Amtsblatt für den Landkreis Diepholz

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1 Amtsblatt für den Landkreis Diepholz Nr. 03/2018 vom Inhaltsverzeichnis A Bekanntmachungen des Landkreises Diepholz... 3 Bekanntmachung Vorhaben Übbing - Aktenzeichen 63 DH /2016/ UVP-Vorprüfung Flentje - Aktenzeichen 63 DH /2017/ B Bekanntmachungen der Städte und Gemeinden... 5 Stadt Bassum... 5 Haushaltssatzung der Stadt Bassum für das Haushaltsjahr Bauleitplanung der Stadt Bassum Änderung des Flächennutzungsplanes (SO Wind) 6 Gemeinde Stuhr Bauleitplanung der Gemeinde Stuhr - Bekanntmachung der Anpassung des kommunalen Zentren- und Einzelhandelskonzepts der Gemeinde Stuhr Gemeinde Wagenfeld Haushaltssatzung der Gemeinde Wagenfeld für das Haushaltsjahr Samtgemeinde Rehden - Gemeinde Barver Haushaltssatzung der Gemeinde Barver für das Haushaltsjahr Gemeinde Dickel Haushaltssatzung der Gemeinde Dickel für das Haushaltsjahr Gemeinde Hemsloh Haushaltssatzung der Gemeinde Hemsloh für das Haushaltsjahr Gemeinde Rehden Haushaltssatzung der Gemeinde Rehden für das Haushaltsjahr Gemeinde Wetschen Haushaltssatzung der Gemeinde Wetschen für das Haushaltsjahr Herausgeber: Landkreis Diepholz, Niedersachsenstr. 2, Diepholz Veröffentlichung im Internet: Gebühren für Veröffentlichungen: 0,40 /mm. Erscheint monatlich. Auskunft erteilt: Frau Elke Kriete (05441/ ), amtsblatt@diepholz.de Allgemeine Informationen über den Landkreis: Tel / , Fax 05441/ info@diepholz.de, Internet:

2 Seite 2 C Bekanntmachungen anderer Stellen Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr

3 Seite 3 A Bekanntmachungen des Landkreises Diepholz Bekanntmachung Vorhaben Übbing - Aktenzeichen 63 DH /2016/71 B e k a n n t m a c h u n g des Landkreises Diepholz über die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens nach den Vorschriften des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Antrag auf Neubau. BE 11 Sauenstall 160 Warteplätze + 90 Abferkelbuchten Ferkel + Abluftreinigung, Änderung BE 10 (1344 Mastplätze)von Landwirtschaft auf gewerblichen. Betrieb; Betriebb der Gesamtanlage mit 371 Sauen, 22 Jungsauen, Mastschweine und Ferkelaufzuchtplätze Herrn Bernhard Übbing Wetscher Bruchstr Wetschen beantragt nach 4 und 16 des Gesetzes zum Schutze vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes- Immissionsschutzgesetz) vom (BGBl. I. S. 3830)- in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit 1 Abs. 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen 4. BImSchV) vom (BGBl. I S. 973) und Nr , Buchstabe V des Anhanges zur gleichnamigen Verordnung, die Genehmigung zur Erweiterung der bestehenden Anlage zum Halten von Sauen und Mastschweinen auf dem Betriebsgrundstück der Gemarkung Wetschen Wetschen Flur Flurstück Grundstück Wetschen, Wetscher Bruchstr. 78 Der Antrag beinhaltet Neubau BE 11 Sauenstall 160 Warteplätze + 90 Abferkelbuchten Ferkel + Abluftreinigung, Änderung BE 10 (1344 Mastplätze)von Landwirtschaft auf gewerblicher. Betrieb; Betrieb der Gesamtanlage mit 371 Sauen, 22 Jungsauen, Mastschweine und ferkelaufzuchtplätze Für diese Maßnahme ist eine generelle Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben. Der hierfür erforderliche Umweltverträglichkeitsbericht ist dem Antrag beigefügt. Die Anlage soll nach erteilter Genehmigung errichtet und in Betrieb genommen werden. Die Genehmigungsbehörde für dieses Vorhaben ist der Landkreis Diepholz. Das geplante Vorhaben wird nach 10 Abs. 3 BImSchG, die Umweltverträglichkeitsstudie wird nach 8 Abs. 1 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) in der zurzeit gültigen Fassung im amtlichen Veröffentlichungsblatt, in der örtlichen Tageszeitung sowie gemäß 27a VwVfG i. V. m. 1 Abs. 1 NVwVfG im Internet unter und dort über den Pfad >amtliche Bekanntmachungen>Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen< öffentlich bekannt gemacht. Der digitale Antrag sowie die dazugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit vom bis einschließlich

4 Seite 4 bei den folgenden Stellen öffentlich aus und können dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden sowie nach telefonischer Vereinbarung von jedermann eingesehen werden: 1. Landkreis Diepholz, Fachdienst Bauordnung und Städtebau, Zimmer B 111, Niedersachsenstraße 2 (Zugangsmöglichkeit auch über Römlingstraße), Diepholz und 2. Samtgemeinde Rehden, Schulstraße 18, Rehden Die auszulegenden Unterlagen sind im selben Zeitraum im Internet über den zuvor genannten Pfad einsehbar. In der Zeit vom bis einschließlich Einwendungsfrist - können Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich bei den ausliegenden Behörden erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Alle form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden dem Antragsteller und soweit sie deren Aufgabenbereich berühren, auch den beteiligten Behörden bekanntgegeben. Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens darüber, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet der Erörterungstermin statt, werden die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen am , ab Uhr, beim Landkreis Diepholz, Niedersachsenstraße 2, Diepholz, im großer Sitzungssaal erörtert. Formgerecht erhobene Einwendungen werden auch beim Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Findet ein Erörterungstermin nicht statt, so wird dies gesondert öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Antrag öffentlich bekannt gemacht wird und die öffentliche Bekanntmachung die Zustellung der Entscheidung ersetzen kann. Die maßgeblichen Vorschriften zur Öffentlichkeitsbeteiligung ergeben sich aus dem 10 BImSchG, dem 2. Abschnitt der 9. Verordnung zum BImSchG (9. BImSchV) und dem 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Landkreis Diepholz Der Landrat i. A. gez. Maaß UVP-Vorprüfung Flentje - Aktenzeichen 63 DH /2017/71 Bekanntmachung des Landkreises Diepholz vom Frau Iris Flentje hat Errichtung und Betrieb Hähnchenmaststall mit Plätzen und Errichtung einer Abluftreinigungsanlage und zwei Futtermittelsilos und Dungplatte, Aufgabe der Schweinehaltung; Betrieb der Gesamtanlage mit Hähnchenmast nach 4 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom (BGBl. I S. 1274, ber. S. 3753) - in der zurzeit gültigen Fassung - beantragt. Standort der Anlage ist das Grundstück in der Gemarkung Hohenmoor Flur 1 Flurstück 30/1

5 Seite 5 Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles nach 9 Abs. 4 i. V. m. 7 Abs. 2 des Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung vom (BGBl. I, S. 2808) hat im Wesentlichen Folgendes ergeben: Die prüfrelevanten Schutzgebiete und objekte weisen ausreichende Abstände auf. Die festgestellten Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes werden im Rahmen der Eingriffsregelung behandelt. Schützenswerte Biotopstrukturen sind nicht direkt betroffen. Aus wasserbehördlicher Sicht ergibt sich ebenfalls keine konkrete Betroffenheit; die Flurstücke liegen außerhalb von festgesetzten Überschwemmungs- und Wasserschutzgebieten. Somit ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich. Das festgestellte Prüfungsergebnis ist nicht selbstständig anfechtbar ( 5 Abs. 3 des o.g. Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung). Landkreis Diepholz Der Landrat im Auftrag Poppe B Bekanntmachungen der Städte und Gemeinden Stadt Bassum Haushaltssatzung der Stadt Bassum für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund der 58 und 112 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bassum in seiner Sitzung am folgende Haushaltssatzung für 2018 beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 1.1 der ordentlichen Erträge auf , der ordentlichen Aufwendungen auf , der außerordentlichen Erträge 0, der außerordentlichen Aufwendungen auf 6.000,00 2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 2.1 der Einzahlungen auf , der Auszahlungen auf ,00 festgesetzt. Von den Einzahlungen und Auszahlungen entfallen auf Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit , auf Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit , auf Einzahlungen für Investitionen , auf Auszahlungen für Investitionen , auf Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit , auf Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit ,00

6 Seite 6 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in Höhe von ,00 veranschlagt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf ,00 festgesetzt. 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2018 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf ,00 festgesetzt. 5 Die Steuersätze (Hebesätze) sind durch eine besondere Hebesatzung für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt: Bassum, gez. Porsch Bürgermeister Grundsteuer A 390% Grundsteuer B 390% Gewerbesteuer 390% Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit bekanntgemacht. Der Landkreis Diepholz hat mit Verfügung vom (Az: FD ) die genehmigungspflichtigen Teile der vorstehenden Haushaltssatzung aufsichtsbehördlich genehmigt. Der Haushaltsplan 2018 mit seinen Anlagen liegt gemäß 11 Abs. 1 i.v.m. 114 Abs. 2 NKomVG ab dem Tage der Bekanntmachung 7 Arbeitstage im Rathaus, Bürgerservice, Alte Poststr. 10, Bassum während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus. Bassum, Der Bürgermeister Porsch Bauleitplanung der Stadt Bassum Änderung des Flächennutzungsplanes (SO Wind) Der Landkreis Diepholz hat mit Verfügung vom , AZ. 63 DH 03342/2017/82, gem. 6 Baugesetzbuch (BauGB) die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bassum genehmigt. Der Geltungsbereich gliedert sich in 4 Teilbereiche, wobei der Teilbereich 1 die Darstellung Sondergebiet Wind und die Teilbereiche 2-4 die Darstellung Fläche für die Landwirtschaft erhalten.

7 Seite 7 Die Bereiche sind in den nachfolgend abgebildeten Lageplänen schwarz umrandet dargestellt:

8 Seite 8

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10 Seite 10 Mit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung wird die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. 6 Abs. 5 BauGB wirksam. Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung einschl. des Umweltberichtes und zusammenfassender Erklärung liegt ab sofort während der Dienststunden und darüber hinaus nach Vereinbarung in der Stadtverwaltung Bassum - Fachbereich Bauwesen - Alte Poststr. 14, Bassum, zu jedermanns Einsicht aus. Über den Inhalt des Flächennutzungsplanes kann jedermann Auskunft verlangen. Zusätzlich sind die Unterlagen im Internet unter sowie über das Landesportal abrufbar. Hinweise auf Rechtsfolgen nach 215 Abs. 1 BauGB Gemäß 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges beim Zustandekommen dieser Änderung unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Bassum unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Bassum, Stadt Bassum Der Bürgermeister gez. Porsch

11 Gemeinde Stuhr Amtsblatt des Landkreises Diepholz 03/2018 vom Seite 11 Bauleitplanung der Gemeinde Stuhr - Bekanntmachung der Anpassung des kommunalen Zentren- und Einzelhandelskonzepts der Gemeinde Stuhr Der Rat der Gemeinde Stuhr hat in seiner Sitzung am die Anpassung des Zentren- und Einzelhandelskonzepts der Gemeinde Stuhr als städtebauliches Konzept im Sinne von 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Die Gemeinde Stuhr hat im Zuge der Ortskernentwicklung in Brinkum ihr Zentren- und Einzelhandelskonzept (Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen, 2011) überprüft. Zur Vorbereitung des Wettbewerbsverfahrens für die Ortskernentwicklung, insbesondere der zukünftigen Entscheidung über die städtebauliche und marktseitige Qualität der einzureichenden Wettbewerbsbeiträge werden insbesondere mit der Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche und der Überprüfung der Sortimentsliste wichtige Grundlagen geschaffen, um zwischenzeitlichen Veränderungen im Einzelhandelsbestand Rechnung zu tragen. Ziel der Überarbeitung der Stuhrer Liste ist die Schaffung einer städtebaurechtlich einwandfreien Grundlage für die Ortskernentwicklung in Stuhr- Brinkum. Ferner soll eine aktualisierte Grundlage für die Aufstellung und Änderung zukünftiger Bebauungspläne in der Gemeinde Stuhr geschaffen werden. Das oben genannte Konzept kann während der Öffnungszeiten Montag bis Freitag zusätzlich Montag und Dienstag Donnerstag von 09:00 12:00 Uhr von 14:00 16:00 Uhr von 14:00 18:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Stuhr, Blockener Straße 6, Stuhr, Zimmer 303, oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (Tel. 0421/ ), eingesehen werden. Stuhr, den Niels Thomsen Bürgermeister Gemeinde Wagenfeld Haushaltssatzung der Gemeinde Wagenfeld für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund der 58 und 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der z. Zt. gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Wagenfeld in seiner Sitzung am folgende Haushaltssatzung beschlossen:

12 Seite 12 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 1.1 der ordentlichen Erträge auf der ordentlichen Aufwendungen auf der außerordentlichen Erträge der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der Einzahlungen für Investitionstätigkeit der Auszahlungen für Investitionstätigkeit der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit festgesetzt. Nachrichtlich: Gesamtbetrag - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes der Auszahlungen des Finanzhaushaltes Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) wird auf festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2018 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf festgesetzt. 5 Die Steuersätze (Hebesätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 380 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 370 v. H. 2. Gewerbesteuer 360 v. H. 6 Für die Befugnis des Bürgermeisters, über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen nach 117 Abs. 1 NKomVG zuzustimmen, gelten Ausgaben bis zur Höhe von 5.000,00 im Einzelfall als unerheblich. Wagenfeld, den gez. Kreye Bürgermeister L.S.

13 Seite 13 Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Wagenfeld für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 120 Abs. 2 und nach 122 Abs. 2 Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i. d. F. vom (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom (Nds. GVBl. S.48), erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Diepholz am unter dem Aktenzeichen FD erteilt worden. Der Haushaltsplan 2018 mit seinen Anlagen liegt gemäß 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom Tage nach dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Wagenfeld, Pastorenkamp 25, Wagenfeld, Zimmer 24, während der Dienststunden an 7 Werktagen (außer samstags) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Wagenfeld, den gez. Kreye Bürgermeister Samtgemeinde Rehden - Gemeinde Barver Haushaltssatzung der Gemeinde Barver für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund des 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Barver in der Sitzung am folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 1.1. der ordentlichen Erträge auf ,-- EUR 1.2. der ordentlichen Aufwendungen auf ,-- EUR 1.3. der außerordentlichen Erträge auf 0,-- EUR 1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,-- EUR 2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 2.1. der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ,-- EUR 2.2. der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ,-- EUR 2.3. der Einzahlungen für Investitionstätigkeit ,-- EUR 2.4. der Auszahlungen für Investitionstätigkeit ,-- EUR 2.5. der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0,-- EUR 2.6. der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit ,-- EUR Nachrichtlich: Gesamtbetrag - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes ,-- EUR - der Auszahlungen des Finanzhaushaltes ,-- EUR festgesetzt. 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

14 Seite 14 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2018 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf ,-- EUR festgesetzt. 5 Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 420 v.h. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 360 v.h. 2. Gewerbesteuer 330 v.h. Barver, den Borggrefe Bürgermeister Bloch Gemeindedirektor Der Landkreis Diepholz hat durch Verfügung vom ( ) mitgeteilt, dass er diese Haushaltssatzung nicht beanstanden werde. Die Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Diepholz an sieben Werktagen (außer samstags) im Rathaus der Samtgemeinde Rehden, Zimmer 34, Schulstr. 22, Rehden, während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Rehden, den 30. Januar 2018 gez. Bloch Samtgemeindebürgermeister Gemeinde Dickel Haushaltssatzung der Gemeinde Dickel für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund des 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Dickel in der Sitzung am folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 1.1. der ordentlichen Erträge auf ,-- EUR 1.2. der ordentlichen Aufwendungen auf ,-- EUR 1.3. der außerordentlichen Erträge auf 0,-- EUR 1.4. der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,-- EUR 2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 2.1. der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ,-- EUR 2.2. der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ,-- EUR 2.3. der Einzahlungen für Investitionstätigkeit ,-- EUR 2.4. der Auszahlungen für Investitionstätigkeit ,-- EUR 2.5. der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0,-- EUR 2.6. der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 0,-- EUR

15 Seite 15 Nachrichtlich: Gesamtbetrag - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes ,-- EUR - der Auszahlungen des Finanzhaushaltes ,-- EUR festgesetzt. 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2018 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf ,-- EUR festgesetzt. 5 Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 350 v.h. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 330 v.h. 2. Gewerbesteuer 330 v.h. Dickel, den Meyer Bürgermeister Bloch Gemeindedirektor Der Landkreis Diepholz hat durch Verfügung vom ( ) mitgeteilt, dass er diese Haushaltssatzung nicht beanstanden werde. Die Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Diepholz an sieben Werktagen (außer samstags) im Rathaus der Samtgemeinde Rehden, Zimmer 34, Schulstr. 22, Rehden, während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Rehden, den 30. Januar 2018 gez. Bloch Samtgemeindebürgermeister Gemeinde Hemsloh Haushaltssatzung der Gemeinde Hemsloh für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund des 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NkomVG) hat der Rat der Gemeinde Hemsloh in der Sitzung am folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen:

16 Seite 16 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 1.1. der ordentlichen Erträge auf ,-- EUR 1.2. der ordentlichen Aufwendungen auf ,-- EUR 1.3. der außerordentlichen Erträge auf 0,-- EUR 1.4. der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,-- EUR 2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 2.1. der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ,-- EUR 2.2. der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ,-- EUR 2.3. der Einzahlungen für Investitionstätigkeit ,-- EUR 2.4. der Auszahlungen für Investitionstätigkeit ,-- EUR 2.5. der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0,-- EUR 2.6. der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 0,-- EUR Nachrichtlich: Gesamtbetrag - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes ,-- EUR - der Auszahlungen des Finanzhaushaltes ,-- EUR festgesetzt. 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2018 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf ,-- EUR festgesetzt. 5 Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 370 v.h. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v.h. 2. Gewerbesteuer 330 v.h. Hemsloh, den Sandering Bürgermeister Bloch Gemeindedirektor Der Landkreis Diepholz hat durch Verfügung vom ( ) mitgeteilt, dass er diese Haushaltssatzung nicht beanstanden werde. Die Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

17 Seite 17 Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach 114 Abs. 2 Satz 3 NkomVG vom Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Diepholz an sieben Werktagen (außer samstags) im Rathaus der Samtgemeinde Rehden, Zimmer 34, Schulstr. 22, Rehden, während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Rehden, den 30. Januar 2018 gez. Bloch Samtgemeindebürgermeister Gemeinde Rehden Haushaltssatzung der Gemeinde Rehden für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund des 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NkomVG) hat der Rat der Gemeinde Rehden in der Sitzung am folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 1.1. der ordentlichen Erträge auf ,-- EUR 1.2. der ordentlichen Aufwendungen auf ,-- EUR 1.3. der außerordentlichen Erträge auf 0,-- EUR 1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,-- EUR 2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 2.1. der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ,-- EUR 2.2. der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ,-- EUR 2.3. der Einzahlungen für Investitionstätigkeit ,-- EUR 2.4. der Auszahlungen für Investitionstätigkeit ,-- EUR 2.5. der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0,-- EUR 2.6. der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 0,-- EUR Nachrichtlich: Gesamtbetrag - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes ,-- EUR - der Auszahlungen des Finanzhaushaltes ,-- EUR festgesetzt. 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2018 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf ,-- EUR festgesetzt.

18 Seite 18 5 Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 370 v.h. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 360 v.h. 2. Gewerbesteuer 330 v.h. Rehden, den Grelle Bürgermeister Bloch Gemeindedirektor Der Landkreis Diepholz hat durch Verfügung vom ( ) mitgeteilt, dass er diese Haushaltssatzung nicht beanstanden werde. Die Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Diepholz an sieben Werktagen (außer samstags) im Rathaus der Samtgemeinde Rehden, Zimmer 34, Schulstr. 22, Rehden, während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Rehden, den 30. Januar 2018 gez. Bloch Samtgemeindebürgermeister Gemeinde Wetschen Haushaltssatzung der Gemeinde Wetschen für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund des 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Wetschen in der Sitzung am folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 1.1. der ordentlichen Erträge auf ,-- EUR 1.2. der ordentlichen Aufwendungen auf ,-- EUR 1.3. der außerordentlichen Erträge auf 0,-- EUR 1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,-- EUR 2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 2.1. der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ,-- EUR 2.2. der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ,-- EUR 2.3. der Einzahlungen für Investitionstätigkeit ,-- EUR 2.4. der Auszahlungen für Investitionstätigkeit ,-- EUR 2.5. der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0,-- EUR 2.6. der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 3.100,-- EUR

19 Seite 19 Nachrichtlich: Gesamtbetrag - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes ,-- EUR - der Auszahlungen des Finanzhaushaltes ,-- EUR festgesetzt. 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2018 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf ,-- EUR festgesetzt. 5 Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 420 v.h. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 360 v.h. 2. Gewerbesteuer 330 v.h. Wetschen, den Rempe Bürgermeister Bloch Gemeindedirektor Der Landkreis Diepholz hat durch Verfügung vom ( ) mitgeteilt, dass er diese Haushaltssatzung nicht beanstanden werde. Die Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Diepholz an sieben Werktagen (außer samstags) im Rathaus der Samtgemeinde Rehden, Zimmer 34, Schulstr. 22, Rehden, während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Rehden, den 30. Januar 2018 gez. Bloch Samtgemeindebürgermeister

20 Seite 20 C Bekanntmachungen anderer Stellen Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) hat in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2017 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 gemäß 9 Abs. 2 Nr. 7 der Zweckverbandssatzung beschlossen. Die erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung gemäß 14 Abs. 2 Satz 2 der Zweckverbandssatzung wurde vom Senator für Umwelt, Bau und Verkehr in Bremen am unter dem Aktenzeichen 52-2/ /6 erteilt. Der Wirtschaftsplan 2018 einschließlich Erläuterungen liegt im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung sieben Tage in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes in Bremen, Willy-Brandt-Platz 7, öffentlich aus. Bremen, den Reiner Bick stellv. Geschäftsführer

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