HESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage
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1 18. Wahlperiode Drucksache 18/466 HESSISCHER LANDTAG Kleine Anfrage der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom betreffend psychosoziale Betreuung von an Demenz erkrankten Menschen in Hessen und Antwort des Ministers für Arbeit, Familie und Gesundheit Vorbemerkung der Fragestellerin: In Deutschland leiden mehr als eine Million Menschen an Demenz. Die Zahl altersverwirrter Menschen wird sich aufgrund der Entwicklung der Altersstruktur in der Bevölkerung weiter verstärken. Deshalb ist es notwendig, gut funktionierende Strukturen bereitzuhalten, die den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen Unterstützung und Hilfe zukommen lassen. Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Menschen leben in Hessen, die an demenziellen Erkrankungen und somit der Einschränkung der Alltagskompetenz leiden? Konkrete Erhebungen liegen für das Land Hessen nicht vor. Rechnet man jedoch die von Dr. Horst Bickel (2000) von der Klinik und Polioklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Technischen Universität München über Gesamtdeutschland publizierten Zahlen auf Hessen um, dann liegt die Krankheitshäufigkeit bei der über 65-Jährigen. Die Anzahl der Neuerkrankten kann man mit ca pro Jahr beziffern. Frage 2. Wie viele von ihnen erhalten Leistungen aus der Pflegeversicherung (bitte aufschlüsseln nach Art und Höhe der Leistung)? Hierzu liegen den Verbänden der Pflegekassen keine Daten vor. Frage 3. Wie viele Menschen mit demenziellen Erkrankungen leben in stationären, teilstationären oder ambulanten Einrichtungen (bitte aufschlüsseln nach Art der Einrichtung und Trägerschaft)? Hierzu liegen den Verbänden der Pflegekassen und der Heimaufsicht keine Daten vor. Frage 4. Welche Einrichtungen/Träger bieten psychosoziale Betreuungsangebote an? In Hessen gab es zum Stichtag 15. Juni 2009 insgesamt 164 Anbieter von zusätzlichen niedrigschwelligen Betreuungsleistungen nach 45b Abs. 1 Satz 6 Nr. 4 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI). Darüber hinaus bieten 599 ambulante Pflegedienste Leistungen nach 45b Abs. 1 Satz 2 SGB XI an (Stand 30. Juni 2009). Nach 2 des Rahmenvertrages über die vollstationäre pflegerische Versorgung nach 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Hessen vom müssen grundsätzlich alle Pflegeheime ihre Leistungen auf den Bedarf demenziell Erkrankter ausrichten (siehe Anlage 1). Desweiteren haben 304 vollstationäre Pflegeeinrichtungen eine Vereinbarung über zusätzliche Betreuungsleistungen nach 87b SGB XI abgeschlossen (Stand 15. Juni 2009). Für pflegebedürftige Menschen mit einer demenziellen Erkrankung und einem besonderen Pflege- und Betreuungsbedarf aufgrund von speziellen Verhaltensmerkmalen gibt es in Hessen in 12 Pflegeheimen ein Eingegangen am 4. September 2009 Ausgegeben am 15. September 2009 Druck und Auslieferung: Kanzlei des Hessischen Landtags Postfach Wiesbaden
2 2 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/466 gesondertes segregatives oder teilsegregatives Pflegeangebot, das auf die besonderen Bedürfnisse der Menschen mit Demenz eingeht und die Voraussetzungen nach der Anlage A zu 3 Abs. 2 Rahmenvertrag über die vollstationäre pflegerische Versorgung nach 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Hessen vom 14. Oktober 2005 erfüllen (siehe Anlage 2 und 3). Frage 5. In welchen Landkreisen und Kommunen existieren welche Programme zur Verbesserung der psychosozialen Betreuung in Altenpflegeheimen oder ambulanten Wohnformen? In vielen Landkreisen und in allen kreisfreien Städten gibt es ein differenziertes und strukturiertes System und Netzwerk von Einrichtungen und Trägern, die psychosoziale Betreuungsangebote anbieten. Eine detaillierte Auflistung der einzelnen Programme bedarf jedoch einer Umfrage bei den Mitgliedskreisen der Kommunalen Spitzenverbände. Da eine solche Erhebung sehr aufwendig ist, konnte sie in der vorgegebenen Zeit nicht erfolgen. Frage 6. Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung zur besseren Betreuung von an Demenz erkrankten Menschen auf kommunaler Ebene und seitens des Landes? In der Sitzung des Landespflegeausschusses am 11. März 2009 wurden entsprechende Handlungsempfehlungen an Politik, Kostenträger und Leistungserbringer zur Betreuung von Menschen mit Demenz in der ambulanten und offenen Altenhilfe sowie in stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen verabschiedet (siehe Anlage 4). Wiesbaden, 30. Juli 2009 Jürgen Banzer Die Anlagen können in der Bibliothek des Hessischen Landtags eingesehen oder im Internet im Dokumentenarchiv ( abgerufen werden.
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28 Anlage 2 Name Pflege- und Betreuungszentrum Waldeck Wollmert-Wicker OHG- Demenz DRK Seniorenzentrum "Gemünden" Demenz - Abteilung Haus des Lebens ggmbh, Demenzabt. Versorgungshaus und Wiesenhüttenstift DEMENZABTEILUNG Alten- u. Pflegeheim Haus Morija Wohngruppe Mohn Martin Luther Siftung/Gustav- Adolf- Haus Abtl. Demenz Aurelius-Hof-Mainhausen Verhaltensauffällige Demente Ev. Krankenhaus Elisabethenstift, Demenzbereich Haus Waldeck, Bereich für mobile verhaltensauffällige Demente Altenzentrum Wiesbaden Antoniusheim e. V. (Beschützende Abt.) Haus der Altenpflege / Demenzabt. St. Valentinushaus - Bereich für mobile verhaltensauff. Demente Ort Bad Wildungen Gemünden Bischoffen Frankfurt Rödermark Hanau Mainhausen Darmstadt Griesheim Wiesbaden Wiesbaden Kiedrich
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