Das Abitur. Elternversammlung Jg. 12 August Informationen-
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- Katharina Bäcker
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1 Das Abitur Elternversammlung Jg. 12 August Informationen-
2 Allgemeine Bestimmungen Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasiale Oberstufe und über die Abiturprüfung vom 21.August Verwaltungsvorschrift zur Leistungsbewertung vom 21. Juli 2011 (zuletzt geändert ) Bildungsstandards für DE, MA, EN, FR Einheitliche Prüfungsanforderungen (EPA) für die weiteren Fächer Hinweise und Prüfungsschwerpunkte zu den zentralen schriftlichen Abiturprüfungen
3 Belegverpflichtung - Qualifikationsphase Sprachlich-literarischkünstlerisches Aufgabenfeld Deutsch zwei Fremdsprachen Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld Geschichte oder Geschichte bilingual Geografie oder Politische Bildung oder Wirtschaftswissenschaften Sport Mathematisch- Naturwissenschaftliches Aufgabenfeld Mathematik Biologie oder Chemie oder Physik Naturwissenschaft oder Informatik Insgesamt sind pro Halbjahr 11 Fächer zu belegen; fünf Kurse auf erhöhtem Niveau, sechs Kurse auf grundlegendem Niveau (inklusive des Seminarkurses). Kurse, die mit 0 NP abgeschlossen werden, gelten als nicht belegt.
4 Klausurfächer Alle gewählten Abiturprüfungsfächer sind Klausurfächer. Die Klausuren der Fächer auf erhöhtem Niveau werden im 1. Halbjahr der Klassenstufe 12 als Klausur unter Abiturbedingungen geschrieben. - Zeit: 270 min / DE, MA: 300 min - Der Aufgabenvorschlag enthält Wahlaufgaben.
5 Anzahl und Länge der Klausuren Fächer auf 12. Schuljahr Anzahl der Klausuren pro Kurs Dauer in Minuten 12/I 12/II erhöhtem Anforderungsniveau eine im Abiturprüfungsfach (De, MA 300) (De 180) grundlegendem Anforderungsniveau eine im mündlichen Abiturprüfungsfach Unter den drei Abiturprüfungsfächer müssen sich zwei aus Deutsch, Fremdsprache und Mathematik befinden. 2 Die Klausurdauer beträgt 270 min, im Abiturprüfungsfach Deutsch und Mathematik 300 min. 3 Die Klausurdauer beträgt 135 min, im Abiturprüfungsfach Deutsch 180 min.
6 Anforderungsbereiche Klausuren / Abitur Die Anforderungen steigen im Verlauf der Qualifikationsphase sowohl vom Umfang als auch vom Inhalt auf Abiturniveau: Anforderungsbereich I Wiedergabe von Sachverhalten sowie die Verwendung erlernter fachbezogener Arbeitsweisen Anforderungsbereich II selbständiges Anwenden erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten auf veränderte oder neue Problemstellungen Anforderungsbereich III selbständige Lösung einer vielschichtigen Aufgabe einschließlich der Entscheidung über den Lösungsweg mit Begründungen, Schlussfolgerungen und Wertungen
7 Die mündliche Leistungsfeststellung Die mündliche Leistungsfeststellung findet in einer Fremdsprache auf erhöhtem Anforderungsniveau statt. Sie erfolgt als Gruppengespräch im 2. Halbjahr der Jahrgangsstufe 12 mit 2-4 Schüler/innen und hat eine Dauer von min. Ziel: Nachweis fremdsprachlicher Handlungskompetenz, Diskursund Interaktionsfähigkeit auf der Grundlage des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens Niveau B2. Die Aufgabenstellung wird von der unterrichtenden Lehrkraft erarbeitet. Die Inhalte berücksichtigen die bisher im Unterricht in der Qualifikationsphase bearbeiteten Themenfelder. Die Bewertung geht mit 33, 3 % in die Kurshalbjahresnote ein.
8 Prüfungsfächer Die Abiturprüfung umfasst 4 (höchstens 5) Komponenten. Darunter sind drei schriftliche Prüfungen (aus den Fächern auf erhöhtem Niveau) und eine mündliche Prüfung (aus den Fächern auf grundlegendem Niveau). Mit den vier Pflichtprüfungen müssen alle drei Aufgabenfelder abgedeckt sein. Unter den schriftlichen Prüfungsfächern müssen sich zwei der Fächer Deutsch, Fremdsprache oder Mathematik befinden. Die 5. Komponente ist eine Besondere Lernleistung und muss einem anderen Fach als den ersten vier Prüfungsfächern zugeordnet werden; sie kann ein Aufgabenfeld abdecken.
9 Einbringungspflichtige Kurse alle Halbjahreskurse der schriftlichen Abiturprüfungsfächer in doppelter Wertung 30 Halbjahreskurse der übrigen Fächer (einschließlich viertes Prüfungsfaches) Enthalten sein müssen: alle Halbjahreskurse der Fächer Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache sowie vier Halbjahreskurse in einer Naturwissenschaft oder je zwei Halbjahreskurse in zwei Naturwissenschaften Berechnung: "Summe der Notenpunkte" ergibt die Gesamtpunktzahl (siehe Zulassung zu Prüfung).
10 Mindestanforderungen für die Zulassung zur Abiturprüfung Kurse auf erhöhtem Niveau: höchstens 4 Kurse < 5NP Kurse auf grundlegendem Niveau: höchstens 4 Kurse < 5NP kein einzubringender Kurs mit null Notenpunkten Die nach der Berechnung "Summe der Notenpunkte" ermittelte Gesamtpunktzahl der einzubringenden Kurse muss mindestens 200 betragen (Die Belegverpflichtung muss erfüllt sein.)
11 Prüfungsablauf Schriftliche Prüfungen: 270 min (darin sind Lese- und Wahlzeit enthalten) Deutsch, Mathematik 300 min (darin sind Lese- und Wahlzeit enthalten) Mündliche Prüfung: Vorbereitungszeit 30 min Prüfungszeit 20 min = Vortrag mit anschließendem Prüfungsgespräch Gleiche Wichtung von Vortrag und Prüfungsgespräch
12 Prüfungsablauf 5. Prüfungskomponente - Besondere Lernleistung: Besteht aus einer schriftlichen Arbeit oder Dokumentation und einem Kolloquium gleichwertige Anteile Anfertigung der Arbeit verläuft über mindestens zwei Schulhalbjahre Gliederung: Inhaltlicher Teil (15-25 Seiten) Arbeitsbericht Kurzfassung der Ergebnisse Literatur und Erklärung Kolloquium (30 min) Vorstellung wesentlicher Aspekte der Arbeit Prüfungsgespräch
13 Mindestanforderungen im Abiturbereich Ergebnis in drei Prüfungen jeweils mindestens 5 NP keine Prüfungsleistung mit null Notenpunkten Jedes Ergebnis wird in fünffacher Wertung eingebracht. Gesamtpunktzahl mindestens 100 Punkte Falls eine 5. Prüfungskomponente (= Besondere Lernleistung) belegt wurde, gehen alle 5 Prüfungen in vierfacher Wertung ein.
14 Weitere Termine Exkursionswoche Wahl der Abiturprüfungsfächer und Antrag auf Besondere Lernleistung Klausuren unter Abiturbedingungen im Prüfungsfach Ende des 1. Halbjahres letzter Schultag / Bekanntgabe der Entscheidung über die Zulassung zur Abiturprüfung Prüfungszeitraum Abiturzeugnisausgabe
15 Räume Tutorien Frau Bizer R 216 Frau Brenning (Hebe) R 219 Frau Dr. Heldt R 016 Herr Marenbach R 109
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