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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Florian Toncar, Burkhardt Müller- Sönksen, Dr. Erwin Lotter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/11469 Ratifikationsstand von internationalen Menschenrechtsabkommen und Zusatzprotokollen durch die Bundesrepublik Deutschland sowie Rücknahme von deutschen Vorbehalten Vorbemerkung der Fragesteller DieBundesrepublikDeutschlandhatzahlreicheinternationaleMenschenrechtsabkommen,einschließlichihrerZusatz-undFakultativprotokolle,unterzeichnet undratifiziert.zudenwichtigstengehörendiemenschenrechtsabkommenauf EbenederVereintenNationen,darunterderVN-ZivilpaktundderVN-Sozialpakt,sowiedieMenschenrechtsabkommendesEuroparats.InKürzemussdie BundesregierungimRahmendesUniversellenÜberprüfungsverfahrens (UPR) vordemvn-menschenrechtsratdarüberberichterstatten,wiesiedieverpflichtungen aus den VN-Abkommen national umsetzt. VondenneunVN-MenschenrechtsabkommenhatdieBundesrepublikDeutschlandachtunterschriebenundsechsratifiziert.WährendmiteinerdeutschenUnterzeichnungdesÜbereinkommenszumSchutzderRechteallerWanderarbeitnehmer/WanderarbeitnehmerinnenundihrerFamilienangehörigen (ICRMW), demsichauchsonstkeineu-oderefta-mitglied (EFTA EuropeanFree TradeAssociation)angeschlossenhat,auchkünftignichtzurechnenist,wird dieratifikationdesübereinkommenszumschutzallerpersonenvordemverschwindenlassenderzeitvorbereitet.diedeutscheratifikationdesübereinkommensüberdierechtevonmenschenmitbehinderungenistvomdeutschen BundestagbereitsbeschlossenundbedarfnunnochderZustimmungdesBundesrates. ImRahmendesEuroparatsstelltdieEuropäischeMenschenrechtskonvention mitihrenzusatzprotokollendasrechtlichefundamentdeseuropäischenmenschenrechtsschutzsystemsdar.weiterenabkommenwiedereuropäischen Sozialcharta ist die Bundesrepublik Deutschland ebenso beigetreten. DurchdieVerabschiedungneuerKonventionenundAbkommensowiedazugehörigerZusatz-undFakultativprotokolleistdievertraglicheEinbindungder BundesrepublikDeutschlandstetsinBewegung.ObwohldieBundesrepublik DeutschlandausseinemSelbstverständnisalsdemokratischemRechtsstaat herausumfangreichemenschenrechtlicheverpflichtungeneingegangenist,ist Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 12. Januar 2009 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode eseinigenübereinkommennichtodernochnichtbeigetretenbzw.hatabkommen nur mit Vorbehalten ratifiziert. DasZieldieserAnfrageist,denaktuellendeutschenRatifikationsstandmit BlickaufdiewichtigsteninternationalenMenschenrechtsabkommenzuermittelnsowiedieMöglichkeitenfürdieeventuelleRücknahmebestehenderdeutscher Vorbehaltserklärungen zu klären. 1.WelcheAnstrengungenunternimmtdieBundesregierung,umdieeingelegtenVorbehaltegegendenVN-Zivilpaktsowiegegendas1.Fakultativprotokoll zum VN-Zivilpakt zurücknehmen zu können? DieBundesregierunghältdieVorbehalte,diegegendenInternationalenPaktfür bürgerlicheundpolitischerechteeingelegtwordensind,nachwievorfürerforderlich.diesgiltebensofürdievorbehaltezumfakultativprotokollzumpakt. InsbesonderederVorbehalthinsichtlichderVorbefassungandererinternationalerStreitschlichtungsmechanismenbleibterforderlich,umdivergierendeEntscheidungenverschiedenerinternationalerOrganezuvermeiden.EntsprechendeRegelungenwerdenimÜbrigeninneuerenProtokollenzurEinführung von Individualbeschwerden regelmäßig bereits im Protokolltext vorgesehen. DieBundesregierungsiehtdaherkeinenAnlass,dieRücknahmederVorbehalte zu betreiben. 2.PlantdieBundesregierungdieRatifizierungdesam10.Dezember2008 vondervn-generalversammlungangenommenenzusatzprotokollszum VN-Sozialpakt? Wenn ja, wann? DeutschlandhatanderErarbeitungdesFakultativprotokollsaktivundkonstruktivmitgearbeitet.DeshalbwirddieBundesregierungauchdieFrage,obdieses FakultativprotokollvonDeutschlandunterzeichnetundratifiziertwerdensoll, prüfen.dabeiistzuberücksichtigen,dasseinindividualbeschwerdeverfahren imbereichderwirtschaftlichen,sozialenundkulturellenrechteeinevielzahl vonfragenberührt,beiderenklärungeinereiheinnerstaatlicherinstitutionen undakteureeinzubeziehenist.dieprüfungeinermöglichendeutschenunterzeichnung und Ratifikation wird daher entsprechend zeitaufwändig sein. 3.WäredieBundesregierungbereit,dasZusatzprotokollzumVN-Sozialpakt auchdannzuunterzeichnen,fallssiezweifelanderhinlänglichenklarheit bzw.justiziabilitäteinzelnerwirtschaftlicher,sozialerundkulturellerrechte hat? DieseFragewirdimRahmenderPrüfungeinermöglichenUnterzeichnungund Ratifikation untersucht werden. 4.WieistderUmsetzungsstanddesam5.Juni2008vomDeutschenBundestag verabschiedetengesetzes zumfakultativprotokollvom18.dezember 2002zumÜbereinkommengegenFolterundanderegrausame,unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe? DasGesetzistam2.September2008verkündetworden (BGBl.IIS.854).Die Ratifikationsurkundewurdeam4.Dezember2008hinterlegt,sodassdas Protokollam3.Januar2009fürDeutschlandinKrafttretenwird.DasBundesministeriumderJustizhatmitOrganisationserlassvom20.November2008

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/11603 (BundesanzeigerNr.182,S.4277)eineBundesstellezurVerhütungvonFolter eingerichtet,diealsderdiebundeszuständigkeitbetreffendeteildesnationalen Präventionsmechanismus fungieren wird. 5.WiebeurteiltdieBundesregierungdievonzahlreichenunabhängigenFachleutengeäußerteKritik,dassdiefürdieUmsetzungdesFakultativprotokolls zuranti-folter-konventionvorgesehenenressourcennichtzumaufbau einesdenvorgabendesfakultativprotokollsgenügendennationalenpräventionsmechanismus ausreichen? DieBundesregierungistderAuffassung,dassdievorgeseheneAusstattungder BundesstellefüreineangemessenePräventionimBereichderGewahrsamseinrichtungendesBundesausreicht.ZurAusstattungdervorgesehenenLänderkommission kann die Bundesregierung keine Stellung beziehen. AusSichtderBundesregierungsolltevoreinerBewertungderFunktionsfähigkeitderPräventionsmechanismenabgewartetwerden,wiedieseselbstihreersten Erfahrungen in der Praxis beurteilen. 6.a)WelcheSchritteunternimmtdieBundesregierung,umentsprechendder AufforderungdurchdenKonventionsausschussinZusammenarbeitmit denbundesländerndievoraussetzungendafürherzustellen,dassder deutschevorbehaltgegendasübereinkommenüberdierechtedeskindes zurückgenommen werden kann? b)welchefortschrittesindindenletztenjahreninderbundesrepublik Deutschland zur Erreichung dieses Ziels zu verzeichnen? c)erwägtdiebundesregierung,denvorbehaltauchohneausdrückliche Zustimmung der Bundesländer zurückzunehmen? AufdienachwievorgültigeAntwortderBundesregierungvom13.Juli2007 aufdiegroßeanfragederfraktionbündnis90/diegrünenaufbundestagsdrucksache Nr. 16/6076 wird verwiesen. 7.WasistderStandderUmsetzungdesam20.Juni2008vomDeutschen BundestagbeschlossenenGesetzeszudemFakultativprotokollvom25.Mai 2000zumÜbereinkommenüberdieRechtedesKindesbetreffenddenVerkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie? DasGesetzistam5.November2008verkündetworden (BGBl.IIS.1222).Die Übergabe der Ratifikationsurkunde soll in Kürze erfolgen. 8.HältdieBundesregierungdieAushandlungeinesFakultativprotokolls zwecksschaffungeinerindividualbeschwerdeimrahmendesübereinkommens über die Rechte des Kindes für sinnvoll? Falls ja, welche Schritte plant die Bundesregierung hierzu zu unternehmen? DasIndividualbeschwerdeverfahrenisteinwichtigesundbewährtesInstrumentdesinternationalenMenschenrechtsschutzes.Esistgrundsätzlichdazu geeignet,rechtsstellungundrechtsbewusstseinderbetroffenenzustärken unddiebereitschaftdervertragsstaatenzurumsetzungihrervertragspflicht zufördern.insoweitkanneinindividualbeschwerdeverfahrendiekontrollmechanismeneinermenschenrechtskonventionverbessern.diebundesregierung beobachtetdaherdiediskussionumdieeinführungeinessolchenverfahrens mit Interesse.

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode DieBundesregierungbeteiligtsichgegenwärtigandeninGenfstattfindenden informellenberatungenüberdieeinsetzungeinerformellenarbeitsgruppedes VN-MenschenrechtsratszurSchaffungeinesIndividualbeschwerdeverfahrens. NebenderSicherungdererforderlichenMehrheitimMenschenrechtsratfürdie ErarbeitungeinesentsprechendenFakultativprotokollssolltevoreinerEntscheidungjedochgewährleistetsein,dassdasMandatfüreineArbeitsgruppeden Erwartungenentspricht,welchedieBundesregierunganeinpraktikablesund denkinderrechtenauchdienlichesindividualbeschwerdeverfahrenstellt.die Bundesregierungsetztsichdafürein,dassimRahmenderinformellenBeratungenzunächsteineReihegrundlegenderFragengeklärtwerden.Diesebetreffen zumeinenmöglicheüberlappungenmitexistierendenbeschwerdeverfahren insbesonderenachdemzivilpakt undzukünftignachdeminmehrfacherhinsichtvergleichbarenbeschwerdeverfahrennachdemfakultativprotokollzum Sozialpakt undzumanderendiebesondereninhaltlichenundprozeduralen Fragen,diesichimZusammenhangmitderGeltendmachungderRechtevon Kindernergeben.EineabschließendePositionierungderBundesregierungkann daher zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen. 9.WiebegründetdieBundesregierungihreEinschätzung (dargelegtinbundestagsdrucksache16/10450,antwortzufrage11),dassdieun-wanderarbeitnehmer-konventionanreizedafürschaffe,ohnelegalenaufenthaltstitel einer Beschäftigung nachzugehen? WiedieBundesregierunginihrerAntwortzurKleinenAnfragederFraktion DIELINKE.bereitsdargelegthat,schließtdasInternationaleÜbereinkommen zumschutzderrechteallerwanderarbeitnehmereinschließlichihrerfamilienangehörigenauchsolchewanderarbeitnehmerein,diesichineinemlandunerlaubtaufhaltenunddortunerlaubteinerbeschäftigungnachgehen.dabeigeht derschutz,denihnendasübereinkommenimbereichgrundlegendermenschenrechte (wiez.b.demrechtaufleben Artikel9,demVerbotder Zwangsarbeit Artikel11oderdemRechtaufEigentum Artikel15)gewährt, nichtüberdashinaus,wasihnendurchanderemenschenrechtsübereinkommen bereits gewährt wird. InTitelIIIdesÜbereinkommens (MenschenrechteallerWanderarbeitnehmer undihrerfamilienangehörigen)werdendenwanderarbeitnehmernjedochin gleicherweiseundohnejeglichedifferenzierungeinereihevonansprüchen eherverwaltungstechnischerart (wiez.b.einrechtaufunterrichtunggemäß Artikel33)zugebilligt.DieseinsgesamtsehrweitgehendenRegelungensind nachauffassungderbundesregierungmöglicherweisegeeignet,denanreizzu verstärken,auchohnelegalenaufenthaltstiteleinebeschäftigungaufzunehmen. 10.WürdedieRatifikationdesÜbereinkommenszumSchutzallerPersonen gegendasverschwindenlassendiebundesrepublikdeutschlandverpflichten, weitere Straftatbestände zu schaffen bzw. Straftatbestände zu ändern? Wenn ja, inwiefern? Nein.AufdieAntwortderBundesregierungaufdieschriftlicheFrage12/144des Abgeordneten Volker Beck vom 16. Dezember 2008 wird verwiesen. 11.PlantdieBundesregierungweiterhin,dasÜbereinkommenzumSchutz allerpersonengegendasverschwindenlassenuntervorbehaltenzuratifizieren, und wie werden diese Vorbehalte begründet? DieBundesregierungplant,dasÜbereinkommenohneVorbehaltezuratifizieren.

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/ IstdieBundesregierungderAuffassung,dasseineRatifikationunterVorbehalteneinenkritischenPräzedenzfallfürweitereUnterzeichnerstaaten und damit die wirksame Umsetzung der Konvention weltweit schafft? Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 13.WoraufgründetdieAnnahmederBundesregierung,dassdiederzeitige deutscherechtslageallenanforderungendesübereinkommensüberdie RechtevonMenschenmitBehinderungenentspricht,keinerleiVollzugsaufwandinfolgederbereitsvomDeutschenBundestagbeschlossenen RatifizierungdesÜbereinkommensentstehtundinsbesondereauchinBereichenderLandesgesetzgebung,wiez.B.beiderinklusivenBildungsowiederUnterbringungbzw.demFreiheitsentzugpsychischerkrankter Menschen,explizitkeingesetzgeberischerÄnderungsbedarfbesteht (siehe u.a.antwortderbundesregierungzuderschriftlichenfrage51aufbundestagsdrucksache 16/10520)? 14.WiebewertetdieBundesregierungvordemHintergrundihrerfrüheren Äußerungen (siehefrage13)dieauffassungderbeauftragtenderbundesregierungfürdiebelangebehindertermenschen,karinevers-meyer,die inihrerplenarredezur2.und3.lesungdesratifizierungsgesetzeszum VN-ÜbereinkommenüberdieRechtebehinderterMenschenerklärthat, dassindenbereichenbildungundchancengleichheitdeutlicherhandlungsbedarf herrscht (Plenarprotokoll 16/193, S )? DieFragen13und14werdenwegendesSachzusammenhangszusammenbeantwortet: DieAbstimmungdesGesetzentwurfeszudemÜbereinkommenderVereinten Nationenvom13.Dezember2006überdieRechtevonMenschenmitBehinderungensowiezudemFakultativprotokollvom13.Dezember2006zumÜbereinkommenderVereintenNationenüberdieRechtevonMenschenmitBehinderungenmitdenLändernundRessortshatergeben,dassaufgrunddes ÜbereinkommensÄnderungenderdeutschenRechtslagenichterforderlichsind. DasÜbereinkommenwirdjedochinZukunfteinwichtigesReferenzdokument sein,aufdessengrundlageneueentwicklungeninderbehindertenpolitikangestoßenundbeurteiltwerden.unteranderemausdiesemgrundhatdiebundesregierungdaherbereitsüberlegungenübergeeigneteinstrumentezumumgang mitderkonventionbegonnen.derbereitseingeleiteteparadigmenwechselvon derfürsorgezurteilhabeinderpolitikfürmenschenmitbehinderungenwird fortgesetzt. 15.WelcheAnstrengungenunternimmtdieBundesregierung,umdasam 19.März1985unterzeichnete,jedochvonderBundesrepublikDeutschlandnichtratifizierteZusatzprotokollNr.7zurEuropäischenMenschenrechtskonvention (EMRK)demDeutschenBundestagzurRatifizierung vorzulegen? DieBundesregierungprüftderzeit,obimHinblickaufdenRatifikationsstand des7.protokollsinnerhalbdeseuroparatesundaufdierechtsprechungdes EGMRzumProtokolldiebestehendenBedenkengegeneineRatifikationzurückgestellt werden können.

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 16.AuswelchenGründennimmtdieBundesregierungweiterhindavon Abstand,dieRatifikationdesZusatzprotokollsNr.12zurEMRKzuermöglichen,wiediesdieFraktionderFDPimDeutschenBundestagdurch inder15.und16.wahlperiodegestellteanträge (Bundestagsdrucksache 15/4405 sowie Bundestagsdrucksache 16/3145) gefordert hat? AufdieAntwortderBundesregierungvom6.September2007zudenFragen 17bis20derGroßenAnfragederFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENauf Bundestagsdrucksache 16/6314 wird verwiesen. 17.WieistderStandderRatifikationsvorbereitungenderBundesrepublik Deutschlandhinsichtlichderam29.Juni2007unterzeichnetenRevidierten Europäischen Sozialcharta vom 3. Mai 1996? DieRevidierteEuropäischeSozialchartavom3.Mai1996entwickeltdieinder SozialchartadesEuroparatesniedergelegtenRechteineinerReihevonPunkten (z.b.längererbezahlterjahresurlaub,höheresmindestalterbeiarbeitvon Jugendlichen,mehrundbessererMutterschutz)weiterundsiehtdarüberhinaus einereihezusätzlicherwirtschaftlicherundsozialermenschenrechtevor.die BundesregierungbemühtsichzurZeitinAbstimmungmitdemSachverständigenausschussbzw.denSozialpartnernunddenLändernumKlärungder Rechtsfolgen,welchesichhierausfürdiedeutscheRechtsordnungergeben könnten. Dieser Abstimmungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. 18.AuswelchenGründenhatdieBundesregierungbishervoneinerUnterzeichnungundRatifizierungderKonventiondesEuroparatesgegenMenschenhandel vom 25. Januar 2005 abgesehen? DerBundesregierungistkeineKonventiondesEuroparatesgegendenMenschenhandelvom25.Januar2005bekannt.SolltehingegendasÜbereinkommendesEuroparateszurBekämpfungdesMenschenhandelsvom16.Mai2005, SEV197,gemeintsein,sowurdediesesam17.November2005vonderBundesregierung unterzeichnet. 19.WelcheSchritteplantdieBundesregierungzurUnterzeichnungundRatifikationderKonventiondesEuroparatesgegenMenschenhandelzuunternehmen? Wie begründet die Bundesregierung dies? ZumSachstandderUnterzeichnungwirdaufdieAntwortzuFrage18verwiesen.DazurUmsetzungderBestimmungendesÜbereinkommensdesEuroparateszurBekämpfungdesMenschenhandels,SEV197,ÄnderungendesAufenthaltsrechteserforderlichwaren,diemitdemGesetzzurUmsetzungaufenthaltsundasylrechtlicherRichtlinienderEuropäischenUnionvom19.August2007in nationalesrechtumgesetztwurden,bereitetdiebundesregierungzurzeitden Entwurf des Vertragsgesetzes zur Vorlage an den Deutschen Bundestag vor.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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