(Beschluss des Unterausschusses für Berufliche Bildung vom )
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- Nicolas Amsel
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1 STÄNDIGE KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Übersicht über zertifizierte Sprachprüfungen, die gemäß Ziffer 8c) der Rahmenvereinbarung über die Berufsoberschule (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom in der jeweils gültigen Fassung) in den genannten Ländern als Nachweis der Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache anerkannt werden und zur Zuerkennung der Allgemeinen Hochschulreife führen (Beschluss des Unterausschusses für Berufliche Bildung vom )
2 - 2 - BE 1) alle europäischen Fremdsprachen Fremdsprachenzertifikate des europäischen Referenzrahmens B 1 Staatlich anerkannte Einrichtungen der Fort- und Weiterbildung, Volkshochschulen, berufliche Schulen, Botschaften 1) Die zuständige Kultusverwaltung kann bei Bedarf weitere Leistungsnachweise bzw. Zertifikate als Nachweis der für die Zuerkennung der Allgemeinen Hochschulreife erforderlichen Kenntnisse in einer 2. Fremdsprache zulassen.
3 - 3 - HB Französisch Delf Scolaire B1 B1 Institut Francais Fremdsprachenzentrum der Hochschulen im Land Bremen Polnisch PL-B1 B1 Fremdsprachenzentrum der Hochschulen im Land Bremen Russisch Russisch B1 B1 Fremdsprachenzentrum der Hochschulen im Land Bremen Spanisch DELE Nivel Inicial B1 Instituto Cervantes Fremdsprachenzentrum der Hochschulen im Land Bremen Türkisch Türkisch B1 B1 Fremdsprachenzentrum der Hochschulen im Land Bremen
4 - 4 - HH Türkisch Staatliches Tömer Sprachzertifikat C1 Fatih Üniversitesitesi Türkce Ögretimi Uygulama re Arastirma Merkezi Französisch Delf Scolaire B1 B1 Institut Francais Hamburg Russisch Russisch TRKI B1 Der Hamburger Russischlehrer-Verband (HRV) Spanisch Spanisch Standard B1 B1 Vita Lingua RP 2) Französisch DELF B1 Institut Francais Portugiesisch DELPE escolar B1 Universität Köln Spanisch DELE Nivel B1 (Inicial) B1 Instituto Cervantes Russisch TRKI B1 Landesspracheninstitut der Ruhr-Universität Bochum 2) Die zuständige Kultusverwaltung kann bei Bedarf weitere Leistungsnachweise bzw. Zertifikate als Nachweis der für die Zuerkennung der Allgemeinen Hochschulreife erforderlichen Kenntnisse in einer 2. Fremdsprache zulassen.
5 - 5 - SH 3)4) Französisch Diplôme DELF B1 oder höher B1 oder höher z. B. Institut Francais laurent.capus@institut-francais.fr Spanisch DELE Nivel Inicial (= Nivel B1) ODER höher wie DELE Diploma de Español - Nivel Intermedio (Nivel B2) B1 z. B. Instituto Cervantes hamburg@cervantes.es z. B. Instituto Cervantes Italienisch CELI 2 (oder höher) B1 Bei CELI 2 gibt es diverse, u. a. Università per Stranieri di Perugia ele IT Junior: z. B. Instituto Italiano di Cultura CILS UNO (oder höher) B1 CILS UNO: Instituto Linguistico Mediterraneo Via Cesare ele IT Junior (oder höher) B1 Università per Stranieri di Siena Centro cils@unistrasi.it 3) 4) Bei keinem außerschulischen Zertifikat wird der Kompetenzbereich Mediation geprüft. Die Anerkennung weiterer Zertifikate ist selbstverständlich möglich. Geprüft wurde bislang in Schleswig-Holstein immer nur in einem konkret vorliegenden Fall, ob ein Zertifikat eines außerschulischen s anerkannt wird.
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