Staatsangehörigkeitsrecht und Einbürgerungspraxis als Maßstab der Integrationspolitik
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- Hinrich Geisler
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Wolfgang Neskovic, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/11815 Staatsangehörigkeitsrecht und Einbürgerungspraxis als Maßstab der Integrationspolitik Vorbemerkung der Fragesteller DerSchlüsselzurpolitischenIntegrationvoneingewandertenMenschenund ihrenkindernliegtineinemoffenenstaatsangehörigkeitsrechtundinvereinfachteneinbürgerungsverfahren.diesistauchderweg,dendasbundesverfassungsgerichtmitseinengrundsatzurteilenzumkommunalenwahlrecht vom31.oktober1990zurstärkerenpolitischenbeteiligungundintegration eingewandertermenschengewiesenhat.geradeweildasgrundgesetzallgemeinemenschenrechtevondeutschenrechtenunterscheidetundesauchin anderenbereichenzurrechtlichenbenachteiligungvonmenschenohnedeutschestaatsangehörigkeitkommt,mussjenen,diedauerhaftindeutschland leben,möglichstfrühzeitigdasrechtaufeinbürgerungangebotenwerden. NursowirdesMigrantinnenundMigrantenauchmöglich,sichaktivindas politischegemeinwesenderbundesrepublikdeutschlandeinzubringenund sichalsgleichberechtigterteildesselbenzuverstehen.dieeröffnungpolitischermitbestimmungsrechteisteinunabdingbarerbestandteileinerintegrationspolitik,diemenschenandergestaltungdergesellschaftteilhabenlassen will.dieverweigerungodererschwerungdereinbürgerungkommtdagegen einerfaktischendiskriminierungundungleichbehandlungdermenschen gleich, was von ihnen auch so erlebt wird. ErstdurchdenErwerbderdeutschenStaatsangehörigkeiterhaltenMigrantinnenundMigrantendievollenstaatsbürgerlichenRechteundPflichteninunseremLand.SiekönnenaufallenEbenenwählenundsichauchselbstzurWahl stellen.siekönnenihrenberuffreiwählen,genießenfreizügigkeitinnerhalb dereuropäischenunionundkönnenauchaußerhalbunsereskontinentsin vieleländerohnevisumreisen,befandauchdiebeauftragtederbundesregierungfürmigration,flüchtlingeundintegrationdr.mariaböhmer (PressemitteilungderBundesregierungNr.247vom9.Juli2008).DasWerbender IntegrationsbeauftragtenDr.MariaBöhmerfürmehrEinbürgerungensteht jedochineinemauffälligenkontrastdazu,dasssiediemitdemgesetzzur Umsetzungaufenthalts-undasylrechtlicherRichtlinienderEuropäischen UnionverbundenenweiterenVerschärfungendesStaatsangehörigkeitsgesetzes ausdrücklich begrüßt hat (vgl. Bundestagsdrucksache 16/7600, S. 106). DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom24.Juni2009übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode DiegeltendeRechtslageundEinbürgerungspraxisstellenzuhoheHürdenauf. ZukritisierensindunteranderemdiehohenEinbürgerungsgebühren,zulangwierigeVerfahren (diesichhäufigdarausergeben,dassnach 10Abs.1 Satz1Nr.4StAGgrundsätzlichdievorherigeAufgabederbisherigenStaatsangehörigkeitverlangtwird,wassichjenachHerkunftslandsehrschwierig gestaltenkann)undderausschlussvonpersonen,dieleistungendeszweiten oderzwölftenbuchessozialgesetzbuchinanspruchnehmen.insbesondere derletztegesichtspunktstelltinzeitenstrukturellermassenarbeitslosigkeit undangesichtsderbesonderenbenachteiligungvonmigrantinnenundmigrantenimbildungs-,ausbildungs-underwerbslebeneineffektiveseinbürgerungshindernis dar. DieErgänzungdesAbstammungsprinzipsimStaatsangehörigkeitsrecht (ius sanguinis)umdasgeburtsrecht (iussoli)imrahmenderreformdesstaatsangehörigkeitsgesetzes (StAG)imJahr2000wareinüberfälligerSchritt. DochwurdedasursprünglicheZieleinererleichtertenEinbürgerungdurch denausschlussvonpersonen,dieleistungendeszweitenoderzwölften BuchesSozialgesetzbuchinAnspruchnehmenunddieVerweigerungder prinzipiellenhinnahmeeinerdoppeltenodermehrfachenstaatsbürgerschaft sowiedieschaffungderoptionspflicht,beiderjugendlichezwischen18und 23Jahrengezwungenwerden,sichzwischenderdeutschenundihreranderen Staatsangehörigkeit zu entscheiden, konterkariert. DieBundesregierunghatdieZahlderEinbürgerungenalseinenIndikatorfür Integrationserfolge imrahmendesgeplantenbundesweiten Integrationsmonitorings benannt (PressemitteilungderBundesregierungNr.201vom 4.Juni 2008). DieseZahlstelltderIntegrationspolitikderjetzigen,aberauchdervorherigen rot-grünenbundesregierung,eindenkbarschlechteszeugnisaus,denndie Einbürgerungszahlensindseitlängeremrückläufig.SowurdeimJahr2000 mit186688einbürgerungenzwareinhöchststanderreicht;dochlässtsich dieserimwesentlichenmitsonderfaktorenderdamaligengesetzesänderung erklären (ÜbergangsregelungfürKinderunterzehnJahrennach 40bStAG, BearbeitungvonAltanträgennachneuemRecht).SeitdemsankdieZahlder jährlicheneinbürgerungenkontinuierlichaufbiszu127153imjahr2004und nurnoch113030imjahr2007ab unddamitaufeinenwertnochunterhalb derzahldereinbürgerungenvorderstaatsangehörigkeitsreform (1999: ).DerRückgangvon2000bis2007beträgtfast40Prozent,undselbst wenneinbürgerungenaufgrundderübergangsregelungfürunterzehnjährige Kinder (rückwirkendeanwendungdesiussolinach 40bdesStaatsangehörigkeitsgesetzes)herausgerechnetwerden,ergibtsicheinRückgangumfast eindrittel (32Prozent).ImeuropäischenVergleichweistdieBundesrepublik DeutschlandohnehineinesehrniedrigeEinbürgerungsquoteauf (EinbürgerungeninderBundesrepublikDeutschlandgemessenanderZahlderNichtstaatangehörigen: 1,56 Prozent im Jahr 2007). ImGegensatzzudenVorstellungenderBundesregierung,nachdereineEinbürgerungerstnacheiner erfolgreichen Integrationundnurunterstrengen Bedingungenerfolgensoll,hatdieBundestagsfraktionDIELINKE.erheblicheErleichterungenderEinbürgerunggefordert (vgl.bundestagsdrucksache 16/1770).InihrenForderungen (HinnahmevonMehrstaatigkeit,Abschaffung deroptionspflichtetc.)siehtsichdiebundestagsfraktiondielinke.auch durchdieanhörungdesinnenausschussesvom10.dezember2007zumstaatsangehörigkeitsrechtbestärkt (vgl.ausschussprotokoll16/54).alsmaßgebliche GründefürdiegeringeZahlvonEinbürgerungeninDeutschlandwurdenhier unteranderemidentifiziert:dieabschreckendeundverunsicherndewirkung vondiskussionenüberverschärfungendesstaatsangehörigkeitsrechtsund übereinbürgerungstests,dasprinzipdervermeidungdermehrstaatigkeit sowiehoheeinbürgerungsgebührenundsprachanforderungen.dersachverständigeundrichterambundesverwaltungsgerichtprof.dr.uweberlitbefand zusammenfassend,dass gegenüberdensukzessiven,teilsüberzogenenverschärfungenderletztenjahre imstaatsangehörigkeitsrecht einumdenken angezeigt sei (Ausschussprotokoll Nr. 16/54, S. 9).
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/13558 DieEinbürgerungsverfahrendereinzelnenBundesländerunterscheidensich zumteilerheblich.dieunterschiedlicheanwendungdesstaatsangehörigkeitsgesetzeshatbereitsjetztzueinem Nord-Süd-Gefälle beidereinbürgerungsquotegeführt.soistesbemerkenswert,dassinsbesonderediebundesländerbaden-württembergundbayerneineauffallendniedrigeeinbürgerungsquoteaufweisen,obwohldiequotederlebensunterhaltssicherndenbeschäftigung (unddamiteinewesentlichebedingungfürdieeinbürgerung) hieraufgrundderallgemeinbesserenwirtschaftlichenverhältnissesignifikant höherseindürftealsinderübrigenbundesrepublikdeutschland:2007betrug dieeinbürgerungsquoteinbaden-württembergnur1,02prozentundin Bayern1,11Prozent,währendsiebundesweitbei1,56Prozentlag Schleswig-HolsteinundRheinland-Pfalzwiesenmit2,63Prozentbzw.2,14Prozent mehralsdoppeltsohoheeinbürgerungsquotenauf (StatistischesBundesamt, Fachserie2,Reihe2.1).EinemöglicheErklärunghierfürist,dassvonstrengerenPrüfungenderSprachkenntnisse,desBekenntnisseszurfreiheitlichdemokratischenGrundordnungodervonverfassungsfeindlichenBestrebungenin diesenbundesländerneineabschreckendewirkungausgehenkönnte.zunennensinddabeiinsbesonderedervielfachkritisierte Gesprächsleitfaden für dieeinbürgerungsbehördenbaden-württembergs (Muslim-Test)undder bayerischefragebogenzumitgliedschaftenbzw.unterstützungshandlungen extremistischer und extremistisch beeinflusster Organisationen. DazudenBesonderheitenderEinbürgerungspraxisindeneinzelnenBundesländernkeineBundesstatistikvorliegt (vgl.antwortderbundesregierungauf diekleineanfragederfraktiondielinke.aufbundestagsdrucksache 16/9265),solldieseGroßeAnfrageauchderErhebungundBündelungentsprechenderInformationenderStaatsangehörigkeitsbehördenderLänderdienen. Vorbemerkung der Bundesregierung DeutschlandbesitzteinoffenesundmodernesEinbürgerungsrecht.Durchdas GesetzzurReformdesStaatsangehörigkeitsrechtsvom15.Juli1999wurdefür indeutschlandgeborenekinderausländischerelternunterbestimmtenbedingungendererwerbderdeutschenstaatsangehörigkeitdurchgeburteingeführt. DieserErwerbistnichtdavonabhängig,dassdieElternkeineLeistungennach demzweitenoderzwölftenbuchsozialgesetzbuch (SGBII/SGBXII)inAnspruchnehmen.Vonderin 40bdesStaatsangehörigkeitsgesetzes (StAG)eingeräumtenÜbergangsregelungmachtenbisEnde2000alleinüber49000KinderundJugendlicheGebrauch.SeitdemJahr2000kommenjedesJahr ca.40000kinderausländischerelternhinzu,diediedeutschestaatsangehörigkeitbereitsmitihrergeburterwerben bisende2007sinddiesinsgesamt Personen.DieerstenimRahmenderÜbergangsregelungEingebürgertenwurdenimletztenJahr18JahrealtundkönnenindiesemJahrerstmalsan Bundestagswahlen teilnehmen. NebendemiussoliwurdemitdemGesetzzurReformdesStaatsangehörigkeitsrechtsauchdereinklagbareRechtsanspruchaufEinbürgerungbestätigt. ZugleichwurdedieerforderlicheAufenthaltdauervon15aufachtJahreabgesenkt.MitdiesemEinbürgerungsanspruchuntererleichtertenBedingungen machtderstaateinemgroßenteilderbeiunslebendenausländereinoffenes Angebot zur Einbürgerung. DieBundesregierungwirbtdafür,dassdiesesAngebotauchaktivangenommen wird.daseinbürgerungsrechtmussaberinsbesondereauchdiebelangeder aufnehmendengesellschaftberücksichtigenundlegtdaherwertaufbestimmte Integrationsleistungen.Abstrichehiervon,nurumdieEinbürgerungszahlenzu steigern,wärenintegrationspolitischnichtsinnvollundauchgegenüberder ausländischenbevölkerungdasfalschesignal.mitdeneinbürgerungsvoraussetzungenhatdergesetzgeberdiegrundvoraussetzungenformuliert,dieerfür einevolleaufnahmeindiegesellschaftundfürdasfunktioniereneinesdemo-
4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode kratischengemeinwesensfürerforderlichhält.letzteremkommtdabeigerade auchmitblickaufdasindervorbemerkungderfragestellerzitierteurteildes BundesverfassungsgerichtszumkommunalenWahlrechtbesondereBedeutung zu. DieEinbürgerungkanndahernichtamAnfangderIntegrationstehen,sondern setztbereitseinereihevonintegrationsleistungenvoraus.integrationinsgesamtistdabeialseinprozesszubegreifen,derinmanchenfällenlebenslang dauernundsichauchnochindennächstengenerationenfortsetzenkann.die EinbürgerungkannindiesemProzessdenAbschlussderIntegrationbedeuten, dieintegrationkannaberauchdarüberhinausnochandauern.injedemfallist dieeinbürgerungeinbesondersentscheidenderschrittoderabschnittfürdie Integration. ZudenEinbürgerungsvoraussetzungengehörenanganzwesentlicherStelle KenntnisseüberStaat,GeschichteundKultursowieausreichendedeutsche Sprachkenntnisse.Nursoistesmöglich,sichinderGesellschaftzuorientieren undaktivanderdemokratischenwillensbildungteilzuhaben.zugleichsind deutschesprachkenntnissefastimmerauchderschlüsselzueinererwerbstätigkeit.durchdasgesetzzurumsetzungaufenthalts-undasylrechtlicher RichtlinienderEuropäischenUnion (imweiterenrichtlinienumsetzungsgesetz)wurdendaherdiesprachanforderungenbundesweitpräzisiertundharmonisiert.bundeseinheitlichwerdenalsvoraussetzungderanspruchseinbürgerungnach 10StAGnunmehrsowohlmündlichealsauchschriftliche Kenntnissegefordert.DiesenAnforderungenwurdezugleichaberaucheine entsprechendeförderungzurseitegestellt.beiderzulassungzudenintegrationskursenwerdeneinbürgerungsbewerberbevorzugtberücksichtigt.inden letztenzweijahrenhabensichmehralseinehalbemillionmenschenentschieden,indenkursendiedeutschesprachezuerlernen.beiälteren,schon längerindeutschlandlebendenausländernwirdderenbesonderesituationberücksichtigt.hierbestehtdiemöglichkeit,dieanforderungenandiesprachkenntnissedeutlichabzusenkenoderganzaufeinensprachtestzuverzichten ( 10Absatz6StAG).MitdemRichtlinienumsetzungsgesetzwurdezudemder bundeseinheitlicheeinbürgerungstesteingeführt,dersichmiteinerdurchschnittlichen Bestehensquote von 98 Prozent in der Praxis bewährt hat. AuchdasErfordernis,seinenLebensunterhaltselbstbestreitenzukönnen,ist einederwichtigenvoraussetzungen,umsichlangfristigerfolgreichinunsere Gesellschaftintegrierenzukönnen.DieInanspruchnahmevonLeistungennach demsozialgesetzbuch ZweitesundZwölftesBuch stehtnach 10Absatz1 Satz1Nummer3StAGeinemEinbürgerungsanspruchjedochnurdannentgegen,wenndiesevomEinbürgerungsbewerberselbstzuvertretenist.Jemand, derunverschuldetarbeitslosgewordenist,kanndiesemöglichkeitzureinbürgerungdahertrotzentsprechendemleistungsbezugnutzen.fehlendeleistungsfähigkeitnach 10Absatz1Satz1Nummer3StAGdürftedahernurin der geringeren Zahl der Fälle einer Anspruchseinbürgerung entgegenstehen. DiedurchdasRichtlinienumsetzungsgesetzangehobenenAnforderungenan dierechtstreuedereinbürgerungsbewerbersindauchimzusammenhangmit demeinklagbareneinbürgerungsanspruchzusehen.bagatellstrafensindnach Maßgabedes 12aAbsatz1StAGnichteinbürgerungshinderlich;geringfügigeÜberschreitungendesStrafrahmenskönneninbesondersgelagerten EinzelfällenaußerBetrachtbleiben.BesonderenHärtefällenkannzudemdadurchRechnunggetragenwerden,dassimRahmenderErmessenseinbürgerungnach 8Absatz2StAGdieEinbürgerungauchbeieinerVerurteilungzu einer höheren Strafe möglich bleibt. NebendiesengrundsätzlichenVoraussetzungenfüreineEinbürgerungistes zudemeinlegitimesanliegen,dassdereinbürgerungsbewerberimregelfall auchseinefrüherestaatsangehörigkeitaufgibt.sokannmehrstaatigkeitmit
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/13558 tatsächlichenundrechtlichenkomplikationenverbundensein,diedurchdie AufgabederaltenStaatsangehörigkeitvermiedenwerdenkönnen (vgl.hierzu BVerfGE37,217ff.).IstdieAufgabenichtodernurunterbesondersschwierigenBedingungenmöglich,kanndieEinbürgerungauchohneAufgabeder früheren Staatsangehörigkeit erfolgen. Esistbislangnichtbelastbarbewiesen,dassdiezurückgehendenEinbürgerungszahlentatsächlichinersterLinieaufdieEinbürgerungsvoraussetzungen zurückzuführensind.diefaktoren,diedieentscheidungfüreineeinbürgerung beeinflussenkönnen,sindwesentlichvielschichtiger.einwesentlicherfaktor hierbeiistsicherlichauchdiesicherheitdesjeweiligenaufenthaltsstatus.die ZahlendesAusländerzentralregisterszeigen,dassdiemeisteninDeutschland lebendenausländerübereinensoverfestigtenaufenthaltsstatusverfügenoder sichaufdergrundlagedesfreizügigkeitsgesetzes/euindeutschlandaufhalten,dasssiedeutschenrechtlichinweitenteilengleichgestelltsind.die Entscheidung,diedeutscheStaatsangehörigkeitnichterwerbenzuwollen,führt daherhäufig mitausnahmederpolitischenteilhaberechte zukeinen wesentlichenrechtlichennachteilenfürzuwanderer.diesgiltumsomehrfür dieunionsbürger,dierund35prozentderindeutschlandlebendenausländer ausmachen. ZudemkönnendieaktuellenEinbürgerungszahlennichtohneweiteresmitden HöchstständenderJahre2000ff.verglichenwerden,dadieseaufeinerReihe vonsonderfaktorenberuhten.von1997bis2000hattensichdiezahlenvon 82913innerhalbkurzerZeitauf186688mehralsverdoppelt.Hintergrundwar zumeineneinsprunghafteranstiegdereinbürgerungszahlenbeitürkischen StaatsangehörigenimVorfeldderStaatsangehörigkeitsrechtsreform.DieZahlenstiegenvon42000imJahr1997aufüber100000imJahr1999.Zum anderenwurdeimjahr2000durchdasgesetzzurreformdesstaatsangehörigkeitsrechtsdieaufenthaltsfristfürdieeinbürgerungvon15aufachtjahre verkürzt,wodurchsichderkreisdereinbürgerungsberechtigtenenormausweitete.hinzukam,dassimrahmenderübergangsregelungfürdasneueingeführteiussoliindenjahren2000bis2002über40000kindereingebürgert wurden.derrückganginderfolgezeitlässtsichinsoweitauchaufdasallmähliche Abklingen dieser Sonderfaktoren zurückführen. EinwesentlicherPunktbeiderEntscheidungfürdieStellungeinesEinbürgerungsantragsistsicherauchdasVorhandenseineinerentsprechendenWillkommenskultur.DieLänder,dieKommunenundderBundinformierenschon seitlängeremaufvielfältigeartundweiseüberdiemöglichkeitendereinbürgerung.auchdieeinbürgerungsfeierderbundeskanzlerindr.angelamerkel am12.mai2009isteinsolcherausdruckdeswillkommens.völligkontraproduktivdürftenindiesemzusammenhangjedochunzutreffendekatastrophenmeldungenundüberzogeneaussagenüberangeblichunzumutbareeinbürgerungshürdensein,diemöglicheeinbürgerungsbewerbereherverunsichernund abschrecken. ZuderzahlenmäßigenEntwicklungderEinbürgerungverfügtdieBundesregierungimWesentlichennurüberdieErhebungderin 36StAGgenannten Merkmale.DiedarüberhinauszurVerfügungstehendenDatenausdemAusländer-unddemBundeszentralregistersowiederBundesagenturfürArbeit sindnichtspeziellaufdievoraussetzungenfürdieeinbürgerungbezogen,so dassderenaussagekraftinsoweitbeschränktbleibenmuss.vielefragender GroßenAnfragekönnendahernureingeschränktbeantwortetwerden.Auchdie Länder,diedieStaatsangehörigkeitsangelegenheitengemäßArtikel83und84 desgrundgesetzes (GG)alseigeneAngelegenheitendurchführen,teiltenauf Anfrageüberwiegendmit,dassauchsieimWesentlichennurüberdiein 36 StAGgenanntenDatenverfügen.DieoffiziellenZahlenfürdasJahr2008lagen nichtfrühzeitiggenugvor,umindiebeantwortungdiesergroßenanfrageeinbezogen werden zu können.
6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 1.SiehtdieBundesregierungdieEinbürgerungalseinen Schlusssteineiner erfolgreichenintegration anoderalseinenmomentineinemkomplexen, generationenübergreifendenundgesamtgesellschaftlichenprozess,derdie Integrationbefördernsoll,undaufwelchewissenschaftlichenErkenntnisse oder Konzepte stützt sie sich dabei (bitte begründen)? DieEinbürgerungisteinbedeutenderSchrittaufdemWegzueinererfolgreichenIntegration,dasiedemZugewandertendievollständigerechtliche GleichstellungmitdendeutschenStaatsangehörigenverschafft.DieseFeststellungistunabhängigvoneinerBezugnahmeaufwissenschaftlicheErkenntnisseoderKonzeptemöglich.VonderpolitischenPartizipationbiszurgesellschaftlichenTeilhabestehendemEingebürgertendadurchalleMöglichkeiten offen.eineerfolgreicheintegrationindiedeutschegesellschaftistauchohne Einbürgerungmöglich,eineEinbürgerungohneeingewissesMaßanvorherigerIntegrationdagegennicht.ImÜbrigenwirdaufdieVorbemerkungder Bundesregierung verwiesen. 2.Abwannbzw.unterwelchenUmständenliegtnachAuffassungder Bundesregierungeine (erfolgreiche)integrationvor,undwasgenauverstehtsiehierunter (bitteausführenundwissenschaftlicheerkenntnisse oderkonzeptebenennen,aufdiediebundesregierungsichhierbeistützt)? IntegrationisteinlangfristigerProzess,dersichoftübermehrereGenerationen vollzieht.integrationisterfolgreichgelungen,wennzuwanderer,dierechtmäßigindeutschlandleben,diedeutschesprachebeherrschen,akzeptiertund gleichberechtigtinallenbereichenamgesellschaftlichenlebenteilhabenund sichalsteildiesergesellschaftverstehen.dieerfolgsfaktorenfüreineerfolgreicheintegrationsindvonderbundesregierungindererklärungzumnationalenintegrationsplanbenanntworden.dietatsächlicheintegrationfindetvor OrtindenKommunenstatt,dahiersituationsgerechtaufintegrationspolitische Herausforderungeneingegangenwerdenkann.DeshalbunterstütztdieBundesregierunginnovativekommunaleHandlungskonzepte,wiedieStudie ErfolgreicheIntegrationistkeinZufall StrategienkommunalerIntegrationspolitik der Bertelsmann-Stiftung oder das Bund-Länder-Programm Soziale Stadt. a)istnachauffassungderbundesregierunginsbesonderedannvoneiner (erfolgreichen)integrationauszugehen,wenndierechtlichenvoraussetzungfüreineeinbürgerungerfülltsind undvorhernicht (bittebegründen)? b)sindnachauffassungderbundesregierungauchsolchemenschen als (erfolgreich)integriertanzusehen,diezwardierechtlichenvoraussetzungenfüreineeinbürgerungerfüllen,diejedoch (ausunterschiedlichengründen)keineneinbürgerungsantragstellenundinfolgedessen rechtlichnichtgleichgestelltsindundanbundes-,landtags-oderauch Kommunalwahlen nicht teilnehmen können? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. c)istfürdiebundesregierunginsbesonderedieeigenständigelebensunterhaltssicherungnotwendigerweiseeinevoraussetzungfürdieannahme einer (erfolgreichen) Integration (bitte begründen)? DieeigenständigeLebensunterhaltssicherungstelltfürZuwanderereinewesentlicheBasisdar,umsichindaswirtschaftliche,sozialeundkulturelleLebenzu integrieren.ineinerauferwerbsarbeitausgerichtetengesellschaftsordnungwie derdeutschenistdiewirtschaftlicheselbständigkeitgrundsätzlichvoraussetzungfüreinevollegesellschaftlicheteilhabe.gleichwohlbestehteinanspruchaufeinbürgerungauchdann,wenndereinbürgerungsbewerberdiefeh-
7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/13558 lendeeigenständigeunterhaltssicherungnichtzuvertretenhat ( 10Absatz1 Satz1Nummer3zweiteAlternativeStAG).ImÜbrigenwirdaufdieAntworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. d)wenndieeinbürgerungamschlusseiner erfolgreichen Integration stehensollte,warumheißtesdannindergesetzesbegründungzu 28 desaufenthaltsgesetzes (AufenthG)imEntwurfderBundesregierung füreingesetzzurumsetzungaufenthalts-undasylrechtlicherrichtliniendereuropäischenunion,dassbestimmtendeutschenstaatsangehörigen (insbesonderesolchenmitdoppelterstaatsangehörigkeit und/oderstarkemauslandsbezug)ein AnreizzurIntegration geboten werdensoll,indemihrrechtaufnachzugdesehegattenvomnachweiseinereigenständigenlebensunterhaltssicherungabhängiggemachtwerdenkann d.h.inanderenworten,dassbeisozialhilfebedürftigendeutschennichtvoneiner Integration ausgegangen wird? DieBundesregierungsiehtinderGesetzesbegründungzumEntwurfdesRichtlinienumsetzungsgesetzeskeinenWiderspruchzudervonihrvertretenenAuffassungzurFragederIntegration.ImÜbrigenwirdaufdieAntwortzuFrage1 verwiesen. e)inwievielenfällenwurdebislangderehegattennachzugzudeutschen StaatsangehörigenaufderGrundlagedesmitdemRichtlinienumsetzungsgesetzgeänderten 28Abs.1Satz1AufenthGwegenmangelndereigenständigerLebensunterhaltssicherungverweigert (bittenach Bundesländern,HerkunftsländernundGeschlechtdifferenzierenund denanteildermehrfachstaatsangehörigenbenennen),undwiebewertetdiebundesregierungbzw.wiebewertendieeinzelnenbundesländer dies? DieweitüberwiegendeAnzahlderLändersowiedieBundesregierungführen hierüberkeinestatistik.auchdievisumsstatistikdesauswärtigenamtsunterscheidetnichtnachdemgenanntenablehnungsgrund.angabenliegenlediglichausbremenundsachsenvor.dieseländerhabengemeldet,dassinjeweilszweifällenderehegattennachzugzueinemdeutschenaufgrundmangelnderlebensunterhaltssicherungabgelehntwordensei.imfallebremens handeltessichumstaatsangehörigeauspolenundderukraine,imfallesachsensumstaatsangehörigeaussyriensowiedenusa.obessichummehrfachstaatsangehörigehandelt,wurdenichtgemeldet.diebundesregierungsieht sichdurchdievorgenanntenzahleninihrereinschätzungbestätigt,dassdie VersagungdesEhegattennachzugszuDeutschenaufgrundmangelnderLebensunterhaltssicherungnurineinerbegrenztenZahlvonFällenerfolgenwird. Nach 28Absatz1Satz3desAufenthaltsgesetzes (AufenthG)sollderEhegattennachzugzudeutschenStaatsangehörigeninderRegeltrotzfehlender Lebensunterhaltssicherung gewährt werden. 3.SindEinbürgerungenunddasStaatsangehörigkeitsrechtnachAuffassung derbundesregierungeinbestandteilderintegrationspolitik,undwennja, weshalbwardieskeineigenständigesthemaimrahmenderintegrationsgipfelunddesnationalenintegrationsplans,undwennnein,warumnicht? EineerfolgreicheIntegrationindiedeutscheGesellschaftistauchohneEinbürgerungmöglich,eineEinbürgerungohneeingewissesMaßanvorherigerIntegrationdagegennicht.AusdiesemGrundmussIntegrationspolitikauchdie VoraussetzungenunddasVerfahrenvonEinbürgerungenimBlickhaben.Das StaatsangehörigkeitsrechtinseinerGesamtheit,dasumfassendErwerbund VerlustderdeutschenStaatsangehörigkeitregelt,istnichtBestandteilderIntegrationspolitk.DasStaatsangehörigkeitsrechtistmitRücksichtaufdieseiner-
8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode zeitlaufendebefassungdesgesetzgebersmitdemrichtlinienumsetzungsgesetz,dasinseinemartikel5auchänderungendesstagvorsah,nichtthematisiert worden. 4.IsteineErhöhungderEinbürgerungsquotefürdieBundesregierungein erstrebenswertes Ziel (bitte begründen)? FürdieBundesregierungstehtdieIntegrationderZuwandererimVordergrund, unabhängigvondertatsache,obdiesebeierfüllungderentsprechendenvoraussetzungendasangebotzureinbürgerungannehmenodernicht.dieeinbürgerungist insbesondereimhinblickaufdieerfüllungderregelvoraussetzungendurchdieeinbürgerungsbewerber aberauchausdruckgelingender Integration.IndiesemZusammenhangisteinehoheZahlvonEinbürgerungen zubegrüßen.imübrigenwirdaufdievorbemerkungderbundesregierungverwiesen. a)wennja,welchemaßnahmenunternimmtdiebundesregierung,um dieseszielzuerreichen,undwarumhatsiedaseinbürgerungsrecht mitdemrichtlinienumsetzungsgesetznochverschärftundzudem keinerleikonsequenzenausderanhörungdesinnenausschussesvom 10.Dezember2007zumStaatsangehörigkeitsrecht (vgl.ausschussprotokoll 16/54) gezogen, und wenn nein, warum nicht? DieErhöhungderEinbürgerungsquotedarfnichtzuLasteneinererfolgreichen Integrationgehen.IndiesemZusammenhangweistdieBundesregierungdarauf hin,dassdiemitdemrichtlinienumsetzungsgesetzeingeführtenänderungen, wiezumbeispieldiepräzisierungdersprachanforderungenunddaserfordernisstaatsbürgerlicherkenntnissefürdengutintegrierteneinbürgerungsbewerberleichtzuerfüllensind.imübrigenwirdaufdievorbemerkungderbundesregierung verwiesen. b)wiebegründetdiebundesregierungihreaufbundestagsdrucksache 16/10450 (AntwortzuFrage3)geäußerteAuffassung,dieBundesregierunghabe wenigeinflussdarauf,obsichindeutschlandlebende Ausländereinbürgernlassenoderobsieesvorziehen,alsAusländerin Deutschland zu leben? DieEinbürgerungisteineindividuelleundfreiwilligeEntscheidungeinesjeden Zuwanderers,derdieVoraussetzungendafürerfüllt.AufdiesepersönlicheEntscheidungkanndurchdiePolitiknurbegrenztEinflussgenommenwerden.Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. c)wiebegründetdiebundesregierungihreaufbundestagsdrucksache 16/10450 (AntwortzuFrage3)geäußerteAuffassunginsbesondere angesichtsdesumstandes,dasssichdieeinbürgerungsabsichtenausländischerbefragteretwaverdoppelten,wennunterstelltwurde,dass diedeutschestaatsangehörigkeitzusätzlichzurbisherigenstaatsangehörigkeiterworbenwerdenkann (SusanneWorbs,DieEinbürgerung vonausländernindeutschland,workingpaper17derforschungsgruppedesbundesamtesfürmigrationundflüchtlinge,nürnberg 2008,S.29und33) undziehtdiebundesregierunghierausdiekonsequenz,diemehrfachestaatsangehörigkeitgrundsätzlichzuakzeptieren,umdieeinbürgerungsquotenmöglicherweisezuverdoppeln,und wenn nein, warum nicht? DieBundesregierungweistaufihreAntwortzuFrage3dergenanntenBundestagsdrucksacheundaufdiedorterwähntenzahlreichenAusnahmefällein 12StAGhin.AngesichtsderbereitsindenletztenJahrenvermehrtenFälle voneinbürgerungenunterhinnahmederbisherigenstaatsangehörigkeit (von
9 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/ ,9ProzentimJahr2000auf52,4ProzentimJahr2007)mussbezweifeltwerden,dasssichalleindurchdiegenerelleGestattungmehrfacherStaatsangehörigkeitendieEinbürgerungsabsichtindergenanntenGrößenordnungerhöhen ließe.dieinderfragezitierteuntersuchungvonsusanneworbs,diesichinsoweitaufbefragungenzwischen1996und2002bezieht,sprichtauchnichtvon einerverdoppelungdereinbürgerungsabsichten,sondernführtaus,dassbei einergenerellenhinnahmedermehrstaatigkeitfürmehrals50prozentderbefragten stattdessonstunter30prozentliegendenanteils eineeinbürgerung wahrscheinlichoderganzsichereineoptionwäre (a.a.o.s.33).d.h.durch diegenerellehinnahmedermehrstaatigkeitwürdensichdanachdieeinbürgerungsabsichtenum20bis25prozenterhöhen.nachderaktuellerenrepräsentativbefragung AusgewählteMigrantengruppeninDeutschland2006/2007 beträgtderunterschiednurnoch13prozent (bezogenauftürkei,ehem.jugoslawien, Italien, Griechenland und Polen; a. a. O. S. 34 Tabelle 7). d)wiebegründetdiebundesregierungihreaufbundestagsdrucksache 16/10450 (AntwortzuFrage3)geäußerteAuffassunginsbesondere angesichtsdererfahrungenindenniederlanden,dieeindeutigzeigen, dassmitderhinnahmevonmehrstaatlichkeiteinentscheidender DurchbruchbeiderEinbürgerungerzieltwerdenkann (Dietrich Thränhardt,Einbürgerung:Rahmenbedingungen,MotiveundPerspektivendesErwerbsderdeutschenStaatsangehörigkeit,Schriftenreihe WISO-Diskurs,Bonn2008,S.30:indenJahrenderzeitweiligenZulassungderMehrfachstaatsangehörigkeitvon1992bis1997konntedie Einbürgerungsrate auf bis zu 11,4 Prozent gesteigert werden)? DiePrognoseeines entscheidendendurchbruchsbeidereinbürgerung bei generellerhinnahmevonmehrstaatigkeitwirdvonderbundesregierungunter Bezugnahme auf die Antwort zu Frage 4c bezweifelt. 5.HältdieStaatsministerinundBeauftragtederBundesregierungfürMigration,FlüchtlingeundIntegration,Dr.MariaBöhmer,auchangesichtsder Zahlenfür2007anihrerEinschätzungfest,dieEinbürgerungszahlen hätten sichseit2000nachanfänglichemrückgangaufhohemniveau stabilisiert (Plenarprotokoll16/144,S.15189),undwennja,mitwelcher Begründung erachtet sie die aktuellen Einbürgerungszahlen als hoch? a)teiltdiebundesregierungdieseeinschätzung,undwennja,anwelchem Maßstabbewertetsiedies,undwiebeurteiltsiees,dassdiebundesdeutscheEinbürgerungsquoteimeuropäischenVergleichsehrniedrig ist? b)teiltdiebundesregierungdiesichtweisederbeauftragtenderbundesregierungfürmigration,flüchtlingeundintegration,wonachbeieiner BewertungderaktuellenEinbürgerungszahlendiesesinnvollerweise mitdenwertenderjahre1995bis1999verglichenwerdensolltenoder könnten (vgl.auchbundestagsdrucksache16/7600,s.103;bittebegründen)? SowohlausSichtderBundesregierungalsauchderBeauftragtenderBundesregierungfürMigration,FlüchtlingeundIntegration,Dr.MariaBöhmer,entwickeltensich auchunterberücksichtigungdeswertesfürdasjahr2007 dieeinbürgerungszahlenindenzurückliegendenjahreninsgesamtaufeinem hohenniveau,auchwennsieindenjeweiligenjahresvergleichenzumteil leicht rückläufig waren. AngesichtsderaktuellauseinigenLändernbekanntgewordenenEinbürgerungszahlenfürdasvergangeneJahrdeutetsichallerdingsan,dassdieZahlder EinbürgerungenimJahr2008deutlichzurückgegangenist.Zurzeitliegendie statistischenwertenochnichtvollständigvor.füreineabschließendebewertungdereinbürgerungszahlenfürdasjahr2008istesdahernochzufrüh.für
10 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode diesichabzeichnendeentwicklungwirdesaberinjedemfallmehreregründe geben. Vergleiche,wiederinFrage5angesprocheneeuropäischeVergleich,bedürfen stetseinesbezugszeitraumes.dergewähltebezugszeitraumistnaheliegend, weildievergleichszeiträumedurchwichtigeentscheidungendesgesetzgebers (Staatsangehörigkeitsrechtsreform1999/2000)getrenntsindundandenVergleichsergebnissenauchderenWirkungenabgelesenwerdenkönnen.DieBildungvonMehrjahreszeiträumenistdabeinötig,ummöglichekurzfristige Schwankungen auszugleichen; Sondereffekte sollen außer Betracht bleiben. ImFünfjahreszeitraum1995bis1999ließensichimDurchschnittjährlichnur 98261AusländerinnenundAusländereinbürgern.DieZahlderEinbürgerungen im Jahr 2007 lag mit deutlich über diesem Mittelwert. BeziehtmandieZahlderEinbürgerungendesJahres2007indenmitFrage5b angesprochenenvergleichein,ergibtsichfürdensechsjahreszeitraum2002 bis2007einedurchschnittlichejährlicheeinbürgerungszahlvon die besondershoheneinbürgerungszahlenderjahre2000und2001sindauf reformbedingte (Staatsangehörigkeitsrechtsreform1999/2000)Sondereffekte, insbesonderedenabbauvonaltfällen,zurückzuführen.dadiesezahlendas Gesamtbildverzerrenwürden,sindsieimVergleichnichtberücksichtigt.DennochlagdasNiveauderEinbürgerungszahlenfürdenZeitraum2002bis2007 umetwa30000einbürgerungenjährlichüberdemniveau,dassichfürden Zeitraum 1995 bis 1999 ergibt. BezogenaufandereeuropäischeStaatenistimHinblickaufdieKomplexität derunterschiedlichenlebensverhältnisseundderrechtlichenausgestaltung desjeweiligenaufenthalts-undstaatsangehörigkeitsrechtseinevergleichbarkeitdereinbürgerungszahlenund-quotennureingeschränktmöglich.unmittelbare Schlussfolgerungen lassen sich daraus nicht ableiten. 6.WiesowurdealsIndikatordesKonzeptsfüreinbundesweites Integrationsmonitoring imthemenfeld1 (Rechtsstatus)die ZahlderEinbürgerungenimVerhältniszurZahlderAusländerinnenundAusländermiteiner AufenthaltsdauervonzehnJahrenundmehr,dieihrenLebensunterhalt überwiegenddurcherwerbstätigkeit bestreiten (Pressemitteilungder Bundesregierungvom4.Juni2008)gewählt,undnichtetwadieEinbürgerungsquote? a)wiesowurdeinsbesondereeinemindestenszehnjährigeaufenthaltsdaueralsanknüpfungspunktgewählt,undnichtetwadieimstaatsangehörigkeitsgesetz vorgesehen Mindestaufenthaltsfristen? DergewählteIndikatorsollmitderDarstellungderZahlderEinbürgerungenim VerhältniszurZahlderAusländerinnenundAusländermiteinerAufenthaltsdauervonzehnJahrenundmehrdieAusschöpfungdes (pauschalierten)einbürgerungspotenzialsindeutschlandzeigen.dieskannnäherungsweisedarüberauskunftgeben,inwieweitausländerinnenundausländer,diediefürdie EinbürgerungnotwendigenIntegrationsleistungenbereitserbrachthaben,auch tatsächlichvondermöglichkeitdereinbürgerunggebrauchmachen.das StaatsangehörigkeitsrechtsiehtinbestimmtenFällenEinbürgerungsmöglichkeitenbereitsnachdreiJahrenrechtmäßigenAufenthaltsinDeutschlandvor; regelmäßigkommtdieeinbürgerungabererstnachachtjährigemrechtmäßigem und gewöhnlichem Aufenthalt in Betracht. Zudem hängen Einbürgerungen von einervielzahlanderervoraussetzungenab.methodischisteineberücksichtigungallerfürdieverschiedeneneinbürgerungsmöglichkeitenvorgesehenen Voraussetzungennichtmöglich.UmaberauchdengenanntenAspektenzahlenmäßigRechnungzutragen,wirdimRahmendesMonitoringspauschalierend von einer Voraufenthaltsdauer von zehn Jahren ausgegangen.
11 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 11 Drucksache 16/13558 b)istfürdiebundesregierungdieintegrationvonpersonen,dieihren LebensunterhaltnichtüberwiegenddurchErwerbstätigkeitbestreiten, keinerstrebenswertesziel,oderweshalbsollendiesebeim Integrationsmonitoring inbezugaufdiefestigungdesrechtsstatusnicht berücksichtigt werden? NachdeneinschlägigenRegelungendesStAGistdieeigenständigeSicherung deslebensunterhaltsregelmäßigvoraussetzungfürdieeinbürgerung.inder auferwerbsarbeitorientiertengesellschaftdeutschlandswirddiesinderregel durcheinkommenauserwerbsarbeiterfolgen.daherwardiebezugnahmeauf Personen,dieihrenLebensunterhaltüberwiegenddurchErwerbstätigkeitbestreiten,zurEingrenzungeinesEinbürgerungspotenzialsnaheliegend.Beider WeiterentwicklungdesKonzeptsstelltesichzwischenzeitlichaberheraus,dass eine Berücksichtigung aus statistisch-methodischen Gründen ausscheidet. DieimPlanungsstadiumfürdenIndikatorvorgeseheneEinschränkungsollte lediglichaufdenstaatsangehörigkeitsrechtlichenregelfallabstellen.damitist jedochkeineaussagehinsichtlichdereinbürgerungsmöglichkeitenbeifehlendereigenständigerlebensunterhaltssicherung,wiesieetwa 10Absatz1 Satz 1 Nummer 3 zweite Alternative StAG vorsieht, verbunden gewesen. c)hatsichdiebundesregierungeinzielgesetzt (etwaimrahmendes Integrationsmonitorings),welcheEinbürgerungsquoteinDeutschland erreichtwerdensoll,undwennja,welches,undwennnein,warum nicht,undwiewillsieentsprechendefort-oderrückschritteinder Integrationspolitik bewerten und messen? DaaufdenEinbürgerungswillenderinDeutschlandlebendenAusländernur bedingteinflussdurchdiepolitikgenommenwerdenkann (vergleichedieantwortzufrage4b),siehtdiebundesregierungdiefestlegungaufeinebestimmteeinbürgerungsquotealsnichtzielführendan.fortschrittebeiderintegrationlassensichzudemnichtalleinanderzahldereinbürgerungenmessen. ZwarhandeltessichbeideneingebürgertenDeutscheninderRegelumgutintegriertePersonen,wiedieDatenausdemMikrozensusdesStatistischenBundesamtesbelegen.JedochtrifftderUmkehrschluss,nichteingebürgerteZuwanderer,dierechtmäßigunddauerhaftinDeutschlandleben,seiennichtgutintegriert,nichtzu.DieEinbürgerungistdahernureinIntegrationsindikatorvon mehreren.imübrigenwirdaufdievorbemerkungderbundesregierungverwiesen. 7.WiebeurteiltdieBundesregierungdieNotwendigkeitderErleichterungder EinbürgerungdurchentsprechendeGesetzesänderungenvordemHintergrund,dassesdasBundesverfassungsgerichtinseinerEntscheidung 2BvF2/89und2BvF6/89vom31.Oktober1990zumKommunalenAusländerwahlrechteinerseitsals zutreffend erachtethat,dasses derdemokratischenidee entspreche, einekongruenzzwischendeninhaberndemokratischerpolitischerrechteunddendauerhafteinerbestimmtenstaatlichen HerrschaftUnterworfenenherzustellen,andererseits nachgeltendemverfassungsrecht abernurdiemöglichkeitbestünde,aufdieverändertezusammensetzungderbevölkerungmit entsprechendenstaatsangehörigkeitsrechtlichenregelungenzureagieren,d.h.denerwerbderdeutschen Staatsangehörigkeit zu erleichtern? DurchdasGesetzzurReformdesStaatsangehörigkeitsgesetzesvom15.Juli 1999 (BGBl.IS.1617)hatderGesetzgeberdiesenHinweisdesBundesverfassungsgerichtsaufgegriffen (vgl.begründungzumgesetzentwurf Bundestagsdrucksache14/533,S.11)unddenErwerbderdeutschenStaatsangehörigkeitwesentlicherleichtert,insbesonderedurchdieEinführungdesErwerbs
12 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode durchgeburtiminland (iussoli)unddurchverkürzungderaufenthaltszeiten von15aufachtjahrebeianspruchseinbürgerungen.dergesetzgeberhatdaher bereitsgehandeltundentscheidendeschrittezurerleichterungdeserwerbsder deutschenstaatsangehörigkeitinangriffgenommen.imübrigenwirdaufdie Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. a)bedeutetdiesangesichtsderseitdemjahr2000rückläufigenzahlder EinbürgerungenundderinsgesamtniedrigenEinbürgerungsquotein Deutschlandnicht,dassdie demokratischeidee Schadennimmt, indemmillionendauerhaftebewohnerinnenundbewohnerdieses LandesvonderMöglichkeitderdemokratischenWahlfaktischausgeschlossenwerden,weildieEinbürgerungshürdenzuhochsind (bitte begründen)? DieBundesregierungsiehtindenEinbürgerungsvoraussetzungenkeinenfaktischenAusschlussvonderMöglichkeitzurdemokratischenWahl.Diegeltenden EinbürgerungsvoraussetzungenentsprechendemeuropäischenStandard.ZusätzlichzumErwerbderdeutschenStaatsangehörigkeitdurchEinbürgerung kommenseitdemjahr2000kontinuierlichdieanzahlderkinderausländischer Elternhinzu,diedurchGeburtimInland (iussoli)diedeutschestaatsangehörigkeiterwerben ( 4Absatz3und 40bStAG).EinschließlichdesJahres2007 zählendazubisher355139personen.imübrigenwirdaufdievorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. b)istdiebundesregierungvordemhintergrundrückläufigereinbürgerungszahlenandererseitsdazubereit,sichfüreineänderungdes GrundgesetzeszurErmöglichungzumindestdeskommunalenWahlrechtsfürDrittstaatsangehörigeeinzusetzen,damitder demokratischenidee aufdieseweiseentsprochenwerdenkann (bittebegründen)? EineGrundgesetzänderungzurEinführungeineskommunalenAusländerwahlrechtserfordertnachArtikel79Absatz2GGdieZustimmungvonzwei DrittelnderMitgliederdesDeutschenBundestagesundzweiDrittelnderStimmendesBundesrates.AngesichtsdieserqualifiziertenMehrheitsanforderungen wäreeinparteiübergreifenderkonsenserforderlich,deraberderzeitaussicht derbundesregierungnichtabsehbarist,daimpolitischenraumdurchausunterschiedliche Auffassungen zu diesem Thema vertreten werden. 8.WelcheAngabenoderzumindestEinschätzungenlassensichdazumachen, wievielenichtdeutschestaatsangehörigemitrechtmäßigemaufenthaltin derbundesrepublikdeutschlanddiezeitlichenvoraussetzungenfüreine EinbürgerungimJahr2007theoretischerfüllten (bitteauchnachdeneinzelnenbundesländerndifferenziertangeben;fallskeinedifferenzierten AngabenzudenunterschiedlichenzeitlichenBedingungenfüreineEinbürgerunggemachtwerdenkönnen,sollzurVereinfachungvonachtJahren ausgegangen werden)? LautAusländerzentralregisterhieltensichzumStichtag31.Dezember Ausländer,darunter Unionsbürger,seitmindestensacht JahrenrechtmäßiginDeutschlandauf,diediein 10Absatz1Satz1Nummer2StAGvorausgesetztenAufenthaltsgründeerfüllten.DieEinzelheitenergebensichausdernachfolgendenTabelle1.Hierbeiistjedochzuberücksichtigen,dasssichanHanddesAusländerzentralregistersnurderaktuelleAufenthaltsstatusfeststellenlässt,nichtjedochAussagendarübergetroffenwerden können, ob der gesamte Aufenthalt auch rechtmäßig war.
13 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 13 Drucksache 16/13558 Tabelle1 Ausländer mit über achtjährigem rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland, die die Voraussetzungen des 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 StAG erfüllen (Bund und Länder) Stichtag 31.Dezember 2007 LandAusländer Deutschland Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern8.353 Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Quelle: Ausländerzentralregister a)welcheangabenoderzumindesteinschätzungenlassensichdazu machen,wievielenichtdeutschestaatsangehörige (mitachtjährigem Aufenthalt)imJahr2007inderBundesrepublikDeutschlandlebten, diezugeld-oderfreiheitsstrafenineinerhöheverurteiltwaren,die einereinbürgerungentsprechendderregelungennach 12aStAGim Regelfallentgegensteht (bitteauchnachdeneinzelnenbundesländern differenziertangebenundfallskeinedifferenziertenangabenmöglich sind,bittezumindestangeben,wievielenichtdeutschestaatsangehörigemitverurteilungenzugeldstrafenvonüber90tagessätzenbzw. zuhaftstrafenüberdreimonaten,dienachdembundeszentralregistergesetznochnichtzutilgensind,2007inderbundesrepublikdeutschlandlebten),undwelchevergleichbarenangabenlassensichdazu machen,wievielenichtdeutschestaatsangehörigemitverurteilungen zugeldstrafenvonüber180tagessätzenbzw.zuhaftstrafenüber sechsmonaten,dienachdembundeszentralregistergesetznochnicht zutilgensind,2007 (mitachtjährigemaufenthalt)inderbundesrepublikdeutschlandlebten (entsprechendderbiszum28.august 2007 geltenden Regelung außer Betracht bleibender Straftaten)? ZudieserFrageliegenderBundesregierungkeineErkenntnissevor.DieStrafverfolgungsstatistikenthältkeineAngabenzurAufenthaltsdauernicht-deutscherVerurteilteroderzurTilgungeinerEintragungimBundeszentralregister. EineAuswertungdesBundeszentralregisters etwazumstichtag28.august 2007 würdeuntermehrerengesichtspunktenzuerheblichenungenauigkeiten führen,dieaucheineannäherndeeinschätzungausschließen.dieaufenthaltsdauernicht-deutscherverurteilterunddieseitdemjahr2007getilgtenverurteilungenkönnennichtfestgestelltwerden.dasbundeszentralregistergibtauch
14 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode keineauskunft,wievielenichtdeutscheverurteilte unabhängigvonder DauerdesAufenthaltes nichthätteneingebürgertwerdenkönnen,etwaweil siesichnichtrechtmäßigimbundesgebietaufhieltenoderlediglicheinenaufenthaltstitel besaßen, der nicht zur Einbürgung berechtigt. b)wievieleder2007inderbundesrepublikdeutschland (rechtmäßig) lebendennicht-deutschenstaatsangehörigen (mitachtjährigemaufenthalt)warenaufleistungennachdemzweitenoderzwölftenbuch Sozialgesetzbuchangewiesen (bitteinabsolutenundrelativenzahlen (Prozentanteil)undnachBundesländernunddenfünfstärkstenHerkunftsländern differenziert angeben)? InformationenüberHilfebedürftigenachdemSGBIIstehenaufBasisder GrundsicherungsstatistikderBundesagenturfürArbeitzurVerfügung.Die Grundsicherungsstatistikerlaubt,dieZahlderHilfebedürftigendifferenziert nachnationalitätenauszuweisen.eineunterscheidungnachderdauerdes AufenthaltesderausländischenPersoneninDeutschlandistnichtmöglich.Die AngabenzuhilfebedürftigenPersonennachdemSGBIIstammenausdem FachverfahrenA2LLderBundesagenturfürArbeitundwerdenfürdenBund unddiebundesländerhochgerechnet.imjahresdurchschnitt2007gabesdanachindeutschlandinsgesamtrund ausländischehilfebedürftige PersonennachdemSGBII.Davonwarenrund erwerbsfähigeHilfebedürftige,dieArbeitslosengeldIIbezogen,undrund325000nichterwerbsfähigeHilfebedürftige,dieinderRegelSozialgeldempfingen.Dieeinzelnen AngabenzudenHilfebedürftigennachSGBIIkönnendennachfolgenden Tabellen 2 und 3 entnommen werden. DieZahlenderLeistungsbeziehernachdemSGBXIIsindindernachfolgendenTabelle4enthalten.AngabendifferenziertnachdenfünfstärkstenHerkunftsländernliegenderBundesregierungnichtvor.DieQuoten Empfängerje 100Einwohner beziehensichjeweilsaufdenanteilderleistungsbeziehenden GruppeanderGesamtgruppeinDeutschland,alsoleistungsbeziehendeAusländer im Bezug zu allen Ausländern. Tabelle2 Ausländische hilfebedürftige Personen nach dem SGB II (aus A2LL hochgerechnet) 1 (Bund und Länder) Stand 31.Dezember 2007 LandBevölkerung Ausländische hilfebedürftige (0 65 Jahre) 2 Personen nach dem SGB II absolut Anteil an der Bevölkerung (in %) Erwerbsfähige Hilfebedürftige davon Nichterwerbsfähige Hilfebedürftige Deutschland , Baden-Württemberg , Bayern , Berlin , Brandenburg , Bremen , Hamburg , Hessen , Mecklenburg- Vorpommern , Niedersachsen ,
15 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 15 Drucksache 16/13558 LandBevölkerung Ausländische hilfebedürftige (0 65 Jahre) 2 Personen nach dem SGB II absolutanteil an der Bevölkerung (in %) Quelle: Bundesagentur für Arbeit Erwerbsfähige Hilfebedürftige davon Nordrhein-Westfalen , Rheinland-Pfalz , Saarland , Sachsen , Sachsen-Anhalt , Schleswig-Holstein , Thüringen , ) Die Daten stammen aus dem Fachverfahren der Bundesagentur für Arbeit und sind auf Bundes- und Länderebene hochgerechnet. 2) Bevölkerungszahl aus der Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Bundesamtes. Nichterwerbsfähige Hilfebedürftige Tabelle3 Ausländische hilfebedürftige Personen nach dem SGB II nach Nationalität (aus A2LL hochgerechnet) 1 (Bund und Länder) Stand 31.Dezember 2007 LandAusländische hilfebedürftige Personen nach dem SGBII darunter Türkeiehemaliges Jugoslawien 2 ItalienRussische Föderation Ukraine Deutschland Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Quelle: Bundesagentur für Arbeit 1) Die Daten stammen aus dem Fachverfahren der Bundesagentur für Arbeit und sind auf Bundes- und Länderebene hochgerechnet. 2)EhemaligesJugoslawienumfasstPersonenmitderNationalitätderStaatenSerbien,Montenegro,Kroatien,BosnienundHerzegowina,Mazedonien und Slowenien.
16 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Tabelle4 Ausländische Empfänger/-innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) Stand 31. Dezember 2007 (Bund und Länder) Land Ausländische Empfänger von laufender HLU insgesamt Quelle: Bundesagentur für Arbeit Ausländische Empfänger je 100 Einwohner Deutschland ,24 Baden-Württemberg1.2040,09 Bayern3.0980,26 Berlin1.4470,30 Brandenburg720,11 Bremen2950,35 Hamburg9920,39 Hessen2.3690,35 Mecklenburg-Vorpommern860,22 Niedersachsen1.4510,27 Nordrhein-Westfalen4.6270,24 Rheinland-Pfalz4490,14 Saarland1630,19 Sachsen1560,13 Sachsen-Anhalt1340,29 Schleswig-Holstein4630,31 Thüringen890,19 c)beiprozentualwievielennichtdeutschenempfängerinnenundempfängernvonleistungennachdemzweitenbzw.zwölftenbuchsozialgesetzbuchwurde2007davonausgegangen,dasshinweiseauf Arbeitsunwilligkeit vorlagen,beiprozentualwievielenarbeitsplatzverlusten,dienichtdeutschebetrafen,wurde2007davonausgegangen, dasssieaufder NichterfüllungarbeitsvertraglicherPflichten beruhten (bittenachdeneinzelnenbundesländerndifferenziertangebenund gegebenenfallszumindestschätzwertenennen;fallskeinegesonderten StatistikenzunichtdeutschenStaatsangehörigengeführtwerden,bitte dieverfügbarenangabenzuallenleistungsempfängerinnenund-empfängern nennen)? DerBegriff Arbeitsunwilligkeit wirdwederimleistungsrechtdergrundsicherungfürarbeitsuchendenochimrechtderarbeitsförderungverwendet. DiesubjektiveEinstellungArbeitsloserodererwerbsfähigerHilfebedürftiger zuerwerbsarbeitwirdindiesemzusammenhangnichterfragt.alleerwerbsfähigenhilfebedürftigennach 2SGBIIsindjedochverpflichtet,alleMöglichkeitenzurBeendigungoderVerringerungihrerHilfebedürftigkeitauszuschöpfen.DazugehörtauchdasaktiveMitwirkenanallenMaßnahmenzur EingliederunginArbeit.KommenHilfebedürftigediesenVerpflichtungenohne wichtigengrundnichtnach,kommennach 31SGBIIAbsenkungundWegfalldesArbeitslosengeldesIIinBetracht.Sanktionenwerdenausgesprochen, wennsicherwerbsfähigehilfebedürftigeweigern,einezumutbarearbeit, Ausbildung,Arbeitsgelegenheit,einzumutbaresAngebotnach 15aSGBII odereinesonstigeindereingliederungsvereinbarungvereinbartemaßnahme aufzunehmenoderfortzuführen,oderzumutbarearbeitnach 16Absatz3
17 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 17 Drucksache 16/13558 Satz2SGBII (inderbiszum31.dezember2008geltendenfassung)auszuführen. DieindernachfolgendenTabelle5zumSGBIIdargestelltenZahlenbeziehen sichaufdenberichtsmonatdezember2007.ausgewiesenwirddiegesamtzahl derausgesprochenensanktionennach 31Absatz1Satz1Nummer1BuchstabecunddSGBIIimBerichtsmonat.EshandeltsichnichtumdieZahlder sanktioniertenpersonen,daineinemmonatfüreinepersonmehreresanktionenausgesprochenwerdenkönnen.dieserwertentsprichtnichtderüblichen Sanktionsquote,dieaufBasisvonBestandsgrößenberechnetwird.Dafür müsstemandieerwerbsfähigenhilfebedürftigenmitmindestenseinersanktionnach 31Absatz1Satz1Nummer1BuchstabecunddSGBIIaufalle erwerbsfähigenhilfebedürftigenbeziehen.diesistjedochnichtmöglich,da eineaussagekräftigestatistischefilterungnachpersonen,diemitmindestens einersanktionnach 31Absatz1Satz1Nummer1BuchstabecunddSGBII belegtsind,nichtmöglichist.datenfüreingesamteskalenderjahrliegen nichtdurchgängigfüralleträgervor.beiderinterpretationderergebnisseist fernerzubeachten,dassdiezahlderausgesprochenensanktionenzumeinen vonderspezifischenanwendungdesträgersdergrundsicherungabhängigist, undzumanderendiearbeitsmarktlagevororteinewichtigerollespielt.sanktionendergenanntensanktionstatbeständewirdesvermutlichvermehrtin Regionengeben,indenenesdieArbeitsmarktlageüberhauptersterlaubt,dass denerwerbsfähigenhilfebedürftigeningrößeremumfangarbeitsgelegenheiten,ausbildungen,zumutbarearbeitenoderarbeitsbeschaffungsmaßnahmen unterbreitet werden können. LeistungskürzungenimRahmenderHilfezumLebensunterhaltgemäß 39 SGBXII,dieausgesprochenwerdenkönnen,wenndieAufnahmeeinerTätigkeitoderdieTeilnahmeaneinererforderlichenVorbereitungabgelehntwird, sind in der nachfolgenden Tabelle 6 zusammengefasst. AngabenüberArbeitsplatzverlusteaufgrundvon Nichterfüllungarbeitsvertraglicher Pflichten liegen der Bundesregierung nicht vor. Tabelle5 Nach 31 (1) c und 31 (1) d SGB II sanktionierte ausländische Hilfebedürftige (aus A2LL hochgerechnet) 1 (Bund und Länder) Monat Dezember 2007 LandAusländische Hilfebedürftige nach dem SGBII (AlgII) Sanktionen 2 nach 31 (1) c und d 3 absolutin Prozent Deutschland ,66 Baden-Württemberg ,95 Bayern ,01 Berlin ,71 Brandenburg ,46 Bremen ,49 Hamburg ,54 Hessen ,79 Mecklenburg-Vorpommern ,35 Niedersachsen ,62 Nordrhein-Westfalen ,50
Vorbemerkung der Fragesteller NachlangeröffentlicherDebattehatdieKonferenzderInnenministerund-senatorenderLänder
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