Baukostenplanung (Projektbeginn bis Objektkredit-Antrag; ab Objektkredit-Bewilligung siehe Wegleitung Kreditbewirtschaftung)

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1 Hochbauamt HBA-Wegleitung Baukostenplanung (Projektbeginn bis Objektkredit-Antrag; ab Objektkredit-Bewilligung siehe Wegleitung Kreditbewirtschaftung) Rev

2 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 EINLEITUNG Zielsetzungen Zielgruppen Grundlagen 3 2 STRUKTURELLER AUFBAU Anlage Objekt, Teilobjekte Projekt, Teilprojekte Kredite Struktureller Aufbau: Beispiel 5 3 BAUKOSTENPLANUNG Grobkostenschätzung, Kostenschätzung, Kostenvoranschlag Unvorhergesehenes, Reserve Bearbeitungshinweise Gliederung nach Teilprojekten Gliederung nach Kostenarten Kenndaten 8

3 Seite 3 1 EINLEITUNG Ingress: Im vorliegenden Text werden zur Vereinfachung die herkömmlichen Funktionsbezeichnungen verwendet. Die Funktionen können auch durch weibliche Funktionsträger ausgeübt werden. 1.1 Zielsetzungen - Erläuterung und einheitliche Verwendung der im Zusammenhang mit staatlichen Bauvorhaben verwendeten Begriffe. - Berücksichtigung des strukturellen Aufbaus der Baukostenplanung ab Startphase der Bauvorhaben. - Schaffung einheitlicher Grundlagen für zu erarbeitende Baukosteninformationen. 1.2 Zielgruppen Die Wegleitung richtet sich sowohl an die mit der Baukostenplanung betrauten Mitarbeitenden des Hochbauamtes und die beauftragten Planer (Architekten, Fachingenieure/Spezialisten gem. LHO SIA) als auch an den Auftraggeber (Nutzer, Investor). 1.3 Grundlagen - Finanzhaushaltsgesetz (FHG) des Kantons Zürich - Normen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) 2 STRUKTURELLER AUFBAU Die Ausführungen beziehen sich auf die Baukostenplanung für einzelne Bauvorhaben, d. h. für Bauprojekte, für welche das Hochbauamt als zentrales Baufachorgan des Kantons gegenüber den Nutzern (Direktionen, Ämter, Betriebe des Kantons) bzw. gegenüber den zuständigen Investoren die Gesamtverantwortung insbesondere auch im Kostenbereich wahrnimmt. Die Vielzahl der durch das Hochbauamt bearbeiteten Bauprojekte und betreuten Objekte sowie die unterschiedlichen Nutzer bedingen einen einheitlichen strukturellen Aufbau der Basisdaten (vgl. Beispiel S. 5). 2.1 Anlage Als Anlage wird die Gesamtheit der Immobilien bezeichnet, die einer organisatorischen Einheit zur Nutzung zugewiesen sind (z. B. Amt, Abteilung, Kostenstelle, Betrieb; und z. B. auf zusammenhängendem Areal, in geografischer Nähe oder evtl. am gleichen Ort). Die Anlagen sind mit Anlage-Nummern bezeichnet.

4 Seite Objekt, Teilobjekte Als Objekt wird eine Immobilie bezeichnet, die eine eigenständige Gebäudeversicherungs- Nummer aufweist (Objekt-Nr. = GVZ-Nummer, ergänzt mit.00). Umfasst ein Objekt mehrere Gebäude, werden diese als Teilobjekte bezeichnet; die Gebäudeversicherungs-Nummer wird durch das Hochbauamt entsprechend ergänzt (z. B. mit.01,.02, 03 etc.). Für Neubauten, die noch keine GVZ-Nummer haben, wird durch das Hochbauamt eine provisorische Nummer zugeteilt. Zusätzlich zur Nummerierung können Objekte bzw. Teilobjekte zur besseren allgemeinen Verständigung mit Gebäudebezeichnungen versehen werden (in der Regel durch Nutzer festgelegt). 2.3 Projekt, Teilprojekte Als Projekt wird eine Baumassnahme bezeichnet, die das Hochbauamt im Auftrag einer Nutzerorganisation durchführt. Es wird durch eine Projektnummer gekennzeichnet, die das HBA - allenfalls zusammen mit dem Auftraggeber - festlegt. Ein Projekt kann bei Bedarf nach weiteren Kriterien (Kostenstellen, Kreditaufteilung) in Teilprojekte gegliedert werden. 2.4 Kredite Es wird unterschieden zwischen Verpflichtungskrediten und Budgetkrediten. - Verpflichtungskredite umfassen die für eine bauliche Massnahme insgesamt notwendigen Mittel (keine Beschränkung auf Jahrestranche). Dabei wird differenziert zwischen Projektierungskrediten (d. h. den für die Ausarbeitung der Objektkredit-Grundlagen notwendigen Kosten) und Objektkrediten (d. h. den Gesamtkosten für Planung und Realisierung einer Baumassnahme). - Budgetkredite umfassen die in einem Budgetjahr für eine oder mehrere Baumassnahmen mutmasslich erforderlichen Mittel.

5 Seite Struktureller Aufbau: Beispiel Anlagen: Universitätsspital Zürich Anlage-Nr Kantonsspital Winterthur Anlage-Nr Psychiatrische Klinik Rheinau Anlage-Nr usw. Objekte: Bettenhaus Ost Objekt-Nr.: Bettenhaus West Rämistr. 100 Objekt-Nr.: Nordtrakt 1 Frauenklinikstr. 10 Objekt-Nr.: usw. Teilobjekte: Bettenhaus Ost 1 Objekt-Nr.: Bettenhaus Ost 2 Objekt-Nr.: Bettenhaus Ost 3 Objekt-Nr.: usw. Projekt: Bettenhäuser Ost 1-3, Sanierung Sanierung, Zürich Projekt-Nr.: Kredite: Projektierungs-/Objekt-Kredit Teilprojekte: Bettenhäuser Ost 1-3 Sanierung Projekt-Nr.: Teilkredit 1 Bettenhäuser Ost 1-3 Bettenprovisorium Projekt-Nr.: Teilkredit 2 Die Projektstruktur bildet die Grundlage der Kreditgliederung (Projektierungskredit(e), Objektkredit, evtl. Teilkredite für Teilprojekte). Über Notwendigkeit und Art der Gliederung entscheidet das Hochbauamt gemeinsam mit dem Auftraggeber (Investor). 3 BAUKOSTENPLANUNG Die Baukostenplanung (im Sinne dieser Wegleitung) umfasst den Zeitraum ab Beginn der Projektbearbeitung bis zum Objektkredit-Antrag (ab Objektkredit-Bewilligung siehe Wegleitung Kreditbewirtschaftung (in Bearbeitung)). Sie liefert einerseits Informationen zur Kostenentwicklung des Bauprojekts während dieser Phasen und anderseits Grundlagen für die Budget- und Finanzplanung des Auftraggebers.

6 Seite Grobkostenschätzung, Kostenschätzung, Kostenvoranschlag Die Genauigkeit von Kostenangaben ist abhängig von der Art und der Menge der verfügbaren Informationen im Zeitpunkt der Aussage. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, sind Reservepositionen auszuweisen und eine entsprechende Genauigkeit in % anzugeben. In teilweiser Abweichung von den SIA-Normen und -Empfehlungen werden folgende Begriffe verwendet: - Grobkostenschätzung (GKS) - Kostenschätzung (KS) - Kostenvoranschlag (KV) Übersicht Abstufung der Kostenangaben in Abhängigkeit der verfügbaren Grundlagen, der Kostenermittlungsmethode und des Verwendungszwecks sowie anzustrebende Genauigkeit im Regelfall. Kostenangabe Verfügbare Grundlagen Kostenermittlungsmethoden Verwendungszwecke Genauigkeit Grobkostenschätzung (GKS) - Raumprogramm (Hauptnutzflächen und Nebennutzflächen) - Gesamtgeschossfläche - Gebäudevolumen m3 SIA - Vorstudie/Wettbewerbsprojekt - Flächenkosten- Kenndaten (m2-preise) - m3-preise (BKP 2, 2 + 3, 1-9) - Elementmethode - Budget-/Finanzplanung - Projektierungskredit- Antrag - Honorarverträge Stufe I (Projektierung) ± 25 % Kostenschätzung (KS) - Vorprojekt - Kostenkennwerte - Kostenberechnung für Teilgewerke aufgrund von Erfahrungswerten - Elementmethode - Budget-/Finanzplanung - Genehmigung Vorprojekt mit Kosten für Weiterbearbeitung - Evtl. Objektkredit- Antrag unter Einbezug entsprechender Reserve ± 15 % (SIA LHO) Kostenvoranschlag (KV) - Bauprojekt - Detaillierter KV nach BKP CRB; Kostenberechnungen auf der Basis von -- (Richt-)Offerten -- Beschrieben mit detaillierter Rechnungslegung -- Nutzerangaben (z. B. bezüglich Betriebseinrichtungen u. Ausstattung) - Budget-/Finanzplanung - Objektkredit-Antrag - Grundlage Kreditbewirtschaftung - Honorarverträge Stufe II (Ausführung) ± 10 % (SIA LHO) Die anzuwendende Kostenermittlungsmethode (inkl. Mischformen) ist zwischen Gesamtleitung und Hochbauamt zu vereinbaren. Die Dokumentation der Kostenermittlung ist dem HBA auf Verlangen zur Einsicht/Überprüfung zur Verfügung zu stellen.

7 Seite Unvorhergesehenes, Reserve In Kostenschätzungen resp. Kostenvoranschlägen sind zunächst jene Kosten zu ermitteln, mit denen das Projekt aufgrund des jeweiligen Projekt-Kenntnisstandes (Pläne/Beschriebe) aller Aussicht nach realisiert werden kann. Zielsetzung ist eine dem Informationsstand entsprechende, möglichst präzise Kostenaussage. Um eine Kumulation von Reserven durch die verschiedenen Kostendaten-"Lieferanten" zu vermeiden, sind sie in den Detailunterlagen offen auszuweisen. Da der zu bewilligende Verpflichtungskredit (Projektierungs- oder Objekt-Kredit) jedoch die Kostenlimite festlegt, wird zusätzlich zu den ermittelten Kosten eine Position "Unvorhergesehenes" in den Kostenvoranschlag aufgenommen (BKP 61, Reserve fest). Deren Höhe wird in Abhängigkeit von den Projektrisiken (Kostengrundlagen, Projektcharakteristik) durch das Hochbauamt festgelegt. 3.3 Bearbeitungshinweise - Kostengliederung nach BKP: Unabhängig von der Methode der Kostenermittlung und im Hinblick auf die Kreditbewirtschaftung und die Ermittlung von Kostenkenndaten hat die Kostengliederung nach BKP zu erfolgen: Für Kostenvoranschläge in Untergruppen (BKP 3-stellig), für Kostenschätzungen mindestens in Gruppen (BKP 2-stellig). Die Darstellung des Kostenvoranschlags für das Kreditbewilligungsverfahren erfolgt in der Regel in Untergruppen (BKP 3-stellig) mit Zusammenzug auf Gruppen (BKP 2-stellig) und Hauptgruppen (BKP 1-stellig). - Kostenstand: Sämtliche Kostenschätzungen und Kostenvoranschläge sind mit dem Stand des Zürcher Indexes der Wohnbaukosten zu versehen (Basis: 1939 = 100 Pt.). - Mehrwertsteuer (MwSt.): Die Kostenangaben der Detailpositionen sind inklusive Mehrwertsteuer zu ermitteln; der MwSt.-Satz (%) ist anzugeben. Die Darstellung von GKS, KS und KV erfolgt unter Einbezug der MwSt. - Kreditbewilligung: Die Kreditbewilligung erfolgt unter Einschluss der zum Zeitpunkt der Erstellung der Kostenschätzung resp. des Kostenvoranschlags geltenden Mehrwertsteuer. 3.4 Gliederung nach Teilprojekten Falls erforderlich, wird eine Gliederung des Projektes in Teilprojekte vorgenommen. Mögliche Gründe: - Vergleichbarkeit bzgl. Baukosten mit ähnlichen Bauprojekten. - Transparenz im Kostenbereich bei zeitlicher und/oder räumlicher Etappierung.

8 Seite 8 Für Leistungen, die nicht einem einzigen Teilobjekt zugeordnet werden können, kann ein separates Teilobjekt eröffnet werden. Dessen Kosten müssen für statistische Auswertungen (Kenndaten) jedoch anteilmässig auf die übrigen Teilobjekte aufgeteilt werden. Neben einer Gliederung nach Teilprojekten kommen bei Bedarf auch weitere Gliederungsmöglichkeiten (nach Kostenträgern, Subventionsberechtigung etc.) zur Anwendung. Über Notwendigkeit und Art einer Projektgliederung entscheidet das Hochbauamt gemeinsam mit dem/den Auftraggeber(n). 3.5 Gliederung nach Kostenarten Die Verwendung des BKP ist zwingend. Es gelangt grundsätzlich der Original-BKP, für spezielle Bauten des Gesundheitswesens der Spital-BKP, zur Anwendung. Nicht vollständig belegte Nummernbereiche des BKP können im Einverständnis mit dem Hochbauamt ebenfalls verwendet werden. Besonderes: - In Abänderung zum BKP erhält die Position 136 (Kosten für Energie, Wasser und dgl.) die Nummer 57 (Nebenkosten, nicht honorarberechtigt). - In Ergänzung zum BKP wird die Hauptgruppe 6 für Unvorhergesehenes eingesetzt. Nachstehende Gliederung ist zwingend: -- BKP 61, Reserve fest (Projektreserve) -- BKP 62, Reserve beweglich (nur im Rahmen der Kreditbewirtschaftung einzusetzen) Nähere Informationen zu den Positionen 61 und 62 siehe Wegleitung Kreditbewirtschaftung - Im KV und für die Ermittlung von Kenndaten sind die Honorare anteilmässig den jeweiligen Hauptgruppen zuzuordnen. 3.6 Kenndaten Für Vergleichszwecke sind - wo sinnvoll - Kenndaten zu ermitteln (Gebäudedaten, Kostendaten). Deren Ermittlung hat zumindest im Zeitpunkt der Kreditvorlage (sowie nach Abschluss des Bauvorhabens) zu erfolgen, sofern eine Vergleichbarkeit mit ähnlichen Projekten erwartet werden kann. Sie erfolgt in Absprache mit dem Hochbauamt durch den Gesamtleiter im Rahmen seines Auftrags. Um die Vergleichbarkeit der Daten sicherzustellen, sind standardisierte Berechnungsmethoden anzuwenden. Als Grundlage eignen sich: - Für Gebäudedaten: -- m3-berechnung gemäss SIA Norm 116 (zur Zeit in Überarbeitung) -- Flächenberechnung gemäss SIA Norm 416 bzw. Dokumentation SIA d0165, Kennzahlen im Immobilienmanagement - Für Kostendaten:

9 Seite 9 -- Kostenzusammenstellung gemäss BKP, nach Hauptgruppen (1-stellig) gegliedert, inkl. MwSt.; Honorare anteilmässig auf die Hauptgruppen verteilt. -- Die Hauptgruppe 2 "Gebäude" enthält alle Gebäudekosten zur Berechnung von Kubikmeter SIA- und Quadratmeterkosten. Zusätzlich können zur Vermeidung von Interpretationsdifferenzen bezüglich der Abgrenzung von BKP 2 "Gebäude" und BKP 3 "Betriebseinrichtungen" Kubikmeter- und Quadratmeterkosten auf der Basis von BKP ermittelt werden. -- Evtl. weitere Gliederung in BKP-Gruppen (2-stellig). - Für Nutzungsangaben: -- Je nach Nutzungsart (z. B. Anzahl Schüler, Arbeitsplätze, Insassen, Betten etc.)

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