Studienordnung. 1. Gegenstand des Studiums im Unterrichtsfach Evangelische Religion

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Studienordnung. 1. Gegenstand des Studiums im Unterrichtsfach Evangelische Religion"

Transkript

1 UNIVERSITÄT HANNOVER Fachbereich Erziehungswissenschaften Institut für Theologie und Religionspädagogik Abteilung Evangelische Theologie und Religionspädagogik GHR (Schwerpunkt: GRUNDSCHULE) Studienordnung Unterrichtsfach Evangelische Religion Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen : Schwerpunkt Grundschule (gem. PVO-Lehr I 1998). (Stand ) 0. Gesetzliche Grundlagen des Studiums Evangelische Religion kann gemäß 24 der Prüfungsverordnung vom als erstes Unterrichtsfach (Langfach) bzw. als zweites oder drittes Unterrichtsfach (Kurzfach) gewählt werden. Darüber hinaus besteht gemäß 16 bzw. 30 die Möglichkeit, nach bestandener Lehramtsprüfung für Grund-, Haupt- und Realschulen die Lehrbefähigung um das Fach E- vangelische Religion zu erweitern (Erweiterungsprüfung) Die Studienanforderungen dafür entsprechen denen für das Langfach bzw. für das Kurzfach. Eine Zwischenprüfung wird im Fall der Erweiterungsprüfung auch für das Langfach nicht gefordert. 1. Gegenstand des Studiums im Unterrichtsfach Evangelische Religion Gegenstand des Studiums im Unterrichtsfach Evangelische Religion sind Theorie und Praxis der christlichen Überlieferung in ihren biblischen, geschichtlichen und gegenwärtigen Gestalten. Das Studium umfaßt die Bereiche Biblische Theologie, Kirchengeschichte, Systematische Theologie sowie die Religionspädagogik einschließlich der Religionsdidaktik und leitet dazu an, diese im Kontext gegenwärtiger weltanschaulich, theologisch und pädagogisch bedeutsamer Fragestellungen zu reflektieren. 2. Ziel des Studiums Das Studium der Evangelischen Theologie und Religionspädagogik soll den Studierenden eine religionspädagogische Kompetenz vermitteln, die ihnen dazu verhilft, ihren späteren Beruf als Religionslehrer / Religionslehrerin didaktisch reflektiert und pädagogisch verantwortlich auszuüben. Im Laufe des Studiums sollen die Studierenden * eine theologische und religionspädagogische Sprach-, Reflexions- und Urteilsfähigkeit mit dem Ziel einer didaktisch-hermeneutischen Kompetenz erwerben * sich mit anderen konfessionellen, religiösen und philosophisch-weltanschaulichen Lebens- und Denkformen auseinandersetzen, um gesprächs- und kooperationsfähig zu werden * ihre eigene Religiosität und spätere Berufsrolle reflektieren lernen, um eine personale Glaubwürdigkeit entwickeln zu können * den sicheren Umgang mit wissenschaftlichen Arbeitsweisen mit dem Ziel einer Methodenfähigkeit erlernen (Gemischte Kommission, 1997).

2 2 3. Allgemeiner Aufbau des Studiums Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium (1.-4. Semester) und ein Hauptstudium (5.-8. Semester). Das Grundstudium wird im Langfach mit der Zwischenprüfung (in der Regel am Ende des 4. Semesters) abgeschlossen. 4. Gesamtzahl der zu studierenden Semesterwochenstunden (SWS) Erstes Unterrichtsfach (Langfach) Zweites oder Drittes Unterrichtsfach (Kurzfach) 40 SWS 20 SWS 5. Veranstaltungsformen Das Lehrangebot enthält Vorlesungen, Grundkurse, Einführungen bzw. Proseminare, Seminare, Übungen, Kolloquien, Praktika, Exkursionen und Projekte. Vorlesungen bieten eine zusammenhängende Darlegung einer Thematik, geben Überblicke und orientieren über Grundfragen der Teilgebiete. Grundkurse / Einführungen bzw. Proseminare vermitteln einen problematisierenden Einblick in Fragestellungen und Probleme einer Disziplin. Sie werden speziell für Studienanfänger/innen angeboten. Sie führen in grundlegende inhaltliche und methodische Probleme der Teilgebiete der Theologie/Religionspädagogik ein, leiten zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten an oder thematisieren die Ausgangssituation bzw. die Berufsperspektive der Studierenden. Seminare dienen der komplexen fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Erarbeitung eines Themas und sollen Studierende in die Lage versetzen, in der kritischen Auseinandersetzung mit Forschungsergebnissen einen Standpunkt zu finden und argumentativ zu vertreten. Kolloquien dienen der kontroversen Diskussion und Bearbeitung von theologischen und religionspädagogischen Theorieentwürfen zu bestimmten Fragen sowie der Vorbereitung auf die Abschlußprüfungen. Sie setzen Kenntnisse über den Stand der Forschung zu einem Themenzusammenhang voraus und sind daher Studierenden höherer Semester vorbehalten. In den Praktika wird die Unterrichtspraxis im Fach Evangelische Religionslehre vorbereitet, durchgeführt und reflektiert. Praktika sollen auch dazu anleiten, die Studieninhalte im Hinblick auf die Herausforderungen der Berufspraxis kritisch zu reflektieren und Fragestellungen und Schwerpunkte für das Studium zu präzisieren. Exkursionen werden im Zusammenhang einer Lehrveranstaltung oder als eigenständige Lehrveranstaltung angeboten, um eine Thematik sachlich oder didaktisch durch eigene Anschauung zu erschließen oder zu vertiefen und die Kommunikationsfähigkeit zu fördern. Projekte können insbesondere das interdisziplinäre und fächerübergreifende Lernen fördern oder Themen der wissenschaftlichen Ausbildung mit der Berufspraxis verschränken. Sie entwickeln die Fähigkeiten zur selbständigen und kooperativen Bearbeitung von Themen. Lehrveranstaltungen werden in der Regel semesterbegleitend, aber auch in Form von Blockveranstaltungen durchgeführt. 6. Studienbereiche/Teilbereiche A) Biblische Theologie: Einleitungsfragen

3 3 Exegese und Theologie des Altes Testaments 1 Exegese und Theologie des Neuen Testaments B) Historische Theologie: Kirchengeschichte und Theologiegeschichte C) Systematische Theologie: Dogmatik Ethik Ökumene, Dialog und Theologie der Religionen D) Religionspädagogik: Religionspädagogische Theoriebildung Religionsdidaktik E) Interdisziplinäre Fragen/Grenzgebiete 7. Fachpraktikum Das Fachpraktikum ist in der Regel im Langfach zusätzlich zu den 40 SWS abzuleisten. Auf Antrag kann die / der Studierende das Fachpraktikum auch in einem Kurzfach absolvieren. Der Antrag ist an das Kurzfach zu stellen. Wer sein Fachpraktikum nicht im Unterrichtsfach Evangelische Religion, sondern in einem anderen Unterrichtsfach ableistet, ist zum Besuch einer fachdidaktischen Veranstaltung mit unterrichtspraktischen Anteilen verpflichtet. 8. Struktur des Studiums - Aufteilung der Semesterwochenstunden (SWS) 8.1 Langfach Das Grund- und Hauptstudium umfassen jeweils etwa 20 SWS. Zum Grundstudium gehören insbesondere ein Orientierungsseminar zur Einführung in theologische und religionspädagogische Grundfragen, der bibelkundliche Grundkurs als Bestandteil der biblischen Einführungsveranstaltungen (Pflichtbereich), der Grundkurs Religionspädagogik sowie Einführungsveranstaltungen in die Biblische und Systematische Theologie und Kirchengeschichte. Von den 40 SWS (Grundstudium und Hauptstudium) sind wenigstens 10 SWS in Religions-pädagogik/Fachdidaktik (einschließlich der fachdidaktischen Veranstaltung mit unterrichtspraktischen Anteilen und einschließlich des Grundkurses Religionspädagogik) zu studieren. Im Umfang von weiteren 10 SWS soll die/der Studierende nach eigener Wahl einen Schwerpunkt im Studium der Bereiche und Teilbereiche der Evangelischen Theologie / Religionspädagogik setzen. Die Semesterwochenstunden sind dementsprechend in folgender Weise auf die einzelnen Bereiche und Teilbereiche sowie auf das Schwerpunktstudium aufzuteilen: I. Pflichtbereich (grundlegende Veranstaltungen) Orientierungsseminar zur Einführung in theologische und religionspädagogische Grundfragen Bibelkundlicher Grundkurs (als Bestandteil der biblischen Einführungs- Veranstaltungen) 1 Veranstaltungen zum Alten Testament werden im Vorlesungsverzeichnis als Lehrangebote zur Hebräischen Bibel bezeichnet.

4 4 Eine Einführung in wissenschaftliches Arbeiten findet im Rahmen dieser Veranstaltungen statt, die jeweils im 1. Studienjahr zu besuchen sind (Nachweis der Teilnahme). II. Wahlpflichtbereich Religionspädagogik einschließlich Fachdidaktik 10 SWS * Religionspädagogischer Grundkurs (Rp I) * Religionspädagogische Konzeptionen und didaktische Erschließung exemplarischer Themen (Rp II) * Schulform- und -stufenbezogene Didaktik (Rp III) 4 SWS * [Fachpraktikum] / Seminar mit schulpraktischen Anteilen (Rp IV) Biblische Theologie 6 SWS - davon Altes Testament wenigstens () - davon Neues Testament wenigstens () Kirchengeschichte 4 SWS Systematische Theologie 6 SWS - Dogmatik wenigstens () - Ethik wenigstens () - Ökumene, Dialog und Theologie der Religionen wenigstens () III. Schwerpunktstudium (Wahlbereich) In den verbleibenden 10 SWS können je nach persönlichem Interesse weitere Veranstaltungen aus den o.g. verpflichtenden Studiengebieten (II.) oder zu interdisziplinären Fragen / Grenzgebieten gewählt werden. gegebenenfalls Fachpraktikum (s.o. 7): (dann insgesamt 4) 10 SWS 40 SWS 8.2 Kurzfach Das Grund- und Hauptstudium umfassen jeweils etwa 10 SWS. Zum Grundstudium gehören insbesondere ein Orientierungsseminar zur Einführung in theologische und religionspädagogische Grundfragen, ein bibelkundlicher Grundkurs als Bestandteil der biblischen Einführungsveranstaltungen (Pflichtbereich), der Grundkurs Religionspädagogik sowie Einführungsveranstaltungen in die Systematische Theologie und Kirchengeschichte (Wahlpflichtbereich). Von den 20 SWS (Grundstudium und Hauptstudium) sind wenigstens 6 SWS in Religions-pädagogik/Fachdidaktik zu studieren (Grundkurs Religionspädagogik [Rp I], Seminar zu religionspädagogischen Konzeptionen und zur didaktischen Erschließung von exemplarischen Themen [Rp II] oder schulformbezogenes didaktisches Seminar [Rp III] sowie eine fachdidaktische Veranstaltung mit unterrichtspraktischen Anteilen [Rp IV]). Im Umfang von weiteren 4 SWS soll die/der Studierende nach eigener Wahl einen Schwerpunkt im Studium der Bereiche und Teilbereiche der Evangelischen Theologie /Religions-pädagogik setzen.

5 5 Die Semesterwochenstunden sind dementsprechend in folgender Weise auf die einzelnen Bereiche und Teilbereiche sowie auf das Schwerpunktstudium aufzuteilen: I. Pflichtbereich (grundlegende Veranstaltungen) Orientierungsseminar zur Einführung in theologische und religionspädagogische Grundfragen Bibelkundlicher Grundkurs (als Bestanteil der biblischen Einführungs- Veranstaltungen Eine Einführung in wissenschaftliches Arbeiten findet im Rahmen dieser Veranstaltungen statt, die jeweils im 1. Studienjahr zu besuchen sind (Nachweis der Teilnahme). II. Wahlpflichtbereich Biblische Theologie Systematische Theologie Religionspädagogik/Fachdidaktik (einschließlich Religionspädagogischer Grundkurs sowie Seminar mit unterrichtspraktischen Anteilen) 4 SWS 6 SWS III. Wahlbereich In den verbleibenden 4 SWS können je nach persönlichem Interesse weitere Veranstaltungen aus den unter II. Studiengebieten, aus dem Bereich der Kirchegeschichte oder zu interdisziplinären Fragen/Grenzgebieten gewählt werden. gegebenenfalls Fachpraktikum (s.o. 7): (dann insgesamt 2) 9. Studienberatung 4 SWS 20 SWS Zu Beginn des Studiums erfolgt eine einführende Studienberatung für alle Fachstudierenden im Orientierungsseminar. Die obligatorische Studienberatung wird im Langfach spätestens im Rahmen der Vorbereitung zur Zwischenprüfung von einer/ einem prüfungsberechtigten Lehrenden des Faches durchgeführt und bescheinigt. Ergänzend stehen für die Studienberatung alle Lehrenden in ihren Sprechstunden oder nach persönlicher Vereinbarung zur Verfügung. 10. Leistungsnachweise 10.1 Langfach Im Grundstudium sind zwei Leistungsnachweise zu erbringen, und zwar der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung zu zweien der Bereiche - Biblische Theologie, - Historische Theologie, - Systematische Theologie,

6 - Religionspädagogik/Fachdidaktik, davon eine mit schulpraktischen Studien. 6 In den grundlegenden Pflichtlehrveranstaltungen können diese Leistungsnachweise nicht erbracht werden. Die zwei Leistungsnachweise des Grundstudiums werden für die Zulassung zur Zwischenprüfung vorausgesetzt. (s.u. 11) Im Hauptstudium sind weitere drei Leistungsnachweise zu erbringen, und zwar der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung zu den Bereichen - Biblische Theologie / Altes und Neues Testament - Systematische Theologie einschließlich Religionswissenschaft - Religionspädagogik/Fachdidaktik. Einer der Leistungsnachweise des Grundstudiums oder des Hauptstudiums soll in einer Lehrveranstaltung erbracht werden, die von Lehrenden der katholischen und evangelischen Theologie gemeinsam angeboten wird. Die Nachweise der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zu Informationsund Kommunikationstechnologien im Unterricht, zur ästhetischen Bildung, zu fächerübergreifenden Lernfeldern und an einem Projekt können grundsätzlich auch im Unterrichtsfach Evangelische Religion erbracht werden. Im übrigen wird auf die speziellen Angebote im Vorlesungsverzeichnis des Fachbereichs verwiesen Kurzfach Im Grundstudium und Hauptstudium sind insgesamt drei Leistungsnachweise zu erbringen, und zwar der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung zu den Bereichen - Biblische Theologie, - Systematische Theologie, - Religionspädagogik/Fachdidaktik. In den grundlegenden Pflichtlehrveranstaltungen können diese Leistungsnachweise nicht erbracht werden. Einer der Leistungsnachweise soll in einer Lehrveranstaltung erbracht werden, die von Lehrenden der katholischen und evangelischen Theologie gemeinsam angeboten wird. Die Nachweise der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zu Informationsund Kommunikationstechnologien im Unterricht, zur ästhetischen Bildung, zu fächerübergreifenden Lernfeldern und an einem Projekt können grundsätzlich auch im Unterrichtsfach Evangelische Religion erbracht werden. Im übrigen wird auf die speziellen Angebote im Vorlesungsverzeichnis des Fachbereichs verwiesen. 11. Exkursion Zum ordnungsgemäßen Studium gehört die Teilnahme an mindestens einer Exkursion im Rahmen einer Lehrveranstaltung des Pflicht- oder Wahlpflichtbereichs.

7 7 12. Zwischenprüfung (Langfach) Die Zwischenprüfung wird gemäß der Zwischenprüfungsordnung (in der Regel am Ende des 4. Semesters) durchgeführt. Sie findet als mündliche Prüfung (Dauer 30 Minuten) durch zwei prüfungsberechtigte Lehrende des Faches in den zwei Bereichen der Studiengebiete statt, in denen im Grundstudium kein Leistungsnachweis erbracht worden ist. Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischenprüfung sind - der Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums - der Nachweis der Teilnahme an den grundlegenden Pflichtveranstaltungen - der Nachweis über die obligatorische Studienberatung, - der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung zu zweien der vier Bereiche Biblische Theologie, Systematische Theologie, Kirchengeschichte und Religionspädagogik. 13. Erste Staatsprüfung 13.1 Langfach Zulassungsvoraussetzungen - der Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums - der Nachweis der Teilnahme an den grundlegenden Pflichtveranstaltungen - der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an 5 Lehrveranstaltungen (Leistungsnachweise) - der Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung, - der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Fachpraktikum bzw. an einer fachdidaktischen Veranstaltung mit unterrichtspraktischen Anteilen. Art und Umfang Die Erste Staatsprüfung findet als Arbeit unter Aufsicht und als mündliche Prüfung statt: In der Arbeit unter Aufsicht (Bearbeitungszeit 4 Stunden) wählt die Kandidatin oder der Kandidat einen der Bereiche Biblische Theologie (Altes Testament oder Neues Testament), Kirchengeschichte, Systematische Theologie oder Religionspädagogik / Fachdidaktik. Aus dem gewählten Bereich erhält sie oder er drei Themen, von denen eines zu bearbeiten ist. In der mündlichen Prüfung (Dauer etwa 60 Minuten) werden Grundkenntnisse in allen drei Bereichen und vertiefte Kenntnisse in jeweils einem Teilbereich der Bereiche geprüft, die nicht in der Klausur gewählt wurden. Die Kandidatin oder der Kandidat kann einen Schwerpunkt und die Teilbereiche, in denen sie oder er vertiefte Kenntnisse erworben hat, für die mündliche Prüfung angeben. Im Rahmen der Durchführung der Ersten Staatsprüfung ist es möglich, die Hausarbeit im Unterrichtsfach Evangelische Religion anzufertigen Kurzfach Zulassungsvoraussetzungen - Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums

8 8 - Der Nachweis der Teilnahme an den grundlegenden Lehrveranstaltungen (Pflichtbereich) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an drei Lehrveranstaltungen (Leistungsnachweise). Gegebenenfalls der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer fachdidaktischen Veranstaltung mit unterrichtspraktischen Anteilen ( Seminar mit Unterrichtsbezug ) oder am Fachpraktikum. Art und Umfang Die Erste Staatsprüfung findet entweder als Arbeit unter Aufsicht und als mündliche Prüfung oder nur als mündliche Prüfung statt. In der Arbeit unter Aufsicht (Bearbeitungszeit 4 Stunden) wählt die oder der Studierende einen der Bereiche Biblische Theologie (Altes Testament oder Neues Testament), Systematische Theologie oder Religionspädagogik/Fachdidaktik. Aus dem gewählten Bereich erhält sie oder er drei Themen, von denen eines zu bearbeiten ist. In der mündlichen Prüfung (Dauer etwa 30 Minuten) werden Grundkenntnisse in allen drei Bereichen und vertiefte Kenntnisse in jeweils einem Teilbereich der Bereiche geprüft, die nicht in der Klausur gewählt wurden. Die oder der Studierende kann einen Schwerpunkt und die Teilbereiche, in denen sie oder er vertiefte Kenntnisse erworben hat, für die mündliche Prüfung angeben. Wenn die Arbeit unter Aufsicht nicht im Kurzfach Evangelische Religion geschrieben wird, werden in der mündlichen Prüfung (Dauer etwa 30 Minuten) Grundkenntnisse in den drei Bereichen Biblische Theologie, Systematische Theologie und Religionspädagogik/ Fachdidaktik und vertiefte Kenntnisse in einem Teilbereich der Biblischen Theologie oder der Systematischen Theologie und in Religionspädagogik/Fachdidaktik geprüft. Die oder der Studierende kann einen Schwerpunkt und die Teilbereiche, in denen sie oder er vertiefte Kenntnisse erworben hat, für die mündliche Prüfung angeben. Im Rahmen der Durchführung der Ersten Staatsprüfung ist es möglich, die Hausarbeit im Unterrichtsfach Evangelische Religion anzufertigen.

Studienordnung Unterrichtsfach Evangelische Religion. (gem. PVO-Lehr I 1998). (Stand: )

Studienordnung Unterrichtsfach Evangelische Religion. (gem. PVO-Lehr I 1998). (Stand: ) UNIVERSITÄT HANNOVER Fachbereich Erziehungswissenschaften Institut für Theologie und Religionspädagogik Abteilung Evangelische Theologie und Religionspädagogik Lehramt an berufsbildenden Schulen (LBS)

Mehr

Studienordnung. Unterrichtsfach Evangelische Religion Lehramt an Gymnasien (gem. PVO-Lehr I 1998, Stand ).

Studienordnung. Unterrichtsfach Evangelische Religion Lehramt an Gymnasien (gem. PVO-Lehr I 1998, Stand ). UNIVERSITÄT HANNOVER Fachbereich Erziehungswissenschaften Institut für Theologie und Religionspädagogik Abteilung Evangelische Theologie GYM Studienordnung Unterrichtsfach Evangelische Religion Lehramt

Mehr

Studienplan. 1. Gegenstand des Studiums im Unterrichtsfach Katholische Religion

Studienplan. 1. Gegenstand des Studiums im Unterrichtsfach Katholische Religion UNIVERSITÄT HANNOVER Fachbereich Erziehungswissenschaften Institut für Theologie und Religionspädagogik Abteilung Katholische Theologie http://www.erz.uni-hannover.de/ithrp/ GHR (Schwerpunkt: G/Langfach)

Mehr

Studienplan. Unterrichtsfach Katholische Religion Lehramt an Gymnasien (gem. PVO-Lehr I 1998).

Studienplan. Unterrichtsfach Katholische Religion Lehramt an Gymnasien (gem. PVO-Lehr I 1998). UNIVERSITÄT HANNOVER Fachbereich Erziehungswissenschaften Institut für Theologie und Religionspädagogik Abteilung Katholische Theologie http://www.erz.uni-hannover.de/ithrp/ GY Studienplan Unterrichtsfach

Mehr

Mitteilungsblatt der Universität Kassel

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Mitteilungsblatt der Universität Kassel Herausgeber: Der Präsident 3.13.01/053 L1 u. L Studienordnung für die Teilstudiengänge Evangelische Religion für das Lehramt an Grundschulen sowie für das Lehramt

Mehr

Studienordnung für das "studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen

Studienordnung für das studierte Fach Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen Vom 23.07.2004 Auf Grund von 21 des Gesetzes über

Mehr

Mitteilungsblatt der Universität Kassel

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Mitteilungsblatt der Universität Kassel 3.13.01/053 Herausgeber: Der Präsident Studienordnung für den Teilstudiengang Evangelische Religion mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien

Mehr

Studienordnung. für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien'

Studienordnung. für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien' Studienordnung für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien' an der Universität Gesamthochschule Kassel Aufgrund des 21 Abs. 5 des

Mehr

Technische Universität Dresden. Philosophische Fakultät

Technische Universität Dresden. Philosophische Fakultät Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien Vom 23.07.2004 Auf Grund von 21

Mehr

Studienordnung für den Teilstudiengang "Unterrichtsfach CHEMIE"

Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach CHEMIE Studienordnung für den Teilstudiengang "Unterrichtsfach CHEMIE" 1. Ziele Aufgabe dieses Teilstudienganges ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen für das Lehramt an Gymnasien im Fach Chemie zu vermitteln.

Mehr

Der fachdidaktische Leistungsnachweis besteht in der Regel in einer wissenschaftlichen Hausarbeit im Seminar: Einführung in die Bibelwissenschaften.

Der fachdidaktische Leistungsnachweis besteht in der Regel in einer wissenschaftlichen Hausarbeit im Seminar: Einführung in die Bibelwissenschaften. Regelung der Erweiterungsprüfung im Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und die entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen (GHRGe) Allgemeines

Mehr

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Studienordnung Unterrichtsfach Mathematik. Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Studienordnung Unterrichtsfach Mathematik. Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Studienordnung Unterrichtsfach Mathematik Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung regelt das Studium im Unterrichtsfach

Mehr

Regelung der Erweiterungsprüfung im Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre für das Lehramt an Berufskollegs (BK)

Regelung der Erweiterungsprüfung im Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre für das Lehramt an Berufskollegs (BK) Regelung der Erweiterungsprüfung im Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre für das Lehramt an Berufskollegs (BK) Allgemeines Nach bestandener Erster Staatsprüfung für das Lehramt an Berufskollegs

Mehr

Leitfaden zum Studium der Ev. Theologie bzw. der Ev. Religionslehre (Stand SoSe 06)

Leitfaden zum Studium der Ev. Theologie bzw. der Ev. Religionslehre (Stand SoSe 06) Leitfaden zum Studium der Ev. Theologie bzw. der Ev. Religionslehre (Stand SoSe 06) Im Folgenden sind grundlegende Informationen zum Studium der Ev. Theologie bzw. Ev. Religionslehre 1 im Rahmen des Lehramtes

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Evangelische Religion

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Evangelische Religion Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Evangelische Religion vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst angezeigt

Mehr

Mitteilungsblatt der Universität Kassel

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Mitteilungsblatt der Universität Kassel 3.13.05/901 L3 Herausgeber: Der Präsident Studienordnung für den Teilstudiengang Sozialkunde für das Lehramt an Gymnasien an der Universität Kassel veröffentlicht

Mehr

Mitteilungsblatt der Universität Kassel

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Mitteilungsblatt der Universität Kassel 3.13.05/068 L Herausgeber: Der Präsident Studienordnung für den Teilstudiengang Geschichte für das Lehramt an Haupt- und Realschulen an der Universität Gesamthochschule

Mehr

Vom: 1. Allgemeines. 2 Grundlagen- und Orientierungsprüfung

Vom: 1. Allgemeines. 2 Grundlagen- und Orientierungsprüfung Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Evangelische Religion in den Lehramtsstudiengängen an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Vom: Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art.

Mehr

Im Dialog über Glauben und Leben

Im Dialog über Glauben und Leben Im Dialog über Glauben und Leben Zur Reform des Lehramtsstudiums Empfehlungen der Gemischten Kommission Gütersloher Verlagshaus Inhalt 1 Ausgangspunkte und Abgrenzungen 17 1.1 Zur Aufgabe der Kommission

Mehr

Evangelische Religion als Zweites Fach im Zertifikatsprogramm Zweites Fach für das Lehramt Sonderpädagogik

Evangelische Religion als Zweites Fach im Zertifikatsprogramm Zweites Fach für das Lehramt Sonderpädagogik Philosophische Fakultät, ITHRW Abteilung Ev. Theologie Evangelische Religion als Zweites Fach im Zertifikatsprogramm Zweites Fach für das Lehramt Modulkatalog Modulkatalog 2 Für den gesamten Modulkatalog

Mehr

Fachbezogener Besonderer Teil

Fachbezogener Besonderer Teil Fachbezogener Besonderer Teil Katholische Religion im Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen mit den beruflichen Fachrichtungen Elektrotechnik und Metalltechnik Der Fachbereichsrat des Fachbereichs

Mehr

Evangelische Theologie

Evangelische Theologie Fachspezifische Anlage: und Religionspädagogik Minor-Fach im fächerübergreifenden Bachelor-Studiengang (50 + [10 + 6 ] = 66 ) Die Zuordnung von regelt der Modulkatalog. Zur Vergabe der Leistungspunkte

Mehr

Hinweise für das Studium im Fach Katholische Theologie für die Lehrämter an Schulen (Primarstufe, Sonderpädagogik, Sekundarstufe I)

Hinweise für das Studium im Fach Katholische Theologie für die Lehrämter an Schulen (Primarstufe, Sonderpädagogik, Sekundarstufe I) Generelle Vorbemerkung: Hinweise für das Studium im Fach Katholische Theologie für die Lehrämter an Schulen (Primarstufe, Sonderpädagogik, Sekundarstufe I) Studienordnungen sind etwas anderes als Staatliche

Mehr

I. Allgemeines. Informationsblatt für Studierende des Faches Katholische Religionslehre. im Studiengang Lehramt an Realschulen

I. Allgemeines. Informationsblatt für Studierende des Faches Katholische Religionslehre. im Studiengang Lehramt an Realschulen Informationsblatt für Studierende des Faches Katholische Religionslehre im Studiengang Lehramt an Realschulen Erweiterungsprüfung für das Lehramt an Realschulen (Katholische Religionslehre als 3. Fach)

Mehr

Nr. 39 / 09 vom 04. August 2009

Nr. 39 / 09 vom 04. August 2009 Nr. 39 / 09 vom 04. August 2009 Satzung zur Änderung der Studienordnung für das Studium des Unterrichtsfaches Katholische Religionslehre für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden

Mehr

der Universität Duisburg-Essen - Amtliche Mitteilungen Jahrgang 4 Duisburg/Essen, den 8. Mai 2006 Seite 269 Nr. 43

der Universität Duisburg-Essen - Amtliche Mitteilungen Jahrgang 4 Duisburg/Essen, den 8. Mai 2006 Seite 269 Nr. 43 Verkündungsblatt der Universität Duisburg-Essen - Amtliche Mitteilungen Jahrgang 4 Duisburg/Essen, den 8. Mai 006 Seite 69 Nr. 4 Studienordnung für das Fach Katholische Theologie im Studiengang Lehramt

Mehr

UF RK 13 Pflichtmodul Religionskritik und Gotteslehre. UF RK 15 Fachbezogenes Schulpraktikum UF RK 16 Bachelormodul

UF RK 13 Pflichtmodul Religionskritik und Gotteslehre. UF RK 15 Fachbezogenes Schulpraktikum UF RK 16 Bachelormodul UF RK 01 -Modul UF UF RK 02 Pflichtmodul Bibelwissenschaftliche und systematische Grundlagen des Unterrichtsfaches Katholische Religion UF RK 03 Pflichtmodul Religions- und Kirchengeschichte UF RK 04 Pflichtmodul

Mehr

1. Allgemeines. 2 Grundlagen- und Orientierungsprüfung. Fach Evangelische Religionslehre folgende Modulprüfungen erfolgreich abgelegt werden

1. Allgemeines. 2 Grundlagen- und Orientierungsprüfung. Fach Evangelische Religionslehre folgende Modulprüfungen erfolgreich abgelegt werden Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

Anlage 14 STUDIENORDNUNG FÜR DEN TEILSTUDIENGANG UNTERRICHTSFACH POLITIK

Anlage 14 STUDIENORDNUNG FÜR DEN TEILSTUDIENGANG UNTERRICHTSFACH POLITIK Anlage 14 STUDIENORDNUNG FÜR DEN TEILSTUDIENGANG UNTERRICHTSFACH POLITIK 1. Ziele 1.1 Durch das Studium der Sozialwissenschaften sollen Studierende zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit befähigt werden,

Mehr

Katholische Religionslehre für das Lehramt. Studienbeginn ab Wintersemester 2003/04

Katholische Religionslehre für das Lehramt. Studienbeginn ab Wintersemester 2003/04 Katholische Religionslehre für das Lehramt Studienbeginn ab Wintersemester 2003/04 als Erweiterungsfach Studienbeginn ab Wintersemester 2003/04 Sprachvoraussetzungen LA an Gymnasien und Gesamtschulen Latinum

Mehr

Anhang A15 Philosophie/Praktische Philosophie für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen. Basismodule (Grundstudium)

Anhang A15 Philosophie/Praktische Philosophie für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen. Basismodule (Grundstudium) Anhang A15 Philosophie/Praktische Philosophie für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Inhalt und Studienziele: Das Studium des Faches Philosophie/Praktische Philosophie soll den Studierenden Fähigkeiten

Mehr

Gesamt: 47 SWS 85 LP Schulische Praxisphase

Gesamt: 47 SWS 85 LP Schulische Praxisphase 1283 Fächerspezifische Bestimmungen für das Fach Evangelische Religionslehre zur Rahmenordnung für die Masterprüfung im Masterstudiengang mit Ausrichtung auf das Lehramt an Berufskollegs mit dem Abschluss

Mehr

Entwurf einer Studienordnung für den grundständigen Teilstudiengang Darstellendes Spiel für das Lehramt an Gymnasien

Entwurf einer Studienordnung für den grundständigen Teilstudiengang Darstellendes Spiel für das Lehramt an Gymnasien Entwurf einer Studienordnung für den grundständigen Teilstudiengang Darstellendes Spiel für das Lehramt an Gymnasien (Beschluss der Lenkungskommission vom 11. September 2002) 1. Grundlagen und Ziele Das

Mehr

Anlage 5. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Erdkunde

Anlage 5. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Erdkunde Anlage 5 Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Erdkunde 1. Ziele und Inhalte Die Studierenden sollen durch das Studium die Fähigkeit erwerben, räumlich differenzierte oder differenzierende

Mehr

- 31/13 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Ethik/Philosophie für das Lehramt an Mittelschulen. Vom 19.

- 31/13 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Ethik/Philosophie für das Lehramt an Mittelschulen. Vom 19. - 31/13 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Institut für Philosophie Inhalt: Studienordnung für das Studium des studierten Faches Ethik/Philosophie für das Lehramt an

Mehr

für den Studiengang KATHOLISCHE THEOLOGIE (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität Siegen

für den Studiengang KATHOLISCHE THEOLOGIE (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität Siegen STUDIENORDNUNG für den Studiengang KATHOLISCHE THEOLOGIE (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität Siegen Vom 12. Juni 2002 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs.

Mehr

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 / HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 PÄDAGOGIK (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung

Mehr

1. Einführung und bibelwissenschaftliche Grundlagen (30 LP)

1. Einführung und bibelwissenschaftliche Grundlagen (30 LP) Letzte Änderung 16.05.2014 (FR-Beschluss vom 07.05.2014) Modulhandbuch Ev. Theologie Lehramt Abkürzungen: AT = Altes Testament; Bei = Beifachumfang; FD = Fachdidaktik; KG = Kirchengeschichte; LA = Lehramt;

Mehr

Evangelische Religion als Zweites Unterrichtsfach für das Lehramt an berufsbildenden Schulen (Zertifikatsprogramm)

Evangelische Religion als Zweites Unterrichtsfach für das Lehramt an berufsbildenden Schulen (Zertifikatsprogramm) Philosophische Fakultät, ITHRW Abteilung Ev. Theologie Evangelische Religion als Zweites Unterrichtsfach für das Lehramt an berufsbildenden Schulen Modulkatalog Modulkatalog 2 Für den gesamten Modulkatalog

Mehr

Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Evangelische Religion im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Evangelische Religion im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Evangelische Religion im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Vom 26. Februar 2009 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz

Mehr

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Evangelische Religion

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Evangelische Religion Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Evangelische Religion vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Katholische Religionslehre

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Katholische Religionslehre Stand: 14.03.00 STO KathRe LGr Az. A0E17/01 Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Katholische Religionslehre vom 7. Januar 1999 Hinweis: Diese Studienordnung ist im Gemeinsamen

Mehr

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Katholische Religionslehre

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Katholische Religionslehre Stand: 7.03.00 STO KathRe ESG LGr Az. A0E4/005 Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Katholische Religionslehre vom 09. Juni 999 Hinweis: Diese Studienordnung ist

Mehr

- 24/14 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Chemie für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 31.

- 24/14 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Chemie für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 31. UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Chemie und Mineralogie - /1 - Inhalt: Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Chemie für das Höhere Lehramt an Gymnasien Vom 1. Juli 00 1 Geltungsbereich

Mehr

1 Geltungsbereich 2 Prüfungsfächer

1 Geltungsbereich 2 Prüfungsfächer Studienordnung der Theologischen Fakultät Trier für Studierende des Faches Katholische Religionslehre im Studiengang Lehramt an Realschulen Vom 15. November 1984 Die Fakultätskonferenz der Theologischen

Mehr

28 Mathematik ( 55 und 77 LPO I)

28 Mathematik ( 55 und 77 LPO I) 1 28 Mathematik ( 55 und 77 LPO I) Der vorliegende Paragraph der Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums des Faches Mathematik für die Studiengänge Lehramt an Grund-, Haupt- und

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer

1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer Studienordnung des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften und Philosophie der Philipps-Universität Marburg für den Studiengang Philosophie im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluss Magistra/Magister

Mehr

Staatsexamen Lehramt an Grundschulen Ethik/Philosophie

Staatsexamen Lehramt an Grundschulen Ethik/Philosophie 06-003-401-GS Grundlagen der Ethik Introduction to Ethics 1. Semester jedes Wintersemester Vorlesung "Einführung in die Theoretische Philosophie" (2 SWS) = 30 h Präsenzzeit und 70 h Seminar "Grundlagen

Mehr

Evangelische Religion (Erst- und Zweitfach) im Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien (M.Ed.)

Evangelische Religion (Erst- und Zweitfach) im Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien (M.Ed.) Philosophische Fakultät, ITHRW Abteilung Ev. Theologie Evangelische Religion (Erst- und Zweitfach) im Masterstudiengang für das Lehramt an Modulkatalog Modulkatalog 2 Für den gesamten Modulkatalog geltende

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 7. Januar 2008 Nr. 3/2008 I n h a l t : Studienordnung Fachspezifische Bestimmungen für das Fach K a t h o l i s c h e R e l i g i o n s l e h r e für das Lehramt an Grund-,

Mehr

- 24/4 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Chemie für das Lehramt an Mittelschulen und für das Lehramt an Förderschulen

- 24/4 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Chemie für das Lehramt an Mittelschulen und für das Lehramt an Förderschulen - / - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Chemie und Mineralogie Studienordnung für das Studium des studierten Faches Chemie für das Lehramt an Mittelschulen und für das Lehramt an Förderschulen Vom 1. Juli

Mehr

MODULBESCHREIBUNG DES STUDIENGANGS EVANGELISCHE THEOLOGIE IM BACHELOR OF EDUCATION SONDERPÄDAGOGISCHE FÖRDERUNG. Stand: 5.

MODULBESCHREIBUNG DES STUDIENGANGS EVANGELISCHE THEOLOGIE IM BACHELOR OF EDUCATION SONDERPÄDAGOGISCHE FÖRDERUNG. Stand: 5. Inhaltsverzeichnis SP_ TEV1 Altes und Neues Testament................................................................... 2 SP_ TEV2 Kirchen-,Theologie- und Religionsgeschichte und Systematische Theologie.........................................

Mehr

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Astronomie als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 2.

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Astronomie als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 2. Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Astronomie als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 2. April 2002 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes -

Mehr

Modulhandbuch Evangelische Religionslehre / Master

Modulhandbuch Evangelische Religionslehre / Master Modulhandbuch Evangelische Religionslehre / Master Modul Bibelexegese (MEd-Exeg) Inhalte Das Modul vertieft das im Bachelorstudium erworbene exegetische Überblickswissen anhand exemplarischer Themenstellungen.

Mehr

Evangelische Religion im Studiengang Master of Education in Technical Education (M.Ed.)

Evangelische Religion im Studiengang Master of Education in Technical Education (M.Ed.) Philosophische Fakultät, ITHRW Abteilung Ev. Theologie Evangelische Religion im Studiengang Master of Education in Technical Education (M.Ed.) Modulkatalog Modulkatalog 2 Für den gesamten Modulkatalog

Mehr

Bachelor-Studiengang Erziehungswissenschaft. Wahlpflichtbereich Katholische Theologie. Modul-Handbuch

Bachelor-Studiengang Erziehungswissenschaft. Wahlpflichtbereich Katholische Theologie. Modul-Handbuch Bachelor-Studiengang Erziehungswissenschaft Wahlpflichtbereich Katholische Theologie Modul-Handbuch Stand 01.02.2014 Modul 1: Studieneinführung (BAM 1) Jährlich, WS 1 Semester 1. Studienjahr 6 180 Stunden

Mehr

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Philosophie als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Philosophie als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Philosophie als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes - LHG - vom 9. Februar

Mehr

Studienordnung. 1 Geltungsbereich. 2 Ziele des Studiums. 2. Die unter 1. genannte Zielstellung ist unter folgenden Voraussetzungen zu erreichen:

Studienordnung. 1 Geltungsbereich. 2 Ziele des Studiums. 2. Die unter 1. genannte Zielstellung ist unter folgenden Voraussetzungen zu erreichen: Studienordnung für den Teilstudiengang Chemie als vertieft studiertes Fach im Studiengang für das Lehramt an Gymnasien (70 SWS) 1 Geltungsbereich 1. Diese Ordnung regelt das fachwissenschaftliche Studium

Mehr

geändert durch Satzungen vom 1. Dezember Juni September 2011

geändert durch Satzungen vom 1. Dezember Juni September 2011 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

31 Katholische Religionslehr ( 59 und 83, 84 LPO I)

31 Katholische Religionslehr ( 59 und 83, 84 LPO I) 1 31 Katholische Religionslehr ( 59 und 83, 84 LPO I) e Der vorliegende Paragraph der Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums des Faches Katholische Religionslehre für die Studiengänge

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 15. August 2007 Nr. 55/2007 I n h a l t : Studienordnung Fachspezifische Bestimmungen für das Fach E v a n g e l i s c h e R e l i g i o n s l e h r e in dem Lehramtsstudiengang

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Französisch im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien Vom 30.01.2004

Mehr

Polyvalenter Bachelor Lehramt Ethik/ Philosophie

Polyvalenter Bachelor Lehramt Ethik/ Philosophie 06-03-101-1 Pflicht Einführung in die Theoretische Philosophie 1. Semester jedes Wintersemester Vorlesung "Einführung in die Theoretische Philosophie" (2 SWS) = 30 h Präsenzzeit und 70 h Seminar "Philosophische

Mehr

Modulhandbuch DIDAKTIKFACH IM LEHRAMT AN HAUPTSCHULEN im Fach Katholische Religionslehre

Modulhandbuch DIDAKTIKFACH IM LEHRAMT AN HAUPTSCHULEN im Fach Katholische Religionslehre Dieses Modulhandbuch gilt für Studierende, die das Lehramtsstudium zum WS 2012/13 erstmalig aufgenommen haben. Modulhandbuch DIDAKTIKFACH IM LEHRAMT AN HAUPTSCHULEN im Fach Katholische Religionslehre [LPO

Mehr

Rechtsverbindlich sind allein die im Mitteilungsblatt der Universität Wien kundgemachten Texte.

Rechtsverbindlich sind allein die im Mitteilungsblatt der Universität Wien kundgemachten Texte. Teilcurriculum für das Unterrichtsfach Katholische Religion im Rahmen des Masterstudiums zur Erlangung eines Lehramts im Bereich der Sekundarstufe (Allgemeinbildung) im Verbund Nord-Ost Stand: Juli 2017

Mehr

Handreichung. Studienordnung

Handreichung. Studienordnung Handreichung als Ersatz einer Studienordnung für die Studiengänge mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen

Mehr

STUDIENORDNUNG MATHEMATIK WEITERES UNTERRICHTSFACH PRIMARSTUFE

STUDIENORDNUNG MATHEMATIK WEITERES UNTERRICHTSFACH PRIMARSTUFE STUDIENORDNUNG für das Studium des Unterrichtsfaches MATHEMATIK als WEITERES UNTERRICHTSFACH für das Lehramt für die PRIMARSTUFE an der Universität Gesamthochschule Paderborn vom 16. September 1997 Aufgrund

Mehr

THEOLOGIE KIRCHENGESCHICHTE RUB-BA-STUDIENORDNUNG

THEOLOGIE KIRCHENGESCHICHTE RUB-BA-STUDIENORDNUNG Allgemein BA-Studium Evangelische Theologie 1. Inkrafttreten der neuen Studienordnung: SoSe 2011 Studierende auf Basis der alten BA-Studienordnung vom 15.5.2006 können in die neue BA-Studienordnung wechseln,

Mehr

FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 03/2007 [lggeschichte]

FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 03/2007 [lggeschichte] FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 03/2007 [lggeschichte] LOSEBLATTSAMMLUNG: Studiengänge STUDIENGANG: STUDIENFACH: Lehramt an Gymnasien G E S C H I C H T E Philosophische Fakultät, Historisches

Mehr

Technische Universität Dresden. Philosophische Fakultät

Technische Universität Dresden. Philosophische Fakultät Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "vertieft studierte Fach Ethik/Philosophie im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien Vom 0.08.00 Auf Grund von 1 des Gesetzes

Mehr

Studienplan für das Fach Politikwissenschaft als Haupt- und als Beifach im Studiengang Lehramt an Gymnasien

Studienplan für das Fach Politikwissenschaft als Haupt- und als Beifach im Studiengang Lehramt an Gymnasien 1 Studienplan für das Fach Politikwissenschaft als Haupt- und als Beifach im Studiengang Lehramt an Gymnasien I. Allgemeiner Teil Das Fach Politikwissenschaft zählt im Rahmen des Studienganges Lehramt

Mehr

Fachbereich Geisteswissenschaften Fachgruppe Katholische Theologie Campus Essen

Fachbereich Geisteswissenschaften Fachgruppe Katholische Theologie Campus Essen Fachbereich Geisteswissenschaften Fachgruppe Katholische Theologie Campus Essen Studienordnung für das Fach Katholische Theologie an der Universität Duisburg-Essen im Studiengang für das Lehramt an Berufskollegs

Mehr

Studienordnung. für den Studiengang Evangelische Religionslehre. Primarstufe als Schwerpunktfach

Studienordnung. für den Studiengang Evangelische Religionslehre. Primarstufe als Schwerpunktfach Studienordnung für den Studiengang Evangelische Religionslehre mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe als Schwerpunktfach an der Bergischen Universität-Gesamthochschule

Mehr

Nr. 40 / 09 vom 04. August 2009

Nr. 40 / 09 vom 04. August 2009 Nr. 40 / 09 vom 04. August 2009 Satzung zur Änderung der Studienordnung für das Studium des Unterrichtsfaches Katholische Religionslehre für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen an der Universität

Mehr

Studienordnung. für den Studiengang Evangelische Religionslehre. Primarstufe als weiteres Fach

Studienordnung. für den Studiengang Evangelische Religionslehre. Primarstufe als weiteres Fach Studienordnung für den Studiengang Evangelische Religionslehre mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe als weiteres Fach an der Bergischen Universität-Gesamthochschule

Mehr

Fachbereich Geisteswissenschaften Fachgruppe Katholische Theologie Campus Essen

Fachbereich Geisteswissenschaften Fachgruppe Katholische Theologie Campus Essen Fachbereich Geisteswissenschaften Fachgruppe Katholische Theologie Campus Essen Studienordnung für das Fach Katholische Theologie an der Universität Duisburg-Essen im Studiengang für das Lehramt an Gymnasien

Mehr

Musterstudienplan 1 Lehramt Evangelische Religion und Deutsch (Gymnasium)

Musterstudienplan 1 Lehramt Evangelische Religion und Deutsch (Gymnasium) Musterstudienplan 1 Lehramt Evangelische Religion und Deutsch (Gymnasium) Evangelische Religion 2 Deutsch 3 Bildungswissenschaften 1. Sem. 1. Basismodul: Religionspädagogik 2. Basismodul: Biblische Wissenschaften

Mehr

Anlage 7. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Französisch. Zu den Zielen des Studiums gehören im engeren Sinn gute Kenntnisse

Anlage 7. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Französisch. Zu den Zielen des Studiums gehören im engeren Sinn gute Kenntnisse Anlage 7 Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Französisch 1. Ziele des Studiums Aufgabe dieses Teilstudienganges ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen für das Lehramt an Gymnasien

Mehr

"Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Universität Göttingen

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Universität Göttingen GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN - GEMEINSAME KOMMISSION FÜR DIE AUSBILDUNG ZUM LEHRAMT - "Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Universität Göttingen Teil I Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Anhang A10 Katholische Religionslehre für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen sowie für das Lehramt an Berufskollegs

Anhang A10 Katholische Religionslehre für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen sowie für das Lehramt an Berufskollegs Anhang A10 Katholische Religionslehre für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen sowie für das Lehramt an Berufskollegs Kerncurriculum Gegenstand des Faches Katholische Theologie ist der christliche

Mehr

Technische Universität Dresden. Philosophische Fakultät

Technische Universität Dresden. Philosophische Fakultät Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "studierte Fach Ethik/Philosophie im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Vom 0.08.00 Auf Grund von 1 des Gesetzes über die

Mehr

Universität Bereinigte Sammlung der Satzungen Ziffer Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1

Universität Bereinigte Sammlung der Satzungen Ziffer Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1 Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1 Studienordnung für das Unterrichtsfach Geschichte für das Studium des Lehramtes an Gymnasien und Gesamtschulen an der Universität Duisburg-Essen Vom 02. Dezember 2013

Mehr

Musterstudienplan 1 Lehramt Evangelische Religion und Geschichte (Regionale Schule)

Musterstudienplan 1 Lehramt Evangelische Religion und Geschichte (Regionale Schule) Musterstudienplan 1 Lehramt Evangelische Religion und Geschichte (Regionale Schule) Evangelische Religion Geschichte 2 Bildungswissenschaften 1. Sem. 1. Basismodul: Religionspädagogik 2. Basismodul: Bibelwissenschaften

Mehr

Staatsexamen Lehramt an Mittelschulen Evangelische Religion

Staatsexamen Lehramt an Mittelschulen Evangelische Religion Staatsexamen 01-SQM20 Pflicht Grundlagen der biblischen Traditionen und der Geschichte des Christentums 1. Semester Institut für Altes Testament, Institut für Neues Testament, Institut für Kirchengeschichte

Mehr

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29.

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29. Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29. November 2001 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Studienordnung

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Studienordnung Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Studienordnung für das "studierte Fach" Mathematik im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Vom 19.08.2003 Auf Grund von 21 des

Mehr

Studienordnung für den Teilstudiengang Erziehungswissenschaft Lehramt an Sonderschulen (LASO)

Studienordnung für den Teilstudiengang Erziehungswissenschaft Lehramt an Sonderschulen (LASO) Studienordnung für den Teilstudiengang Erziehungswissenschaft Lehramt an Sonderschulen (LASO) Vom 16. August 2000 Das Präsidium der Universität Hamburg hat am 7. Februar / 11. April 2002 die vom Fachbereichsrat

Mehr

Lehramt für "Katholische Religionslehre" an Gymnasien Studienordnung

Lehramt für Katholische Religionslehre an Gymnasien Studienordnung Lehramt für "Katholische Religionslehre" an Gymnasien Studienordnung Studienordnung für das Lehramt im Fach Katholische Religionslehre an Gymnasien mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung vom 14.01.1997 Inhaltsübersicht

Mehr

Übersicht Modularisierung Stand: 5. August 2014

Übersicht Modularisierung Stand: 5. August 2014 Übersicht arisierung Stand: 5. August 2014 Liebe Studienanfängerinnen und Studienanfänger, im Zuge des Bologna-Prozesses wurde das studium seit dem Wintersemester 2009/2010 an den meisten deutschen Universitäten

Mehr

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Chemie als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 2. April 2002

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Chemie als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 2. April 2002 Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Chemie als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 2. April 2002 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes - LHG

Mehr

Studienordnung für das Fachgebiet Evangelische Theologie im Magisterstudiengang an der Universität Bayreuth. vom 20. Juli 2001*

Studienordnung für das Fachgebiet Evangelische Theologie im Magisterstudiengang an der Universität Bayreuth. vom 20. Juli 2001* Studienordnung für das Fachgebiet Evangelische Theologie im Magisterstudiengang an der Universität Bayreuth vom 20. Juli 2001* *Diese Ordnung wurde mit Satzung vom 15. Juli 2004 aufgehoben. Für Studenten,

Mehr

Verkündungsblatt UNIVERSITÄT HANNOVER DER PRÄSIDENT

Verkündungsblatt UNIVERSITÄT HANNOVER DER PRÄSIDENT Verkündungsblatt UNIVERSITÄT HANNOVER DER PRÄSIDENT Ausgabedatum: 8/2000 30.11.2000 Inhaltsübersicht A. Bekanntmachungen Studienordnung für den Studiengang "Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen" Ordnung

Mehr

aa) Nach den Worten folgende Modulprüfungen wird das Wort zwingend eingefügt.

aa) Nach den Worten folgende Modulprüfungen wird das Wort zwingend eingefügt. Fünfte Satzung zur Änderung der Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Evangelische Religionslehre im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) FPO LA Ev.

Mehr

Studienordnung für das Fachgebiet Katholische Theologie im Magisterstudiengang an der Universität Bayreuth vom 20. September 2001*

Studienordnung für das Fachgebiet Katholische Theologie im Magisterstudiengang an der Universität Bayreuth vom 20. September 2001* Studienordnung für das Fachgebiet Katholische Theologie im Magisterstudiengang an der Universität Bayreuth vom 20. September 200* *Diese Ordnung wurde mit Satzung vom 5. Juli 2004 aufgehoben. Für Studenten,

Mehr

Technische Universität Dresden. Philosophische Fakultät. Studienordnung für das "studierte Fach" Geschichte im Studiengang Lehramt an Mittelschulen

Technische Universität Dresden. Philosophische Fakultät. Studienordnung für das studierte Fach Geschichte im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "studierte Fach" Geschichte im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Vom 06.01.2004 Auf Grund von 21 des Gesetzes über die Hochschulen

Mehr

Studienordnung für den Teilstudiengang

Studienordnung für den Teilstudiengang UNIVERSITÄT ROSTOCK Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät Fachbereich Biowissenschaften Studienordnung für den Teilstudiengang DIDAKTIK DER BIOLOGIE als Prüfungsfach im Studiengang Lehramt an Grund-

Mehr

Studienordnung. für den Studiengang KATHOLISCHE RELIGIONSLEHRE. mit dem Abschluss. Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II

Studienordnung. für den Studiengang KATHOLISCHE RELIGIONSLEHRE. mit dem Abschluss. Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II 1 Studienordnung für den Studiengang KATHOLISCHE RELIGIONSLEHRE mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II an der Universität Siegen Vom 26. Juni 2002 Aufgrund des 2

Mehr