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1 für landwirtschaft, Natur- und des landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW Düsseldorf Vorsitzender des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landtags Nordrhein-Westfalen Herr Friedhelm Ortgies MdL Platz des Landtags Düsseldorf Johannes Remmel /19xebr.2015 Seite 1 von 1 Aktenzeichen V ,1.81 bei Antwort bitte angeben Herr Neubert Telefon Telefax poststelle@mkulnv.nrw.de 60-fach Brand in Duisburg IAsbestbelastung Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am Sehr geehrter Herr Vorsitzender Ortgies, J.'.(.kr -::;::"ca ~~hiermit übersende ich Ihnen den erbetenen Bericht der Landesregierung zum Brand Duisburg am mit der Bitte um Weiterleitung an die Mitglieder des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Mit freundlichen Grüßen Dienstgebäude und Lieferanschrift: Schwannstr Düsseldorf Telefon Telefax Infoservice poststelle@mkulnv.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linien U78 und U79 Haltestelle Kennedydamm oder Buslinie 721 (Flughafen) und 722 (Messe) Haltestelle Frankenplatz

2

3 1 von 6 Brand in Duisburg: Ursachen, mögliche Gefährdung der Bevölkerung und Krisenmanagement 1. Brandereignis am Am kam es gegen 03:45 Uhr zu einem Brand einer Lagerhalle in Duisburg-Rheinhausen, Dieselstr. 4. Nach Auskunft der Stadt Duisburg wurden in dem 1971 errichteten Lagergebäude Kunstdärme und Schrumpfbeutel für die Fleischwaren- und Käseindustrie, alte Kopiermaschinen einer Reparaturwerkstatt, Lebensmittel (Süßwaren) sowie Eisenwaren (Türbeschläge) gelagert. Die Lagerhalle wurde fast vollständig durch das Feuer zerstört. Beim Eintreffen der Feuerwehr der Stadt Duisburg (gegen 03:50 Uhr) stand die Halle bereits im Vollbrand. Die alarmierten Einsatzkräfte hatten den Brand gegen 07:00 Uhr unter Kontrolle, gegen 11 :00 Uhr war der Brand gelöscht. Ein Übergreifen auf benachbarte Gebäude konnte verhindert werden. Während des Brandes entstand eine schwarze Rauchsäule, die aufgrund der vorliegenden Windverhältnisse in nordöstliche Richtung getrieben.wurde. Der Brandgeruch war nach Feststellungen des Sondereinsatzdienstes des LANUV bis zum Autobahnkreuz A40/A59 Duisburg feststellbar. Messungen durch die Feuerwehr der Stadt Duisburg in der Nähe des Brandortes und in umliegenden Straßen ergaben jedoch keine erhöhten Schadstoffkonzentrationen. Messungen auf Brandgase, wie Kohlenmonoxid, nitrose Gase, Salzsäure und Blausäure waren negativ. Bei dem Brand wurde die Dacheindeckung der Lagerhalle zerstört, Rückstände lagerten sich als Abplatzungen im Nahbereich der BrandsteIle ab. Der gegen 4:40 Uhr angeforderte Sondereinsatzdienst des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) ermittelte ab ca. 6:30 Uhr vor Ort und stellte aufgrund seiner Untersuchungen fest, dass die abgeplatzten Teile der Dacheindeckung asbesthaltig sind. Durch eine rasterelektronenmikroskopische Untersuchung (ermittelt wurde Chrysotilasbest) wurde dieser Befund bestätigt.

4 2 von 6 Das Ergebnis lag gegen 09: 15 Uhr vor und wurde der Feuerwehr der Stadt Duisburg mitgeteilt 2. Krisenmanagement Bereits gegen 04:35 Uhr war I von der Unteren Wasserbehörde der Stadt Duisburg Umweltalarm ausgelöst worden. Die Stadt Duisburg richtete einen Krisenstab ein, der gegen 11 :20 Uhr seine Tätigkeit aufnahm. Über die Erkenntnisse und Ergebnisse der Krisenstabsitzungen wurden laufend die Bezirksregierung Düsseldorf und das Lagezentrum der Landesregierung im Ministerium für Inneres und Kommunales und hierüber auch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz unterrichtet Als erste Maßnahme wurde durch die Feuerwehr der Stadt Duisburg vor Ort ein Gefahrenradius um die BrandsteIle festgelegt, der von anfangs 500 m später näher eingegrenzt werden konnte. Innerhalb des Gefahrenbereichs ist unmittelbar nach Bekanntwerden der Asbestbelastung der abgeplatzten Teile der Dacheindeckung durch di.e Feuerwehr der Stadt Duisburg mit Reinigungsmaßnahmen durch Abspritzen mit Wasser begonnen worden. Die Bevölkerung wurde unmittelbar durch Absperrungen, Lautsprecherdurchsagen und Verteilung von Handzetteln informiert. Warn- und Verhaltenshinweise sind über Medien und soziale Netzwerke gegeben worden. Bei der Stadt Duisburg wurde ein Gefahrentelefon mit Warnansagen aktiviert und das Call Center besetzt Auch auf der städtischen Internetseite wurden laufend aktualisierte Lageinformationen veröffentl icht. Am gegen 16:20 Uhr wurde aufgrund des Lagebildes entschieden, die Lage im Weiteren im Rahmen der herkömmlichen Verwaltungsstrukturen zu bearbeiten und die Krisenstabsstruktur aufzulösen.

5 3 von 6 4. Mögliche Gefährdung der Bevölkerung Vorbemerkung: Asbest ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene natürlich vorkommende, faserförmige Silikat-Minerale. Aufgrund seiner Materialeigenschafte"n (große Festigkeit, hitze- und säurebeständig, dämmt, Asbestfasern können zu Garnen versponnen und verwebt werden) wurde Asbest in der Vergangenheit in vielen technischen Bereichen, u.a. in der Bauindustrie vielfach eingesetzt. Chrysotilasbest fand die technisch,breiteste Anwendung, zum größten Teil als Armierungsfaser in Asbestzement (Handelsname: Eternit). Freiwerdende Asbestfasern sind aufgrund ihrer Geometrie beim Einatmen lungengängig und können dort die sogenannte Asbestose auslösen. Darüber hinaus besteht das Risiko an Lungenkrebs und an Tumoren des Bauch- und Rippenfells zu erkranken. Asbest ist daher seit 1970 offiziell als karzinogen eingestuft. Aufgrund der inzwischen eindeutig festgestellten Gesundheitsgefahren ist der Einsatz heute in vielen Staaten verboten, unter anderem in der ganzen Europäischen Union (seit 2005) und der Schweiz (seit 1990). Seit 1993 sind in Deutschland die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Asbest und asbesthaitigen Produkten verboten. Der Begriff "Verwenden" umfasst nicht die Nutzung von bestehenden Gebäuden, Anlagen, Bauteilen, Geräten, Fahrzeugen oder Maschinen, die diese Gefahrstoffe enthalten. Das bedeutet, dass aus dem Verwendungsverbot kein Sanierungsgebot für Gebäude, Geräte oder Anlagen, die Asbestprodukte enthalten, abgeleitet werden kann, soweit keine Gefahr der Faserfreisetzung besteht. Diese Gefahr ist bei festgebundenen Asbestprodukten (Asbestzement, z.b. alte Eternitplatten, Geräte etc.) Ld.R. nicht gegeben, sofern keine mechanische Bearbeitung vorgenommen wird. Der Umgang mit vorhandenem Asbest ist in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519 (Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) geregelt. Darüber hinaus existieren Empfehlungen zur ordnungsgemäßen und schad losen Entsorgung asbesthaitiger Abfälle (Merkblatt und Vollzugshilfe der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall). Die Hintergrundbelastung der Außenluft mit Asbestfasern liegt bei ca Fasern pro Kubikmeter Luft. Bei der Erfolgskontrollen

6 4 von 6 von Sanierungen innerhalb von Gebäuden gemäß der Asbest-Richtlinie NRW muss jeder Messwert für die Asbestfaserkonzentration weniger als 500 Fasern pro Kubikmeter betragen und der berechnete 95% Vertrauensbereich der Asbestfaserkonzentration muss unterhalb von 1000 Fasern pro Kubikmeter liegen. Maßnahmen zum Schutz und zur Vorsorge der Bevölkerung Während des Brandes wurde die Nachbarschaft aufgefordert, in Gebäuden zu bleiben und Fenster und Türen geschlossen zu halten. Der Bereich um die BrandsteIle und in Windrichtung bis zum Einkaufszentrum Rheinhausen (Asterlager Straße) wurde abgesperrt. Die Einsatzkräfte der Feuerwehr haben vor Ort auf Grund des Ergebnisses der LANUV-Untersuchungen noch am mit Maßnahmen zur Gefahrenabwehr in Bezug auf die Asbestbelastung der abgeplatzten Teile der Dacheindeckung begonnen. Durch die Maßnahmen sollte verhindert werden, dass ggf. freigewordene Asbestfasern aufgewirbelt oder verschleppt werden. Hierzu wurde die Umgebung der BrandsteIle mit Wasser abgereinigt und es wurden Fahrzeuge, die den Gefahrenbereich verließen ebenfalls mit Wasser abgespült. Die am Brandtag und den darauf folgenden Tagen vorliegende feuchte Witterung (Schnee, Regen) unterstützte diese Maßnahmen noch. Der Bevölkerung wurde. unmittelbar empfohlen, nach Aufenthalt im Freien die Schuhe vor dem Betreten von Innenräumen sorgfältig zu reinigen. Weiter wurde empfohlen, die Reinigung privater Dächer, Freiflächen und Gärten nicht durch Privatpersonen, sondern ausschließlich durch Fachfirmen vorzunehmen. Für die Kosten der erforderlichen Reinigungsmaßnahmen sollen der Verursacher bzw. gegebenenfalls. die Eigentümer in Anspruch genommen werden. Die Stadt Duisburg wird die Durchführung der erforderlichen Reinigungsmaßnahmen gegebenenfalls auch durch Ersatzvornahme sicherstellen. Am wurden von einer durch die Stadt Duisburg beauftr?lgten Fachfirma erste Reinigungsmaßnahmen zur Entfernung der Asbestfasern von den Oberflächen im öffentlichen und privaten Bereich vorgenommen. Weitere Reinigungsmaßnahmen und insbesondere die Beseitigung der asbesthaitigen Dachabplatzungen sind eingeleitet und werden von einem durch die Stadt Duisburg beauftragten Sachverständigen begleitet und überwacht.

7 5 von 6 Das Abwasser aus dem Straßen raum wird in die Kläranlage Rheinhausen geleitet, der Betreiber ist informiert. Die Einlaufsenkkästen werden von Rückständen gereinigt. Das Löschwasser hatte sich aufgrund der Geländestruktur um den Brandort gesammelt und wird im Auftrag der Unteren Wasserbehörde durch eine Fachfirma entsorgt. Die beim Brand durch die Beschädigung des Hallendachs entstandenen asbesthaitigen Abplatzungen stellen keine direkte Gefährdung dar. Erst bei einer mechanischen Zerkleinerung der Partikel können einatembare Fasern freigesetzt werden, die eine Gesundheitsgefahr darstellen können. Durch die sofort eingeleiteten Reinigungsmaßnahmen sind Verschleppungen und Freisetzungen von Asbestfasern soweit wie möglich verhindert worden. In Verbindung mit der Warnung der Bevölkerung (Schließen von Fenstern und Türen, Reinigungsempfehlungen), sowie den ergriffenen Maßnahmen ist somit die Wahrscheinlichkeit, dass durch die brandbedingte Freisetzung von asbesthaltigem Material Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung eingetreten sind, weitest möglich minimiert worden. Der Stadt Duisburg wurde empfohlen, Messungen der Luftkonzentration von Asbestfasern in dem potenziell beaufschlagten Gebiet durchzuführen, um festzustellen, ob eine Faserkonzentration oberhalb der Hintergrundkonzentration vorliegt. Das LANUV ist bereit, die Stadt Duisburg hierbei beratend zu unterstützen. 3. Ursachenermittlung Zur Brandursachenermittlung hat die Staatsanwaltschaft Duisburg auf Anregung des u. a. für Branddelikte zuständigen Fachkommissariates des Polizeipräsidiums Duisburg den Einsatz eines Brandsachverständigen angeordnet. Zugezogen wurde die Fa. W&S (WinterISchweers). Die Brandursache konnte bislang nicht abschließend ermittelt werden, Brandstiftung kann nicht ausgeschlossen werden

8 6 von 6 Das abschließende schriftliche Gutachten des Brandsachverständigen zur Brandursache wird erfahrun.gsgemäß in ca. vier Wochen vorliegen.

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