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1 Nr. 57/2014 AN DIE MITGLIEDSVERBÄNDE DER UEFA AN VEREINE, DIE AN UEFA-WETTBEWERBEN TEILNEHMEN z.h. des Präsidenten und des Generalsekretärs Ihre Zeichen Ihre Korrespondenz vom Unsere Zeichen Datum KCDAD/MAC/VOU 17. Dezember 2014 UEFA-Dopingreglement, Ausgabe 2015, und WADA-Verbotsliste 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, beiliegend finden Sie die Ausgabe 2015 des UEFA-Dopingreglements, welches an den Welt-Anti- Doping-Code 2015 und das FIFA-Anti-Doping-Reglement angepasst wurde. Dieses Reglement gilt für das gesamte UEFA-Antidoping-Programm, einschließlich Dopingkontrollen innerhalb und außerhalb von Wettbewerben, und tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Das Reglement ändert für Mannschaften und Spieler nichts am bisherigen Ablauf von Dopingkontrollen; allerdings wurden die Formulare für Dopingkontrollen überarbeitet, um das Kontrollverfahren effizienter zu gestalten. Die Sperre bei vorsätzlichem Doping wurde von zwei auf vier Jahre erhöht; allgemein wurden die Sanktionen flexibler gestaltet, um ein individuelleres Vorgehen zu ermöglichen. UEFA-Dopingreglement, Ausgabe 2015 Nachstehend die wichtigsten Änderungen am UEFA-Dopingreglement: Artikel 2 Verstoß gegen Antidoping-Vorschriften 2.01 c) Umgehung der Probenahme, Weigerung, sich einer Probenahme zu unterziehen oder Versäumnis der Probenahme Die Definition wurden breiter und allgemeiner gehalten (z.b. Erweiterung des Titels durch Umgehung der Probenahme ) d) Meldepflicht- oder Kontrollversäumnis Der Zeitraum, in den drei Kontroll- und/oder Meldepflichtversäumnisse eines Spielers fallen müssen, damit diese einen Verstoß gegen Antidoping-Vorschriften darstellen, wurde von 18 auf 12 Monate verkürzt; dies ist für den Spieler von Vorteil.

2 2.01 i) und j) Tatbeteiligung und Verbotene Assoziation Tatbeteiligung und Verbotene Assoziation wurden neu als Verstöße gegen Antidoping-Vorschriften aufgenommen. Damit wird bezweckt, nicht nur die Spieler, sondern auch Betreuungspersonen (z.b. Trainer) und sonstige Personen zu bestrafen, die Hilfestellung bei Doping leisten, direkt an Doping beteiligt sind oder mit Personen zusammenarbeiten, die aufgrund von Dopingvergehen gesperrt sind. Artikel 4 Verbotene Substanzen und Methoden 4.01 Es wurde der Zusatz hinzugefügt, dass jegliche Änderungen an der Verbotsliste drei Monate nach ihrer Veröffentlichung automatisch in Kraft treten. Damit soll die aktuelle Praxis berücksichtigt und mehr Klarheit geschaffen werden. Die UEFA wird die Verbände, Vereine und Spieler auch weiterhin rechtzeitig über solche Änderungen informieren. Spieler und Betreuungspersonen sind jedoch dafür verantwortlich, die Verbotsliste auf der Website der WADA regelmäßig zu konsultieren. Artikel 5 Medizinische Ausnahmegenehmigung (MAG) Einige der Grundsätze und Kriterien, die von der UEFA und FIFA in Übereinstimmung mit dem WADA- Code definiert und bisher in Form von Rundschreiben mitgeteilt wurden, sind aus Gründen der Klarheit in das UEFA-Dopingreglement aufgenommen worden z.b. die Anerkennung einer MAG durch die UEFA, die FIFA und nationale Antidoping-Organisationen (NADOs), die Gültigkeit einer MAG und die Möglichkeit eines Spielers, eine MAG bei der UEFA einzureichen. Sie werden im zweiten Teil dieses Schreibens näher erläutert. Bezüglich der Ablehnung einer MAG wurden kleinere Änderungen und Präzisierungen vorgenommen, unter anderem folgende: Wird eine von einer NADO erteilte MAG von der UEFA abgelehnt, so kann die NADO den Fall an die WADA verweisen (zuvor hatte lediglich der betroffene Spiele das Recht dazu). Lehnt die UEFA eine MAG ab, kann ein Spieler beim TAS Berufung gegen diese Entscheidung einlegen, auch wenn die WADA den MAG-Antrag nicht überprüft hat. Lehnt die UEFA eine von einer NADO erteilte MAG ab, so ist diese nach Ablauf einer Frist von 21 Tagen ungültig. Verweist der Spieler oder die NADO den Fall an die WADA, bleibt die von der NADO ausgestellte MAG in nationalen Wettbewerben und bei Kontrollen außerhalb von Wettbewerben bis zur Überprüfung der Entscheidung gültig. Artikel 6 Zuständigkeit der UEFA Die Zuständigkeiten der UEFA-Administration über ihre Abteilung Medizinisches und Antidoping sind unverändert geblieben, wurden in der neuen Ausgabe des Reglements jedoch ausführlicher beschrieben. Darunter fallen die Sammlung und Analyse von Daten, das Ergebnismanagement bezüglich der im Sportlerpass enthaltenen Daten sowie die Mitteilung von Testergebnissen an die FIFA, WADA und NADOs. 2

3 Artikel 7 Pflichten der Verbände, Vereine und Spieler 7.02 Um die Pflicht der Spieler hervorzuheben, das Antidoping-Programm der UEFA zu unterstützen, wurde in Anlehnung an den vorangehenden Absatz bezüglich der Pflichten der Verbände und Vereine ein neuer Absatz hinzugefügt. Artikel 9 bis 12 Sanktionen In Übereinstimmung mit dem WADA-Code 2015 wurden die Sanktionen für Verstöße gegen Antidoping-Vorschriften flexibler gestaltet, um ein individuelleres Vorgehen zu ermöglichen. Bei einem Erstverstoß infolge von absichtlichem Doping (z.b. EPO oder Diuretika) wurde die Sperre auf vier Jahre angehoben, es sei denn, der Spieler kann nachweisen, dass er den Verstoß nicht vorsätzlich begangen hat. Bei anderen Substanzen (z.b. Cannabis oder Kokain) oder verunreinigten Produkten kann die Strafe von einer Abmahnung bis hin zu einer Sperre von zwei Jahren variieren, je nach Schwere der Schuld des Spielers. Ein Mehrfachverstoß liegt nur dann vor, wenn die Verstöße gegen Antidoping-Vorschriften innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren begangen wurden. Artikel 12 Offenlegung von Daten und Es wurden zwei neue Absätze bezüglich der Weitergabe von Informationen im Sinne der Dopingbekämpfung (z.b. betreffend testbezogene Daten, Ergebnismanagement und MAG) zwischen Antidoping-Organisationen (z.b. UEFA, FIFA, NADOs und WADA) hinzugefügt. Ziel ist es, die Koordination zwischen den verschiedenen Antidoping-Programmen und deren Wirksamkeit zu verbessern. Zur Vereinfachung der Informationsweitergabe hat die WADA das Datenverarbeitungssystem ADAMS entwickelt. ADAMS ist mit den für die WADA und alle anderen Organisationen geltenden Datenschutzbestimmungen und -standards vereinbar. WADA-akkreditierte Labors müssen Analyseergebnisse nun direkt in ADAMS hochladen. Folglich muss auch die UEFA ADAMS verwenden, insbesondere im Hinblick auf die Verwaltung von Daten des biologischen Sportlerpasses (siehe unten). Anhang A Anweisungen an die Ausrichter von UEFA-Spielen Als Zusatz wurde das Alkoholverbot in der Dopingkontrollstation in die neue Ausgabe des Reglements aufgenommen. Anhang C Definitionen Einige Definitionen wurden zur Erläuterung der im neuen WADA-Code 2015 verwendeten Terminologie hinzugefügt. Andere Definitionen wurden der Klarheit halber umformuliert. Zum Schutz Minderjähriger wurde eine neue Klausel hinzugefügt, die besagt, dass ein minderjähriger Spieler zur Herabsetzung der Sperre nicht nachweisen muss, wie eine verbotene Substanz in seinen Organismus gelangt ist. 3

4 Anhang D Formulare Die Zahl der im Rahmen des Dopingkontrollverfahrens verwendeten Formulare wurde in Übereinstimmung mit den Verfahren der FIFA, der NADOs und der WADA reduziert. Sie sollen das Dopingkontrollverfahren vereinfachen und beschleunigen. In das Formular Dopingkontrolle wurde eine Einwilligungserklärung aufgenommen (Rückseite). Durch diese Änderung wurde das Formular an den neuen WADA-Code angepasst. Zudem wird durch die Erklärung sichergestellt, dass die Spieler über die Nutzung und Weitergabe ihrer Daten Bescheid wissen. Dazu gehören unter anderem testbezogene Daten, die zum Zwecke der Dopingbekämpfung an die FIFA, WADA und sonstige zuständige Antidoping-Organisationen weitergegeben und von diesen genutzt werden. Biologischer Sportlerpass Artikel 6 und 12 sowie Anhänge A, C, D und F Am 18. September 2014 beschloss das UEFA-Exekutivkomitee die Einführung von Steroidprofilen in der UEFA Champions League auf Grundlage der Überprüfung der Urinwerte der Spieler. Beim biologischen Sportlerpass handelt es sich um eine neue, indirekte Methode zur Aufdeckung von Doping und zur Erstellung individueller Profile. Die Ausgabe 2015 des WADA-Codes beinhaltet eine bestimmte Zahl von Änderungen, welche Antidoping-Organisationen im Hinblick auf den biologischen Sportlerpass betreffen, z.b. die Datenspeicherung in ADAMS (von der WADA entwickeltes und von allen Antidoping-Organisationen verwendetes Datenverarbeitungssystem), den Datenaustausch, den Datenschutz sowie das Ergebnismanagement bezüglich der im Sportlerpass enthaltenen Daten. Infolge dieser Änderungen war eine dementsprechende Anpassung des UEFA-Dopingreglements erforderlich. WADA-Verbotsliste 2015 Gemäß Absatz 4.01 des UEFA-Dopingreglements, Ausgabe 2013, ist die WADA-Verbotsliste 2015 ab 1. Januar 2015 für alle UEFA-Wettbewerbe verbindlich. Aus diesem Grund erhalten Sie in der Anlage die neue Liste verbotener Substanzen sowie eine von der WADA erstellte Zusammenfassung der Änderungen gegenüber der Verbotsliste Diese Informationen sind auch auf UEFA.org (vollständiger Link weiter unten) und der Website der WADA ( erhältlich. Wichtigste Änderungen der Verbotsliste (vgl. auch Anlagen) S2. Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika Um zu verdeutlichen, dass auch synthetische Analoga hier genannter Substanzen verboten sind, wurde der Titel dieser Kategorie um den Zusatz Mimetika erweitert. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass alle in diesem überarbeiteten Abschnitt der Verbotsliste 2015 aufgeführten Substanzen bereits in vorherigen Ausgaben der Verbotsliste enthalten waren. HIF-Stabilisatoren werden jetzt als eigene Untergruppe in einem neuen Absatz aufgeführt, um die wachsende Bedeutung dieser Substanzen hervorzuheben. Zudem werden Beispiele für HIF- 4

5 Aktivatoren genannt (Xenon und Argon). Beachten Sie bitte, dass Cyanocobalamin (Vitamin B12) nicht verboten ist. Ebensowenig sind Blutplättchenpräparate auf der Verbotsliste aufgeführt. S5. Diuretika und Maskierungsmittel Um zu verdeutlichen, dass Diuretika nicht nur als Maskierungsmittel benutzt, sondern beispielsweise auch mit dem Ziel eines schnellen Gewichtsverlustes missbraucht werden können, entfällt im Titel und den nachstehenden Absätzen das Wort andere vor Maskierungsmittel. M2. Chemische und physische Manipulation Die Aufzählung der Umstände, in denen intravenöse Infusionen und/oder Injektionen von mehr als 50 ml innerhalb von 6 Stunden in medizinisch begründeten Fällen erlaubt sind, wurde um chirurgische Eingriffe erweitert. S9: Glucocorticoide Der Titel dieser Kategorie wurde dem medizinischen Sprachgebrauch angepasst und lautet somit nun Glucocorticoide statt Glucocorticosteroide. Medizinische Ausnahmegenehmigung (MAG) Die Bestimmungen und Verfahren der UEFA bezüglich medizinischer Ausnahmegenehmigungen (MAG), die mit denjenigen der FIFA übereinstimmen, bleiben ungeachtet der Neuerungen in der Verbotsliste 2015 gegenüber 2014 praktisch unverändert. Spieler, die an UEFA-Wettbewerben oder an A- Freundschaftsländerspielen teilnehmen und verbotene Substanzen oder Methoden zu therapeutischen Zwecken verwenden müssen, haben bei der UEFA mittels UEFA-MAG-Antragsformular (siehe Anlage) eine Genehmigung einzuholen. Das MAG-Antragsformular muss vom Spieler und seinem Arzt ausgefüllt, unterschrieben und mit allen eventuell erforderlichen medizinischen Dokumenten an die UEFA-Abteilung Medizinisches und Antidoping gesandt werden (Faxnummer für vertrauliche Mitteilungen: ). Die Formulare sind nur an die UEFA und nicht an die NADOs zu senden. Mit Ausnahme von Notfällen dürfen Ärzte keine verbotenen Substanzen verabreichen bzw. verbotenen Methoden anwenden, solange die UEFA keine MAG erteilt hat. Von der FIFA gewährte MAG gelten automatisch auch für UEFA-Wettbewerbe. Hingegen gelten von einer NADO gewährte MAG in UEFA-Wettbewerben nicht, bevor die UEFA sie nicht anerkannt hat. Verfügt ein Spieler bereits über eine MAG seiner NADO, muss er diese der UEFA vor Beginn des Wettbewerbs zur Anerkennung unterbreiten (möglichst 21 Tage im Voraus). Der von der NADO erteilten MAG muss der ursprüngliche MAG-Antrag einschließlich sämtlicher eingereichter medizinischer Dokumente (in einer der drei offiziellen Sprachen der UEFA) beiliegen. 5

6 Spieler, die an Junioren-Freundschaftsländerspielen (d.h. alle Juniorennationalmannschaften bis einschließlich U21) teilnehmen, müssen etwaige MAG hingegen nicht bei der UEFA, sondern bei ihrer NADO beantragen. MAG-Anträge für verbotene Beta-2-Agonisten müssen eine komplette medizinische Akte umfassen, die den im beiliegenden Leitfaden zur WADA-Verbotsliste und zu medizinischen Ausnahmegenehmigungen (MAG) beschriebenen Anforderungen genügen. Bitte leiten Sie dieses Rundschreiben, die Ausgabe 2015 des UEFA-Dopingreglements und die WADA- Verbotsliste 2015 unverzüglich an Ihre Mannschaftsärzte weiter, damit diese ihre Spieler informieren können. Die Verbotsliste, der Leitfaden zur WADA-Verbotsliste und zu medizinischen Ausnahmegenehmigungen (MAG) und alle anderen Anlagen finden Sie auch in der Rubrik Anti-Doping der UEFA-Website unter: Sollten Sie Fragen zum Reglement haben oder zusätzliche Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Caroline Thom Bei Angelegenheiten betreffend MAG schreiben Sie bitte eine an Richard Grisdale oder Mit freundlichen Grüßen U E F A Gianni Infantino Generalsekretär 6

7 Anlagen - UEFA-Dopingreglement, Ausgabe WADA-Verbotsliste WADA-Zusammenfassung der Änderungen gegenüber der Verbotsliste Leitfaden zur WADA-Verbotsliste und zu medizinischen Ausnahmegenehmigungen (MAG) - MAG-Antragsformular Kopie (mit Anlagen) - UEFA-Exekutivkomitee - Medizinische Kommission der UEFA - UEFA-Antidoping-Ausschuss - MAG-Kommission der UEFA - UEFA-Ausschuss der Dopingkontrolleure - Europäische Mitglieder des FIFA-Exekutivkomitees - FIFA, Zürich - Nationale Antidoping-Organisationen in Europa - Von der WADA akkreditierte europäische Labors 7

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