Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015

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1 Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 GR 32/2015

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3 Inhaltsverzeichnis Seite Nachtragshaushaltssatzung Vorbericht 7 Gesamtplan für das Haushaltsjahr Gesamtergebnishaushalt 12 Gesamtfinanzhaushalt 13 Dezernat I Teilhaushalt 1 AMT 01 Presseamt 15 AMT 23 Liegenschafts- und Rechtsamt 16 AMT 41 Kultur- und Sportamt 25 AMT 61 Stadtentwicklungsamt 26 Dezernat II Teilhaushalt 2 AMT 20 Kämmerei 29 AMT 32 Ordnungs- und Sozialamt 37 AMT 65 Hoch- und Tiefbauamt 43 AMT 70 Bauhof und Stadtgärtnerei 51 Allgemeine Finanzwirtschaft - Teilhaushalt 3 53 Anlagen 55 Nr. 1 Stellenplan 56 Nr. 2 Übersicht: Verpflichtungsermächtigungen 57 Nr. 3 Übersicht: voraussichtlicher Stand der Rücklagen 58 Nr. 4 Übersicht: voraussichtlicher Stand der Rückstellungen 59 Nr. 5 Übersicht: voraussichtlicher Stand der Schulden 60 Nr. 6 Übersicht: voraussichtlicher Entwicklung der Liquidität 61 Seite 3 von 62

4 NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG der Stadt Bietigheim-Bissingen für das Haushaltsjahr 2015 Auf Grund von 79 und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeitigen Fassung hat der Gemeinderat am folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen: 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden die voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen wie folgt festgesetzt: 1. im Ergebnishaushalt Bisher festgesetzte (Gesamt-) Beträge EUR Erhöhung um (+) EUR Verminderung um (-) EUR Neue festgesetzte (Gesamt-) Beträge EUR 1.1 Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.4) Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) Seite 4 von 62

5 2. im Finanzhaushalt Bisher festgesetzte (Gesamt-) Beträge EUR Erhöhung um (+) EUR Verminderung um (-) EUR Neue festgesetzte (Gesamt-) Beträge EUR Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) Seite 5 von 62

6 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) bleibt unverändert bei 0 EUR 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), erhöht sich um 0,00 EUR von bisher EUR auf EUR 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite mit EUR bleibt unverändert. 5 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) für das Haushaltsjahr 2015 bleiben unverändert. Bietigheim-Bissingen, den Vorsitzender des Gemeinderats Kessing Oberbürgermeister Seite 6 von 62

7 V O R B E R I C H T zum Nachtragshaushaltsplan 2015 I. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN 1. Ergebnis der Jahresrechnung 2014 Die Jahresrechnung der Stadt Bietigheim-Bissingen für das Haushaltsjahr 2014 ist aufgestellt und wird dem Gemeinderat in der Sitzung am vorgelegt. Mit dem der Jahresrechnung beigefügten Rechenschaftsbericht erfolgt die rechtzeitige Unterrichtung des Gemeinderats über die ungeprüften Abschlusszahlen. Die Feststellung der geprüften Jahresrechnung kann nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das städtische Rechnungsprüfungsamt frühestens im Herbst 2015 erfolgen. Die Gegenüberstellung von Gesamthaushaltssoll und Gesamtrechnungssoll für 2014 gibt nach der Haushaltsrechnung folgendes Bild: a) Verwaltungshaushalt Vergleich Haushaltssoll - Anordnungssoll Gesamthaushaltssoll Einnahmen und Ausgaben ,00 Tatsächliches Anordnungssoll Einnahmen und Ausgaben ,13 somit Mehranfall an Einnahmen und Ausgaben ,13 Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt Anordnungssoll Einnahmen ,13 Anordnungssoll Ausgaben 2014 (ohne Zuführung zum Vermögenshaushalt) ,16 Zuführung zum Vermögenshaushalt ,97 Veranschlagte Zuführung zum Vermögenshaushalt ,00 Verbesserung ,97 Den Mehreinnahmen in der Gesamtsumme mit ( Schadensersätze Realschule Aurain, Gebühren verlässliche Grundschule, Baugenehmigungsgebühren, 4,158 Mio. Erstattungen von den Zweckverbänden, 3,442 Mio. Gewerbesteuer, Schlüsselzuweisungen vom Land, Zinseinnahmen vom übrigen Bereich mit rund ) stehen u. a. Wenigereinnahmen aus Betreuungsentgelten in Kindertageseinrichtungen und Kinderhäuser mit und Konzessionsentgelten mit rund entgegen. Seite 7 von 62

8 Im Verwaltungshaushalt wurden ,13 mehr vereinnahmt, als in der Haushaltsplanung vorgesehen waren. Für Sachverständigen-, Gerichtskosten beim Liegenschafts- und Rechtsamt mussten weniger als geplant ausgegeben werden. Weitere Wenigerausgaben gegenüber der Haushaltsplanung sind bei den Personalausgaben mit rund 1,539 Mio., der Verköstigung in Kinderhäusern mit und der Unterhaltung der Außenanlagen bei Sportplätzen mit zu verzeichnen. Mehrausgaben sind u. a. bei der Gebäudeunterhaltung mit rund , Gebäudebewirtschaftungskosten mit rund , der Gewerbesteuerumlage mit 1,436 Mio., der Finanzausgleichsumlage mit 1,543 Mio., der Erstattungszinsen mit und der Brandsanierung in den Gymnasien mit entstanden. Die Ausgabeplanansätze wurden ohne Berücksichtigung der Zuführung zum Vermögenshaushalt um ,16 überschritten. Die tatsächliche Verbesserung des Verwaltungshaushalts mit ,97 setzt sich zusammen aus den Mehreinnahmen in Höhe von rd. 8,301 Mio. minus den zusätzlich benötigten Ausgabenansätzen in Höhe von rd b) Vermögenshaushalt Vergleich Haushaltssoll - Anordnungssoll Gesamthaushaltssoll Einnahmen und Ausgaben ,00./. tatsächliches Anordnungssoll Einnahmen und Ausgaben ,39 somit Mehranfall an Einnahmen und Ausgaben ,39 Entnahme des Vermögenshaushalts aus der allgemeinen Rücklage Anordnungssoll Einnahmen ,39./. Anordnungssoll Ausgaben 2014 (ohne Zuführung an die allgemeine Rücklage) ,83 Zuführung zur Allgemeinen Rücklage ,56./. veranschlagte Entnahme ,00 Besser als geplant (keine Entnahme, sondern Zuführung) ,56 Der Stand der Allgemeinen Rücklage zum beträgt somit ,16. Bei der Betrachtung dieses Gesamtergebnisses ist jedoch zu berücksichtigen, dass für einige bereits begonnene Maßnahmen eine Übertragung von Haushaltsresten in das Haushaltsjahr 2015 technisch nicht möglich war. In den Vorjahren wurden immer Haushaltsausgabereste in einer Höhe zwischen 8 und 12 Mio. in das Folgejahr übertragen. Seite 8 von 62

9 2. Nachtragshaushaltssatzung 2015 Die Haushaltssatzung kann bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragssatzung geändert werden. Eine Nachtragssatzung ist zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen in erheblichem Umfang geleistet werden müssen oder wenn Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Wie bisher bestand für die Aufnahme in den Nachtragsplan eine intern festgesetzte Wertgrenze von gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung. Die Erträge/Aufwendungen sowie Einzahlungen/Auszahlungen des Haushalts 2015 ändern sich wie folgt: Haushaltsplan 2015 Nachtragsplan 2015 Veränderung Ordentliches Ergebnis Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit Änderung des Finanzmittelbedarfs II. ERLÄUTERUNGEN DER WESENTLICHEN VERÄNDERUNGEN DES NACHTRAGSHAUSHALTSPLANS 2015 a) Ergebnishaushalt Bei den Ausschüttungen der Zweckverbände ergeben sich höhere Beträge im Zweckverband Laiern mit 1,6 Mio. und vom Zweckverband Eichwald mit Durch die Umsetzung des Schulentwicklungsplans wird mit einem Mehrbedarf für VOF- Verfahren und Planungsleistungen in Höhe von gerechnet. Die Sachkostenbeiträge erhöhen sich nach den neuesten Zahlen sowohl bei den Grund-, Haupt- und Werkrealschulen um , bei den Realschulen um und bei den Gymnasien um Durch die neuesten Mitteilungen zum Kindergarten- und Kleinkindlastenausgleich durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft muss mit Wenigereinnahmen von rund gerechnet werden. Für die Anschlussunterbringung von Asylbewerbern wird mit einem deutlich höheren Sachaufwand von kalkuliert. Bei der Gebäudeunterhaltung wird durch verschiedene Maßnahmen insgesamt von einem zusätzlichen Mittelbedarf in Höhe von ausgegangen. Die Maßnahmen sind im PC Gebäudemanagement einzeln aufgelistet. Seite 9 von 62

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11 Gesamtplan für das Haushaltsjahr 2015 Gesamtergebnishaushalt Gesamtfinanzhaushalt Seite 11 von 62

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55 Anlagen zum Haushaltsplan 2015 Nr. 1 Nr. 2 Nr. 3 Nr. 4 Nr. 5 Nr. 6 Stellenplan Übersicht: Verpflichtungsermächtigungen Übersicht: voraussichtlicher Stand der Rücklagen Übersicht: voraussichtlicher Stand der Rückstellungen Übersicht: voraussichtlicher Stand der Schulden Übersicht: voraussichtlicher Entwicklung der Liquidität Seite 55 von 62

56 Der Stellenplan wird wie folgt geändert Folgende Stellen sollen neu geschaffen werden AMT_20 Kämmerei 0,50 EGr. 2 Stellensaldo + 0,50 Folgende Leerstellen werden neu eingefügt AMT_10 Haupt- und Personalamt 1,00 A 11 Leerstelle AMT_23 Liegenschafts- und Rechtsamt 1,00 EGr. 6 Leerstelle AMT_20 Kämmerei 1,00 A 11 Leerstelle Sonstige Stellenänderungen AMT_41 Kultur- und Sportamt 1,45 EGr. 5 in EGr. 6 0,49 EGr. 3 in EGr. 6 AMT_20 Kämmerei 0,50 EGr. 8 in EGr. 9 AMT_32 Ordnungs- und Sozialamt 1,00 A 8 in A 9 md AMT_32 Ordnungs- und Sozialamt 0,30 A 9 md in A 8 AMT_32 Ordnungs- und Sozialamt 0,40 EGr. 6 in A 8 AMT_32 Ordnungs- und Sozialamt 1,00 EGr. 5 in EGr. 6 Seite 56 von 62

57 Anlage 2 (zu 1 Abs. 3 Nr. 3 GemHVO) Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen Verpflichtungsermächtigungen Jahr davon voraussichtlich fällige Gesamt Auszahlungen EUR EUR EUR EUR Summe: Nachrichtlich im Finanzplan vorgesehene Kreditaufnahmen: Im einzelnen: PC / Text Summe Ballsporthalle Auszahlung für Hochbaumaßnahmen Gymnasium I und II - Energiekonzept Auszahlung für Hochbaumaßnahmen Erschließung Ellental IV Auszahlung für Tiefbaumaßnahmen Sanierungsgebiet BW-Gelände Parkhaus West Auszahlung für Hochbaumaßnahmen Summe Seite 57 von 62

58 Anlage 3 (zu 1 Abs. 3 Nr. 4, 23 GemHVO) Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen Art voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres EUR 1. Ergebnisrücklagen 1.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses Zweckgebundene Rücklagen 0 0 Rücklagen gesamt Seite 58 von 62

59 Anlage 4 (zu 1 Abs. 3 Nr. 4, 41 GemHVO) Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen Art voraussichtlicher Stand zu voraussichtlicher Stand zum Beginn des Haushaltsjahres Ende des Haushaltsjahres EUR 1. Rückstellungen gemäß 41 Abs. 1 GemHVO 1.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 1.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien Gebührenüberschussrückstellungen Altlastensanierungsrückstellungen Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen Gerichtsverfahren 2. Weitere Rückstellungen gemäß 41 Abs. 2 GemHVO Rückstellungen gesamt 0 0 Seite 59 von 62

60 Anlage 5 (zu 1 Abs. 3 Nr. 4, 61 Nr. 37 GemHVO) Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden (einschließlich Kassenkredite) Art voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres EUR 1. Anleihen und Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen Anleihen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Bund Land Gemeinden und Gemeindeverbände Zweckverbände und dergleichen sonstiger öffentlicher Bereich Kreditmarkt Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) 2. Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften Voraussichtliche Gesamtschulden ohne Kassenkredite ( ) Voraussichtliche Gesamtschulden ( ) 0 0 Nachrichtlich 3. Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung (Angaben jeweils für einzelne Sondervermögen) 3.1 Anleihen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung (Kassenkrediten) 3.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften Schulden insgesamt 4.1 Anleihen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung (Kassenkrediten) 4.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften Summe Seite 60 von 62

61 Anlage 6 (zu 3 Nr. 23 GemHVO) Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität Finanzhaushalt Finanzplanung Nr. 1 Einzahlungs- und Auszahlungsarten Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn * 2014 EUR EUR EUR EUR EUR k.a Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahresbeginn ** k.a. 3 - Bestand an Kassenkrediten zum Jahresbeginn *** 0 4 = verfügbare liquide Eigenmittel zum Jahresbeginn k.a = Auszahlungen aufgrund von übertragenen Ermächtigungen der Vorvorjahre Einzahlungen aus nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen aus Vorvorjahr **** voraussichtliche Liquidität am Jahresanfang (= Wert zum Vorjahresende) /- veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestand s ( 3 Nr. 22 GemHVO) k.a = voraussichtliche Liquidität zum Jahresende Seite 61 von 62

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im Ergebnishaushalt mit dem

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