GLEICHSTELLUNGSRECHT VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNG
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- Waldemar Fleischer
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1 Anmeldung zur Veranstaltung GLEICHSTELLUNGSRECHT VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNG Mittwoch, 10. Dezember 2014, Technopark Zürich (1161.) PROGRAMM Die Anmeldung gilt für (Vorname, Name, Titel/Stellung/Funktion)*: Begrüssungskaffee Begrüssung Die UN-Behindertenrechtskonvention das neueste Menschenrechtsinstrument und die Bedeutung für die Schweiz Das Gleichstellungsrecht von Menschen mit Behinderung in der Schweiz ein Überblick über das Verfassungsund Gesetzesrecht sowie die Kompetenzaufteilung zwischen dem Bund und den Kantonen Markus Schefer Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und die Soziale Sicherheit internationale und nationale Vorgaben und deren Umsetzung in der Schweiz Thomas Gächter Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ausgewählte Fallbeispiele aus der Praxis Mittagessen Der Bildungsbereich Schmelztigel zentraler Gleichstellungsfragen Rechtsgrundlagen und Praxiserfahrung am Beispiel einer universitären Fachstelle Mit Hörbehinderung im Kommunikationszeitalter die nationale Rechtslage, die Neuerungen durch die BRK sowie die Erfahrungen in der Praxis aus der Sicht eines Rechtsexperten mit Gehörlosigkeit Daniel Hadorn Fürsprecher Teilnehmende Begleitperson GLEICHSTELLUNGSRECHT VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNG Mittwoch, 10. Dezember 2014 Technopark Zürich (1161.) Zustelladresse für Rechnung und Tagungsunterlagen: Telefon o Anmeldebestätigung (nur per ) o Teilnahmebestätigung INFOS Bitte bedienen Sie mich regelmässig mit den Programmen und Informationen Ihres Instituts: o per Post o per (Newsletter) Ich wäre auch an Veranstaltungen zu folgenden Themen interessiert: Keine Rechtsgleichheit ohne Rechtsdurchsetzung die Justiziabilität des Gleichstellungsrechts auf internationaler und nationaler Ebene * Ich bin damit einverstanden, dass diese Angaben in einem den Teilnehmenden zugänglichen Teilnahmeverzeichnis erscheinen Verabschiedung und Schluss der Tagung Mit der Anmeldung zur Tagung anerkennt der/die Unterzeichnende die Teilnahmebedingungen gemäss diesem Programm. Ort/Datum: Unterschrift:
2 GLEICHSTELLUNG VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNG ORGANISATORISCHES THEMEN UND ADRESSATENKREIS KOSTEN Der Tag der Menschenrechte vom 10. Dezember ist der Gedenktag zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die am 10. Dezember 1948 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde. Im Zuge genereller Gesellschaftsveränderungen zeigte sich, dass die allgemeinen Menschenrechtskonventionen sowie auch das nationale Verfassungs- und Gesetzesrecht nicht ausreichten, um Menschen mit Behinderung vor Diskriminierung zu schützen sowie auch die volle gesellschaftliche Teilhabe zu garantieren. Diese Einsicht führte in den vergangenen 20 Jahren zu einem Gesetzgebungsprozess, wodurch nun nicht mehr hauptsächlich die Existenz garantiert sein soll, sondern insbesondere die Chancengleichheit in allen Lebensbereichen angestrebt wird. Dieses Jahr hat die Schweiz die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung BRK ratifiziert und damit einen bedeutenden Meilenstein zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung gesetzt. Die 1. Menschenrechtstagung bietet einen Überblick über das Gleichstellungsrecht von Menschen mit Behinderung auf internationaler sowie nationaler Ebene mit Schwerpunkt der BRK, des Verfassungsund Gesetzesrechtes des Bundes sowie der Kantone. Zudem werden die Schnittstellen zwischen dem Gleichstellungs- und dem Sozialversicherungsrecht sowie auch die prozessualen Instrumente thematisiert. Da das Gleichstellungsrecht von Menschen mit Behinderung noch ein sehr junges und sogar im juristischen Umfeld ein weitgehend unbekanntes und unerforschtes Rechtsgebiet ist, drängt es sich auf, dessen Entwicklung hinsichtlich die Grundlagenarbeit sowie die Rechtsfortbildung anhand von Fallbeispielen aus der Praxis zu vertiefen. Die Komplexität der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung wird am Beispiel des Bereichs der Bildung veranschaulicht sowie die Spezialität der rechtlichen und tatsächlichen Gleichbehandlung bezüglich des Zugangs zur Kommunikation anlässlich eines Referates in Gebärdensprache präsentiert. LL.M. Lehrbeauftragter an den Universitäten St. Gallen und Zürich für Haftpflicht-, Privatund Sozialversicherungs- sowie Gesundheitsrecht, wissenschaftlicher Konsulent am an der, Rechtsanwalt und Notar, Glarus, Die Kosten betragen für Teilnehmende CHF Inbegriffen sind die Tagungsgebühr, die Tagungsunterlagen, der Begrüssungskaffee, der Lunch am Mittag einschliesslich Mineralwasser und Kaffee, die ngetränke sowie die Getränke im Plenum. Für Begleitpersonen wird eine Verpflegungspauschale von CHF 95. in Rechnung gestellt. Mitarbeiterin von, Lehrbeauftragte an der Universität Zürich, ehemalige Präsidentin des Gleichstellungsrates Égalité Handicap, Glarus Anmeldungen sind schriftlich (Internet, Mail, Fax, Post) an das Sekretariat des Instituts für Rechtswissenschaft, Bodanstrasse 4, 9000 St.Gallen, erbeten. AN- UND ABMELDUNGEN Bei Abmeldungen, die später als dem 12. November 2014 erfolgen, werden CHF 210. in Rechnung gestellt, bei Abmeldungen nach dem 26. November 2014 wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. Ersatzteilnehmende sind willkommen. BESCHEINIGUNG Thomas Gächter Lehrstuhl für Staats-, Verwaltungs- und Sozialversicherungsrecht an der Universität Zürich, Zürich Im Rahmen eines breit gefächerten Erfahrungs- und Meinungsaustausches sollen die zahlreichen menschenrechtlichen Aspekte der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung thematisiert und diskutiert werden. Ziel der Veranstaltung ist eine kritische Hinterfragung der aktuellen Rechtslage und eine Standortbestimmung des anstehenden Handlungsbedarfs. Daniel Hadorn Fürsprecher Fürsprecher mit Schwergewicht Invalidenversicherung, ehemaliger Gerichtsschreiber am Bundesgericht in Luzern, Vizepräsident Gleichstellungsrat Égalité Handicap, Brunnen SZ Die Menschenrechtstagung richtet sich an Juristen und Juristinnen aus der Lehre, Forschung und Praxis, an Personen, die an Beratungsstellen tätig sind, an Behörden oder Staatsstellen im Bereiche der Rechtsetzung sowie der Rechtsanwendung, an Personen, die sich mit Menschenrechten, insbesondere mit Gleichstellungsfragen auseinandersetzen, sowie an alle Interessierten. Leiterin Fachstelle Égalité Handicap, Lehrbeauftragte an der Universität Basel, Bern Leiterin Fachstelle Studium und Behinderung an der Universität Zürich, Zürich Leiter Eidg. Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB, Lehrbeauftragter an der Universität Freiburg i.ü., Bern Markus Schefer LL.M Ordinarius für Staats- und Verwaltungsrecht, Dekan juristische Fakultät an der Universität Basel, Basel Der Veranstalter behält sich vor, aus zwingenden Gründen einzelne Referate oder Referierende kurzfristig durch andere zu ersetzen oder ganz ausfallen zu lassen. Über die Teilnahme an der Veranstaltung wird auf Wunsch eine Bescheinigung ausgestellt. HINWEIS Tagungssprache ist Deutsch Gebärdensprachdolmetschende sowie eine hörbehindertengerechte Infrastruktur sind vorhanden Personen mit Sehbehinderung können die Unterlagen im Voraus unter bestellen Die Anfahrt mit dem öv ist zu finden unter: Das Niederflurangebot der VBZ sowie das rollstuhlgerechte Fahrdienstangebot ist zu finden unter: oder Rollstuhlgerechte Parkplätze sind zu finden unter: index/dav/themen_projekte/behindertenparkplaetze/kreis_1_23_plaetze.html Für Auskünfte steht Ihnen Frau unter Telefon +41 (0) oder zur Verfügung. MITTAGESSEN Menü A Kalbsgulasch an Morchelrahmsauce Menü B Seitanschnitzel an Morchelrahmsauce
3 GLEICHSTELLUNG VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNG ORGANISATORISCHES THEMEN UND ADRESSATENKREIS KOSTEN Der Tag der Menschenrechte vom 10. Dezember ist der Gedenktag zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die am 10. Dezember 1948 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde. Im Zuge genereller Gesellschaftsveränderungen zeigte sich, dass die allgemeinen Menschenrechtskonventionen sowie auch das nationale Verfassungs- und Gesetzesrecht nicht ausreichten, um Menschen mit Behinderung vor Diskriminierung zu schützen sowie auch die volle gesellschaftliche Teilhabe zu garantieren. Diese Einsicht führte in den vergangenen 20 Jahren zu einem Gesetzgebungsprozess, wodurch nun nicht mehr hauptsächlich die Existenz garantiert sein soll, sondern insbesondere die Chancengleichheit in allen Lebensbereichen angestrebt wird. Dieses Jahr hat die Schweiz die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung BRK ratifiziert und damit einen bedeutenden Meilenstein zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung gesetzt. Die 1. Menschenrechtstagung bietet einen Überblick über das Gleichstellungsrecht von Menschen mit Behinderung auf internationaler sowie nationaler Ebene mit Schwerpunkt der BRK, des Verfassungsund Gesetzesrechtes des Bundes sowie der Kantone. Zudem werden die Schnittstellen zwischen dem Gleichstellungs- und dem Sozialversicherungsrecht sowie auch die prozessualen Instrumente thematisiert. Da das Gleichstellungsrecht von Menschen mit Behinderung noch ein sehr junges und sogar im juristischen Umfeld ein weitgehend unbekanntes und unerforschtes Rechtsgebiet ist, drängt es sich auf, dessen Entwicklung hinsichtlich die Grundlagenarbeit sowie die Rechtsfortbildung anhand von Fallbeispielen aus der Praxis zu vertiefen. Die Komplexität der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung wird am Beispiel des Bereichs der Bildung veranschaulicht sowie die Spezialität der rechtlichen und tatsächlichen Gleichbehandlung bezüglich des Zugangs zur Kommunikation anlässlich eines Referates in Gebärdensprache präsentiert. LL.M. Lehrbeauftragter an den Universitäten St. Gallen und Zürich für Haftpflicht-, Privatund Sozialversicherungs- sowie Gesundheitsrecht, wissenschaftlicher Konsulent am an der, Rechtsanwalt und Notar, Glarus, Die Kosten betragen für Teilnehmende CHF Inbegriffen sind die Tagungsgebühr, die Tagungsunterlagen, der Begrüssungskaffee, der Lunch am Mittag einschliesslich Mineralwasser und Kaffee, die ngetränke sowie die Getränke im Plenum. Für Begleitpersonen wird eine Verpflegungspauschale von CHF 95. in Rechnung gestellt. Mitarbeiterin von, Lehrbeauftragte an der Universität Zürich, ehemalige Präsidentin des Gleichstellungsrates Égalité Handicap, Glarus Anmeldungen sind schriftlich (Internet, Mail, Fax, Post) an das Sekretariat des Instituts für Rechtswissenschaft, Bodanstrasse 4, 9000 St.Gallen, erbeten. AN- UND ABMELDUNGEN Bei Abmeldungen, die später als dem 12. November 2014 erfolgen, werden CHF 210. in Rechnung gestellt, bei Abmeldungen nach dem 26. November 2014 wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. Ersatzteilnehmende sind willkommen. BESCHEINIGUNG Thomas Gächter Lehrstuhl für Staats-, Verwaltungs- und Sozialversicherungsrecht an der Universität Zürich, Zürich Im Rahmen eines breit gefächerten Erfahrungs- und Meinungsaustausches sollen die zahlreichen menschenrechtlichen Aspekte der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung thematisiert und diskutiert werden. Ziel der Veranstaltung ist eine kritische Hinterfragung der aktuellen Rechtslage und eine Standortbestimmung des anstehenden Handlungsbedarfs. Daniel Hadorn Fürsprecher Fürsprecher mit Schwergewicht Invalidenversicherung, ehemaliger Gerichtsschreiber am Bundesgericht in Luzern, Vizepräsident Gleichstellungsrat Égalité Handicap, Brunnen SZ Die Menschenrechtstagung richtet sich an Juristen und Juristinnen aus der Lehre, Forschung und Praxis, an Personen, die an Beratungsstellen tätig sind, an Behörden oder Staatsstellen im Bereiche der Rechtsetzung sowie der Rechtsanwendung, an Personen, die sich mit Menschenrechten, insbesondere mit Gleichstellungsfragen auseinandersetzen, sowie an alle Interessierten. Leiterin Fachstelle Égalité Handicap, Lehrbeauftragte an der Universität Basel, Bern Leiterin Fachstelle Studium und Behinderung an der Universität Zürich, Zürich Leiter Eidg. Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB, Lehrbeauftragter an der Universität Freiburg i.ü., Bern Markus Schefer LL.M Ordinarius für Staats- und Verwaltungsrecht, Dekan juristische Fakultät an der Universität Basel, Basel Der Veranstalter behält sich vor, aus zwingenden Gründen einzelne Referate oder Referierende kurzfristig durch andere zu ersetzen oder ganz ausfallen zu lassen. Über die Teilnahme an der Veranstaltung wird auf Wunsch eine Bescheinigung ausgestellt. HINWEIS Tagungssprache ist Deutsch Gebärdensprachdolmetschende sowie eine hörbehindertengerechte Infrastruktur sind vorhanden Personen mit Sehbehinderung können die Unterlagen im Voraus unter bestellen Die Anfahrt mit dem öv ist zu finden unter: Das Niederflurangebot der VBZ sowie das rollstuhlgerechte Fahrdienstangebot ist zu finden unter: oder Rollstuhlgerechte Parkplätze sind zu finden unter: index/dav/themen_projekte/behindertenparkplaetze/kreis_1_23_plaetze.html Für Auskünfte steht Ihnen Frau unter Telefon +41 (0) oder zur Verfügung. MITTAGESSEN Menü A Kalbsgulasch an Morchelrahmsauce Menü B Seitanschnitzel an Morchelrahmsauce
4 GLEICHSTELLUNG VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNG ORGANISATORISCHES THEMEN UND ADRESSATENKREIS KOSTEN Der Tag der Menschenrechte vom 10. Dezember ist der Gedenktag zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die am 10. Dezember 1948 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde. Im Zuge genereller Gesellschaftsveränderungen zeigte sich, dass die allgemeinen Menschenrechtskonventionen sowie auch das nationale Verfassungs- und Gesetzesrecht nicht ausreichten, um Menschen mit Behinderung vor Diskriminierung zu schützen sowie auch die volle gesellschaftliche Teilhabe zu garantieren. Diese Einsicht führte in den vergangenen 20 Jahren zu einem Gesetzgebungsprozess, wodurch nun nicht mehr hauptsächlich die Existenz garantiert sein soll, sondern insbesondere die Chancengleichheit in allen Lebensbereichen angestrebt wird. Dieses Jahr hat die Schweiz die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung BRK ratifiziert und damit einen bedeutenden Meilenstein zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung gesetzt. Die 1. Menschenrechtstagung bietet einen Überblick über das Gleichstellungsrecht von Menschen mit Behinderung auf internationaler sowie nationaler Ebene mit Schwerpunkt der BRK, des Verfassungsund Gesetzesrechtes des Bundes sowie der Kantone. Zudem werden die Schnittstellen zwischen dem Gleichstellungs- und dem Sozialversicherungsrecht sowie auch die prozessualen Instrumente thematisiert. Da das Gleichstellungsrecht von Menschen mit Behinderung noch ein sehr junges und sogar im juristischen Umfeld ein weitgehend unbekanntes und unerforschtes Rechtsgebiet ist, drängt es sich auf, dessen Entwicklung hinsichtlich die Grundlagenarbeit sowie die Rechtsfortbildung anhand von Fallbeispielen aus der Praxis zu vertiefen. Die Komplexität der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung wird am Beispiel des Bereichs der Bildung veranschaulicht sowie die Spezialität der rechtlichen und tatsächlichen Gleichbehandlung bezüglich des Zugangs zur Kommunikation anlässlich eines Referates in Gebärdensprache präsentiert. LL.M. Lehrbeauftragter an den Universitäten St. Gallen und Zürich für Haftpflicht-, Privatund Sozialversicherungs- sowie Gesundheitsrecht, wissenschaftlicher Konsulent am an der, Rechtsanwalt und Notar, Glarus, Die Kosten betragen für Teilnehmende CHF Inbegriffen sind die Tagungsgebühr, die Tagungsunterlagen, der Begrüssungskaffee, der Lunch am Mittag einschliesslich Mineralwasser und Kaffee, die ngetränke sowie die Getränke im Plenum. Für Begleitpersonen wird eine Verpflegungspauschale von CHF 95. in Rechnung gestellt. Mitarbeiterin von, Lehrbeauftragte an der Universität Zürich, ehemalige Präsidentin des Gleichstellungsrates Égalité Handicap, Glarus Anmeldungen sind schriftlich (Internet, Mail, Fax, Post) an das Sekretariat des Instituts für Rechtswissenschaft, Bodanstrasse 4, 9000 St.Gallen, erbeten. AN- UND ABMELDUNGEN Bei Abmeldungen, die später als dem 12. November 2014 erfolgen, werden CHF 210. in Rechnung gestellt, bei Abmeldungen nach dem 26. November 2014 wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. Ersatzteilnehmende sind willkommen. BESCHEINIGUNG Thomas Gächter Lehrstuhl für Staats-, Verwaltungs- und Sozialversicherungsrecht an der Universität Zürich, Zürich Im Rahmen eines breit gefächerten Erfahrungs- und Meinungsaustausches sollen die zahlreichen menschenrechtlichen Aspekte der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung thematisiert und diskutiert werden. Ziel der Veranstaltung ist eine kritische Hinterfragung der aktuellen Rechtslage und eine Standortbestimmung des anstehenden Handlungsbedarfs. Daniel Hadorn Fürsprecher Fürsprecher mit Schwergewicht Invalidenversicherung, ehemaliger Gerichtsschreiber am Bundesgericht in Luzern, Vizepräsident Gleichstellungsrat Égalité Handicap, Brunnen SZ Die Menschenrechtstagung richtet sich an Juristen und Juristinnen aus der Lehre, Forschung und Praxis, an Personen, die an Beratungsstellen tätig sind, an Behörden oder Staatsstellen im Bereiche der Rechtsetzung sowie der Rechtsanwendung, an Personen, die sich mit Menschenrechten, insbesondere mit Gleichstellungsfragen auseinandersetzen, sowie an alle Interessierten. Leiterin Fachstelle Égalité Handicap, Lehrbeauftragte an der Universität Basel, Bern Leiterin Fachstelle Studium und Behinderung an der Universität Zürich, Zürich Leiter Eidg. Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB, Lehrbeauftragter an der Universität Freiburg i.ü., Bern Markus Schefer LL.M Ordinarius für Staats- und Verwaltungsrecht, Dekan juristische Fakultät an der Universität Basel, Basel Der Veranstalter behält sich vor, aus zwingenden Gründen einzelne Referate oder Referierende kurzfristig durch andere zu ersetzen oder ganz ausfallen zu lassen. Über die Teilnahme an der Veranstaltung wird auf Wunsch eine Bescheinigung ausgestellt. HINWEIS Tagungssprache ist Deutsch Gebärdensprachdolmetschende sowie eine hörbehindertengerechte Infrastruktur sind vorhanden Personen mit Sehbehinderung können die Unterlagen im Voraus unter bestellen Die Anfahrt mit dem öv ist zu finden unter: Das Niederflurangebot der VBZ sowie das rollstuhlgerechte Fahrdienstangebot ist zu finden unter: oder Rollstuhlgerechte Parkplätze sind zu finden unter: index/dav/themen_projekte/behindertenparkplaetze/kreis_1_23_plaetze.html Für Auskünfte steht Ihnen Frau unter Telefon +41 (0) oder zur Verfügung. MITTAGESSEN Menü A Kalbsgulasch an Morchelrahmsauce Menü B Seitanschnitzel an Morchelrahmsauce
5 Anmeldung zur Veranstaltung GLEICHSTELLUNGSRECHT VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNG Mittwoch, 10. Dezember 2014, Technopark Zürich (1161.) PROGRAMM Die Anmeldung gilt für (Vorname, Name, Titel/Stellung/Funktion)*: Begrüssungskaffee Begrüssung Die UN-Behindertenrechtskonvention das neueste Menschenrechtsinstrument und die Bedeutung für die Schweiz Das Gleichstellungsrecht von Menschen mit Behinderung in der Schweiz ein Überblick über das Verfassungsund Gesetzesrecht sowie die Kompetenzaufteilung zwischen dem Bund und den Kantonen Markus Schefer Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und die Soziale Sicherheit internationale und nationale Vorgaben und deren Umsetzung in der Schweiz Thomas Gächter Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ausgewählte Fallbeispiele aus der Praxis Mittagessen Der Bildungsbereich Schmelztigel zentraler Gleichstellungsfragen Rechtsgrundlagen und Praxiserfahrung am Beispiel einer universitären Fachstelle Mit Hörbehinderung im Kommunikationszeitalter die nationale Rechtslage, die Neuerungen durch die BRK sowie die Erfahrungen in der Praxis aus der Sicht eines Rechtsexperten mit Gehörlosigkeit Daniel Hadorn Fürsprecher Teilnehmende Begleitperson GLEICHSTELLUNGSRECHT VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNG Mittwoch, 10. Dezember 2014 Technopark Zürich (1161.) Zustelladresse für Rechnung und Tagungsunterlagen: Telefon o Anmeldebestätigung (nur per ) o Teilnahmebestätigung INFOS Bitte bedienen Sie mich regelmässig mit den Programmen und Informationen Ihres Instituts: o per Post o per (Newsletter) Ich wäre auch an Veranstaltungen zu folgenden Themen interessiert: Keine Rechtsgleichheit ohne Rechtsdurchsetzung die Justiziabilität des Gleichstellungsrechts auf internationaler und nationaler Ebene * Ich bin damit einverstanden, dass diese Angaben in einem den Teilnehmenden zugänglichen Teilnahmeverzeichnis erscheinen Verabschiedung und Schluss der Tagung Mit der Anmeldung zur Tagung anerkennt der/die Unterzeichnende die Teilnahmebedingungen gemäss diesem Programm. Ort/Datum: Unterschrift:
6 Anmeldung zur Veranstaltung GLEICHSTELLUNGSRECHT VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNG Mittwoch, 10. Dezember 2014, Technopark Zürich (1161.) PROGRAMM Die Anmeldung gilt für (Vorname, Name, Titel/Stellung/Funktion)*: Begrüssungskaffee Begrüssung Die UN-Behindertenrechtskonvention das neueste Menschenrechtsinstrument und die Bedeutung für die Schweiz Das Gleichstellungsrecht von Menschen mit Behinderung in der Schweiz ein Überblick über das Verfassungsund Gesetzesrecht sowie die Kompetenzaufteilung zwischen dem Bund und den Kantonen Markus Schefer Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und die Soziale Sicherheit internationale und nationale Vorgaben und deren Umsetzung in der Schweiz Thomas Gächter Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ausgewählte Fallbeispiele aus der Praxis Mittagessen Der Bildungsbereich Schmelztigel zentraler Gleichstellungsfragen Rechtsgrundlagen und Praxiserfahrung am Beispiel einer universitären Fachstelle Mit Hörbehinderung im Kommunikationszeitalter die nationale Rechtslage, die Neuerungen durch die BRK sowie die Erfahrungen in der Praxis aus der Sicht eines Rechtsexperten mit Gehörlosigkeit Daniel Hadorn Fürsprecher Teilnehmende Begleitperson GLEICHSTELLUNGSRECHT VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNG Mittwoch, 10. Dezember 2014 Technopark Zürich (1161.) Zustelladresse für Rechnung und Tagungsunterlagen: Telefon o Anmeldebestätigung (nur per ) o Teilnahmebestätigung INFOS Bitte bedienen Sie mich regelmässig mit den Programmen und Informationen Ihres Instituts: o per Post o per (Newsletter) Ich wäre auch an Veranstaltungen zu folgenden Themen interessiert: Keine Rechtsgleichheit ohne Rechtsdurchsetzung die Justiziabilität des Gleichstellungsrechts auf internationaler und nationaler Ebene * Ich bin damit einverstanden, dass diese Angaben in einem den Teilnehmenden zugänglichen Teilnahmeverzeichnis erscheinen Verabschiedung und Schluss der Tagung Mit der Anmeldung zur Tagung anerkennt der/die Unterzeichnende die Teilnahmebedingungen gemäss diesem Programm. Ort/Datum: Unterschrift:
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