Richtlinien und Bestimmungen des Landesfeuerwehrverbandes Vorarlberg zur Durchführung des Nassen Leistungsbewerbes

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1 Richtlinien und Bestimmungen des Landesfeuerwehrverbandes Vorarlberg zur Durchführung des Nassen Leistungsbewerbes I. Allgemeine Bestimmungen 1. Der Leistungsbewerb, verbunden mit Zielspritzen, wird als Nasser Leistungsbewerb bezeichnet. 2. Die Durchführung eines solchen Bewerbes bedarf der Genehmigung des Landesfeuerwehrverbandes Vorarlberg. 3. Der Bewerb ist auf Ortsebene durchzuführen und bleibt auf den Bezirk beschränkt. Die Bezirke Dornbirn und Feldkirch bilden für diesen Zweck eine Einheit. 4. Die teilnehmenden Feuerwehren haben dafür Sorge zu tragen, dass Fahrzeuge und Geräte nach dem Bewerb unverzüglich ins Gerätehaus gebracht werden damit die Sicherheit und Einsatzbereitschaft in ihrem Ort gewährleistet bleibt. 5. Die Austragung dieses Nassen Leistungsbewerbes hat nach den Bundeseinheitlichen Bestimmungen für das FLA, Heft 11, 6. Auflage 2002 zu erfolgen. Der Staffellauf entfällt. 6. Bei diesem Leistungsbewerb dürfen keine Leistungsabzeichen vergeben werden. Als Preise können Plaketten, Pokale und Ehrengeschenke Verwendung finden. Der Landesfeuerwehrverband stellt eine Urkunde zur Verfügung. 7. Die zum Leistungsbewerb antretende Feuerwehr hat die in ihrem Eigentum befindliche Tragkraftspritze und Geräte selbst zu stellen. Treten mehrere Gruppen von einer Feuerwehr an, können dieselben Geräte verwendet werden. Die Geräte werden so aufgelegt, wie es die Bestimmungen für den Bewerb um das FLA, Heft 11, 6. Auflage 2002, Bild 2, 3 und 4 vorsehen. 8. Es wird eine Pumpenkontrolle (techn. Überprüfung nach ÖNORM) durchgeführt. 9. Treten von einer Feuerwehr mehrere Gruppen zum selben Bewerb an, so müssen jeweils sieben Teilnehmer/Innen in der Gruppe sein, welche am Bewerb noch nicht teilgenommen haben. Richtlinien Nassleistungsbewerb Februar 2006 Seite 1 von 7

2 10. Eingeteilte Bewerter dürfen beim Bewerb nicht teilnehmen. 11. Die Alterspunkte werden nach den eigenen Bestimmungen für den Nassleistungsbewerb vergeben (Anlage 1). Alterspunkte werden jedoch nur bis zum 65. Lebensjahr angerechnet. Siehe auch Punkt 5 im Kapitel Durchführung des Bewerbes. 12. Beim Antritt zum Bewerb muss der/die Teilnehmer/in das 16. Lebensjahr vollendet haben. Als Stichtag gilt der Jahrgang. 13. Bewerbsgruppen müssen ihre Teilnehmer nachweislich beim Landesfeuerwehrverband (Mannschaftsverwaltung) einen Monat vor dem Bewerbstag gemeldet haben. Spätere Meldungen sind nicht zulässig! 14. Der Löschangriff wird von einer Bewertergruppe beurteilt. Ein Hauptbewerter und vier Bewerter übernehmen diese Aufgabe. 15. Das Antreten der Gruppen wird durch einen Zeitplan festgelegt. 16. Die taktischen Zeichen sind von jeder Gruppe selbst mitzubringen. 17. Die Mitglieder der Löschgruppe treten einheitlich in folgender Einsatzbekleidung zum Bewerb an: Dienstbekleidung grün oder Einsatzbekleidung grün (ohne Schutzjacke), Feuerwehrhelm, (Wiener Helm oder Einsatzhelm mit Nackenschutz) Feuerwehrsicherheitsstiefel, Arbeitshandschuhe (Florian 2000) und Feuerwehrgurt nach der jeweils geltenden ÖNORM. Den Feuerwehrgurt hat nur der ATR, WTR und STR zu tragen. 18. Die antretende Gruppe hat folgende Geräte mitzubringen: 1 Tragkraftspritze TS8, TS12, TS14 nach ÖNROM F 1065, 4 A-Saugschläuche NW 110 mm, 1,6 m lang und außen mit einer Schutzschnur versehen, 2 B-Druckschläuche NW 75mm, 20 m lang nach ÖNORM F C-Druckschläuche NW 52 mm, 15 m lang nach ÖNORM F A-Saugkopf mit Rückschlagventil nach ÖNORM F 2155 (mit Haltering, Innendurchmesser höchstens 35 mm für Saugschlauch- und Ventilleine, die Knaggenöffnung darf höchstens 53 mm betragen), 1 Saugschlauchleine und 1 Ventilleine nach Normalienblatt des ÖBFV, 3 ABC- Kupplungsschlüssel, 8 Schlauchträger, 2 Schlauchhalter, 1 Beutel mit Schlauchbinden, 2 C-Mehrzweckstrahlrohre mit oder ohne Mannschutz nach ÖNORM F 2190 mit abgeschraubtem Mundstück (12 mm), 1 B-CBC Verteiler mit Niederschraubventilen nach DIN Richtlinien Nassleistungsbewerb Februar 2006 Seite 2 von 7

3 19. Das Antreten der Gruppe wird durch einen Zeitplan festgelegt. Die Bewerbsgruppe hat sich 1 Stunde vor der Antrittszeit (Zeitplan) beim Berechnungsausschuss A mit den Feuerwehrpässen einzufinden. Nach der Anmeldung beim Berechnungsausschuss erfolgt die Pumpenkontrolle. 20. Als Zielscheibe wird eine Holzwand mit folgenden Maßen verwendet: 2 m Höhe und 40 cm Breite. In der Höhe von 1,5 m ist eine Öffnung von 5 cm Durchmesser. Hinter dieser Öffnung ist auf einer Konsole eine Blechbüchse (Gewicht 1 kg) aufgestellt. Aus einer Entfernung von 10 m ist durch diese Öffnung diese Büchse herunterzuspritzen. Es ist für jeden Trupp ATR und WTR jeweils eine Spritzwand aufgestellt und der Trupp darf nur seine ihm zugewiesene Büchse herunterspritzen. 21. Tritt ein technischer Defekt auf (Tragkraftspritze, Steine in den Armaturen, Steine im Strahlrohr oder Verteiler, Schlauchplatzer, Schlauch löst sich vom Einbindestutzen), darf ein zweites Mal nicht mehr angetreten werden. Der Abbruch der Wertung erfolgt nach 200 sec. +Alterspunkte. 22. Nach dem Ankuppeln des zweiten C-Schlauches kann das C-Strahlrohr vor oder nach der 1 Markierungslinie angeschlossen werden. Das Kommando Erstes/Zweites Rohr Wasser Marsch darf erst dann gegeben werden, wenn beide Mitglieder der Trupps die 1. Markierungslinie überschritten haben (2 m vor der Wasserlatte). 23. Die Beurteilung der Bewerbsgruppe erfolgt nach den bundeseinheitlichen Bestimmungen für den Bewerb um das FLA, Heft 11, 6. Auflage Der Bewerbsplan wird von der Bewerbsleitung überprüft bzw. für den Nassen Leistungsbewerb freigegeben. 25. Die besten sechs Gruppen ohne Anrechnung von Alterspunkten qualifizieren sich für das Finale um den Bezirkssieger. Gästegruppen sind ausgenommen. 26. Das Antreten von Gästegruppen ist am selben Tag nur bei einem Bewerb möglich. Jede am Bewerb teilnehmende Gruppe muss bei der Siegerehrung anwesend sein. Richtlinien Nassleistungsbewerb Februar 2006 Seite 3 von 7

4 II. Durchführung des Bewerbes 1. Nachdem sich die Gruppe beim Berechnungsausschuss A gemeldet hat, die Adjustierung und die Mannschaft kontrolliert wurde, wird diese vom Bewerbsleiter auf die Übungsbahn gerufen. Der GKDT meldet dann die Gruppe dem Bewerter 4, laut Vorschrift für das FLA. Der Bewerter 4 gibt dann dem GKDT den Befehl zum Abmarsch fertig. Die Gruppe legt unter Aufsicht des Bewerter 4 bei der Wasserentnahmestelle ihre Geräte auf, laut Bestimmung für das FLA. Der Bewerter 4 überprüft die Geräte und lässt dann die Gruppe an das Gerät treten. 2. Nachdem die Bewerbsgruppe auf die Übungsbahn gekommen ist, meldet der GKDT dem Hauptbewerter die Gruppe, nach Vorschrift für das FLA. Der Hauptbewerter gibt dann den Befehl Pumpe starten. Der MA startet die Pumpe (E-Start ist erlaubt) und gibt mäßig Gas. Der MA muss vor dem Eintreten in die Gruppe die Pumpe auskuppeln. Stirbt die Pumpe nach dem Eintreten des MA ab, ist ein Wiederstart erst dann möglich, wenn die Saugleitung fertig gestellt und an die TS angekuppelt ist. Der Hauptbewerter gibt den Befehl Beginnen. Der GKDT tritt nun vier Schritte vor die Gruppe und gibt den Befehl Brandobjekt geradeaus, Wasserentnahmestelle der Bach usw., laut Bestimmungen für das FLA, Heft 11, 6. Auflage Die Gruppe beginnt dann mit der Übung welche genau nach den Bestimmungen für das FLA durchzuführen ist. Es ist jedoch beim Kommando Saugleitung zu Wasser diese tatsächlich in die vorbereitete Wasserentnahmestelle einzulegen. Danach schließt der Maschinist die Saugleitung an die TS an, kuppelt ein und beginnt mit dem Ansaugen. Sobald die Beendigung des Ansaugvorganges an den Messgeräten angezeigt ist, ruft der MA angesaugt. Nach diesem Zuruf können der WTR und STR sich mit ihren Geräten ausrüsten und ihre weiteren Arbeiten nach den Bestimmungen für das Richtlinien für Nassbewerb April 2003.doc FLA durchführen. Die Saugschlauchleine muss an einem eigens angebrachten Pfahl befestigt werden. 4. Sobald der STRF den Verteiler besetzt hat, (der Melder darf entgegen den Bestimmungen den Verteiler nicht bedienen) kann der Befehl Wasser Marsch zum MA durchgegeben werden. Der MA öffnet den Druckausgang an der TS und füllt die B-Leitung bis zum Verteiler mit Wasser. Tritt zu diesem Zeitpunkt an den geschlossenen Druckausgängen an der Pumpe oder am Verteiler Wasser aus, werden 10 Schlechtpunkte angerechnet. Der Ausgangsdruck an der TS soll 6 bis 8 bar betragen. Richtlinien Nassleistungsbewerb Februar 2006 Seite 4 von 7

5 5. Der ATR und WTR legen dann ihre Löschleitungen laut Bestimmungen für das FLA aus und nehmen mit ihren Strahlrohren zwischen der Zielspritzmarkierung (2 rote Latten) Aufstellung. Dabei darf die Markierung vom ATR und WTR nicht übertreten werden (Schuhspitzen nicht über die Vorderkante). Sobald die Strahlrohre an die Löschleitungen angeschlossen sind und beide Bewerber/Innen mit beiden Händen das Strahlrohr bzw. den Schlauch halten, können der ATR (1) und der WTR (3) die Befehle 1. oder 2. Rohr Wasser Marsch an den STRF am Verteiler durchgeben. 6. Der STRF (5) öffnet dann die Druckausgänge am Verteiler und beide Trupps spritzen solange auf die ihnen zugewiesene Öffnung in der Spritzwand, bis die hinter dieser Öffnung aufgestellte Büchse herunterfällt. Ist die Büchse gefallen, gibt der Bewerter ein Zeichen und das Strahlrohr kann sofort geschlossen werden. 7. Ist das zweite Ziel getroffen bzw. die zweite Büchse gefallen, wir die Zeit gestoppt. Nach dem Fallen der Büchsen ist nach dem Zeichen des Bewerters das Strahlrohr sofort schräg hochzuheben und zu schließen. 8. Sobald beide Trupps ihre Ziele getroffen haben, ist der Befehl 1. oder 2. Rohr Wasser halt an den Verteiler durchzugeben. Der STRF schließt am Verteiler die Druckausgänge und gibt den Befehl Wasser halt an den MA weiter. Dieser schließt ebenfalls den Druckausgang an der TS und stellt den Motor anschließend ab. Die Bewertung ist erst mit dem Befehl Zum Abmarsch fertig abgeschlossen. 9. Die Bewertergruppe nimmt die Beurteilung der Löschgruppe vor und nach dem Befehl des Hauptbewerters Zum Abmarsch fertig ist der Bewerb beendet. Das Abmelden der Gruppe erfolgt nach den Bestimmungen für das FLA. 10. Die Sauger, B- und C-Leitungen sind in die vorbereiteten Ablaufgräben sorgfältig zu entleeren. Über diese Bestimmungen hinaus gelten alle Vorschriften für den Bewerb um das FLA in Bronze und Silber, Heft 11, 6. Ausgabe 2002 sinngemäß! Die Richtlinien und Bestimmungen für die Vorarlberger Nassbewerbe Ausgabe April 2003 sind somit ungültig! 11. Ist die Bewerbsgruppe unter den besten sechs Gruppen ohne Anrechnung der Alterspunkte, wird diese von der Bewerbsleitung in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen sich beim Berechnungsausschuss A zu melden. Ebenfalls werden diese Gruppen von der Bewerbsleitung per Mobiltelefon (Nummer in der Teilnehmerliste B eintragen) verständigt! Richtlinien Nassleistungsbewerb Februar 2006 Seite 5 von 7

6 12. Die Bewerbsgruppen die sich für das Finale qualifiziert haben melden sich beim Berechnungsausschuss A. Die Gruppenkommandanten werden die Startreihenfolge der Bewerbsgruppen losen. Nach der Kontrolle der Gruppenmitglieder und der Adjustierung durch den Berechnungsausschuss A wird die Bewerbsgruppe auf die Bewerbsbahn entlassen. 13. Die Bewerbsgruppe muss aus denselben Gruppenmitgliedern wie beim ersten Löschangriff zusammengestellt sein (es gilt die Teilnehmerliste B). Die Gruppe tritt mit den eigenen Geräten an. Kann eine Gruppe durch die Verletzung eines Gruppenmitgliedes nicht teilnehmen oder ist eine Gruppe nicht erreichbar wird die nächst gereiht Gruppe für das Finale qualifiziert. 14. Die Zeit dieses Löschangriffes inkl. Fehlerpunkte wird vom ersten Ergebnis (erreichte Gesamtpunktezahl ohne Anrechnung der Alterspunkte) abgezogen (siehe Anlage 2 Berechnungsbeispiel). Jene Gruppe die, die höchsten Finalpunktezahl aufweist, ist Bezirkssieger und erhält einen Siegespreis. 15. Zur Siegerehrung müssen sich alle Bewerbsgruppen lt. Beiliegenden Aufstellungsplan, mit gleicher Bekleidung und Ausrüstung wie beim Bewerb (ausgenommen Taktische Zeichen, Feuerwehrgurt und Handschuhe) aufstellen. Die Bewerter des Bewerbes führen die Marschblöcke an. Die Gruppenkommandanten werden ersucht, beim Aufmarsch und bei der Siegerverkündung ihre Gruppen zu diszipliniertem Verhalten zu veranlassen. 16. Achtung! Bewerber mit einer Verletzung (Gips, Krankheit,..) können am Bewerb nicht teilnehmen. Richtlinien Nassleistungsbewerb Februar 2006 Seite 6 von 7

7 Anlage 1: Berechnung der Alterspunkte bezieht sich auf alle 9 Teilnehmer/innen: 270 bis 279 Jahre 1 Gutpunkt 280 bis 289 Jahre 2 Gutpunkte 290 bis 299 Jahre 3 Gutpunkte 300 bis 309 Jahre 4 Gutpunkte 310 bis 319 Jahre 5 Gutpunkte 320 bis 329 Jahre 6 Gutpunkte 330 bis 339 Jahre 7 Gutpunkte 340 bis 349 Jahre 8 Gutpunkte 350 bis 359 Jahre 9 Gutpunkte 360 bis 369 Jahre 10 Gutpunkte 370 bis 379 Jahre 11 Gutpunkte 380 bis 389 Jahre 12 Gutpunkte 390 bis 399 Jahre 13 Gutpunkte 400 bis 409 Jahre 14 Gutpunkte 410 bis 419 Jahre 15 Gutpunkte 420 bis 429 Jahre 16 Gutpunkte 430 bis 439 Jahre 17 Gutpunkte 440 bis 449 Jahre 18 Gutpunkte 450 bis 459 Jahre 19 Gutpunkte 460 bis 469 Jahre 20 Gutpunkte 470 bis 479 Jahre 21 Gutpunkte 480 bis 489 Jahre 22 Gutpunkte 490 bis 499 Jahre 23 Gutpunkte 500 bis 509 Jahre 24 Gutpunkte 510 bis 519 Jahre 25 Gutpunkte 520 bis 529 Jahre 26 Gutpunkte 530 bis 539 Jahre 27 Gutpunkte 540 bis 549 Jahre 28 Gutpunkte 550 bis 559 Jahre 29 Gutpunkte 560 bis 569 Jahre 30 Gutpunkte 570 bis 579 Jahre 31 Gutpunkte 580 bis 585 Jahre 32 Gutpunkte Richtlinien Nassleistungsbewerb Februar 2006 Seite 7 von 7

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