Übung zur Rechnungslegung nach IFRS

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1 Übung zur Rechnungslegung nach IFRS Eine Veranstaltung des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung Prof. Dr. Stefan Thiele Bergische Universität Wuppertal Schumpeter School of Business and Economics WS 2017/2018 WP/StB Dr. Markus Zeimes KPMG Düsseldorf Lösungen zum Themenkomplex Leasing nach IFRS WP/StB Dr. Markus Zeimes KPMG AG Tersteegenstraße Düsseldorf 0211 / mzeimes@kpmg.com

2 Übungsaufgabe 1: Sachverhalt 1.1 Das Unternehmen Mechanical Engineering hat Kontrolle über die 10 LKWs, da hier eine exklusive Nutzung über den Zeitraum vorliegt. Des Weiteren kann Mechanical Engineering deren Verwendung innerhalb der vertraglichen Regelungen bestimmen. Im Vertrag sind die Vermögenswerte explizit spezifiziert und es besteht kein substanzielles Recht zum Austausch bei dem Anbieter SchnellTransporte. Es liegt ein Leasingvertrag vor. Sachverhalt 1.2 Es liegen keine spezifischen Vermögenswerte vor. Im Vertrag wird zwar die Art der zu verwendenden LKWs definiert, der Anbieter SchnellTransporte GmbH hat jedoch das Recht, die für den Transport konkret zu nutzenden LKWs selbst zu bestimmen. Insofern hat Mechanical Engineering auch keine Kontrolle über die LKWs, die von dem Anbieter SchnellTransporte eingesetzt werden. Es liegt kein Leasingvertrag vor. Sachverhalt 1.3 Mechanical Engineering hat das Recht, die Schiffe für fünf Jahre zu nutzen. Bei den Schiffen handelt es sich um spezifische Gegenstande, da die Schiffe explizit in dem Vertrag spezifiziert wurden und der Reeder keine Substitutionsrechte besitzt. Mechanical Engineering hat das Recht zur Beherrschung der Nutzung der Schiffe während der Vertragslaufzeit, da: - Mechanical Engineering das Recht auf alle substantiellen wirtschaftlichen Vorteile während der Vertragslaufzeit hat (exklusive Nutzung); - Mechanical Engineering über die Verwendung der Schiffe bestimmen kann. Die vertraglichen Einschränkungen definieren den Umfang der Nutzung von Mechanical Engineering. Bei den Einschränkungen handelt es sich um Schutzrechte des Reeders. Während der Vertragslaufzeit kann Mechanical Engineering, unter Beachtung der Schutzvorschiften, alleine entscheiden wann, wohin und ob die Schiffe fahren und welche Fracht transportiert wird. Es liegt ein Leasingvertrag vor. Sachverhalt 1.4 Im Vertrag ist der Vermögenswert explizit spezifiziert und es besteht kein substanzielles Recht zum Austausch bei FWE. Mechanical Engineering erhält den wirtschaftlichen Nutzen der Solaranlage über 20 Jahre, weil: - Mechanical Engineering das Recht auf alle wirtschaftlichen Vorteile hat, die durch die Nutzung der Solaranlage entstehen. Mechanical Engineering hat das exklusive Nutzungsrecht der Solaranlage; das Unternehmen erhält sowohl die vollständig über 20 Jahre erzeugte Strommenge, als auch die Zertifikate für erneuerbare Energien, die ein Nebenerzeugnis der Nutzung der Solaranlage darstellen. Obwohl die FWE AG auch wirtschaftlichen Nutzen in Form der Steuervorteile erhält, beziehen sich diese auf das Eigentum und nicht auf die Nutzung der Solaranlage.

3 Die Mechanical Engineering AG hat die Kontrolle über die Nutzung der Solaranlage, weil weder Mechanical Engineering noch FWE Entscheidungen über die Anlage treffen müssen, da diese vorweg im Rahmen der Planung der Anlage bestimmt wurden. Es liegt ein Leasingvertrag vor.

4 Übungsaufgabe 2 Der Buchwert der Leasingverbindlichkeit ergibt sich wie folgt: 9 Buchwert = (1 + 0,05) n = t=1 Der Buchwert des Nutzungsrechts ergibt sich wie folgt: 9 Buchwert = (1 + 0,05) n = t=0 - Hierbei ist zu beachten, dass die Leasingraten vorschüssig zu zahlen sind und somit die erste Rate bereits am zu entrichten ist. Dies führt zu Abweichungen mit Hinblick auf die relevanten Zeiträume bei der Berechnung des Nutzungsrechts und der Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht stellt somit die Summe aus Barwerten der Leasingzahlungen im Zeitraum Die Leasingverbindlichkeit errechnet sich aus den Barwerten der Leasingzahlungen im Zeitraum Leasingrate Diskontierungssatz 1,05 1,10 1,16 1,22 1,28 1,34 1,41 1,48 1,55 Barwert der Leasingraten Folgende Buchung hat im Jahr 2017 zu erfolgen: per Nutzungsrecht EUR an Leasingverbindlichkeit EUR an Bank EUR Zu Beginn des Jahres 2019 erhöht sich der der VPI von 125 auf 135. Dies führt zu einer Anpassung der Leasingraten für Folgejahre und somit zu einer Anpassung der Leasingverbindlichkeit. Die neue Leasingzahlung auf Basis des neuen VPI ergibt sich wie folgt: Leasingzahlung = = Der Buchwert der Leasingverbindlichkeit ergibt sich mit dem alten Zinssatz und neuer Leasingrate wie folgt: Leasingrate Diskontierungssatz 1,05 1,10 1,16 1,22 1,28 1,34 1,41

5 Barwert Leasingraten der Der Wert der Leasingverbindlichkeit lag vor der Anpassung des VPIs bei Somit ergibt sich eine Korrektur von der Leasingverbindlichkeit und des Nutzungsrechts t wie folgt: = Nutzungsrecht Leasingverbindlichkeit Jahr BW Abschreibung BW BW Zahlung Zinsaufwand (5%) BW Die Anpassung der Leasingverbindlichkeit und des Nutzungsrechts erfolgt über folgenden Buchungssatz: per Nutzungsrecht EUR an Leasingverbindlichkeit EUR

6 Übungsaufgabe 3: Die Leasingzahlungen sind nachschüssig zu entrichten. Die Buchwerte der Leasingverbindlichkeit und des Nutzungsrechts stimmen im vorliegenden Fall überein und berechnen sich anhand von folgender Formel: 10 Barwert = = (1 + 0,06) n Folgende Buchung hat im Jahr 2017 zu erfolgen: per Nutzungsrecht EUR an Leasingverbindlichkeit EUR t=1 Bewertung der Modifikation Abnahme des Umfangs der Vereinbarung Der Barwert der Leasingverbindlichkeit im Jahr 2022 für die Restlaufzeit bis Jahr 2026 beträgt: 5 Barwert = = (1 + 0,05) n t= Leasingrate Diskontierungssatz Barwert der Leasingraten 1,05 1,10 1,16 1,22 1, Um die Korrektur des Nutzungsrechts und der Leasingverbindlichkeit aufgrund von vorgenommenen Anpassungen durchzuführen, müssen die Buchwerte zum Beginn des Jahres 2022 herangezogen werden. Diese lagen zum bei EUR bzw. EUR Nutzungsrecht Leasingverbindlichkeit Jahr BW Abschreibung BW BW Zinsaufwand (6%) Zahlung BW

7 Die proportionale Abnahme der Buchwerte des Nutzungsrechts und der Leasingverbindlichkeit auf Basis des verbliebenen neuen Nutzungsrechts (2.500m² entsprechen 50% des alten Nutzungsrechts) ergeben sich wie folgt: Barwert Nutzungsrecht = 0, = Barwert Leasingverb. = 0, = Der Rückgang der Verbindlichkeit ist stärker als der Rückgang des Nutzungsrechts, hieraus ergibt sich ein Ertrag aus der Modifikation am Beginn vom Jahr 2022: Ertrag = = Die Korrektur der Leasingverbindlichkeit und des Nutzungsrechts muss wie folgt vorgenommen werden (Barwert der Leasingverbindlichkeit nach Anpassung der Leasingzahlungen Barwert der Leasingverbindlichkeit nach Anpassung der Leasingzahlungen und Bürofläche): Korrektur = = Demzufolge ergibt sich der korrigierte Gesamtbuchwert im Jahr 2022 wie folgt: Buchwert der Leasingverbindlichkeit = = Buchwert des RoU Asset = = Die Entwicklung der Leasingverbindlichkeit und des Nutzungsrechts ist im Folgenden dargestellt: Nutzungsrecht Leasingverbindlichkeit Jahr BW Abschreibung BW BW Zinsaufwand (5%) Zahlung BW Folgende Buchungen sind im Jahr 2022 vorzunehmen: 1) per Leasingverbindlichkeit EUR an Nutzungsrecht EUR an Ertrag EUR ) per Leasingverbindlichkeit EUR an Leasingverbindlichkeit EUR

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