Bescheinigung gem. 67 (4) Satz 2, 68 (2) Nr. 3 sowie 85 (2) BauO NRW

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1 Dr.-Ing. D. Hagebölling Sachverständiger für baulichen, betrieblichen und kommunalen Brandschutz mit Staatsprüfung Von der Industrie- und Handelskammer mit mittleren Ruhrgebiet zu Bochum öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für den vorbeugenden Brandschutz Bauvorhaben: Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit barrierefreien 18-öffentlich geförderten, 4 freifinanzierten Wohnungen und einen Fahrradschuppen Bodenbacher Str. 10, Gladbeck Buderus Drüppel GBR vertr. Durch Herrn Christian Buderus, Kreisstr. 20, Witten AZ.: Stadt Gladbeck Bearbeiter: Ralf Hillenbrand Dr.-Ing. D. Hagebölling Hohes Feld Coesfeld Tel.-Nr / Fax-Nr / hifbc@t-online.de Bezug: Baugenehmigung vom Bescheinigung gem. 67 (4) Satz 2, 68 (2) Nr. 3 sowie 85 (2) BauO NRW Vorbemerkung Die plant den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 22 barrierefreien Wohnungen, einer Fahrradgarage und einer Müllbox. Von den Wohnungen werden 18 öffentlich gefördert sowie 4 frei finanziert. Das Objekt hat eine Höhe von ca. 12 m und ist baurechtlich als Gebäude mittlerer Höhe einzustufen, da der Fußboden des Staffelgeschosses bei 8,58 m liegt. Das Gebäude ist ca. 44 m lang und ca. 15 m breit. 1. Die folgenden Pläne des Architekturbüros LB Projektentwicklungsgesellschaft für Sozialimmobilien GmbH Co. KG, Witten wurden zur Prüfung vorgelegt, um festzustellen, ob das Vorhaben den baurechtlichen Anforderungen des Brandschutzes entspricht. Plan/ Datum/Fortschreibung Maßstab Erdgeschoss / 1.4 / :100 1.Obergeschoss / 2.2 / :100 2.Obergeschoss /3.2 / :100 Staffelgeschoss / 4.2 / :100 Nord-, Südansicht / 6.1 / :100 OST-, Westansicht / 7.1 / :100 Schnitt A-A, Schnitt B-B / 5.1 / :100 Seite 1 von 3

2 Dr.-Ing. D. Hagebölling Sachverständiger für baulichen, betrieblichen und kommunalen Brandschutz mit Staatsprüfung Von der Industrie- und Handelskammer mit mittleren Ruhrgebiet zu Bochum öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für den vorbeugenden Brandschutz Bauvorhaben: Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit barrierefreien 18-öffentlich geförderten, 4 freifinanzierten Wohnungen und einen Fahrradschuppen Bodenbacher Str. 10, Gladbeck Buderus Drüppel GBR vertr. Durch Herrn Christian Buderus, Kreisstr. 20, Witten AZ.: Stadt Gladbeck Bearbeiter: Ralf Hillenbrand Außenanlagen / 8.1 / :200 Ansichten Müll-, Fahrradbox / 9.0 1:100 Eine Ortsbesichtigung erfolgte am Die erforderlichen Voraussetzungen für Rettungs- und Löschmaßnahmen der Feuerwehr sind durch die Bestandssituation hinsichtlich der Löschwasserversorgung (Unterflurhydranten DN 80 in der Bodenbacher Straße ca. 10 m vom Gebäude entfernt und DN 150 in der Reichenberger Straße ca. 25 m vor dem Gebäude) und der Zufahrtsmöglichkeit über die Bodenbacher Straße gegeben. Zugangsmöglichkeiten zum Objekt werden nach Fertigstellung über einen Eingang an der Süd-Seite sowie über einen Eingang vom Gehweg an der gegeben sein. Die tragenden Bauteile werden alle in mindestens feuerbeständiger Qualität (F-90) ausgeführt. Die Geschossdecken werden in Stahlbeton (F-90) ausgebildet. Das Dach selber wird als Massiv- Flachdach ausgeführt. Die einzelnen Wohneinheiten werden alle durch Trennwände in feuerbeständiger Bauart (F 90-AB) ausgebildet. Die Trennwände der so genannten Keller untereinander sowie zu den notwendigen Fluren werden in feuerhemmender Bauweise (F-30) ausgeführt. Der Technikraum im Erdgeschoss wird in der Feuerwiderstandsqualität F 90-AB abgeschottet. Die Türen zwischen den Nutzungseinheiten und notwendigen Fluren werden dicht und selbstschließend ausgeführt. Die Tür des Technikraumes im Erdgeschoss wird feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend () sein. Eine Brandabschnittsbildung wird gemäß 32 (3) Satz 3 BauO NRW durch den notwendigen Treppenraum hergestellt. Dieser teilt das Gebäude mittig in zwei Bereiche, seine Wände werden als Brandwände ausgeführt und schließen gemäß 33 (3) BauO NRW in Höhe der Dachhaut an einer unter dem gesamten Dachbereich ausgebildeten Stahlbetonplatte mit einer Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten an. Die Türen zu den notwendigen Fluren werden beidseitig als feuerhemmende Türen () ausgeführt. Je Geschoss werden in dem Treppenraum Fenster mit mind. 0,5 m² Öffnungsfläche vorhanden sein. Seite 2 von 3

3 Dr.-Ing. D. Hagebölling Sachverständiger für baulichen, betrieblichen und kommunalen Brandschutz mit Staatsprüfung Von der Industrie- und Handelskammer mit mittleren Ruhrgebiet zu Bochum öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für den vorbeugenden Brandschutz Bauvorhaben: Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit barrierefreien 18-öffentlich geförderten, 4 freifinanzierten Wohnungen und einen Fahrradschuppen Bodenbacher Str. 10, Gladbeck Buderus Drüppel GBR vertr. Durch Herrn Christian Buderus, Kreisstr. 20, Witten AZ.: Stadt Gladbeck Bearbeiter: Ralf Hillenbrand Der erste Rettungsweg verläuft in den einzelnen Geschossen über einen notwendigen Flur sowie den außenliegenden Treppenraum in der Mitte des Gebäudes. Der zweite Rettungsweg wird aus den einzelnen Nutzungseinheiten über die Balkone und die Leitern der Feuerwehr sichergestellt. Stellflächen für die Leitern der Feuerwehr sowie für eine Kraftfahrdrehleiter sind in entsprechendem Abstand gemäß 5 BauO NRW auf der Süd-Seite des Gebäudes vorhanden. Zur Sicherstellung der Aufstellfläche für die Kraftfahrdrehleiter ist an der Zufahrt von der Bodenbacherstraße sowie am hinteren Drittel der Feuerwehraufstellfläche ein Schild nach DIN 4066 anzubringen. Es wird empfohlen im Technikraum einen Feuerlöscher vom Typ PG 6 vorzuhalten. 3. Die Planung in Bezug auf die Baumaßnahme entspricht den baurechtlichen Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes. Bedenken gegen die baurechtliche Genehmigung und bautechnische Realisierung bestehen aus brandschutztechnischer Sicht nicht, wenn die in dieser Bescheinigung aufgeführten Maßnahmen umgesetzt werden. Entsprechend den Vorgaben in der Bauordnung NRW sind in den Wohneinheiten Flure sowie Kinder- und Schlafzimmer zumindest mit genormten Hausrauchwarnmeldern auszustatten. Diese Bescheinigung umfasst 3 Textseiten, gilt ausschließlich in Verbindung mit den geprüften und mit Prüfvermerk versehenen Planungsunterlagen für das o.a. Aus- und Umbauvorhaben, ist im Nachgang zum Bauantrag einzureichen und soll der Stadt Essen als Genehmigungsbehörde zur Vervollständigung der Bauantragsunterlagen vorgelegt werden. Coesfeld, im Januar 2018 Brandschutzsachverständiger Seite 3 von 3

4 Legende: Feuerwehraufstellfläche 5,00 12,50 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 5-Stellplätze 12,00 3,00 12,29 10,69 3,25 3,25 8,00 5,50 5,50 5,12 5,50 5,50 51,84 10,50 3,50 9,00 12,00 3,00 9-Stellplätze 10-Stellplätze 5,00 5,00 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 2,25 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 49,75 Weg Außenanlagenplan Datum: DN 80 DN 150 Datum: Außenanlagen 8.1

5 Legende: Brandwand F 90- AB F 30 A Erdgeschoss Datum: A Datum: Erdgeschoss 1.4

6 Legende: Brandwand F 90- AB F Obergeschoss Datum: A Datum: 1. Obergeschoss 2.2

7 Legende: Brandwand F 90- AB F Obergeschoss Datum: Datum: 2. Obergeschoss 3.2

8 Datum: Legende: ds ds ds Tür mit Feuerwiderstandsdauer von 30 min; rauchdicht und selbstschließend dichtschließende Tür mit vollwandigem Türblatt und dreiseitig umlaufender Dichtung Staffelgeschoss Datum: Staffelgeschoss 4.2

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