Oliver Schütz Krefeld, Lewesweg Krefeld Tel

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Oliver Schütz Krefeld, Lewesweg Krefeld Tel"

Transkript

1 Oliver Schütz, Lewesweg Tel o-schuetz@t-online.de Oliver Schütz, Lewesweg 4, Christine Schuetz Friedrich-Ebert-Str Betrifft: Einkommensteuer Realsplitting, Nachteilsausgleich Sehr geehrte Frau Schütz, hiermit fordere ich Sie auf, der Durchführung des begrenzten Realsplittings zuzustimmen. Am einfachsten erfolgt dies durch Unterzeichnung der von mir vorausgefüllten und beigefügten. Zugleich erkläre ich hiermit, dass ich Ihnen sämtliche aus der Durchführung des begrenzten Realsplittings entstehende Nachteile erstatten werde. Mit freundlichen Grüßen Oliver Schütz ANLAGEN (4 Seiten): ANLAGE U - Einkommensteuererklärung

2 für Unterhaltsleistungen und 117/5345/76 A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen und Lewesweg Ich beantrage, folgende Unterhaltsleistungen nach 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG und / oder zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs nach 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG an meinen in Abschnitt B genannten aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd als Sonderausgaben abzuziehen Davon entfallen auf Unterhaltsleistungen für Kinder: - - Unterhaltsleistungen, die zum Abzug als Sonderausgaben geltend gemacht werden: = = Lebenspartners: Davon entfallen auf Krankenversicherungsbeiträge mit Anspruch auf Krankengeld: Im Kalenderjahr tatsächlich erbrachte zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs X Mir ist bekannt, dass ich Unterhaltsleistungen bis zum Höchstbetrag von (zuzüglich tatsächlich geleisteter Beiträge für eine Basis-Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherung) abzüglich der Werbungskosten (mindestens Pauschbetrag von 102 ) als sonstige Einkünfte versteuern muss, soweit sie Geber als Sonderausgaben abgezogen werden können. Ich stimme hiermit dem Antrag auf Abzug von Mir ist bekannt, dass ich die zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs abzüglich der Werbungskosten (mindestens Pauschbetrag von 102 ) als sonstige Einkünfte versteuern muss, soweit sie Geber als Sonderausgaben abgezogen werden können. Ich bestätige, dass die empfangenen Unterhaltsleistungen / in dem Staat, in dem ich ansässig bin, besteuert werden. (20) für Unterhaltsleistungen und - 1. Ausfertigung für das Finanzamt -

3 für Unterhaltsleistungen und 117/5345/76 A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen und Lewesweg Ich beantrage, folgende Unterhaltsleistungen nach 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG und / oder zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs nach 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG an meinen in Abschnitt B genannten aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd als Sonderausgaben abzuziehen Davon entfallen auf Unterhaltsleistungen für Kinder: - - Unterhaltsleistungen, die zum Abzug als Sonderausgaben geltend gemacht werden: = = Lebenspartners: Davon entfallen auf Krankenversicherungsbeiträge mit Anspruch auf Krankengeld: Im Kalenderjahr tatsächlich erbrachte zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs X Mir ist bekannt, dass ich Unterhaltsleistungen bis zum Höchstbetrag von (zuzüglich tatsächlich geleisteter Beiträge für eine Basis-Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherung) abzüglich der Werbungskosten (mindestens Pauschbetrag von 102 ) als sonstige Einkünfte versteuern muss, soweit sie Geber als Sonderausgaben abgezogen werden können. Ich stimme hiermit dem Antrag auf Abzug von Mir ist bekannt, dass ich die zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs abzüglich der Werbungskosten (mindestens Pauschbetrag von 102 ) als sonstige Einkünfte versteuern muss, soweit sie Geber als Sonderausgaben abgezogen werden können. Ich bestätige, dass die empfangenen Unterhaltsleistungen / in dem Staat, in dem ich ansässig bin, besteuert werden. (20) für Unterhaltsleistungen und - 2. Ausfertigung für das Finanzamt -

4 für Unterhaltsleistungen und 117/5345/76 A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen und Lewesweg Ich beantrage, folgende Unterhaltsleistungen nach 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG und / oder zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs nach 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG an meinen in Abschnitt B genannten aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd als Sonderausgaben abzuziehen Davon entfallen auf Unterhaltsleistungen für Kinder: - - Unterhaltsleistungen, die zum Abzug als Sonderausgaben geltend gemacht werden: = = Lebenspartners: Davon entfallen auf Krankenversicherungsbeiträge mit Anspruch auf Krankengeld: Im Kalenderjahr tatsächlich erbrachte zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs X Mir ist bekannt, dass ich Unterhaltsleistungen bis zum Höchstbetrag von (zuzüglich tatsächlich geleisteter Beiträge für eine Basis-Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherung) abzüglich der Werbungskosten (mindestens Pauschbetrag von 102 ) als sonstige Einkünfte versteuern muss, soweit sie Geber als Sonderausgaben abgezogen werden können. Ich stimme hiermit dem Antrag auf Abzug von Mir ist bekannt, dass ich die zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs abzüglich der Werbungskosten (mindestens Pauschbetrag von 102 ) als sonstige Einkünfte versteuern muss, soweit sie Geber als Sonderausgaben abgezogen werden können. Ich bestätige, dass die empfangenen Unterhaltsleistungen / in dem Staat, in dem ich ansässig bin, besteuert werden. (20) für Unterhaltsleistungen und - Ausfertigung für den -

5 für Unterhaltsleistungen und 117/5345/76 A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen und Lewesweg Ich beantrage, folgende Unterhaltsleistungen nach 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG und / oder zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs nach 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG an meinen in Abschnitt B genannten aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd als Sonderausgaben abzuziehen Davon entfallen auf Unterhaltsleistungen für Kinder: - - Unterhaltsleistungen, die zum Abzug als Sonderausgaben geltend gemacht werden: = = Lebenspartners: Davon entfallen auf Krankenversicherungsbeiträge mit Anspruch auf Krankengeld: Im Kalenderjahr tatsächlich erbrachte zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs X Mir ist bekannt, dass ich Unterhaltsleistungen bis zum Höchstbetrag von (zuzüglich tatsächlich geleisteter Beiträge für eine Basis-Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherung) abzüglich der Werbungskosten (mindestens Pauschbetrag von 102 ) als sonstige Einkünfte versteuern muss, soweit sie Geber als Sonderausgaben abgezogen werden können. Ich stimme hiermit dem Antrag auf Abzug von Mir ist bekannt, dass ich die zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs abzüglich der Werbungskosten (mindestens Pauschbetrag von 102 ) als sonstige Einkünfte versteuern muss, soweit sie Geber als Sonderausgaben abgezogen werden können. Ich bestätige, dass die empfangenen Unterhaltsleistungen / in dem Staat, in dem ich ansässig bin, besteuert werden. (20) für Unterhaltsleistungen und - Ausfertigung für den Unterhaltsempfänger -

A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben

A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner Ich beantrage, folgende Unterhaltsleistungen an meinen in Abschnitt B genannten geschiedenen Von den im Kalenderjahr tatsächlich

Mehr

- Entwurf - Anlage U. Entwurf

- Entwurf - Anlage U. Entwurf Identifikationsnummer 02.03.2018 Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. Anlage U für Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs an den geschiedenen

Mehr

Finanzamt. einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten /

Finanzamt. einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Identifikationsnummer Anlage U für Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs an den geschiedenen Ehegatten / Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft

Mehr

A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben

A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben Finanzamt Identifikationsnummer Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten / Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner

Mehr

Anlage U - Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten/ Lebenspartner 2018

Anlage U - Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten/ Lebenspartner 2018 Formulare für Ihre Lohnsteuer Anlage U - Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten/ Lebenspartner 2018 Ausgabe 2019 Identifikationsnummer Anlage U für Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen

Mehr

Anlage U. Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten/Lebenspartner STEUERJAHR 2018 AUSGABE 2019

Anlage U. Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten/Lebenspartner STEUERJAHR 2018 AUSGABE 2019 Anlage U Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten/Lebenspartner STEUERJAHR 2018 AUSGABE 2019 Identifikationsnummer Anlage U für Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des

Mehr

Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben Antragsteller

Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben Antragsteller Identifikationsnummer Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. A. Anlage U für Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs an den geschiedenen

Mehr

Anlage Unterhalt - Angaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen 2015

Anlage Unterhalt - Angaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen 2015 Formulare für Ihre Einkommensteuererklärung Anlage Unterhalt - Angaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen 2015 Ausgabe 2016 201500319201 1 2 Name Vorname 3 Steuernummer 4 5 Angaben zu Unterhaltsleistungen

Mehr

Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum

Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum LohnsteuerErmäßigungsantrag Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. A. Antrag auf

Mehr

Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben

Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben Ich beantrage, folgende Unterhaltsleistungen an meinen in Abschnitt B genannten geschiedenen als Sonderausgaben nach 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG abzuziehen. einer aufgehobenen lebenden Ehegatten / - - = = Davon

Mehr

Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag

Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag zur Einkommensteuererklärung Bitte beachten Sie die Erläuterungen zum Antrag

Mehr

Anlage Unterhalt STEUERJAHR 2018 AUSGABE 2019

Anlage Unterhalt STEUERJAHR 2018 AUSGABE 2019 Anlage Unterhalt STEUERJAHR 2018 AUSGABE 2019 201800319201 1 2 Name Vorname 2018 Anlage Unterhalt Für jeden unterstützten Haushalt bitte eine eigene Anlage Unterhalt abgeben. 3 Steuernummer lfd. Nr. der

Mehr

Anlage Unterhalt - Angaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen 2018

Anlage Unterhalt - Angaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen 2018 Formulare für Ihre Lohnsteuer Anlage Unterhalt - Angaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen 2018 Ausgabe 2019 1 2 Name Vorname 2018 Anlage Unterhalt Für jeden unterstützten Haushalt bitte eine

Mehr

A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben

A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner Ich beantrage, folgende Unterhaltsleistungen an meinen in Abschnitt B genannten geschiedenen Von den im Kalenderjahr tatsächlich

Mehr

Was ist ein Freistellungsauftrag ( 44a EStG)? Wie nutzt man eine Nichtveranlagungsbescheinigung?

Was ist ein Freistellungsauftrag ( 44a EStG)? Wie nutzt man eine Nichtveranlagungsbescheinigung? Was ist ein Freistellungsauftrag ( 44a EStG)? Die Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen nicht in voller Höhe der Einkommensteuer, sondern nur für den Betrag, der über dem sogenannten Sparerpauschbetrag

Mehr

Information des BMF zur antragslosen ArbeitnehmerInnenveranlagung

Information des BMF zur antragslosen ArbeitnehmerInnenveranlagung Information des BMF zur antragslosen ArbeitnehmerInnenveranlagung Diese Information soll die wichtigsten Fragen zur antragslosen ArbeitnehmerInnenveranlagung beantworten. Die gesetzliche Grundlage dazu

Mehr

Aufgabe 6: Betriebseinnahmen (BE): Betriebsausgaben (BA): Miete: Gehälter: = Gewinn:

Aufgabe 6: Betriebseinnahmen (BE): Betriebsausgaben (BA): Miete: Gehälter: = Gewinn: Aufgabe 6: Tanzschule: Einkünfte aus Gewerbebetrieb, 15 EStG - Nicht abzugsfähig ist die Erbschaftsteuer-Zahlung ( 12 Nr. 3 EStG) Bereits verbuchte BA muss rückgängig gemacht werden. Betriebseinnahmen

Mehr

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer-

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Zur Beachtung: Für Arbeitnehmer mit Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates, die in der Bundesrepublik Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat (Wien) 16 GZ. RV/3359-W/07 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, in W, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 betreffend Einkommensteuer

Mehr

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer-

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Zur Beachtung: Für Arbeitnehmer mit Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates, die in der Bundesrepublik Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren

Mehr

Einkommenserklärung * nach 14 bis 16 des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG)

Einkommenserklärung * nach 14 bis 16 des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) Anlage 1 Einkommenserklärung * nach 14 bis 16 des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) Name, Vorname des/der Erklärenden Geburtsdatum Anschrift Beruf Abschnitt 1 Zu meinem Haushalt gehören die nachstehend

Mehr

Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich. Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich

Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich. Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Sind Ihre Arbeitnehmer auf dem französischen Staatsgebiet tätig?

Mehr

Hinweis 33a.1 EStH Titel: Einkommensteuer-Hinweise Bundesrecht. Hinweis 33a.1 EStH Normtyp: Verwaltungsvorschrift

Hinweis 33a.1 EStH Titel: Einkommensteuer-Hinweise Bundesrecht. Hinweis 33a.1 EStH Normtyp: Verwaltungsvorschrift Hinweis 33a.1 EStH 2010 Einkommensteuer-Hinweise 2010 Bundesrecht Titel: Einkommensteuer-Hinweise 2010 Redaktionelle Abkürzung: EStH 2010 Normtyp: Verwaltungsvorschrift Normgeber: Bund Gliederungs-Nr.:

Mehr

Einkommenserklärung/Verdienstbescheinigung Zur Prüfung der Einkommensverhältnisse nach des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (WoFG)

Einkommenserklärung/Verdienstbescheinigung Zur Prüfung der Einkommensverhältnisse nach des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (WoFG) Kreuzen Sie zutreffendes bitte an X und lassen Sie die Angaben ggf. vom Arbeitgeber/Steuerberater ausfüllen bzw. vom Finanzamt bestätigen. Bitte jeweils eine Einkommenserklärung von jeder haushaltsangehörigen

Mehr

Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung In einem ausführlichen Schreiben vom 7.6.2010 (Aktenzeichen IV C 4 S 2285/07/0006:001, Dok. 2010/0415733) hat die Finanzverwaltung zur steuerlichen Behandlung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche

Mehr

speziellen Wohnberechtigungsbescheinigung für folgende Wohnung

speziellen Wohnberechtigungsbescheinigung für folgende Wohnung (Vor- und Zuname) (Telefon) (Datum) (PLZ, Ort) (Straße) An die Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld Luxemburger Str. 6 54687 Arzfeld Antrag auf Erteilung einer allgemeinen Wohnberechtigungsbescheinigung

Mehr

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer-

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Zur Beachtung: Für Arbeitnehmer mit Staatsangehörigkeit zu einem EU/EWR-Mitgliedstaat, die in der Bundesrepublik Deutschland weder einen Wohnsitz

Mehr

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer-

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Zur Beachtung: Für Arbeitnehmer mit Staatsangehörigkeit zu einem EU/EWR-Mitgliedstaat, die in der Bundesrepublik Deutschland weder einen Wohnsitz

Mehr

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode. Drucksache 8/3995. der Bundesregierung

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode. Drucksache 8/3995. der Bundesregierung Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode Drucksache 8/3995 12.05.80 Sachgebiet 611 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Zusatzprotokoll vom 13. März 1980 zum Abkommen vom 16.

Mehr

Freibeträge, Freigrenzen und Höchstbeträge

Freibeträge, Freigrenzen und Höchstbeträge Arbeitshilfe Juli 2015 Freibeträge, Freigrenzen und Höchstbeträge Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag ( 24b EStG) Alleinstehender Steuerpflichtiger, zu dessen Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das

Mehr

Textgegenüberstellung 3. TEIL 3. TEIL

Textgegenüberstellung 3. TEIL 3. TEIL 1 von 10 Textgegenüberstellung 3. TEIL 3. TEIL TARIF TARIF Steuersätze und Steuerabsetzbeträge 33. (1) 33. (1) (2) Von dem sich nach Abs. 1 ergebenden Betrag sind die Absetzbeträge nach den Abs. 4 bis

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1975 Ausgegeben am 11. September 1975 159. Stück 469. Verordnung: Durchführung des Abkommens

Mehr

1. Aktuelle Fragen zur Einkommensteuer Mai 2017

1. Aktuelle Fragen zur Einkommensteuer Mai 2017 ARBEITSGEMEINSCHAFT BERNIG / FIETKAU Inhaltsverzeichnis 1. Aktuelle Fragen zur Einkommensteuer Mai 2017 2. Entwicklung im Bereich GoBD und der damit zusammenhängenden Fragestellungen zur Ordnungsmäßigkeit

Mehr

A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben

A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben Ich beantrage, folgende Unterhaltsleistungen an meinen in Abschnitt B genannten geschiedenen als Sonderausgaben nach 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG abzuziehen. Zuständiges Finanzamt, und ansässigen n Die Zustimmung

Mehr

Übung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern

Übung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern Europarecht Ende der Nationalen Steuersouveränität? Interdisziplinäres Zentrum für Internationales Finanz- und Steuerwesen (IIFS) Übung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern Übung 6: Abschlussfälle

Mehr

Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf

Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf Steuernummer der antragstellenden Person Anlage K für den Veranlagungszeitraum 200 Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf

Mehr

Vorwort... 4 Hinweise zur Arbeit mit diesem Buch... 5 Inhaltsübersicht... 6 Inhaltsverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis...16

Vorwort... 4 Hinweise zur Arbeit mit diesem Buch... 5 Inhaltsübersicht... 6 Inhaltsverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis...16 Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Vorwort... 4 Hinweise zur Arbeit mit diesem Buch... 5 Inhaltsübersicht... 6 Inhaltsverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis...16 Teil I Ausfüllanleitung zur Einkommensteuererklärung

Mehr

Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen

Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen Name, Vorname: Anschrift: Geburtsdatum: Beruf (Angabe freiwillig) 1. Meine steuerpflichtigen

Mehr

nach 1 Abs. 3 EStG für 201_ (Anlage Grenzpendler außerhalb EU/EWR zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung)

nach 1 Abs. 3 EStG für 201_ (Anlage Grenzpendler außerhalb EU/EWR zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung) nehmer nach 1 Abs. 3 EStG für 201_ (Anlage Grenzpendler außerhalb EU/EWR zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung) Zur Beachtung: Für Arbeitnehmer ohne Staatsangehörigkeit zu einem EU/EWR-Mitgliedstaat, die

Mehr

Einkommenserklärung (Antragsteller/in / Wohnungssuchende/r) zur Berechnung des Einkommens nach 13 bis 15 Thüringer Wohnraumfördergesetz

Einkommenserklärung (Antragsteller/in / Wohnungssuchende/r) zur Berechnung des Einkommens nach 13 bis 15 Thüringer Wohnraumfördergesetz Seite 1 von 5 Anlage 5 Einkommenserklärung (Antragsteller/in / Wohnungssuchende/r) zur Berechnung des Einkommens nach 13 bis 15 Thüringer Wohnraumfördergesetz Formblatt ThürBau III a zum Antrag vom Wichtig:

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Klagenfurt Senat 2 GZ. RV/0299-K/12 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des R.G., Pensionist, geb. xy, F,R3, vom 3. Mai 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes

Mehr

zdie Neuregelungen auf einen Blick

zdie Neuregelungen auf einen Blick 50 EStG zdie Neuregelungen auf einen Blick z Stärkere Bindung der Gewährung von Grundfreibetrag und Sonderausgabenabzug an beschränkt steuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit z Anpassungen

Mehr

nach 1 Abs. 3 EStG für 201_ (Anlage Grenzpendler außerhalb EU/EWR zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung)

nach 1 Abs. 3 EStG für 201_ (Anlage Grenzpendler außerhalb EU/EWR zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung) nehmer nach 1 Abs. 3 EStG für 201_ (Anlage Grenzpendler außerhalb EU/EWR zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung) Zur Beachtung: Für Arbeitnehmer ohne Staatsangehörigkeit zu einem EU/EWR-Mitgliedstaat, die

Mehr

1) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit / Versorgungsbezügen

1) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit / Versorgungsbezügen Einkommenserklärung für den Sozialen Wohnungsbau (Für jede haushaltsangehörige Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung notwendig) Name, Vorname Anschrift (Ort, Straße und Hausnummer)

Mehr

Summe der Einkünfte Gesamtbetrag der Einkünfte Gesamtbetrag der Einkünfte insgesamt

Summe der Einkünfte Gesamtbetrag der Einkünfte Gesamtbetrag der Einkünfte insgesamt Achtung: Nur für Ihre Unterlagen! Nicht an das Finanzamt abgeben. Berechnung 2016 für Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag Aktuelle Veranlagungswahl: Zusammenveranlagung Festsetzung Einkommen- Solidaritätssteuer

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Linz Senat 2 GZ. RV/0984-L/06 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 10. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 5. April 2006 betreffend

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Funktion der Lohnsteuerklassen Deutscher Bundestag WD /18

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Funktion der Lohnsteuerklassen Deutscher Bundestag WD /18 Funktion der Lohnsteuerklassen 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Funktion der Lohnsteuerklassen Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 25. Oktober 2018 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Die Wissenschaftlichen

Mehr

Einkommen und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 18. Juni 2012

Einkommen und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 18. Juni 2012 Einkommen und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 18. Juni 2012 1 Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK

IM NAMEN DER REPUBLIK GZ. RV/7104421/2016 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. RR. in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 07. März 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien

Mehr

Einkommensteuererklärung 2016 Kompakt

Einkommensteuererklärung 2016 Kompakt Einkommensteuererklärung 2016 Kompakt Bearbeitet von Thomas Arndt 8. Auflage 2017. Buch. 544 S. Softcover ISBN 978 3 95554 220 7 Format (B x L): 17 x 24 cm Steuern > Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer,

Mehr

Info Besteuerung deutsche Renten

Info Besteuerung deutsche Renten Info Besteuerung deutsche Renten Änderung der Rentenbesteuerung in Deutschland Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat der deutsche Gesetzgeber die einkommensteuerrechtliche Behandlung von

Mehr

Einkommensteuererklärung 2015 Kompakt

Einkommensteuererklärung 2015 Kompakt Einkommensteuererklärung 2015 Kompakt Bearbeitet von Thomas Arndt 7., bearbeitete und erweiterte Auflage 2016. Buch. 504 S. Softcover ISBN 978 3 95554 138 5 Format (B x L): 17 x 24 cm Steuern > Einkommensteuer,

Mehr

Sonderausgaben. Steuerliche Abzugsmöglichkeiten, aktuelle Entwicklungen und wichtige Neuerungen ab 2010

Sonderausgaben. Steuerliche Abzugsmöglichkeiten, aktuelle Entwicklungen und wichtige Neuerungen ab 2010 Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Sonderausgaben Steuerliche Abzugsmöglichkeiten, aktuelle Entwicklungen und wichtige Neuerungen ab 2010 In enger Zusammenarbeit mit Inhalt

Mehr

Einkommenserklärung (Antragsteller/in / Wohnungssuchende/r) zur Berechnung des Einkommens nach 13 bis 15 Thüringer Wohnraumfördergesetz

Einkommenserklärung (Antragsteller/in / Wohnungssuchende/r) zur Berechnung des Einkommens nach 13 bis 15 Thüringer Wohnraumfördergesetz Einkommenserklärung (Antragsteller/in / Wohnungssuchende/r) zur Berechnung des Einkommens nach 13 bis 15 Thüringer Wohnraumfördergesetz Formblatt ThürBau III a zum Antrag vom Wichtig: Zutreffendes bitte

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 4 GZ. RV/1272-W/12 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Ort, Dominikanische Republik, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 betreffend

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 8 GZ. RV/2889-W/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 6. April 2010 gegen den Bescheid des FA vom 29. März 2010 betreffend Einkommensteuer

Mehr

Quelle: Fundstelle: GBl. 2006, 345 Gliederungs-Nr:

Quelle: Fundstelle: GBl. 2006, 345 Gliederungs-Nr: Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: StudGebVO Ausfertigungsdatum: 24.10.2006 Gültig ab: 21.11.2006 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle: GBl. 2006, 345 Gliederungs-Nr: 2234-6 Verordnung des Wissenschaftsministeriums

Mehr

Wer ist zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen

Wer ist zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen 10 Vorbemerkung Eine Gesamtdarstellung des Einkommensteuerrechts würde den Umfang dieses Taschenbuchs sprengen. In diesem Beitrag werden deshalb, abgesehen von einer allgemeinen Übersicht, in erster Linie

Mehr

Vereinbarung zwischen der Schweiz und Österreich über die Durchführung der Entlastung bei Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren

Vereinbarung zwischen der Schweiz und Österreich über die Durchführung der Entlastung bei Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren Originaltext Vereinbarung zwischen der Schweiz und Österreich über die Durchführung der Entlastung bei Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren 0.672.916.311 Abgeschlossen am 5./6. Dezember 1974 In Kraft

Mehr

2) Betrag der Thesaurierung/ ausschüttungsgleichen Erträge 3,7851 3,7851 3,7851. cc) Erträge i.s.d. 2 Abs. 2a (Zinsschranke) - 3,6506 3,6506

2) Betrag der Thesaurierung/ ausschüttungsgleichen Erträge 3,7851 3,7851 3,7851. cc) Erträge i.s.d. 2 Abs. 2a (Zinsschranke) - 3,6506 3,6506 Geschäftsjahr vom 01.04.2014 bis 31.03.2015 Steuerlicher Zufluss: 31.03.2015 Name des Investmentvermögens: LUX-PROTECT FUND BOND INVEST -A-CAP ISIN: LU0568374184 Betrag der Thesaurierung/ ausschüttungsgleichen

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Feldkirch Senat 1 GZ. RV/0335-F/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Gde X, I-Straße 47, vom 30. Juni 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes

Mehr

9 Abs. 4a EStG; An- und Abreisetag jeweils 12 (Sonntag und Freitag auch wenn < 8 Stunden) und 24 an den Zwischentagen (Montag Donnerstag).

9 Abs. 4a EStG; An- und Abreisetag jeweils 12 (Sonntag und Freitag auch wenn < 8 Stunden) und 24 an den Zwischentagen (Montag Donnerstag). ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.v. Lösungen zur Aufgabe aus der Einkommensteuer vom 15.09.2017 Prüfungsteil: EStG Teil I Bearbeitungszeit: 90 Minuten Maximal erreichbare Punktzahl:

Mehr

Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Außergewöhnliche Belastungen Steuerliche Abzugsmöglichkeiten und aktuelle Entwicklungen In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einleitung...

Mehr

zum Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften

zum Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften Stand: 6.6.2017 SYNOPSE zum Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems BR-Drs. 431/17; BT-Drs. 18/12589 mit Wirkung zum 1.7.2017 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) 1 Berechtigte

Mehr

Informationsblatt. zum Alterseinkünftegesetz

Informationsblatt. zum Alterseinkünftegesetz Informationsblatt zum Alterseinkünftegesetz Mit diesem Informationsblatt gibt Ihnen das Sächsische Staatsministerium der Finanzen einen allgemeinen Überblick über die wichtigsten steuerlichen Neuregelungen,

Mehr

Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen für den Besuch der offenen Ganztagsschule OGS

Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen für den Besuch der offenen Ganztagsschule OGS Anlage 2 Öffnungszeiten: Montag, Dienstag: 8.30-12.00 Uhr 14.00 15.30 Uhr Donnerstag: 8.30-12.00 Uhr und 14.00 17.00 Uhr Freitag: 8.30 12.30 Uhr Mittwochs: g e s c h l o s s e n Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung

Mehr

Steuerbegünstigte Zwecke ( 10b EStG); Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober 2007; Anwendungsschreiben

Steuerbegünstigte Zwecke ( 10b EStG); Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober 2007; Anwendungsschreiben BMF 18. 12. 2008 IV C 4 - S 2223/07/0020 BStBl 2009 I S. 16 Steuerbegünstigte Zwecke ( 10b EStG); Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober 2007; Anwendungsschreiben

Mehr

(2) Für die Feststellung, ob die Antragsgrenze nach 39a Abs. 2 EStG überschritten wird, gilt Folgendes:

(2) Für die Feststellung, ob die Antragsgrenze nach 39a Abs. 2 EStG überschritten wird, gilt Folgendes: TK Lexikon Arbeitsrecht Lohnsteuer-Richtlinien 2015 Zu 39a EStG R 39a.1 Verfahren bei der Bildung eines Freibetrags oder eines Hinzurechnungsbetrags HI7376523 HI7376524 Allgemeines (1) Soweit die Gewährung

Mehr

Steuerliche Aspekte zur Leerstandsoffensive in Sanierungsgebieten

Steuerliche Aspekte zur Leerstandsoffensive in Sanierungsgebieten Josefine Lutz, Steuerberaterin 12.03.2017 Steuerliche Vorteile in extra ausgewiesenen Sanierungs- und Entwicklungsgebieten Gebäude (fremd-) vermietet Nutzung für eigenen Betrieb Selbstgenutzt (= zu eigenen

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Graz Senat 6 GZ. RV/0025-G/05 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau A.B., vom 23. Dezember 2004, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 7 GZ. RV/0170-W/10, miterledigt RV/3095-W/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des X gegen die Bescheide des Finanzamtes Y vom 22. Oktober

Mehr

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer-

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Zur Beachtung: Für Arbeitnehmer mit Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates, die in der Bundesrepublik Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren

Mehr

Jahrgang 1982 Ausgegeben am 30. Juni Stück

Jahrgang 1982 Ausgegeben am 30. Juni Stück P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 1653 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1982 Ausgegeben am 30. Juni 1982 134. Stück 318. Verordnung: Durchführung des Abkommens

Mehr

Erläuterungen zum Berechnungsbogen Unterhalt 2005

Erläuterungen zum Berechnungsbogen Unterhalt 2005 Berechnungsbogen Unterhalt 2005 Unser Tip: Unter www.steuertip-service.de können Sie den Berechnungsbogen Unterhalt 2005 als interaktives PDF-Formular herunterladen, sofort am Bildschirm ausfüllen und

Mehr

Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf

Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf Steuernummer der antragstellenden Person ab dem Kalenderjahr 20 Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs und Erziehungs oder Ausbildungsbedarf Erklärungen siehe

Mehr

Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf

Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf Steuernummer der antragstellenden Person Identifikationsnummer der antragstellenden Person Anlage K ab dem Kalenderjahr 201_ Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs-

Mehr

Altersvorsorge und sonstige Vorsorgeaufwendungen ab 2010

Altersvorsorge und sonstige Vorsorgeaufwendungen ab 2010 Altersvorsorge und sonstige Vorsorgeaufwendungen ab 2010 1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ( 13 EStG) 2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb ( 15 EStG) 3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit ( 18 EStG)

Mehr

2889/AB XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

2889/AB XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. 2889/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung 1 von 5 2889/AB XXIV. GP Eingelangt am 11.09.2009 BM für Finanzen Anfragebeantwortung Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Wien, am September 2009

Mehr

Kindergeld i.s. des 33a Abs. 1 Satz 3 EStG umfasst auch nach ausländischem Recht gezahlte kindergeldähnliche Leistungen.

Kindergeld i.s. des 33a Abs. 1 Satz 3 EStG umfasst auch nach ausländischem Recht gezahlte kindergeldähnliche Leistungen. BUNDESFINANZHOF Kindergeld i.s. des 33a Abs. 1 Satz 3 EStG umfasst auch nach ausländischem Recht gezahlte kindergeldähnliche Leistungen. BGB 1601, 1603 Abs. 2 Satz 3, 1606 Abs. 2, 1607 Abs. 1 EStG 1997

Mehr

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer-

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Zur Beachtung: Für Arbeitnehmer mit Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates, die in der Bundesrepublik Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren

Mehr

2516/AB-BR/2009. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

2516/AB-BR/2009. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. 2516/AB-BR/2009 - Anfragebeantwortung 1 von 6 2516/AB-BR/2009 Eingelangt am 23.10.2009 BM für Finanzen Anfragebeantwortung Herrn Präsidenten des Bundesrates Erwin Preiner Wien, am Oktober 2009 Parlament

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung S Außenstelle Klagenfurt Senat 1 GZ. RV/0104-K/04 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat 1 am 22. Juni 2005 über die Berufung des Bw., vertreten durch I K, vom 08. Juli 2003

Mehr

Leistungsmitteilung nach 22 Nr. 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz für das Kalenderjahr 2017.

Leistungsmitteilung nach 22 Nr. 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz für das Kalenderjahr 2017. VBL. 76240 Karlsruhe Frau Ingrid Kraeft Unser Zeichen Service-Telefon Montag, Donnerstag Dienstag, Mittwoch, Freitag Telefax E-Mail Karlsruhe 1507446994 0721 93 98 93 7 8:00 bis 18:00 Uhr 8:00 bis 16:30

Mehr

Besteuerung von Renten

Besteuerung von Renten Besteuerung von Renten Inhalt 1 Wann müssen Rentner Steuern zahlen?... 2 1.1 Sie beziehen nur die gesetzliche Rente... 3 1.2 Sie haben neben der gesetzlichen Rente weitere Einkünfte... 4 Einführung Auch

Mehr

Verbindliche Erklärung zum Einkommen der Eltern

Verbindliche Erklärung zum Einkommen der Eltern Verbindliche Erklärung zum Einkommen der Eltern gem. 21 der Satzung der StädteRegion Aachen über die Inanspruchnahme an Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Kinderfördersatzung

Mehr

In welchen Fällen erhält ein Beihilfeberechtigter für seinen Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner eine Beihilfe?

In welchen Fällen erhält ein Beihilfeberechtigter für seinen Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner eine Beihilfe? Bezirksregierung Münster Beihilfenfestsetzungsstelle Dezernat 23 In welchen Fällen erhält ein Beihilfeberechtigter für seinen Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner eine Beihilfe? Sehr geehrte Beihilfeberechtigte,

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Linz Senat 4 GZ. RV/0586-L/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Name, Adresse, vom 3. März 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels

Mehr