Fortbildung zum Forstwirtschaftsmeister/zur Forstwirtschaftsmeisterin; 22. Vorbereitungslehrgang für die Forstwirtschaftsmeisterprüfung 2014
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- Monika Hausler
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1 Fortbildung zum Forstwirtschaftsmeister/zur Forstwirtschaftsmeisterin; 22. Vorbereitungslehrgang für die Forstwirtschaftsmeisterprüfung 2014 Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Forstwirt/Forstwirtin (ForstWiMeistPrV) vom geändert durch Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die Berufsbildung in der Landwirtschaft, Artikel 2 (Änderung der ForstWiMeistPrV) vom Anlagen Vordruck Bewerbung um Zulassung zum Vorbereitungslehrgang (PE 81a) Vordruck Anmeldung Forstwirtschaftsmeisterprüfung (PE 81) Für die Forstwirtschaftsmeisterprüfung 2014 bietet die zuständige Stelle beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, vertreten durch den Landesbetrieb ForstBW Baden-Württemberg, einen Vorbereitungslehrgang zum Forstwirtschaftsmeister/zur Forstwirtschaftsmeisterin am Forstlichen Bildungszentrum Königsbronn an. Zum Anmeldeverfahren und zur Durchführung wird Folgendes bestimmt: 1. Teilnahmevoraussetzungen Voraussetzung zur Teilnahme am Vorbereitungslehrgang sind die Bestimmungen für die Zulassung zur Forstwirtschaftsmeisterprüfung gemäß 1a der ForstWiMeistPrV: eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Forstwirt/Forstwirtin und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis im Bereich der Forstwirtschaft oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis im Bereich der Forstwirtschaft oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis im Bereich der Forstwirtschaft ohne erfolgreichen Abschluss in einem anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf. Die Zeit des Vorbereitungslehrganges wird auf die Berufspraxis nicht angerechnet. Über Ausnahmefälle entscheidet der Prüfungsausschuss.
2 2. Ablauf der Fortbildung Vor dem eigentlichen Vorbereitungslehrgang wird am Forstlichen Bildungszentrum Königsbronn ein 3-wöchiger Vorbereitungslehrgang zur "Ausbildereignung" (Berufsund Arbeitspädagogik) mit daran anschließender Prüfung angeboten. Kandidatinnen und Kandidaten, die diesen Lehrgang mit einer bestandenen Prüfung erfolgreich abschließen oder eine bei einer anderen anerkannten Institution erfolgreich absolvierte Prüfung mit den entsprechenden Prüfungsinhalten vorweisen, können auf Antrag vom Prüfungsteil "Berufsausbildung und Mitarbeiterführung" im Rahmen der eigentlichen Meisterprüfung freigestellt werden. Der Antrag erfolgt über den beiliegenden Vordruck PE 81a (Bewerbung um Zulassung zum Vorbereitungslehrgang). Durch die Freistellung von der Prüfung im Teil Berufsausbildung und Mitarbeiterführung gemäß 6 der ForstWiMeistPrV ist dieser Prüfungsteil nicht Bestandteil der Forstwirtschaftsmeisterprüfung. Die hierbei erzielten Prüfungsergebnisse gehen demzufolge auch nicht in das Prüfungszeugnis und in die Gesamtbewertung der Meisterprüfung ein. Der Vorbereitungslehrgang zur "Prüfung zum/zur Forstwirtschaftsmeister/-in" dauert insgesamt 26 Wochen (inkl. Prüfung). In Theorie und Praxis wird das Fachwissen für die Prüfungsteile "Produktion und Dienstleistungen" sowie "Betriebs- und Unternehmensführung" vermittelt. Aufgrund der hohen Prüfungsanforderungen wird die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang empfohlen. Termine: 2. September bis 2. Oktober 2013: Vorbereitungslehrgang und Prüfung zur "Ausbildereignung" (Berufs- und Arbeitspädagogik). 14. Oktober 2013 bis 9. Mai 2014: Vorbereitungslehrgang und Prüfung zum/zur "Forstwirtschaftsmeister/Forstwirtschaftsmeisterin". 3. Organisatorische Regelungen
3 A) Bewerberinnen und Bewerber, die an der Prüfung zum/zur Forstwirtschaftsmeister/-in 2014 teilnehmen wollen, melden sich bis (Poststempel) mit Vordruck PE 81 (Anmeldung zur Meisterprüfung in der Forstwirtschaft) einschließlich der weiteren Unterlagen an. B) Bewerberinnen und Bewerber, die am Vorbereitungslehrgang teilnehmen wollen, melden sich bis (Poststempel) mit Vordruck PE 81a (Bewerbung um Zulassung zum Vorbereitungslehrgang) an. Die Anmeldung ist in beiden Fällen zu richten an: Landesbetrieb ForstBW Forstliches Bildungszentrum Königsbronn Stürzelweg Königsbronn Hinweis: Für Interessentinnen und Interessenten des Vorbereitungslehrgangs findet am 22. März 2013 ein Informationstag statt. Das Forstliche Bildungszentrum Königsbronn bittet um rechtzeitige Anmeldung. Der Bewerbung um Zulassung zum Vorbereitungslehrgang sind folgende Unterlagen beizufügen: Nachweis der bestandenen Abschlussprüfung in einem landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf (z.b. Forstwirt/-in, Landwirt/-in,...), aus dem die erzielte Durchschnittsnote hervorgehen muss. Nachweis über die für die Zulassung erforderliche Mindestzeit an Berufspraxis im Bereich Forstwirtschaft bzw. über die voraussichtliche Erfüllung dieser Voraussetzung bis zum Beginn des Vorbereitungslehrgangs ( ). Lebenslauf, aus dem insbesondere der berufliche Werdegang zu entnehmen ist.
4 Erklärung, dass der Bewerber/die Bewerberin bisher an keiner Meisterprüfung im Beruf Forstwirt/Forstwirtin teilgenommen hat bzw. wann und bei welcher zuständigen Stelle eine entsprechende Prüfung nicht bestanden wurde. 4. Auswahlverfahren für den Vorbereitungslehrgang Um die Zulassung zum Vorbereitungslehrgang können sich alle Interessentinnen und Interessenten bewerben, welche die unter Ziffer 1 genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Sofern mehr Bewerbungen eingehen als Lehrgangsplätze zur Verfügung stehen, wird für Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossener Berufsausbildung als Forstwirt/ Forstwirtin oder einem anderen landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf anhand der beiden folgenden gleichrangigen Auswahlkriterien eine Reihungsliste erstellt: Zeit der Berufspraxis im Bereich der Forstwirtschaft nach der Abschlussprüfung in einem anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf und Notendurchschnitt des Abschlusszeugnisses in dem anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf. Bewerberinnen und Bewerber ohne abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf werden Bewerberinnen und Bewerbern mit abgeschlossener Berufsausbildung in einem anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf in der Reihung nachgestellt. 15 der insgesamt 24 Lehrgangsplätze sind Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Baden-Württemberg vorbehalten. Zwei Lehrgangsplätze sind vorsorglich für Härtefälle reserviert. Die Einberufung der zugelassenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Lehrgang erfolgt durch das Forstliche Bildungszentrum Königsbronn. 5. Prüfungsgebühren und Lehrgangsentgelte Für die Meisterprüfung im land- und forstwirtschaftlichen Bereich werden bei der Prüfungsanmeldung Prüfungsgebühren gemäß nachfolgender Übersicht erhoben. Bei Rücktritt werden die Gebühren nicht erstattet.
5 Vorgang Anmeldung zur Meisterprüfung Anmeldung zur Meisterprüfung ohne den Prüfungsteil "Berufsausbildung und Mitarbeiterführung" Anmeldung zur Prüfung für den Prüfungsteil "Berufsausbildung und Mitarbeiterführung" (Prüfung zur "Ausbildereignung") Anmeldung zur Wiederholung der Meisterprüfung je Prüfungsteil (je Prüfung praktisch oder schriftlich 50,-- Euro) Gebühr 300,-- Euro 200,-- Euro 100,-- Euro 100,-- Euro (50,-- Euro) Für die Vorbereitungslehrgänge werden Teilnahmeentgelte (ohne Kosten für Unterkunft und Verpflegung) über das Forstliche Bildungszentrum Königsbronn erhoben: Vorbereitungslehrgang für die Prüfung zur Ausbildereignung: 200,-- Euro Vorbereitungslehrgang für die Forstwirtschaftsmeisterprüfung: 500,-- Euro Die Teilnahmeentgelte sind vor Beginn der Lehrgänge zu entrichten, die Rechnungsstellung erfolgt in Verbindung mit der Einberufung zum Lehrgang. Bei kurzfristigen Abmeldungen behält sich der Veranstalter die Erhebung von Storno-/ Bearbeitungsgebühren vor. 6. Kosten für Unterkunft und Verpflegung Die Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer tragen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung am Forstlichen Bildungszentrum Königsbronn selbst. Die Kostensätze betragen derzeit: pro Übernachtung im Doppelzimmer: 6,00 Euro pro Vollverpflegung (Frühstück, Mittagessen, Abendessen): 12,50 Euro 7. Förderung Seitens des Landesbetriebs ForstBW werden derzeit keine Lehrgangsteilnehmerinnen und - teilnehmer gefördert. Forstwirtinnen und Forstwirte des Landes Baden-Württemberg erhalten für die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang Sonderurlaub ohne Entgeltfortzahlung nach
6 den Bestimmungen des 28 TV-Forst. Der Zeitraum des Sonderurlaubs wird als Beschäftigungszeit nach 34 Absatz 3 TV-Forst angerechnet. Den Land- und Stadtkreisen wird empfohlen, diese Regelung analog anzuwenden. Es wird darauf hingewiesen, dass Aufwendungen für die Fortbildung zum Forstwirtschaftsmeister/zur Forstwirtschaftsmeisterin, einschließlich u. U. erfolgter Entgeltfortzahlungen, nicht über den Landesbetrieb ForstBW abgegolten werden. Für Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Förderung auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG) in der jeweils gültigen Fassung. Anträge sind frühzeitig bei den Ämtern für Ausbildungsförderung der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte zu stellen. Eine Informationsbroschüre über die verschiedenen Finanzierungshilfen nach dem AFBG sowie Antragsformulare sind über die Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu erhalten. Eine kostenfreie Info-Hotline zum "Meister-BAföG" ist unter der Telefon-Nummer eingerichtet. 8. Schlussbestimmungen Die unteren Forstbehörden werden gebeten, die Waldarbeiter zeitnah zu informieren. Die Informationen des Schreibens sind auch den kommunalen und privaten Forstbetrieben in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen. gez. Kopp
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