Satzung. Walchstadt. Vordere Seestraße- Wörthseestraße- Gemeinde. Bebauungsplan Nr. 60. PV Planungsverband Äußerer 893/2 Wirtschaftsraum München 893/7
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- Markus Lang
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1 8 8 8/ 8a / 8/2 8/0 82/ Gemeinde 8/ Wörthsee Lkr. Starnberg 8/8 8/ Bebauungsplan Nr. 0 82/ 8/ 8/ Vordere Seestraße- Wörthseestraße- 8/ Alpenblick 8/ 8/ 8/ 8/2 Planfertiger 82 PV Planungsverband Äußerer 8/2 Wirtschaftsraum München 8/ Körperschaft des öffentlichen Rechts Arnulfstraße 0,. OG, 80 München Tel. + (0) , Fax + (0) pvm@pv-muenchen.de 8/8 8 Az.: WOS 2- Bearbeiter: Kneucker 2 Plandatum 8a 8b (Entwurf) 0/2 0/ 0/ 0/ Satzung Walchstadt Die Gemeinde Wörthsee erlässt aufgrund 2,, und 0 / a Baugesetzbuch BauGB, Art. 8 Bayerische Bauordnung BayBO und Art. 2 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern GO diesen Bebauungsplan als Satzung.
2 Übersichtsplan: Ausschnitt gen. FNP M = : / 2/ 0 2 / / 0 /2 0/ 0/8 / / 8/2 / 0/ /2 0/ 0/ 0/ 0/ 0/2 NOR / DEN
3 / Bebauungsplan Nr. 0 Vordere Seestraße Wörthseestraße Alpenblick /0 A 2 Festsetzungen 2 Geltungsbereich 2. Grenze des räumlichen Geltungsbereichs (s. Planzeichnung) 2 Art der baulichen Nutzung 8 / / 2. WR Reines Wohngebiet (s. Typenschablone) / / / /2 0 Maß der baulichen Nutzung /2 /2 Die Nutzungen nach Abs. Nr. 2 BauNVO sowie kleine 8/2 Betriebe des Beherbergungsgewerbes sind unzulässig.. GR 0 m² Maximal zulässige Grundfläche je überbaubare Grundstücksfläche z.b. 0 m² (s. Typenschablone).2 Die maximal zulässige Grundfläche je überbaubare Grundstücksfläche darf ausnahmsweise um max. % für Balkone, Loggien, Außentreppen, Dachüberstände über,00 m, wasserundurchlässige Terrassen, Wintergärten etc. überschritten werden. /. Ü 0 % Die maximal zulässige Grundfläche je überbaubare Grundstücksfläche darf durch die in Abs. BauNVO Nr. - genannten Anlagen bis zum genannten Wert überschritten werden. Hier z.b. 0 % (s. Typenschablone).. Nebenanlagen gem. Abs. BauNVO sind bis zu einer Fläche von max. 2 m² pro Baufenster zulässig. Die Fläche einer einzelnen Nebenanlage darf 20 m² nicht überschreiten. Baugrenze und Bauweise. Es wird die offene Bauweise festgesetzt. / /.2 Überbaubare Grundstücksfläche, Baugrenze (s. Planzeichnung). Die festgesetzten Baugrenzen dürfen ausnahmsweise durch die Grundflächen von. Außentreppen, Wintergärten, eingeschossigen Erkern, Balkonen und Terrassen um bis zu,0 m überschritten werden.. Die Geltung der Vorschriften nach Art. Abs. Satz BayBO wird angeordnet.. WE 2 Anzahl der maximal zulässigen Wohneinheiten pro Wohngebäude. Hier z.b. 2 Wohneinheiten (s. Typenschablone) PV Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Az.: WOS 2- Seite /0
4 / 0/ /2 /0 / Bebauungsplan Nr. 0 Vordere Seestraße Wörthseestraße Alpenblick / 0/ Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen / /. Garagen, Carports, Stellplätze und deren Zufahrten sowie Nebenanlagen Abs. BauNVO sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig / /8 / /8 / /0.2 Stellplätze sowie Zufahrten zu Garagen und Stellplätzen sind wasserdurchlässig auszubilden. Hiervon ausgenommen sind Stellplatzbauwerke, die auf Grund ihrer Konstruktion nicht wasserdurchlässig ausgebildet werden können. Bauliche Gestaltung. Zulässig sind ausschließlich Satteldächer. Sie sind symmetrisch auszuführen. Die festgesetzte Dachform gilt für Dächer von Hauptgebäuden..2 Die zulässige Dachneigung beträgt mind. 20 bis max... Die max. talseitige Wandhöhe beträgt 8,00 m. Sie wird gemessen zwischen Oberkante des natürlichen Geländes, am tiefsten Punkt der Talseite bzw. der durch Abgrabungen oder Aufschüttungen gem. Festsetzung A. 8. entstandenen Geländeoberkante am tiefsten Punkt der Talseite und dem Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) des Hauptgebäudes.. Die max. talseitige Firsthöhe darf 0,00 m nicht überschreiten. Sie wird gemessen von der Oberkante des höchsten Dachfirstes des Hauptgebäudes senkrecht nach unten bis zur Oberkante des natürlichen Geländes, bzw. der durch Abgrabungen oder Aufschüttungen gem. Festsetzung A. 8. entstandenen Geländeoberkante. Die Gebäude dürfen an keiner Stelle höher sein als der First, ausgenommen hiervon sind Kamine.. Für das Dach des Hauptgebäudes werden Hauptfirstrichtungen festgesetzt. Die eingezeichneten Firstrichtungen beziehen sich auf die jeweilige überbaubare Grundstücksfläche und sind dort an jeder Stelle zulässig; bei mehreren sich kreuzenden Symbolen gelten diese alternativ.. Dacheinschnitte, Dachaufbauten, Zwerchgiebel, und Wiederkehre sind unzulässig.. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagwasser in Berührung kommen (z.b. Dachbedeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.), sind Oberflächen aus Zink, Titan-Hink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen mit nicht geeigneten anderen Materialien (z.b. Kunststoff- Beschichtung) dauerhalft abgeschirmt werden..8 Anlagen zur Solargewinnung sind nur auf den Dachflächen zulässig. Sie sind parallel zur Dachhaut anzubringen und dürfen die Dachflächen um max. cm überragen. Bei Nebengebäuden ist die gesamte Dachhälfte einzudecken. Bei Hauptgebäuden PV Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Az.: WOS 2- Seite /0
5 a 2 2a 2 8 0/ Bebauungsplan 2/ Nr. 0 Vordere Seestraße Wörthseestraße Alpenblick sind die Kollektoren in durchlaufenden Reihen oder flächendeckend in senkrecht und waagerecht bündig anschließenden Formen anzubringen. Verkehrsflächen 2/. Öffentliche Verkehrsfläche 2/ 08/ / 2/2 2 /2 22/2.2 Öffentlicher Fuß- und Radweg F+R Verkehrsbegleitgrün 22/. 2/2Straßenbegrenzungslinie / 8 Grünordnung 8. zu erhaltender Baum 2/ 22/2 8 /2 2 / 28/ 2 22/ 2 0/ / Die nach den Festsetzungen A 8. und A 8.2 zu erhaltenden und zu pflanzenden /2 2 0/0 8.2 Je vollendete 00 m² Grundstücksfläche sind mindestens ein Baum und zwei Groß- 22/0 sträucher der unter den Hinweisen aufgeführten Artenliste in folgender Pflanzqualität 2 2/ 0/ 22/ 22/ 22/ zu pflanzen: 22/ Bäume: Hochstamm, - x verpflanzte Baumschulware, Stammumfang in,00 m Höhe mind. cm bis 8 cm 22/ Großstrauch: Sträucher, 22/8 x verpflanzt, 2 cm - 0 cm 2/8 Höhe 8 22/ 8/ / Auf dem Grundstück vorhandene Groß- und Obstbäume sowie Großsträucher können auf diese Zahl angerechnet werden. 2/2 Bäume und Sträucher sind dauerhalft zu erhalten und bei Ausfall gleichwertig zu ersetzten. 0Die Pflanzungen sind spätestens in der auf die Bezugsfertigkeit der Gebäude folgenden Vegetationsperiode vorzunehmen. 8. Unzulässig sind Hecken aus Nadelgehölzen (z.b. Thuja, Scheinzypresse, Eibe, Fichte etc.) 8. Abgrabungen und Aufschüttungen sind bis zu insgesamt max. 0,0 m Höhe zulässig. Die Geländeunterschiede sind gleichmäßig zu verziehen bzw. gleichmäßig zu böschen. 8. Stützmauern bis zu einer Höhe von max. 0,0 m sind zulässig. Unzulässig sind frei stehende Mauern. 2/ / 20/ 0/2 20/8 20/ 82 20/ 20/ 20/ /2 8. Zäune müssen mind. 0 cm Bodenfreiheit aufweisen. Bemaßung. Maßzahl in Metern, z.b.,00 m PV Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Az.: WOS 2- Seite /0 0
6 Bebauungsplan Nr. 0 Vordere Seestraße Wörthseestraße Alpenblick Wörthsee B Hinweise Umgrenzung von Flächen bei deren Bebauung besondere bauliche Sicherungsmaßnahmen gegen Naturgewalten empfohlen werden. Hier: verstärkte Dach- und Gebäudekonstruktionen als Vorkehrungen gegen Sturmwürfe 2 Bestehende Grundstücksgrenze Die Erschließung der Baufenster in der zweiten Reihe muss auch nach einer Grundstücksteilung gesichert sein. GFL eingetragenes Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Hinterlieger. Vorhandenes Gebäude Flurstücksnummer z.b. 0/2 0/2 Höhenlinie 8 8 Richtfunkstrecke Hauptabwasserleitung (Mischwasserkanal) mit beidseitigem Schutzstreifen von, m Breite 0 möglicher Kanalverlauf nach Verlegung Schutz von Leitungen Ver- und Entsorgungsleitungen dürfen nicht überbaut werden. Mit Baumpflanzungen ist ein Mindestabstand von 2, m zu diesen Leitungen einzuhalten. Ansonsten sind die Schutzmaßnahmen nach dem DVGW Arbeitsblatt GW 2 herzustellen. Eine Kanalverlegung ist im Rahmen der technischen Möglichkeiten grundsätzlich denkbar. Sofern eine Grunddienstbarkeit eingetragen ist, sind die Kosten hierfür vom Grundstückseigentümer zu tragen. 2 Niederschlagswasserbeseitigung Sämtliche Bauvorhaben müssen vor Fertigstellung an die zentrale Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen sein. Die Grundstücke sind im Trennsystem zu entwässern. Der öffentlichen Entwässerungsanlage des Abwasserzweckverbands dürfen nur Schmutzwässer zugeführt werden. Dach- und Hofflächen sowie Zufahrten, Straßen und Parkplätze können nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden. 0 Die ordnungsgemäße Niederschlagswasserbeseitigung ist Aufgabe der einzelnen Grundstückseigentümer. Das gesammelte Niederschlagswasser ist auf jedem Grundstück dezentral einer Versickerungsanlage zuzuführen. Sofern die Anwendungsvoraussetzungen der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung erfüllt sind und die zugehörigen Technischen Regeln beachtet werden, sind derartige Anlagen PV Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Az.: WOS 2- Seite /0
7 /2 /2 /22 8 / /2 /8 / / /2 /8 0 20/ /0 / 20/ / a /2 a /2 a 28 Bebauungsplan Nr. 0 Vordere Seestraße Wörthseestraße Alpenblick Gegen auftretendes Schicht- bzw. Grundwasser sowie gegen so genanntes wild abfließendes Wasser bei Starkniederschlägen ist jedes Bauvorhaben bei Bedarf zu sichern. Weiterhin ist dafür Sorge zu tragen, dass es für die bestehende und die / / künf- tige Bebauung / bei Starkniederschlägen nicht zu belästigenden Nachteilen kommt. 8/0 8 8/ /2 zur Beseitigung von Niederschlagswasser genehmigungsfrei. Grundsätzlich ist zu beachten, dass der flächenhaften Versickerung Priorität einzuräumen ist. Sickerschächte bis zu einer Tiefe von fünf Metern sind nur dann zulässig, wenn eine flä- /2 chenhafte Versickerung nicht möglich ist. Zudem dürfen keine grundwasserschützenden Deckschichten durchstoßen werden. 8/ 8/2 8/ 8/ /2 / Für / Bauwasserhaltungen und Bauten im Grundwasser ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese ist rechtzeitig vor Baubeginn beim Landratsamt zu beantragen. / Löschwasserversorgung Es wird darauf hingewiesen, dass der Grundschutz für die Löschwasserversorgung / gemäß DVGW W 0 sicher zu stellen ist. Altlasten Werden bei den Aushubarbeiten Verunreinigungen des Untergrunds festgestellt, ist dies unverzüglich dem Wasserwirtschaftsamt Weilheim und dem Landratsamt Starnberg zu melden. Der Aushub darf nur unter einschlägiger fachtechnischer Begleitung fortgeführt / werden. /2 / / 2 / /8 / / / / / /8 / 20 2 / / / Denkmäler 8/ / /2 / /8 /2 a Es wird darauf hingewiesen, dass Bodendenkmäler, die bei der Verwirklichung eines 8/ Vorhabens zu Tage kommen, /2 der Meldepflicht nach Art. 8 DSchG unterliegen und der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Bayerischen Landesamt /für Denkmalpflege unverzüglich bekannt gemacht werden müssen. /0 /8 0 / / Baugenehmigung / / / / Für jeden Bauantrag ist ein Freiflächenplan / mit folgenden Eintragungen vorzulegen: / / / /2 Zufahrt, Zaun, Bäume etc. 8 / / / Jedem Bauantrag ist ein Nachweis der natürlichen bzw. der festgesetzten Geländeoberfläche beizufügen bzw. eine Darstellung der beabsichtigten Abgrabungen und / / / /2 Aufschüttungen mit bisherigem und künftigem Geländeverlauf und einem Bezug zu einem Höhenfixpunkt, z.b. Kanaldeckel. / /0 / /2 20b 20a / Baumfällungen / /8 / /8 / Erforderliche Rodungen von Gehölzen zur Vorbereitung der Baufläche müssen außerhalb der Vogelbrutzeit zwischen Oktober und Februar vorgenommen werden. Ausnahmen sind nur in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde zulässig. / /2 Bei jedem Bauvorhaben ist die DIN 820 zum Schutz von Bäumen während der Bauzeit (z.b. durch einen Baumschutzzaun) anzuwenden bzw. zu beachten / /2 / / / 0 PV Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Az.: WOS 2- Seite 8/0 /0 / /2 0/ 80 /
8 / 2 Bebauungsplan Nr. 0 Vordere Seestraße Wörthseestraße Alpenblick Artenliste Bäume: Rotbuche, Stieleiche, Traubeneiche, Bergahorn, Spitzahorn, Winterlinde und ihre Hybriden, Feldahorn, Sandbirke, Hainbuche, Walnuss, Vogelkirsche, Eberesche, Mehlbeere und vergleichbare standortgerechte, heimische Laubbäume. oder 2. Ordnung Sträucher: Kornelkirsche, Roter Hartriegel, Haselnuss, Weißdorn, Pfaffenhütchen, Liguster, Heckenkirsche, Schlehe, Faulbaum, Hundsrose und vergleichbare standortgerechte, heimische Laubsträucher Artenschutzrecht Sind von einem Vorhaben artenschutzrechtliche Verbotstatbestände berührt (Art. BNatSchG), so bedarf es einer isolierten Befreiung durch die Regierung von Oberbayern Es gilt die Gestaltungssatzung zur Errichtung von genehmigungsfreien Anlagen gem. Art. Abs. Buchstabe a) BayBO, rechtskräftig seit Es gilt die Garagensatzung, rechtskräftig seit W 22 Die Anzahl der Stellplätze ist gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung in der Fassung vom.2.200, rechtskräftig seit , zu ermitteln 2 Es gilt 2 der Ortsgestaltungssatzung vom 02.0., rechtskräftig seit Kartengrundlage Geobasisdaten Bayer. Vermessungsverwaltung 20. Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet. Maßentnahme Planzeichnung zur Maßentnahme nur bedingt geeignet; keine Gewähr für Maßhaltigkeit. Bei der Vermessung sind etwaige Differenzen auszugleichen. Planfertiger München, den PV Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Gemeinde Wörthsee, den... Verfahrensvermerke... Christel Muggenthal, Erste Bürgermeisterin PV Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Az.: WOS 2- Seite /0
9 Bebauungsplan Nr. 0 Vordere Seestraße Wörthseestraße Alpenblick Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom.. die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen. 2. Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom..(gebilligt mit Beschluss des Gemeinderates vom..) wurde mit der Begründung gemäß Abs. 2 BauGB in der Zeit vom.. bis.. öffentlich ausgelegt. /2. Zu dem Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom.. (gebilligt mit Beschluss des Gemeinderates vom..) wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß Abs. 2 BauGB in der Zeit vom.. bis.. beteiligt. / 8. Die Gemeinde Wörthsee hat mit Beschluss des Gemeinderates vom.. den Bebauungsplan in der Fassung vom.. gemäß 0 Abs. BauGB als Satzung beschlossen. Wörthsee, den... (Siegel)... Christel Muggenthal, Erste Bürgermeisterin 0. Ausgefertigt Wörthsee, den... (Siegel)... Christel Muggenthal, Erste Bürgermeisterin. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan wurde am. gemäß 0 Abs. Halbsatz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan ist damit in Kraft getreten. Wörthsee, den... / (Siegel)... Christel Muggenthal, Erste Bürgermeisterin PV Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Az.: WOS 2- Seite 0/0
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