1/5. Transferleistungen sind für Leistungsbeziehende die wichtigste Quelle des Lebensunterhalts

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1 1/5 Transferleistungen sind für Leistungsbeziehende die wichtigste Quelle des Lebensunterhalts Quelle des überwiegenden Lebensunterhalts von Arbeitslosengeld I beziehenden und n nach Haushaltskontext in Deutschland (13), in Prozent 90 9,3 2,2 12,0 DEUTSCHLAND ,9 95,1 88 Zuschüsse von anderen Personen Arbeitslosengeld I Eigene Erwerbstätigkeit ,8 2,7 Gesamt Alleinlebend, und Kind(ern) Quelle des überwiegenden Lebensunterhalts von Arbeitslosengeld II beziehenden und n nach Haushaltskontext in Deutschland (13), in Prozent 2,3 1,5 6,0 DEUTSCHLAND ,2 86,6 82,9 91,5 88,0 87,8 77,3 90,1 77,8,3 86,5 90,0 Zuschüsse von anderen Personen Arbeitslosengeld II 40 Arbeitslosengeld I 30 Eigene Erwerbstätigkeit ,7 0,6 11,2 17,1 8,5 12,0 12,2 22,7 9,9 16,2 19,7 13,5 10,0 Gesamt Alleinlebend, und Kind(ern)

2 2/5 Kurzanalyse und, die Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II beziehen, sind zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes nahezu durchgängig auf diese Transferleistungen angewiesen. In Partnerschaft lebende Arbeitslosengeld beziehende geben jedoch zu einem gewissen Teil auch Zuschüsse von anderen Personen als Quelle des überwiegenden Lebensunterhalts an. Im SGB II bestreiten weibliche Leistungsbeziehende häufiger als männliche ihren überwiegenden Lebensunterhalt aus eigener Erwerbstätigkeit. Während Arbeitslosengeld beziehende unabhängig von ihrem Haushaltskontext ihren Lebensunterhalt zu Prozent überwiegend aus dieser Versicherungsleistung bestreiten, ist das Bild bei den etwas differenzierter: Zwar bildet das Arbeitslosengeld auch für rund 90 Prozent der Leistungsempfängerinnen die wichtigste Quelle des Lebensunterhalts, gleichwohl geben 12 Prozent der in Partnerschaft er lebenden und Prozent der in Partnerschaft mit Kind/ern lebenden an, ihren Lebensunterhalt überwiegend aus Zuschüssen von anderen Personen zu bestreiten. Diese Zuschüsse dürften sich häufig aus dem Einkommen und Vermögen des Partners speisen, können aber auch durch andere Personen gewährt werden., die Arbeitslosengeld II beziehen, geben zu 87 Prozent an, zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes überwiegend auf diese Transferleistung angewiesen zu sein. Unter den, die Arbeitslosengeld II beziehen, sagen dies hingegen nur Prozent. Mit ca. 6 Prozent sichert nur ein kleiner Teil der mit Partner und Kind/ern, die Arbeitslosengeld II beziehen, ihren Lebensunterhalt überwiegend durch Zuschüsse von anderen Personen. Damit dürften vor allem das Erwerbseinkommen des Partners oder die Unterhaltszahlungen des geschiedenen Partners gemeint sein., die ALG II beziehen, bestreiten mit 18 Prozent häufiger als (11 Prozent) ihren Lebensunterhalt überwiegend aus eigenem Erwerbseinkommen. Diese sogenannten Aufstocker/innen beziehen zusätzlich zu ihrem Erwerbseinkommen noch ALG II, weil ihre Arbeitsentgelte nicht zur Existenzsicherung der Bedarfsgemeinschaft ausreichen. Dies ist häufiger bei alleinerziehenden und alleinlebenden ALG II-Bezieherinnen der Fall. Demgegenüber sichern im ALG II-Bezug ihren Lebensunterhalt dann häufiger durch eigenes Erwerbseinkommen, wenn sie in Paarhaushalten mit Kind/ern leben. Glossar Arbeitslosengeld: Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung nach dem SGB III. Einen Anspruch darauf hat nur, wer vorher Beiträge eingezahlt hat. Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: Die Person muss arbeitslos sein. Die Person muss die Anwartschaftszeit erfüllt haben. Die Person muss sich persönlich arbeitslos gemeldet haben. Arbeitslosengeld II: Das Arbeitslosengeld II (ALG II) ist keine Versicherungsleistung, sondern eine steuerfinanzierte Leistung zur Grundsicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende). Anspruch auf ALG II haben erwerbsfähige und hilfebedürftige Personen im Alter von 15 Jahren bis zur Erreichung der Regelaltersgrenze (für den Eintritt in Altersrente) sowie Personen, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Ursächlich für den Leistungsbezug im SGB II ist ein (bezogen auf die Bedarfsgemeinschaft) zu niedriges Einkommen. Quelle des überwiegenden Lebensunterhalts: Dies ist die Unterhaltsquelle, aus welcher hauptsächlich die Mittel für den Lebensunterhalt bezogen werden. Bei mehreren Unterhaltsquellen wird auf die wesentliche abgestellt.

3 3/5 Datentabellen zu den Grafiken Quelle des überwiegenden Lebensunterhalts von Arbeitslosengeld I beziehenden und n nach Haushaltskontext in Deutschland (13), in Prozent Haushaltstyp Erwerbstätigkeit Arbeitslosengeld I Hartz IV Rente, Pension Eigenes Vermögen HLU, Altersgrundsicherung Elterngeld Zuschuss anderer Personen Unterstützung Gesamt 2,9 92,1 0,0 / / 0,0 0,0 5,0 / Insgesamt 2,8 87,9 0,0 / / 0,0 0,0 9,3 / 2,7 95,1 0,0 / / 0,0 0,0 2,2 0,0 Gesamt 3,3 96,7 0,0 / / 0,0 0,0 / 0,0 Alleinlebend /,0 0,0 / / 0,0 0,0 / 0,0 /,0 0,0 0,0 / 0,0 0,0 / 0,0, u. Kind(ern) Gesamt / 93,9 0,0 / / 0,0 0,0 6,1 0,0 / 88,0 0,0 / / 0,0 0,0 12,0 0,0 /,0 0,0 / / 0,0 0,0 / 0,0 Gesamt /,0 0,0 / / 0,0 0,0 / / /,0 0,0 0,0 / 0,0 0,0 / / /,0 0,0 / / 0,0 0,0 / 0,0 Gesamt / 90,2 0,0 / 0,0 0,0 0,0 9,8 0,0 /,0 0,0 / 0,0 0,0 0,0,0 0,0 /,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 / 0,0 Gesamt / 92,3 0,0 / / 0,0 0,0 7,7 0,0 / 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 / 0,0 / 0,0 0,0 / / 0,0 0,0 / 0,0 Anmerkung: / bedeutet, dass es in dieser Rubrik zu wenig Fälle gibt und deshalb keine Angabe möglich ist.

4 4/5 Quelle des überwiegenden Lebensunterhalts von Arbeitslosengeld II beziehenden und n nach Haushaltskontext in Deutschland (13), in Prozent Haushaltstyp Erwerbstätigkeit Arbeitslosengeld I Hartz IV Rente, Pension Eigenes Vermögen HLU, Altersgrundsicherung Elterngeld Zuschuss anderer Personen Unterstützung Gesamt 14,2 0,6 82,9 0,5 / / / 1,9 / Insgesamt 17,7 / 79,2 0,8 / / / 2,3 / 11,2 0,6 86,6 / / / 0,0 1,5 / Gesamt 3,3 0,6 87,3 0,8 / / 0,0 / / Alleinlebend 17,1 / 82,9 / / / 0,0 / / 8,5 / 91,5 / / / 0,0 / /, u. Kind(ern) Gesamt 11,3 / 84,8 / / / 0,0 3,9 / 12,0 / 88,0 / 0,0 / 0,0 / / 12,2 / 87,8 / / / 0,0 / / Gesamt 19,7 / 78,3 / / / / 1,9 / 22,7 / 77,3 / / / / / / 9,9 0,0 90,1 / 0,0 0,0 0,0 / / Gesamt 18,3 / 78,7 / 0,0 0,0 / 3,0 / 16,2 / 77,8 / 0,0 0,0 / 6,0 / 19,7 /,3 0,0 0,0 0,0 0,0 / / Gesamt 11,5 / 88,5 / 0,0 0,0 0,0 / / 13,5 0,0 86,5 / 0,0 0,0 0,0 / 0,0 10,0 / 90,0 0,0 0,0 0,0 0,0 / / Anmerkung: / bedeutet, dass es in dieser Rubrik zu wenig Fälle gibt und deshalb keine Angabe möglich ist.

5 5/5 Methodische Anmerkungen Der Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes ist eine laufende, amtliche Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt in Deutschland. Die Mikrozensuserhebung wird auf der Basis einer 1-Prozent-Haushaltsstichprobe jährlich durchgeführt. Der Mikrozensus stellt u.a. Daten zur Bevölkerungsentwicklung, zu Haushalten und Familien, zur Erwerbstätigkeit und Arbeitszeit sowie zu Beruf, Ausbildung und Arbeitsbedingungen der Erwerbstätigen zur Verfügung. Die Grundgesamtheit ist die Wohnbevölkerung in Deutschland, damit werden Personen ohne festen Wohnsitz nicht berücksichtigt. Ausgewählte Ergebnisse des Mikrozensus werden regelmäßig in den Fachserien des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht. Bis zum Jahr 04 fand die Erhebung jeweils in einer festen Berichtswoche, zumeist im April, statt. Mit der Erhebung 05 wurde der Erhebungsrhythmus auf das Prinzip der Unterjährigkeit umgestellt. Seither erfolgt die Erhebung kontinuierlich und findet gleichmäßig über alle Kalenderwochen des Jahres verteilt statt. Die Vergleichbarkeit der Daten vor und nach 05 ist infolge des veränderten Erhebungskonzeptes deshalb nur eingeschränkt gegeben. Ab 05 werden Berlin (West) und Berlin (Ost) nicht mehr getrennt erfasst. Seither wird Berlin insgesamt den neuen Bundesländern zugerechnet. Durch diese Veränderung ist eine Vergleichbarkeit der Daten vor und nach der Umstellung nur bedingt gegeben. Im Mikrozensus sind sogenannte proxy interviews möglich, d. h. eine Person im Haushalt gibt Auskunft über andere Personen desselben Haushalts. Der Anteil dieser Interviews im Gesamtsample liegt für Personen über 15 Jahre nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes bei ca. 25 bis 30 Prozent. Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner

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