A. Klage dessund derd I. Zulässigkeit 1. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs mangels aufdrängender Sonderzuweisung nach der Generalklausel 40 I 1

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1 Vorbemerkungen Prüfungsreihenfolge Prüfungsaufbau Gefahrenabwehrverordnungen A. Klage dessund derd I. Zulässigkeit 1. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs mangels aufdrängender Sonderzuweisung nach der Generalklausel 40 I 1 VwGO; streitentscheidende öffentlich-rechtliche Norm ist hier die SperrgebietsVO 2. Statthafte Verfahrensart gem. 47 I Nr. 2 VwGO i.v.m. 5 AGVwGO: Antrag auf verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle 3. Antragsbefugnis 47II1VwGO: Den Antrag kann jede natürliche oder juristische Person, die geltend macht, durch die Rechtsvorschrift oder deren Anwendung in ihren Rechten verletzt zu sein oder in absehbarer Zeit verletzt zu werden, sowie jede Behörde innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Rechtsvorschrift stellen der D (+), weil sie Prostitution im Sperrbezirk ausüben möchte des S? (P) Kann sich ein Zuhälter auf die Berufsfreiheit berufen?

2 A. Klage dessund derd I. Zulässigkeit 1. 4.Antragsfrist 47II1VwGO, 5. Antragsgegner Antragsgegner ist gem. 47 II 2 VwGO die Körperschaft, welche die Rechtsnorm erlassen hat; örtliche Ordnungsbehörde nicht im Wege der Organleihe für das Land SH, sondern Gefahrenabwehr als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises zugewiesenen Stadt N 6. Gerichtszuständigkeit = OVG Schleswig 7. Beteiligtenfähigkeit Antragstellerin D ist als natürliche Person gem. 47 II 1, 1. Alt VwGO beteiligtenfähig; Antragsgegnerin: die Stadt N ist gem. 47 II 2 VwGO beteiligtenfähig. 8. Prozessfähigkeit Antragstellerin D ist nach 62 I Nr. 1 VwGO (als volljährig zu unterstellen und deshalb) prozeßfähig; Antragsgegnerin: die Stadt N wird gem. 62 III VwGO i.v.m. 64 Abs. 1 GO durch den Oberbürgermeister vertreten 9. Prozeßvertretung und Postulationsfähigkeit 10. Ordnungsgemäße Antragstellung 11. Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis 12. Ergebnis Antrag der D zulässig

3 Satzung Abstrakt-generelle Vorschriften, die aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts auf dem Gebiet ihrer Selbstverwaltung erlassen werden Selbstverwaltungsaufgaben Verordnung Abstrakt-generelle Vorschriften, die aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung von der Exekutive erlassen werden Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung Ermächtigungsgrundlage 4 SH GO Ermächtigungsgrundlage 175 LVwG Formelle Rechtmäßigkeit Zuständigkeit Verbandskompetenz (sachliche und örtliche Zuständigkeit) Organkompetenz (Gemeindevertretung 27 I, 28 I Nr. 2 GO) Verbandskompetenz ( 175 I LVwG) Organkompetenz (Bürgermeister 54, 55 LVwG) Verfahren Ordnungsgemäßer Beschluss der Gemeindevertretung Vorlagepflichten 55 III, IV LVwG Form Schriftform, Ausfertigung 4 II GO 56 LVwG Materielle Rechtmäßigkeit (Vereinbarkeit mit EGL und höherrangigem Recht, ordnungsgemäße Ermessensausübung)

4 A. Klage dessund derd I. Zulässigkeit II. Begründetheit 1. Ermächtigungsgrundlage Hier: Art. 297 EGStGB nicht 174, 175 LVwG SH 2. Formelle Rechtmäßigkeit a) Zuständigkeit b) Verfahren c) Form 3. Materielle Rechtmäßigkeit a) Tatbestand-Voraussetzungen zum Schutz der Jugend oder des öffentlichen Anstandes b) Verpflichtung von Verantwortlichen c) Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht d) Ordnungsgemäße Ermessensausübung ( 73 LVwG) Eingriff in Art. 12 GG: (P) für das ganze Stadtgebiet unverhältnismäßig? 4. Ergebnis Antrag begründet III. Ergebnis Antrag der D hat Erfolg

5 B. KlagedesF I. Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges 1. aufdrängende Sonderzuweisung (-) Abs. 1 VwGO (Generalklausel) (+) a) öffentlich-rechtliche Streitigkeit (+) streitentscheidende Normen: Generalklausel + Gefahrenabwehrverordnung b) nicht-verfassungsrechtlicher Art (+) c) keine abdrängende Sonderzuweisung (+) II. Zulässigkeit 1. statthafte Klageart Fortsetzungsfeststellungsklage 113 I S. 4 VwGO analog a) Verwaltungsakt (+) b) Erledigung (+) 2. besondere Sachentscheidungsvoraussetzungen a) Klagebefugnis, 42 Abs. 2 VwGO analog (+) b) Widerspruchsverfahren, 68 Abs. 1 VwGO analog (P) Widerspruch erforderlich? c) Klagefrist, 74 Abs. 1 VwGO analog (P) Einhaltung Frist erforderlich? d) Klagegegner, 78 VwGO analog Hier: Stadt N als Rechtsträger e) Fortsetzungsfeststellungsinteresse

6 B. KlagedesF I. Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges II. Zulässigkeit allgemeine Sachentscheidungsvoraussetzungen a) Beteiligtenfähigkeit, 61 Nr. 1 VwGO b) Prozessfähigkeit, 62 VwGO c) Ordnungsgemäße Klageerhebung, 81, 82 VwGO d) allgemeines Rechtsschutzbedürfnis (P) Antrag bei der Behörde erforderlich? e) zuständiges Gericht III. Ergebnis Klage zulässig

7 B. KlagedesF I. Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges II. Zulässigkeit III. Begründetheit 1. Ermächtigungsgrundlage 2. Formelle Rechtmäßigkeit a) Zuständigkeit b) Verfahren c) Form d) Ergebnis VA formell rechtmäßig 3. Materielle Rechtmäßigkeit a) Gefahr für die öffentliche Sicherheit Hier: Verstoß gegen 2 der SperrgebietsVO (P) ist diese Teil der objektiven Rechtsordnung? (Inzidentprüfung) I. EGL Art. 297 EGStGB? 174, 175 LVwG SH II. Formelle Rechtmäßigkeit (s.o.) III. Materielle Rechtmäßigkeit

8 B. KlagedesF I. Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges II. Zulässigkeit III. Begründetheit 1. Ermächtigungsgrundlage 2. Formelle Rechtmäßigkeit 3. Materielle Rechtmäßigkeit a) Gefahr für die öffentliche Sicherheit Hier: Verstoß gegen 2 der SperrgebietsVO (P) ist diese Teil der objektiven Rechtsordnung? (Inzidentprüfung) I. EGL II. Formelle Rechtmäßigkeit (s.o.) III. Materielle Rechtmäßigkeit 1. TB-Voraussetzungen abstrakte Gefahr (-), weil schon Sperrbezirksausweisung rw ist (s.o.), ansonsten gleiche Prüfung wie oben, vor allem Verhältnismäßigkeit 4. Ergebnis VA rw, subjektive Rechtsverletzung, Klage begründet IV. Ergebnis Klage zulässig und begründet

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