Allgemeine Information zur Kontowechselhilfe nach dem Zahlungskontengesetz

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1 Agemeine Information zur Kontowechsehife nach dem Zahungskontengesetz Wir unterstützen Sie gerne bei einem Wechse Ihres Zahungskontos. Das seit dem 18. September 2016 getende Zahungskontengesetz (ZKG) reget, weche Unterstützungseistungen im Rahmen der gesetzichen Kontenwechsehife die beteiigten Zahungsdiensteister zu erbringen haben. Deren Einzeheiten werden nachfogend beschrieben. 1. Voraussetzungen für die Kontenwechsehife nach dem ZKG Voraussetzung für die Gewährung der Kontenwechsehife nach dem ZKG ist, dass Sie und gegebenenfas jeder weiterer Inhaber des betroffenen Zahungskontos Ihrem neuen Zahungsdiensteister eine den gesetzichen Anforderungen entsprechende Ermächtigung erteien. Diese Ermächtigung beschreibt, weche Aufgaben der übertragende Zahungsdiensteister (bisherige Bank oder Sparkasse) und der empfangende Zahungsdiensteister (neue Bank oder Sparkasse) zu erfüen haben. Auf Wunsch übermitten wir Ihnen ein Formuar für eine soche Ermächtigung. Das Formuar finden Sie im weiteren Verauf. Bitte beachten Sie: Ein Anspruch auf die Kontenwechsehife nach dem ZKG besteht in fogenden Fäen nicht: wenn eines der betroffenen Zahungskonten überwiegend für gewerbiche Zwecke oder für eine sebständige berufiche Tätigkeit genutzt wird; für einen grenzüberschreitenden Kontenwechse, d.h. wenn der übertragende oder der empfangende Zahungsdiensteister nicht in Deutschand ansässig sind; für einen nicht währungskongruenten Kontenwechse, d.h. wenn Ihr Zahungskonto bei den beteiigten Zahungsdiensteistern nicht in derseben Währung geführt wird. 2. Die Kontenwechseermächtigung In der Ermächtigung werden die beteiigten Zahungsdiensteister, d.h. der übertragende Zahungsdiensteister und der empfangende Zahungsdiensteister, zur Ausführung der von Ihnen ausgewähten Unterstützungshandungen beauftragt und ermächtigt. Das vom Gesetz dem Inhat nach vorgegebene Formuar für eine soche Ermächtigung sieht verschiedene Auswahmögichkeiten vor und muss von Ihnen um einige Angaben (u.a. IBAN des übertragenden und des empfangenden Zahungskontos und Datum des Kontenwechses) ergänzt und unterschrieben werden. Bei einem Gemeinschaftskonto müssen ae Inhaber des betroffenen Zahungskontos eine Ermächtigung zum Kontenwechse erteien.

2 3. Der Kontenwechse nach ZKG Schritt für Schritt Die ausgefüte Ermächtigung ist beim empfangenden Zahungsdiensteister (neues Kreditinstitut) einzureichen, der dann den Kontenwechseprozess eineitet. Innerhab von zwei Geschäftstagen nach Erhat der Ermächtigung wird der empfangende Zahungsdiensteister sich an den übertragenden Zahungsdiensteister (bisheriges Kreditinstitut) wenden und ihn auffordern, die von Ihnen in der Ermächtigung im Einzenen bestimmten Handungen vorzunehmen, insbesondere eine Liste der zu übertragenden Zahungsvorgänge zu ersteen. Mit der Ermächtigung veranassen Sie die Übertragung von Daueraufträgen, Lastschrifteinzügen und regemäßig wiederkehrenden Überweisungseingängen auf Ihr (neues) Konto bei dem empfangenden Zahungsdiensteister und soweit gewünscht - die Schießung Ihres Zahungskontos beim bisherigen Zahungsdiensteister zu dem von Ihnen gewünschten Datum. Ferner können Sie in der Ermächtigung einen vom gewünschten Datum des Kontenwechses abweichenden Termin für die Einsteung der Ausführung von Daueraufträgen über Ihr bestehendes Konto und die Überweisung eines etwaigen Restsados auf Ihr neues Konto festegen. Liegt ein in der Ermächtigung von Ihnen bezügich Daueraufträge und Lastschriften bestimmtes Datum nicht mindestens sechs Geschäftstage nach dem Zeitpunkt des Erhats der hierfür erforderichen Listen und Informationen (von dem übertragenden Zahungsdiensteister (dazu geich mehr), so tritt kraft Gesetzes an die Stee des von Ihnen bestimmten Datums der sechste Geschäftstag nach dem Erhat der Listen und Informationen. Ferner wird der übertragende Zahungsdiensteister beauftragt und ermächtigt, innerhab von fünf Geschäftstagen nach Erhat einer entsprechenden Aufforderung durch den empfangenden Zahungsdiensteister, diesem Informationen zu Ihren Daueraufträgen und Lastschriftmandaten sowie regemäßig auf Ihrem bestehenden Konto eingehenden Überweisungen mitzuteien. Weche Informationen der übertragende Zahungsdiensteister dem empfangenden Zahungsdiensteister im Einzenen übermitten so, können Sie in der Ermächtigung festegen. Woen Sie z. B. nicht ae, sondern nur bestimmte Daueraufträge, Lastschriften oder eingehende Überweisungen auf Ihr neues Konto übertragen, ist der Ermächtigung ein Beibatt mit den entsprechenden Angaben beizufügen. Liegen dem empfangenden Zahungsdiensteister die Informationen des übertragenden Zahungsdiensteisters vor, richtet dieser Ihre Daueraufträge nach Ihren in der Ermächtigung erteiten Weisungen für Sie neu ein. Außerdem benachrichtigt er innerhab von fünf Geschäftstagen nach Erhat der Informationen die jeweiigen Zahungsempfänger Ihrer Lastschriften (z. B. Vermieter) sowie die Auftraggeber von Überweisungen an Sie (z. B. Arbeitgeber), damit diese über Ihre neue Kontoverbindung informiert werden. Verfügt der empfangende Zahungsdiensteister nicht über ae hierfür erforderichen Informationen, wird er Sie um Mitteiung der fehenden Angaben bitten. Sie haben auch die Mögichkeit, auf eine diesbezügiche Information durch den empfangenden Zahungsdiensteister zu verzichten oder diese auf die von Ihnen im Einzenen im Beibatt zur Ermächtigung benannten zu beschränken.

3 Auf Wunsch stet Ihnen der empfangende Zahungsdiensteister auch Musterschreiben zur eigenständigen Information der jeweiigen Zahungsempfänger Ihrer Lastschriften sowie der Auftraggeber von Überweisungen zur Verfügung. In Bezug auf SEPA-Basis-Lastschriften geten beim neuen Zahungsdiensteister die Regen in den mit Ihnen vereinbarten Bedingungen für Zahungen mittes Lastschrift im SEPA-Basisastschriftverfahren. Wie dort gereget (Nr ) hat der Kontoinhaber fogende Mögichkeiten für die Begrenzung bzw. Sperre von SEPA- Basis-Lastschriften: o o Sie können Lastschrifteinzüge auf einen bestimmten Betrag oder eine bestimmte Periodizität oder beides begrenzen. Sie können sämtiche auf ihr Zahungskonto bezogenen Lastschriften oder sämtiche von einem oder mehreren genannten Zahungsempfängern veranassten Lastschriften bockieren oder edigich durch einen oder mehrere genannte Zahungsempfänger veranasste Lastschriften autorisieren. Bitte beachten Sie, dass durch diese Begrenzungs- bzw. Sperrmögichkeiten ihre etwaigen Zahungspfichten gegenüber dem Zahungsempfänger unberührt beiben. 4. Entgete und Kosten Nach dem Gesetz dürfen für die Bereitsteung der Informationen, die Übersendung von Listen und die Schießung des Kontos keine Entgete berechnet werden. Ferner sind Vereinbarungen einer Vertragsstrafe im Zusammenhang mit der Kontenwechsehife unzuässig. Etwaige sonstige mit einem Kontenwechse verbundenen Entgete und Kosten können dem Preis- und Leistungsverzeichnis des übertragenden sowie des empfangenden Zahungsdiensteisters entnommen werden. Unser Preis- und Leistungsverzeichnis können Sie bei uns in den Geschäftssteen einsehen. Wir händigen Ihnen dieses auf Nachfrage auch gerne aus. 5. Streitbeiegung Für die Beiegung von Streitigkeiten mit uns in der Eigenschaft as übertragender oder as empfangender Zahungsdiensteister besteht die Mögichkeit, die Verbraucherschichtungsstee Ombudsmann der privaten Banken ( anzurufen. Näheres reget die Verfahrensordnung für die Schichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe, die auf Wunsch zur Verfügung gestet wird oder im Internet unter abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittes Brief, Teefax oder E-Mai) an die Kundenbeschwerdestee beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Postfach ,10062 Berin, Fax: (030) , E-Mai: ombudsmann@bdb.de, zu richten. Eine Übersicht über ae weiteren außergerichtichen Streitschichtungssysteme im Bereich der Finanzwirtschaft kann unter abgerufen werden.

4 Bankhaus Ludwig Sperrer KG Marienpatz Freising BIC Interne Abagehinweise der Bank Ermächtigung durch den Kontoinhaber zur Kontenwechsehife ( 21 Zahungskontengesetz) 1. Angaben zu der bisherigen Bankverbindung (Übertragender Zahungsdiensteister) Name des bisherigen kontoführenden Instituts Posteitzah und Ort IBAN: 2. Angaben zu dem/den Kontoinhaber(n)1 Frau/Herr Nachname Vorname(n) (auch Geburtsname) (ggf. weitere Kontoinhaber auf Zusatzbatt erfassen) Anschrift Ausfertigung für die Bank Posteitzah und Ort Straße und Hausnummer Geburtsdatum, Geburtsort 3. Angaben zum Ziekonto/ neue Bankverbindung (Empfangender Zahungsdiensteister) Name des empfangenden Instituts Posteitzah und Ort IBAN: 4. Angaben zu dem/den Kontoinhaber(n)1 Frau/Herr Nachname Vorname(n) (auch Geburtsname) (ggf. weitere Kontoinhaber auf Zusatzbatt erfassen) 2016 Bank-Verag GmbH (09/16) Kontenwechsehife 5. Datum des Kontenwechses Der Kontowechse so mit Wirkung zum... erfogen. Datum Der Kunde möchte mit Wirkung zum obengenannten Datum zu dem unter Ziffer 3 genannten Konto und empfangenden Zahungsdiensteister wechsen. Hierzu werden die beteiigten Zahungsdiensteister durch den Kunden und ggf. die weiteren Kontoinhaber zur Ausführung der fogenden Unterstützungshandungen beauftragt und ermächtigt: Anmerkung: * Bei Nichtzutreffen bitte streichen 1. Der übertragende Zahungsdiensteister wird beauftragt und ermächtigt, innerhab von fünf Geschäftstagen nach Erhat einer entsprechenden Aufforderung durch den empfangenden Zahungsdiensteister diesem und, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, auch dem Kunden Listen mit den fogenden Informationen zu übermitten: 1 Bei minderjährigen Kontoinhabern sind die gesetzichen Vertreter gesondert zu erfassen. ** Bei Zutreffen bitte ankreuzen * a) eine Liste der bestehenden Daueraufträge, * wobei diese Liste sämtiche Daueraufträge erfassen so ** wobei diese Liste nur bestimmte bzw. nicht sämtiche Daueraufträge erfassen so; zu den zu erfassenden bzw. auszunehmenden Daueraufträgen siehe die Angaben im Beibatt ** wobei diese Liste nicht auch dem Kunden zu übermitten ist. Weiter auf Seite 2 1

5 Ausfertigung für die Bank 2016 Bank-Verag GmbH (09/16) Kontenwechsehife x* b) eine Liste der verfügbaren Informationen zu Lastschriftmandaten, die beim Kontenwechse transferiert werden soen, x* wobei diese Liste Informationen zu sämtichen Lastschriftmandaten erfassen so ** wobei diese Liste Informationen nur zu bestimmten bzw. nicht zu sämtichen Lastschriftmandaten erfassen so; zu den zu erfassenden bzw. auszunehmenden Lastschriftmandaten siehe die Angaben im Beibatt ** wobei diese Liste nicht auch dem Kunden zu übermitten ist. x* c) eine Liste der verfügbaren Informationen über eingehende Überweisungen und vom Zahungsempfänger veranasste Lastschriften auf dem Zahungskonto des Kunden in den vorangegangenen 13 Monaten, x* wobei diese Liste Informationen zu sämtichen eingehenden Überweisungen und vom Zahungsempfänger veranassten Lastschriften erfassen so ** wobei diese Liste Informationen nur zu bestimmten bzw. nicht zu sämtichen eingehenden Überweisungen und vom Zahungsempfänger veranassten Lastschriften erfassen so; zu den zu erfassenden bzw. auszunehmenden Überweisungen und Lastschriften siehe die Angaben auf dem Beibatt ** wobei diese Liste nicht auch dem Kunden zu übermitten ist. 2. Der übertragende Zahungsdiensteister wird beauftragt und ermächtigt, nach Erhat einer entsprechenden Aufforderung durch den empfangenden Zahungsdiensteister x* a) Lastschriften und eingehende Überweisungen nicht mehr zu akzeptieren ** ab dem (bitte gewünschtes Datum einsetzen), x* wobei dies für ae Lastschriften und eingehende Überweisungen geten so Lastschriften und eingehende Überweisungen geten so; zu den zu erfassenden bzw. auszunehmenden Lastschriften und Überweisungen siehe die Angaben im Beibatt x* und, soweit Lastschriften oder eingehende Überweisungen nicht mehr akzeptiert werden, den jeweiigen Zahungsempfänger bzw. Zaher darüber zu informieren, aus wechem Grund der Zahungsvorgang nicht akzeptiert wurde. Hinweis: Die Anweisung, Lastschriften und eingehende Überweisungen nicht mehr zu akzeptieren, kann insbesondere dann gestrichen werden, wenn der übertragende Zahungsdiensteister eine automatische Umeitung der eingehenden Überweisungen und Lastschriften auf das beim empfangenden Zahungsdiensteister geführte Zahungskonto des Kunden vorsieht. x* b) Daueraufträge nicht mehr auszuführen ** ab dem (bitte gewünschtes Datum einsetzen) x* wobei dies für ae Daueraufträge geten so, Daueraufträge geten so; zu den zu erfassenden bzw. auszunehmenden Daueraufträgen siehe die Angaben im Beibatt; x* c) einen positiven Sado des Zahungskontos des Kunden beim übertragenden Zahungsdiensteister auf das Zahungskonto des Kunden beim empfangenden Zahungsdiensteister zu überweisen x* zum oben angegebenen Datum des Kontenwechses ** zum (bitte gewünschtes Datum einsetzen) x* d) das beim übertragenden Zahungsdiensteister geführte Zahungskonto zu schießen, soweit die Schritte nach Ziffer 1 sowie Ziffer 2 Buchstabe a und c vozogen wurden, x* zum oben angegebenen Datum des Kontenwechses ** zum (bitte gewünschtes Datum einsetzen). 3. Der empfangende Zahungsdiensteister wird beauftragt und ermächtigt, x* a) den übertragenden Zahungsdiensteister innerhab von zwei Geschäftstagen nach Erhat dieser Ermächtigung dazu aufzufordern, die in den Ziffern 1 und 2 bestimmten Handungen vorzunehmen; x* b) die Daueraufträge gemäß der Liste nach Ziffer 1 Buchstabe a für das beim empfangenden Zahungsdiensteister geführte Zahungskonto des Kunden einzurichten und sie auszuführen ** ab dem (bitte gewünschtes Datum einsetzen), Daueraufträge gemäß der Liste nach Ziffer 1 Buchstabe a geten so; zu den zu erfassenden bzw. auszunehmenden Daueraufträgen siehe die Angaben auf dem Beibatt; x* c) die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um Lastschriften zu akzeptieren, und sie zu akzeptieren ** ab dem (bitte gewünschtes Datum einsetzen), x* wobei dies für sämtiche Lastschriften geten so ** wobei von einem oder mehreren bestimmten Zahungsempfängern veranasste Lastschriften bockiert werden soen bzw. edigich von einem oder mehreren bestimmten Zahungsempfängern veranasste Lastschriften zugeassen werden soen; zu den bockierten bzw. zugeassenen Zahungsempfängern siehe die Angaben auf dem Beibatt ** wobei sämtiche oder einzene Lastschrifteinzüge auf einen bestimmten Betrag oder eine bestimmte Periodizität oder beides begrenzt werden soen; zu den Begrenzungen siehe die Angaben auf dem Beibatt; x* d) innerhab von fünf Geschäftstagen nach Erhat der Liste nach Ziffer 1 Buchstabe c vom übertragenden Zahungsdiensteister den Zahern, die Überweisungen auf das Zahungskonto des Kunden tätigen, die Angaben zur neuen Zahungskontoverbindung des Kunden beim empfangenden Zahungsdiensteister mitzuteien und ihnen eine Kopie dieses Punktes der Ermächtigung des Kunden zu übermitten x* wobei dies für ae Zaher geten so, die in der Liste der eingehenden Überweisungen nach Ziffer 1 Buchstabe c genannt werden Zaher geten so; zu den zu erfassenden bzw. auszunehmenden Zahern siehe die Angaben im Beibatt; x* e) soweit der empfangende Zahungsdiensteister nicht über ae Informationen verfügt, die er zur Mitteiung an die Zaher nach Ziffer 3 Buchstabe d benötigt, x* den Kunden, x* den übertragenden Zahungsdiensteister aufzufordern, ihm die fehenden Informationen mitzuteien; x* f) innerhab von fünf Geschäftstagen nach Erhat der Liste nach Ziffer 1 Buchstabe c vom übertragenden Zahungsdiensteister den Zahungsempfängern, die im Lastschriftverfahren Gedbeträge vom Zahungskonto des Kunden abbuchen, die Angaben zur neuen Zahungskontoverbindung des Kunden beim empfangenden Zahungsdiensteister sowie das in Ziffer 3 Buchstabe c genannte Datum, ab dem Lastschriften von diesem Zahungskonto abzubuchen sind, mitzuteien und ihnen eine Kopie dieses Punktes der Ermächtigung des Kunden zu übermitten, x* wobei dies für ae in der Liste nach Ziffer 1 Buchstabe c genannten Zahungsempfänger geten so, die in den vorangegangenen 13 Monaten wiederkehrend im Lastschriftverfahren Gedbeträge vom Zahungskonto des Kunden abgebucht haben ** wobei dies für ae Zahungsempfänger geten so, die in der Liste nach Ziffer 1 Buchstabe c genannt werden Zahungsempfänger geten so; zu den zu erfassenden bzw. auszunehmenden Zahungsempfängern siehe die Angaben im Beibatt; Weiter auf Seite 3 2

6 x* g) soweit der empfangende Zahungsdiensteister nicht über ae Informationen verfügt, die er zur Unterrichtung der Zahungsempfänger nach Ziffer 3 Buchstabe f benötigt, x* den Kunden, x* den übertragenden Zahungsdiensteister aufzufordern, ihm die fehenden Informationen mitzuteien; * h) dem Kunden Musterschreiben zur Verfügung zu steen für die in der Liste nach Ziffer 1 Buchstabe c genannten Zaher, die Überweisungen auf das Zahungskonto des Kunden tätigen, sowie für die in der Liste nach Ziffer 1 Buchstabe c genannten Zahungsempfänger, die im Lastschriftverfahren Gedbeträge vom Zahungskonto des Kunden abbuchen, wobei diese Musterschreiben Angaben zur neuen Zahungskontoverbindung des Kunden enthaten müssen sowie das in Ziffer 3 Buchstabe c genannte Datum, ab dem Lastschriften von diesem Zahungskonto abzubuchen sind. Wäht der Kunde diese Mögichkeit, so tritt dies anstee der Verpfichtungen des empfangenden Zahungsdiensteisters nach Ziffer 3 Buchstabe d und Ziffer 3 Buchstabe f. Ort, Datum, Unterschrift des/der Kunden (Unterschriftsprobe) 2016 Bank-Verag GmbH (09/16) Kontenwechsehife Ausfertigung für die Bank 3

7 Beibatt zur Ermächtigung durch den Kontoinhaber zur Kontenwechsehife Übertragender Zahungsdiensteister Auszunehmende Daueraufträge (siehe Ziffer 1 Buchstabe a der Ermächtigung) Auszunehmende Lastschriftmandate (siehe Ziffer 1 Buchstabe b der Ermächtigung) Auszunehmende Überweisungen und vom Zahungsempfänger veranasste Lastschriften (siehe Ziffer 1 Buchstabe c der Ermächtigung) Auszunehmende Lastschriften und eingehende Überweisungen (siehe Ziffer 2 Buchstabe a der Ermächtigung) Auszunehmende Daueraufträge (siehe Ziffer 2 Buchstabe b der Ermächtigung) Ausfertigung für die Bank Empfangender Zahungsdiensteister Auszunehmende Daueraufträge (siehe Ziffer 3 Buchstabe b der Ermächtigung) Zu bockierende Lastschriften (Ziffer 3 Buchstabe c der Ermächtigung) Zu begrenzende Lastschrifteinzüge (bestimmter Betrag und/oder bestimmte Periodizität) (siehe Ziffer 3 Buchstabe c der Ermächtigung) 2016 Bank-Verag GmbH (09/16) Kontenwechsehife Auszunehmende Zaher (siehe Ziffer 3 Buchstabe d der Ermächtigung) Auszunehmende Zahungsempfänger (siehe Ziffer 3 Buchtstabe f der Ermächtigung) Ort, Datum, Unterschrift(en) des Zahers/der Zaher (Kontoinhaber) 4

8 ANLAGE zur Ermächtigung durch den Kontoinhaber zur Kontenwechsehife Hinweis: Mit dem SEPA-Lastschriftmandat kann der unten genannte übertragende Zahungsdiensteister seine offenen Forderungen aus der bisherigen Geschäftsbeziehung von dem unten genannten Konto einziehen. SEPA-Lastschriftmandat für SEPA-Basisastschriften An* Die Gäubiger-Identifikationsnummer und die Mandatsreferenz werden separat mitgeteit. Ich ermächtige/wir ermächtigen Name des übertragenden Zahungsdiensteisters Zahungen von meinem/unserem Konto mittes Lastschrift einzuziehen. Zugeich weise ich/weisen wir mein/unser Kreditinstitut an, die von Name des übertragenden Zahungsdiensteisters auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzuösen. Hinweis: Ich kann/wir können innerhab von acht Wochen, beginnend mit dem Beastungsdatum, die Erstattung des beasteten Betrages verangen. Es geten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Name und Adresse des Zahers/der Zaher (Kontoinhaber) IBAN 1 eines Kontos des Zahers/der Zaher DE 2016 Bank-Verag GmbH (09/16) Kontenwechsehife. Ort, Datum, Unterschrift(en) des Zahers/der Zaher (Kontoinhaber) *Name und Anschrift der übertragenden Bank 1 Internationa Bank Account Number (Internationae Bankkontonummer) 5

9 BIC Interne Abagehinweise der Bank Ermächtigung durch den Kontoinhaber zur Kontenwechsehife ( 21 Zahungskontengesetz) 1. Angaben zu der bisherigen Bankverbindung (Übertragender Zahungsdiensteister) Name des bisherigen kontoführenden Instituts Posteitzah und Ort IBAN: Ausfertigung für den Kontoinhaber 2. Angaben zu dem/den Kontoinhaber(n) 1 Frau/Herr Nachname Vorname(n) (auch Geburtsname) (ggf. weitere Kontoinhaber auf Zusatzbatt erfassen) Anschrift Posteitzah und Ort Straße und Hausnummer Geburtsdatum, Geburtsort 3. Angaben zum Ziekonto/ neue Bankverbindung (Empfangender Zahungsdiensteister) Name des empfangenden Instituts Posteitzah und Ort IBAN: 4. Angaben zu dem/den Kontoinhaber(n) 1 Frau/Herr Nachname Vorname(n) (auch Geburtsname) (ggf. weitere Kontoinhaber auf Zusatzbatt erfassen) 5. Datum des Kontenwechses Der Kontowechse so mit Wirkung zum... erfogen. Datum 2016 Bank-Verag GmbH 40.2xx (0x/16) Basiskonto Der Kunde möchte mit Wirkung zum obengenannten Datum zu dem unter Ziffer 3 genannten Konto und empfangenden Zahungsdiensteister wechsen. Hierzu werden die beteiigten Zahungsdiensteister durch den Kunden und ggf. die weiteren Kontoinhaber zur Ausführung der fogenden Unterstützungshandungen beauftragt und ermächtigt: Anmerkung: x* Bei Nichtzutreffen bitte streichen ** Bei Zutreffen bitte ankreuzen 1. Der übertragende Zahungsdiensteister wird beauftragt und ermächtigt, innerhab von fünf Geschäftstagen nach Erhat einer entsprechenden Aufforderung durch den empfangenden Zahungsdiensteister diesem und, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, auch dem Kunden Listen mit den fogenden Informationen zu übermitten: 1 Bei minderjährigen Kontoinhabern sind die gesetzichen Vertreter gesondert zu erfassen. x* a) eine Liste der bestehenden Daueraufträge, x* wobei diese Liste sämtiche Daueraufträge erfassen so ** wobei diese Liste nur bestimmte bzw. nicht sämtiche Daueraufträge erfassen so; zu den zu erfassenden bzw. auszunehmenden Daueraufträgen siehe die Angaben im Beibatt ** wobei diese Liste nicht auch dem Kunden zu übermitten ist. Weiter auf Seite 2 6

10 Ausfertigung für den Kontoinhaber 2016 Bank-Verag GmbH 40.2xx (0x/16) Basiskonto x* b) eine Liste der verfügbaren Informationen zu Lastschriftmandaten, die beim Kontenwechse transferiert werden soen, x* wobei diese Liste Informationen zu sämtichen Lastschriftmandaten erfassen so ** wobei diese Liste Informationen nur zu bestimmten bzw. nicht zu sämtichen Lastschriftmandaten erfassen so; zu den zu erfassenden bzw. auszunehmenden Lastschriftmandaten siehe die Angaben im Beibatt ** wobei diese Liste nicht auch dem Kunden zu übermitten ist. x* c) eine Liste der verfügbaren Informationen über eingehende Überweisungen und vom Zahungsempfänger veranasste Lastschriften auf dem Zahungskonto des Kunden in den vorangegangenen 13 Monaten, x* wobei diese Liste Informationen zu sämtichen eingehenden Überweisungen und vom Zahungsempfänger veranassten Lastschriften erfassen so ** wobei diese Liste Informationen nur zu bestimmten bzw. nicht zu sämtichen eingehenden Überweisungen und vom Zahungsempfänger veranassten Lastschriften erfassen so; zu den zu erfassenden bzw. auszunehmenden Überweisungen und Lastschriften siehe die Angaben auf dem Beibatt ** wobei diese Liste nicht auch dem Kunden zu übermitten ist. 2. Der übertragende Zahungsdiensteister wird beauftragt und ermächtigt, nach Erhat einer entsprechenden Aufforderung durch den empfangenden Zahungsdiensteister x* a) Lastschriften und eingehende Überweisungen nicht mehr zu akzeptieren ** ab dem (bitte gewünschtes Datum einsetzen), x* wobei dies für ae Lastschriften und eingehende Überweisungen geten so Lastschriften und eingehende Überweisungen geten so; zu den zu erfassenden bzw. auszunehmenden Lastschriften und Überweisungen siehe die Angaben im Beibatt x* und, soweit Lastschriften oder eingehende Überweisungen nicht mehr akzeptiert werden, den jeweiigen Zahungsempfänger bzw. Zaher darüber zu informieren, aus wechem Grund der Zahungsvorgang nicht akzeptiert wurde. Hinweis: Die Anweisung, Lastschriften und eingehende Überweisungen nicht mehr zu akzeptieren, kann insbesondere dann gestrichen werden, wenn der übertragende Zahungsdiensteister eine automatische Umeitung der eingehenden Überweisungen und Lastschriften auf das beim empfangenden Zahungsdiensteister geführte Zahungskonto des Kunden vorsieht. x* b) Daueraufträge nicht mehr auszuführen ** ab dem (bitte gewünschtes Datum einsetzen) x* wobei dies für ae Daueraufträge geten so, Daueraufträge geten so; zu den zu erfassenden bzw. auszunehmenden Daueraufträgen siehe die Angaben im Beibatt; x* c) einen positiven Sado des Zahungskontos des Kunden beim übertragenden Zahungsdiensteister auf das Zahungskonto des Kunden beim empfangenden Zahungsdiensteister zu überweisen x* zum oben angegebenen Datum des Kontenwechses ** zum (bitte gewünschtes Datum einsetzen) x* d) das beim übertragenden Zahungsdiensteister geführte Zahungskonto zu schießen, soweit die Schritte nach Ziffer 1 sowie Ziffer 2 Buchstabe a und c vozogen wurden, x* zum oben angegebenen Datum des Kontenwechses ** zum (bitte gewünschtes Datum einsetzen). 3. Der empfangende Zahungsdiensteister wird beauftragt und ermächtigt, x* a) den übertragenden Zahungsdiensteister innerhab von zwei Geschäftstagen nach Erhat dieser Ermächtigung dazu aufzufordern, die in den Ziffern 1 und 2 bestimmten Handungen vorzunehmen; x* b) die Daueraufträge gemäß der Liste nach Ziffer 1 Buchstabe a für das beim empfangenden Zahungsdiensteister geführte Zahungskonto des Kunden einzurichten und sie auszuführen ** ab dem (bitte gewünschtes Datum einsetzen), Daueraufträge gemäß der Liste nach Ziffer 1 Buchstabe a geten so; zu den zu erfassenden bzw. auszunehmenden Daueraufträgen siehe die Angaben auf dem Beibatt; x* c) die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um Lastschriften zu akzeptieren, und sie zu akzeptieren ** ab dem (bitte gewünschtes Datum einsetzen), x* wobei dies für sämtiche Lastschriften geten so ** wobei von einem oder mehreren bestimmten Zahungsempfängern veranasste Lastschriften bockiert werden soen bzw. edigich von einem oder mehreren bestimmten Zahungsempfängern veranasste Lastschriften zugeassen werden soen; zu den bockierten bzw. zugeassenen Zahungsempfängern siehe die Angaben auf dem Beibatt ** wobei sämtiche oder einzene Lastschrifteinzüge auf einen bestimmten Betrag oder eine bestimmte Periodizität oder beides begrenzt werden soen; zu den Begrenzungen siehe die Angaben auf dem Beibatt; x* d) innerhab von fünf Geschäftstagen nach Erhat der Liste nach Ziffer 1 Buchstabe c vom übertragenden Zahungsdiensteister den Zahern, die Überweisungen auf das Zahungskonto des Kunden tätigen, die Angaben zur neuen Zahungskontoverbindung des Kunden beim empfangenden Zahungsdiensteister mitzuteien und ihnen eine Kopie dieses Punktes der Ermächtigung des Kunden zu übermitten x* wobei dies für ae Zaher geten so, die in der Liste der eingehenden Überweisungen nach Ziffer 1 Buchstabe c genannt werden Zaher geten so; zu den zu erfassenden bzw. auszunehmenden Zahern siehe die Angaben im Beibatt; x* e) soweit der empfangende Zahungsdiensteister nicht über ae Informationen verfügt, die er zur Mitteiung an die Zaher nach Ziffer 3 Buchstabe d benötigt, x* den Kunden, x* den übertragenden Zahungsdiensteister aufzufordern, ihm die fehenden Informationen mitzuteien; x* f) innerhab von fünf Geschäftstagen nach Erhat der Liste nach Ziffer 1 Buchstabe c vom übertragenden Zahungsdiensteister den Zahungsempfängern, die im Lastschriftverfahren Gedbeträge vom Zahungskonto des Kunden abbuchen, die Angaben zur neuen Zahungskontoverbindung des Kunden beim empfangenden Zahungsdiensteister sowie das in Ziffer 3 Buchstabe c genannte Datum, ab dem Lastschriften von diesem Zahungskonto abzubuchen sind, mitzuteien und ihnen eine Kopie dieses Punktes der Ermächtigung des Kunden zu übermitten, x* wobei dies für ae in der Liste nach Ziffer 1 Buchstabe c genannten Zahungsempfänger geten so, die in den vorangegangenen 13 Monaten wiederkehrend im Lastschriftverfahren Gedbeträge vom Zahungskonto des Kunden abgebucht haben ** wobei dies für ae Zahungsempfänger geten so, die in der Liste nach Ziffer 1 Buchstabe c genannt werden Zahungsempfänger geten so; zu den zu erfassenden bzw. auszunehmenden Zahungsempfängern siehe die Angaben im Beibatt; Weiter auf Seite 3 7

11 x* g) soweit der empfangende Zahungsdiensteister nicht über ae Informationen verfügt, die er zur Unterrichtung der Zahungsempfänger nach Ziffer 3 Buchstabe f benötigt, x* den Kunden, x* den übertragenden Zahungsdiensteister aufzufordern, ihm die fehenden Informationen mitzuteien; * h) dem Kunden Musterschreiben zur Verfügung zu steen für die in der Liste nach Ziffer 1 Buchstabe c genannten Zaher, die Überweisungen auf das Zahungskonto des Kunden tätigen, sowie für die in der Liste nach Ziffer 1 Buchstabe c genannten Zahungsempfänger, die im Lastschriftverfahren Gedbeträge vom Zahungskonto des Kunden abbuchen, wobei diese Musterschreiben Angaben zur neuen Zahungskontoverbindung des Kunden enthaten müssen sowie das in Ziffer 3 Buchstabe c genannte Datum, ab dem Lastschriften von diesem Zahungskonto abzubuchen sind. Wäht der Kunde diese Mögichkeit, so tritt dies anstee der Verpfichtungen des empfangenden Zahungsdiensteisters nach Ziffer 3 Buchstabe d und Ziffer 3 Buchstabe f. Ort, Datum, Unterschrift des/der Kunden (Unterschriftsprobe) 2016 Bank-Verag GmbH 40.2xx (0x/16) Basiskonto Ausfertigung für den Kontoinhaber 8

12 Beibatt zur Ermächtigung durch den Kontoinhaber zur Kontenwechsehife Übertragender Zahungsdiensteister Auszunehmende Daueraufträge (siehe Ziffer 1 Buchstabe a der Ermächtigung) Auszunehmende Lastschriftmandate (siehe Ziffer 1 Buchstabe b der Ermächtigung) Auszunehmende Überweisungen und vom Zahungsempfänger veranasste Lastschriften (siehe Ziffer 1 Buchstabe c der Ermächtigung) Auszunehmende Lastschriften und eingehende Überweisungen (siehe Ziffer 2 Buchstabe a der Ermächtigung) Ausfertigung für den Kontoinhaber Auszunehmende Daueraufträge (siehe Ziffer 2 Buchstabe b der Ermächtigung) Empfangender Zahungsdiensteister Auszunehmende Daueraufträge (siehe Ziffer 3 Buchstabe b der Ermächtigung) Zu bockierende Lastschriften (Ziffer 3 Buchstabe c der Ermächtigung) Zu begrenzende Lastschrifteinzüge (bestimmter Betrag und/oder bestimmte Periodizität) (siehe Ziffer 3 Buchstabe c der Ermächtigung) 2016 Bank-Verag GmbH 40.2xx (0x/16) Basiskonto Auszunehmende Zaher (siehe Ziffer 3 Buchstabe d der Ermächtigung) Auszunehmende Zahungsempfänger (siehe Ziffer 3 Buchtstabe f der Ermächtigung) Ort, Datum, Unterschrift(en) des Zahers/der Zaher (Kontoinhaber) 9

13 ANLAGE zur Ermächtigung durch den Kontoinhaber zur Kontenwechsehife Hinweis: Mit dem SEPA-Lastschriftmandat kann der unten genannte übertragende Zahungsdiensteister seine offenen Forderungen aus der bisherigen Geschäftsbeziehung von dem unten genannten Konto einziehen. SEPA-Lastschriftmandat für SEPA-Basisastschriften An* Die Gäubiger-Identifikationsnummer und die Mandatsreferenz werden separat mitgeteit. Ich ermächtige/wir ermächtigen Name des übertragenden Zahungsdiensteisters Zahungen von meinem/unserem Konto mittes Lastschrift einzuziehen. Zugeich weise ich/weisen wir mein/unser Kreditinstitut an, die von Ausfertigung für den Kontoinhaber Name des übertragenden Zahungsdiensteisters auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzuösen. Hinweis: Ich kann/wir können innerhab von acht Wochen, beginnend mit dem Beastungsdatum, die Erstattung des beasteten Betrages verangen. Es geten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Name und Adresse des Zahers/der Zaher (Kontoinhaber) IBAN 1 eines Kontos des Zahers/der Zaher DE. Ort, Datum, Unterschrift(en) des Zahers/der Zaher (Kontoinhaber) 2016 Bank-Verag GmbH 40.2xx (0x/16) Basiskonto *Name und Anschrift der übertragenden Bank 1 Internationa Bank Account Number (Internationae Bankkontonummer) 10

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