Die Fortbildungs-Akademie des Deutschen Caritasverbandes
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- Erna Reuter
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1 Die Fortbildungs-Akademie des Deutschen Caritasverbandes Qualität und Management im sozialen Beruf Gesunde Führung Gesunde Organisation Gesundheitsmanagement als Teil des Konzeptes von Caritasorganisationen Kurs in drei Abschnitten von 2014 bis 2015
2 Ausgangssituation Viele soziale Einrichtungen sind derzeit von hohen Krankenständen und Fluktuation in der Mitarbeiterschaft betroffen. Organisationen, die beim Thema Gesundheit jedoch nur Fehlzeiten heranziehen, übersehen weitaus bedeutendere Kostenfaktoren wie fehlende Motivation, verdeckte Reibungsverluste, ungünstige Arbeitsabläufe und Führungsthemen. Gesundheit ist kein Zustand, sondern ein ganzheitlicher Prozess, der lebenslang gestaltet werden muss. Dabei werden vier Bereiche wirksam: die körperliche, psychische und soziale Gesundheit, ebenso die existenzielle Gesundheit, die der Beantwortung der Sinnfrage Beachtung schenkt. Für ein umfassendes Betriebliches Gesundheitsmanagement werden folgende Bereiche in den Blick genommen: 1. die Arbeitsumgebung, 2. die Qualifikation und die persönliche Eignung für die Tätigkeit, 3. die Arbeitsorganisation, 4. der Teamzusammenhalt, 5. die Qualität der Menschenführung Gut ausgebildete, engagierte und gesunde Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind zu einer entscheidenden Ressource für den Erfolg von sozialen Einrichtungen geworden. Somit ist Gesundheitsmanagement ein wesentlicher Beitrag zur Qualitätssicherung. Denn die Qualität unserer Dienstleistungen und Hilfen ist abhängig von der Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Diesen Anforderungen lässt sich auf drei Ebenen begegnen: 1. Auf der Ebene der Strukturen, Prozesse und Kultur: Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) als bedeutsamer Faktor für gesundheitsförderliche Prozesse und damit zur Steigerung des Erfolges der Einrichtung. 2. Auf der Ebene der Führungskräfte: Optimales Haushalten mit den eigenen Ressourcen ist für Führungskräfte enorm wichtig, damit sie leistungsfähig bleiben und als Vorbilder wirken. Dazu gehört elementar eine gesunde Haltung zu sich selbst. 3. Auf der Ebene der Mitarbeiterführung: Führungskräfte erkennen bei ihren Mitarbeiter/-innen Anzeichen von Fehlbelastung und begegnen diesen mit einer gesundheitsförderlichen Führungsleistung. Zielsetzung und Inhalte Der Kurs bietet Raum für: Verständigung über Gesundheitskonzepte, zur Salutogenese und den Leitideen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) Raum für Auseinandersetzungen mit gesundheitsfördernden und gesundheitsbelastenden Arbeitsbedingungen und deren Gestaltung: was erhält alle Mitarbeiter in der Einrichtung gesund?. Reflexion des eigenen Führungsstils und des Selbstmanagements unter gesundheitsförderlicher Perspektive Handwerkszeug für die Gestaltung eines gesundheitsfördernden Betriebsklimas über praktische Übungen und kollegialen Austausch 2
3 Strategien zur Implementierung von Gesundheitsmanagement-Verfahren in der eigenen Organisation Wir arbeiten in drei Abschnitten: 1. Betriebliches Gesundheitsmanagement Welche Strukturen und Betriebskulturen braucht eine Organisation, um gesundheitsfördernd zu sein? Es geht um ein umfassendes Gesundheitsverständnis mit Blick auf die körperliche, psychische, soziale und existenzielle Gesundheit. Das Konzept der Salutogenese ist dafür eine Grundlage. Entwürfe für gesundheitsfördernde Strukturen in der eigenen Einrichtung werden entwickelt und für den Transfer in die Praxis vorbereitet. 2. Gesundes Selbstmanagement: Der Haltung und dem optimalen Umgang mit der eigenen Gesundheit kommt eine hohe Bedeutung zu. Auf der Ebene von Gesundheit, Selbstsorge und Leistungsfähigkeit der Führungskräfte steht das Haushalten mit den eigenen Ressourcen im Zentrum. 3. Gesunde Mitarbeiterführung: Gesundheitsorientiertes Führen ist ein zentraler Schlüssel zum Unternehmenserfolg. Es wird Führung aus beiden Perspektiven führen und geführt-werden - erlebbar gemacht, um gesundheitsfördernde Handlungsmuster zu generieren. Es werden wirkungsvolle Instrumente vermittelt, mit deren Hilfe ein gesundheitsförderndes Klima verstärkt werden kann. Adressat(inn)en Geschäftsführer/-innen, Personalverantwortliche Führungskräfte caritativer Dienste, Einrichtungen und Verbände Stabsstellenleiter/-innen; Gesundheitsbeauftragte Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte Arbeitsformen Teilnehmer/-innenzahl Fachimpulse, Teilgruppenarbeit, Einzelarbeit, Plenum An diesem Kurs können maximal 18 Personen teilnehmen. Termine und Orte 1. Abschnitt Beginn: Ende: 07. Juli 2014 um 14:30 Uhr mit Kaffee 09. Juli 2014 um ca. 12:30 Uhr mit dem Mittagessen im Caritas Tagungszentrum Wintererstr , Freiburg Tel.: (0761) Abschnitt: Ort noch offen: Termin voraussichtlich Oktober Abschnitt: Ort noch offen: Termin voraussichtlich Januar 2015 Kosten Die Kursgebühr beträgt insgesamt 1.350,00, die in drei Teilen à 450,00 be- 3
4 zahlt werden kann. Dazu kommen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Der Tagessatz im Caritas Tagungszentrum beträgt derzeit 85,00. Für Ihre Teilnahme können Sie bei uns verschiedene Fördermöglichkeiten nutzen. Mehr dazu finden Sie auf unserer Homepage Bitte beachten Sie, dass eine von Ihnen beantragte Förderung zunächst mit der Teilnahmegebühr verrechnet wird. Sollte diese Förderung nicht bewilligt werden, wird Ihnen der Differenzbetrag zur vollen Teilnahmegebühr nachträglich in Rechnung gestellt! Zahlungsmodalitäten und Rücktrittsmöglichkeiten Anmeldung und Zulassung Kursleitung Referenten/-innen: Die Teilnahmegebühr wird vor Beginn des Seminars durch die Fortbildungs- Akademie in Rechnung gestellt. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden nach der Veranstaltung durch das Tagungshaus erhoben. Fragen und Wünsche zu Unterkunft und Verpflegung sind nach Erhalt der Einladungsunterlagen direkt mit dem Tagungshaus zu klären. Die Rücktrittsbedingungen finden Sie am Ende dieser Ausschreibung. Bitte melden Sie sich per Mail oder schriftlich mit dem Anmeldebogen an. Der Eingang der Anmeldung wird von der Fortbildungs-Akademie bestätigt. Wenn die Zahl der Anmeldungen die für die Veranstaltung festgelegte Anzahl der Teilnahmeplätze überschreitet, wird die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen berücksichtigt. Gabriele M. Ruck Dipl.-Soz.Arb. FH, Supervisorin (DGSv), Lehrcoach SG, Systemische Therapeutin IGST, Organisationsberaterin (HSI), Dozentin an der Fortbildungs-Akademie des DCV (Federführung) Andreas Gailus, Prozess- und Fachberater für Betriebliches Gesundheitsmanagement / Betriebskultur (ehemals Techniker Krankenkasse), M.A. Wirtschafts-, Sport und Politikwissenschaft, Systemischer Berater für OE und Veränderungsmanagement, Lehrbeauftragter für BGM und Projektmanagement der DGQ und PH Heidelberg Dr. Beate Grimm, freie Dozentin der BGW, Geologin/Umweltwissenschaftlerin, Mediatorin und Fachkraft für Arbeitssicherheit, Gesundheitsmanagement, Unternehmensorganisation und QM, Beraterin/Dozentin für betriebliches Gesundheitsmanagement der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Hamburg und Freiburg Veranstalter Fortbildungs-Akademie des Deutschen Caritasverbandes e.v. Wintererstr , Freiburg oder Die BGW fördert einen Teil der Veranstaltung (Konzeptmitwirkung und Dozentin). in Kooperation Abteilung Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft im DCV, Norbert Beyer, Abteilungsleitung; Andrea Kobialka, Leitung Projekt Personalmarketing Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege BGW, Aka- 4
5 demie Hamburg, Marco Helms, Leiter der Akademie Kontakt Wir beraten Sie gerne! Bei organisatorischen Fragen: Christine Rautenberg - Telefon: (0761) Bei inhaltlichen Fragen: Gabriele M. Ruck - Telefon: (0761) Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie besondere Unterstützung / Assistenz benötigen. Diese Veranstaltung entspricht den Leitlinien für Qualität in der Fort- und Weiterbildung der verbandlichen Caritas. Sie wird vom Deutschen Caritasverband e.v., Freiburg, und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin, gefördert. 5
6 Rücktrittsbedingungen Bei Nicht- oder nicht vertragsgemäßer Erbringung einer fälligen Leistung durch die Fortbildungs-Akademie stehen dem Teilnehmer / der Teilnehmerin die gesetzlichen Rücktrittsrechte zu. Nach verbindlicher Teilnahmebestätigung seitens der Fortbildungs-Akademie können Rücktrittsmeldungen nur akzeptiert werden, wenn sie schriftlich (Briefpost, ) eingereicht werden. In allen Fällen gilt: Tritt bei Stornierung eine von der Fortbildungs-Akademie als geeignet befundene Ersatzperson ein, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40,00 erhoben. Unterkunfts- und Verpflegungskosten Ausfallgebühren für Unterkunft und Verpflegung werden in allen Fällen entsprechend den jeweils geltenden Stornofristen vom jeweiligen Tagungshaus in Rechnung gestellt. Für die Kündigung der gebuchten Leistungen im Tagungshaus ist der Teilnehmer/die Teilnehmerin zuständig. Einteilige Veranstaltungen (Seminare, Foren, Tagungen ) Bei einer Absage nach Rechnungsstellung werden 40,00 Bearbeitungsgebühr berechnet. weniger als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 40% der Teilnahmegebühr berechnet. weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 80% der Teilnahmegebühr berechnet. am Tage vor bzw. am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen wird die gesamte Teilnahmegebühr berechnet. Mehrteilige Veranstaltungen (Kurse) Bei Kursen, die mit einem Zertifikat abschließen, wird mit jedem/jeder Teilnehmer/-in ein schriftlicher Vertrag geschlossen. Für alle anderen mehrteiligen Veranstaltungen gilt: Wird die Teilnahmegebühr für den gesamten Kurs (alle Kursabschnitte) vor Beginn des ersten Abschnitts erhoben, so ist bzgl. der Stornoregelungen der gesamte Kurs wie ein Veranstaltungsabschnitt zu sehen (s. kursive Klammertexte) A Stornierung der Anmeldung vor Kursbeginn Bei einer Stornierung bis sechs Wochen vor Kursbeginn werden 40,00 Bearbeitungsgebühr berechnet. die später als sechs Wochen vor Kursbeginn erfolgt, wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 40% der Kursgebühr des ersten Abschnittes (der gesamten Kursgebühr) erhoben. später als 14 Tage vor Kursbeginn beträgt die Ausfallgebühr 80% der Kursgebühren des ersten Abschnittes (des gesamten Kurses). am Tag vor bzw. am ersten Veranstaltungstag und bei Nichterscheinen werden die gesamten Kursgebühren des ersten Abschnittes (des gesamten Kurses) in Rechnung gestellt. B Stornierung der Teilnahme nach Kursbeginn Nach Kursbeginn ist die Stornierung in schriftlicher Form mit einer Frist von vier Wochen zum Beginn des folgenden Kursabschnitts möglich. Es werden dann 40% der für alle ausstehenden Abschnitte noch abzurechnenden Kurs- und Supervisionsgebühren in Rechnung gestellt. Erfolgt die Stornierung nach der Frist von vier Wochen, sind die Kursgebühren des folgenden Abschnittes in voller Höhe zu bezahlen, die Gebühren der ausstehenden Abschnitte und ggf. Supervisionen zu 40%. 6
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