Company Owned Device Management - Rechtliche Anforderungen

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1 Company Owned Device Management - Rechtliche Anforderungen Rechtsanwalt Dr. Oliver Hornung Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte

2 Inhalt 01 Neue Mobile Devices 02 Company owned Device / User owned Device 03 Rechtliche Herausforderungen 04 Hinweise für die praktische Umsetzung 2

3 Zu SKW Schwarz Rechtsanwälte SKW Schwarz Rechtsanwälte ist eine unabhängige deutsche Anwaltskanzlei mit über 100 Anwälten Herausragende Kompetenz im Bereich IT-Recht, Internet und E-Business sowie Datenschutzrecht JUVE Kanzlei 2011 für IT-Recht 30 Anwälte arbeiten in dem Fachbereich IT-Recht, Internet und E-Business National und International 3

4 Neue Mobile Devices Smartphones: Mobiltelefon, Bluetooth, Media-Player, Digitalkamera, Zugang zu Internet und Netzwerken, W-LAN, UMTS, LTE Personal Information Manager (PIM) -System, Internet-Browser, GPS-System, Gyroskop, Beschleunigungsmesser, Annäherungssensoren, ( ) Tablet PCs, kurz Tablets: Funktional und technisch gleichen sie oft Smartphones ohne Telefonie Form und Größe ähnlich einer Schreibtafel Enorme Vielfalt Bedienung via Touchscreen Mobile Devices integrieren viele Funktionen 4

5 Neue Mobile Devices Mehr als ein Telefon: Lifestyle Internet Fotografie Träger von Innovation Spracherkennung Messaging Video Streaming für Multimedia Anbindung an "Cloud" "App" Kurzform für "Application" Software, die auf einem Endgerät betrieben wird (Smartphone, etc.) Kann auch Internet- Services repräsentieren "App Store" Digitaler Marktplatz Vertrieb von Apps Angebote von Herstellern und Dritten Je nach Betriebssystem- Plattform Ständige Innovation, Starke Marktbewegung, Hohes Wachstum 5

6 Comany owned Device / Bring your own Device Company owned Device [COD] Company owned Device used in a company and in a private context Beispiel: Firmen-Blackberry mit erlaubter Privatnutzung Bring your Own Device [BYOD, user owned Device] Personal Owned Device used in a company or enterprise context Beispiele: Eigene Werkzeuge der Steinmetze beim Kathedralenbau Citrix-Nutzung via Notebook 6

7 Company owned Device / Bring your own Device Gerät SIM-Karte Daten Software Nutzungsart Firma Firma Firma Firma Klass. Firmengerät Nutzung rein geschäftlich Firma Firma Firma COD Firma oder Misch- Privat Privat Privat nutzung Firma Firma Firma BYOD Privat oder Misch- Privat Privat Privat nutzung 7

8 Datenschutzrechtliche Herausforderungen (1/3) Trennung dienstlicher und privater Daten - Datenschutz gilt nicht für rein private Datenverarbeitung ( 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG) - Unternehmensdaten im Privatbereich: Datenschutz gilt! Das will der Nutzer nicht - Private Daten im Unternehmensbereich: Datenschutz gilt, ist aber faktisch kaum zu erfüllen! Das will das Unternehmen nicht 8

9 Datenschutzrechtliche Herausforderungen (2/3) Arbeitgeber als Diensteanbieter im Sinne des Telekommunikationsgesetzes? - Literatur/Aufsichtsbehörde zum Datenschutz: Unternehmen werden durch (geduldete/erlaubte) Privatnutzung der Unternehmens-TK zum "Diensteanbieter" - Anders: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom , Az.: 4 Sa 2132/10) 9

10 Datenschutzrechtliche Herausforderungen (3/3) Problemstellung für den Arbeitgeber: - Erforderlichkeit für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses ( 32 BDSG) - Einwilligung des Arbeitnehmers - Geht das? Freiwilligkeit Korrektheit der Einwilligung Schriftform Rechtsfolgen, falls keine wirksame Einwilligung vorliegt 10

11 Arbeitsrechtliche Herausforderungen Betriebsvereinbarung über die Nutzung betrieblicher Kommunikationsmittel zu privaten Zwecken Welcher Betriebsrat ist zuständig? Regelungsinhalte für Ergänzung zum Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung Individualarbeitsvertragrechtliche Aspekte - Nutzungsumfang der privaten Nutzung von betrieblichen Kommunikationsmitteln - Betriebliche Übung durch Duldung der Privatnutzung? 11

12 Lizenzrechtliche Herausforderungen Prüfung der Unternehmenslizenzen darauf, ob hiervon auch eine Nutzung zu privaten Zwecken des Arbeitnehmers umfasst ist Bei Abschluss von Lizenzverträgen ist der gewünschte Nutzungsumfang zu privaten Zwecken der Mitarbeiter genau zu definieren Im Verhältnis zu den Mitarbeitern sind klare vertragliche Regelungen erforderlich Apps für private und geschäftliche Nutzung teilweise unterschiedlich "lizenziert" Arbeitgeber kann für Rechtsverletzungen durch Arbeitnehmer als Störer (mit-) haften 12

13 Lösungsansätze für ein Company Owned Device Management Es kann keine Pauschalrezepte geben - jedes Unternehmen ist anders und braucht ein eigenes, in sich stimmiges Konzept COD zu verbieten ist höchst wahrscheinlich keine Lösung Es bedarf eines auf das Unternehmen abgestimmten integrierten Gesamtkonzeptes mit einem ganzheitlichen technischen und rechtlichen Ansatz. Nur bei abteilungsübergreifender Zusammenarbeit kann ein solches Konzept funktionieren 13

14 Lösungsansätze für ein Company Owned Device Management Ein Konzept für COD muss sich an den festgestellten Risiken und der Sensitivität der betroffenen Daten orientieren Die Mitarbeiter brauchen klare, praktikable Anweisungen für die Gestattung von Betriebsmitteln zum Zwecke der Privatnutzung COD muss nicht für alle Mitarbeiter eingeführt werden, es kann - und sollte - nach Funktion und Aufgabe differenziert werden 14

15 Lösungsansätze für ein Company Owned Device Management Für bestimmte Tätigkeiten können ausgewählte Apps zur Nutzung vorgeschrieben werden; es bieten sich "Container"-Lösungen an, in denen Unternehmensdaten gesondert verschlüsselt werden mit strikter Trennung von privaten Daten Geschäftliche Daten sind sicher zu verschlüsseln (Gerät und Übertragung) Weniger ist mehr - auf mobilen Endgeräten sollten so wenig Daten aus dem Unternehmen sein wie möglich und nötig; z. B. kann eine - Synchronisation von wenigen Tagen ausreichend sein 15

16 Checkliste für individualvertragliche Regelungen Präambel Gegenstand Allgemeine Verhaltensgrundsätze Besondere Vorgaben zur - Nutzung Private Nutzung des Internetzugangs Abwesenheit des Arbeitnehmers Virenprüfung, Protokollierung Kontrolle Widerruf/Wegfall der Einwilligung Sperrung/Löschung des - Accounts Schlussbestimmungen Wichtig: Wenn Betriebsrat besteht: Betriebsvereinbarung für (auch private) Nutzung von Mobile Devices einschließlich Überwachung/Zugriff 16

17 Noch Fragen? Dr. Oliver Hornung Rechtsanwalt SKW Schwarz Rechtsanwälte Mörfelder Landstraße Frankfurt am Main T +49 (0) F +49 (0) o.hornung@skwschwarz.de Tätigkeitsbereiche IT-Recht, Internet & E-Business Datenschutzrecht Gewerblicher Rechtschutz/Wettbewerbsrecht 17

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