Kennzeichnung der Arbeitsbereichsgrenzen bei Anlagen mit Nennspannungen über 1 kv
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- Pia Schulz
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1 Achtung, Ausdruck auf Aktualität prüfen! AA-T-SA Kennzeichnung der Arbeitsbereichsgrenzen bei Anlagen mit Nennspannungen über 1 kv Geprüft vom Koordinator Völler, Dirk, TSQ am :48 Geprüft vom Ersteller Völler, Dirk, TSQ am :47 Freigabe durch Technisch verantwortliche Führungskraft Wirp, Stefan, TP am :14 Inkraftsetzung durch Hauptabteilungsleiter Boden, Ekkehard, T am :49 Die aktuelle und verbindliche Fassung dieses Dokumentes ist im RE-Wiki einsehbar Link: AA-T-SA Ausdruck vom: :10 Seite 1 von 11
2 Stammdaten Zweck Geltungsbereich Begriffe/Abkürzungen Zuständigkeiten Einheitliche Kennzeichnung der Grenzen des Arbeitsbereiches bei Anlagen mit Nennspannungen über 1kV Hinweise und Verweis Dokumentation Mitgeltende Unterlagen AA-T-SA Ausdruck vom: :10 Seite 2 von 11
3 Stammdaten Titel Fremdfirmenrelevant Kennzeichnung der Arbeitsbereichsgrenzen bei Anlagen mit Nennspannungen über 1 kv Ja Gas 0 Wasser 0 Fernwärme 0 Strom Koordinator Revisionsstatus x Dirk Völler Freigegeben Gültigkeitsbeginn geplante nächste Revision Zweck Die Bereichsanweisung dient den Zweck, durch Einführung einer eindeutigen Kennzeichnung der Grenzen des Arbeitsbereiches in elektrischen Anlagen über 1 kv, im betriebsgeführten Netz der RheinEnergie AG, die Betriebssicherheit zu erhöhen. Mit ihr soll erreicht werden, dass Unfälle durch Unaufmerksamkeit verhindert werden. Sie dient damit der Vermeidung von Arbeitsunfällen, Einheitlichen Vorgehensweise und Vermeidung von Schäden an Material und Hilfsmitteln. 2 Geltungsbereich Die vorliegende Anweisung gilt für alle Mitarbeiter der Hauptabteilung Technischer Netzservice (T) und anderer Hauptabteilungen der RheinEnergie AG, die im Auftrag der Hauptabteilung Technischer Netzservice für die hier beschriebenen Prozesse und Aufgaben tätig werden. Sie gilt in diesem Sinne ebenso für Fremdfirmen. Diese Anweisung bezieht sich auf die Sparte Strom. 3 Begriffe/Abkürzungen AA-T-SA Ausdruck vom: :10 Seite 3 von 11
4 Elektrotechnisch unterwiesene Person Elektrofachkraft Laie Anlagenverantwortlicher Arbeitsverantwortlicher Schaltberechtigter Elektrotechnisch unterwiesene Person ist, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde. Elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Eine Person, die weder Elektrofachkraft noch elektrotechnisch unterwiesene Person ist. Eine Person, die beauftragt ist, die unmittelbare Verantwortung für den Betrieb der elektrischen Anlage zu tragen. Erforderlichenfalls können einige mit dieser Verantwortung einhergehende Verpflichtungen auf andere Personen übertragen werden. Ein Person, die beauftragt ist, die unmittelbare Verantwortung für die Durchführung der Arbeit zu tragen. Erforderlichenfalls können einige mit dieser Verantwortung einhergehende Verpflichtungen auf andere Personen übertragen werden. (Kann auch in Personalunion vom Anlagenverantwortlichen wahrgenommen werden). Benannter Mitarbeiter des Technischen Netzservice, der berechtigt ist Schalthandlungen durchzuführen. 4 Zuständigkeiten Anlagenverantwortlicher Schaltberechtigter Weist den Arbeitsverantwortlichen in die Arbeitsstelle ein Führt die Abkettung im Rahmen der Schalthandlungen durch 5 Einheitliche Kennzeichnung der Grenzen des Arbeitsbereiches bei Anlagen mit Nennspannungen über 1kV Nach Anwendung der ersten vier Sicherheitsregeln: 1. Freischalten 2. Gegen Wiedereinschalten sichern 3. Spannungsfreiheit feststellen 4. Erden und Kurzschließen Geht von den so gesicherten aktiven Teilen einer elektrischen Anlage keine Gefährdung durch zu hohe Berührungsspannung mehr aus. AA-T-SA Ausdruck vom: :10 Seite 4 von 11
5 Die 5. Sicherheitsregel: Benachbarte unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken dient dem Ziel, ein zufälliges Berühren benachbarter, unter Spannung stehender Teile zu verhindern, deren spannungsfreier Zustand nicht ebenfalls hergestellt werden kann. Das Erreichen der Mindestabstände in Luft ist einer Berührung gleichzusetzen. Die abzuwehrenden Gefahren lassen sich in zwei Aufgaben teilen: Unmittelbares oder mittelbares Berühren benachbarter unter Spannung stehender Teile, z.b. durch Werkzeuge oder Werkstücke, Leitern, Leitungsschienen, Gerüstteilen im Arbeitsbereich. Unter Arbeitsbereich sind die Transportwege und Bereiche für Nebentätigkeiten einzuschließen. Verwechselung der Arbeitsstelle mit unter Spannung stehenden Teilen der elektrischen Anlage. Welche Maßnahmen zur Erfüllung nach 1. getroffen werden müssen, ist von der Art und Ausführungsweise der Arbeit abhängig und von Fall zu Fall nach DIN VDE , Abschnitt 6.4 zu entscheiden. Obwohl die hier durchzuführenden Einzelmaßnahmen nicht Gegenstand dieser Anweisung sind, muss im Zusammenhang mit der Erreichung des Schutzziels nach 2. auf folgendes hingewiesen werden. An und neben Arbeitsstellen angebrachte Abdeckungen haben neben ihrer sonstigen Schutzfunktion die optische Wirkung einer Kennzeichnung der Arbeitsbereichsgrenzen. Bei mehreren Arbeitsstellen an einer elektrischen Anlage ist deshalb darauf zu achten, dass Spannungsführende Teile zwischen den Arbeitsstellen nicht mit einem Arbeitsbereich verwechselt werden. Die Unverwechselbarkeit der Arbeitsstelle muss durch geeignete Maßnahmen sichergestellt und kenntlich gemacht werden. Aus diesem Grunde sind Spannungsführende Teile zwischen den Abdeckungen für 2 Arbeitsstellen bis zu einer Breite von 2 Zellen ebenfalls abzudecken. Die Erfahrung hat gezeigt, dass selbst Fachkräfte im Sinne der VDE mit langjähriger Berufserfahrung zur Arbeit freigegebene Arbeitstellen mit unter Spannung stehenden Teilen verwechselt haben, obwohl sie die Arbeitsstelle genau kannten. Unterschieden wird: Die Grenze des Arbeitsbereiches ist der Abstand zu aktiven Teilen, bei dem ein sicheres Arbeiten sowohl für Laien, elektrotechnisch unterwiesene Personen und Elektrofachkräfte möglich ist. Schutzabstände, abhängig von der Netzspannung, bei Arbeiten durch Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen oder unter entsprechender Aufsichtsführung. Auszug aus der VDE Tabelle 102 Schutzabstände bei Arbeiten AA-T-SA Ausdruck vom: :10 Seite 5 von 11
6 Netz-Nennspannung U (Effektivwert) n Schutzabstand (Abstand in Luft von ungeschützten unter Spannung stehenden Teilen) kv m bis 1 0,5 über 1 bis 30 1,5 über 30 bis 110 2,0 über 110 bis 220 3,0 über 220 bis 380 4,0 Schutzabstände, abhängig von der Netzspannung, bei nichtelektrotechnischen Arbeiten, ohne Beaufsichtigung durch Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen. Auszug aus der VDE Tabelle 103 Annäherungszone Netz-Nennspannung U (Effektivwert) n Schutzabstand (Abstand in Luft von ungeschützten unter Spannung stehenden Teilen) kv m bis 1 1,0 über 1 bis 110 3,0 über 110 bis 220 4,0 über 220 bis 380 5,0 Die Grenze der Gefahrenzone als Mindestabstand in Luft zu aktiven Teilen. Ein erreichen der äußeren Grenze der Gefahrzone ist mit einer Berührung der unter Spannung stehenden Teile gleichzusetzen. Auszug: Gefahrenzone DL abhängig von der Nennspannung (DIN VDE ) Tabelle Gefahrenzone Netz-Nennspannung U (Effektivwert) n Äußere Grenze der Gefahrenzone Innenraum-/Freiluftanlage DL a (Abstand in Luft) Bemessungs-Steh-Blitz/ Schaltstoßspannung Uimp (Scheitelwert) kv mm kv < 1 keine Berührung 4 AA-T-SA Ausdruck vom: :10 Seite 6 von 11
7 3 60 / / / / / a Werte D L sind für die höchste Bemessungs-Stehstoßspannung (Blitz- oder Schaltstoßspannung) angegeben; weitere Werte für niedrige Bemessungsspannungen siehe DIN VDE 0101 (VDE 0101). Die nachstehenden Bilder verdeutlichen den Zusammenhang zwischen Annäherungszone und Gefahrenzone. AA-T-SA Ausdruck vom: :10 Seite 7 von 11
8 Um die Schutzwirkung der Kennzeichnung der Arbeitsbereichsgrenzen zu erhöhen, sind folgende einheitliche Hilfsmittel und Verfahren (im Betriebsführungsbereich der Verteilnetze der RheinEnergie AG) anzuwenden: 1. Zur Kennzeichnung der Grenzen des Arbeitsbereiches, in und an elektrischen Anlagen werden grundsätzlich nur noch schwarz/gelbe Kunststoffketten eingesetzt. Diese Ketten dürfen dort für andere Zwecke nicht benutzt werden. AA-T-SA Ausdruck vom: :10 Seite 8 von 11
9 Die weitere Kennzeichnung dazu erfolgt mit dem Warnzeichen W08. (ggf. mit Zusatzschild "Lebensgefahr Hochspannung"). Zur Kennzeichnung der Grenzen der Gefahrenzone in und an elektrischen Anlagen werden grundsätzlich nur noch rot/weiße Ketten eingesetzt. Diese Ketten dürfen dort für andere Zwecke nicht benutzt werden. Die weitere Kennzeichnung dazu erfolgt mit dem Verbotszeichen P06. Es ist dafür zu sorgen, dass sich die Ketten ohne großen Aufwand in den Anlagen befestigen lassen. 2. Die im Regelfall in ca. 1,10 Meter Höhe anzubringenden Ketten haben folgende verbindliche Bedeutung: Es ist verboten, Kennzeichen, die die Bereiche abgrenzen, zu über- oder unterschreiten. Das zusätzliche Anbringen von Ketten kann auch in größerer Höhe, z.b. für Sammelschienen erforderlich werden, wenn dort eine Gefährdung durch Teile der elektrischen Anlagen ausgeht. 3. Bei freihängenden Ketten sind in Sperr-Richtung, Schilder W08 und P06 einzuhängen. 4. Die Ketten dürfen nur nach Absprache mit dem zuständigen Arbeitsverantwortlichen angebracht oder entfernt werden. 5. Muss eine Kennzeichnung der Grenzen des Arbeitsbereiches durch schwarz/gelbe Kunststoffketten vorgenommen werden, so ist diese Maßnahme auch für die Bereiche durchzuführen, die bereits mit Abdeckplatten gesichert wurden. 6. Sonstige zusätzliche rot/weiß markierte Absperrungen dürfen in und an elektrischen Anlagen nur dann angebracht werden, wenn von den abgesperrten Teilen der elektrischen Anlage eine unmittelbare Gefährdung ausgeht. Dies ist z.b. der Fall bei Geländern an Trafoständen in Netzstationen bei Schaltfeldern in Freiluftanlage AA-T-SA Ausdruck vom: :10 Seite 9 von 11
10 die dort Schaltfeldabsperrung im Sinne von VDE 0101 sind. Reservefelder oben genannter Art, die dauerhaft und zuverlässig geerdet sind, dürfen nicht mit rot/weißen Absperrungen versehen werden, wenn von ihnen keine Gefährdung durch unter Spannung stehender Teile ausgehen kann. 7. Bei Dauerhaft angebrachten rot/weißen Absperrungen ist für die Dauer von Arbeiten ein Zutritt so zu schaffen, dass ein eindeutiger Zugang, ohne Überschreitung der Absperrung gewährleistet ist. Beispiele hierfür sind: Arbeiten an Transformatoren in Netzstationen Arbeiten in Schaltfeldern von Freiluftanlagen Vor Beginn der Arbeiten sind Personen, die nicht mit den Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehender Teil vertraut sind, über das Einhalten der Schutzabstände sowie über die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen von dem Arbeitsverantwortlichen zu unterweisen und zu sicherheitsbewussten Verhalten aufzufordern. Der Arbeitsbereich und die Gefahrenzone sind jeweils genau anzugeben, auf Besonderheiten ist hinzuweisen. Laien müssen durch Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen ständig beaufsichtigt werden! 6 Hinweise und Verweis BGV A3 BGV A8 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz AA-T-SA Ausdruck vom: :10 Seite 10 von 11
11 BGI 758 DIN VDE DIN VDE 0101 Kennzeichnung von Arbeitsbereichen in elektrischen Anlagen mit UN > 1 kv Betrieb von elektrischen Anlagen - Allgemeine Festlegungen Starkstromanlagen mit Nennwechselspannungen über 1 kv 7 Dokumentation./. 8 Mitgeltende Unterlagen AA-T-SA Ausdruck vom: :10 Seite 11 von 11
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