Informationsveranstaltung zum Kinder- und Jugendförderplan Kreishaus Borken am Sandra Baten und Mareen Bißlich Abteilung Kinder-
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- Carsten Julian Arnold
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1 Informationsveranstaltung zum Kinder- und Jugendförderplan Kreishaus Borken am Sandra Baten und Mareen Bißlich Abteilung Kinder- und Jugendförderung
2 Der Kinder- und Jugendförderplan beschreibt die Handlungsfelder der Kinder- und Jugendarbeit Jugendverbandsarbeit Offene Kinder- und Jugendarbeit schafft konzeptionelle Rahmenbedingungen für die Kinder- und Jugendarbeit und entwickelt diese bedarfsorientiert weiter schreibt die finanziellen Mittel für die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit fest
3 Jugendarbeit als soziale Infrastruktur ist Ausdruck der gesellschaftlichen Anerkennung und des Respekts an die besonderen Anforderungen von Kindern und Jugendlichen in unsere heutige Gesellschaft hineinzuwachsen. Jugendhilfe wirkt nur als Ganzes gut! Angelehnt an Prof. Dr. Christian Schrapper, Jugendamtsleitertagung NRW am in Bonn
4 Leitziele im KJFP Kinder- und Jugendarbeit mit seinem Kernauftrag stärken und weiterentwickeln Die Kinder und Jugendarbeit steht mit ihren besonderen Kompetenzen den Kindern und Jugendlichen im Kreis Borken weiterhin als Raum für ihre persönliche Entwicklung zur Verfügung. Zur Profilschärfung werden der Kernauftrag und die grundsätzliche Ausrichtung der Kinder- und Jugendarbeit in diesem Förderplan formuliert. Die konzeptionelle Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit durch die Entwicklung von Rahmenbedingungen für Sozialraumorientierung und Kooperation soll gefördert werden. Ehrenamt in der Kinder- und Jugendarbeit erhalten und fördern Die ehrenamtliche Infrastruktur der Kinder- und Jugendarbeit soll besonders mit Blick auf die gesellschaftlichen Herausforderungen erhalten und weiterhin gefördert werden. Die Verankerung der inklusiven Leitidee in der Kinder- und Jugendarbeit Inklusive Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit werden durch die Schaffung von Rahmenbedingungen ermöglicht. Klare Förderrichtlinien schaffen Die Fördermöglichkeiten sollen übersichtlich, einfach und leicht zugänglich sein. Förderung soll gleichsam flexibel und mit verminderter administrativer Arbeit für die freien Träger ermöglicht werden.
5 Wer kann einen Antrag stellen? Freie Träger der Jugendhilfe, die Maßnahmen für junge Menschen in Zuständigkeit des Kreises Borken anbieten Die Anerkennung nach 75 SGB VIII und 25 AG-KJHG besitzen Träger der Jugendhilfe ohne die Anerkennung nach 75 SGB VIII, jedoch die Voraussetzungen erfüllen
6 75 SGB VIII Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe (1) Als Träger der freien Jugendhilfe können juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie 1. auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des 1 tätig sind, 2. gemeinnützige Ziele verfolgen, 3. auf Grund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind, und 4. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten. (2) Einen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat unter den Voraussetzungen des Absatzes 1, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens drei Jahre tätig gewesen ist. (3) Die Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts sowie die auf Bundesebene zusammengeschlossenen Verbände der freien Wohlfahrtspflege sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe.
7 Für was kann ich einen Antrag stellen? Maßnahmen der Jugendarbeit in folgenden Förderpositionen: Kinder- und Jugenderholung Ferienspiele/verbindliches Ferienangebot Internationale Jugendarbeit Gedenkstättenfahrten Politische und geschichtliche Bildungsfahrten Qualifizierung von Ehrenamt Themenbezogenes Bildungsangebot Bildungsangebot Jugendsozialarbeit Bildungsangebot erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Budget Förderung von Freizeitangeboten und niederschwelligen Bildungsangeboten in der Jugendarbeit Modellprojekte / Innovative Maßnahmen
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16 Kontakt Fachabteilungsleitung Sandra Baten 02861/ Mareen Bißlich Fachberatung Jugendarbeit und Schulsozialarbeit Bezirke: Rhede, Raesfeld, Heiden und Velen-Ramsdorf 02861/ Sabine Sauret Fachberatung Jugendarbeit Bezirke: Isselburg, Reken, Gescher, Südlohn und Stadtlohn 02861/ Evelyn Walter Fachberatung Jugendarbeit Bezirke: Vreden, Schöppingen, Heek und Legden 02861/ Maria Kemper-Herbers Verwaltung (Antragsbearbeitung) Erreichbarkeit vormittags bis 12 Uhr 02861/ Daniela Platzek Beratungsstelle für Schulabsentismus Erreichbarkeit: dienstags, mittwochs und donnerstags 02861/
17 Danke für die Aufmerksamkeit! Zeit für Rückfragen
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