Lebenshaltungskosten und Studiengebühren finanziert. Das kostenfreie DKB-Cash ist dafür als Auszahlungskonto immer erforderlich. Sie erhalten während Ihrer Studiendauer (max. Regelstudienzeit plus zwei Semester) eine monatliche Auszahlung. Die Rückzahlung des Kredites beginnt im Anschluss an eine Ruhephase von 12 Monaten. Der maximal mögliche Kreditbetrag aus der monatlichen Studienfinanzierung und Zusatzfinanzierung beträgt Euro. Er ergibt sich aus einer laufenden Auszahlung von bis zu 650 Euro pro Monat (insgesamt maximal Euro) und aus einer einmaligen Zusatzfinanzierung von bis zu Euro. Es werden Zinsen auf den ausbezahlten Kreditbetrag berechnet, die den Kreditbetrag insgesamt entsprechend erhöhen. Die Auszahlungen können Sie für alles nutzen, was mit Ihrem Studium in Verbindung steht. Dazu gehören Ihre Lebenshaltungskosten, die Miete am Studienort bzw. am Ort eines Praktikums, Ihre Studiengebühren sowie Ihr Studienmaterial und Ihre Fachliteratur. Die einmalige Zusatzfinanzierung erhalten Sie nach gesonderter Prüfung zum Beispiel für die Finanzierung von Praktika, Auslandsaufenthalten und studienspezifischen Arbeitsmitteln (z. B. Computer). Die Voraussetzungen: Sie sind immatrikuliert an einer Universität, einer Fachhochschule oder einer privaten Bildungseinrichtung. Ihr Studium führt zu einem der folgenden Abschlüsse: Bachelor, Diplom, Magister, Master, Staatsexamen, kirchliches Examen. Möglich sind auch Promotionsstudiengänge, sofern die Studienzeit eindeutig eingegrenzt und eine Immatrikulationsbescheinigung als Nachweis vorhanden ist. Sie sind deutsche/r Staatsbürger/in, haben Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland und sind bei Beginn Ihres Studiums nicht älter als 30 Jahre. Weitere Informationen finden Sie unter 11

12 Bildungskredite Der EKK-BildungsKredit Sie können den EKK-BildungsKredit für ein Erststudium oder weiterbildende Studiengänge beantragen. Damit sichern Sie sich die Finanzierung Ihrer Lebenshaltungskosten, Studiengebühren und Lernmittel. Der EKK-BildungsKredit bietet Ihnen diese Vorteile: Monatlicher Auszahlungsbetrag bis zu 500 Euro frei wählbar. Kredithöhe zwischen Euro und Euro. Attraktiver Festzinssatz für eine Dauer von maximal 15 Jahren. Kombination mit EKK-Start-GiroKonto/EKK-GiroKonto ohne monatliche Kontoführungsgebühren, die Kontoführung als Hauptbankverbindung wird vorausgesetzt. Auszahlung wahlweise in gleichbleibenden Beträgen monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich auf Ihr EKK-Start-GiroKonto/ EKK-GiroKonto. Teilauszahlungen sind noch bis zu zwei Jahre nach Ende des Studiums möglich. Weitere Informationen finden Sie unter Bildungskredite von weiteren Finanzinstituten Wenn Sie unabhängig von staatlichen Vorgaben und Förderungen einen Kredit zur Finanzierung der Ausbildung aufnehmen möchten, haben Sie bei vielen Finanzinstituten die Möglichkeit dazu. Es gibt bereits viele Anbieter, die flexible Lösungen bieten. Das Besondere hierbei ist die Auszahlung in monatlichen Beträgen im Gegensatz zur Auszahlung der gesamten Kreditsumme auf einmal. Tipp Informieren Sie sich bitte direkt bei den einzelnen für Sie infrage kommenden Banken oder Sparkassen. 12

13 Berufsförderungsdienst der Bundeswehr Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) übernimmt Weiterbildungskosten für Soldatinnen und Soldaten, um diesen den Übergang in einen zivilen Beruf zu erleichtern. Diese Förderung beinhaltet die komplette oder anteilige Übernahme von Studiengebühren, Lehrmitteln, Prüfungsgebühren und Fahrtkosten. Bedingung für die Gewährung eines Zuschusses bzw. die Übernahme der Weiterbildungskosten ist eine vorhergehende Beratung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr. Der BFD prüft Ihren Antrag und erstellt einen individuellen Förderplan für Sie. Soldatinnen und Soldaten erhalten grundsätzlich von der Wilhelm Büchner Hochschule eine Studiengebührenersparnis von 5 %. Wenn eine Förderzusage des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr vorliegt, be trägt die Ermäßigung 10 % der Studiengebühren. Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Standortteams der Bundeswehr und unter Tipp Wichtig ist, dass Sie Ihren Antrag auf Übernahme der Kosten vor dem Studienvertragsabschluss mit der Wilhelm Büchner Hochschule stellen. 13

14 Förderungen und Zuschüsse für Zertifikatskurse Die Wilhelm Büchner Hochschule bietet neben ihren Bachelor- und Master-Studiengängen auch innovative akademische Weiterbildung an. Insbesondere für diese Zertifikatskurse können Sie Zuschüsse verschiedener Bundesländer in Anspruch nehmen. Zuschüsse bis zu 500 Euro! Thüringer Weiterbildungsscheck Förderfähig sind alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten kleiner und mittelständischer Unternehmen ebenso wie Selbstständige mit Sitz in Thüringen. Der Weiterbildungsscheck setzt bei einem Jahresbruttoeinkommen ab Euro bei Alleinstehenden und Euro bei Zusammenveranlagten an. Die Obergrenzen liegen bei Euro bzw Euro. Die Förderung kann bis zu 70 % der Weiterbildungskosten betragen. Der Weiterbildungsscheck kann für Bildungsangebote im gesamten Bundesgebiet in Anspruch genommen werden. Die Förderung ist auf 500 Euro pro Scheck begrenzt. Infos unter oder unter Telefon (Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbh) Weiterbildungsscheck Sachsen Bis zu 80 % Zuschuss Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Sachsen und stehen in einem Arbeitsverhältnis, die angestrebte Weiterbildung kostet mindestens 650 Euro. Die Weiterbildung ist individuell. 80 % der Weiterbildungskosten erhalten Sie als Zuschuss, wenn Ihr monatliches Bruttogehalt unter Euro liegt. Darüber sind es 60 %, wenn Ihr monatliches Einkommen Euro nicht überschreitet und wenn Sie über 50 Jahre alt sind, in Teilzeit, Befristung oder Leiharbeit arbeiten und einen ersten akademischen Abschluss (Mindestkosten Euro) anstreben. Eine Obergrenze der Zuschusshöhe gibt es nicht. Infos unter sowie unter Telefon Sächsische Aufbaubank Förderbank (SAB) 14

15 Qualifizierungsscheck Hessen Sie wohnen oder arbeiten in Hessen. Sie sind Arbeitnehmer in einem Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten. Sie haben keinen anerkannten Berufsabschluss, arbeiten in Teilzeit mit bis zu 30 Wochenstunden, sind Ausbilder/in oder sind über 45 Jahre alt. 50 % Ihrer Studiengebühren, bis zu 500 Euro pro Scheck, werden übernommen, wenn der Zertifikatskurs Ihre Beschäftigungsfähigkeit fördert. Voraussetzung ist eine neutrale Bildungsberatung. Infos und eine Liste der Beratungsstellen finden Sie unter Oder unter Telefon (Weiterbildung Hessen e. V.) QualiScheck Rheinland-Pfalz Sie sind in Rheinland-Pfalz sozialversicherungspflichtig beschäftigt (abhängig oder geringfügig), Berufsrückkehrer oder Existenzgründer. Wenn Sie zudem als abhängig oder geringfügig Beschäftigter oder Berufsrückkehrer in Rheinland-Pfalz wohnen oder arbeiten oder als Selbst ständiger der Sitz Ihrer Hauptniederlassung in Rheinland-Pfalz liegt, dann haben Sie die Chance auf die Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz: Einmal im Jahr werden 50 % der Weiterbildungsmaßnahme bis maximal 500 Euro übernommen. Infos unter Und unter info@qualischeck.rlp.de Oder unter Telefon Bildungsscheck Brandenburg Mit dem Bildungsscheck Brandenburg erhalten Sie einen maximalen Zuschuss von 70 % der Kurskosten ohne Obergrenze einmal pro Jahr für Ihre berufliche Weiterbildung. Dieses Förderprogramm des Bundeslandes Brandenburg kommt für Sie infrage, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz dort haben sowie dort sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Infos unter sowie unter Oder unter Telefon (Team Brandenburg, LASA Brandenburg GmbH) 15

16 Förderungen und Zuschüsse für Zertifikatskurse Weiterbildungsbonus Hamburg Gefördert werden Arbeitnehmer in Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern, Existenzgründer und Selbstständige im ALG I- und ALG II-Bezug sowie sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im ALG II-Bezug (Aufstocker) und Beschäftige im Hamburger Modell. Je nach Zielgruppe beträgt die Förderung zwischen 50 und 100 % der Fortbildungskosten bis maximal Euro im Jahr. Beschäftigte im Hamburger Modell können bis zu Euro erhalten. Es muss zunächst ein Beratungsgespräch bei der Beratungsstelle Punkt Bildungsmanagement geführt werden. Bei Beschäftigten muss der Arbeitgeber zuvor die Notwendigkeit der Weiterbildung bescheinigen. Wird der Antrag bewilligt, reicht der Antragsteller den Weiterbildungsbonus beim Kursanbieter ein. Dieser rechnet direkt mit der Beratungsstelle ab. Infos unter Oder unter Telefon (Beratungsstelle Punkt Bildungsmanagement) 16

17 Tipp Bildungsprämie Prämiengutschein Der Prämiengutschein ist die schriftliche Zusage, dass ein Teil der Weiterbildungskosten übernommen wird. Den Gutschein in Höhe von max. 500 Euro können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit Euro (bzw Euro bei Zusammenveranlagten) nicht übersteigt. Den Restbetrag müssen Sie selbst aufbringen. Der Prämiengutschein muss vor Studienbeginn beantragt werden. Weiterbildungssparen Das Weiterbildungssparen ist ein Instrument der Bildungsprämie für diejenigen, die nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) mit Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage vermögenswirksame Leistungen ansparen. Aus den Sparverträgen können Studierende Geld für Weiterbildungen entnehmen, ohne ihr Anrecht auf die volle Arbeitnehmersparzulage zu verlieren. Die Arbeitnehmersparzulage erhält, wer nach dem Vermögenssteuergesetz ein zu versteuerndes Jahreseinkommen bis zu Euro bei Alleinstehenden bzw Euro bei Zusammenveranlagten oder nach dem Wohnungsbauprämien- Gesetz bis zu Euro bei Alleinstehenden bzw Euro bei gemeinsam Veranlagten hat. Die Möglichkeit des Weiterbildungssparens kann auch in Anspruch genommen werden, wenn die Anmeldung zu einer Weiterbildung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt ist oder die Maßnahme bereits begonnen wurde. Es können alle Personen profitieren, die über entsprechende Ansparguthaben verfügen. Dies bedeutet, dass auch Personen, deren Einkommen aktuell über der Grenze für den Prämiengutschein liegt, das Weiterbildungssparen nutzen können vorausgesetzt, sie haben in der Vergangenheit zu dem Personenkreis gehört, der durch die Arbeitnehmersparzulage gefördert wurde. Die Bundesregierung will den Stellenwert der Weiterbildung erhöhen. Durch finanzielle Anreize sollen Erwachsene zur individuellen Finanzierung von Weiterbildung motiviert und befähigt werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier: Service- und Programmstelle Bildungsprämie Heinrich-Konen-Straße 1, Bonn Oder unter Telefon

18 Förderung durch die Hochschule Die Wilhelm Büchner Hochschule unterstützt Sie mit einer Studiengebühren Ersparnis von bis zu 10 %, wenn Sie folgendem Personenkreis angehören: 5 % Studiengebühren-Ersparnis für Auszubildende 5 % Studiengebühren-Ersparnis für Arbeitslose 5 % Studiengebühren-Ersparnis für Schwerbehinderte 5 % Studiengebühren-Ersparnis für Soldaten 5 % Studiengebühren-Ersparnis als Partnerrabatt bei gemeinsamer Anmeldung 5 % Studiengebühren-Ersparnis für ehemalige Absolventen der Studiengemeinschaft Darmstadt (SGD) 10 % Studiengebühren-Ersparnis für ehemalige Absolventen der Wilhelm Büchner Hochschule Die Sonderkonditionen sind nicht miteinander oder mit anderen Vorteilsangeboten kombinierbar. Finanzielle Sicherheit Individuelle Lösungen Bei Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit oder wenn Sie schwer erkranken, sprechen Sie bitte mit Ihrem Studienberater und vereinbaren Sie mit ihm eine individuelle, auf Ihre Bedürfnisse angepasste Zahlweise. Dieses Recht gewähren wir Ihnen immer, wenn Sie bis dahin Ihre Studiengebühren ordnungsgemäß bezahlt haben. Urlaubssemester Bei Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, Krankheit oder besonderen Belastungen können Sie Ihr Studium bis zu 12 Monate unterbrechen. Während dieser Zeit zahlen Sie keine Studiengebühren und erhalten keine neuen Studienunterlagen, können jedoch alle weiteren Leistungen der Hochschule wie z. B. den Online- Campus nutzen, Seminare besuchen oder Prüfungsleistungen erbringen. Kostenlose Verlängerung der Studiendauer Wir garantieren Ihnen über die Regelstudienzeit hinaus eine kostenlose Verlängerung Ihrer Betreuungszeit um 50 %. Während dieser Zeit haben Sie Anspruch auf die kompletten Leistungen der Wilhelm Büchner Hochschule. Tipp Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an! Wir wissen aus Erfahrung, dass viele Arbeitgeber das Studium Ihrer Mitarbeiter fördern. Es kann sich für Sie lohnen, wenn Sie Ihren Vorgesetzten oder Personalchef ansprechen. 18 Wenn Sie Fragen zum Thema Förderung durch die Hochschule haben, rufen Sie uns an! Telefon

19 Die Hochschule Seit 15 Jahren steht die Wilhelm Büchner Hochschule für ein hoch wertiges und innovatives Hochschulstudium startete sie mit dem Diplom-Studiengang Informatik und hat sich mit über 6000 Studierenden zur größten privaten Hochschule für Technik in Deutschland entwickelt. Heute sind aktuelle Bachelor- und Master-Studiengänge in den Fachbereichen Informatik, Ingenieurwissenschaften und Technologiemanagement im Studienangebot. Für die Qualität unserer Studiengänge tun wir einiges. Wir haben ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt, das ständig die Abläufe und Prozesse kontrolliert und transparent macht. Wir befragen regelmäßig unsere Studierenden zur Qualität der Hochschule und sind von unabhängigen Institutionen geprüft und zertifiziert. Die Studiengänge der Wilhelm Büchner Hochschule sind staatlich anerkannt und akkreditiert. Staatlich anerkannt Zertifiziert! Akkreditiert! Geprüft und zugelassen 19

20 Die Förderdatenbank alles auf einen Blick! Auf Bundesebene wurde eine Datenbank eingerichtet, die Ihnen den kompletten und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union bietet. Auch die genauen Adressen der entsprechenden Institutionen sind hier aufgeführt. Hier können Sie sich schnell und umfassend informieren. Informationen finden Sie unter Beratung: Telefon: 08oo (gebührenfrei) oder Mo. Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr Sa. von 10:00 bis 15:00 Uhr Wilhelm Büchner Hochschule Ostendstraße Pfungstadt bei Darmstadt Telefon: Telefax: /2015

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