1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom *

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1 Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom * 2. Ringstraße 5 und 5 a, Anzing; Carportneubau mit Gabionenwand und Unterkellerung der bestehenden Garage 3. Froschkern 3; Teilüberdachung eines Geheges für Hühner wegen der Vogelgrippe 4. Alueda Südbayern GmbH, Lebensmittelmarkt Hirnerstraße 3; Tektur zum Bauantrag; Außentreppe und Dachterrasse sowie Grundrissänderung im OG * 5. VC-Vollwertkost Catering GmbH; Errichtung einer Produktionsküche mit Lager- und Verwaltungsbereich; Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl; Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes * 6. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Tulpenweg 6 (südliche Teilfläche) * 7. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage Tulpenweg 6 (nördliche Teilfläche) * 8. APA Alte Post Anzing GmbH & Co. KG, Landshut; Neubau eines 4 Sternehotels auf dem Grundstück Hirnerstraße 2 9. Lindach; Einbau von zwei Wohnungen in das Dachgeschoß * 10. Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Bekanntgaben TOP 1 * = Beschluss Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom wird genehmigt. TOP 2 Ringstraße 5 und 5; Carportneubau mit Gabionenwand und Unterkellerung der bestehenden Garage Der Antragsteller beantragt eine bauaufsichtliche Genehmigung für einen Carport mit einer Fläche von 6,00 x 6,40 m, dessen Wände als Gabionen ausgeführt sind und für eine unterkellerte Garage mit einer Fläche von rund 17 m², Der Bebauungsplan aus dem Jahre 1959 kann zur Beurteilung nicht mehr herangezogen werden. Das Vorhaben ist deshalb nach 34 BauGB (Innenbereich) zu beurteilen.

2 Über diesen Antrag wird beraten. Dabei wird die Meinung vertreten, dass die Gabionen auch als Einfriedung angesehen werden könnten. Es ist fraglich, ob das bereits vorhandene Gebäude zur öffentlichen Vekehrsfläche hin ordentlich eingegrünt werden kann. Die als Carport bezeichnete Konstruktion kann dann hingenommen werden, wenn diese zur öffentlichen Vekehrsfläche ausreichend begrünt wird. Den Mitgliedern des Bauausschusses wird Gelegenheit gegeben, Ortsbesichtigungen vorzunehmen. Die Entscheidung über diesen Antrag ist vom Bauausschuss in seiner Sitzung vom zu treffen. TOP 3 Froschkern 3; Teilüberdachung eines Geheges für Hühner wegen der Vogelgrippe Der Antragsteller beabsichtigt, ein Gehege für Hühner mit einer Fläche von 7,85 m x 4,00 m und einer Höhe von 3,10 m zu überdachen. Der Grund dafür ist das letzte Auftreten der Vogelgrippe. Als Dachform ist ein Pultdach mit einem leichten Gefälle vorgesehen. Zudem ist eine 13,30 m lange und 8,64 breite Balkenkonstruktion vorgesehen, an dem ein Netz befestigt ist Beschlussvorschlag: 7:0 Der Bereich des Hühnergeheges ist dem Außenbereich zuzuordnen. Eine Bebauung ist damit grundsätzlich nur mit einem privilegierten Vorhaben möglich. Eine Privilegierung liegt in diesem Falle nicht vor. Das Vorhaben ist deshalb nicht zulässig. Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt. Vom Gemeinderat ist in der nächsten Sitzung für Froschkern eine Veränderungssperre zu erlassen. Das Flurstück Nr des Antragstellers ist in den Umgriff der Veränderungssperre aufzunehmen. TOP 4 Alueda Südbayern GmbH, Lebensmittelmarkt Hirnerstraße 3; Tektur zum Bauantrag; Außentreppe und Dachterrasse sowie Grundrissänderung im OG Für das Vorhaben liegt eine baurechtliche Genehmigung des Landratsamtes Ebersberg vom vor. Die Antragstellerin beabsichtigt nun auf dem südlichen Vordach eine Dachterrasse für den Verzehr der von den Kunden gekauften Brotzeiten zu errichten. Die Terrasse soll eine Fläche von 120 qm erhalten und über eine Außentreppe erschlossen werden. Die erforderlichen Abstandsflächen sind gegeben. Außerdem sind Grundrissänderungen im OG vorgesehen.

3 Von der Unteren Immissionsschutzbehörde ist zu prüfen, ob gegebenenfalls Auflagen zum Schutz der anliegenden Bewohner zu treffen sind. TOP 5 VC-Vollwertkost Catering GmbH; Errichtung einer Produktionsküche mit Lager- und Verwaltungsbereich; Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl; Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Der Gemeinderat stimmte dem Vorhaben in seiner Sitzung vom unter der Maßgabe zu, dass das eingeleitete Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans erfolgreich abgeschlossen wird. Der Gemeinderat lehnte jedoch in seiner Sitzung vom die fünfte Änderung des Bebauungsplans Anzing Nord mehrheitlich ab. Mit Schreiben vom teilt das Landratsamt Ebersberg mit, dass der Bauantrag nun anhand der gültigen Fassung des Bebauungsplans geprüft wurde. Der Antrag entspricht in folgenden Punkten nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans in der Fassung der vierten Änderung: 1. Überschreitung der östlichen Baugrenze sowie des Grünstreifens mit der Auskragung des Obergeschosses. 2. Überschreitung der östlichen Baugrenze und des Grünstreifens im Bereich der Zufahrt zu den Stellplätzen. 3. Überschreitung der GRZ nach 19 Absatz 4 Satz 4 Nr. 2. Zu den für das o.g. Vorhaben vorgelegten Planungen vertritt das Landratsamt derzeit die Auffassung, dass die Überschreitungen den Voraussetzungen des 19 Absatz 4 BauNVO entsprechen und diesbezüglich Befreiungen erteilt werden können. Mit Antrag vom beantragt der beauftragte Planer im Namen der Bauherrin Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans und begründet diese: Überschreitung der östlichen Baugrenze sowie des Grünstreifens mit der Auskragung des Obergeschosses Die im Bebauungsplan festgesetzte östliche Baugrenze wird durch ein auskragendes Dach minimal an der südöstlichen Gebäudeecke überschritten. Die Gebäudeform, sowie das Zusammenspiel der Wand- und Dachflächen ergeben eine natürliche Verschattung der Fensterflächen im Erdgeschoss, woraus sich eine minimale Überschreitung der östlichen Braugrenze ergibt. Überschreitung der östlichen Baugrenze und des Grünstreifens im Bereich der Zufahrt zu den Stellplätzen Die im Bebauungsplan geforderte Ortsrandbegrünung entlang der östlichen Grundstücksgrenze mit einer Breite von 3 m kann nicht als durchgängige Begrünung realisiert werden. Ein Teil dieser Fläche wird Zufahrt zu den Stellplätzen unter dem Gebäude benötigt. Die Zufahrt zu den Stellplätzen unter dem Gebäude, wir mit einem versickerungsfähigen Pflasterbelag oder mit Rasengittersteinen versickerungsoffen angelegt.

4 Als Kompensation konnten wir den Auftraggeber überzeugen alle Dächer als Flachdächer zu konzipieren. Diese Dachflächen erhalten eine extensive Begrünung (Retentationsfläche). Über diese Angelegenheit wird ausführlich beraten. Dabei wird auch die Auffassung vertreten, dass eine Entscheidung über dem Antrag nicht möglich ist, solang das weitere Vorgehen mit dem Bauantrag Haslreiter noch nicht geklärt ist. Der Vorsitzende teilt mit, dass nach der Geschäftsordnung über den Antrag vom Bauausschuss zu entscheiden ist. Aufgrund der möglichen Tragweite der zu fassenden Entscheidung wäre es aber auch möglich, dass die Entscheidung vom Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung getroffen wird. Nach kurzer Beratung lässt der Vorsitzende darüber abstimmen, ob die Entscheidung über diesen Beratungspunkt vom Gemeinderat getroffen werden sollte. Dies wird mit 4:3 Stimmen abgelehnt. Dem Vorhaben wird nicht zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird für das Bauvorhaben und die beantragten Befreiungen nicht erteilt. Mit der Übernahme einer Abstandsfläche auf der Südostseite des Grundstücks auf den angrenzenden Feldweg besteht kein Einverständnis. Das Vorhaben soll innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 29 Gewerbegebiet Anzing Nord der Gemeinde Anzing in der Fassung der vierten Änderung ausgeführt werden. TOP 6 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Tulpenweg 6 (südliche Teilfläche) Der Bauherr beabsichtigt auf dem 503 qm großen Grundstück ein Einfamilienwohnhaus mit einer Grundfläche von 11,32 m x 9,12 m und einem zweistöckigen Erker zu errichten. Das Haus soll eine Wandhöhe von 5,93 m und eine Firsthöhe von 7,77 m erhalten. Die Dachneigung des Walmdaches soll 22 betragen. Die Nettowohnfläche ist mit 199,5 m² angegeben. Insgesamt werden drei Kfz-Stellplätze nachgewiesen. Nach den eingereichten Unterlagen ergeben sich eine GRZ mit 0,54 und eine GFZ von 0,41. Das Vorhaben soll in einem Bereich ohne Bebauungsplan ausgeführt werden. Die wegemäßige Erschließung des nördlich angrenzenden Baugrundstücks (FlNrn. 256/7 und 1174/19 Tlfl.) zum Tulpenweg hin, ist mit einem Geh- und Fahrtrecht über das Grundstück des Antragstellers zu sichern. Die Wasserversorgung erfolgt durch den Anschluss an die bestehende Wasserleitung der Wasserversorgung Anzing-Forstinning. Das Abwasser ist über die Kanalisation des gku VE München-Ost zu entsorgen. Das Grundstück liegt an einer öffentlichen Straße. Vom Antragsteller ist eigenverantwortlich zu prüfen, ob das Kellergeschoß des zu errichtenden Gebäudes gegen aufsteigendes bzw. drückendes Wasser zu sichern ist. TOP 7

5 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage Tulpenweg 6 (nördliche Teilfläche) Der Bauherr beabsichtigt auf dem 503 qm großen Grundstück ein Einfamilienwohnhaus mit einer Grundfläche von 11,65 m x 10,12 m und einem zweistöckigen Erker zu errichten. Das Haus soll eine Wandhöhe von 5,97 m und eine Firsthöhe von 8,01 m erhalten. Die Dachneigung des Walmdaches soll 22 betragen. Die Nettowohnflächen ist mit 176 m² angegeben. Insgesamt werden drei Kfz-Stellplätze nachgewiesen. Nach den eingereichten Unterlagen ergeben sich eine GRZ mit 0,55 und eine GFZ mit 0,46. Das Vorhaben soll in einem Bereich ohne Bebauungsplan ausgeführt werden. Die Erschließung soll durch ein Geh- und Fahrtrecht auf dem südlichen Nachbargrundstück gesichert werden. Die Erschließung ist mit einer Grunddienstbarkeit für die Zufahrt auf dem südlichen Nachbargrundstück zu sichern. Die Wasserversorgung erfolgt durch den Anschluss an die bestehende Wasserleitung der Wasserversorgung Anzing-Forstinning. Das Abwasser ist über die Kanalisation des gku VE München-Ost zu entsorgen. Das Grundstück liegt an einer öffentlichen Straße. Vom Antragsteller ist eigenverantwortlich zu prüfen, ob das Kellergeschoß des zu errichtenden Gebäudes gegen aufsteigendes bzw. drückendes Wasser zu sichern ist. TOP 8 APA Alte Post Anzing GmbH & Co. KG, Landshut; Neubau eines Viersternehotels auf dem Grundstück Hirnerstraße 2 Die Antragstellerin beantragt die Errichtung eines Viersternehotels mit Seminarräumen und 13 Zimmern, das als Anbau an das denkmalgeschützte Gebäude der vormaligen Alten Post entstehen soll. Das Gebäude soll eine Gesamtlänge von 19,55 m und eine Breite von 12,80 m erhalten und zum bestehenden Gebäude mit einem verglasten Treppenhaus abgesetzt werden. In diesem Treppenhaus sind auch die Zugänge zum bestehenden Gebäude eingeplant. Der Baukörper soll eine Wandhöhe von 7,22 m und eine Firsthöhe von 16,84 m erhalten. Die äußere Gestaltung des Vorhabens unterscheidet sich aus denkmalschützerischen Gründen gegenüber dem eingereichten Antrag auf Vorbescheid erheblich. Nach Forderungen von Frau Dr. Sahler vom Landesamt für Denkmalpflege vom 25. Januar 2017 ist der Neubau vom Altbau deutlich abzusetzen und darf nicht dieselben Fenster, wie im Altbau erhalten. Die Firsthöhe soll unterschiedlich zum Altbau sein und der modernere Anbau muss nicht unbedingt ein Satteldach erhalten. Die Neigung des nichtgleichschenkeligen Satteldachs soll ca. 53 betragen. Der First ist auf eine Höhe von 3,25 m verglast. In den beiden Dachflächen sind Dachgauben und Dachliegefenster vorgesehen. In der Tiefgarage sollen durch ein Lift-Parksystem auf zwei Ebenen 16 Parkplätze erstellt werden. In der untersten Ebene soll ein Wellness-Bereich mit einer Fläche von 103,3 m² entstehen. Die Zufahrt zur Tiefgarage soll über eine Rampe östlich des Hotels erfolgen.

6 Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind je Zimmer ein Stellplatz, und damit insgesamt 13 Stellplätze zu errichten. Für das Personal entsteht ein zusätzlicher Bedarf von 10 vom Hundert. Das Bauamt ist zu gegebener Zeit zu bitten, die Abstandsflächen und die Funktionalität des nördlichen Tiefgaragenstellplatzes prüfen. Die Gemeinde Anzing nimmt die Einwände des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege zur Kenntnis. Die Planungen sind zum Zweck des harmonischen Zusammenspiels von Neu- und Altbau auf Grundlage des ursprünglichen Entwurfs in der Fassung des Vorbescheids fortzusetzen, der eine ähnliche Fassadengestaltung wie beim Altbau vorsieht, insbesondere in Bezug auf die Gestaltung von Fenstern und Türen. Der Neubau unterscheidet sich auch ohne die Verwendung wechselnder Fensterformate eindeutig vom bisherigen Bestand. Dies kommt insbesondere durch folgende Einzelheiten zum Ausdruck: Neubau wirkt durch bauliche Trennung von Alt- und Neubau durch einen Baukörper in Glasoptik (Breite 2,6 m) wie ein separates Gebäude, Länge des Altbaus ist mit ca. 35 m mehr als doppelt so lang wie der beabsichtigte Neubau (ca.16 m) und dominiert damit das gesamte Ensemble, flache Dachterrasse (Länge ca. 4 m) gibt dem Objekt einen neuzeitlichen Charakter, First aus Glas erweckt optischen Eindruck einer deutlich niedrigeren Firsthöhe und gibt ebenfalls einen modernen Charakter. Zusammen mit dem Denkmalschutz und der Antragstellerin ist eine einvernehmliche Lösung anzustreben. Der Erste Bürgermeister Franz Finauer wird gebeten, am morgigen Mittwoch den Standpunkt des Bauausschusses den zuständigen Vertretern der Unteren Bauaufsichtsbehörde und der Unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Ebersberg zu erläutern. TOP 9 Lindach; Einbau von zwei Wohnungen in das Dachgeschoß Der Antragsteller beabsichtigt in das bestehende Dachgeschoss zwei Wohneinheiten einzubauen. Damit sollen auf einer zusätzlichen Fläche von rund 155 m² zwei Wohnungen mit einer Wohnfläche von 70 m² und 24 m² entstehen. Die äußere Gestalt des Gebäudes soll nicht verändert werden. Die zusätzlich erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen. Das Vorhaben soll im Innenbereich ausgeführt werden. Die Erschließung ist gesichert. Lindach ist nicht an die Abwasserbeseitigung des gku VE München-Ost angeschlossen. Das Abwasser ist deshalb anderweitig zu entsorgen. Das Grundstück liegt an einer öffentlichen Straße.

7 TOP 10 Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Bekanntgaben Keine Wortmeldungen Ende der öffentlichen Sitzung: Uhr. Anschließend nichtöffentliche Sitzung.

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