Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Schulabschlüsse
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- Sarah Engel
- vor 9 Jahren
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Transkript
1 Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Schulabschlüsse Anerkennungsmöglichkeiten Die Anerkennung von schulischen Abschlüssen wird in Thüringen zentral vom Thüringer Kultusministerium durchgeführt. Hierbei wird ermittelt, inwiefern eine im Ausland erworbene schulische Qualifikation mit einem deutschen Schulabschluss gleichgestellt werden kann. Die anerkennende Stelle prüft, ob die Dauer, die Inhalte und die Fächer, die im Herkunftsland absolviert wurden mit den deutschen Inhalten vergleichbar sind. Für die Erteilung der Hochschulzugangsberechtigung / Abitur können im Herkunftsland bereits erbrachte Studienleistungen wichtig sein. Deshalb wird empfohlen die Hochschulzugangsberechtigung im Herkunftsland sowie Nachweise über erbrachte Studienleistungen dem Antrag beizulegen und deren Berücksichtigung zu erbitten. Wie läuft das Anerkennungsverfahren ab? Die Anerkennung der Gleichwertigkeit des Schulabschlusses erfolgt nach Einzelfallprüfung basierend auf den Beschlüssen und Vorschlägen der Kultusministerkonferenz. Einzureichende Unterlagen: Ausgefüllter Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit des Schulabschlusses unter hluesse/antrag_abschluss_ausland.pdf tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung der Ausbildung in Schule und Beruf beglaubigte Kopie der Originalzeugnisse (Abschlusszeugnisse, Studiennachweise und Befähigungsnachweise, die im Ausland erworben wurden) Englischsprachige Zeugnisse müssen NICHT übersetzt werden deutsche Übersetzung der ausländischen Zeugnisse, in beglaubigter Kopie beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses (bei Reisepass: mit aktueller Meldebescheinigung) bei Spätaussiedlern: beglaubigte Kopie des Registrierscheines oder des Ausweises für Vertriebene und Flüchtlinge bei ausländischen Staatsangehörigen: beglaubigte Kopie des Reisepasses mit Aufenthaltstitel oder Aufenthaltsgestattung oder Duldung zusätzlich bei Namensänderung nach Erwerb der Zeugnisse: Nachweis über die Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde), in beglaubigter Kopie Hinweise zu den Übersetzungen Die Übersetzungen müssen von einem staatlich vereidigten Übersetzer in Deutschland erfolgen (aufgelistet unter Die Übersetzung muss vom Originalzeugnis oder einer beglaubigten Kopie angefertigt werden.
2 Hinweise zu den beglaubigten Kopien Das Kultusministerium verlangt alle Unterlagen als amtlich beglaubigte Kopie. Die beglaubigten Kopien können sie bei folgenden Stellen erhalten: Stadtverwaltung Gerichte Notare Pfarrämter Krankenkassen Lose Blätter müssen einzeln beglaubigt werden. Kopierte Beglaubigungen werden nicht anerkannt. Kosten Für die Bewertung der Zeugnisse wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 bis 120 Euro erhoben. Für Antragsteller, welche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen (SGB II, AsylbLG, Sozialgeld) ist die Ausstellung kostenfrei- ein Nachweis des aktuellen Bescheids ist in Kopie vorzulegen. Zuständige Stelle Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) Abteilung 2 Postfach Erfurt Ansprechpartner: Frau Peters Tel inka.peters@tmbjs.thueringen.de Frau Kiefer Tel liane.kiefer@tmbjs.thueringen.de
3 Quelle: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, eigene Recherchen des Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement gemeinnützige GmbH (IBS), Träger der IBAT Mitte Tel: 0361/ * Fax: 0361/ * anerkennung@ibs-thueringen.de Die IBS gemeinnützige GmbH versichert, die Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung zu stellen und die Beratungen in hoher Qualität durchzuführen. Die IBS übernimmt keine Haftung für Fehler in Beratungen und Informationen sowie daraus resultierender direkter Schäden, soweit diese nicht vorsätzlich oder in grober Fahrlässigkeit hervorgerufen wurden. Alle gegebenen Informationen sind als Empfehlungen zu verstehen, sie haben keinen haftungsbegründenden Charakter. Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen genutzt, EDV-gestützt verarbeitet und zu Dokumentationszwecken gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht/nur nach ausdrücklichem Wunsch , erarbeitet und herausgegeben durch das IQ Netzwerk Thüringen, IBAT.
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