Studienordnung. 1. Gegenstand des Studiums im Unterrichtsfach Evangelische Religion
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- Nelly Abel
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1 UNIVERSITÄT HANNOVER Fachbereich Erziehungswissenschaften Institut für Theologie und Religionspädagogik Abteilung Evangelische Theologie und Religionspädagogik GHR (Schwerpunkt: GRUNDSCHULE) Studienordnung Unterrichtsfach Evangelische Religion Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen : Schwerpunkt Grundschule (gem. PVO-Lehr I 1998). (Stand ) 0. Gesetzliche Grundlagen des Studiums Evangelische Religion kann gemäß 24 der Prüfungsverordnung vom als erstes Unterrichtsfach (Langfach) bzw. als zweites oder drittes Unterrichtsfach (Kurzfach) gewählt werden. Darüber hinaus besteht gemäß 16 bzw. 30 die Möglichkeit, nach bestandener Lehramtsprüfung für Grund-, Haupt- und Realschulen die Lehrbefähigung um das Fach E- vangelische Religion zu erweitern (Erweiterungsprüfung) Die Studienanforderungen dafür entsprechen denen für das Langfach bzw. für das Kurzfach. Eine Zwischenprüfung wird im Fall der Erweiterungsprüfung auch für das Langfach nicht gefordert. 1. Gegenstand des Studiums im Unterrichtsfach Evangelische Religion Gegenstand des Studiums im Unterrichtsfach Evangelische Religion sind Theorie und Praxis der christlichen Überlieferung in ihren biblischen, geschichtlichen und gegenwärtigen Gestalten. Das Studium umfaßt die Bereiche Biblische Theologie, Kirchengeschichte, Systematische Theologie sowie die Religionspädagogik einschließlich der Religionsdidaktik und leitet dazu an, diese im Kontext gegenwärtiger weltanschaulich, theologisch und pädagogisch bedeutsamer Fragestellungen zu reflektieren. 2. Ziel des Studiums Das Studium der Evangelischen Theologie und Religionspädagogik soll den Studierenden eine religionspädagogische Kompetenz vermitteln, die ihnen dazu verhilft, ihren späteren Beruf als Religionslehrer / Religionslehrerin didaktisch reflektiert und pädagogisch verantwortlich auszuüben. Im Laufe des Studiums sollen die Studierenden * eine theologische und religionspädagogische Sprach-, Reflexions- und Urteilsfähigkeit mit dem Ziel einer didaktisch-hermeneutischen Kompetenz erwerben * sich mit anderen konfessionellen, religiösen und philosophisch-weltanschaulichen Lebens- und Denkformen auseinandersetzen, um gesprächs- und kooperationsfähig zu werden * ihre eigene Religiosität und spätere Berufsrolle reflektieren lernen, um eine personale Glaubwürdigkeit entwickeln zu können * den sicheren Umgang mit wissenschaftlichen Arbeitsweisen mit dem Ziel einer Methodenfähigkeit erlernen (Gemischte Kommission, 1997).
2 2 3. Allgemeiner Aufbau des Studiums Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium (1.-4. Semester) und ein Hauptstudium (5.-8. Semester). Das Grundstudium wird im Langfach mit der Zwischenprüfung (in der Regel am Ende des 4. Semesters) abgeschlossen. 4. Gesamtzahl der zu studierenden Semesterwochenstunden (SWS) Erstes Unterrichtsfach (Langfach) Zweites oder Drittes Unterrichtsfach (Kurzfach) 40 SWS 20 SWS 5. Veranstaltungsformen Das Lehrangebot enthält Vorlesungen, Grundkurse, Einführungen bzw. Proseminare, Seminare, Übungen, Kolloquien, Praktika, Exkursionen und Projekte. Vorlesungen bieten eine zusammenhängende Darlegung einer Thematik, geben Überblicke und orientieren über Grundfragen der Teilgebiete. Grundkurse / Einführungen bzw. Proseminare vermitteln einen problematisierenden Einblick in Fragestellungen und Probleme einer Disziplin. Sie werden speziell für Studienanfänger/innen angeboten. Sie führen in grundlegende inhaltliche und methodische Probleme der Teilgebiete der Theologie/Religionspädagogik ein, leiten zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten an oder thematisieren die Ausgangssituation bzw. die Berufsperspektive der Studierenden. Seminare dienen der komplexen fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Erarbeitung eines Themas und sollen Studierende in die Lage versetzen, in der kritischen Auseinandersetzung mit Forschungsergebnissen einen Standpunkt zu finden und argumentativ zu vertreten. Kolloquien dienen der kontroversen Diskussion und Bearbeitung von theologischen und religionspädagogischen Theorieentwürfen zu bestimmten Fragen sowie der Vorbereitung auf die Abschlußprüfungen. Sie setzen Kenntnisse über den Stand der Forschung zu einem Themenzusammenhang voraus und sind daher Studierenden höherer Semester vorbehalten. In den Praktika wird die Unterrichtspraxis im Fach Evangelische Religionslehre vorbereitet, durchgeführt und reflektiert. Praktika sollen auch dazu anleiten, die Studieninhalte im Hinblick auf die Herausforderungen der Berufspraxis kritisch zu reflektieren und Fragestellungen und Schwerpunkte für das Studium zu präzisieren. Exkursionen werden im Zusammenhang einer Lehrveranstaltung oder als eigenständige Lehrveranstaltung angeboten, um eine Thematik sachlich oder didaktisch durch eigene Anschauung zu erschließen oder zu vertiefen und die Kommunikationsfähigkeit zu fördern. Projekte können insbesondere das interdisziplinäre und fächerübergreifende Lernen fördern oder Themen der wissenschaftlichen Ausbildung mit der Berufspraxis verschränken. Sie entwickeln die Fähigkeiten zur selbständigen und kooperativen Bearbeitung von Themen. Lehrveranstaltungen werden in der Regel semesterbegleitend, aber auch in Form von Blockveranstaltungen durchgeführt. 6. Studienbereiche/Teilbereiche A) Biblische Theologie: Einleitungsfragen
3 3 Exegese und Theologie des Altes Testaments 1 Exegese und Theologie des Neuen Testaments B) Historische Theologie: Kirchengeschichte und Theologiegeschichte C) Systematische Theologie: Dogmatik Ethik Ökumene, Dialog und Theologie der Religionen D) Religionspädagogik: Religionspädagogische Theoriebildung Religionsdidaktik E) Interdisziplinäre Fragen/Grenzgebiete 7. Fachpraktikum Das Fachpraktikum ist in der Regel im Langfach zusätzlich zu den 40 SWS abzuleisten. Auf Antrag kann die / der Studierende das Fachpraktikum auch in einem Kurzfach absolvieren. Der Antrag ist an das Kurzfach zu stellen. Wer sein Fachpraktikum nicht im Unterrichtsfach Evangelische Religion, sondern in einem anderen Unterrichtsfach ableistet, ist zum Besuch einer fachdidaktischen Veranstaltung mit unterrichtspraktischen Anteilen verpflichtet. 8. Struktur des Studiums - Aufteilung der Semesterwochenstunden (SWS) 8.1 Langfach Das Grund- und Hauptstudium umfassen jeweils etwa 20 SWS. Zum Grundstudium gehören insbesondere ein Orientierungsseminar zur Einführung in theologische und religionspädagogische Grundfragen, der bibelkundliche Grundkurs als Bestandteil der biblischen Einführungsveranstaltungen (Pflichtbereich), der Grundkurs Religionspädagogik sowie Einführungsveranstaltungen in die Biblische und Systematische Theologie und Kirchengeschichte. Von den 40 SWS (Grundstudium und Hauptstudium) sind wenigstens 10 SWS in Religions-pädagogik/Fachdidaktik (einschließlich der fachdidaktischen Veranstaltung mit unterrichtspraktischen Anteilen und einschließlich des Grundkurses Religionspädagogik) zu studieren. Im Umfang von weiteren 10 SWS soll die/der Studierende nach eigener Wahl einen Schwerpunkt im Studium der Bereiche und Teilbereiche der Evangelischen Theologie / Religionspädagogik setzen. Die Semesterwochenstunden sind dementsprechend in folgender Weise auf die einzelnen Bereiche und Teilbereiche sowie auf das Schwerpunktstudium aufzuteilen: I. Pflichtbereich (grundlegende Veranstaltungen) Orientierungsseminar zur Einführung in theologische und religionspädagogische Grundfragen Bibelkundlicher Grundkurs (als Bestandteil der biblischen Einführungs- Veranstaltungen) 1 Veranstaltungen zum Alten Testament werden im Vorlesungsverzeichnis als Lehrangebote zur Hebräischen Bibel bezeichnet.
4 4 Eine Einführung in wissenschaftliches Arbeiten findet im Rahmen dieser Veranstaltungen statt, die jeweils im 1. Studienjahr zu besuchen sind (Nachweis der Teilnahme). II. Wahlpflichtbereich Religionspädagogik einschließlich Fachdidaktik 10 SWS * Religionspädagogischer Grundkurs (Rp I) * Religionspädagogische Konzeptionen und didaktische Erschließung exemplarischer Themen (Rp II) * Schulform- und -stufenbezogene Didaktik (Rp III) 4 SWS * [Fachpraktikum] / Seminar mit schulpraktischen Anteilen (Rp IV) Biblische Theologie 6 SWS - davon Altes Testament wenigstens () - davon Neues Testament wenigstens () Kirchengeschichte 4 SWS Systematische Theologie 6 SWS - Dogmatik wenigstens () - Ethik wenigstens () - Ökumene, Dialog und Theologie der Religionen wenigstens () III. Schwerpunktstudium (Wahlbereich) In den verbleibenden 10 SWS können je nach persönlichem Interesse weitere Veranstaltungen aus den o.g. verpflichtenden Studiengebieten (II.) oder zu interdisziplinären Fragen / Grenzgebieten gewählt werden. gegebenenfalls Fachpraktikum (s.o. 7): (dann insgesamt 4) 10 SWS 40 SWS 8.2 Kurzfach Das Grund- und Hauptstudium umfassen jeweils etwa 10 SWS. Zum Grundstudium gehören insbesondere ein Orientierungsseminar zur Einführung in theologische und religionspädagogische Grundfragen, ein bibelkundlicher Grundkurs als Bestandteil der biblischen Einführungsveranstaltungen (Pflichtbereich), der Grundkurs Religionspädagogik sowie Einführungsveranstaltungen in die Systematische Theologie und Kirchengeschichte (Wahlpflichtbereich). Von den 20 SWS (Grundstudium und Hauptstudium) sind wenigstens 6 SWS in Religions-pädagogik/Fachdidaktik zu studieren (Grundkurs Religionspädagogik [Rp I], Seminar zu religionspädagogischen Konzeptionen und zur didaktischen Erschließung von exemplarischen Themen [Rp II] oder schulformbezogenes didaktisches Seminar [Rp III] sowie eine fachdidaktische Veranstaltung mit unterrichtspraktischen Anteilen [Rp IV]). Im Umfang von weiteren 4 SWS soll die/der Studierende nach eigener Wahl einen Schwerpunkt im Studium der Bereiche und Teilbereiche der Evangelischen Theologie /Religions-pädagogik setzen.
5 5 Die Semesterwochenstunden sind dementsprechend in folgender Weise auf die einzelnen Bereiche und Teilbereiche sowie auf das Schwerpunktstudium aufzuteilen: I. Pflichtbereich (grundlegende Veranstaltungen) Orientierungsseminar zur Einführung in theologische und religionspädagogische Grundfragen Bibelkundlicher Grundkurs (als Bestanteil der biblischen Einführungs- Veranstaltungen Eine Einführung in wissenschaftliches Arbeiten findet im Rahmen dieser Veranstaltungen statt, die jeweils im 1. Studienjahr zu besuchen sind (Nachweis der Teilnahme). II. Wahlpflichtbereich Biblische Theologie Systematische Theologie Religionspädagogik/Fachdidaktik (einschließlich Religionspädagogischer Grundkurs sowie Seminar mit unterrichtspraktischen Anteilen) 4 SWS 6 SWS III. Wahlbereich In den verbleibenden 4 SWS können je nach persönlichem Interesse weitere Veranstaltungen aus den unter II. Studiengebieten, aus dem Bereich der Kirchegeschichte oder zu interdisziplinären Fragen/Grenzgebieten gewählt werden. gegebenenfalls Fachpraktikum (s.o. 7): (dann insgesamt 2) 9. Studienberatung 4 SWS 20 SWS Zu Beginn des Studiums erfolgt eine einführende Studienberatung für alle Fachstudierenden im Orientierungsseminar. Die obligatorische Studienberatung wird im Langfach spätestens im Rahmen der Vorbereitung zur Zwischenprüfung von einer/ einem prüfungsberechtigten Lehrenden des Faches durchgeführt und bescheinigt. Ergänzend stehen für die Studienberatung alle Lehrenden in ihren Sprechstunden oder nach persönlicher Vereinbarung zur Verfügung. 10. Leistungsnachweise 10.1 Langfach Im Grundstudium sind zwei Leistungsnachweise zu erbringen, und zwar der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung zu zweien der Bereiche - Biblische Theologie, - Historische Theologie, - Systematische Theologie,
6 - Religionspädagogik/Fachdidaktik, davon eine mit schulpraktischen Studien. 6 In den grundlegenden Pflichtlehrveranstaltungen können diese Leistungsnachweise nicht erbracht werden. Die zwei Leistungsnachweise des Grundstudiums werden für die Zulassung zur Zwischenprüfung vorausgesetzt. (s.u. 11) Im Hauptstudium sind weitere drei Leistungsnachweise zu erbringen, und zwar der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung zu den Bereichen - Biblische Theologie / Altes und Neues Testament - Systematische Theologie einschließlich Religionswissenschaft - Religionspädagogik/Fachdidaktik. Einer der Leistungsnachweise des Grundstudiums oder des Hauptstudiums soll in einer Lehrveranstaltung erbracht werden, die von Lehrenden der katholischen und evangelischen Theologie gemeinsam angeboten wird. Die Nachweise der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zu Informationsund Kommunikationstechnologien im Unterricht, zur ästhetischen Bildung, zu fächerübergreifenden Lernfeldern und an einem Projekt können grundsätzlich auch im Unterrichtsfach Evangelische Religion erbracht werden. Im übrigen wird auf die speziellen Angebote im Vorlesungsverzeichnis des Fachbereichs verwiesen Kurzfach Im Grundstudium und Hauptstudium sind insgesamt drei Leistungsnachweise zu erbringen, und zwar der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung zu den Bereichen - Biblische Theologie, - Systematische Theologie, - Religionspädagogik/Fachdidaktik. In den grundlegenden Pflichtlehrveranstaltungen können diese Leistungsnachweise nicht erbracht werden. Einer der Leistungsnachweise soll in einer Lehrveranstaltung erbracht werden, die von Lehrenden der katholischen und evangelischen Theologie gemeinsam angeboten wird. Die Nachweise der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zu Informationsund Kommunikationstechnologien im Unterricht, zur ästhetischen Bildung, zu fächerübergreifenden Lernfeldern und an einem Projekt können grundsätzlich auch im Unterrichtsfach Evangelische Religion erbracht werden. Im übrigen wird auf die speziellen Angebote im Vorlesungsverzeichnis des Fachbereichs verwiesen. 11. Exkursion Zum ordnungsgemäßen Studium gehört die Teilnahme an mindestens einer Exkursion im Rahmen einer Lehrveranstaltung des Pflicht- oder Wahlpflichtbereichs.
7 7 12. Zwischenprüfung (Langfach) Die Zwischenprüfung wird gemäß der Zwischenprüfungsordnung (in der Regel am Ende des 4. Semesters) durchgeführt. Sie findet als mündliche Prüfung (Dauer 30 Minuten) durch zwei prüfungsberechtigte Lehrende des Faches in den zwei Bereichen der Studiengebiete statt, in denen im Grundstudium kein Leistungsnachweis erbracht worden ist. Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischenprüfung sind - der Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums - der Nachweis der Teilnahme an den grundlegenden Pflichtveranstaltungen - der Nachweis über die obligatorische Studienberatung, - der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung zu zweien der vier Bereiche Biblische Theologie, Systematische Theologie, Kirchengeschichte und Religionspädagogik. 13. Erste Staatsprüfung 13.1 Langfach Zulassungsvoraussetzungen - der Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums - der Nachweis der Teilnahme an den grundlegenden Pflichtveranstaltungen - der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an 5 Lehrveranstaltungen (Leistungsnachweise) - der Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung, - der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Fachpraktikum bzw. an einer fachdidaktischen Veranstaltung mit unterrichtspraktischen Anteilen. Art und Umfang Die Erste Staatsprüfung findet als Arbeit unter Aufsicht und als mündliche Prüfung statt: In der Arbeit unter Aufsicht (Bearbeitungszeit 4 Stunden) wählt die Kandidatin oder der Kandidat einen der Bereiche Biblische Theologie (Altes Testament oder Neues Testament), Kirchengeschichte, Systematische Theologie oder Religionspädagogik / Fachdidaktik. Aus dem gewählten Bereich erhält sie oder er drei Themen, von denen eines zu bearbeiten ist. In der mündlichen Prüfung (Dauer etwa 60 Minuten) werden Grundkenntnisse in allen drei Bereichen und vertiefte Kenntnisse in jeweils einem Teilbereich der Bereiche geprüft, die nicht in der Klausur gewählt wurden. Die Kandidatin oder der Kandidat kann einen Schwerpunkt und die Teilbereiche, in denen sie oder er vertiefte Kenntnisse erworben hat, für die mündliche Prüfung angeben. Im Rahmen der Durchführung der Ersten Staatsprüfung ist es möglich, die Hausarbeit im Unterrichtsfach Evangelische Religion anzufertigen Kurzfach Zulassungsvoraussetzungen - Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums
8 8 - Der Nachweis der Teilnahme an den grundlegenden Lehrveranstaltungen (Pflichtbereich) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an drei Lehrveranstaltungen (Leistungsnachweise). Gegebenenfalls der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer fachdidaktischen Veranstaltung mit unterrichtspraktischen Anteilen ( Seminar mit Unterrichtsbezug ) oder am Fachpraktikum. Art und Umfang Die Erste Staatsprüfung findet entweder als Arbeit unter Aufsicht und als mündliche Prüfung oder nur als mündliche Prüfung statt. In der Arbeit unter Aufsicht (Bearbeitungszeit 4 Stunden) wählt die oder der Studierende einen der Bereiche Biblische Theologie (Altes Testament oder Neues Testament), Systematische Theologie oder Religionspädagogik/Fachdidaktik. Aus dem gewählten Bereich erhält sie oder er drei Themen, von denen eines zu bearbeiten ist. In der mündlichen Prüfung (Dauer etwa 30 Minuten) werden Grundkenntnisse in allen drei Bereichen und vertiefte Kenntnisse in jeweils einem Teilbereich der Bereiche geprüft, die nicht in der Klausur gewählt wurden. Die oder der Studierende kann einen Schwerpunkt und die Teilbereiche, in denen sie oder er vertiefte Kenntnisse erworben hat, für die mündliche Prüfung angeben. Wenn die Arbeit unter Aufsicht nicht im Kurzfach Evangelische Religion geschrieben wird, werden in der mündlichen Prüfung (Dauer etwa 30 Minuten) Grundkenntnisse in den drei Bereichen Biblische Theologie, Systematische Theologie und Religionspädagogik/ Fachdidaktik und vertiefte Kenntnisse in einem Teilbereich der Biblischen Theologie oder der Systematischen Theologie und in Religionspädagogik/Fachdidaktik geprüft. Die oder der Studierende kann einen Schwerpunkt und die Teilbereiche, in denen sie oder er vertiefte Kenntnisse erworben hat, für die mündliche Prüfung angeben. Im Rahmen der Durchführung der Ersten Staatsprüfung ist es möglich, die Hausarbeit im Unterrichtsfach Evangelische Religion anzufertigen.
Studienordnung Unterrichtsfach Evangelische Religion. (gem. PVO-Lehr I 1998). (Stand: )
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