Einwohnerversammlung der Gemeinde Osterby
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- Anneliese Gehrig
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1 Einwohnerversammlung der Gemeinde Osterby Zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereiche 1 bis 3) und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3(1) BauGB
2 1. Informationen über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung 2. Verortung/Bestandssituation 3. Bebauungsplan Nr Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereiche 1 bis 3) 5. Weiteres Planverfahren und Planungsschritte 2
3 Informationen über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung Grundzüge der Planung Rechtsgrundlage: 1 BauGB (Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung) Heutiger Verfahrensschritt: 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) (1) Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe dieses Gesetzbuchs vorzubereiten und zu leiten. (2) Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). (3) Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und so weit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch; ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden. Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. (4) Die Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen. 3
4 Frühzeitige Beteiligung Vorplanung Detailplanung der Bauleitplanung Informationen über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung Planungsidee und Planungserfordernis der Gemeinde Verfahrensablauf Alle erforderlichen Gutachten und Untersuchungen erstellen! PLANUNG ÜBERARBEITEN UND DER KOMMUNE ERNEUT VORSTELLEN! Erstellung von ersten Konzeptplänen, Grundsatzplanung sowie Abstimmung mit der Gemeinde Durchführung weiterer Gespräche mit den Genehmigungsbehörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie anderen Beteiligten (Planer, Eigentümer usw.) und weitere Abstimmung der Planinhalte Entscheidung der Kommune, dass eine Planung aufgestellt werden soll? Wenn ja, folgt der Aufstellungsbeschluss! Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung für 1 Monat) gem. 3(2) BauGB Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. 4 (2) BauGB (für 1 Monat) Anregungen der Beteiligungen gem. 3 (2) BauGB und 4 (2) BauGB auswerten und die Anregungen mit der Kommune und dem Vorhabenträger diskutieren sowie in die Planung einfließen lassen (Abwägung gem. 1 (7) BauGB). LIEGEN KEINE ÄNDERUNGEN VOR, DIE DIE GRUNDZÜGE DER PLANUNG BERÜHREN FOLGT: Satzungsbeschluss für den B-Plan sowie Billigung der Änderung des Flächennutzungsplanes Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürger) gem. 3 (1) BauGB und frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. 4 (1) BauGB mit den Grundzügen der Planung Anregungen der frühzeitigen Beteiligungen auswerten und die Anregungen/ Stellungnahmen mit der Kommune und dem Vorhabenträger diskutieren sowie in die weitere Planung einfließen lassen LIEGEN ÄNDERUNGEN VOR: PLANUNG NOCHMALS ÜBERARBEITEN UND DER KOMMUNE NOCHMALS ERNEUT VORSTELLEN! ERNEUTE BETEILIGUNG GEM. 3 (2) BAUGB / Beteiligung Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung für 1 Monat) Anregungen der Beteiligung gem. 3 (2) BauGB auswerten und die Anregungen mit der Kommune und dem Vorhabenträger diskutieren sowie in die weitere Planung einfließen lassen LIEGEN DANN KEINE ÄNDERUNGEN VOR FOLGT: Satzungsbeschluss für den B-Plan sowie Billigung der Änderung des Flächennutzungsplanes 4
5 Verortung/Bestandssituation 8. Änderung Flächennutzungsplan Ursprungsflächennutzungsplan Teilbereich 1 Teilbereich 2 Teilbereich 3 5
6 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilbereich 1 2. und 5. Änderung des Flächennutzungsplanes 6
7 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilbereich 1 Geltungsbereich 2. BA W 1. BA Für das Gebiet südlich der Osterbekstraße, westlich der Straße Hüttenkoppel, nordwestlich der Bebauung der Straße Kronhus und nördlich der Straße Eushagen 7
8 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilbereich 1 4. Änderung des Flächennutzungsplanes 8
9 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilbereich 1 Geltungsbereich Für das Gebiet südlich der Straße Zum Auetal, nördlich der Straße Brunhof und östlich der Straße Alter Bahndamm W 9
10 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilbereich 1 5. Änderung des Flächennutzungsplanes 10
11 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilbereich 1 Geltungsbereich Für das Gebiet nordwestlich der Bebauung der Straße Brünshagen und südwestlich der Straße Eushagen W 11
12 Verortung/Bestandssituation Bebauungsplan Nr. 7 Innenbereichsgutachten Osterby 12
13 Verortung/Bestandssituation Bebauungsplan Nr. 7 Verortung innerhalb der Gemeinde 13
14 Verortung/Bestandssituation Bebauungsplan Nr. 7 Luftbild 14
15 Verortung/Bestandssituation Bebauungsplan Nr. 7 Luftbild 15
16 Verortung/Bestandssituation Bebauungsplan Nr. 7 Luftbild 16
17 Verortung/Bestandssituation Bebauungsplan Nr. 7 Luftbild 17
18 Verortung/Bestandssituation Bebauungsplan Nr. 7 Bebauungsplan Darstellung des angrenzenden B-Planes Nr. 3 18
19 Verortung/Bestandssituation Bebauungsplan Nr. 7 Bebauungsplan Darstellung des angrenzenden B-Planes Nr. 5 19
20 Bebauungsplan Nr. 7 Bebauungskonzept 20
21 Bebauungsplan Nr. 7 Bebauungskonzept mit Grundstücksgrößen - 24 Grundstücke für Wohnbebauung - Ca m² Nettobauland - 31 öffentliche Parkplätze im Wohngebiet - 2 Stellplätze pro Wohnung 21
22 Bebauungsplan Nr. 7 Bebauungskonzept mit zweiten möglichen Bauabschnitt 22
23 Bebauungsplan Nr. 7 Art der baulichen Nutzung Gebietsbezeichnungen Mögliche Festsetzungen Allgemeines Wohngebiet (WA) nicht zulässig sind: Läden und nicht störende Handwerksbetriebe; Betriebe des Beherbergungsgewerbes; Anlagen für soziale Zwecke (kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke) 23
24 Bebauungsplan Nr. 7 Mögliche Festsetzungen Maß der baulichen Nutzung Maximale Grundflächen, Geschossigkeiten und Höhen der baulichen Anlagen - maximale GRZ 0,25 (d.h. 25% des Grundstücks können bebaut werden) - maximal zwei (II) Vollgeschosse - es sind nur Einzelhäuser (E) mit maximal 2 Wohnungen pro Einzelhaus zulässig - geneigtes Dach mit einer Dachneigung 30 bis max. 45 bei einem Vollgeschoss; - geneigtes Dach mit einer Dachneigung 15 bis max. 35 bei zwei Vollgeschossen; - maximale Gebäudehöhe von ca. 9,00 m über Terrain (Festsetzung später mit einer Angabe der maximalen Höhe über N.N.) - Pro Wohnung sind mindestens 2 Stellplätze auf den privaten Grundstücken herzustellen 24
25 Bebauungsplan Nr. 7 Mögliche Festsetzungen Zusätzliche wichtige Planungsziele / Planungsinhalte zur Gestaltung der baulichen Nutzung sowie zur Grünordnung Beispiele: a. Dachmaterialien in Anlehnung an die vorhandenen Farben rot, rotbraun u. anthrazit b. Als Fassadenmaterial sind zulässig: Sichtmauerwerk, Holz (naturfarben), Putz (helle Farben) c. Für Nebenanlagen, Garagen, überdachte Stellplätze (Carports) sind auch Flachdächer und flach geneigte Dächer zulässig, es bei den v.g. Anlagen auch abweichende Materialien für Dach und Wand zulässig 25
26 Bebauungsplan Nr. 7 Mögliche Festsetzungen Zusätzliche wichtige Planungsziele / Planungsinhalte zur Gestaltung der baulichen Nutzung sowie zur Grünordnung Beispiele: d. Erhaltung des nördlichen Knicks e. Pflanzung einer Hecke im östlichen Bereich des Planungsgebiets zur Abgrenzung zur freien Landschaft 26
27 Weiteres Planverfahren Geplantes weiteres Planverfahren a. Auswertung der Einwohnerversammlung (gem. 3 (1) BauGB) b. Weitere Vorabstimmung der Planung mit allen Beteiligten (Gemeinde, Vorhabenträger, wichtigste Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange) c. Erarbeitung des vollständigen Bebauungsplanes und Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren - Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 (2) BauGB - Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. 4 (2) BauGB d. Auswertung der Verfahren (Abwägung) e. Satzungsbeschluss 27
28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dipl.-Ing. Oliver Kühle Osterby,
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