Antragsteller: Natürliche Person (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter)

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1 IHK Pfalz - Versicherungsvermittlerregister - Ludwigsplatz Ludwigshafen Antrag auf (Zutreffendes ankreuzen) Erteilung einer Erlaubnis als Versicherungsvermittler nach 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Eintragung in das Vermittlerregister nach 11a GewO Antragsteller: Natürliche Person (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter) Hinweis: Bei Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaft, OHG, KG, GmbH & Co. KG) hat jeder geschäftsführungsberechtigter Gesellschafter die Erlaubnis auf seinen Namen zu beantragen und die geforderten Nachweise zu erbringen. 1. Antragsteller Name: Vorname/n (Rufname unterstreichen): Geburtsname (falls abweichend vom Namen): Geburtsdatum: Geburtsort: Staatsangehörigkeit: Anschrift der Wohnung (derzeitiger Hauptwohnsitz) Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon, Telefax, IHK Pfalz VVR-Formular Nr. 01: Antrag auf Erlaubnis Versicherungsvermittler - natürliche Person Stand: 2013 Seite 1 von 6

2 Hauptwohnsitze in den letzten fünf Jahren (von bis: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) 2. Angaben zu einer bisherigen Tätigkeit als Versicherungsvermittler Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts ( ) war ich / waren wir bereits als Versicherungsvermittler tätig nein ja Falls ja, Datum der Gewerbeanmeldung/Aufnahme der Tätigkeit 3. Angaben zum Unternehmen Rechtsform Nicht im Handelsregister eingetragen Rechtsform Im Handelsregister eingetragen Einzelunternehmen BGB-Gesellschaft (Vor-/Zuname d. Gesellschafter) Einzelfirma Personengesellschaft (z. B. KG, OHG, GmbH & Co KG) Im Handelsregister eingetragener Name mit Rechtsform (nur eintragen, wenn vorhanden): Handelsregistergericht und -nummer (nur eintragen, wenn vorhanden): Straße, Hausnummer der Hauptniederlassung: PLZ, Ort: Telefon, Telefax, Gewerbliche Niederlassungen in den letzten fünf Jahren (von bis: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort): IHK Pfalz VVR-Formular Nr. 01: Antrag auf Erlaubnis Versicherungsvermittler - natürliche Person Stand: 2013 Seite 2 von 6

3 4. Angaben zu Zuverlässigkeit und Vermögensverhältnissen 4.1 Angaben zu anhängigen Straf-, Bußgeld- oder Gewerbeuntersagungsverfahren: Ist gegen Sie ein Strafverfahren anhängig? ja nein Wird gegen Sie ein Bußgeldverfahren wegen Verstößen bei einer gewerblichen Tätigkeit betrieben? ja nein Ist gegen Sie ein Gewerbeuntersagungsverfahren anhängig? ja nein Wenn ja, bei welcher Staatsanwaltschaft? Welchem Gericht? Welcher Behörde? 4.2 Angaben zu den Vermögensverhältnissen des Antragstellers: Ist über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren innerhalb der letzten 5 Jahre eröffnet ja nein oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden? ja nein Haben Sie innerhalb der letzten 3 Jahre eine eidesstattliche Versicherung abgegeben oder ja nein liegt eine entsprechende Haftanordnung vor? ja nein 5. Angaben zur Tätigkeitsart Beantragt wird die Erlaubnis nach 34 d Abs. 1 GewO als Versicherungsmakler Versicherungsvertreter Hinweis: Versicherungsmakler stehen als treuhänderische Sachwalter der Interessen des Versicherungsnehmers auf dessen Seite. Sie sind nicht aufgrund eines Vertragsverhältnisses von einer oder mehreren Versicherungen mit der Vermittlung von Versicherungen dauerbeauftragt, sondern in keiner Weise an ein bestimmtes Versicherungsunternehmen gebunden. Wer hingegen von einer oder mehreren Versicherungen in irgendeiner Form mit der gewerblichen Vermittlung von Versicherungen dauerbeauftragt ist, gilt als Versicherungsvertreter. 6. Angaben zu gewerberechtlichen Erlaubnisverfahren Haben Sie bereits bei einer anderen Industrie- und Handelskammer einen Antrag auf Erlaubnis nach 34 d Abs. 1 GewO gestellt? nein ja Falls ja, bei welcher Industrie- und Handelskammer: Sind Sie bereits im Besitz einer weiteren Erlaubnis zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit (z. B. nach 34 c GewO) oder wurde eine solche Erlaubnis beantragt? nein ja Falls ja, welche Erlaubnis, Ausstellungsdatum und zuständige Behörde: IHK Pfalz VVR-Formular Nr. 01: Antrag auf Erlaubnis Versicherungsvermittler - natürliche Person Stand: 2013 Seite 3 von 6

4 7. Erforderliche Unterlagen Als Nachweis der Erlaubnis- / Registrierungsvoraussetzungen sind dem Antrag folgende Unterlagen beigefügt: Auszug aus dem Handels-, Genossenschaftsregister (sofern dort eingetragen) Bescheinigung(en) des / der für mich / uns zuständigen Finanzamtes / Finanzämter Bescheinigung(en) der Stadt-/Gemeindekasse(n) des derzeitigen und früheren (letzte 5 Jahre) Wohn- und/oder Betriebssitzes Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Insolvenzgerichts ( 26 Abs. 2 InsO), in dessen Bezirk in den letzten fünf Jahren ein Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung bestanden hat Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsgerichts ( 915 ZPO), in dessen Bezirk in den letzten fünf Jahren ein Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung bestanden hat Bestätigung zur Insolvenzfreiheit des Insolvenzgerichts, in dessen Bezirk in den letzten fünf Jahren ein Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung bestanden hat Hinweis: Die Auskünfte/Bestätigungen sind bei dem/den Amtsgericht/en einzuholen, in dessen/deren Bezirk der Antragsteller derzeit seinen Wohnsitz hat oder seine gewerbliche Niederlassung hat. Die Auskünfte/ Bestätigungen dürfen nicht älter als 3 Monate sein. Bescheinigung des Versicherers über den Bestand der nach 34d Abs. 2 Nr. 3 GewO erforderlichen Haftpflichtversicherung Hinweis: Bitte verwenden Sie für den Versicherungsnachweis ausschließlich die Bestätigung in der Form des mit der Versicherungswirtschaft abgestimmten Musters Sachkundenachweis für mich / uns als Antragsteller für die in dem beigefügten Beiblatt Delegation der Sachkunde genannten Personen Beiblatt Delegation der Sachkunde Hinweise: Wenn die Delegation der Sachkunde auf Angestellte erfolgt, verwenden Sie bitte das Beiblatt Delegation der Sachkunde Wenn der Antragsteller selbst keine Sachkunde nachweist, darf er selbst nicht Versicherungen vermitteln. Ich / Wir habe(n) die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) beantragt das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O ) beantragt. Hinweis: Die Auskunft/Auskünfte ist/sind bei der Wohnsitzgemeinde zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, d. h. sie wird/werden der IHK Pfalz direkt übersandt. Bitte geben Sie bei der Beantragung die genaue Anschrift IHK Pfalz VVR-Formular Nr. 01: Antrag auf Erlaubnis Versicherungsvermittler - natürliche Person Stand: 2013 Seite 4 von 6

5 IHK Pfalz, -Versicherungsvermittler-Register-, Ludwigsplatz 2-4, Ludwigshafen und den Verwendungszweck Erlaubnis nach 34 d GewO an. Die Auskunft/Auskünfte darf/dürfen nicht älter als 3 Monate sein. 8. Antrag auf Eintragung im Vermittlerregister nach 11a GewO: Ich / Wir beantrage(n) unter der Voraussetzung, dass dem vorstehenden Antrag auf Erlaubniserteilung nach 34d GewO entsprochen wird, gleichzeitig die Eintragung im Vermittlerregister nach 11a GewO (bitte zutreffendes ankreuzen) Ja Nein Falls ja: Ich / wir beabsichtigen die Versicherungsvermittlertätigkeit auch in anderen EU- Mitgliedsstaaten/EWR-Vertragsstaaten auszuüben: (bitte zutreffendes ankreuzen) Ja Nein Falls ja, in: In den nachfolgenden dieser EU-Mitgliedsstaaten/EWR-Vertragsstaaten habe(n) ich/wir eine Niederlassung gegründet (bitte jeweils den Staat mit Geschäftsanschrift und den jeweiligen gesetzlichen Vertreter der Niederlassung mit Name, Geburtsname und Vorname(n) angeben): Land: Geschäftsanschrift: ges. Vertreter der Niederlassung: Datenschutzrechtlicher Hinweis: Die von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten werden zur weiteren Bearbeitung benötigt. Diese Datenerhebung erfolgt gem. 13 Bundesdatenschutzgesetz, den einschlägigen landesrechtlichen Datenschutzvorschriften und 34 d GewO. IHK Pfalz VVR-Formular Nr. 01: Antrag auf Erlaubnis Versicherungsvermittler - natürliche Person Stand: 2013 Seite 5 von 6

6 Bitte beachten Sie: Über Ihren Antrag kann erst entschieden werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Die Erteilung der Erlaubnis ersetzt nicht die Gewerbeanzeige gem. 14 GewO. Der Antragsteller ist verpflichtet, sich unverzüglich nach Aufnahme der Tätigkeit in das Versicherungsvermittlerregister nach 11 a Abs. 1 GewO eintragen zu lassen. Die gewerbliche Versicherungsvermittlung ohne Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltsrechtliche Fragen werden von der IHK Pfalz nicht geprüft. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Ausländerbehörde. Wenn der Versicherungsvermittler in einem anderen EU/EWR-Staat niedergelassen ist, benötigt er keine Erlaubnis, sofern er die Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister dieses Staates nachweisen kann. Für das beantragte Erlaubnis- /Registrierungsverfahren ( 34d, 11a GewO) werden nach der Gebührenordnung der IHK Pfalz die in dem Gebührentarif aufgeführten Gebühren erhoben. Diese Gebühren und evt. Auslagen werden mit Bekanntgabe des Gebührenbescheides gegenüber dem Gebührenschuldner fällig. Ich versichere die Richtigkeit und Aktualität der vorstehenden Angaben sowie der eingereichten Unterlagen. Ich erkläre zugleich, dass ich jede Veränderung meiner Tätigkeit und meiner persönlichen und beruflichen Verhältnisse mit Relevanz für das Erlaubnisverfahren bzw. für den Inhalt des Registers unverzüglich der IHK mitteile. Ort, Datum Firmenstempel/rechtsverbindliche Unterschrift IHK Pfalz VVR-Formular Nr. 01: Antrag auf Erlaubnis Versicherungsvermittler - natürliche Person Stand: 2013 Seite 6 von 6

7 Folgende Unterlagen müssen dem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Versicherungsvermittler oder -berater beigefügt werden: Checkliste für natürliche Personen -ungebundene Versicherungsvermittler- (z. B. eingetragener Kaufmann/Kauffrau e.k., OHG, KG, GbR) Alle Unterlagen sind als Original oder als beglaubigte Kopie per Post einzureichen (Originale verbleiben bei unseren Akten). Alle Auskünfte dürfen nicht älter als 3 Monate sein (außer Sachkundenachweis). Vermögenschadenhaftpflichtversicherung: Bitte verwenden Sie für den Versicherungsnachweis ausschließlich die Bestätigung in der Form des mit der Versicherungswirtschaft abgestimmten Musters. Sachkundenachweis Wenn die Delegation der Sachkunde auf Angestellte erfolgt, verwenden Sie bitte das Beiblatt Delegation der Sachkunde Wenn der Antragsteller selbst keine Sachkunde nachweist, darf er selbst nicht Versicherungen vermitteln. Unterlagen Zu beantragen bei Nicht älter als 3 Monate Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Einwohnermeldeamt Ihres Wohnsitzes X Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde Einwohnermeldeamt Ihres Wohnsitzes X Anmerkung: Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und das Führungszeugnis sind zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, d. h. sie werden der IHK direkt übersandt. Sie müssen bei Beantragung die genaue Anschrift der IHK Pfalz, - Versicherungsvermittler-Register-, Ludwigsplatz 2-4, Ludwigshafen und unter Verwendungszweck Antrag auf Erlaubnis nach 34 d GewO angeben. ggf. Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister Bescheinigung des Finanzamtes, dass keine Steuerschulden vorhanden sind Bescheinigung der Stadt-/Gemeindekasse, dass keine Abgaben-/Steuerschulden vorhanden sind Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis gemäß 915 Zivilprozessordnung Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis gemäß 26 Abs. 2 Insolvenzordnung und die Auskunft, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist Nachweis der Vermögensschadenhaftpflicht Original oder beglaubigte Kopie Amtsgericht Ihres Geschäftssitzes Finanzamt Ihres Wohnsitzes Stadt-/Gemeindekasse Ihres Wohnsitzes und Ihres Geschäftssitzes Online unter: Gerichte/Amtsgerichte/Kaiserslautern/Zentrales- Vollstreckungsgericht/Einsicht/Registrierung/ Amtsgericht-Insolvenzgericht: Ihres Wohnsitzes Versicherungsunternehmen X X X X X X Sachkundenachweis 1. erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung bei der IHK oder 2. gleichgestellte Berufsqualifikation (gem. 4 VersVermV): (1) 1.a) Abschluss Studium Rechtswissenschaften oder (1) 1.b) Abschluss betriebswirtschaftlicher Studiengang (Hochschule oder gleichwertig) der Fachrichtung Versicherungen oder (1) 1.c) Abschluss als Versicherungskaufmann oder Kaufmann für Versicherungen und Finanzen oder (1) 1.d) Abschluss Versicherungsfachwirt oder (1) 1.e) Abschluss Fachwirt für Finanzberatung (IHK) oder (1) 2.a) und b) Abschluss Fachberater Finanzdienstleistungen (IHK) plus abgeschlossene kaufmännische Ausbildung plus mind. 1-jährige Berufserfahrung in der Versicherungsvermittlung oder (1) 2.c) Abschluss Finanzfachwirt (FH) plus weiterführendes Zertifikatsstudium plus mind. 1-jährige Berufserfahrung in der Versicherungsvermittlung oder (1) 3.a) und b) Abschluss Bank-, Sparkassen- oder Investmentfondskaufmann plus mind. 2-jährige Berufserfahrung in der Versicherungsvermittlung oder (1) 3.c) Abschluss Fachberater Finanzdienstleistungen (IHK) plus mind. 2-jährige Berufserfahrung in der Versicherungsvermittlung oder (2) Abschluss Hochschulstudium plus i.d.r.mind. 3-jährige Berufserfahrung in der Versicherungsvermittlung oder 3. (gem. 19 VersVermV) vor 2009 abgelegter Abschluss Versicherungsfachmann (BWV) oder 4. (gem. 1 (4) VersVermV) seit dem ununterbrochen bis Antragstellung als Versicherungsvermittler oder -berater tätig oder 5. Delegation der Sachkunde auf vertretungsberechtigte Aufsichtsperson, die eine der obigen Voraussetzungen erfüllt Zu 1. 4.: Akzeptiert werden Originale oder beglaubigte Kopien der Zeugnisse bzw. Tätigkeitsnachweise (z.b.: Arbeitszeugnisse, Gewerbeanmeldung, Provisionsabrechnungen) IHK Pfalz VVR-Formular Nr. 07: Checkliste natürliche Person Stand: 2014_03_07

8 IHK Pfalz - Versicherungsvermittlerregister - Ludwigsplatz Ludwigshafen Sachkundenachweis durch Benennung einer vertretungsberechtigten Aufsichtsperson gemäß 34 d Abs. 2 Nr. 4 GewO 1. Angaben zum Antragsteller (Natürliche oder juristische Person) Natürliche Person (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter): Name: Juristische Person (z. B. GmbH, AG, e.g.): Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform: Vorname/n: Im Handelsregister eingetragener Name mit Rechtsform (bitte nur ausfüllen, wenn Eintragung vorliegt): Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregistergericht und jeweilige Nummer: Handelsregistergericht und -nummer (bitte nur ausfüllen, wenn Eintragung vorliegt): Der Antragsteller bzw. eine der vertretungsberechtigten Personen weist keine Sachkunde nach. Stattdessen wird der Sachkundenachweis durch folgende natürliche Person, die beim Antragsteller beschäftigt ist, erbracht. IHK Pfalz VVR-Formular Nr. 10: Beiblatt Delegation des Sachkunde Stand: 2014 Seite 1 von 4

9 2. Anstelle von Name, Vorname: Geburtsdatum: wird folgende vertretungsberechtigte Aufsichtsperson benannt Hiermit wird bestätigt, dass der Antragsteller folgende natürliche Person beschäftigt, der die Aufsicht über die unmittelbar mit der Versicherungsvermittlung befassten Personen übertragen ist und die den Antragsteller vertreten darf: 1. Name 2. Vorname 3. Funktion im Unternehmen: 4. Geburtsdatum: Für die o.g. Aufsichtsperson wird vorgelegt: 1. Sachkundenachweis für Versicherungsvermittler (Vorlage geeigneter Nachweise in Kopie): erfolgreich abgelegte IHK-Sachkundeprüfung oder gleichgestellte Berufsqualifikation (gemäß 4 VersVermV) oder Befreiung von der Sachkundeprüfung (wenn mindestens seit ununterbrochen bis Antragstellung als Versicherungsvermittler oder -berater tätig 2. Datenschutzrechtliche Einverständniserklärung der o.g. Aufsichtsperson 3. Nachweis der Vertretungsberechtigung (Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregisterauszug bzw. Vollmacht) Die oben genannte vertretungsberechtigte Aufsichtsperson betreut Angestellte, die beim Antragsteller unmittelbar mit der Vermittlung von Versicherungen befasst sind. Hinweis: In der Regel ist ein Verhältnis 1:50 zwischen vertretungsberechtigter Aufsichtsperson und unmittelbar mit der Vermittlung von Versicherungen befassten Angestellten ausreichend! IHK Pfalz VVR-Formular Nr. 10: Beiblatt Delegation des Sachkunde Stand: 2014 Seite 2 von 4

10 Bei Ausscheiden der benannten Person ist der Antragsteller verpflichtet, unverzüglich die IHK Pfalz zu informieren und eine neue vertretungsberechtigte Aufsichtspersonen zu benennen. Dasselbe gilt, wenn das Zahlenverhältnis 1:50 zwischen vertretungsberechtigter Aufsichtsperson und unmittelbar mit der Vermittlung von Versicherungen befassten Angestellten nicht mehr gegeben ist. Es wird die Richtigkeit und Aktualität der vorstehenden Angaben sowie der eingereichten Unterlagen versichert. Ort, Datum Firmenstempel / rechtsverbindliche Unterschrift IHK Pfalz VVR-Formular Nr. 10: Beiblatt Delegation des Sachkunde Stand: 2014 Seite 3 von 4

11 Anlage zum Sachkundenachweis durch Benennung einer vertretungsberechtigten Aufsichtsperson nach 34 d Abs. 2 Nr. 4 GewO Datenschutzrechtliche Einverständniserklärung der Aufsichtsperson: (von der unter Ziff. 2. benannten Person auszufüllen) Hiermit erkläre ich (Arbeitnehmer) Name, Vorname: Geburtsdatum: mein Einverständnis, dass mich der Antragsteller gegenüber der IHK Pfalz als natürliche Person benennen darf, der die Aufsicht über die unmittelbar mit der Vermittlung von Versicherungen befassten Personen übertragen ist. Ich ermächtige den Antragsteller dazu, meine oben stehenden persönlichen Daten (Name, Vorname und Geburtsdatum) zum Zweck der Delegation des Sachkundenachweises durch Benennung vertretungsberechtigter Aufsichtspersonen nach 34 d Absatz 2 Nr. 4 Gewerbeordnung schriftlich und in elektronischer Form an die IHK Pfalz weiterzuleiten, welche diese Daten zu o. g. Zweck speichert und verarbeitet. Des Weiteren bin ich damit einverstanden, dass der Antragsteller im Rahmen dieses Verfahrens der Erlaubnisbehörde folgende weitere, mich betreffende Informationen zur Verfügung stellt: Angaben zu meiner Funktion im Unternehmen und Nachweis meiner Sachkunde für Versicherungsvermittler Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit für die Zukunft gegenüber der IHK Pfalz durch Versendung einer an: vv-register@pfalz.ihk24.de oder schriftlich widerrufen werden. Eine über diesen Zweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nur statt, wenn dies aufgrund gesetzlicher Regelungen vorgeschrieben ist. Ort, Datum Unterschrift Aufsichtsperson IHK Pfalz VVR-Formular Nr. 10: Beiblatt Delegation des Sachkunde Stand: 2014 Seite 4 von 4

12 Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) 1. Was meint der Gesetzgeber mit dem Begriff Berufshaftpflichtversicherung? 2. Wo finde ich die neuen Bestimmungen im Gesetz? 3. Ab wann braucht man eine Berufshaftpflichtversicherung? 4. Warum braucht man die Berufshaftpflichtversicherung? 5. Wer muss eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen? 6. Welche besonderen Regeln gibt es für gebundene Versicherungsvermittler? 7. Für welchen Geltungsbereich muss die Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden? 8. Welche Deckung muss die Berufshaftpflichtversicherung mindestens vorweisen? 9. Wie erfolgt der Versicherungsnachweis bei der IHK? 10. Was passiert bei Störungen der Berufshaftpflichtversicherung? 1. Was meint der Gesetzgeber mit dem Begriff Berufshaftpflichtversicherung? Der Gesetzgeber verlangt mit der nach 34d Abs. 2 Nr. 3 GewO erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung eine Sicherheit zur Abdeckung von Vermögensschäden, die aus Haftpflichtgefahren im Zusammenhang mit Versicherungsvermittlungs- und Beratungstätigkeit resultieren. Ansprüche von Versicherungsunternehmen müssen nicht abgedeckt werden, soweit es sich nicht um Regressansprüche wegen Schädigung Dritter handelt. Damit umfasst die Berufshaftpflichtversicherung also nicht den Fall, dass ein Versicherungsvermittler bei einem Kundenkontakt Sachen des Kunden beschädigt oder zerstört und dafür Versicherungsschutz vorhalten muss. 2. Wo finde ich die neuen Bestimmungen im Gesetz? - 34d Abs. 2 Nr. 3 Gewerbeordnung (GewO) der Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) 3. Ab wann braucht man eine Berufshaftpflichtversicherung? Die Haftpflichtversicherung muss ab dem 22. Mai 2007 bestehen. Hier gibt es keine Übergangsfrist. 4. Warum braucht man die Berufshaftpflichtversicherung? Die Haftpflichtversicherung gilt als Garantie des Versicherungsnehmers gegenüber dem Versicherungsvermittler für die Haftungsübernahme bei Fehlverhalten des Vermittlers. 5. Wer muss eine Berufshaftpflichtversicherung (=Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) abschließen? Grundsätzlich muss jeder, der gewerbsmäßig Versicherungen vermittelt, eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Das sind: - Versicherungsvertreter - Versicherungsmakler - Produktakzessorische Vermittler (Wenn die Versicherungsvermittlung nur eine Ergänzung zur Haupttätigkeit, dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen, ist.) - Haftpflichtversicherung auch für Personenhandelsgesellschaften Jedes erlaubnispflichtige Unternehmen muss weiterhin über eine uneingeschränkte Haftpflichtversicherung verfügen. Seit muss zusätzlich zum Erlaubnisinhaber jede Personenhandelsgesellschaft, die Versicherungen vermittelt oder Versicherungsberatung durchführt und in der Sie bzw. Ihr Unternehmen als geschäftsführender Gesellschafter tätig sind, sowohl Versicherungsschutz für den erlaubnispflichtigen, als auch für jede Personenhandelsgesellschaft nachweisen. Der Versicherungsschutz kann in einem Vertrag geregelt sein (s. 9 Abs. 3 S. 3 VersVermV). Bei mehreren geschäftsführenden Gesellschaftern ist es ausreichend, wenn ein Gesellschafter für den Versicherungsschutz der Personenhandelsgesellschaft sorgt. Somit können Sie als betroffener Unternehmer wählen: Entweder Sie schließen 2 Haftpflichtversicherungen ab, nämlich eine für den Erlaubnisinhaber und eine zusätzliche für die Personenhandelsgesellschaft oder Sie schließen1 Haftpflichtversicherung ab. Dabei muss jedoch klargestellt werden, dass der Versicherungsschutz ohne Einschränkung für alle mitversicherten Personen jeweils in der notwendigen Höhe besteht. Nur in Ausnahmefällen ist eine Haftpflichtversicherung verzichtbar, und zwar für so genannte Bagatellvermittler hinsichtlich der Vermittlung von Reisegepäck-, Reiserücktritt-, Kaskoversicherungen etc., bei denen nur

13 eingeschränkte Kenntnis des Versicherungstyps erforderlich ist, deren Jahresprämie 500 Euro nicht übersteigen darf und die eine maximale Laufzeit von fünf Jahren haben. Weiterhin privilegiert sind Vermittler produktakzessorischer Risikolebensversicherungen bei Bauspardarlehen, sowie Vermittler produktakzessorischer Restschuldversicherungen bei Verbraucherdarlehen mit maximal 500 Euro Jahresprämie. Für die Versicherungsberater gilt die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ebenfalls. 6. Welche besonderen Regeln gibt es für gebundene Versicherungsvermittler? - Bei gebundenen Versicherungsvermittlern ist es ausreichend, wenn das Versicherungsunternehmen, für das der Vermittler arbeitet, die uneingeschränkte Haftung übernimmt. - Vertreibt ein Vermittler Versicherungsprodukte die nicht in Konkurrenz zueinander stehen, können die gebundenen Vermittler auch für mehrere Unternehmen arbeiten. Bei Haftungsübernahme durch mehrere Unternehmen hat dies der Vermittler entsprechend nachzuweisen. 7. Für welchen Geltungsbereich muss die Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden? - Die Haftpflichtversicherung muss im gesamten EU-Gebiet und der anderen Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gelten. 8. Welche Deckung muss die Berufshaftpflichtversicherung mindestens vorweisen? - Die Mindestversicherungssumme beträgt Euro für jeden Versicherungsfall Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres. - Die genannten Mindestversicherungssummen erhöhen oder vermindern sich ab dem 15. Januar 2013 und danach regelmäßig alle fünf Jahre prozentual entsprechend den von Eurostat veröffentlichten Änderungen des Europäischen Verbraucherpreisindexes, wobei sie auf den nächsthöheren Hundertbetrag in Euro aufzurunden sind. - Die angepassten Mindestversicherungssummen werden jeweils zum 2. Januar des jeweiligen Jahres, in dem die Anpassung zu erfolgen hat, durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Abschluss von Gruppenversicherungsverträgen ist zulässig, sofern für jeden Teilnehmer der Gruppe der Deckungsumfang sicher gestellt ist. 9. Wie erfolgt der Versicherungsnachweis bei der IHK? Der Vermittler muss eine Bescheinigung vorlegen, die nachweist, dass eine Versicherung abgeschlossen ist. Der Versicherer ist verpflichtet, der IHK die Beendigung, Kündigung oder Änderung des Vertrags mitzuteilen. 10. Was passiert bei Störungen der Berufshaftpflichtversicherung? Bei Störungen der materiellen Deckung der Berufshaftpflichtversicherung ist der Versicherer verpflichtet ab der ersten Mahnung die zuständige IHK zu informieren. Der Vermittler muss unaufgefordert und unverzüglich eine Anschlussversicherung bei der IHK per Versicherungsbestätigung im Original oder beglaubigter Kopie nachweisen (gem. Muster siehe dort unter Dok.-Nr Muster Bestätigung Vermögenschadenhaftpflicht). Sobald die Deckungszusage des Vermögensschadenshaftpflichtversicherers nicht mehr besteht, muss der Versicherungsvermittler aus dem Register gelöscht werden. Gleichzeitig wird die Erlaubnis entzogen werden und eine Meldung an das Gewerbezentralregister erfolgen. Kann die erforderliche Haftpflichtversicherung nicht nachgewiesen werden, muss die zuständige Behörde die Versicherungsvermittlung untersagen. Kann der Versicherungsvermittler nach der Kündigung einer Berufshaftpflichtversicherung und der Löschung aus dem Register eine neue Deckung vorweisen, so muss er das Erlaubnisverfahren erneut durchlaufen und neu registriert werden.

14 (Briefkopf des Versicherungsunternehmens) (Briefkopf des Versicherungsunternehmens) Muster (wird von der Versicherung erteilt) Peter Mustermann Musterstraße Musterstadt Kennziffer Versicherungsunternehmen: Versicherungsnehmer: Versicherungsschein-Nr.: Versicherungsschutz zum Nachweis der Pflichtversicherung für Versicherungsvermittler gem. 34 d Gewerbeordnung (GewO) Versicherungsbestätigung Zur Vorlage bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer bestätigen wir, dass Sie ab dem TT.MM.JJJJ für die gewerbsmäßige Vermittlung von Versicherungsverträgen als Versicherungsvermittler eine Berufshaftpflichtversicherung gem. 34d Abs. 2 Nr. 3 GewO bei unserer Gesellschaft abgeschlossen haben, die die Voraussetzungen der 8 bis 10 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und - beratung(versvermv) erfüllt. Die vereinbarte Versicherungssumme beträgt je mitversicherte Person mindestens je Versicherungsfall, die Höchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres je mitversicherte Person beträgt mindestens , vgl. 9 Abs. 2 VersVermV. Ort, Datum (Unterschrift des Vertretungsberechtigten) Hinweis: Zusätzlich wird ein Versicherungsbestätigungsschreiben als Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für die Personenhandelsgesellschaft benötigt, in welcher der Eintragungspflichtige als geschäftsführender Gesellschafter tätig ist. Ggf. ist dieser Nachweis im Versicherungsbestätigungsschreiben für den Eintragungspflichtigen mit enthalten (siehe 5 Satz 1 VersVermV in der Fassung vom

15 Muster (wird von der Versicherung erteilt) (Briefkopf des Versicherungsunternehmens) Peter Mustermann Musterstraße Musterstadt Kennziffer Versicherungsunternehmen: Versicherungsnehmer: Versicherungsschein-Nr.: Versicherungsschutz zum Nachweis der Pflichtversicherung für Versicherungsvermittler gem. 34d Gewerbeordnung (GewO) Versicherungsbestätigung Zur Vorlage bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer bestätigen wir, dass Sie ab dem TT.MM.JJJJ für die gewerbsmäßige Vermittlung von Versicherungsverträgen als Versicherungsvermittler eine Berufshaftpflichtversicherung gem. 34d Abs. 2 Nr. 3 GewO bei unserer Gesellschaft abgeschlossen haben, die die Voraussetzungen der 8 bis 10 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und beratung(versvermv) erfüllt. Die vereinbarte Versicherungssumme beträgt je mitversicherte Person mindestens je Versicherungsfall, die Höchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres je mitversicherte Person beträgt mindestens , vgl. 9 Abs. 2 VersVermV. Mitversicherte Personen sind: Der Versicherungsschutz für die mitversicherten Personen besteht unabhängig von der Tätigkeit in der Personengesellschaft. Ort, Datum (Unterschrift des Vertretungsberechtigten)

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