STATISTISCHES LANDESAMT. 31. Dezember Statistik nutzen. K I - j/13 Kennziffer: K ISSN:
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- Richard Meyer
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1 STATISTISCHES LANDESAMT Dezember 2013 Statistik nutzen K I j/13 Kennziffer: K ISSN:
2 Zeichenerklärung (nach DIN 55301) 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts nichts vorhanden (genau Null)... Angabe fällt später an / keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher genug. Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten x Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll D Durchschnitt p vorläufige Zahl r berichtigte Zahl s geschätzte Zahl ( ) Aussagewert eingeschränkt, da die Zahl statistisch unsicher ist Geringfügige Abweichungen in den Summen sind auf Runden der Zahlen zurückzuführen. Abweichungen gegenüber früheren Veröffentlichungen erklären sich durch inzwischen vorgenommene Korrekturen. Bei Abgrenzung von Größenklassen wird im Allgemeinen anstelle einer ausführlichen Beschreibung wie von 50 bis unter 100" die Kurzform 50100" verwendet. 2
3 Inhalt Textteil Vorbemerkungen... Seite 5 Tabellenteil 1. Empfängerinnen, Empfänger und Bedarfsgemeinschaften laufender Hilfe zum Lebensunterhalt 2009 bis 2013 nach ausgewählten Merkmalen Empfängerinnen und Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt am nach Staatsangehörigkeit, ausländerrechtlichem Status, Geschlecht und Altersgruppen Empfängerinnen und Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen am nach Stellung zum Haushaltsvorstand, Geschlecht und Altersgruppen Empfängerinnen und Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen im erwerbsfähigen Alter am nach Staatsangehörigkeit, Geschlecht und Altersgruppen Empfängerinnen und Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt am nach Art der gewährten Mehrbedarfszuschläge, Geschlecht und Altersgruppen Empfängerinnen und Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt am nach ausgewählten Merkmalen und Verwaltungsbezirken Empfängerinnen und Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt am nach Geschlecht, Altersgruppen und Verwaltungsbezirken Empfängerinnen und Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt am außerhalb von Einrichtungen nach ausgewählten Merkmalen und Verwaltungsbezirken Bedarfsgemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt am nach der bisherigen Dauer der Hilfegewährung an die Bedarfsgemeinschaft, aktueller Zusammensetzung und Typ der Bedarfsgemeinschaft Bedarfsgemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt am nach der längsten bisherigen Dauer der ununterbrochenen Hilfegewährung an mindestens ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft und Typ der Bedarfsgemeinschaft Bedarfsgemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt am nach Bruttobedarf in EUR pro Monat und Typ der Bedarfsgemeinschaft Bedarfsgemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt am außerhalb von Einrichtungen nach den anerkannten Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in EUR pro Monat und Typ der Bedarfsgemeinschaft Bedarfsgemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt am nach Nettobedarf in EUR pro Monat und Typ der Bedarfsgemeinschaft
4 14. Bedarfsgemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt am nach angerechnetem Einkommen in EUR pro Monat und Typ der Bedarfsgemeinschaft Bedarfsgemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt am nach Einkommensarten und Typ der Bedarfsgemeinschaft Bedarfsgemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt am nach Verwaltungsbezirken
5 Vorbemerkungen Rechtsgrundlage 121 Nr. 1 Buchstabe a des zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022), das zuletzt durch 2 der Verordnung vom 15. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3856) geändert worden ist, in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 25 Juli 2013 (BGBl. I 2749). Erhoben werden die Angaben zu 122 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII. Methodische Hinweise Mit dem "Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" vom 24. Dezember 2003 sowie dem "Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch" traten ab 1. Januar 2005 umfangreiche Änderungen auch in der Sozialhilfestatistik ein. Im Zuge der sogenannten "Hartz IV"Gesetzgebung wurden die bisherige Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für grundsätzlich erwerbsfähige Hilfebedürftige und deren Familienangehörige im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zusammengefasst. Dieser Personenkreis erhält ab 1. Januar 2005 Grundsicherung für Arbeitssuchende in Form von Arbeitslosengeld II (ALG II) und Sozialgeld. Das hat einen erheblich verminderten Kreis an Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen zur Folge, da ab 1. Januar 2005 z. B. nur noch Erwerbsunfähige auf Zeit, Vorruheständler mit niedriger Rente, längerfristig Erkrankte und hilfebedürftige Kinder mit selbst nicht hilfebedürftigen Eltern einen Anspruch auf diese Hilfe haben. Im Gegensatz dazu erhöht sich die Zahl der Empfänger in Einrichtungen. Grundlage dafür ist die Einführung des 35 SGB XII. Bis zum 31. Dezember 2004 umfasste gemäß 27 Abs. 3 BSHG die Hilfe in besonderen Lebenslagen (heute: Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII) in Einrichtungen auch den in Einrichtungen gewährten Lebensunterhalt. Diese Leistungsempfänger wurden demnach ausschließlich in der Statistik der Empfänger von Hilfe in besonderen Lebenslagen erfasst. Mit Einführung des 35 SGB XII zum 1. Januar 2005 werden erstmals die Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts in Einrichtungen (3. und 4. Kapitel SGB XII) und die anderen Hilfearten (5. bis 9. Kapitel SGB XII) getrennt. Dieser Personenkreis wird somit gemäß der erbrachten Leistungen sowohl in der Statistik über die Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel als auch in der Statistik der Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt erfasst. Der vorliegende Statistische Bericht beinhaltet ausschließlich die Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII). Berichtspflicht Auskunftspflichtig sind nach 125 SGB XII in Verbindung mit 15 BStatG die zuständigen örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe sowie die kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie Aufgaben nach diesem Gesetz wahrnehmen. Periodizität Bei dem vorliegenden Statistischen Bericht handelt es sich um Ergebnisse aus der Bestandserhebung, die jährlich zum 31. Dezember durchgeführt wird. Begriffserläuterungen Sozialhilfe Leistungen der Sozialhilfe erhält jede Person, die sich in einer Notlage befindet und sich nicht selbst helfen kann bzw. die erforderliche Hilfe weder von Angehörigen noch von Trägern anderer Sozialleistungen erhält. Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. 5
6 Hilfe zum Lebensunterhalt Der notwendige Lebensunterhalt umfasst insbesondere Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. HLUEmpfänger Personen, denen grundsätzlich Leistungen für mindestens einen Monat gewährt werden. Bedarfsgemeinschaften Zu einer Bedarfsgemeinschaft zählen alle Personen, die in die gemeinsame Berechnung für die Sozialhilfeleistung einbezogen werden. Bruttobedarf Der Bruttobedarf einer Bedarfsgemeinschaft außerhalb von Einrichtungen ist die Gesamtsumme der folgenden Beträge aller zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Personen: Regelsätze Kosten für Miete/Eigentum laufende Kosten für Heizung Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung oder für die Vorsorge Mehrbedarfszuschläge Der Bruttobedarf für Empfänger in Einrichtungen umfasst den notwendigen Lebensunterhalt und den Barbetrag zur persönlichen Verfügung sowie unter Umständen den sogenannten Zusatzbarbetrag. Angerechnetes Einkommen Summe aller Einkünfte einer Bedarfsgemeinschaft, vermindert um die laut 82 Abs. 2 SGB XII genannten Beträge, wie zum Beispiel auf das Einkommen entrichtete Steuern Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind, sowie geförderte Altersvorsorgebeiträge nach 82 des Einkommensteuergesetzes, soweit sie den Mindesteigenbeitrag nach 86 des Einkommensteuergesetzes nicht überschreiten mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben das Arbeitsförderungsgeld und Erhöhungsbeträge des Arbeitsentgelts im Sinne von 43 Satz 4 SGB IX Nettobedarf Der Nettobedarf einer Bedarfsgemeinschaft ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Bruttobedarf und dem angerechneten Einkommen der Bedarfsgemeinschaft. 6
7 1. Empfängerinnen, Empfänger und Bedarfsgemeinschaften laufender Hilfe zum Lebensunterhalt 2009 bis 2013 nach ausgewählten Merkmalen Merkmal Empfänger/innen insgesamt außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen Deutsche Nichtdeutsche weiblich männlich Empfänger/innen außerhalb von Einrichtungen nach Altersgruppen unter 15 Jahren bis unter 18 Jahren bis unter 25 Jahren bis unter 65 Jahren und mehr Jahre Durchschnittsalter in Jahren 40,3 41,2 41,8 42,6 43,5 15 bis 65 jährige Empfänger insgesamt mit Beschäftigung mit Einschränkung der Leistung Bedarfsgemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern außerhalb von Einrichtungen die in Haushalten mit... leben 1 Person Personen Personen Personen Personen und mehr Personen nach dem Einkommen ohne angerechnetes Einkommen mit angerechnetem/in Anspruch genommenem Einkommen Durchschnittliche(r/s) monatliche(r/s)... in EUR pro Monat Bruttobedarf Aufwendungen für Unterkunft und Heizung angerechnetes Einkommen Nettobedarf
8 2. Empfängerinnen und Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt am nach Staatsangehörigkeit, ausländerrechtlichem Status, Geschlecht und Altersgruppen davon Nichtdeutsche davon Alter von bis unter Jahren Deutsche zusammen EU Ausländer Asylberechtigte Bürgerkriegsflüchtlinge sonstige Ausländer Weiblich unter und älter Zusammen Durchschnittsalter 58,0 58,4 50,3 49,9 33,9 16,0 51,7 Männlich unter und älter Zusammen Durchschnittsalter 48,1 48,3 45,4 54,3 17,1 32,5 43,9 unter und älter Durchschnittsalter 53,3 53,5 48,0 52,0 25,8 24,3 48,1 8
9 3. Empfängerinnen und Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen am nach Stellung zum Haushaltsvorstand, Geschlecht und Altersgruppen Alter von bis unter Jahren Haushaltsvorstand Ehegatte davon Kind verwandt oder verschwägert sonstige Person Weiblich unter und älter Zusammen Durchschnittsalter 45,1 51,9 57,3 11,1 18,1 26,3 Männlich unter und älter 2 2 Zusammen Durchschnittsalter 41,7 49,2 57,8 13,5 16,1 26,0 unter und älter Durchschnittsalter 43,5 50,6 57,4 12,3 17,1 26,2 9
10 4. Empfängerinnen und Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen im erwerbsfähigen Alter am nach Staatsangehörigkeit, Geschlecht und Altersgruppen darunter mit Beschäftigung 1 mit Einschränkung der Leistung 2 Alter von bis unter Jahren zusammen davon davon zusammen Deutsche Nichtdeutsche Deutsche Nichtdeutsche Weiblich Zusammen Durchschnittsalter 50,4 49,0 48,6 54,8 45,0 44,9 45,6 Männlich Zusammen Durchschnittsalter 47,7 37,9 37,6 41,5 41,7 41,2 46, Durchschnittsalter 49,1 44,1 43,8 48,1 43,2 42,9 46,2 1 Empfänger/innen, die einer Beschäftigung von bis zu 3 Stunden täglich nachgehen. 2 Empfänger/innen, deren Leistungen gem. 39 SGB XII vermindert wurden. 10
11 5. Empfängerinnen und Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt am nach Art der gewährten Mehrbedarfszuschläge, Geschlecht und Altersgruppen davon und zwar an Alter von bis unter Jahren mit einem oder mehreren Mehrbedarfszuschlägen 1 Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen G im Alter von 65 Jahren und älter unter 65 Jahren und voll erwerbsgemindert werdende Mütter allein Erziehende mit 1 Kind unter 7 bzw. 2 oder 3 Kindern unter 16 Jahren Personen mit dezentraler Warmwassererzeugung Mehrbedarfszuschlag gem. 30(3) Satz 2 SGB XII 15jährige und ältere behinderte Menschen mit Eingliederungshilfe Personen, die einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen ohne Mehrbedarfszuschlag Weiblich unter und älter Zusammen Durchschnittsalter 45,1 47,1 69,7 48,8 25,8 36,6 45,9 36,8 48,2 47,9 44,3 Männlich unter X X X X X X X X X X X X X X X X 4 85 und älter 2 X 2 Zusammen X Durchschnittsalter 41,7 45,9 68,6 48,7 X 52,1 42,2 20,8 48,2 45,1 40,0 unter und älter Durchschnittsalter 43,5 46,5 69,3 48,8 25,8 38,0 45,3 28,8 48,2 46,5 42,2 1 Je Person sind bis zu vier Angaben zulässig. 11
12 6. Empfängerinnen und Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt am nach ausgewählten Merkmalen und Verwaltungsbezirken darunter davon Verwaltungsbezirk Anzahl je Einwohner 1 in Einrichtungen weiblich männlich Deutsche Nichtdeutsche Kreisfreie Städte Frankenthal (Pfalz) Kaiserslautern Koblenz Landau in der Pfalz Ludwigshafen am Rhein Mainz Neustadt a. d. Wstr Pirmasens Speyer Trier Worms Zweibrücken Landkreise Ahrweiler Altenkirchen (Ww.) AlzeyWorms Bad Dürkheim Bad Kreuznach BernkastelWittlich Birkenfeld CochemZell Donnersbergkreis Eifelkreis BitburgPrüm Germersheim Kaiserslautern Kusel MainzBingen MayenKoblenz Neuwied RheinHunsrückKreis RheinLahnKreis RheinPfalzKreis Südliche Weinstraße Südwestpfalz TrierSaarburg Vulkaneifel Westerwaldkreis RheinlandPfalz Kreisfreie Städte Landkreise Einwohner am (Einwohner nach Zensus 2011). 12
13 7. Empfängerinnen und Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt am nach Geschlecht, Altersgruppen und Verwaltungsbezirken Empfänger/innen zusammen darunter männlich Verwaltungsbezirk unter 7 im Alter von... bis unter... Jahren und älter Zusammen unter 7 im Alter von... bis unter... Jahren und älter Kreisfreie Städte Frankenthal (Pfalz) Kaiserslautern Koblenz Landau in der Pfalz Ludwigshafen am Rhein Mainz Neustadt a. d. Wstr Pirmasens Speyer Trier Worms Zweibrücken Landkreise Ahrweiler Altenkirchen (Ww.) AlzeyWorms Bad Dürkheim Bad Kreuznach BernkastelWittlich Birkenfeld CochemZell Donnersbergkreis Eifelkreis BitburgPrüm Germersheim Kaiserslautern Kusel MainzBingen MayenKoblenz Neuwied RheinHunsrückKreis RheinLahnKreis RheinPfalzKreis Südliche Weinstraße Südwestpfalz TrierSaarburg Vulkaneifel Westerwaldkreis RheinlandPfalz Kreisfreie Städte Landkreise
14 8. Empfängerinnen und Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt am außerhalb von Einrichtungen nach ausgewählten Merkmalen und Verwaltungsbezirken darunter davon Verwaltungsbezirk Durchschnittsalter weiblich Deutsche unter 7 im Alter von bis unter Jahren und älter Kreisfreie Städte Frankenthal (Pfalz) , Kaiserslautern , Koblenz , Landau in der Pfalz , Ludwigshafen am Rhein , Mainz , Neustadt a. d. Wstr , Pirmasens , Speyer , Trier , Worms , Zweibrücken , Landkreise Ahrweiler , Altenkirchen (Ww.) , AlzeyWorms , Bad Dürkheim , Bad Kreuznach , BernkastelWittlich , Birkenfeld , CochemZell , Donnersbergkreis , Eifelkreis BitburgPrüm , Germersheim , Kaiserslautern , Kusel , MainzBingen , MayenKoblenz , Neuwied , RheinHunsrückKreis , RheinLahnKreis , RheinPfalzKreis , Südliche Weinstraße , Südwestpfalz , TrierSaarburg , Vulkaneifel , Westerwaldkreis , RheinlandPfalz , Kreisfreie Städte Landkreise
15 9. Bedarfsgemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt am nach der bisherigen Dauer der Hilfewährung an die Bedarfsgemeinschaft, aktueller Zusammensetzung und Typ der Bedarfsgemeinschaft Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft davon mit einer bisherigen Dauer der Hilfewährung von bis unter Monaten unter Bedarfsgemeinschaften mit Haushaltsvorstand zusammen Ehepaare ohne Kinder unter 18 Jahren Ehepaare mit Kindern unter 18 Jahren ohne Kinder unter 18 Jahren mit Kindern unter 18 Jahren 1 1 Einzeln nachgewiesene Haushaltsvorstände männlich weiblich Männliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren Weibliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand zusammen Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand mit mindestens 2 Haushaltsangehörigen Einzeln nachgewiesene volljährige männliche Haushaltsangehörige volljährige weibliche Haushaltsangehörige minderjährige männliche Haushaltsangehörige minderjährige weibliche Haushaltsangehörige Anderweitig nicht erfasste Bedarfsgemeinschaften Bedarfsgemeinschaften außerhalb von Einrichtungen zusammen In Einrichtungen Bedarfsgemeinschaften insgesamt
16 noch: 9. Bedarfsgemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt am nach der bisherigen Dauer der Hilfewährung an die Bedarfsgemeinschaft, aktueller Zusammensetzung und Typ der Bedarfsgemeinschaft Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft davon mit einer bisherigen Dauer der Hilfewährung von bis unter Monaten und mehr Durchschnittliche bisherige Dauer der Hilfegewährung in Monaten Bedarfsgemeinschaften mit Haushaltsvorstand zusammen ,1 Ehepaare ohne Kinder unter 18 Jahren ,1 Ehepaare mit Kindern unter 18 Jahren ,8 ohne Kinder unter 18 Jahren ,8 mit Kindern unter 18 Jahren 6,5 Einzeln nachgewiesene Haushaltsvorstände ,4 männlich ,3 weiblich ,4 Männliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren ,1 Weibliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren ,3 Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand zusammen ,3 Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand mit mindestens 2 Haushaltsangehörigen Einzeln nachgewiesene volljährige männliche Haushaltsangehörige ,8 volljährige weibliche Haushaltsangehörige ,8 minderjährige männliche Haushaltsangehörige ,5 minderjährige weibliche Haushaltsangehörige ,9 Anderweitig nicht erfasste Bedarfsgemeinschaften ,5 Bedarfsgemeinschaften außerhalb von Einrichtungen zusammen ,3 In Einrichtungen ,4 Bedarfsgemeinschaften insgesamt ,8 16
17 10. Bedarfsgemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt am nach der längsten bisherigen Dauer der ununterbrochenen Hilfewährung an mindestens ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft und Typ der Bedarfsgemeinschaft Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft davon mit einer längsten ununterbrochenen Dauer der Hilfegewährung von bis unter Monaten unter Bedarfsgemeinschaften mit Haushaltsvorstand zusammen Ehepaare ohne Kinder unter 18 Jahren Ehepaare mit Kindern unter 18 Jahren ohne Kinder unter 18 Jahren mit Kindern unter 18 Jahren 1 1 Einzeln nachgewiesene Haushaltsvorstände männlich weiblich Männliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren Weibliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand zusammen Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand mit mindestens 2 Haushaltsangehörigen Einzeln nachgewiesene volljährige männliche Haushaltsangehörige volljährige weibliche Haushaltsangehörige minderjährige männliche Haushaltsangehörige minderjährige weibliche Haushaltsangehörige Anderweitig nicht erfasste Bedarfsgemeinschaften Bedarfsgemeinschaften außerhalb von Einrichtungen zusammen In Einrichtungen Bedarfsgemeinschaften insgesamt
18 noch: 10. Bedarfsgemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt am nach der längsten bisherigen Dauer der ununterbrochenen Hilfewährung an mindestens ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft und Typ der Bedarfsgemeinschaft Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft davon mit einer längsten ununterbrochenen Dauer der Hilfegewährung von bis unter Monaten und mehr Durchschnittliche Dauer der längsten bisherigen ununterbrochenen Hilfegewährung in Monaten Bedarfsgemeinschaften mit Haushaltsvorstand zusammen ,4 Ehepaare ohne Kinder unter 18 Jahren ,7 Ehepaare mit Kindern unter 18 Jahren ,3 ohne Kinder unter 18 Jahren ,3 mit Kindern unter 18 Jahren 6,5 Einzeln nachgewiesene Haushaltsvorstände ,5 männlich ,5 weiblich ,4 Männliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren ,1 Weibliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren ,9 Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand zusammen ,9 Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand mit mindestens 2 Haushaltsangehörigen Einzeln nachgewiesene volljährige männliche Haushaltsangehörige ,2 volljährige weibliche Haushaltsangehörige ,9 minderjährige männliche Haushaltsangehörige ,0 minderjährige weibliche Haushaltsangehörige ,4 Anderweitig nicht erfasste Bedarfsgemeinschaften ,5 Bedarfsgemeinschaften außerhalb von Einrichtungen zusammen ,0 In Einrichtungen ,8 Bedarfsgemeinschaften insgesamt ,3 18
19 11. Bedarfsgemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt am nach Bruttobedarf in EUR pro Monat und Typ der Bedarfsgemeinschaft davon mit einem Bruttobedarf von bis unter EUR pro Monat Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft unter Bedarfsgemeinschaften mit Haushaltsvorstand zusammen Ehepaare ohne Kinder unter 18 Jahren 79 1 Ehepaare mit Kindern unter 18 Jahren 8 ohne Kinder unter 18 Jahren 8 1 mit Kindern unter 18 Jahren 1 Einzeln nachgewiesene Haushaltsvorstände männlich weiblich Männliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren 16 Weibliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand zusammen Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand mit mindestens 2 Haushaltsangehörigen Einzeln nachgewiesene volljährige männliche Haushaltsangehörige volljährige weibliche Haushaltsangehörige minderjährige männliche Haushaltsangehörige minderjährige weibliche Haushaltsangehörige Anderweitig nicht erfasste Bedarfsgemeinschaften Bedarfsgemeinschaften außerhalb von Einrichtungen zusammen In Einrichtungen Bedarfsgemeinschaften insgesamt
20 noch: 11. Bedarfsgemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt am nach Bruttobedarf in EUR pro Monat und Typ der Bedarfsgemeinschaft Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft davon mit einem Bruttobedarf von bis unter EUR pro Monat und mehr Durchschnittlicher Bruttobedarf in EUR pro Monat Bedarfsgemeinschaften mit Haushaltsvorstand zusammen Ehepaare ohne Kinder unter 18 Jahren Ehepaare mit Kindern unter 18 Jahren ohne Kinder unter 18 Jahren mit Kindern unter 18 Jahren Einzeln nachgewiesene Haushaltsvorstände männlich weiblich Männliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren Weibliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand zusammen Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand mit mindestens 2 Haushaltsangehörigen Einzeln nachgewiesene volljährige männliche Haushaltsangehörige volljährige weibliche Haushaltsangehörige minderjährige männliche Haushaltsangehörige minderjährige weibliche Haushaltsangehörige Anderweitig nicht erfasste Bedarfsgemeinschaften Bedarfsgemeinschaften außerhalb von Einrichtungen zusammen In Einrichtungen Bedarfsgemeinschaften insgesamt
21 12. Bedarfsgemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt am außerhalb von Einrichtungen nach den anerkannten Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in EUR pro Monat und Typ der Bedarfsgemeinschaft davon Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft ohne anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung mit anerkannten Aufwendungen für Unterkunft und Heizung zusammen durchschnittlich anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in EUR/Monat in Höhe von bis unter EUR pro Monat unter Bedarfsgemeinschaften mit Haushaltsvorstand zusammen Ehepaare ohne Kinder unter 18 Jahren Ehepaare mit Kindern unter 18 Jahren ohne Kinder unter 18 Jahren mit Kindern unter 18 Jahren Einzeln nachgewiesene Haushaltsvorstände männlich weiblich Männliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren Weibliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand zusammen Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand mit mindestens 2 Haushaltsangehörigen Einzeln nachgewiesene volljährige männliche Haushaltsangehörige volljährige weibliche Haushaltsangehörige minderjährige männliche Haushaltsangehörige minderjährige weibliche Haushaltsangehörige Anderweitig nicht erfasste Bedarfsgemeinschaften Bedarfsgemeinschaften insgesamt
22 noch: 12. Bedarfsgemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt am außerhalb von Einrichtungen nach den anerkannten Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in EUR pro Monat und Typ der Bedarfsgemeinschaft davon mit anerkannten Aufwendungen für Unterkunft und Heizung Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft in Höhe von bis unter EUR pro Monat und mehr Bedarfsgemeinschaften mit Haushaltsvorstand zusammen Ehepaare ohne Kinder unter 18 Jahren Ehepaare mit Kindern unter 18 Jahren ohne Kinder unter 18 Jahren mit Kindern unter 18 Jahren 1 Einzeln nachgewiesene Haushaltsvorstände männlich weiblich Männliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren Weibliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand zusammen Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand mit mindestens 2 Haushaltsangehörigen Einzeln nachgewiesene volljährige männliche Haushaltsangehörige volljährige weibliche Haushaltsangehörige minderjährige männliche Haushaltsangehörige minderjährige weibliche Haushaltsangehörige Anderweitig nicht erfasste Bedarfsgemeinschaften Bedarfsgemeinschaften insgesamt
23 13. Bedarfsgemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt am nach Nettobedarf in EUR pro Monat und Typ der Bedarfsgemeinschaft davon mit einem Nettobedarf von bis unter EUR pro Monat Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft unter Bedarfsgemeinschaften mit Haushaltsvorstand zusammen Ehepaare ohne Kinder unter 18 Jahren Ehepaare mit Kindern unter 18 Jahren ohne Kinder unter 18 Jahren 8 mit Kindern unter 18 Jahren 1 Einzeln nachgewiesene Haushaltsvorstände männlich weiblich Männliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren Weibliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand zusammen Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand mit mindestens 2 Haushaltsangehörigen Einzeln nachgewiesene volljährige männliche Haushaltsangehörige volljährige weibliche Haushaltsangehörige minderjährige männliche Haushaltsangehörige minderjährige weibliche Haushaltsangehörige Anderweitig nicht erfasste Bedarfsgemeinschaften Bedarfsgemeinschaften außerhalb von Einrichtungen zusammen In Einrichtungen Bedarfsgemeinschaften insgesamt
24 noch: 13. Bedarfsgemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt am nach Nettobedarf in EUR pro Monat und Typ der Bedarfsgemeinschaft Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft davon mit einem Nettobedarf von bis unter EUR pro Monat und mehr Durchschnittlicher Nettobedarf in EUR pro Monat Bedarfsgemeinschaften mit Haushaltsvorstand zusammen Ehepaare ohne Kinder unter 18 Jahren Ehepaare mit Kindern unter 18 Jahren ohne Kinder unter 18 Jahren mit Kindern unter 18 Jahren Einzeln nachgewiesene Haushaltsvorstände männlich weiblich Männliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren Weibliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand zusammen Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand mit mindestens 2 Haushaltsangehörigen Einzeln nachgewiesene volljährige männliche Haushaltsangehörige volljährige weibliche Haushaltsangehörige minderjährige männliche Haushaltsangehörige minderjährige weibliche Haushaltsangehörige Anderweitig nicht erfasste Bedarfsgemeinschaften Bedarfsgemeinschaften außerhalb von Einrichtungen zusammen In Einrichtungen Bedarfsgemeinschaften insgesamt
25 14. Bedarfsgemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt am nach angerechnetem Einkommen in EUR pro Monat und Typ der Bedarfsgemeinschaft davon mit angerechnetem Einkommen Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft zusammen ohne angerechnetes Einkommen durchschnittlich angerechnetes Einkommen in EUR pro Monat in Höhe von bis unter EUR pro Monat unter Bedarfsgemeinschaften mit Haushaltsvorstand zusammen Ehepaare ohne Kinder unter 18 Jahren Ehepaare mit Kindern unter 18 Jahren ohne Kinder unter 18 Jahren mit Kindern unter 18 Jahren Einzeln nachgewiesene Haushaltsvorstände männlich weiblich Männliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren Weibliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand zusammen Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand mit mindestens 2 Haushaltsangehörigen Einzeln nachgewiesene volljährige männliche Haushaltsangehörige volljährige weibliche Haushaltsangehörige minderjährige männliche Haushaltsangehörige minderjährige weibliche Haushaltsangehörige Anderweitig nicht erfasste Bedarfsgemeinschaften Bedarfsgemeinschaften außerhalb von Einrichtungen zusammen In Einrichtungen Bedarfsgemeinschaften insgesamt
26 noch: 14. Bedarfsgemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt am nach angerechnetem Einkommen in EUR pro Monat und Typ der Bedarfsgemeinschaft davon mit angerechnetem Einkommen in Höhe von bis unter EUR pro Monat Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft und mehr Bedarfsgemeinschaften mit Haushaltsvorstand zusammen Ehepaare ohne Kinder unter 18 Jahren Ehepaare mit Kindern unter 18 Jahren ohne Kinder unter 18 Jahren mit Kindern unter 18 Jahren 1 Einzeln nachgewiesene Haushaltsvorstände männlich weiblich Männliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren Weibliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand zusammen Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand mit mindestens 2 Haushaltsangehörigen Einzeln nachgewiesene volljährige männliche Haushaltsangehörige volljährige weibliche Haushaltsangehörige minderjährige männliche Haushaltsangehörige minderjährige weibliche Haushaltsangehörige Anderweitig nicht erfasste Bedarfsgemeinschaften Bedarfsgemeinschaften außerhalb von Einrichtungen zusammen In Einrichtungen Bedarfsgemeinschaften insgesamt
27 15. Bedarfsgemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt am nach Einkommensarten und Typ der Bedarfsgemeinschaft davon Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft 2 ohne angerechnetes Einkommen zusammen 2 mit angerechnetem bzw. in Anspruch genommenem Einkommen nach Arten Erwerbseinkommen Rente wegen Erwerbsminderung 3 und zwar 1 Altersrente 3 Hinterbliebenenrente 3 Bedarfsgemeinschaften mit Haushaltsvorstand zusammen Ehepaare ohne Kinder unter 18 Jahren Ehepaare mit Kindern unter 18 Jahren ohne Kinder unter 18 Jahren mit Kindern unter 18 Jahren Einzeln nachgewiesene Haushaltsvorstände männlich weiblich Männliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren Weibliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand zusammen Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand mit mindestens 2 Haushaltsangehörigen Einzeln nachgewiesene volljährige männliche Haushaltsangehörige volljährige weibliche Haushaltsangehörige minderjährige männliche Haushaltsangehörige minderjährige weibliche Haushaltsangehörige Anderweitig nicht erfasste Bedarfsgemeinschaften Bedarfsgemeinschaften außerhalb von Einrichtungen zusammen In Einrichtungen Bedarfsgemeinschaften insgesamt Bedarfsgemeinschaften mit mehreren Einkommensarten werden bei jeder zutreffenden Einkommensart gezählt. 2 Bedarfsgemeinschaften mit mehreren Einkommensarten werden nur einmal gezählt. 3 Leistungen der gesetzlichen Unfall, Renten und Handwerkerversicherung sowie der Altersversicherung der Landwirte. 27
28 noch: 15. Bedarfsgemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt am nach Einkommensarten und Typ der Bedarfsgemeinschaft davon mit angerechnetem bzw. in Anspruch genommenem Einkommen nach Arten Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft Versorgungsbezüge Renten aus privater Vorsorge und zwar 1 Renten aus betrieblicher Altersversorgung Private Unterhaltsleistungen Bedarfsgemeinschaften mit Haushaltsvorstand zusammen Ehepaare ohne Kinder unter 18 Jahren 3 Ehepaare mit Kindern unter 18 Jahren 1 ohne Kinder unter 18 Jahren mit Kindern unter 18 Jahren Einzeln nachgewiesene Haushaltsvorstände männlich weiblich Männliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren 2 Weibliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren 28 Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand zusammen 43 Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand mit mindestens 2 Haushaltsangehörigen Einzeln nachgewiesene volljährige männliche Haushaltsangehörige 11 volljährige weibliche Haushaltsangehörige 7 minderjährige männliche Haushaltsangehörige 17 minderjährige weibliche Haushaltsangehörige 8 Anderweitig nicht erfasste Bedarfsgemeinschaften 3 9 Bedarfsgemeinschaften außerhalb von Einrichtungen zusammen In Einrichtungen Bedarfsgemeinschaften insgesamt Bedarfsgemeinschaften mit mehreren Einkommensarten werden bei jeder zutreffenden Einkommensart gezählt. 28
29 noch: 15. Bedarfsgemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt am nach Einkommensarten und Typ der Bedarfsgemeinschaft davon mit angerechnetem bzw. in Anspruch genommenem Einkommen nach Arten Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft öffentlichrechtliche Leistungen für Kinder Einkünfte nach dem Bundesversorgungsgesetz und zwar 1 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Sonstige Einkünfte Bedarfsgemeinschaften mit Haushaltsvorstand zusammen Ehepaare ohne Kinder unter 18 Jahren 1 16 Ehepaare mit Kindern unter 18 Jahren 8 4 ohne Kinder unter 18 Jahren 2 3 mit Kindern unter 18 Jahren 1 1 Einzeln nachgewiesene Haushaltsvorstände männlich weiblich Männliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren 8 2 Weibliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand zusammen Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand mit mindestens 2 Haushaltsangehörigen Einzeln nachgewiesene volljährige männliche Haushaltsangehörige volljährige weibliche Haushaltsangehörige 14 6 minderjährige männliche Haushaltsangehörige minderjährige weibliche Haushaltsangehörige Anderweitig nicht erfasste Bedarfsgemeinschaften Bedarfsgemeinschaften außerhalb von Einrichtungen zusammen In Einrichtungen Bedarfsgemeinschaften insgesamt Bedarfsgemeinschaften mit mehreren Einkommensarten werden bei jeder zutreffenden Einkommensart gezählt. 29
30 16. Bedarfsgemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt am nach Verwaltungsbezirken Verwaltungsbezirk in Einrichtungen außerhalb von Einrichtungen Kreisfreie Städte Frankenthal (Pfalz) Kaiserslautern Koblenz Landau in der Pfalz Ludwigshafen am Rhein Mainz Neustadt a. d. Wstr Pirmasens Speyer Trier Worms Zweibrücken Landkreise Ahrweiler Altenkirchen (Ww.) AlzeyWorms Bad Dürkheim Bad Kreuznach BernkastelWittlich Birkenfeld CochemZell Donnersbergkreis Eifelkreis BitburgPrüm Germersheim Kaiserslautern Kusel MainzBingen MayenKoblenz Neuwied RheinHunsrückKreis RheinLahnKreis RheinPfalzKreis Südliche Weinstraße Südwestpfalz TrierSaarburg Vulkaneifel Westerwaldkreis RheinlandPfalz Kreisfreie Städte Landkreise
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