caj-seminare, Carsten Jörges fachwirt@caj-seminare.de
|
|
- Alwin Dresdner
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Berufsgenossenschaften Bund Gemeindeunfallverbäne Einige Sonstige Träger Zu beachten! GUV-Leistungen sind mit anderen SV-Leistungen verrechenbar Alle Hiblirenten dürfen zusammen Hibli max.8/10 JAV betragen Anrechnung eigener Einkommen Einschätzung durch BG-Arzt Ausschluß von eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten! Ambulant Stationär Zahn Arznei- und Verbandsmittel Hilfsmittel Umschulung Übergangsgeld Heilbehandlung, z.b Berufliche Wiedereingliederung Reha Aufgaben Unfallverhütung Reha Geldleistungen Wiedereingliederung Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit "Vergleichbar mit Krankengeld" 80 % vom Brutto Max. Netto Abzgl.SV-Beiträge Max. 78 Wochen Während beruflicher Wiedereingliederung Höhe abhängig vom Familienstand Bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) Mind. 20 % 2/3 Jahresarbeibeitsverdienst X Grad der MdE Ab 18. Lebensjahr Ab 40 % MdE Einmalzahlung von 10 Jahresrenten möglich Behindertensport KFZ-Umbau Haushaltshilfe Wann? Wann? Wann? Abfindung! Soziale Wiedereingliederung, z.b. Verletzengeld Übergangsgeld Verletztenrente Geldleistungen an Versicherten Leistungen Gesetzliche Unfall- Versicherung Versicherungsfall Wegeunfall Arbeitsunfall Berufskrankheit Freie Verkehrsmittelwahl, z.b. Weg Schnellster Kürzester Umweg Unterbrechung Beginn Zu Fuß Fahrrad Motorrad Auto Öffentliche Fahrgemeinschaften Kindergarten, Schule,... HAUStüre Max. 2 Stunden Berufsausübung Vorgeschrebene medizinische Untersuchungen Betriebliche Gemeinschaftsveranstltungen Dienstreisen Kindergeldberechtigtes Kind Älter 45 Erwerbsgemindert 4/10 JAV Nicht "Große" Befristet auf 24 Monate 3/10 JAV Bis 18 Schuke/Beruf bis max. 27 Halbwaise: 2/10 JAV Vollwaise: 3/10 JAV Eltern Unterhalten durch verstorbenen Elternteil: 2/10 JAV Elternpaar: 3/10 JAV Kosten für Überführung Sterbegeld: 1/7 Bezugsgröße (2005: ) Große Kleine Witwenrente Waisenrente Elternrente Sterbe- und Überführungskosten Geldleistung an Hiblis Versicherte Personen Pflichtversichert Freiwillig Versichert Arbeitnehmer Azubis Wegeunfall Arbeitsunfall Arbeitsunfälle Wegeunfälle Schulbesuch Kinder, Schüler, Studenten Arbeitslose Behinderte Landwirte Lebensretter Pflegepersonen Auf Antrag Wegeunfälle In Kindergarten Schule Hochschule Von der Arbeitsagentur veranlassten Wegen In anerkannten Werkstätten Während Arbeitstätigkeit Während Hilfeleistung Während Pflegeleistung Selbständige Unternehmer Freiberufler Mitarbeitende Ehegatten
2 Gesetzliche Unfall- Versicherung 1. Zu beachten! 1.1 GUV-Leistungen sind mit anderen SV-Leistungen verrechenbar 1.2 Hibli Alle Hiblirenten dürfen zusammen max.8/10 JAV betragen Anrechnung eigener Einkommen 1.3 Einschätzung durch BG-Arzt 1.4 Ausschluß von eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten! 2. Aufgaben 2.1 Unfallverhütung 2.2 Reha 2.3 Geldleistungen 2.4 Wiedereingliederung 3. Versicherungsfall 3.1 Wegeunfall Freie Verkehrsmittelwahl, z.b. Zu Fuß Fahrrad Motorrad Auto Öffentliche Weg Schnellster Kürzester Umweg Fahrgemeinschaften Kindergarten, Schule,... Unterbrechung Max. 2 Stunden Beginn HAUStüre
3 3.2 Arbeitsunfall Berufsausübung Vorgeschrebene medizinische Untersuchungen Betriebliche Gemeinschaftsveranstltungen Dienstreisen Berufskrankheit 4. Versicherte Personen 4.1 Pflichtversichert Arbeitnehmer Wegeunfall Arbeitsunfall Azubis Arbeitsunfälle Wegeunfälle Schulbesuch Kinder, Schüler, Studenten Wegeunfälle In Kindergarten Schule Hochschule Arbeitslose Von der Arbeitsagentur veranlassten Wegen Behinderte In anerkannten Werkstätten Landwirte Während Arbeitstätigkeit Lebensretter Während Hilfeleistung Pflegepersonen Während Pflegeleistung 4.2 Freiwillig Versichert Auf Antrag Selbständige
4 Unternehmer Freiberufler Mitarbeitende Ehegatten 5. Leistungen 5.1 Reha Heilbehandlung, z.b Ambulant Stationär Zahn Arznei- und Verbandsmittel Hilfsmittel Berufliche Wiedereingliederung Umschulung Übergangsgeld Soziale Wiedereingliederung, z.b. Behindertensport KFZ-Umbau Haushaltshilfe 5.2 Geldleistungen an Versicherten Verletzengeld Wann? Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit "Vergleichbar mit Krankengeld" 80 % vom Brutto Max. Netto Abzgl.SV-Beiträge Max. 78 Wochen Übergangsgeld Wann? Während beruflicher Wiedereingliederung
5 Höhe abhängig vom Familienstand Verletztenrente Wann? Bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) Mind. 20 % 2/3 Jahresarbeibeitsverdienst X Grad der MdE Abfindung! Ab 18. Lebensjahr Ab 40 % MdE Einmalzahlung von 10 Jahresrenten möglich 5.3 Geldleistung an Hiblis Witwenrente Große Kindergeldberechtigtes Kind Älter 45 Erwerbsgemindert 4/10 JAV Kleine Nicht "Große" Befristet auf 24 Monate 3/10 JAV Waisenrente Bis 18 Schuke/Beruf bis max. 27 Halbwaise: 2/10 JAV Vollwaise: 3/10 JAV Elternrente
6 Eltern Unterhalten durch verstorbenen Elternteil: 2/10 JAV Elternpaar: 3/10 JAV Sterbe- und Überführungskosten Kosten für Überführung Sterbegeld: 1/7 Bezugsgröße (2005: ) 6. Träger 6.1 Berufsgenossenschaften 6.2 Bund 6.3 Gemeindeunfallverbäne 6.4 Einige Sonstige
Sozialversicherung Überblick
Folie 1 von 6 Sozialversicherung Überblick Merkmale der Sozialversicherung Arbeitnehmer (Arbeitslosen-, Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung) Unternehmen (Unfallversicherung) Krankenversicherung: bei
MehrUnterricht an den Landwirtschaftsschulen. Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
Unterricht an den Landwirtschaftsschulen Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Versicherte Unternehmen Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Binnenfischerei, Imkerei Land- und forstwirtschaftliche
MehrDie Aufgaben. der. Berufsgenossenschaft
Die Aufgaben der Berufsgenossenschaft Das duale System im Arbeitsschutz Duales AS-System Staat Träger der der gesetzlichen Unfallversicherung erlässt erlässt laut SGB VII 15 Gesetze Unfallverhütungsvorschriften
MehrOhne Netz und doppelten Boden? Sozial gesichert starten Die gesetzliche Unfallversicherung
Ohne Netz und doppelten Boden? Sozial gesichert starten Die gesetzliche Unfallversicherung Olaf Ernst Heilbronn, 18. November 2008 Soziale Sicherung Unfallversicherung Krankenversicherung Rentenversicherung
MehrAußerbetriebliche Partner im Arbeitsschutz - die Unfallversicherungsträger. Skript. Inhaltsverzeichnis. Seite
Außerbetriebliche Partner im Arbeitsschutz - die Unfallversicherungsträger Skript Inhaltsverzeichnis Seite 1 Die gesetzliche Unfallversicherung... 2 1.1 Wer ist versichert?... 3 1.2 Was ist versichert?...
MehrSoziale Absicherung. Was ist wichtig? Frank Hämmerlein
Was ist wichtig? Beispiel: Skiunfall mit diversen komplizierten Knochenbrüchen 2 Wochen Krankenhaus 3 Wochen Rehabilitation Ärztliche Behandlung Krankengymnastik Hilfsmittel (z.b. Gehhilfe) Gesamtkosten
MehrKrankheit Heilung / GKV-PKV
Jürgen Hentzelt Krankheit Heilung / GKV-PKV 1. Verschiedene Versichertengruppen PKV 1.8.1994: Auslaufen der 6-monatigen Lohnfortzahlung GKV 1.1.1999: Keine Beihilfe mehr für Angestellte 1.11.2006: Ende
MehrGesetzlicher Unfallversicherungsschutz der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren in Baden-Württemberg
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren in Baden-Württemberg Allein in den aktiven fast 3.500 Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehren des Landes Baden-Württemberg
MehrDas Lebensalter und der Versicherungsschutz in der Sozialversicherung
Das Lebensalter und der Versicherungsschutz in der Sozialversicherung Dr. Martin Krasney 26. November 2007 1 Der Versicherungsschutz in den unterschiedlichen Lebensphasen in der : Gesetzlichen Krankenversicherung
MehrLeistungen bei Unfällen im Feuerwehrdienst - Freiwillige Feuerwehrangehörige Sachleistungen
Leistungen bei Unfällen im Feuerwehrdienst - Freiwillige Feuerwehrangehörige Sachleistungen Art Inhalt Medizinische Leistungen Erstversorgung (Heilbehandlung) ärztliche Behandlung 26 ff SGB VII zahnärztliche
MehrGesetzliche Unfallversicherung für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns. Bernhard Goldhofer; Geschäftsbereich II - Reha und Entschädigung-
Gesetzliche Unfallversicherung für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns und Entschädigung- Gliederung 1. Grundlagen 2. Aufgaben der freiwilligen Feuerwehren 3. Versicherungsumfang 4. Leistungen 5. Haftung
MehrGesetzliche Unfallversicherung
NJW-Praxis Band 35 Gesetzliche Unfallversicherung von erstin Radtke-Schwenzer, Prof. Dr. Hermann 2., völlig neu bearbeitete Auflage Gesetzliche Unfallversicherung Radtke-Schwenzer / schnell und portofrei
MehrWirtschaftliche Sicherung im Krankheitsfall Gesetzliche Krankenversicherung
Wirtschaftliche Sicherung im Krankheitsfall Gesetzliche Krankenversicherung - Krankengeldbezug - AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Angela Runge Wirtschaftliche Sicherung im Krankheitsfall
MehrRA Tilman Foerster - Fachanwalt für Sozialrecht, Familien- und Versicherungsrecht - und Dr. Franz H. Müsch, MedDir. a.d. (BMAS)
im ehemaligen Rathaus zu Gustorf RA Tilman Foerster - Fachanwalt für Sozialrecht, Familien- und Versicherungsrecht - und Dr. Franz H. Müsch, MedDir. a.d. (BMAS) Veranstalter: Irmgard Buchner, Michael J.
MehrAnhang zur Satzung des Braunschweigischen Gemeinde- Unfallversicherungsverbandes. (Mehrleistungsbestimmungen)
BS GUV Braunschweigischer Gemeinde-Unfallversicherungsverband Gesetzliche Unfallversicherung Anhang zur Satzung des Braunschweigischen Gemeinde- Unfallversicherungsverbandes (Mehrleistungsbestimmungen)
Mehrfür Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren - Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz und Leistungen -
für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren - Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz und Leistungen - Allgemeines Wir sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Freiwilligen Feuerwehren in
MehrDie Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation
Die Krankenversicherung Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Versicherte 1 Wer ist versichert? Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig,
MehrGesetzlicher Unfallversicherungsschutz und Leistungen für Mitglieder und Versicherte Stand April 2010
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz und Leistungen für Mitglieder und Versicherte Stand April 2010 Allgemeines Wir sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Rheinland-Pfalz u. a. für Arbeiter,
MehrDie gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung Dipl.-Ing. Edgar Gutsche, Prävention 22.01.2010 Übersicht Das Sozialversicherungssystem Rechtliche Grundlage: Das SGB VII Aufgaben und Leistungen Kreis der versicherten
MehrDie Berufsgenossenschaft:
Die Berufsgenossenschaft: Gut & Preiswert gerade für Existenzgründer Markus Zahn, Existenz 2015 14.11.2015 Die 5 Säulen der Sozialversicherung und deren Finanzierung Krankenversicherung Finanzierung durch:
MehrSozialversicherung: Die gesetzlichen Grundlagen für die gesetzliche Unfallversicherung sind im SGB VII geregelt.
TK Lexikon Steuern Unfallversicherung Unfallversicherung HI662740 Zusammenfassung LI1926450 Begriff Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Versicherungszweig der Sozialversicherung. Die Träger der
MehrDie gesetzliche Unfallversicherung für Waldbesitzer
Die gesetzliche Unfallversicherung für Waldbesitzer Forstwirtschaftliche Unternehmer und ihre Versicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung Waldarbeit ist gefährlich. Das gilt für
MehrDas heutige Umlagesystem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steht vor großen Problemen:
Warum eine private Kranken-Vollversicherung? Das heutige Umlagesystem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steht vor großen Problemen: Während die Zahl der Beitragszahler stetig sinkt, steigt die
Mehr1 Die gesetzliche Unfallversicherung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren... 17 1.1 Gesetzlich unfallversichert Was haben Feuerwehrangehörige
Inhaltsverzeichnis Zu diesem Buch... 15 1 Die gesetzliche Unfallversicherung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren... 17 1.1 Gesetzlich unfallversichert Was haben Feuerwehrangehörige davon?... 17
Mehr1 Die gesetzliche Unfallversicherung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren... 17 1.1 Gesetzlich unfallversichert Was haben Feuerwehrangehörige
Inhaltsverzeichnis Zu diesem Buch...................................... 15 1 Die gesetzliche Unfallversicherung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren....................... 17 1.1 Gesetzlich unfallversichert
MehrGrundlagen der gesetzlichen Unfallversicherung
Grundlagen der gesetzlichen Unfallversicherung Vortragstitel, Autor, Veranstaltung 19.11.2013 Die 5 Säulen der Sozialversicherung Krankenversicherung Rentenversicherung Unfallversicherung Arbeitslosenversicherung
MehrDie landwirtschaftliche Unfallversicherung - ein leistungsfähiges System. 41. Weissacher Imkertag des Regierungspräsidiums Stuttgart am 23.
Die landwirtschaftliche Unfallversicherung - ein leistungsfähiges System 41. Weissacher Imkertag des Regierungspräsidiums Stuttgart am 23. April 2014 Hans-Dieter Rogulj Versicherung, Mitgliedschaft, Beitrag
MehrKrebserkrankung Soziale Folgen und ihre Absicherung
Rehabilitation Krebserkrankung Soziale Folgen und ihre Absicherung Dipl. Sozialpädagogin M. Niemann Rubensstraße 125 12157 Berlin Tel.: 030-130 20-2243 monika.niemann@vivantes.de Weltgesundheitsorganisation
MehrWolfgang Bellwinkel/DGUV. Sicheres Arbeiten in der häuslichen Pflege. Unfallversicherungsschutz von Pflegepersonen
Wolfgang Bellwinkel/DGUV Sicheres Arbeiten in der häuslichen Pflege Unfallversicherungsschutz von Pflegepersonen Wer ist versichert? Alle, die eine pflegebedürftige Person im Sinne der Pflegeversicherung
MehrKapitel 1 Leistungen im Zusammenhang mit den Wohnkosten
7 Inhalt Kapitel 1 Leistungen im Zusammenhang mit den Wohnkosten 1. Wohngeldberechtigte... 15 2. Die Höhe des Wohngeldes... 16 3. Wohngeldantrag... 19 4. Wohngeld und andere Sozialleistungen... 19 Kapitel
MehrEinkommensanrechnung Überblick. Renten wegen Todes. Anrechenbare Einkünfte. Nettobeträge. Einkommensänderungen. M40i_91
Überblick Renten wegen Todes Anrechenbare Einkünfte Nettobeträge Einkommensänderungen 0 M40i_91 Renten wegen Todes Einkommensanrechnung Renten wegen Todes Witwenrenten, Witwerrenten Rente an geschiedenen
MehrDie Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation
Die Krankenversicherung Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Versicherte 1 Wer ist versichert? Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig,
MehrSicherheit und Gesundheit durch die gesetzliche Unfallversicherung
Sicherheit und Gesundheit durch die gesetzliche Unfallversicherung So erreichen Sie Ihre Ansprechpartner: Aufgaben Was macht die? Telefonzentrale: 030 7624-0 Die ist die gesetzliche Unfallversicherung
MehrANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE RENTE IN KROATIEN NACH DEM RENTENVERSICHERUNGSGESETZ (KÜRZER ÜBERBLICK)
ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE RENTE IN KROATIEN NACH DEM RENTENVERSICHERUNGSGESETZ (KÜRZER ÜBERBLICK) 2015. KROATISCHES RENTENVERSICHERUNGSAMT Geltendes Gesetz: Rentenversicherungsgesetz (seit dem 1.
MehrAUV-Richtlinien / Seite 1 von 5 01.09 RICHTLINIEN. für die Auslandsunfallversicherung
AUV-Richtlinien / Seite 1 von 5 RICHTLINIEN für die Auslandsunfallversicherung Stand 01.01.2010 AUV-Richtlinien / Seite 2 von 5 Seite 2 I. Allgemeines 1 Träger der Einrichtung für die Unfallversicherung
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis... 15 Informationsquellen... 19 A. Unterstellung unter die Sozialversicherung... 21 1. Fragestellung...
MehrFür den genannten Personenkreis ist der Versicherungsschutz kostenfrei. Die Beiträge zahlen das Land und die Kommunen.
Elternmitarbeit in Kindertagesstätten und Schulen Stand September 2008 Allgemeines Kinder und Jugendliche sind bei einem Unfall in der Kindertagesstätte und in der Schule sowie auf den Wegen zur Einrichtung
MehrLeistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung
HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2007 Stichtag: 1. Jänner 2007 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 66. Novelle B-KUVG
MehrDie GSVG-Pflichtversicherung für Neue Selbständige (z. B. KünstlerInnen)
Die GSVG-Pflichtversicherung für Neue Selbständige (z. B. KünstlerInnen) GESUND IST GESÜNDER www.svagw.at Neue Selbständige Die GSVG-Versicherung setzt eine selbständige Tätigkeit voraus, die nach dem
MehrAnlage zum Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII (weitere Personen)
Grunddaten 1 Grunddaten 2 Name, Vorname Geburtsdatum Geburtsort Familienstand (bitte ankreuzen) ledig verheiratet/ eingetragene Lebenspartnerschaft geschieden verwitwet getrennt lebend eheähnliche Gemeinschaft
MehrGesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft
Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft Inhalt: 1. Wie Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft anmelden 2. Wen die Berufsgenossenschaften gegen Unfall versichern 3. Höhe der Beiträge
MehrLeistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung
HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2003 Stichtag: 1. Jänner 2003 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 60. Novelle B-KUVG
MehrBetriebsbeschreibung (Bitte nur in Druckschrift ausfüllen!)
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Abteilung Mitglieder und Beitrag 68136 Mannheim Sehr geehrte Unternehmerin, sehr geehrter Unternehmer, bitte drucken Sie zur Anzeige einer Unternehmenseröffnung
MehrVersicherungsschutz im BRK Vortrag: Manfred Gentz, stv. KBL KV FFB, Unfallsachbearbeiter beim Bayer. GUVV
Versicherungsschutz im BRK Vortrag: Manfred Gentz, stv. KBL KV FFB, Unfallsachbearbeiter beim Bayer. GUVV Die gesetzliche Unfallversicherung Die gesetzliche Unfallversicherung als Teil des sozialen Netzes
MehrLeistungsordnung der Versorgungseinrichtung 2013/2014
Leistungsordnung der Versorgungseinrichtung 2013/2014 der Rechtsanwaltskammer für Kärnten in der Fassung des Beschlusses der ordentlichen Plenarversammlung vom 29.03.2012 Gültigkeitsbeginn: 01. Jänner
MehrDie gesetzliche Unfallversicherung. Folie 1. Besser sicher. Die gesetzliche Unfallversicherung.
Folie 1 Besser sicher.. ihre Entstehung. Folie 2 ist von den fünf Säulen des deutschen Sozialversicherungssystems (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung
MehrGesetzliche Unfallversicherung
Gesetzliche Unfallversicherung Siebtes Buch Sozialgesetzbuch Handkommentar Bearbeitet von Prof. Dr. jur. Gerhard Mehrtens Direktor der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege a.
MehrErstantrag auf ambulante Leistungen der Pflegeversicherung
Name, Vorname: Straße, Versicherungsnummer: Antwort an: pronova BKK Pflegekasse, Postfach 10 02 60, 51302 Leverkusen Erstantrag auf ambulante Leistungen der Pflegeversicherung 1 Wie beabsichtigen Sie Ihre
MehrIngo Beyersdorf. SIGNAL IDUNA Gruppe Ardeystr. 93-95 44139 Dortmund Im Hause der Handwerkskammer Dortmund
Ingo Beyersdorf SIGNAL IDUNA Gruppe Ardeystr. 93-95 44139 Dortmund Im Hause der Handwerkskammer Dortmund 0231 / 55 74 06-19 ingo.beyersdorf@signal-iduna.net Privatperson Geschäftsperson Sinn und Unsinn
MehrGesetzliche Krankenversicherung. Mitglieder, mitversicherte Angehörige und Krankenstand. Jahresdurchschnitt 2014
Gesetzliche Krankenversicherung Mitglieder, mitversicherte Angehörige und Krankenstand Jahresdurchschnitt 2014 (Ergebnisse der GKV-Statistik KM1/13) Stand: 19. März 2015 Mä = Männer; Fr = Frauen; Zu =
MehrBerufskrankheiten Leistungen im Krankheitsfall Leistungserbringung der gesetzlichen Unfallversicherung
Berufskrankheiten Leistungen im Krankheitsfall Leistungserbringung der gesetzlichen Unfallversicherung Fred-D. Zagrodnik, DGUV, Referat Berufskrankheiten DGUV-Fachgespräch Krebsrisiken bei Feuerwehreinsatzkräften
MehrErgebnisse der Statistik KG 5, Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen
Ergebnisse der Statistik KG 5, Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen der Gesetzlichen Krankenversicherungen Seite 1. Leistungen für Mitglieder ohne Rentner 2009 2 2. Leistungen für Familienangehörige
MehrArbeitshilfe: Regelbedarf und Mehrbedarf im SGB II ab 1.1.2013)
Arbeitshilfe: und im SGB II ab 1.1.2013) sstufe 1 für alleinstehende oder alleinerziehende 382,- Leistungsberechtigte sstufe 2 für Ehegatten und Lebenspartner sowie sonstige 345,- volljährige Partner innerhalb
MehrEinkommensanrechnung Überblick. Renten wegen Todes. Anrechenbare Einkünfte. Nettobeträge. Einkommensänderungen. M40i_91
Überblick Renten wegen Todes Anrechenbare Einkünfte Nettobeträge Einkommensänderungen 0 M40i_91 Renten wegen Todes Einkommensanrechnung Renten wegen Todes Witwenrenten, Witwerrenten Rente an geschiedenen
MehrBerufliche Reha: Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen. Berufsförderungswerk Berlin- Brandenburg e. V.
Berufliche Reha: Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen Berufsförderungswerk Berlin- Brandenburg e. V. Begriffsklärungen Berufliche Rehabilitation (= Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben = LTA)
MehrSozialversicherungen. Die Maschen des sozialen Netzes Hartmut Vöhringer. Hartmut Vöhringer Sozialversicherung 1
Sozialversicherungen Die Maschen des sozialen Netzes Hartmut Vöhringer Hartmut Vöhringer Sozialversicherung 1 Hartmut Vöhringer Sozialversicherung 2 Sozialgesetzbuch Sozialrecht in 12 Büchern 2. Buch:
MehrGeschichte des Arbeitsschutzes in Deutschland
Geschichte des Arbeitsschutzes in Deutschland Geschichte des Arbeitsschutzes in Deutschland 1828 Der königlich preußische Generalleutnant Heinrich Wilhelm von Horn (1762 1829) macht den preußischen König
MehrGesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft
Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft Inhalt: 1. Wie Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft anmelden 2. Wen die Berufsgenossenschaften gegen Unfall versichern 3. Höhe der Beiträge
MehrIhre gesetzliche Unfall-Versicherung
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. Glinkastraße 40 10117 Berlin Infoline: 0800 6050404 E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de Ihre gesetzliche Unfall-Versicherung Informationen in Leichter
Mehr5 Übersicht über die Regelungen der Kostenübernahme für orthopädischen
5 Übersicht über die Regelungen der Kostenübernahme für orthopädischen Fußschutz Benötigt der Versicherte orthopädische Schuhe, so müssen auch die am Arbeitsplatz für ihn erforderlichen Sicherheits-, Schutz-
MehrLeistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben S. Lehnert, Dipl. Sozialarbeiterin, -pädagogin (FH) K. Fleischer, Dipl. Sozialarbeiterin, -pädagogin (FH) Zentrum für Ambulante Rehabilitation 2014 Grundsatz: Rehabilitation
MehrKompendium. Berufliche Hauterkrankungen. Statistik Betroffenheit Konsequenzen Hautarztverfahren Berufskrankheitenverfahren
Kompendium Berufliche Hauterkrankungen 30000 25000 20000 Statistik Betroffenheit Konsequenzen Hautarztverfahren Berufskrankheitenverfahren 15000 10000 5000 0 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006
MehrDas ist Leichte Sprache
Das ist Leichte Sprache Leichte Sprache können viele Menschen besser verstehen. Für Leichte Sprache gibt es Regeln. Zum Beispiel: Kurze Sätze Einfache Worte Bilder erklären den Text Wenn Menschen viel
MehrWas bleibt unterm Strich?
Vorstand Henning Groskreutz, Gewerkschaftssekretär im Ressort Arbeits- und Sozialrecht/bAV der IG Metall Was bleibt unterm Strich? Das müssen jobbende Studierende bei der Sozialversicherung beachten Hochschule
MehrHaben Sie während der letzten 5 Jahre vor der Antragstellung in Deutschland Kindergeld erhalten? Wenn ja: Von welcher Stelle?
Name und der antragstellenden Person Kindergeld-Nr. F K KG 51R Anlage Ausland zum Antrag auf deutsches Kindergeld vom.. für Personen, die eine Rente oder Versorgungsbezüge von einem deutschen Träger beziehen
MehrSoziale Absicherung und Versicherungen
Sinn und Unsinn von Absicherungen? Häufige Situation Sinn und Unsinn von Absicherungen? Die Absicherung des eigenen Hab & Gutes und der eigenen Gesundheit und Arbeitskraft kann ein wichtiger Faktor im
MehrFreiberuflich tätige KünstlerInnen sind neue Selbständige nach dem GSVG. Es gibt keine spezielle Künstler-Sozialversicherung!
Die GSVG-Pflichtversicherung für KünstlerInnen Dr. Thomas Richter Grundsätze Freiberuflich tätige KünstlerInnen sind neue Selbständige nach dem GSVG. Es gibt keine spezielle Künstler-Sozialversicherung!
MehrAnlage zu 29 der Satzung der DAK-Gesundheit. Wahltarif Krankengeld
Anlage zu 29 der Satzung der DAK-Gesundheit Wahltarif Krankengeld Stand: 01.01.2014 Inhaltsverzeichnis Seite ABSCHNITT A 2 Wahltarif, Beginn und Ende 2 ABSCHNITT B 3 Bindungsfrist und Kündigung / Sonderkündungsrecht
MehrLeistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung
HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2008 Stichtag: 1. Jänner 2008 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 68. Novelle B-KUVG
MehrLeitfaden für Feuerwehren
Partner für die Feuerwehren im Land Hauptsitz: Augsburger Straße 700 70329 Stuttgart Tel.: 0711-9321-0 Fax: 0711-9321-500 E-Mail: info@uk-bw.de Sitz: Waldhornplatz 1 76131 Karlsruhe Tel.: 0721-6098-1 Fax:
MehrHinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung
Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung Wenn Sie bei Ihrer Anmeldung eine Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV) mitgebucht haben und diese entsprechend der Reisebestätigung mit bezahlen, wird für
MehrUnfallversicherung. 1 Versicherungsfälle der Unfallversicherung. Wirtschafts und Sozialstatistisches Taschenbuch 2012
Unfallversicherung Die AUVA ist der größte gesetzliche Unfallversicherungsträger Österreichs. Aufgaben und Leistungen der Allgemeinen Unfallver sicherungsanstalt (AUVA): Vorsorge zur Verhütung von Arbeitsunfällen
MehrUnterscheidung gesetzliche und private Krankenversicherung. nebenberuflich selbständig hauptberuflich selbständig
Inhalte: Unterscheidung gesetzliche und private Krankenversicherung Krankengeldwahltarife nebenberuflich selbständig hauptberuflich selbständig Beschäftigung von Familienangehörigen Pflegeversicherung
MehrDas Rentensplitting Theorie und Beratung
Das Rentensplitting Theorie und Beratung 4.91- Stand: 3/2011 1 Anspruch auf Witwenrente Tod eines Ehegatten gültige Ehe zum Zeitpunkt des Todes Wartezeit von 60 Monaten erfüllt (insbesondere Beitragszeiten)
MehrDie gesetzliche Unfallversicherung für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren in Hessen. Versicherungsschutz und Leistungen
Die gesetzliche Unfallversicherung für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren in Hessen Versicherungsschutz und Leistungen Wer ist versichert? Aktive Mitglieder der Einsatzabteilung ( 10 Abs.2 HBKG)
MehrUnterstützung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger bei der Überwindung behindertenspezifischer Nachteile. Gesetzlicher Auftrag Finanzielle Entlastung
Unterstützung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger bei der Überwindung behindertenspezifischer Nachteile Gesetzlicher Auftrag Finanzielle Entlastung Behinderung gemäß Behinderte Behinderte 1 1 Funktionseinschränkung
MehrHeilverfahren, Arbeitsunfähigkeit, MdE und Kosten bei distaler Radiusfraktur: Beschreibung und Prädiktion
Institut für Medizinische Soziologie Medizinische Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Heilverfahren, Arbeitsunfähigkeit, MdE und Kosten bei distaler Radiusfraktur: Beschreibung und
MehrDie KVK ZusatzRente Ihre Betriebsrente
Die KVK ZusatzRente Ihre Betriebsrente 1 Rechtsgrundlagen... 2 2 Wer ist bei der KVK ZusatzVersorgungsKasse versichert?... 2 3 Waren Sie bei einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen
MehrVersicherungsrechtliche und beitragsrechtliche Beurteilung von
Versicherungsrechtliche und beitragsrechtliche Beurteilung von T P P Tagespflegepersonen Familienversicherung oder freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung? Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit ist
MehrBeck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten. Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth. Von Wilfried Hauptmann. Stand: 1.12.
Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth Von Wilfried Hauptmann Stand: 1.12.1993 Deutscher Taschenbuch Verlag I. Kapitel i Was muß ich wissen, wenn ich Versicherter
MehrIn welcher Zeile sind die Sozialversicherungsleistungen den zuständigen Versicherungen bzw. Versicherungsträgern richtig zugeordnet?
1. Aufgabe In welcher Zeile sind die Sozialversicherungsleistungen den zuständigen Versicherungen bzw. Versicherungsträgern richtig zugeordnet? Krankenversicherung (Krankenkasse) Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)
MehrIhre gesetzliche Unfallversicherung informiert UNFALLKASSE SACHSEN
Ihre gesetzliche Unfallversicherung informiert Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren Freiwillige Feuerwehr UNFALLKASSE SACHSEN Was leisten wir? Eine wichtige
Mehr54.600,00 4.550,00 2.2 Bezugsgröße p.a. mtl. 2.135,00 2.100,00 2.3 Beitragssatz 2,8 % 2,8 % 2.4 Höchstbeitrag mtl. 151,20 127,40
Sozialversicherungsdaten 2009 Nachfolgend finden Sie die ab dem 01.01.2009 geltenden Daten zu den Sozialversicherungszweigen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Rentenversicherung
MehrKrankenversicherung und Pflegeversicherung. Vortrag IHK Heilbronn-Franken Heilbronn, den 19. November 2013
Krankenversicherung und Pflegeversicherung Vortrag IHK Heilbronn-Franken Heilbronn, den 19. November 2013 Inhalte gesetzliche und private Krankenversicherung Krankengeldwahltarife Selbstständige Nebentätigkeit
MehrSicherheit für eine unbeschwerte Zukunft: Jetzt gibt es 2 Versicherungen, die Sie doppelt entlasten!
Sicherheit für eine unbeschwerte Zukunft: Jetzt gibt es 2 Versicherungen, die Sie doppelt entlasten! Eine Versicherung offener Kreditkarten- Ausstände Eine Versicherung geplanter Kreditkarten- Ausgaben*
MehrRundschreiben D 3/2008
DGUV Landesverband Nordost Fregestr. 44 12161 Berlin An die Durchgangsärzte, Chefärzte der am stationären berufsgenossenschaftlichen Verletzungsartenverfahren beteiligten Krankenhäuser (unfallchirurg.,
MehrLeistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung
HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2011 Stichtag: 1. Jänner 2011 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 75. Novelle B-KUVG
MehrRente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (bis 31.12.2000 Erwerbsunfähigkeitsrente) 1 Gesetzliche Grundlagen 37 SGB VI Altersrente 43 SGB VI Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit 50 SGB VI Wartezeiten
MehrAnlage zu 29 der Satzung der DAK -Gesundheit. Wahltarife Krankengeld
Anlage zu 29 der Satzung der DAK -Gesundheit Wahltarife Krankengeld Stand: 01.01.2012 Inhaltsverzeichnis Seite ABSCHNITT A 2 Wahltarif, Beginn und Ende 2 ABSCHNITT B 3 Bindungsfrist und Kündigung / Sonderkündungsrecht
MehrDualer Studiengang Pflege
Dualer Studiengang Pflege M 1: Sozial- und gesundheitspolitische Rahmenbedingungen pflegerischen Handelns TB 2: Soziale Dienstleistungen und Versorgungsstrukturen im Pflegesektor 18.06.2012 1. Lehreinheit
MehrGesundheitliche Schäden, die von Freiwilligen erlitten werden
Gesundheitliche Schäden, die von Freiwilligen erlitten werden Gesetzliche Unfallversicherung Private Unfallversicherungen Gesetzliche Unfallversicherung gilt für Personenkreis, der im Sozialgesetzbuch
MehrVollkasko für Unternehmer? - Versicherungen und Vorsorge
Vollkasko für Unternehmer? - Versicherungen und Vorsorge Aktiv und Gesund Sorgenfrei Erstklassig Servicestark Effizient und Flexibel dafür steht die BARMER! Gründungsforum 2009/2010 Region Göttingen Überlegen
MehrFreiwillige Krankenversicherung
Freiwillige Krankenversicherung Nach Ende einer Versicherungspflicht oder Familienversicherung wird die Versicherung als freiwillige Mitgliedschaft fortgeführt Die Prüfung der Vorversicherungszeit entfällt
MehrLeistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung
HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2010 Stichtag: 1. Jänner 2010 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 70. Novelle B-KUVG
MehrSoziale Absicherung der Existenzgründer. Workshop Gründer- und Jung- Unternehmer- Messe der IHK Köln in Leverkusen
Soziale Absicherung der Existenzgründer Workshop Gründer- und Jung- Unternehmer- Messe der IHK Köln in Leverkusen Die fünf Säulen der Sozialversicherung in Deutschland Kranken- versicherung (KV) Unfall-
MehrViertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ( Hartz
Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ( Hartz IV ) Hilfe beim Ausfüllen des Antrages auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II Herzlichen Dank an die Agentur
MehrUnterstützungsfonds und Zusatzversicherung im Feuerwehrwesen in Rheinland-Pfalz
Präsentation von Carolin Einsfeld und Gerd Gräff, ISIM RLP, bei der Dienstbesprechung der Kreisfeuerwehrinspekteure und Stadtfeuerwehrinspekteure am 14. November 2014 an der LFKS in Koblenz Unterstützungsfonds
MehrDie Pflichtversicherung und ihre Grenzen November 2015
Die Pflichtversicherung und ihre Grenzen November 2015 Herzlich Willkommen Mag. Kirsten Fichtner-Koele Rechtsservice Pflichtversicherung der Gewerbetreibenden Wer ist GSVG-versichert?: Einzelunternehmer
Mehr