Markenrecht. Schutzhindernisse und Verkehrsdurchsetzung. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr.
|
|
- Klaudia Goldschmidt
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Markenrecht und Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer
2 : Systematik 8: Absolute (= Eintragungshindernisse) Abs. 1: als absolute Eintragungsvoraussetzung Abs. 2: Fehlende, und andere absolute Abs. 3: Überwindung fehlender aufgrund ( Erwerb von ) 9: relative ältere Rechte Geistiges Eigentum 9 Winter 2018/19 Prof. Dr. Michael Hassemer 2
3 Absolute :, 8 I MarkenG 1. Behördliche/administrative Handhabung 2. Einsichtsmöglichkeit im Register (Publizität, Informationsinteresse) bedeutet nicht Sichtbarkeit des Zeichens (Hörmarken): Ein selbst nicht sichtbares Zeichen muss nur grafisch darstellbar sein. a. Durch Figuren, Linien oder Schriftzeichen identifizierbar b. Unzweideutig c. In sich abgeschlossen d. Dauerhaft Geistiges Eigentum 9 Winter 2018/19 Prof. Dr. Michael Hassemer 3
4 , 8 I MarkenG Dreidimensionale Zeichen: Zeichnungen, Fotos. Farben: Farbklassifikationssysteme (Pantone). Hörmarken: nur Notenschrift, keine Sonogramme USA hingegen: Hörmarke a lion roaring (Metro Goldwyn Mayer) Hauptproblem bei neuen Markenformen: Geräusche, Geruchs-, Geschmacks- und Tastmarken sind kaum grafisch darstellbar. Es bleibt für diese Zeichen also nur.. Geistiges Eigentum 9 Winter 2018/19 Prof. Dr. Michael Hassemer 4
5 , 8 II Nr. 1 Zentrales (negatives) Kriterium des Markenrechts: Eignung eines Zeichens, Produkte eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (Herkunftsfunktion). Darum keine Eintragung, wenn jede fehlt, 8 I Nr. 1 MarkenG in der Regel unproblematisch bei Bild-/Wort-Bildmarken Deutlichste Fallgruppe: glatt beschreibende Angaben ( Post, Das Auto, Fußball WM 2006 ). Einzelfälle: Originalität, Prägnanz und Interpretationsfähigkeit des Zeichens deuten auf. Geistiges Eigentum 9 Winter 2018/19 Prof. Dr. Michael Hassemer 5
6 EuGH: Vorsprung durch Technik Der anpreisende Sinn einer Wortmarke schließt einen Herkunftshinweis nicht aus: Eine Marke kann daher von den angesprochenen Verkehrskreisen gleichzeitig als Werbeslogan und als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der fraglichen Waren wahrgenommen werden. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn diese Marken nicht nur in einer gewöhnlichen Werbemitteilung bestehen, sondern eine gewisse Originalität oder Prägnanz aufweisen, ein Mindestmaß an Interpretationsaufwand erfordern oder bei den angesprochenen Verkehrskreisen einen Denkprozess auslösen. Geistiges Eigentum 9 Winter 2018/19 Prof. Dr. Michael Hassemer 6
7 Abstrakte Farbmarken und Zurückweisung der Anmeldung wegen fehlender. Abstrakte Farbmarke nur unter engen Voraussetzungen schutzfähig: a. wenn die Waren bzw. Dienstleistungen beschränkt b. und geringe Anzahl von Wettbewerbern ( spezifischer Markt ) Geistiges Eigentum 9 Winter 2018/19 Prof. Dr. Michael Hassemer 7
8 Aral-Blau (BPatG) Farbmarke Pantone 300 blau, angemeldet für Klasse 1: chemische Additive zur Behandlung von Abgas nur für Kraftfahrzeuge; Klasse 4: Brennstoffe, nämlich Motorentreibstoffe nur für Kraftfahrzeuge. BPatG 2012: Eintragung möglich - bei den beanspruchten Waren handele es sich um eine spezifische und eng eingrenzbare Warengruppe, die ausschließlich an Tankstellen erworben werde. Im Tankstellenmarkt sei das Publikum seit Jahrzehnten an eine bestimmte Farbverteilung unter den großen Mineralölgesellschaften gewöhnt. (Ähnlich schon früher: Lila für Schokoladenprodukte) in diesem Sinne eigentlich nicht unterscheidungskräftig, aber aufgrund von eingetragen: Nivea-Blau Sparkassen-Rot Langenscheidt-Gelb Hierzu unten bei, 8 III Geistiges Eigentum 9 Winter 2018/19 Prof. Dr. Michael Hassemer 8
9 beschreibende Angaben, 8 II Nr. 2: für Merkmale vs. : : Verkehrsauffassung ob relevante Verkehrskreise im Zeichen einen Herkunftshinweis sehen. : Interesse der Mitbewerber an künftiger Benutzung der Bezeichnung von Merkmalen. Freihaltebedürftig: Yoghurt Gums (OLG Hamburg, HARIBO./. Katjes) technische oder sonstige Eigenschaftsangaben ( turbo, Vierradantrieb etc.) Böden und Gesteinsarten in Weinbaugebieten (Erinnerung: Nicht freihaltebedürftig hingegen das M für Sportwagen BMW. Kein Merkmal ) Geistiges Eigentum 9 Winter 2018/19 Prof. Dr. Michael Hassemer 9
10 BPatG: Glühkirsch Die seit 1999 für alkoholische Getränke eingetragene Wortmarke Glühkirsch ist zu löschen. Für den genannten Begriff besteht ein im Interesse von Mitbewerbern, die den Ausdruck Glühkirsch im Wirtschaftsverkehr, insbesondere im Weihnachtsmarktbereich, als Sachangabe über Geschmacksrichtung und Temperatur der angebotenen Waren frei verwenden können müssen. Geistiges Eigentum 9 Winter 2018/19 Prof. Dr. Michael Hassemer 10
11 , 8 II Nr. 3 Verwässerung der Marke: Verlust der (oft: Fluch des Erfolgs ) Absinken zur Gattungsbezeichnung (= Verlust der Herkunftsfunktion) Fön (ehem. Marke von AEG) Walkman (ehem. Sony-Austria) LOTTO -24 er Marken? googeln? Hierzu auch: 49 II Nr. 1 MarkenG Geistiges Eigentum 9 Winter 2018/19 Prof. Dr. Michael Hassemer 11
12 , 8 II Nr. 5 Geistiges Eigentum 9 Winter 2018/19 Prof. Dr. Michael Hassemer 12
13 Eintragbarkeit wegen, 8 III MarkenG "(3) Absatz 2 Nr. 1, 2 und 3 findet keine Anwendung, wenn die Marke sich vor dem Zeitpunkt der Entscheidung über die Eintragung infolge ihrer Benutzung für die Waren oder Dienstleistungen für die sie angemeldet worden ist, in den beteiligten Verkehrskreisen durchgesetzt hat." Ein nicht unterscheidungskräftiges (oder freihaltebedürftiges) Zeichen wird eintragungsfähig, wenn es im Verkehr überwiegend als Kennzeichnung eines bestimmten Unternehmens angesehen wird. Der Anmelder überwindet die Eintragungshindernisse der 8 Abs. 2 Nr. 1-3 und erlangt mit Eintragung ein förmliches Markenrecht, 4 Nr. 1. Erwerb von Geistiges Eigentum 9 Winter 2018/19 Prof. Dr. Michael Hassemer 13
14 Eintragbarkeit wegen, 8 III MarkenG Nur für mangelnde, und (In der Praxis geht es jedoch nahezu immer um 8 II Nr. 1) Jedenfalls nicht in Fällen von 8 II Nr Auch nicht, wenn es schon an der abstrakten Markenfähigkeit im Sinn von 3 fehlt. Vor allem bei 3 Abs. 2 (3D-Marken)! Geistiges Eigentum 9 Winter 2018/19 Prof. Dr. Michael Hassemer 14
15 Eintragbarkeit wegen, 8 III MarkenG Verkehrsgeltung Verkehrsgeltung, 4 Nr. 2: Entstehen von Markenschutz ohne Eintragung, 8 III: Eintragbarkeit durch Erwerb von Schutz aufgrund von Verkehrsgeltung ist trotz fehlender grafischer möglich bei ist das nicht so. Verkehrsgeltung kann regional bestehen, muss im gesamten Bundesgebiet erreicht sein. Geistiges Eigentum 9 Winter 2018/19 Prof. Dr. Michael Hassemer 15
16 Eintragbarkeit wegen, 8 III MarkenG Durchsetzung: Erwerb konkreter Durchsetzungsgrad: jedenfalls über 50 % (Untergrenze) Wiederum keine starren Prozentsätze: Je geringer die Kennzeichnungskraft des Zeichens, desto höher muss die sein. Die Durchsetzung muss für konkrete Waren oder Dienstleistungen und für bestimmtes Unternehmen festzustellen sein (Herkunftsfunktion) Geistiges Eigentum 9 Winter 2018/19 Prof. Dr. Michael Hassemer 16
17 BGH: Wortmarke POST Die Wortmarke POST war beim DPMA im Dezember 2003 für zahlreiche Postdienstleistungen eingetragen worden. Dagegen wurden Anträge auf Löschung gestellt, weil die Bezeichnung POST eine beschreibende Sachangabe für die Dienstleistungen sei, für die der Markenschutz beansprucht werde. Denn der Begriff bezeichne den Gegenstand, auf den sich die Dienstleistung beziehe. Die Marke wurde dann auf Widerspruch gelöscht. Die Deutsche Post AG hat im weiteren Verfahren zur der Marke POST Befragungen von Meinungsforschungsinstituten vorgelegt. Es wurde ein Anteil von annähernd 85% der Befragten ausgewiesen, die den Begriff POST als Hinweis auf die betriebliche Herkunft auffassten. Das damit an sich bestehende Schutzhindernis sah der BGH dadurch überwunden, dass sich die Bezeichnung POST im Verkehr als Hinweis auf die betriebliche Herkunft und damit als Marke durchgesetzt habe. Die Löschung wurde im Herbst 2010 wieder rückgängig gemacht. Die Marke ist nun eingetragen. Geistiges Eigentum 9 Winter 2018/19 Prof. Dr. Michael Hassemer 17
18 Eintragbarkeit wegen, 8 III MarkenG Aufgrund von ist seit 2001 beim DPMA die so genannte "Rocher-Kugel" ohne Verpackung als dreidimensionale Marke für die Waren "Pralinen" eingetragen. Diese Form ist zwar an und für sich nicht unterscheidungskräftig, da eine schlichte Kugel, in der nur einige Krokantsplitter sichtbar sind, jedoch reiche ein Zuordnungsgrad von 62% zum Zeitpunkt der Eintragung für die aus. Geistiges Eigentum 9 Winter 2018/19 Prof. Dr. Michael Hassemer 18
Markenrecht. Schutzhindernisse und Verkehrsdurchsetzung. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr.
Markenrecht und Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer : Systematik 8: Absolute (= Eintragungshindernisse) Abs. 1: als absolute Eintragungsvoraussetzung
MehrMarkenrecht. Absolute Schutzhindernisse und Verkehrsdurchsetzung. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum
Markenrecht Absolute Schutzhindernisse und Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Schutzhindernisse, 8-10 MarkenG: Systematik 8: Absolute Schutzhindernisse
MehrKennzeichenrecht. Markenfähigkeit, Zeichenformen, Schutzentstehung, Inhaber. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum
Kennzeichenrecht Markenfähigkeit, Zeichenformen, Schutzentstehung, Inhaber Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Markenrecht: Schlüsselbegriffe Identifikation
MehrKennzeichenrecht. Markenfähigkeit, Zeichenformen, Schutzentstehung, Inhaber. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum
Kennzeichenrecht Markenfähigkeit, Zeichenformen, Schutzentstehung, Inhaber Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Markenrecht: Schlüsselbegriffe Identifikation
MehrRechtsprechung zur Bedeutung der Demoskopie
Rechtsprechung zur Bedeutung der Demoskopie Markenforum 2016 Hotel Bayerischer Hof, 16.11.2016-18.11.2016, München Dr. Mark Lerach Inhalt Beschluss vom 19.01.2006 I ZB 11/04 LOTTO Beschluss vom 21.02.2008
MehrEine Marke dient als Kennzeichnung für Waren und Dienstleistungen sowie als Unterscheidungsmerkmal.
FAQ Markenrecht 1. Was ist eine Marke? Eine Marke dient als Kennzeichnung für Waren und Dienstleistungen sowie als Unterscheidungsmerkmal. Marken kommen am häufigsten in Gestalt von Wörtern (Wortmarke)
MehrKennzeichenrecht. Markenfähigkeit, Zeichenformen, Schutzentstehung, Inhaber. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum
Kennzeichenrecht Markenfähigkeit, Zeichenformen, Schutzentstehung, Inhaber Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Markenrecht Identifikation von Produkten
MehrMarkenrecht. Schutzwirkungen: Ansprüche und Schranken Lizenzen Geschäftliche Bezeichnungen
Markenrecht Schutzwirkungen: und Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Hierzu immer noch 14: (5) Wer ein Zeichen entgegen den Absätzen 2 bis 4 benutzt,
MehrMarkenrecht. Schutzwirkungen: Ansprüche und Schranken Lizenzen Geschäftliche Bezeichnungen
Markenrecht Schutzwirkungen: und Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Hierzu immer noch 14: (5) Wer ein Zeichen entgegen den Absätzen 2 bis 4 benutzt,
MehrA. Erfüllung der Anmeldevoraussetzungen, 36, 33 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 MarkenG
Professor Dr. Peter Krebs Gliederungsvorschlag für die Prüfung des Anspruchs auf Eintragung einer Marke in das Markenregister gem. 33 Abs. 2 S. 1 MarkenG A. Erfüllung der Anmeldevoraussetzungen, 36, 33
MehrDie Marke - eine Einführung in ein nichttechnisches Schutzrecht
Folie 1 von 30 24.10.2013 Die Marke - eine Einführung in ein nichttechnisches Schutzrecht Dr. Christoph Gerspacher Patentanwalt Dipl.-Chem. Folie 2 von 30 24.10.2013 Übersicht Was ist eine Marke? Was sind
MehrTeil 2: Marken und Geschmacksmuster
Nicht-technische Schutzrechte Teil 2: Marken und Geschmacksmuster I. Die Marke Grundlagen 1 Funktion der Marke Funktion der Marke Individualisierung von Produkten oder Dienstleistungen als solche eines
MehrKennzeichenrecht. Markenfähigkeit Zeichenformen Schutzentstehung, Inhaber. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum
Kennzeichenrecht Markenfähigkeit Zeichenformen Schutzentstehung, Inhaber Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Markenrecht Identifikation von Produkten
MehrDer problematische Fertigkuchen
AG Wettbewerbsund Immaterialgüterrecht Jonathan Bauerschmidt, Julia Kilian Der problematische Fertigkuchen Die F-AG hatte sich entschlossen, ihr erfolgreichstes Produkt, eine Milchcreme- Schnitte, umfassend
MehrMarkenrecht. Ausschließlichkeitsrecht ( 14 MarkenG) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr.
recht Ausschließlichkeitsrecht ( G) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Schutzwirkungen: Ausschließlichkeitsrecht, (2) Dritten ist es untersagt, ohne
MehrPATENTANWALTSPRÜFUNG 2013/III. Wissenschaftliche Prüfungsaufgabe
PATENTANWALTSPRÜFUNG 2013/III Wissenschaftliche Prüfungsaufgabe Bearbeitungszeit: 5 Stunden Sachverhalt: Sie erhalten folgendes Schreiben mit der Bitte um gutachterliche Stellungnahme: Wir sind ein deutscher
MehrSommersemester 2009. Markenrecht
Institut für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht der Universität zu Köln Direktorin: Prof. Dr. Anja Steinbeck, Richterin am OLG _ Sommersemester 2009 Markenrecht Die Vorlesung Markenrecht befasst
MehrBUNDESPATENTGERICHT B E S C H L U S S. In der Beschwerdesache. betreffend die Marke
BUNDESPATENTGERICHT 26 W (pat) 110/09 (Aktenzeichen) B E S C H L U S S In der Beschwerdesache betreffend die Marke 307 55 714 hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der
MehrProf. Dr. Inge Scherer MarkenR Kapitel 2 Wiederholungs- und Vertiefungsfragen. Auf welche Weise kann der Markenschutz an einem Zeichen entstehen?
Frage: Auf welche Weise kann der Markenschutz an einem Zeichen entstehen? Was ist dabei der in der Praxis häufigste Fall? 1 Lösung (Frage): Nach 4 MarkenG gibt es drei verschiedene Möglichkeiten wie der
MehrName Referent bitte im Folienmaster eintragen
Name Referent bitte im Folienmaster eintragen Überblick Grundsätzliches Wortzeichen Bildzeichen Wort-/Bildzeichen Slogans Restriktive Eintragungspraxis? DPMA 2009: ca. 69.000 Anmeldungen 8400 Zurückweisungen
MehrMIT ALLEN SINNEN - MARKENSCHUTZ FÜR FARBEN, GERÜCHE, SOUND & BEWEGUNGEN IM ÜBERBLICK (MIT BGH-UPDATE "FARBMARKE ROT")
MIT ALLEN SINNEN - MARKENSCHUTZ FÜR FARBEN, GERÜCHE, SOUND & BEWEGUNGEN IM ÜBERBLICK (MIT BGH-UPDATE "FARBMARKE ROT") Mittwoch, IPT Germany 19. Oktober Lecture2016 Series Gabriele Engels, LL.M. 19. Oktober
MehrDr. Martin Bahr. Rechtsanwalt KÖNNEN EINZELNE BUCHSTABEN ALS MARKE ANGEMELDET WERDEN? Kanzlei RA Dr. Bahr Sierichstr.
Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr KÖNNEN EINZELNE BUCHSTABEN ALS MARKE ANGEMELDET WERDEN? Kanzlei RA Dr. Bahr Sierichstr. 35, 22301 Hamburg Tel.: 040 35 01 77 66 Fax: 040 35 01 77 68 E-Mail: info@dr-bahr.com
MehrPRÜFUNGSRICHTLINIEN FÜR UNIONSMARKEN AMT DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR GEISTIGES EIGENTUM (EUIPO) TEIL B PRÜFUNG ABSCHNITT 4
PRÜFUNGSRICHTLINIEN FÜR UNIONSMARKEN AMT DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR GEISTIGES EIGENTUM (EUIPO) TEIL B PRÜFUNG ABSCHNITT 4 ABSOLUTE EINTRAGUNGSHINDERNISSE KAPITEL 5 ÜBLICHE ZEICHEN ODER ANGABEN (ARTIKEL
MehrDesignschutz. DesignG v Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr. Michael Hassemer
schutz G v. 1.1.2014 Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Nationales und europäisches System Entweder: Eintragung (wie Marken) beim DPMA als eingetragenes,
MehrKARIEF.COM JURA-BLOG VON KAI RIEFENSTAHL
Nicht jede Nutzung einer Marke für Open- Source Software verhindert deren Löschungsreife Die einfachste Art deutschen Markenschutz zu erlangen ist, die Eintragung der Marke in das vom DPMA (Deutsche Patent-
MehrDie Marke: Von der Anmeldung bis zu ihrer Verteidigung
Die Marke: Von der Anmeldung bis zu ihrer Verteidigung Vierte IHK Unternehmerwoche 1. Oktober 2015 Patentanwältin Dipl.-Phys. Cordula Knefel 35578 Wetzlar Wertherstraße 16 Telefon 06441/46330 Fax 06441/48256
MehrBUNDESPATENTGERICHT B E S C H L U S S. In der Beschwerdesache. betreffend die Markenanmeldung
BUNDESPATENTGERICHT 27 W (pat) 45/11 (Aktenzeichen) B E S C H L U S S In der Beschwerdesache betreffend die Markenanmeldung 30 2008 027 282.1 hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts
MehrWelche Möglichkeiten haben Sie nun, um Ihre Bezeichnung schützen zu lassen: Das Deutsche Markengesetz (MarkenG) kennt insbesondere folgende Marken:
1 Einleitung Als Unternehmer kommen Sie über kurz oder lang nicht an dem Thema Marken vorbei. Schon bei der Überlegung, welchen Namen Sie Ihrem Unternehmen geben sollen, ist es sinnvoll, sich mit der Frage
MehrAKTUELL: BLACK FRIDAY EINE MARKE VERBREITET ANGST IN HANDEL UND WERBUNG. Fabian Reinholz Berlin
AKTUELL: BLACK FRIDAY EINE MARKE VERBREITET ANGST IN HANDEL UND WERBUNG Fabian Reinholz 04.11.2016 Berlin Der Anlass 2 3 PRESSE- MITTEILUNG VOM 11.10.2016 4 5 PRESSE- MITTEILUNG VOM 11.10.2016 Fragen 6
Mehr5. Braunschweiger Gründungswoche
5. Braunschweiger Gründungswoche 25. September 2013 Schutzrechte (Patente, Marken, u.a.) Thomas Ahrens Patentanwalt & Mediator, Braunschweig www.ahrens-patent.de - 1 - Inhalt 1. Einleitung 2. Voraussetzungen
MehrWer entscheidet: Richter oder Demoskop?
Universität Konstanz Themenblock Die Bedeutung der Demoskopie Wer entscheidet: Richter oder Demoskop? Markenverband - Markenforum 2016 16. -18. November 2016 in München Universität Konstanz Wer entscheidet:
MehrGoldenstein & Partner
Goldenstein & Partner So schützen Sie Ihren guten Namen! Schutzrechte im Überblick Rechtsanwältin Dr. Ina Haarhoff Gliederung A. Eintragung der Marke I. Was ist eine Marke? II. III. IV. Markenformen Recherche
MehrMarkenrecht. Rechtsquellen
Markenrecht Rechtsquellen Markenschutzgesetz 1970 zuletzt geändert BGBl I 2017/124 Marken-RL Erste RL 89/104/EG zur Rechtsangleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken, ABl 1989
MehrDesignschutz. DesignG v (ehem. Geschmacksmustergesetz) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum
schutz G v. 1.1.2014 (ehem. Geschmacksmustergesetz) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer und andere Immaterialgüterrechte Ästhetische Leistung => Nähe
MehrMarkenschutz in Georgien und Deutschland
Europäische Hochschulschriften / European University Studies / Publications Universitaires Européennes 5635 Markenschutz in Georgien und Deutschland Eine vergleichende Untersuchung des georgischen und
Mehr7 Marken: Schutzvoraussetzungen, Eintragungsverfahren
Technische Universität Dortmund Fakultät Maschinenbau Patentanwalt Jochen Meinke WS 2016/2017 7 Marken: Schutzvoraussetzungen, Eintragungsverfahren I. Aufgaben des Markenschutzes Marken dienen in erster
MehrWas ist eine Marke und wozu brauche ich sie? Markus Ortlieb, Leiter der Dienststelle Jena des Deutschen Patent- und Markenamts
Was ist eine Marke und wozu brauche ich sie? Markus Ortlieb, Leiter der Dienststelle Jena des Deutschen Patent- und Markenamts www.dpma.de Alle Schutzrechte unter einem Dach DPMA Designs Marken Gebrauchsmuster
MehrDer außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des 528 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.
4 Ob 51/16b Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Vogel als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Jensik, Dr. Musger, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Rassi als weitere Richter in der Rechtssache
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 12. August in der Rechtsbeschwerdesache. betreffend die Markenanmeldung Nr
BUNDESGERICHTSHOF I ZB 1/04 BESCHLUSS vom 12. August 2004 in der Rechtsbeschwerdesache betreffend die Markenanmeldung Nr. 399 28 523.7 Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Bürogebäude MarkenG 8 Abs.
MehrDas System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht
Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2017/2018 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen
MehrProfessor Dr. Peter Krebs
Professor Dr. Peter Krebs Gliederungsvorschlag für die Prüfung des Anspruchs auf Löschung einer Marke aus dem Markenregister gem. 54 MarkenG und 55 MarkenG (Lösungsverfahren) 1. Teil: Löschungsverfahren
MehrEine andere Sicht auf die Marke
Eine andere Sicht auf die Marke Der Weg zur eigenen Marke Strategien für kleine Unternehmen GründungsOffensive Paderborn 10. November 2012 2012 Dr.-Ing. Wiro Wickord Wickord Paderborn Gewerbliche Schutzrechte
MehrGeistiges Eigentum. Immaterialgüterrecht
Geistiges Eigentum Immaterialgüterrecht Wintersemester 2017/2018 Einführung Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer - Überblick Immaterialgüterrecht Urheberrecht
Mehr3. Markenrecht: Unterscheidungskraft
LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN GEISTIGES EIGENTUM (OHLY) SEITE 40 3. Markenrecht: Unterscheidungskraft Übungsfall (BGH GRUR 2018, 404) Die R meldet die unten abgebildete Form einer Verpackung als
MehrSchutz unternehmerischer Kennzeichen und Leistungen
Schutz unternehmerischer Kennzeichen und Leistungen Immaterialgüterrecht: absolute Rechte an geistigen Schöpfungen und Kennzeichen Wirkung gegenüber jedermann ähnlich wie Eigentum - geistiges Eigentum
MehrGeistiges Eigentum. Immaterialgüterrecht
Geistiges Eigentum Immaterialgüterrecht Wintersemester 2018/2019 Einführung Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Hilfsmittel, Literatur, Gesetz Wirtschaftsgesetze
MehrProf. Dr. Inge Scherer MarkenR Kapitel 2 Voraussetzungen / Entstehung des Markenschutzes
Kapitel 2 Voraussetzungen und Entstehung des kennzeichenrechtlichen Schutzes Inhalt: Einführung Markenfähigkeit dreidimensionale Marken Markeninhaberschaft Benutzungszwang absolute und relative Schutzhindernisse
MehrVom Zeichen zur Marke
Vom Zeichen zur Marke Tipps für Ihre Markenschutzstrategie lic. iur. Kaspar Hemmeler, Rechtsanwalt, LL.M. Aarau, 13. November 2017 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Was ist eine Marke? 2. Wie werde ich Inhaber
MehrMarkenschutz - Gestaltung, Erlangung g und Durchsetzung von Marken. Am 5. April 2016 im Informationszentrum Patente
Markenschutz - Gestaltung, Erlangung g und Durchsetzung von Marken Am 5. April 2016 im Informationszentrum Patente Inhaltsverzeichnis 1. Was ist eine Marke? 2. Das Anmeldeverfahren 3. Schutzhindernisse
MehrDer Wettbewerb der Markensysteme. Chancen und Risiken der Änderungsvorschläge der Kommission (MRL, GMV) GRUR-Jahrestagung 27. September 2013 Erfurt
Der Wettbewerb der Markensysteme Chancen und Risiken der Änderungsvorschläge der Kommission (MRL, GMV) GRUR-Jahrestagung 27. September 2013 Erfurt Prof. Dr. Wolfgang Büscher Richter am Bundesgerichtshof
MehrHARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (MARKEN, MUSTER UND MODELLE) ENTSCHEIDUNG der Vierten Beschwerdekammer vom 25. Februar 2013
HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (MARKEN, MUSTER UND MODELLE) Die Beschwerdekammern ENTSCHEIDUNG der Vierten Beschwerdekammer vom 25. Februar 2013 In dem Beschwerdeverfahren R 1615/2012-4 EDINA HAZI
MehrMarkenschutz Wie schützen Sie Ihre Produkt- und Firmennamen?
Markenschutz Wie schützen Sie Ihre Produkt- und Firmennamen? Vortrag im Informationszentrum Patente, Stuttgart am 25. Oktober 2016 Referent: Dr. Marco Findeisen, Patentanwalt WITTE, WELLER & PARTNER www.wwp.de
MehrMarkenschutz. Martin Boden, LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Wie eine Marke zu einer Marke wird
Martin Boden, LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Markenschutz Wie eine Marke zu einer Marke wird Patent- und Markenrecht Ihr Weg zur eigenen Marke KUER Gründungswettbewerb Essen,
MehrVortrag: Überblick über das Kennzeichenrecht
Vortrag: Überblick über das Kennzeichenrecht Referent: Patentanwalt Dipl.-Ing. Georg Götz 1. Funktionen der Kennzeichenrechte im Wettbewerb 2. Kennzeichenbaum 3. Sachliche Schutzvoraussetzung und Schutzbereich
MehrGeistiges Eigentum. Immaterialgüterrecht
Geistiges Eigentum Immaterialgüterrecht Wintersemester 2015/2016 Einführung Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Hilfsmittel, Literatur, Gesetz C. F.
Mehr3. Markenrecht: Unterscheidungskraft
LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN GEISTIGES EIGENTUM (OHLY) SEITE 39 3. Markenrecht: Unterscheidungskraft Übungsfall (BGH v. 18.10.2017, I ZB 106/16) Die R meldet die unten abgebildete Form einer
MehrAnmelder von Marken. Was sind Marken?
Anmelder von Marken Was sind Marken? Marken sind Zeichen, die geeignet sind, die Waren und Dienstleistung-en eines Unternehmens von den Waren eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Als Marke schutzfähig
MehrOnline-Anmeldung von Marken und Designs do it yourself
Online-Anmeldung von Marken und Designs do it yourself Dr. Joachim Rüttgers www.rackette.com Dr.-Ing. Isam Tahhan www.isipat.de www.ip-anwaelte.de 1 / 24 was erwartet Sie hier und heute? I. Wichtiges zu
MehrMarkenanmeldung; Unterscheidungskraft
Gericht BGH Aktenzeichen I ZB 32/09 Datum Beschluss vom 14.01.2010 Vorinstanzen BPatG, 29 W (pat) 64/08, Beschluss vom 04.03.2009 Rechtsgebiet Schlagworte Leitsätze Markenrecht Markenanmeldung; Unterscheidungskraft
MehrErsatzteilfreiheit zwischen Marken- und Designrecht
Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb Ersatzteilfreiheit zwischen Marken- und Designrecht GRUR Jahrestagung 2015 Prof.Dr.Dr.h.c. Annette Kur 1 Gliederung Was bedeutet Ersatzteilfreiheit? -
MehrMarkenrechte der FIFA für die Fussball WM 2006 TM
Markenrechte der FIFA für die Fussball WM 2006 TM Karl Hamacher, Rechtsanwalt WM 2006 TM - Anstoß für das Bergische Städtedreieck? IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid, 07. Februar 2006 Warum gibt es Markenschutz
MehrFRAGE 118. Marken und geographische Angaben
FRAGE 118 Marken und geographische Angaben Jahrbuch 1994/II, Seiten 438-442 Geschäftsführender Ausschuss von Kopenhagen, 12-18. Juni 1994 Q118 FRAGE Q118 Marken und geographische Angaben Entschliessung
MehrFRAGEN Q 92 C UND Q 96. Q 92 C: Absolute Gründe für die Versagung der Markeneintragung Q 96: Woraus kann eine eintragbare Marke bestehen?
FRAGEN Q 92 C UND Q 96 Q 92 C: Absolute Gründe für die Versagung der Markeneintragung Q 96: Woraus kann eine eintragbare Marke bestehen? Jahrbuch 1989/II, Seiten 338-346 Geschäftsführender Ausschuss von
MehrURTEIL DES GERICHTSHOFES (Zweite Kammer) 24. Juni 2004(1)
Page 1 of 9 WICHTIGER RECHTLICHER HINWEIS: Für die Angaben auf dieser Website besteht Haftungsausschluss und Urheberrechtsschutz. URTEIL DES GERICHTSHOFES (Zweite Kammer) 24. Juni 2004(1) Marken Rechtsangleichung
MehrMarkenrecht. von. Prof. Dr. Wolfgang Berlit. Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Honorarprofessor an der Universität Hamburg
Markenrecht von Prof. Dr. Wolfgang Berlit Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Honorarprofessor an der Universität Hamburg 9., neubearbeitete Auflage 2012 Erstversand Vorwort zur 9. Auflage
MehrErsatzteilfreiheit zwischen Design- und Markenrecht. von Michael Ritscher
Ersatzteilfreiheit zwischen Design- und Markenrecht von Michael Ritscher Designgesetz von 2001 Keine Ersatzteilfreiheit Keine Urteile Bundesgericht 27.1.1987 Tonkopf (MMG) GP 215 (Diamantnadel) Zafira
MehrAbstrakte Farbmarken im Eintragungs- und Verletzungsverfahren
Jura Alexander Block Abstrakte Farbmarken im Eintragungs- und Verletzungsverfahren Masterarbeit ABSTRAKTE FARBMARKEN IM EINTRAGUNGS- UND VERLETZUNGSVERFAHREN Masterarbeit zur Erlangung des akademischen
MehrBUNDESPATENTGERICHT B E S C H L U S S. In der Beschwerdesache. betreffend die Markenanmeldung 30 2011 008 245.6
BUNDESPATENTGERICHT 25 W (pat) 553/11 (Aktenzeichen) Verkündet am 15. März 2012 B E S C H L U S S In der Beschwerdesache betreffend die Markenanmeldung 30 2011 008 245.6 hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat)
MehrPATENTINFORMATIONSZENTRUM (PIZ) REGISTRIERTE MARKEN DER TU DRESDEN
Patentinformationszentrum PATENTINFORMATIONSZENTRUM (PIZ) REGISTRIERTE MARKEN DER TU DRESDEN Allgemeines zur Anmeldung von Marken für die TUD Das Patentinformationszentrum (PIZ) ist bevollmächtigt die
MehrFFV-Workshop 13.3.2009. Die Marke ComNets. Dr.- Ing. Michael Gude
FFV-Workshop 13.3.2009 Die Marke ComNets Dr.- Ing. Michael Gude Inhalt Welche gewerblichen Schutzrechte gibt es? Was ist eine Marke? Erste Anmeldung ComNets durch den FFV Probleme für die Eintragung Neue
MehrInhaltsverzeichnis Kurzübersicht Abkürzungsverzeichnis... VIII A. Einleitung...1 B. Gang der Untersuchung...2 C. Begriffsbestimmungen...3 I.
Inhaltsverzeichnis Kurzübersicht Abkürzungsverzeichnis... VIII A. Einleitung...1 B. Gang der Untersuchung...2 C. Begriffsbestimmungen...3 I. Sponsoring...6 II. Merchandising...18 III. Event...28 IV. Ambush
MehrMarkenrecht. Ausschließlichkeitsrecht: Kollisionsfälle ( 14 MarkenG) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum
recht Ausschließlichkeitsrecht: Kollisionsfälle ( G) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Schutzwirkungen: Ausschließlichkeitsrecht, (2) Dritten ist
MehrBeschluss. Begründung
34R14/14z Das Oberlandesgericht Wien hat als Rekursgericht ***** wegen Eintragung der Wortmarke GESUND & FIT über die als Rekurs zu wertende Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Rechtsabteilung
MehrIHK Bodensee - Oberschwaben 23. März 2016
IHK Bodensee - Oberschwaben 23. März 2016 Patentrecherche für Einsteiger Grundlagen der gewerblichen Schutzrechte Dipl.-Ing. Helmut Jahnke Informationszentrum Patente Stuttgart Themenübersicht Informationszentrum
MehrÜbungsfall: Weichgekocht oder Frühstücksei im Internetzeitalter 1
J. F. Geiger, 29.01.2011 Übungsfall: Weichgekocht oder Frühstücksei im Internetzeitalter 1 Die A-AG ist Herstellerin und Vertreiberin von Elektrogeräten im Bereich der modernen Unterhaltungselektronik.
MehrMarkenschutz: Auf was müssen Firmengründer achten?
Markenschutz: Auf was müssen Firmengründer achten? Zürich, 27. September 2012 Matthias Käch Leiter Schulung, IP-Trainer 1 Warum so wichtig? «Geistiges Eigentum zählt nicht nur zu den wichtigsten Rohstoffen
MehrKollision verschiedener Kennzeichenformen
Kollision verschiedener Kennzeichenformen 1. Wortmarke Bildmarke Eine Verwechslungsgefahr kann bei Ähnlichkeit von Wortund Bildmarke bestehen. Erforderlich ist eine Ähnlichkeit im Bedeutungsgehalt, da
MehrProf. Dr. Inge Scherer MarkenR Wiederholungs- und Vertiefungsfragen zu Kapitel 5 Teil II Wiederholungs- und Vertiefungsfragen zu Kapitel 5
Teil II Wiederholungs- und Vertiefungsfragen zu Kapitel 5 Im Folgenden finden Sie einige Wiederholungs- und Vertiefungsfragen zu dem zuvor durchgearbeiteten Kapitel. Versuchen Sie immer zuerst die Frage
MehrRechtsnatur und Rechtssystematik der unionsrechtlichen Konzeption einer Gewährleistungsmarke
Universität Konstanz Rechtsnatur und Rechtssystematik der unionsrechtlichen Konzeption einer Gewährleistungsmarke Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e. V. Jahrestagung
MehrWie sichere ich meine Idee mit gewerblichen Schutzrechten in Deutschland ab?
02.06.2015 Deutsch-Dänischer Innovationstag IHK zu Flensburg Wie sichere ich meine Idee mit gewerblichen Schutzrechten in Deutschland ab? Steffi Jann 2 WTSH-Service: Von der Idee bis in den Markt Idee
MehrBUNDESPATENTGERICHT B E S C H L U S S. 27 W (pat) 5/14. In der Beschwerdesache. (Aktenzeichen) BPatG
BUNDESPATENTGERICHT 27 W (pat) 5/14 (Aktenzeichen) B E S C H L U S S In der Beschwerdesache BPatG 152 08.05 - 2 - betreffend die Marke 306 58 379 S 100/13 Lösch hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat)
MehrBUNDESPATENTGERICHT B E S C H L U S S. In der Beschwerdesache. betreffend die Markenanmeldung
BUNDESPATENTGERICHT 27 W (pat) 569/13 (Aktenzeichen) B E S C H L U S S In der Beschwerdesache betreffend die Markenanmeldung 30 2012 045 384.8 hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts
Mehr1. Teil: Einleitung. A. Einführung in die Problematik
1. Teil: Einleitung A. Einführung in die Problematik Die Eintragung einer Marke gewährt dem Anmelder ein ausschließliches Recht zur Verwendung eines Zeichens für bestimmte Waren oder Dienstleistungen.
Mehrdapolino Markenanmeldung promotion Nordhessen Wolfgang K. Weber
19052014 dapolino Markenanmeldung promotion Nordhessen Wolfgang K. Weber dapolino Legal Disclaimer / Haftungsausschlüsse Legal Disclaimer Dies ist keine Rechtsberatung - ich bin kein Rechtsanwalt Keine
MehrWissenschaftliche Dienste. Ausarbeitung. Rechtlicher Schutz des Begriffs der Petition Deutscher Bundestag WD /16
Rechtlicher Schutz des Begriffs der Petition 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Rechtlicher Schutz des Begriffs der Petition Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 2. November 2016 Fachbereich: WD 3: Verfassung
MehrGeografische Herkunftsangaben
Geografische Herkunftsangaben 1. Allgemeines Geografische Herkunftsangaben sind die Namen von Orten, Gegenden, Gebieten oder Ländern, die im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung der geografischen Herkunft
MehrBeschluss. Begründung
34R77/14i Das Oberlandesgericht Wien hat als Rekursgericht ***** wegen Eintragung der Marke MEDIAWIKI über den Rekurs der Antragstellerin gegen den Beschluss der Rechtsabteilung des Patentamts vom 16.1.2014,
MehrDie Verwendung der richtigen Marke für die richtigen Produkte: Zur referierenden Benutzung im (neuen) Markenrecht
Prof. Dr. Ansgar Ohly Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Wettbewerbsrecht Die Verwendung der richtigen Marke für die richtigen Produkte: Zur referierenden Benutzung im
MehrProfessor Dr. Peter Krebs. Gliederungsvorschlag für die Entstehung von Markenschutz kraft Verkehrsgeltung (Benutzungsmarke)
Professor Dr. Peter Krebs Gliederungsvorschlag für die Entstehung von Markenschutz kraft Verkehrsgeltung (Benutzungsmarke) A. Abstrakte Markenfähigkeit: Als Marken schutzfähige Zeichen Als Marke können
MehrInhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis K Inhaltsverzeichnis Vorwort......................................... V Literaturverzeichnis................................ XVII Abkürzungsverzeichnis..............................
MehrErfahrungen eines mittelständischen Unternehmens mit Marken und
Erfahrungen eines mittelständischen Unternehmens mit Marken und Geschmacksmustern in China Thomas Mütschele Patentanwalt Werner Heinzelmann Hansgrohe AG Steinbeis-Europa-Zentrum: Schutz des Geistigen Eigentums
MehrU N I V E R S I T Ä T S I E G E N
U N I V E R S I T Ä T S I E G E N Theorie und Praxis für Karrieren von morgen Professor Dr. Peter Krebs Gliederungsvorschlag für die Prüfung des Anspruchs auf Eintragung einer Gemeinschaftsmarke gemäß
MehrWie man eine Marke anmeldet: Alle Grundlagen & Möglichkeiten
Wie man eine Marke anmeldet: Alle Grundlagen & Möglichkeiten Hatten Sie eine gute Idee für ein neues Produkt und überlegen nun, wie Sie dies erfolgreich vermarkten können? Vielleicht ist Ihnen schon ein
MehrSchutzvoraussetzungen und Entstehung der Kennzeichenrechte
LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN MARKENRECHT (OHLY) SEITE 13 II. Schutzvoraussetzungen und Entstehung der Kennzeichenrechte 1. Materielle Schutzvoraussetzungen Lit.: Sosnitza, 4, 5; Götting, 52,
MehrRepetitorium zum Markenrecht Februar 2017 Vanessa Horaceck
Repetitorium zum Markenrecht Februar 2017 Vanessa Horaceck Diese Unterlage dient ausschließlich der Verwendung zur Prüfungsvorbereitung im Repetitorium und enthält verkürzte Inhalte, die im Rahmen der
MehrFAQ zur Markenanmeldung
FAQ zur Markenanmeldung Schöne neue Markenwelt die Bedeutung von Marken im wirtschaftlichen Verkehr nimmt stetig zu. Unternehmen investieren viel in den Aufbau Ihrer Marken, da der Unternehmenswert eng
MehrPage 1 of 5 WICHTIGER RECHTLICHER HINWEIS: Für die Angaben auf dieser Website besteht Haftungsausschluss und Urheberrechtsschutz. URTEIL DES GERICHTSHOFES (Erste Kammer) 7. September 2006(*) Marken Richtlinie
Mehr